Bahnhof Griesheim: Behindertengerechter Umbau und Sanierung
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 19.01.2016, OA 708 entstanden aus Vorlage:
OF 1555/6 vom
15.12.2015 Betreff: Bahnhof Griesheim: Behindertengerechter
Umbau und Sanierung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, mit den Beteiligten
des Bauvorhabens Bahnhof Griesheim (Deutsche Bahn
AG, städtische Ämter, RMV) zu sprechen und dafür zu sorgen, dass 1. sämtliche Aufzüge ein
Fahrgastinformationssystem erhalten, um den Ausfall auch nur eines Aufzuges an
jedem Aufzug anzeigen zu lassen; 2. Notrufanlagen in
sämtlichen Unterführungen installiert werden. Begründung: In der am 15.12.2015 stattgefundenen öffentlichen
Veranstaltung wurde nun vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens von den
Planern mitgeteilt, dass die beiden Maßnahmen beim Umbau des Bahnhofs
tatsächlich nicht vorgesehen sind. Dies wurde damit begründet, dass ein solches
Fahrgastinformationssystem bisher noch nie installiert worden sei und solche
Störungen im Internet bekannt gegeben werden könnten. Es wäre aber sicher zu viel von den auf einen
barrierefreien Zugang zu ihrer Bahn angewiesenen Kunden des RMV verlangt, wenn
sie vor jeder Fahrt im Internet nachsehen müssten, ob in den Stationen, die sie
benutzen möchten, die Aufzüge auch alle funktionieren. Zudem ist sicher auch
fraglich, wie zuverlässig die Angaben tatsächlich wären, die man dazu im
Internet bereitstellen würde. In Griesheim muss man auf jeden Fall sehen, dass hier
nach dem Umbau eine besondere Situation bestehen wird. Ein Fahrgast, der im
Schwarzerlenweg wohnt, in Richtung Höchst mit der S-Bahn fahren will und auf
den Aufzug angewiesen ist, muss dann beispielsweise mit insgesamt vier
verschiedenen Aufzügen fahren, bis er auf den Bahnsteig zu seinem Zug gelangt.
Deshalb muss er sich gleich bei Benutzung des ersten Aufzugs informieren
können, ob einer der anderen Aufzüge defekt ist. Dann kann er sich rechtzeitig
auf diese Situation einstellen, die Fahrt umdisponieren, ganz bleiben lassen
oder Passanten um Hilfe bitten. Es soll nicht so weit kommen, dass ein Fahrgast
mit drei Aufzügen gefahren ist, dann in der Unterführung steht und erst dort
feststellt, dass der letzte Aufzug, der ihn auf den Bahnsteig zum Zug bringen
soll, defekt ist.
Der Notruf in beiden
Bahnhofsunterführungen ist notwendig, um die Sicherheit der Nutzer und Kunden
zu gewährleisten. Das gilt auch noch im Handy-Zeitalter (nicht jeder hat immer
ein Handy dabei oder ist noch in der Lage, es z. B. nach einem Unfall oder
Überfall zu bedienen). Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
28.02.2015, OF
1298/6
Bericht des Magistrats vom 20.05.2016, B 141
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 16.02.2016, TO I, TOP 23
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 708 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6813, 47. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 16.02.2016 Aktenzeichen: 92 13