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Griesheimer Gewerbeflächen fortentwickeln und offensiver vermarkten
Anregung vom 21.08.2012, OA 232 entstanden aus Vorlage: OF 469/6 vom 06.08.2012 Betreff: Griesheimer Gewerbeflächen fortentwickeln und offensiver vermarkten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die gewerblich genutzten Flächen in Griesheim, darunter insbesondere die in der Eichenstraße gelegenen Areale, fortzuentwickeln und offensiv zu vermarkten. Über die Wirtschaftsförderungsinstitutionen der Stadt und der Region wird bei geeigneten Unternehmen für den Standort Griesheim geworben. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main verfügt bezogen auf ihre Einwohnerzahl über eine relativ kleine Fläche. Der Bedarf an Flächen für gewerbliche Nutzungen ist groß. Insbesondere bei Handwerksbetrieben und kleineren Unternehmen gibt es eine große Nachfrage. Konjunkturelle Schwächephasen und schlechtere Entwicklungen in einigen Branchen ändern an diesem langfristigen Trend nichts. Das Griesheimer Gewerbegebiet verfügt über gute Standorteigenschaften. Die verkehrliche Erschließung ist mit S-Bahn-Anschluss, Zugang zur Straßenbahn, Anschluss zu Autobahnen und Nähe zum Flughafen (rund 10 Fahrminuten) sehr gut ausgeführt. Die Entwicklung der meisten Flächen erfolgte in der Zeit ab etwa 1950. Daher ist dort keine einheitliche architektonische und branchenartige Situation gegeben, wie man sie in den neuen Gewerbeflächen im Umland auf der "grünen Wiese" findet. Die lange Nutzung in Griesheim ist klar erkennbar. Planungsrechtlich sind die Flächen überwiegend als Gewerbegebiet oder Mischgebiet ausgewiesen. Die Nähe von Wohnen und Arbeiten ist schon im Allgemeinen mit vielen Vorteilen verbunden. Im Stadtteil Griesheim hat das Nebeneinander von Wohnbereichen und Gewerbeflächen in der Vergangenheit in mannigfaltiger Weise zu einer gegenseitigen Stärkung und zu Vorteilen für alle geführt. Die Unternehmen im Gewerbegebiet bringen Kaufkraft in den Stadtteil, die örtlichen Handwerksbetriebe kommen bei der Vergabe von Aufträgen zum Zug und die Vereine erhalten Unterstützung. Aus diesen Gründen gilt es, das Gewerbegebiet in Griesheim zu stärken und zukunftsfähig auszugestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.02.2013, B 90 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 29.08.2012 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 179 Beschluss: Der Vorlage OA 232 wird zugestimmt. 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.10.2012, TO I, TOP 57 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 232 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 13. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 02.10.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 232 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 232 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und Piraten (= Annahme im Rahme NR 352) sowie RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 06.11.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 232 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 352) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme im Rahmen NR 352) Beschlussausfertigung(en): § 2320, 14. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen vom 06.11.2012 Aktenzeichen: 61 0
Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims
Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1393 entstanden aus Vorlage: OF 470/6 vom 20.07.2012 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims Das ehemalige Bauerndorf Griesheim wurde durch seine Nähe zur Großstadt Frankfurt und der Lage am nördlichen Mainufer im 19. Jahrhundert ein von der Industrie bevorzugter Standort. In dieser Ära erweiterte sich Griesheim nordwärts. Die chemische Industrie expandierte aufgrund des großen Flächenbedarfs direkt angrenzend sowie nördlich bis über die Bahngleise in Richtung Mainzer Landstraße. Ab den 50er-Jahren entwickelte sich Griesheim weiter nach Norden über die Mainzer Landstraße sowie nordwestwärts in Richtung Autobahn mit eigenständigen, großen Wohnsiedlungen. Dieser Entwicklungsschub veränderte die Erwerbs- und Bevölkerungsstruktur und war in ihrer Vielfalt bzw. Uneinheitlichkeit typisch für den kernstadtnahen Stadtteil. In den letzten Jahren hat sich das Erscheinungsbild verändert. Im Bereich südlich der Bahnlinie (Alt-Griesheim) entsteht auf ehemaligen Gewerbeflächen Wohnungsbau. Trotzdem hat sich der Einzelhandel mit seinen kleinen Läden zurückgezogen, wie zuletzt der Metzger in der Jungmannstraße. Es gibt seit Jahren Leerstand bei Ladenlokalen und Gastronomieräumen. Der als Mischgebiet gekennzeichnete Bereich hat sich immer stärker in ein Wohngebiet gewandelt. Die in der Vergangenheit gewachsenen Gewerbeflächen nördlich der S-Bahn wurden in den letzten Jahren zunehmend anderweitig genutzt. Hinzu kommen insolvente Unternehmen. Flächen liegen bereits jetzt brach und verkommen, weitere werden hinzukommen. Teilweise sind diese Flächen mit Altlasten belastet. Obwohl die Veränderungen bekannt sind, hat sich die Stadtentwicklung dieser Gebiete noch nicht neu angenommen. Noch immer gelten die vor Jahrzehnten verabschiedeten Flächennutzungs- und Bebauungspläne wie auch die beschlossene Gebietseinteilung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die noch gültige Bauleitplanung und das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm für Griesheim hinsichtlich der heutigen Anforderungen zu überprüfen und zu überarbeiten und dabei folgende aktuelle Problemstellungen, die von besonderer Dringlichkeit sind und einer schnellen Lösung bedürfen, zu berücksichtigen: 1. Die weitere Entwicklung der Gewerbegebiete wird durch die Waldschulstraße, die Eichenstraße, die Lärchenstraße und die Mainzer Landstraße begrenzt. 2. Die Möglichkeit, wenigstens Teile der Gewerbeflächen für die Wohnnutzung zu gewinnen, ist zu untersuchen. 3. Eine unkontrollierte Verwendung nicht mehr genutzter Gewerbeflächen ist zu unterbinden. 4. Der Schutz der Wohnnutzung in den Mischgebieten ist zu erweitern, dies besonders im älteren Teil Griesheims südlich der S-Bahn. Der Magistrat wird ferner gebeten, dem Ortsbeirat über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten und den Entwurf der Neufassungen öffentlich vorzustellen. Begründung: Die Gewerbegebiete im Westen Griesheims befinden sich seit vielen Jahren in einer Phase der Nutzungsänderung. Die mittleren und größeren Gewerbebetriebe, die hier ihren Sitz hatten, verschwanden nach und nach. Für zwei Firmen, die noch größere Flächen nutzen, sind aktuell Insolvenzverfahren in unterschiedlichen Stadien anhängig. Die künftige Nutzung auch dieser Flächen ist unklar. Neue gewerbetreibende Firmen haben sich in letzter Zeit nicht mehr angesiedel. Dies entspricht nicht mehr den Absichten, die vor vielen Jahrzehnten mit der aktuell noch gültigen Bauleitplanung für dieses Gebiet verfolgt wurden. Es ist Zeit, erneut über die künftige Entwicklung der Gewerbegebiete in Griesheim-West zu diskutieren und wieder Leitsätze für diese Entwicklung zu formulieren und zu beschließen. Die Entwicklung der Mischgebiete im Bereich Alt-Griesheim gibt ebenfalls Anlass zur Sorge. Viele kleine Einzelhandelsgeschäfte haben in den letzten Jahren aufgegeben. Auch hier voll-ziehen sich Nutzungsänderungen, die das Wohnen im Stadtteil beeinträchtigen. Der Magistrat ist aufgefordert, hier tätig zu werden. Er ist ferner aufgefordert, möglichst schnell dort, wo es notwendig ist, regulierend einzugreifen. Viele Bürgerinnen und Bürger Griesheims sind besorgt über die Entwicklung und erwarten Maßnahmen. Auch möchten die Bürger über die Veränderungen, die stattfinden, rechtzeitig informiert sowie angehört und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1858 Aktenzeichen: 61 0
