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Bahnhof Griesheim: Behindertengerechter Umbau und Sanierung

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 19.01.2016, OA 708 entstanden aus Vorlage: OF 1555/6 vom 15.12.2015

Betreff: Bahnhof Griesheim: Behindertengerechter Umbau und Sanierung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit den Beteiligten des Bauvorhabens Bahnhof Griesheim (Deutsche Bahn AG, städtische Ämter, RMV) zu sprechen und dafür zu sorgen, dass

  1. sämtliche Aufzüge ein Fahrgastinformationssystem erhalten, um den Ausfall auch nur eines Aufzuges an jedem Aufzug anzeigen zu lassen;

  2. Notrufanlagen in sämtlichen Unterführungen installiert werden. Begründung: In der am 15.12.2015 stattgefundenen öffentlichen Veranstaltung wurde nun vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens von den Planern mitgeteilt, dass die beiden Maßnahmen beim Umbau des Bahnhofs tatsächlich nicht vorgesehen sind. Dies wurde damit begründet, dass ein solches Fahrgastinformationssystem bisher noch nie installiert worden sei und solche Störungen im Internet bekannt gegeben werden könnten. Es wäre aber sicher zu viel von den auf einen barrierefreien Zugang zu ihrer Bahn angewiesenen Kunden des RMV verlangt, wenn sie vor jeder Fahrt im Internet nachsehen müssten, ob in den Stationen, die sie benutzen möchten, die Aufzüge auch alle funktionieren. Zudem ist sicher auch fraglich, wie zuverlässig die Angaben tatsächlich wären, die man dazu im Internet bereitstellen würde. In Griesheim muss man auf jeden Fall sehen, dass hier nach dem Umbau eine besondere Situation bestehen wird. Ein Fahrgast, der im Schwarzerlenweg wohnt, in Richtung Höchst mit der S-Bahn fahren will und auf den Aufzug angewiesen ist, muss dann beispielsweise mit insgesamt vier verschiedenen Aufzügen fahren, bis er auf den Bahnsteig zu seinem Zug gelangt. Deshalb muss er sich gleich bei Benutzung des ersten Aufzugs informieren können, ob einer der anderen Aufzüge defekt ist. Dann kann er sich rechtzeitig auf diese Situation einstellen, die Fahrt umdisponieren, ganz bleiben lassen oder Passanten um Hilfe bitten. Es soll nicht so weit kommen, dass ein Fahrgast mit drei Aufzügen gefahren ist, dann in der Unterführung steht und erst dort feststellt, dass der letzte Aufzug, der ihn auf den Bahnsteig zum Zug bringen soll, defekt ist. Der Notruf in beiden Bahnhofsunterführungen ist notwendig, um die Sicherheit der Nutzer und Kunden zu gewährleisten. Das gilt auch noch im Handy-Zeitalter (nicht jeder hat immer ein Handy dabei oder ist noch in der Lage, es z. B. nach einem Unfall oder Überfall zu bedienen). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 47
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 23
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Vorlage OA 708 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU Grüne FDP BFF
Ablehnung:
SPD Linke