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Meine Nachbarschaft: Mannheimer Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhöhung der Sicherheit für Radfahrende in der Hafenstraße ab Schönstraße bis zur Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße

24.11.2020 · Aktualisiert: 29.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6907 entstanden aus Vorlage: OF 1480/1 vom 16.10.2020 Betreff: Erhöhung der Sicherheit für Radfahrende in der Hafenstraße ab Schönstraße bis zur Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße Der Magistrat wird gebeten, den Radweg in der Hafenstraße von der Ausfahrt aus dem Hafentunnel bis zur Gutleutstraße sicherer gestalten zu lassen. Hierzu soll der Radweg ab Höhe der Schönstraße bis zur Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße im Bereich der Pkw-Stellplätze geführt und baulich von der Straße abgetrennt werden. Vor der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße soll ein rot markierter Fahrradaufstellstreifen auf beiden Fahrspuren, insbesondere für die links abbiegenden Radfahrenden, mit vorgezogener Haltelinie für Pkw markiert werden. Des Weiteren sollen die Fahrradstreifen über die Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße rot markiert werden. Foto 1: Alexander Mitsch Begründung: Der Bestandsradweg zwischen Schönstraße und der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße befindet sich auf dem Gehweg, ist schlecht sichtbar markiert und durch parkende Fahrräder, anliefernde Pkw, gelagerten Sperrmüll und zu Fuß Gehende nur stark eingeschränkt befahrbar. Insgesamt ist die Rad- und Gehwegbreite zu schmal. Wiederholt kam es zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden. Das Ende des gehwegseitigen Radweges befindet sich unmittelbar vor der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße. Radfahrende können nicht gefahrlos links in die Gutleutstraße abbiegen. Viele Radfahrende verlassen daher bereits vor der Schönstraße den Radweg oder queren die Fahrbahn im schlecht einsehbaren Kreuzungsbereich, wobei es auch schon öfter gefährliche Situationen gab. Auf der Gegenfahrbahn soll die Schutzstreifenmarkierung vervollständigt werden. Überall in der Stadt werden nach und nach, vor allem an gefährlichen Kreuzungen und unübersichtlichen Straßenführungen, Fahrradstreifen mit roter Einfärbung deutlich markiert. Diese - inzwischen sehr beliebte - Markierung schafft sowohl für die Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer als auch für Autofahrerinnen bzw. Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer eine bessere Erkennbarkeit der Fahrradwege und erhöht damit die Verkehrssicherheit. Eine solche Markierung wäre auch an der genannten Stelle sinnvoll und wird von vielen gewünscht. Visualisierung 1: Google Maps und Alexander Mitsch Visualisierung 2: Google Maps und Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 663 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschleunigung Buslinien 46 und 64

24.11.2020 · Aktualisiert: 29.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6926 entstanden aus Vorlage: OF 1510/1 vom 07.11.2020 Betreff: Beschleunigung Buslinien 46 und 64 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass aus der Mannheimer Straße in den Hafentunnel rechtsabbiegende Fahrzeuge zeitgleich mit dem aus dem Hafentunnel in die Mannheimer Straße linksabbiegenden Fahrzeugen "Grün" erhalten. Begründung: Bislang ist die für Rechts- und Linksabbieger in der Mannheimer Straße vorgesehene Ampel gleichgeschaltet. Das führt zu unnötigen Wartezeiten des Busses. Der Bus - und die übrigen Rechtsabbieger - können, sobald die linksabbiegenden Fahrzeuge "Grün" erhalten, gefahrlos in den Hafentunnel abbiegen. Quelle: OpenStreetMap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 589 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Brauchen wir eine Linie 13 im neuen Straßenbahnkonzept und kann das Netz sie noch verkraften?