Weitere Entwicklung im Gewerbegebiet in der Mitte Griesheims
Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1394 entstanden aus Vorlage: OF 475/6 vom 14.08.2012 Betreff: Weitere Entwicklung im Gewerbegebiet in der Mitte Griesheims Das Gewerbegebiet in der Mitte Griesheims nördlich der Bahnlinie ist tief greifenden Veränderungen unterworfen. Viele Großbetriebe haben aufgehört oder befinden sich im Zustand der Insolvenz. Nachdem das Gebiet in den letzten Jahrzehnten von Schrottplätzen, Gebrauchtwagenhandel und Müll verarbeitendem Gewerbe geprägt war, siedeln sich dort nun muslimische Einrichtungen an, die u. a. durch den geplanten Bau einer Moschee Widerstand in bestimmten Teilen der Bevölkerung auslösen. Die Forderung nach einem Eingreifen der Stadt wird laut, eine "Veränderungssperre" wird gefordert, ein Konzept für die zukünftige Entwicklung des Gebiets wird angemahnt. Konzeptionell basierte, vernünftige Stadtplanung ist sicherlich überall zu begrüßen und sollte natürlich auch in Griesheim betrieben werden. Es stellt sich jedoch die Frage, welche Einflussmöglichkeiten eine Kommune im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben hat und welche nicht. Es stellt sich darüber hinaus auch die Frage, wo der Bau von Moscheen in Griesheim zulässig sein sollte, wenn er in diesem Teil Griesheims wirklich zu verhindern wäre. Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für die weitere Entwicklung des Gebiets in Griesheim zwischen der Bahnlinie und der Lärchenstraße zu erarbeiten und den politischen Gremien vorzulegen, in dem die Einflussmöglichkeiten der Stadt ausführlich dargestellt werden. Möglichst zeitnah sind außerdem folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Möglichkeiten hat der Magistrat, ein Gebiet, das als Gewerbegebiet ausgewiesen ist und dessen Grundstücke sich weitgehend in Privatbesitz befinden, einer Veränderungssperre zu unterziehen? 2. Welche Möglichkeiten hat der Magistrat, ein Gebiet, das seit mindestens 40 Jahren als reines Gewerbegebiet ausgewiesen ist, in ein Mischgebiet bzw. sogar reines Wohngebiet umzuwandeln? 3. Welche Möglichkeiten hat der Magistrat, eine Verlagerung besonders störender Großbetriebe in das Gewerbegebiet entlang der Fritz-Klatte-Straße an den Rand des Industrieparks Griesheim bzw. sogar in den Industriepark Griesheim hinein zu fördern? 4. Wo in Griesheim sollen muslimische Einrichtungen die Möglichkeit haben, sich niederzulassen, wenn ihnen dies im Gewerbegebiet nördlich der Bahnlinie verwehrt werden sollte? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, um die Ansiedlung muslimischer Einrichtungen mit ausgewiesenem demokratischen und staatstragenden Hintergrund in Griesheim zu fördern? Begründung: Es erscheint sehr sinnvoll, besonders große und störende Betriebe, zu denken wäre hier z. B. in erster Linie an den Nachfolger (Fa. Meinhardt) des Müllverarbeiters Sperzel mit dem als Abstellplatz für den Fuhrpark und die Container benutzten Gelände in der Eichenstraße, in die Fritz-Klatte-Straße bzw. in den Industriepark Griesheim zu verlagern. Diese Idee wurde von der Vorsitzenden des Präventionsrats Griesheim an Mitglieder des Ortsbeirates herangetragen und verdient eine gründliche Prüfung (Punkt 3.). Heiß diskutiert werden in Griesheim jedoch momentan eher andere Themen: Die Ansiedlungen von Milli Görüs und der "Grauen Wölfe" in Griesheim sind ja tatsächlich nicht unproblematisch, da diese Gruppierungen sicherlich nicht ohne Grund vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Doch die Wellen der Empörung schlagen weit über diese Tatsachen hinaus. Jüngst wurden in Griesheim Flugblätter verteilt, in denen radikal der Bau von Moscheen abgelehnt und damit gedroht wird, dass in der Umgebung die Grundstückspreise verfallen würden, die Lärmbelästigung stark ansteigen, die Kriminalitätsrate schnell steigen und schließlich alle nicht-islamischen Anwohner wegziehen müssten, weil "die Zustände unerträglich" würden. Das Gebiet nördlich der Bahnlinie war mit seinen Schrottplätzen, Gebrauchtwagenhändlern und Müllverarbeitern immer schon eine "Schmuddelecke", die sich aber objektiv betrachtet im Laufe der Jahre eher gebessert als verschlechtert hat. Die Ansiedlung der großen Verkaufsmärkte wie Toom, Adler, Lidl nördlich des Gebiets hat mit Sicherheit das ganze Gebiet aufgewertet, die Ahornstraße ist als sozialer Brennpunkt deutlich entschärft worden, es ist vor allem die zunehmende Ansiedlung muslimischer Einrichtungen, die den Fokus der Aufmerksamkeit derzeit so auf dieses Gebiet lenkt. Dabei muss man sich aber den großen Anteil muslimischer Bevölkerung in Griesheim vor Augen halten. Diese Menschen haben genauso das Recht auf eigene Einrichtungen und eigene Gotteshäuser wie die alteingesessene Bevölkerung. Das Problem ist eher, dass es derzeit noch zu wenig muslimische Einrichtungen in Griesheim gibt, die von gemäßigten, demokratisch und staatstragend orientierten Gruppen getragen werden. So entsteht ein Vakuum, in das radikale Gruppen wie die "Grauen Wölfe" oder jetzt auch Milli Görüs hineinstoßen können. Es wäre also wünschenswert, dass die demokratischen Kräfte innerhalb der muslimischen Bevölkerung Griesheims von der Stadt wie vom Ortsbeirat so gefördert werden, dass es ihnen gelingt, eigene Zentren aufzubauen und den radikalen Kräften entgegenzuarbeiten. In diese Richtung sollte auch das gewünschte Konzept der Stadt Frankfurt entwickelt werden. Wer aber generell alle Muslime ausgrenzt und die Ansiedlung von muslimischen Einrichtungen grundsätzlich verhindern will, der treibt auch demokratisch orientierte Menschen direkt in die Arme der Radikalen. Dies sollte bei allen Äußerungen zu dieser Problematik und bei allen Konzepten für die Entwicklung Griesheims bedacht werden! Das Recht auf die freie Ausübung der Religion gehört zu den wichtigsten Werten unserer Demokratie und sollte von allen verteidigt werden! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1857 Aktenzeichen: 61 0
