Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße in Griesheim
Vorlagentyp: OA
Begründung
Erzbergerstraße/Schöffenstraße in Griesheim Vorgang: OA 455/14 OBR 6; ST 762/14 Durch eine Berichterstattung im Fernsehen und anschließenden Meldungen in der lokalen Presse wurde jetzt bekannt, dass nicht das Regierungspräsidium in Darmstadt, sondern die Verwaltung der Stadt Frankfurt am Main für die Arbeiterwohnheimanlage in der Erzberger Straße/Schöffenstraße in Griesheim zuständig ist. In und um diese Wohnanlage best eht weiterhin Handlungsbedarf.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 10.03.2015, OA 612 entstanden aus Vorlage:
OF 1277/6 vom
16.02.2015 Betreff: Arbeiterwohnheimanlage in der
Erzbergerstraße/Schöffenstraße in Griesheim Vorgang: OA 455/14 OBR 6; ST 762/14 Durch eine Berichterstattung im Fernsehen und
anschließenden Meldungen in der lokalen Presse wurde jetzt bekannt, dass nicht
das Regierungspräsidium in Darmstadt, sondern die Verwaltung der Stadt
Frankfurt am Main für die Arbeiterwohnheimanlage in der
Erzberger Straße/Schöffenstraße in Griesheim zuständig ist. In und um
diese Wohnanlage best eht weiterhin Handlungsbedarf.
Dies vorausgeschickt, möge die
Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die in der Vorlage ST 762 gegebenen Antworten auf
die in der Anregung vom 21.01.2014, OA 455, gestellten Fragen auf ihre
Aktualität hin zu überprüfen; 2. dem Ortsbeirat mitzuteilen, a) welche städtischen Dezernate und
Ämter seit wann für diese Liegenschaft zuständig sind; b) wann Überprüfungen, insbesondere durch das
Gesundheitsamt und die Feuerwehr (Brandschutz etc.), vorgenommen wurden;
c) welche Maßnahmen ergriffen
wurden, damit die auf dem Gelände befindlichen "hinreichenden Räume und
Flächen" für die Bewohner (Nutzer) zum Aufenthalt frei zur Verfügung
stehen; d) welche
Stelle/welche Stellen bei der Stadt für die Überwachung der ordnungsgemäßen
Nutzung zuständig ist/sind, an die sich Nachbarn bei Unregelmäßigkeiten auch
wenden können und die dann erforderlichenfalls auch einschreitet/einschreiten,
z. B. bei Problemen mit Müll bzw. Sperrmüll (geeignete Bekanntgabe der
Namen, Anschriften und Rufnummern); e) wie die Stadt die Einhaltung der für solche
Einrichtungen erforderlichen Standards gegenüber dem Eigentümer der Wohnanlage
bzw. dem einzelnen Vermieter oder den Vermietern der Wohnungen bzw. Wohnplätze
überwacht. Begründung: Die o. g. Arbeiterwohnheimanlage in Griesheim
ist für circa 1.220 Personen genehmigt. Sie ist regelmäßig zu 50 Prozent
bis 60 Prozent belegt (vgl. ST 762). Dort wohnen Arbeiter vorübergehend
für die Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses. Die Bewohner wechseln häufig.
Der Eigentümer der Anlage ist heute ein Privatanbieter. Für die Vermietung wird
ein nicht geringer Mietzins erhoben, zumal die Vermietung meist über
Untervermietungen erfolgt. Es handelt sich um ein Gebäude, welches seit bald 60
Jahren steht. Solche Gebäude bedürfen der regelmäßigen Instandhaltung. Dies
noch mehr, da es sich hier eben nicht um Dauermieter, sondern um häufig
wechselnde Bewohner handelt. Der heruntergekommene Zustand des Gebäudes war
sehr gut in den Fernsehbildern des jüngsten Berichtes zu sehen. Da das Gebäude in einem bewohnten Stadtteil und nicht
abseits, z. B. in einem Gewerbegebiet, liegt, ist dafür Sorge zu tragen,
dass sich diese Unterkunft in den Stadtteil einbindet. Erscheinungen von
Vernachlässigung und Verwahrlosung, wie sie leider die Regel sind, müssen im
Interesse der benachbarten Bewohner unterbunden werden. Aber natürlich haben
auch diejenigen Menschen, die in der Arbeiterwohnheimanlage wohnen, ein Anrecht
darauf, dass ihre Unterkunft in einem angemessenen Zustand ist. Dies liegt
sowohl in der Menschenwürde (auch Wohnen ist ein Menschenrecht) als auch darin
begründet, dass ein gewisser Mietzins auch einen Anspruch auf eine entsprechend
angemessene Gegenleistung beinhaltet. Die Stadt bzw. die zuständigen Dezernate
und Ämter müssen hier im Interesse der Bewohner der Anlage wie auch im
Interesse der Nachbarn ihre Aufgaben erfüllen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
21.01.2014, OA 455
Stellungnahme
des Magistrats vom 02.06.2014, ST 762
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.08.2015, ST 1198
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Versandpaket: 18.03.2015 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.04.2015, TO I, TOP
38 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 612 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE
WÄHLER (= Annahme)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: RÖMER und Piraten (= Annahme)
39. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 30.04.2015, TO I, TOP 14
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 612 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en):
§ 5856, 39. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.04.2015 Aktenzeichen: 61 0