26.10.2020 · Aktualisiert: 11.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6767 entstanden aus Vorlage: OF 1183/2 vom 12.10.2020 Betreff: Brauchen wir eine Linie 13 im neuen Straßenbahnkonzept und kann das Netz sie noch verkraften? 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche zusätzlichen Fahrgastzahlen für die geplante Straßenbahnlinie 13 vom Industriehof bis zur Heilbronner Straße erwartet werden, die nicht durch die vorhandene ÖPNV-Infrastruktur erschlossen werden können. 2. Wie glaubt das Verkehrsdezernat, die zusätzlichen Straßenbahnen, die durch das neue Konzept über den Flaschenhals Platz der Republik - Hauptbahnhof - Baseler Platz fahren werden, abwickeln zu können? Die Deutsche Bahn wird nicht vor 2024 mit den unterirdischen Bauten am Hauptbahnhof fertig, erst danach kann der Vorplatz neu geordnet werden. Das neue Konzept soll aber schon bis 2024/2025 umgesetzt werden. 3. Der Magistrat wird zudem gebeten, eine Ertüchtigung des Abschnitts in der Hamburger Allee für einen Fünf-Minuten-Takt ohne Eingriff in den Baumbestand und mit technischen Mitteln zu realisieren. Begründung: So sehr es zu begrüßen ist, dass nach dem langjährigen Stillstand unter mehreren Verkehrsdezernenten der ÖPNV ausgebaut werden soll, so wenig durchdacht erscheint das neue Straßenbahnkonzept. Während der motorisierte Individualverkehr immer stärker behindert und eingeschränkt wird, geht es bei der Entwicklung eines leistungsfähigen ÖPNV einfach nicht weiter. Das Einzugsgebiet der geplanten Straßenbahnlinie 13 ist bereits jetzt durch mehrere S-Bahn-Linien, U-Bahn-Linien und Straßenbahnlinien erschlossen. Wichtiger als eine neue Straßenbahnlinie auf vorhandenen Gleisen fahren zu lassen, wäre eine gute fußläufige Anbindung des Schönhofviertels an den Westbahnhof. Schon die Erhöhung der Taktfrequenzen bei den Straßenbahnlinien 17/20 und 16/21 dürfte das derzeitige Straßenbahnnetz im Bereich des Hauptbahnhofs überbeanspruchen. Wenn die Straßenbahnlinie 13 noch hinzukommt, ist es fraglich, ob dieser zusätzliche Verkehr noch abgewickelt werden kann. Bei Eintracht-Spielen kommt es regelmäßig durch die zusätzlichen Züge der Straßenbahnlinie 21 zu Störungen im Bereich des Hauptbahnhofs. Das zeigt die schon jetzt angespannte Situation. Die Erhöhung der Taktfrequenz bei den Straßenbahnlinien 17/20 wird wegen der deutlich gestiegenen Bewohnerzahlen in der City West und im Rebstock positiv gesehen. Zur dafür erforderlichen Ertüchtigung der Hamburger Allee ist dem Ortsbeirat zeitnah die Planung vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 169 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer Ecke Gutleutstraße/Karlsruher Straße

20.10.2020 · Aktualisiert: 27.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6692 entstanden aus Vorlage: OF 1447/1 vom 30.09.2020 Betreff: Fahrradständer Ecke Gutleutstraße/Karlsruher Straße Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Gutleutstraße/Karlsruher Straße Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: Wie das nachfolgende Foto zeigt, gibt es an dieser Stelle einen Bedarf für Fahrradständer. Gleichzeitig ist ausreichend Raum dafür vorhanden, und die Fahrradständer stünden mit keiner anderen Nutzung im Konflikt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 140 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wände im Hafentunnel künstlerisch gestalten

15.09.2020 · Aktualisiert: 27.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6535 entstanden aus Vorlage: OF 1404/1 vom 30.08.2020 Betreff: Wände im Hafentunnel künstlerisch gestalten Vorgang: OM 4919/16 OBR 1; ST 283/17 Der Magistrat schreibt in der Stellungnahme vom 03.02.2017, ST 283, dass der Hafentunnel durch legale Graffiti verschönert werden soll. Dazu wurden vom Magistrat 2017 auf der westlichen Seite, entlang des Fuß-/Radweges, weiße Tafeln angebracht. Diese bekamen sogar eine eigene Beleuchtung, sodass die weißen, legalen Graffitiwände besser zum Vorschein kamen. Leider sind diese Graffitiwände jedoch bis heute nie mit schönen Graffiti gestaltet worden, sondern werden lediglich mit Tags besudelt (siehe Bild). Ein Beispiel für eine wirklich gute Gestaltung einer Graffitiwand findet man unter der Friedensbrücke. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass professionelle Künstler und Jugendliche von lokalen Organisationen die Flächen im Hafentunnel gestalten. Ähnlich wie unter der Friedensbrücke können die Graffiti von Zeit zu Zeit mit neuen Kunstwerken übersprüht werden. Begründung: Die weißen Flächen im Hafentunnel sind schon vor Jahren angebracht worden, um den Tunnel zu verschönern. Leider wurden sie nie künstlerisch gestaltet und sind nun eher das Gegenteil von schön. Um die vom Magistrat gewünschte Verschönerung auch zu erhalten, müssen Künstler gefunden werden, die diese Flächen gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4919 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 283 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 246 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abgestorbene Bäume und vertrocknete Pflanzen im Park am Behördenzentrum