Vorstellung des Bauvorhabens Eichenstraße 55
Antrag vom 24.07.2012, OF 472/6 Betreff: Vorstellung des Bauvorhabens Eichenstraße 55 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird aufgefordert, so bald wie möglich mit dem Bauherrn und Vertretern der zuständigen Ämter eine Vorstellung des Vorhabens im Ortsbeirat zu organisieren. Die Vorstellung soll in Griesheim erfolgen. Außer der Vorstellung des Objektes soll die Bevölkerung auch über die Belastungen während der Umbauphase und die künftige Belastung u.a. auch durch den Individualverkehr aufgeklärt werden. Begründung: Um eine Transparenz der Bevölkerung gegenüber herzustellen, ist es dringend erforderlich, diese über das Bauvorhaben zu informieren und an den Planungen für die Eichenstraße 55 teilhaben zu lassen. Ferner muss die Bevölkerung darüber aufgeklärt werden, welche Belastungen sie während der Umbauphase haben (wie erfolgt die Andienung der Baustelle) und welche zusätzlichen Belastungen auf die Anwohner beim Betrieb des Moschee- und Kulturvereins zukommen werden. Schon heute ist dieser Bereich durch die bestehende Moschee und die dort ansässigen Sportvereine stark frequentiert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 21.08.2012, TO I, TOP 39 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 472/6 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicherheit am Bahndamm Griesheim entlang des Schwarzen Wegs
Anregung vom 12.06.2012, OA 208 entstanden aus Vorlage: OF 400/6 vom 23.05.2012 Betreff: Sicherheit am Bahndamm Griesheim entlang des Schwarzen Wegs Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen oder aber die Deutsche Bahn aufzufordern, die seit Jahren verrosteten und gebrochenen Eisenbegrenzungen zum Bahndamm zu entfernen und durch ein neues Zaunsystem, welches das Überqueren der Gleisanlagen unmöglich macht, zu ersetzen. Begründung: Seit Jahren ist die Eisenbegrenzung verrostet und gebrochen. Außerdem nutzen Fußgänger aus dem südlichen Griesheim den Bahndamm gesetzeswidrig als Abkürzung. Kinder und Jugendliche machen dies zwischenzeitlich nach. Hier hat die Stadt und die Bahn eine Fürsorgepflicht. Diese Gefahrenquelle muss geschlossen werden. Aus diesem Grunde muss schnellstens eine Situation geschaffen werden, die zum einen die verrostete und kaputte Begrenzung beseitigt und zum anderen die Querung des Bahndamms für Fußgänger unterbindet. Der angrenzende Schwarze Weg, der parallel zum Schwarzerlenweg verläuft, ist ein von Fußgängern und Fahrradfahrern viel genutzter Weg. Sobald es dunkel wird, liegt er völlig im Finsteren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2013, ST 470 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1426 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 530 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 20.06.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.08.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 208 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 163 Beschluss: Der Vorlage OA 208 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 1938, 12. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.08.2012 Aktenzeichen: 69
Ampel an der Einmündung der Waldschulstraße/Oeserstraße
Antrag vom 16.05.2012, OF 398/6 Betreff: Ampel an der Einmündung der Waldschulstraße/Oeserstraße Vorgang: V 55/11 OBR 6; ST 88/12 Der Magistrat wird aufgefordert, das Auskunftsersuchen des Ortsbeirats vom 09.08.2011, V 55, nun bald zu beantworten und zu berichten, ob an der Einmündung der Waldschulstraße in die Oeserstraße eine Ampel eingerichtet werden kann, die den Auto-, Rad- und Fußgängerverkehr an dieser Kreuzung regelt (einschließlich der Einmündung "Am Neufeld"). Begründung: Der Ortsbeirat hatte im August letzten Jahres das o.g. Auskunftsersuchen beschlossen, weil es an der genannten Kreuzung immer wieder zu Verkehrsunfällen kommt. Im letzten Jahr hatte sich zudem ein tragischer Unfall mit Todesfolge ereignet. Bis heute ist aber noch nichts berichtet worden. Der Magistrat hat zwischenzeitlich lediglich mitgeteilt, dass es noch nicht möglich war, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Das ist inzwischen aber auch schon wieder fast ein halbes Jahr her (ST 88 v. 13.1.2012). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 398/6 wurde zurückgezogen.
Platz in der Grünanlage zwischen Schwarzerlenweg 78 und 86 sowie Espenstraße.37 und 39 in Griesheim: Gestaltung und Verschönerung
Antrag vom 29.04.2012, OF 375/6 Betreff: Platz in der Grünanlage zwischen Schwarzerlenweg 78 und 86 sowie Espenstraße 37 und 39 in Griesheim: Gestaltung und Verschönerung Der Magistrat wird beauftragt, den Platz innerhalb der Grünanlage, gelegen zwischen Schwarzerlenweg 78 und 86 sowie Espenstraße 37 und 39, gärtnerisch neu zu gestalten und in einen als schön empfundenen Zustand zu versetzen. Die Planung soll dem Ortsbeirat vor der Verwirklichung bekannt gemacht werden. Für diese Maßnahme sind aus dem Ortsbeirats-Budget bis zu 8 000 Euro zu entnehmen. Begründung: Der Wunsch bei der Planung der Grünanlage, die Kreuzung des Weges in Ost-West-Richtung mit dem Weg in Nord-Süd-Richtung in Form einer besonderen Gestaltung zu betonen, ist noch erkennbar. Allerdings ist auch deutlich zu erkennen, dass seit langer Zeit die Pflege und Erhaltung unzureichend war. Die Bodenplatten haben sich vertikal gegeneinander verschoben und der so unebene Boden kann Stürze verursachen. Einige Bodenplatten sind auch gebrochen. Die Einfassungen der Blumenbeete und Baumscheiben sind ebenfalls deutlich verschoben. Die Bepflanzung lässt den früheren gestalterischen Willen nicht mehr erkennen. Aus diesen Gründen ist es notwendig, den Platz innerhalb der Grünanlage wieder in einen schönen Zustand zu versetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 89 2012 Die Vorlage OF 375/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Waldschulstraße: Abschnitt der Stichstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 nur für Anliegerverkehr zulassen
Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1077 entstanden aus Vorlage: OF 342/6 vom 02.04.2012 Betreff: Waldschulstraße: Abschnitt der Stichstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 nur für Anliegerverkehr zulassen Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Waldschulstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 (Stichstraße) für Fahrzeuge aller Art zu sperren (VZ 250) und nur Anliegerverkehr (VZ 1020-30) zu erlauben. Begründung: In dieser Stichstraße befinden sich keine öffentlichen Einrichtungen, Gewerbetreibende etc., sondern es besteht eine reine Wohnbebauung. Durch die vorgeschlagene Ausweisung wird Parkplatzsuchverkehr durch Ortsfremde vermieden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1164 Beratung im Ortsbeirat: 6
Verkehrsberuhigung Lärchenstraße - Ortstermin durchführen!
Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1076 entstanden aus Vorlage: OF 341/6 vom 31.03.2012 Betreff: Verkehrsberuhigung Lärchenstraße - Ortstermin durchführen! Vorgang: OM 617/11 OBR 6; ST 259/12 Der Ortsbeirat 6 bat den Magistrat mit seiner Anregung vom 29.11.2011, OM 617, in der Lärchenstraße in Griesheim verschiedene Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung durchzuführen. In seiner Stellungnahme vom 10.02.2012, ST 259, antwortete der Magistrat, dass sich dies so, wie vom Ortsbeirat gewünscht, nicht verwirklichen lasse, da die Straße zu schmal sei. Wörtlich heißt es: "Im betroffenen Straßenbereich sind die benötigten Mindestmaße für zwei Radfahrstreifen und Zweirichtungsverkehr nicht gegeben. Aufgrund der vielen Bauminseln kann auch eine Änderung der Parkordnung keinen zusätzlichen Parkgewinn bringen. Aus o. g. Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden." Der Magistrat wird gebeten, genauere Überlegungen anzustellen, wie die unterbreiteten Vorschläge zumindest teilweise umgesetzt werden können, beispielsweise dadurch, dass das versetzte Parken nur in bestimmten Bereichen oder nur ein Fahrradstreifen auf einer Seite (immer noch besser als gar keiner) realisiert werden. Zur besseren Beurteilung der Situation ist ein Ortstermin mit Vertretern der zuständigen Ämter und des Ortsbeirates 6 durchzuführen. Begründung: Die Lärchenstraße ist im Bereich zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße breit und gerade. Dies verführt zum Rasen. Wenn es nicht möglich sein sollte, die vom Ortsbeirat 6 vorgeschlagenen Maßnahmen komplett umzusetzen, müsste es doch möglich sein, zumindest kleinere Maßnahmen durchzuführen. Die Straße einfach so zu lassen, wie sie ist, wäre jedenfalls die schlechteste Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1021
Probleme bei Veranstaltungen im Bürgerhaus Griesheim
Antrag vom 05.03.2012, OF 309/6 Betreff: Probleme bei Veranstaltungen im Bürgerhaus Griesheim Bei größeren Veranstaltungen im Bürgerhaus Griesheim kam es in letzter Zeit zunehmend zu Problemen, weil PKW der zum Teil in viel zu großer Zahl angereisten Teilnehmer die Einfahrt in die Straße Schwarzerlenweg so versperrten, dass sie weder für Anwohner noch für eventuell notwendige Rettungsfahrzeuge passierbar war. Auch sonst kam es im Zusammenhang mit zu groß geratenen Veranstaltungen, die völlig aus dem Ruder liefen, zu erheblichen Problemen im Haus und in der ganzen Umgebung. Der Ortsbeirat 6 wolle deswegen beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. mit dem Betreiber des Bürgerhauses, der Saalbau GmbH, in Verhandlungen zu treten, um zu erreichen, dass stärker darauf geachtet wird, dass die Mieter eine realistische Zahl von Teilnehmern ihrer Veranstaltungen angeben. Sollte dann im Laufe der Veranstaltung absehbar werden, dass die angemeldete Zahl deutlich überschritten wird, ist die Veranstaltung abzubrechen. Es muss sichergestellt sein, dass dies dann auch organisatorisch möglich ist, das heißt, es müssen genug Leute vor Ort sein, die den Abbruch einer solchen zu groß geratenen Veranstaltung auch sicher vollziehen können. 2. Es müssen klare Absprachen mit den Polizei- und Ordnungsbehörden getroffen werden, die sicher stellen, dass im Falle eines Zuparkens der Einfahrt in den Schwarzerlenweg sehr zeitnah die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden können, um die Einfahrt wieder frei zu bekommen. Dabei ist immer sofort von Gefahr in Verzug auszugehen, denn niemand kann wissen, wann ein Unglücksfall eintritt, der eine schnelle Einfahrt von Rettungsfahrzeugen in den Schwarzerlenweg nötig macht. Begründung: Im Rahmen der Sitzung des Präventionsrats Griesheim am 1.3.2012 wurde von Anwohnern die Problematik vorgetragen. Es wurde berichtet, dass eine Veranstaltung dem einzigen anwesenden Hausmeister derart über den Kopf wuchs, dass er sich aus Angst in seinem Zimmer einschloss, während im Gebäude nur noch Chaos herrschte. Hier müssen bei der Saalbau organisatorische Maßnahmen erfolgen, die solche Situationen in Zukunft verhindern. Die Frage des Zuparkens der Einfahrt in den Schwarzerlenweg betrifft sehr viele Anwohner, da sehr viele Wohnungen nur über diese Straße (Sackgasse) zu erreichen sind. Im Falle eines Feuers, oder im Falle von Krankheiten wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder ähnlichem, können Menschenleben davon abhängen, ob Rettungsfahrzeuge die Straße passieren können oder nicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 20.03.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 309/6 wurde zurückgezogen.
Grünfläche neben Straße Am Mühlgewann vor Befahren schützen
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 883 entstanden aus Vorlage: OF 263/6 vom 30.01.2012 Betreff: Grünfläche neben Straße Am Mühlgewann vor Befahren schützen Der Magistrat wird gebeten, die westlich der Straße Am Mühlgewann gelegene Grünfläche vor Beparken und Befahren durch Fahrzeuge zu schützen, indem eine Gestaltung mit Natursteinen, Bepflanzung am Rand zur Straße, Holzpfählen u. a. vorgenommen wird. Über die Möglichkeit, während größerer Veranstaltungen in der Sporthalle der Georg-August-Zinn-Schule den Parkplatz der Schule zu öffnen, wobei der Veranstalter für ein geordnetes Parken und eine Reinigung nach Ende der Benutzung zu sorgen hat, ist zu berichten. Begründung: Die westlich der Straße Am Mühlgewann gelegene Grünfläche wird zunehmend zum Parken von Fahrzeugen benutzt sowie zum Wenden in der Sackgasse Am Mühlgewann. Das Schadensbild der Grünfläche bestätigt dieses häufige Fehlverhalten. Besonders ausgeprägt ist die Fehlnutzung der Grünfläche bei starkem Parkdruck während Sportveranstaltungen in der Sporthalle der Georg-August-Zinn-Schule. Bis zum Bau eines Zaunes konnte an Wochenenden der Parkplatz der Georg-August-Zinn-Schule genutzt werden. Das Fehlen dieser Parkplätze hat die Situation verschärft. Wenn während der Veranstaltungen in der Sporthalle diese Parkplätze zur Verfügung stünden, wäre dies sehr hilfreich. Für den ordnungsgemäßen Zustand des Parkplatzes hat der jeweilige Veranstalter zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 800 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1020 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrsberuhigung Lärchenstraße: Radfahrstreifen einrichten
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 617 entstanden aus Vorlage: OF 193/6 vom 14.11.2011 Betreff: Verkehrsberuhigung Lärchenstraße: Radfahrstreifen einrichten Der Magistrat wird gebeten, auf der Lärchenstraße im Abschnitt zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße in beiden Richtungen Radfahrstreifen einzurichten. Zusätzlich ist der durchwegs gerade Straßenverlauf zu variieren, z. B. mittels Einrichten von Schrägparkplätzen. Langfristig sollten die Ziele dieser eher provisorischen Maßnahmen in eine Planung zur Neugestaltung dieser Straße einfließen. Begründung: Die verkehrlichen Ziele, welche den gegenwärtigen Ausbauzustand dieser Straße ergeben haben, bestehen inzwischen nicht mehr. Tatsächlich hat sich insbesondere die nördliche Straßenseite zu einem Wohngebiet entwickelt. Wichtige soziale Einrichtungen, wie ein Altersheim und ein Kindergarten, befinden sich dort. Weder die Straßenführung in Form einer langen Geraden noch die enorme Breite der Lärchenstraße sind den gegenwärtigen Erfordernissen angemessen. Die Einrichtung eines Radfahrstreifens in diesem Bereich ist schon ohne weitere Begründung sinnvoll. Hier verlängert er die vorhandenen Radfahrstreifen in der Espenstraße in westlicher Richtung. Schrägparkplätze sind eine kostengünstige Möglichkeit, den Straßenverlauf so zu variieren, dass keine lange Gerade mehr vorhanden ist, die zu Geschwindigkeitsüberschreitungen verleitet. So wird ein Beitrag zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung geleistet. Langfristig ist es sicher sinnvoll, die Straßenführung und den Straßenquerschnitt den tatsächlichen Entwicklungen in der Stadt anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 259 Antrag vom 31.03.2012, OF 341/6 Aktenzeichen: 66 5