15.09.2020 · Aktualisiert: 02.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6512 entstanden aus Vorlage: OF 1413/1 vom 22.08.2020 Betreff: Abgestorbene Bäume und vertrocknete Pflanzen im Park am Behördenzentrum Der Magistrat wird gebeten, für eine bessere Bewässerung der Bäume und Pflanzen im Park am Behördenzentrum zwischen Mannheimer Straße und Gutleutstraße sorgen zu lassen. Begründung: Nach Rückmeldungen aus der Bürgerschaft sind dort in den letzten Jahren eine Reihe von Bäumen abgestorben, und in der Tat macht der Bereich keinen vitalen Eindruck mehr. Der Park gehört zu den wenigen Grün- und Freiflächen im Viertel und muss daher dringend erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2141 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradparkhäuser am Hauptbahnhof: Kostenfrei zur Förderung des Radverkehrs?

15.09.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6513 entstanden aus Vorlage: OF 1416/1 vom 26.08.2020 Betreff: Fahrradparkhäuser am Hauptbahnhof: Kostenfrei zur Förderung des Radverkehrs? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das derzeitige Fahrradparkhaus südlich des Hauptbahnhofs auf kostenlose Unterbringung umgestellt werden kann; 2. wie der Stand des zusätzlich geplanten Fahrradparkhauses nördlich des Hauptbahnhofs ist und ob dieses als "kostenfrei" konzipiert werden kann und wird. Begründung: Derzeit kostet das Abstellen des Fahrrads im Fahrradparkhaus Am Hauptbahnhof einen Euro pro Tag. Dies ist im Vergleich mit anderen Fahrradparkhäusern, bspw. in den Niederlanden, recht teuer, da keine vollständige Videoüberwachung geboten wird und auch keine Informationen zur Belegung abgerufen werden können. In den Niederlanden wäre so ein "allgemeiner Fahrradkeller" kostenlos. Dort sind nur die qualitativ sehr hochwertigen Parkhäuser mit Überwachung und in der Regel auch mit Belegungsanzeige als kostenpflichtige Parkhäuser eingerichtet. Nach Abzug von Verwaltungs-, Personal- und Sachkosten sowie Steuern für die Tagesmieten dürfte nicht mehr allzu viel übrig bleiben, um einen wesentlichen Kostendeckungsbeitrag zu erzielen. Für die Allgemeinheit wäre es daher von Vorteil, die Attraktivität des Fahrradparkhauses durch Kostenfreiheit deutlich zu steigern und auf die nur geringen Einnahmen zu verzichten. Um Dieselfahrverbote und sonstige Beschränkungen abzuwenden, ist die Stadt Frankfurt darum bemüht, den Radverkehr zu fördern. Die vorgeschlagene Maßnahme ist kostengünstig und hat eine nachhaltige Wirkung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 343 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit für Radfahrende - Fahrradschutzstreifen Baseler Platz

15.09.2020 · Aktualisiert: 27.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6514 entstanden aus Vorlage: OF 1417/1 vom 26.08.2020 Betreff: Sicherheit für Radfahrende - Fahrradschutzstreifen Baseler Platz Der Magistrat wird gebeten, auf der Stuttgarter Straße und folgend auf der südlich des Baseler Platzes gelegenen Straße Baseler Platz umgehend einen noch fehlenden Schutzstreifen für Radfahrende in Richtung Wilhelm-Leuschner-Straße und Friedensbrücke einrichten, rot markieren und mit Piktogrammen "Fahrrad" versehen zu lassen. Des Weiteren sind Reparaturen an der Fahrbahndecke der rechten Fahrspur in Richtung Friedensbrücke durchführen zu lassen. Begründung: Der vorhandene Schutzstreifen für Radfahrende auf der Gutleutstraße in Richtung Baseler Platz/Innenstadt endet vor der Ampel am Baseler Platz. Unmittelbar dahinter folgt eine scharfe Rechtskurve, in der sich die Stuttgarter Straße auf kurzer Strecke in vier Fahrspuren verbreitert. Radfahrende, die in Richtung Wilhelm-Leuschner-Straße abbiegen möchten, müssen zwei Fahrspuren queren, der nachfolgende schnellere Pkw-Verkehr sieht die Radfahrenden zu spät und gefährdet diese subjektiv und objektiv. Bis zur folgenden Ampel existiert kein Radweg. Erst in der Wilhelm-Leuschner-Straße ist der Radweg wieder markiert. Skizze: Google/privat Radfahrende in Richtung Friedensbrücke befahren derzeit die rechte Fahrbahn, die jedoch erhebliche Schäden und Schlaglöcher aufweist, weshalb viele Radfahrende auf die linke Fahrspur ausweichen und in Konflikt mit dem Pkw-Verkehr geraten. Bis zur folgenden Ampel existiert kein Radweg. Erst vor der Friedensbrücke ist der Radweg wieder markiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 225 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querung der Speicherstraße zur Friedensbrücke für Radfahrende und zu Fuß Gehende ermöglichen