Maßnahmen gegen das Einfahren von Lkws in die Autogenstraße in Griesheim
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 460 entstanden aus Vorlage: OF 163/6 vom 08.10.2011 Betreff: Maßnahmen gegen das Einfahren von Lkws in die Autogenstraße in Griesheim Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind zu verhindern, dass weiterhin Lkws verbotswidrig von der Waldschulstraße kommend über die Omegabrücke in die Autogenstraße einfahren und dort dann an den Bäumen hängen bleiben, Beschädigungen anrichten und durch langwieriges Rangieren die Anwohner belästigen. In erster Linie ist an eine deutlich verbesserte Beschilderung zu denken, möglicherweise wären auch markierte Hinweise auf der Fahrbahn oder sogar bauliche Maßnahmen sinnvoll. Begründung: Am 14. September 2011 verfuhr sich erneut ein sehr großer Lkw mit Anhänger in die Autogenstraße. Mitglieder des Ortsbeirates 6 hatten Gelegenheit, mit dem Fahrer zu sprechen und erfuhren, dass dieser ein ganz woanders in Frankfurt gelegenes Ziel gesucht und sich einfach total verfahren hatte. Nun stand er auf dem Parkplatz vor dem Netto-Markt und wusste nicht mehr weiter. Immerhin war er nicht in den schmalen Teil der Autogenstraße eingefahren, weil ein Anwohner ihn mit Handzeichen rechtzeitig gewarnt hatte. Sonst hätte ein Lkw dieser Größe festgesteckt. Schilder, die das Befahren der von ihm benutzten Straßen mit Lkws verbieten, hatte er nicht gesehen. Auch wenn Schilder bereits existieren und "eigentlich" alles klar geregelt ist, zeigt die Realität, dass die momentane Lösung einfach nicht funktioniert. Die Beschilderung muss deutlich verbessert werden, vielleicht helfen auch Striche auf der Straße, Kölner Teller, Verengungen oder andere Maßnahmen, um offensichtlich überforderte Lkw-Fahrer vom Befahren dieser Strecke abzuhalten. Irgendetwas muss jedenfalls passieren, der Zustand kann so nicht belassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 300 Aktenzeichen: 32 1
Ampel an der Einmündung der Waldschulstraße in die Oeserstraße
Antrag vom 20.07.2011, OF 76/6 Betreff: Ampel an der Einmündung der Waldschulstraße in die Oeserstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass an der Einmündung der Waldschulstraße in die Oeserstraße möglichst schnell eine Ampel eingerichtet wird, die den Auto- sowie Radfahrer- und Fußgängerverkehr an dieser Kreuzung regelt (einschließlich der Einmündung "Am Neufeld"). Die benachbarte Fußgängerbedarfsampel in Höhe der Bushaltestelle soll dafür wieder abgebaut werden. Begründung: An der genannten Kreuzung kommt es immer wieder zu Verkehrsunfällen. Erst vor kurzem hat sich dort ein tragischer Unfall mit Todesfolge ereignet. Die Hauptursache dafür ist sicher das hohe Verkehrsaufkommen auf der Waldschul- wie auch auf der Oeserstraße. Dazu kommen noch Fußgänger und Radfahrer sowie der Verkehr der Straße "Am Neufeld". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 09.08.2011, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 55 2011 Die Vorlage OF 76/6 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aufstellung von Pflanzkübeln im Schwarzerlenweg
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2011, OM 13 entstanden aus Vorlage: OF 27/6 vom 27.04.2011 Betreff: Aufstellung von Pflanzkübeln im Schwarzerlenweg Der Magistrat wird gebeten, auf den im Straßenraum im Schwarzerlenweg schraffierten Flächen sechs Pflanzkübel aufzustellen oder andere geeignete Maßnahmen (z. B. Aufstellen von Fahrradständern, Pollern etc.) zu ergreifen, um zu verhindern, dass verbotswidrig auf diesen Sperrflächen geparkt wird. Auf Initiative einiger Bürger hat am 16.03.2011 ein Ortstermin mit Vertretern der Verwaltung stattgefunden, bei dem die Maßnahmen besprochen wurden. Begründung: Der Schwarzerlenweg befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Bürgerhaus Griesheim, das aufgrund von Veranstaltungen gut belegt ist. Dadurch entsteht in den umliegenden Straßen ein hoher Parkdruck. Regelmäßig werden dabei die Zufahrten von Garagen und Grundstücken durch regelwidrig auf schraffierten Flächen abgestellte Fahrzeuge blockiert, sodass es für die Anwohner sehr schwer ist, ihre Garagen oder Grundstücke zu erreichen. Im Schwarzelenweg hat sich eine Initiative gebildet, die bereit wäre, die Aufstellung von Pflanzkübeln auf den schraffierten Flächen zu finanzieren, diese später auch regelmäßig zu pflegen und zu betreuen. Leider hat die Verwaltung mit Bezug auf die Bestimmung zur Sondernutzung öffentlicher Straßen einen abschlägigen Bescheid erteilt. Der Ortsbeirat 6 würde aber begrüßen, wenn der Vorgang noch einmal geprüft und dem Bürgerwillen entsprochen wird. Der Verweis der Verwaltung auf anderenorts fehlgeschlagene Eigeninitiativen von Anwohnern sollte nicht dazu führen, dass die Bereitschaft der Anwohnerinnen und Anwohner des Schwarzerlenweges von vorneherein unter den Verdacht gestellt wird, dass dies dort gleichermaßen misslingt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2011, ST 898 Aktenzeichen: 66 0
Griesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2011, OM 6 entstanden aus Vorlage: OF 4/6 vom 18.04.2011 Betreff: Griesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten Der Magistrat wird gebeten, den südlich der Kreuzung mit der Eichenstraße befindlichen Abschnitt der Elektronstraße und den östlich der Zufahrt zum Industriepark Griesheim befindlichen Abschnitt der Stroofstraße für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen zu sperren, ausgenommen Anlieger, Lieferverkehr und dergleichen. Begründung: Die gegenwärtige Beschilderung des Lkw-Verbots ab der Straße Alt-Griesheim führt dazu, dass die die Stroofstraße in östliche Richtung fahrenden Fahrzeuge nur über die recht schmale Elektronstraße weiter fahren können, wenn man von einer 180 Grad-Wende absieht. Dies zeigt, dass es sinnvoller ist, wenn die Lkws erst gar nicht bis zu dieser engen Kreuzung fahren können. Ein Verbot des Befahrens der Stroofstraße ab der Zufahrt des Industrieparks Griesheim würde bezwecken, dass der gesamte Schwerlastverkehr des Industrieparks über die westliche Stroofstraße zur Schwanheimer Brücke hin abgewickelt werden würde. Zusätzlich wird mit einer entsprechenden Regelung ab der Kreuzung der Elektronstraße mit der Eichenstraße erreicht, dass auch keine Lkws aus der anderen Richtung in die schmale südliche Elektronstraße einfahren. Eine Beeinträchtigung der Verkehrserschließung des Griesheimer Gewerbegebiets ergibt sich hierdurch nicht. Im Ergebnis wäre dann der gesamte, südlich der Bahnlinie liegende Teil Griesheims vom Lkw-Durchgangsverkehr befreit. Mit der Ausnahmeregelung sind die Belieferung der Supermärkte, Geschäfte etc. sowie der Bevölkerung ebenso wie die Busfahrten im Linien- und sonstigen Verkehr möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2011, ST 862 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 87 Aktenzeichen: 32 4
Müllpolizisten an der Griesheimer Unterführung einsetzen
Anregung an den Magistrat vom 17.08.2010, OM 4395 entstanden aus Vorlage: OF 1541/6 vom 02.08.2010 Betreff: Müllpolizisten an der Griesheimer Unterführung einsetzen Die Unterführung zwischen Alter Falterstraße und Waldschulstraße in Griesheim kann von der FES gar nicht so oft gereinigt werden, wie sie in kürzester Zeit wieder zugemüllt wird. Anwohner berichten, dass Menschen mit einem Snack aus dem anliegenden Einkaufsmarkt kommen, die Verpackung aufreißen und auf dem Weg zu den Bahnsteigen einfach in der Unterführung fallen lassen. Der so überall herumliegende Müll verleitet dann offensichtlich wieder andere Menschen, an dieser Stelle ebenfalls ihre Kleinabfälle einfach in die Gegend zu werfen. Der Magistrat wird gebeten, an und in der Griesheimer Unterführung Aktionen durchzuführen, um die Verschmutzung dieses Bereiches durch weggeworfenen Müll zu reduzieren. Dabei sollen Kräfte des Ordnungsamtes Müllsünder ansprechen, bei klaren und krassen Verstößen auch Strafzettel verteilen und insgesamt das Bewusstsein für die Problematik schärfen. Begründung: Schon das Wegwerfen einer einzigen Zigarettenkippe oder eines Kaugummis kann prinzipiell mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Rechtslage ist also klar, aber wohl noch zu wenig bekannt. Offensichtlich ist es in dem angesprochenen Bereich nötig, deutlich zu machen, dass das Wegwerfen von Müll einen Schaden für die Allgemeinheit verursacht und deswegen nicht einfach so hingenommen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2010, ST 1401 Aktenzeichen: 32 0
Staubbelastung durch Abfallverarbeitungsunternehmen
Anregung an den Magistrat vom 17.08.2010, OM 4394 entstanden aus Vorlage: OF 1540/6 vom 02.08.2010 Betreff: Staubbelastung durch Abfallverarbeitungsunternehmen Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die vom Abfallverarbeitungsunternehmen Sperzel in der Eichenstraße in Griesheim ausgehende Staubbelastung abgestellt wird, und zwar nicht nur auf dem Papier durch Existenz einer Besprenkelungsanlage, sondern auch in der Praxis durch Durchsetzung der Einhaltung einer Pflicht zur Benutzung dieser Anlage. Begründung: Die Straßen rund um das Abfallverarbeitungsunternehmen Sperzel sind bei trockenem und windigem Wetter nach wie vor mit hellem Staub bedeckt. Man kann sich vorstellen, was dies für die in der Umgebung lebenden Menschen bedeutet. Es handelt sich um ein Mischgebiet, in dem Gewerbe und Wohnen gleichberechtigt möglich sind. Das Problem wurde schon öfter vorgetragen und als Lösung hat die Firma auch eine Anlage installiert, mit der der Abfall befeuchtet wird und so die Staubemission minimiert werden kann. Anwohner berichten jedoch, dass sie die Anlage noch nie in Betrieb gesehen hätten, auch an heißen, windigen Tagen würde sie nicht benutzt, sodass das Problem der Staubbelastung für die Nachbarschaft nach wie vor bestehe. Die Firma Sperzel hat angekündigt, eine neu gebaute Großmüllverbrennungsanlage mit 100.000 Tonnen vorsortiertem Müll pro Jahr versorgen zu wollen. Damit wird sich die Menge des bei der Firma Sperzel umgeschlagenen Mülls noch einmal drastisch erhöhen, ebenso die damit verbundene Belastung für die Nachbarschaft. Es ist also dringend geboten, hier Abhilfe zu schaffen und die Belastung der Anwohner zu minimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2010, ST 1400 Aktenzeichen: 79 3
Hauptweg in der Grünanlage zwischen Schwarzerlenweg und Espenstraße
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2009, OM 3670 entstanden aus Vorlage: OF 1302/6 vom 06.09.2009 Betreff: Hauptweg in der Grünanlage zwischen Schwarzerlenweg und Espenstraße Vorgang: OM 2067/08 OBR 6; ST 859/08; OM 2586/08 OBR 6; ST 1673/08 Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der vom Magistrat in den Stellungnahmen ST 859/08 und ST 1673/08 angekündigten Sanierung des Hauptweges in der Grünanlage zwischen Schwarzerlenweg und Espenstraße auch eine Beleuchtung vorzusehen. Begründung: Auf Anregungen des Ortsbeirates hat der Magistrat einen Sanierungsbedarf des Hauptweges in der Grünanlage zwischen Schwarzerlenweg und Espenstraße bestätigt und mitgeteilt, dass die Maßnahme im Investitionsprogramm 2009-2012 unter dem Titel "Grüne Räume für Frankfurt" vorgesehen ist, eine Umsetzung aber aller Wahrscheinlichkeit nicht vor 2010 erfolgen kann. Anwohner fragen nun, ob bei der Sanierung eine Beleuchtung vorgesehen ist, damit man auch nachts ohne Angst diesen Weg begehen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2010, ST 122 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2010, ST 1050 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2011, ST 169 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2011, ST 959 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 385 Aktenzeichen: 67 0
Lachegraben renaturieren
Anregung vom 23.06.2009, OA 922 entstanden aus Vorlage: OF 1215/6 vom 06.06.2009 Betreff: Lachegraben renaturieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den zwischen Mainzer Landstraße und Mündung in den Main kanalisierten und größtenteils verrohrten Lachegraben zu renaturieren und einen naturnahen Zustand wiederherzustellen. Begründung: Der Lachegraben beginnt als offener Graben im Kleingartengelände östlich der Bundesautobahn A 5. Ab der Waldschulstraße in Griesheim verläuft er durch eine öffentliche Grünanlage mit altem Baumbestand. Nach der Mainzer Landstraße ist der Lachegraben größtenteils verrohrt und unsichtbar. Er läuft hier überwiegend durch Wiesengrundstücke. Früher bildete sich am offenen Lachegraben ein artenreiches, lebendiges Biotop, in dem Lurche, Salamander, Frösche, Ringelnattern und viele andere Tiere und Pflanzen anzutreffen waren. Dieser zugleich schöne und biologisch wertvolle Zustand soll wieder entstehen, indem der Lachegraben sein altes, offenes Fließbett zurückerhält und aus dem "Dornröschenschlaf" in der dunklen Röhre befreit wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 01.07.2009 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 27.08.2009, TO I, TOP 61 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 922 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Freie Wähler, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) REP (= Prüfung und Berichterstattung) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2009, TO II, TOP 74 Beschluss: Der Vorlage OA 922 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG, Freie Wähler, NPD und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und REP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6719, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 Aktenzeichen: 79 1
Aufnahme der im Eigentum der Wohnheim GmbH befindlichen Siedlung Griesheim-Süd, Am Schafberg, in das .Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft. (ehemals .Frankfurt - Soziale Stadt - Neue Nachbarschaften.)