18.08.2020 · Aktualisiert: 28.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6335 entstanden aus Vorlage: OF 1371/1 vom 02.08.2020 Betreff: Querung der Speicherstraße zur Friedensbrücke für Radfahrende und zu Fuß Gehende ermöglichen Der Magistrat wird aufgefordert, eine Querung für Radfahrende und zu Fuß Gehende am östlichen Ende der Speicherstraße zu ermöglichen, damit diese Verkehrsteilnehmer von der Speicherstraße und vom Westhafenplatz bequemer auf die Friedensbrücke gelangen können. Grafik: OpenStreet Map Begründung: Die Speicherstraße ist im östlichen Teil für Radfahrende und zu Fuß Gehende ein Ärgernis. Die Querungen sind umständlich und die Wegeverbindungen sind unpraktisch und zeitraubend. Jedoch ist die Speicherstraße insbesondere für den Radverkehr eine sinnvolle Alternative zur Kreuzung am Baseler Platz. Der Baseler Platz weist derzeit keine Radwege zur Friedensbrücke auf. Damit sind Hafenstraße und Speicherstraße für Radfahrende grundsätzlich die bessere Alternative, wenn sie in Nord-Süd-Richtung über die Friedensbrücke unterwegs sind. Radfahrende können von Westen her nicht regelkonform von der Speicherstraße auf die Friedensbrücke gelangen, obwohl die Rampe zur Friedensbrücke mit Radsymbolen sogar eine offizielle Radverbindung darstellen soll. Jedoch kann diese Radverbindung von der Speicherstraße nicht auf normalem Weg erreicht werden. Abbildung 1: Der Radschutzstreifen ist von Westen her nicht erreichbar. Radfahrende müssen entweder bereits an der Werftstraße queren und dann den Fußgängerweg auf 50 Metern benutzen. Oder sie müssen auf Höhe der Schleusenstraße mit einem waghalsigen Fahrmanöver den nicht logisch erkennbaren Übergang zur Parkgarage auf dem Westhafenplatz mit einem sehr spitzen Abbiegewinkel nutzen. Beides ist gefährlich und insbesondere im Berufsverkehr nicht zu empfehlen. Die phasenweise Zweispurigkeit der Speicherstraße ist kontraproduktiv. Von der Hafenstraße ist die Speicherstraße auf der südlichen Spur in östlicher Richtung für 75 Meter zweispurig bis das erste Abbiegesymbol kommt. Auf diesen 75 Metern ist kein sachgerechter Überholvorgang möglich. Die Zweispurigkeit auf der südlichen Seite ist damit sogar eine Gefahr, weil sie eine Zweispurigkeit suggeriert, die aber gar nicht gegeben ist und dann zu unnötigem Einfädeln führt. Abbildung 2: Der Radschutzstreifen ist von Westen her nicht erreichbar. Fotos: Manuel Denkwitz Auf der nördlichen Spur ist die Zweispurigkeit ebenfalls kontraproduktiv und führt zur Hafenstraße hin zu unnötigem Einfädeln. Dort sind auf über 100 Metern die Geradeausspur und der Rechtsabbieger parallel. Jedoch ist die Zweispurigkeit bei dem bestehenden Verkehr hier nicht notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 332 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1645 Antrag vom 07.05.2024, OF 1265/1 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5530 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radschutzstreifen einfärben - Untermainkai