Anregung vom 23.06.2009, OA 924 entstanden aus Vorlage: OF 1221/6 vom 04.06.2009 Betreff: Aufnahme der im Eigentum der Wohnheim GmbH befindlichen Siedlung Griesheim-Süd, Am Schafberg, in das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" (ehemals "Frankfurt - Soziale Stadt - Neue Nachbarschaften") Vorgang: OA 276/07 OBR 6; B 353/07 Zwischenbescheid des Magistrats vom 24.11.2009 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gebiet "Am Schafberg" in Griesheim-Süd in das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" zum Januar 2010 aufzunehmen. Begründung: Das Gebiet "Am Schafberg" gehört zu den Gebieten in den westlichen Stadtteilen, die dringend einer Hilfestellung bedürfen, um die gesellschaftliche Balance wieder zu erlangen. Die Fallzahlen des Sozialrathauses Gallus belegen dies eindeutig. Bereits bei der Entscheidung, im Jahr 2006 in Griesheim-Nord ein solches Projekt einzurichten, stand das Gebiet "Am Schafberg" in Griesheim-Süd als Alternative zur Abstimmung. Die Stadt entschied sich letztlich für Griesheim-Nord. Die Förderung hat sich in Griesheim-Nord außerordentlich bewährt und ist ein gutes Beispiel, wie positive Kräfte in der Stadtteilgesellschaft zum Wohle aller aktiviert werden können. Eine solche Einrichtung wird von verschiedenen Institutionen im Stadtteil getragen. Der ehemalige Sozialdezernent Uwe Becker hatte sich im Rahmen einer Haushaltsdiskussion im Jahr 2006 für dieses Quartier ausgesprochen, wie auch der Ortsbeirat mit seiner Anregung vom 16.01.2007, OA 276. Der Magistrat hat am 01.06.2007 mit der Vorlage B 353 den Bedarf der Siedlung "Auf dem Schafberg" zwar anerkannt, jedoch wegen der begrenzten Mittel damals nicht berücksichtigt. Da das Programm Griesheim-Nord aller Voraussicht nach in diesem Jahr ausläuft, wäre es gut und sinnvoll, wenn nahtlos ein Folgeprogramm in dem großen Stadtteil Griesheim eingerichtet werden würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2010, B 158 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 01.07.2009 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung der KAV am 24.08.2009, TO II, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 924 wird zugestimmt. 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 03.09.2009, TO I, TOP 64 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 924 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2009, TO II, TOP 75 Beschluss: Die Vorlage OA 924 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., FAG, Freie Wähler, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 21.01.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 924 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Beschlussausfertigung(en): § 6720, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 § 7438, 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 21.01.2010 Aktenzeichen: 92 42
Geschwindigkeitsregelung in der Waldschulstraße in Höhe des Niedwalds
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2008, OM 2595 entstanden aus Vorlage: OF 925/6 vom 23.08.2008 Betreff: Geschwindigkeitsregelung in der Waldschulstraße in Höhe des Niedwalds In der Waldschulstraße in Höhe des Niedwalds wechselt die Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb weniger hundert Meter jeweils von Tempo 30 auf Tempo 50 und umgekehrt. Insbesondere in Fahrtrichtung Oeserstraße wird die Geschwindigkeitsbegrenzung wenige Meter vor dem Stoppschild vor der Oeserstraße auf Tempo 50 freigegeben. Der Magistrat wird daher gebeten, die Geschwindigkeitsregelung in diesem Bereich zu überprüfen, vor allem aber das überflüssige Verkehrszeichen kurz vor der Oeserstraße zu entfernen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Bäume entlang der Waldschulstraße zu beschneiden, die die Verkehrsschilder verdecken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2008, ST 1677 Aktenzeichen: 32 1
Vermeidung der unzumutbaren Lärmbelästigung von Anwohnern in Griesheim infolge falscher Fahrtrouten durch Lkw–Fahrer der Container–Firma Sperzel
Anregung vom 06.05.2008, OA 647 entstanden aus Vorlage: OF 805/6 vom 14.04.2008 Betreff: Vermeidung der unzumutbaren Lärmbelästigung von Anwohnern in Griesheim infolge falscher Fahrtrouten durch Lkw-Fahrer der Container-Firma Sperzel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mitzuteilen, wie er die Firma Sperzel dazu bringen will, die Fahrtroute ihrer Lkw in das Gewerbegebiet Griesheim und den Sitz der Firma über die Mainzer Landstraße und die beiden Linksabbiegemöglichkeiten Elektronstraße und In der Schildwacht oder über den Wendehammer in der Birminghamstraße einzuhalten; 2. erneut zu prüfen, ob die Espenstraße und die Lärchenstraße, die südliche Waldschulstraße sowie der östliche Teil der Eichenstraße für die Durchfahrt von Lkw gesperrt werden können. Begründung: Seit Verlagerung der Firma Sperzel vom Griesheimer Stadtweg in die Eichenstraße im Jahr 1994 reißen die Beschwerden über die Lärmbelästigung der Anwohner in der Espenstraße, der Lärchenstraße, dem südlichsten Teil der Waldschulstraße und des östlichen Teils der Eichenstraße über den durch die Lkw der Firma Sperzel verursachten Lärm nicht ab. Die Stadt hat insofern auf die Beschwerden reagiert, als mit den Abbiegemöglichkeiten von der Mainzer Landstraße in der Elektronstraße und der Straße In der Schildwacht Fahrtwege in das Gewerbegebiet geschaffen worden sind, die eine Durchfahrt durch Straßen mit hohem Wohnanteil entbehrlich machen. Trotzdem wählen die meisten Fahrer der Firma Sperzel diese Schleichwege. Wie weit dies eigenmächtig durch die Fahrer der Firma oder mit deren Billigung geschieht, ist unerheblich. Tatsache ist, dass es geschieht. Der Ortsbeirat 6 ist der Ansicht, dass der Magistrat alle ihm gegebenen Möglichkeiten nutzen soll, um den lärmgeplagten Anwohnern zu helfen. Dazu gehört auch, dass ernsthaft geprüft wird, ob die Durchfahrt von Lkw durch die Espenstraße, Lärchenstraße, südliche Waldschulstraße und östliche Eichenstraße verboten werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.11.2008, ST 1509 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 14.05.2008 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.06.2008, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 647 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 647 wird abgelehnt Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2008, TO II, TOP 51 Beschluss: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 647 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 647 wird abgelehnt Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) sowie BFF und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4157, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008 Aktenzeichen: 32 4
Sauberkeit der westlichen Unterführung im Bahnhof Griesheim
Anregung an den Magistrat vom 06.05.2008, OM 2231 entstanden aus Vorlage: OF 806/6 vom 21.04.2008 Betreff: Sauberkeit der westlichen Unterführung im Bahnhof Griesheim Der Magistrat wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen (evtl. über Gespräche mit der Bahn), um die Sauberkeit der westlichen Unterführung im Bahnhof Griesheim deutlich zu verbessern. Begründung: Der Antragsteller wurde aus der Bevölkerung auf den bedauernswerten Zustand dieser Unterführung hingewiesen. Der Uringeruch ist unverkennbar, oft sind auch Urinlachen zu sehen, die Wände sind verschmutzt, es ist eigentlich unzumutbar, diese Unterführung zu benutzen. Leider fand der Antragsteller die Unterführung bei etlichen Inspektionen in den letzten Wochen tatsächlich in dem beschriebenen Zustand vor. Die östliche Unterführung im Bereich der Waldschulstraße wird von der FES in der höchstmöglichen Reinigungsklasse gereinigt, d.h. die Reinigungsfrequenz ist sehr hoch. Trotzdem gibt es auch hier immer wieder Beschwerden aus der Bevölkerung, weil die Verschmutzung durch uneinsichtige Zeitgenossen sehr schnell "erneuert" wird. Die westliche Unterführung im Bahnhof Griesheim liegt im Zuständigkeitsbereich der Bahn und wird anscheinend wesentlich seltener gereinigt, entsprechend braucht man sich über den Zustand dann auch nicht zu wundern. Die westliche Unterführung ist aber sehr wichtig für alle Menschen, die im Westen Griesheims südlich der Bahnlinie wohnen, und das ist ein ganz erheblicher Teil. Diesen Menschen wird zugemutet, entweder einen wirklich großen Umweg über die östliche Unterführung zu gehen oder sich die Nase zuzuhalten und sich durch die westliche Unterführung zu quälen. Hier muss endlich eine vernünftige Lösung gefunden werden! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2008, ST 1261 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 13
Radfahren auf den Bürgersteigen im südlichen Abschnitt der Elektronstraße wieder ermöglichen
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2007, OM 1733 entstanden aus Vorlage: OF 636/6 vom 09.10.2007 Betreff: Radfahren auf den Bürgersteigen im südlichen Abschnitt der Elektronstraße wieder ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, wieder zu ermöglichen, dass im Abschnitt der Elektronstraße zwischen Mainzer Landstraße und Eichenstraße auf den Bürgersteigen Radfahrer fahren dürfen. Begründung: Beim Umbau der Elektronstraße sind im Bereich zwischen Mainzer Landstraße und Eichenstraße beiderseits auf den Bürgersteigen Fahrradwege vorgesehen worden und mit andersfarbigem Pflaster und Markierungen kenntlich gemacht worden. Im Rahmen der Novelle zur Straßenverkehrsordnung wurden neue Vorgaben für getrennte Rad- und Fußwege geschaffen, welche die vorhandenen Radwege nicht erfüllt haben. Die Bürgersteige sind aufgrund der früheren Planung sehr breit, die Fußgängerfrequenz ist durchgehend nicht sehr hoch, die Grundstückszugänge sind gut einsehbar und es gibt keine Gebäude mit größerer öffentlicher Nutzung. Dagegen gibt es zahlreiche Radfahrer, welche die Elektronstraße befahren und teilweise die scheinbar vorhandenen Radwege nutzen. Hier erscheint es angebracht, dies wieder zu ermöglichen. Dabei ist nicht an die Schaffung von benutzungspflichtigen Radwegen gedacht. Es würde sicherlich genügen, wenn zum Beispiel durch das Zusatzschild "Radfahrer frei" (Zeichen 1022-10) unterhalb der Fußwegbeschilderung oder durch ein Fahrradpiktogramm auf der Bodenfläche die Nutzung durch Radfahrer erlaubt würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2008, ST 156 Aktenzeichen: 32 1
Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen
Anregung vom 22.05.2007, OA 393 entstanden aus Vorlage: OF 484/6 vom 21.05.2007 Betreff: Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen Vorgang: OM 672 OBR 6; ST 320/07 Zwischenbescheid des Magistrats vom 28.09.2007 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der Planung der neuen Unterführung von der Waldschulstraße zur Alten Falterstraße mit der nötigen Kreativität neben den Aufzügen für Mobilitätseingeschränkte zusätzliche Rampen, z. B. für Fahrradfahrer, vorzusehen. Begründung: Die Unterführung stellt die Verbindung zwischen dem südlichen und mittleren Teil Griesheims her und hat somit für den Stadtteil erhebliche Bedeutung. Sie dient keinesfalls vorrangig dem Zugang des zweiten Gleises im Bahnhof Griesheim. Der Ortsbeirat ist von den Argumenten gegen Rampen, wie sie der Magistrat in der sehr knappen Stellungnahme vom 07.02.2007, ST 320, darlegt, nicht überzeugt. Insbesondere am nördlichen Ende der Unterführung ist sehr viel Platz, um eine passende Lösung für die Rampen zu finden. Der als Gegenargument genannte kleine Einkaufsmarkt wird nach branchenüblicher Meinung wegen seiner geringen Größe nur noch kurze Zeit dort sein. Die Zufahrt zu den wenigen Kundenparkplätzen ist auch bei der Realisierung von Rampen möglich. Zudem ist die Nutzungsdauer der nun in Planung befindlichen Unterführung erheblich länger als der Restbetrieb des Einkaufsmarktes, so dass schon aus dieser Erwägung der Großmarkt keine bedeutende Rolle zu spielen braucht. Am südlichen Ende der Unterführung ist zwar weniger Platz, aber auch hier ist ungenutzte Fläche vorhanden. Sicherlich wird das alte Schrankenwärterhäuschen mehr als 30 Jahre nach Entfernung des beschrankten Bahnübergangs nicht mehr vollständig und mit Nebengebäude erforderlich sein. Etwaige technische Anlagen der Bahn lassen sich in einem Teil des Gebäudes konzentrieren. Nach Auffassung des Ortsbeirates wird durch Rampen und die damit verbundene andere Gestaltung der Zugänge zur Tunnelröhre, die letztlich eine Unterführung ist, eine Lösung gefunden, welche das Trennende einer Bahnlinie mitten durch einen Stadtteil vermindert, weil der Eindruck der Weite und der Durchlässigkeit entsteht und ein ästhetisch und städtebaulich ansprechendes Bauwerk möglich wird. Die bereits in der Anregung OM 672 genannten Vorbehalte gegen den ausschließlichen Bau von Aufzügen werden vollumfänglich aufrechterhalten. Aufzüge werden insbesondere im Umfeld des Bahnhofes häufig verschmutzt und Ziel von Vandalismus sein. In Verbindung mit normalen, unvermeidbaren Ausfällen dieser technischen Geräte stellen Aufzüge eine unnötige Behinderung des Durchganges für zahlreiche Personen dar. Die Unterführung wird von Fußgängern mit geschobenen oder gezogenen Wagen, Radfahrern mit und ohne Anhänger, Personen mit Gehhilfen oder Lasten, Rollstuhlfahrern und weiteren Nutzern durchquert. Für all diese sind Rampen beim Ausfall der Aufzüge dringend erforderlich. Ein weiterer wesentlicher Vorteil von Rampen ist deren deutlich höhere Beförderungskapazität. Sobald eine größere Gruppe von Personen zur Unterführung kommt, die - aus welchen Gründen auch immer - auf die Aufzüge angewiesen sind, würde sich dort eine Schlange bilden, und überflüssige Wartezeiten wären die Folge. Die Rampen sollen zusätzlich zu den Fahrstühlen, welche vor allem für Rollstuhlfahrer gedacht sind, gebaut werden und sind u. a. für Fahrradfahrer gedacht. Auch Personen mit Kinderwagen, Handwagen, Anhängern etc. können wahlweise diese Rampen benutzen. Als Beispiel sei auf den Bahnhof Louisa in Frankfurt-Sachsenhausen verwiesen, wo trotz eines kleinen Platzangebots auch Rampen errichtet worden sind. Da sich das Objekt noch in der Planungsphase befindet, erwartet der Ortsbeirat, dass die Planung geändert wird, mit der Maßgabe an die Ausführenden, dass an der Unterführung Rampen vorzusehen sind. So kann noch eine Fehlplanung verhindert werden, die ansonsten für Jahrzehnte für Unmut sorgen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.11.2007, B 805 Bericht des Magistrats vom 11.04.2008, B 193 Bericht des Magistrats vom 19.09.2008, B 623 Bericht des Magistrats vom 15.05.2009, B 364 Bericht des Magistrats vom 04.12.2009, B 1021 Bericht des Magistrats vom 24.09.2010, B 616 Bericht des Magistrats vom 28.03.2011, B 170 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 30.05.2007 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.06.2007, TO I, TOP 48 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 393 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG und BFF gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Annahme) NPD (= vereinfachtes Verfahren) 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.06.2007, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 393 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: SPD gegen LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= vereinfachtes Verfahren) 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.07.2007, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 393 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) NPD (= vereinfachtes Verfahren) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.07.2007, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage OA 393 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und NPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FAG, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2007, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 393 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Beschlussausfertigung(en): § 2221, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.07.2007 Aktenzeichen: 66 6
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