16.06.2020 · Aktualisiert: 24.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6124 entstanden aus Vorlage: OF 1306/1 vom 20.05.2020 Betreff: Radschutzstreifen einfärben - Untermainkai Vorgang: OM 4825/19 OBR 1; ST 2065/19 Der Magistrat wird gebeten, den Radschutzstreifen am Untermainkai in beiden Richtungen rot markieren zu lassen. In der Stellungnahme vom 11.11.2019, ST 2065, berichtete der Magistrat, dass die Rotmarkierung eines Schutzstreifens erstmals in der Mainzer Landstraße (Galluswarte bis Hafenstraße) umgesetzt wurde und aus dieser Erfahrung Erkenntnisse gezogen werden würden. Soweit diese Erkenntnisse positiv sind - wovon auszugehen ist -, sollten nun auch die Schutzstreifen auf dem Untermainkai rot markiert werden. Begründung: Die Situation für Radfahrer ist an besagter Stelle immer noch schwierig und gefährlich. Der Magistrat schreibt in seiner Stellungnahme selbst, dass der Schutzstreifen in Ausnahmefällen von Autos befahren werden darf. Genau das ist die große Gefahr für Radfahrer. Da die Straße für eine bauliche Trennung eines Radwegs nicht breit genug ist, sollte der Schutzstreifen unbedingt rot markiert werden, um die Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen. Er würde damit auch das Mainufer entlasten, denn viele fahren mit dem Fahrrad zurzeit lieber am sicheren Mainuferweg als auf der Straße. Das wiederum führt immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Fußgängern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4825 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2065 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1754 Aktenzeichen: 66 5

OA (Anregung Ortsbeirat)

Baseler Platz: Lange Wartezeiten, zu kurze Grünphasen, unnötige Umwege für zu Fuß Gehende

19.05.2020 · Aktualisiert: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.05.2020, OA 558 entstanden aus Vorlage: OF 1284/1 vom 28.04.2020 Betreff: Baseler Platz: Lange Wartezeiten, zu kurze Grünphasen, unnötige Umwege für zu Fuß Gehende Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für deutlich bessere Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende rund um den Baseler Platz sorgen zu lassen. Dafür sind die Wartezeiten an den Signalanlagen der Überwege deutlich zu reduzieren und die Grünphasen für den Fußverkehr zu verlängern. Dies betrifft die signalgesteuerten Überwege in den Straßen rund um den Baseler Platz (im Uhrzeigersinn): - Wilhelm-Leuschner-Straße, - Baseler Platz, - Stuttgarter Straße, Baseler Platz, - Stuttgarter Straße, Esslinger Straße, - Gutleutstraße, westlich der Stuttgarter Straße, - Stuttgarter Straße, nördlich der Gutleutstraße. Begründung: Die teilweise ungewöhnlich langen Wartezeiten für zu Fuß Gehende sind weder zeitgemäß noch zumutbar. Um die Akzeptanz von signalgesteuerten Querungshilfen (auf Deutsch: Fußgängerampel) zu erhöhen, müssen die Wartezeiten nicht nur zumutbar, sondern auch erträglich sein. Im Gutleut wohnen viele ältere Menschen, denen das Laufen teilweise schwer fällt. Die Räumzeiten an den Überwegen sind knapp bemessen, und leider zeigt der Autoverkehr nicht in allen Fällen die nötige Rücksicht, wenn die Querung von zu Fuß Gehenden länger dauert. Längere Grünphasen für den Fußverkehr bedeuten auch, dass sich Wartezeiten verkürzen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1800 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 27.05.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 558 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5962, 39. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.06.2020 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kürzere Wartezeiten für Fuß- und Radverkehr im Bereich Karlstraße/Mainzer Landstraße und Am Hauptbahnhof/Karlstraße

10.03.2020 · Aktualisiert: 30.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5885 entstanden aus Vorlage: OF 1222/1 vom 18.02.2020 Betreff: Kürzere Wartezeiten für Fuß- und Radverkehr im Bereich Karlstraße/Mainzer Landstraße und Am Hauptbahnhof/Karlstraße Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die langen Wartezeiten für den Fuß- und Radverkehr an den im Betreff genannten Überwegen und Radverkehrsanlagen deutlich verkürzt werden. Begründung: Die Einstellungen und die daraus resultierenden langen - und nicht mehr zeitgemäßen - Wartezeiten entsprechen weder den heutigen Ansprüchen noch dem gestiegenen Anteil des Zufußgehens und des Radfahrens am gesamtstädtischen Verkehrsaufkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1200 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kreuzung Platz der Republik nach niederländischem Konzept gestalten

24.02.2020 · Aktualisiert: 23.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2020, OF 1227/1 Betreff: Kreuzung Platz der Republik nach niederländischem Konzept gestalten Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Kreuzung Mainzer Landstraße/Düsseldorfer Straße nach niederländischem Konzept fahrradfahrerfreundlich gestaltet werden kann. Insbesondere sollen hierzu Schutzinseln aufgemalt werden. Begründung: Neue Designkonzepte der sicheren Verkehrsplanung wurden in den Niederlanden erfolgreich getestet. Diese haben vor allem zur Sicherheit von Fahrradfahrenden beigetragen. Als Testkreuzung für Frankfurt eignet sich vor allem die Kreuzung Mainzer Landstraße/Düsseldorfer Straße. Video: https://bit.ly/37SuI5h Kreuzung heute: Quelle: geoinfo.frankfurt.de Schematische Darstellung: Quelle: BicycleDutch, youtube.com Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1597 2020 Die Vorlage OF 1227/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass auch zur Kreuzung Gutleutstraße/Hafenstraße geprüft und berichtet werden soll. Abstimmung: SPD, 2 CDU, GRÜNE, FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen 2 CDU (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umzug der Teestube Jona in eine dauerhafte, besser geeignete Liegenschaft, um eine konfliktfreie Unterbringung des Jugendzentrums Gutleut (JUZ) und der Schülerhilfe des JUZ Gutleut zu ermöglichen

14.01.2020 · Aktualisiert: 21.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5572 entstanden aus Vorlage: OF 1156/1 vom 14.12.2019 Betreff: Umzug der Teestube Jona in eine dauerhafte, besser geeignete Liegenschaft, um eine konfliktfreie Unterbringung des Jugendzentrums Gutleut (JUZ) und der Schülerhilfe des JUZ Gutleut zu ermöglichen Der Magistrat wird aufgefordert, der Teestube Jona in enger Absprache mit den dortigen Verantwortlichen nun eine neue, dauerhafte und besser geeignete Unterkunft im Bahnhofsviertel oder in der unmittelbaren Nähe des Bahnhofsviertels zu vermitteln. Die neue Unterkunft muss zu den Anforderungen dieser Einrichtung passen: Sie muss 250 Quadratmeter groß sein, die Räumlichkeiten müssen sich im Erdgeschoss befinden und Duschen sowie eine Küche beinhalten. Weiter wird der Magistrat aufgefordert, die beiden Einrichtungen auch finanziell zu unterstützen, um die Übergangszeit so gestalten zu können, dass Kinder und Jugendliche geschützt sowie Konflikte zwischen den Besuchern vermied en werden. Begründung: Der derzeitige Standort in der Gutleutstraße 121 war als Übergangslösung geplant und ist spätestens nach Fertigstellung der Räumlichkeiten für das Jugendzentrum und die Schülerhilfe 2020 nicht mehr ideal. Die 1985 vom Verein "Projektgruppe Bahnhofsviertel" gegründete Teestube Jona zählt zu den ältesten Einrichtungen für wohnungslose Menschen im Frankfurter Bahnhofsviertel und leistet damit einen wichtigen Beitrag für unsere Stadt. Bis April 2018 war die Teestube Jona in der Pforzheimer Straße 7 untergebracht. Dann musste eine neue Bleibe gefunden werden, weil der neue Eigentümer dieser Liegenschaft den Mietvertrag kündigte und im Winter 2017/2018 Wasser, Strom und Heizung abstellte, sodass eine weitere Nutzung für die Teestube nicht mehr möglich war. Die Suche nach einer geeigneten neuen Bleibe gestaltete sich schwierig. Eine Unterbringung in der Moselstraße wurde verworfen. Schließlich entschied sich das Sozialdezernat für eine vorläufige Unterbringung der Teestube Jona in den jetzigen Räumen in der Gutleutstraße 121. In diesen Räumen war zuletzt die Kaffeestube der Evangelischen Hoffnungsgemeinde untergebracht, bevor sie in die Gutleutstraße 131 umzog. Zum im selben Gebäude untergebrachten Jugendzentrum des Internationalen Bundes IB Südwest gGmbH: Das Jugendzentrum Gutleut (JUZ), eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit, bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, hier ihre Freizeit zu verbringen, sich mit Freunden zu treffen, zu spielen, zu kochen und Sport zu treiben. Da auch der Bedarf der Jugendlichen in den zurzeit zur Verfügung stehenden Räumen nicht gedeckt werden kann und die Schülerhilfe des JUZ Gutleut aus der Schönstraße in die Gutleutstraße 121 verlegt werden soll, wird zurzeit die im selben Haus befindliche ehemalige Gutleutkirche der Hoffnungsgemeinde umgebaut. Die Öffnungszeiten von Teestube und JUZ sind weitgehend identisch, das führt zu Nutzungskonflikten: a) Der Konsum von Alkohol und Zigaretten wird durch die Besucherinnen und Besucher der Teestube teilweise auf die Straße vor den Eingang des gemeinsam genutzten Hauses verlegt. b) Jugendliche, die durch diese Gruppen hindurch gehen müssen, fühlen sich jedoch zum Teil nicht sicher und weichen deshalb auf die Straße aus, was bei dem hohen Verkehrsaufkommen gefährlich sein kann. c) Sobald außerdem die Schülerhilfe aus der Schönstraße 3 nach Fertigstellung des Umbaus in die neuen Räume einzieht, sind von diesem Zustand nicht nur Jugendliche und junge Erwachsene, sondern auch Schülerinnen und Schüler der ersten bis sechsten Klasse, also sechs- bis zwölfjährige Kinder betroffen. Daher ist eine Trennung dieser wichtigen Organisationen wünschenswert. Das JUZ und die Schülerhilfe sind seit 1986 im Gutleutviertel ansässig. Sie waren zunächst in der Gutleutstraße 110 untergebracht. Nach ihrer Kündigung zogen die Schülerhilfe in die Schönstraße 3 und das JUZ in die Schönstraße 6 um. Dort wurde dem JUZ wiederum gekündigt (heute Hotel Mini Himalaya). Vor circa acht Jahren wurde dem IB das Hinterhaus in der Gutleutstraße 121 für das JUZ mit der Zusage angeboten, dass es - zusammen mit der Schülerhilfe - nach einer Sanierung in die ehemalige Gutleutkirche der Hoffnungsgemeinde im selben Gebäude umziehen könne. Die Sanierung und der Umzug verzögerten sich. Nach der Kündigung der Teestube Jona in der Pforzheimer Straße und ihrer Unterbringung in den Räumen der Kaffeestube der Hoffnungsgemeinde war allen Beteiligten klar, dass diese Unterbringung also nur eine vorläufige Lösung sein kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 920 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baseler Platz - Fußweg pflastern

14.01.2020 · Aktualisiert: 28.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5571 entstanden aus Vorlage: OF 1155/1 vom 17.12.2019 Betreff: Baseler Platz - Fußweg pflastern Der Magistrat wird gebeten, einen schmalen Fußweg auf dem Baseler Platz pflastern zu lassen. Dabei handelt es sich um das kurze Stück südlich des Platzes zwischen Stuttgarter Straße und dem schon vorhandenen Fußweg auf dem Baseler Platz. Begründung: Fußgänger, die von der Bushaltestelle an der Stuttgarter Straße oder aus der Esslinger Straße in Richtung Hauptbahnhof laufen, nutzen den Baseler Platz. Dabei laufen sie, wie auf dem Bild zu sehen, über eine Rasenfläche, die nun komplett kaputt getrampelt ist. Da der Trampelpfad bei Regen matschig wird, laufen viele daneben, was dazu führt, dass noch mehr Rasenfläche kaputtgeht. Es wäre daher wünschenswert, einen schmalen Pfad zu pflastern, um so den Fußgängern ein Angebot zu machen, ohne dass Rasen beschädigt wird. Die Rasenfläche neben dem gepflasterten Weg sollte dann wieder neu angelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 813 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Saubere Straßen um Baustellen (Osloer Straße/Güterplatz/Mainzer Landstraße/Hafenstraße) gewährleisten

26.11.2019 · Aktualisiert: 24.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5459 entstanden aus Vorlage: OF 1125/1 vom 10.11.2019 Betreff: Saubere Straßen um Baustellen (Osloer Straße/Güterplatz/Mainzer Landstraße/Hafenstraße) gewährleisten Der Magistrat wird aufgefordert, mit den Baustellenbetreibern der Baustelle am Güterplatz zwischen Mainzer Landstraße und Skyline Plaza in Kontakt zu treten und darauf hinzuwirken, dass der jeweilige Baustellenbetreiber dafür Sorge trägt, dass die umliegenden Straßen auf eigene Kosten regelmäßig von Schmutz, Schlamm und Geröll befreit werden. An Tagen mit großer Verschmutzung durch Lastwagen bzw. Baumaschinen bedeutet dies auch, dass mehrmals täglich die Straßen und die Gehwege gereinigt werden müssen. Davon betroffen sind nicht nur die direkt an die Baustelle angrenzenden Straßen, sondern auch die Straßen in unmittelbarer Umgebung, die von den Lastwagen befahren werden wie beispielsweise die Hafenstraße, da diese Straßen ebenso durch Baustellendreck verschmutzt werden. Sollte der jeweilige Baustellenbetreiber nicht dazu in der Lage sein, dies zu gewährleisten, wird der Magistrat aufge fordert, in eigener Regie die Straßen zu säubern. Die entstehenden Kosten werden dem jeweiligen Baustellenbetreiber in Rechnung gestellt. Begründung: Wie auf den Bildern zu sehen ist, kommt es rund um die Baustellenausfahrten zu erheblichen Verschmutzungen. Der Schlamm und die Steine werden bis weit über die Mainzer Landstraße verteilt. Im Bereich des Skyline Plaza ist der Fußgängerweg stark betroffen. Menschen müssen gerade bei Regen durch ein Schlammbett waten. Für Fußgänger, Radfahrer und Autos bedeutet das Geröll, das sich auf der Straße befindet, eine erhebliche Gefahr. Autos schleudern beim Fahren die Steine herum, sodass Menschen verletzt werden können. Der gesamte Kreuzungsbereich (Hafenstraße/Mainzer Landstraße/Güterplatz) ist betroffen. Die Baustelle wird noch einige Monate bestehen, und die nasse Jahreszeit beginnt gerade erst. Die Situation ist so nicht hinnehmbar und muss sofort und dauerhaft verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 620 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mainkai - was der Magistrat längst hätte tun können

26.11.2019 · Aktualisiert: 24.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5448 entstanden aus Vorlage: OF 1103/1 vom 09.11.2019 Betreff: Mainkai - was der Magistrat längst hätte tun können Der Magistrat wird aufgefordert, 1. nunmehr unverzüglich das bestehende Halteverbot in der Berliner Straße vor der Paulskirche durchzusetzen und dauerhaft beide Fahrspuren frei halten zu lassen; 2. den Flohmarkt an das Nordufer verlegen zu lassen. Hierbei ist darauf zu achten, dass a) genügend Toiletten für Kunden und Anbieter vorgehalten werden; b) Auf- und Abbau weitgehend lärmfrei durchgeführt werden; c) genügend Möglichkeiten für den Fußverkehr geschaffen werden, um das Mainufer erreichen/den Flohmarkt queren zu können; d) eine östliche Zufahrtskontrolle zum Flohmarkt (analog zur jetzigen Praxis in Sachsenhausen) an der Alten Brücke eingerichtet und die Ein- bzw. Durchfahrt Zum Pfarrturm/Weckmarkt geschlossen wird, um die reibungslose Ausfahrt aus dem Parkhaus Dom Römer sicherzustellen; e) möglichst viele Stände erhalten bleiben; 3. zu prüfen und zu berichten, ob am nördlichen Mainufer probeweise ein Nachtmarkt nach asiatischem Vorbild - jedoch mit regionalen Produkten - eingerichtet werden kann, dessen Stände zum besseren Lärmschutz in südliche Richtung ausgerichtet sind; 4. einen Linksabbieger für von der Untermainbrücke kommenden Verkehr zum Untermainkai einrichten zu lassen; 5. einen Linksabbieger für von der Schönen Aussicht kommenden Verkehr zur Alten Brücke einrichten zu lassen; 6. die Busspur in der Kurt-Schumacher-Straße in ganzer Länge in die Fahrbahnmitte zu verlegen und die Haltestellen entsprechend verlegen zu lassen; 7. die Ausfahrt für den von Zum Pfarrturm abfließenden Verkehr an der Kurt-Schumacher-Straße einspurig einzurichten und die Einfahrt über die restliche Breite der Straße wirksam zu sperren; 8. das Linksabbiegen des von der unteren Fahrgasse abfließenden Verkehrs in die Berliner Straße zu gestatten; 9. eine möglichst frühzeitige Ausweichmöglichkeit zum Theatertunnel für Fahrzeuge von der Gutleutstraße, der Hafenstraße sowie der Speicherstraße aus kommend zu schaffen und mit einem Hinweis "Umfahrung gesperrtes Mainufer" zu beschildern. Begründung: Zu Ziffer 1.: Der Stau an dieser Stelle entsteht ausschließlich durch falsch haltende/parkende Busse. Zu Ziffer 2.: Der Flohmarkt findet künftig in einem ruhigen, schöneren Bereich - aber immer noch am Main - statt. Begleitende Maßnahmen sind erforderlich, um Auswirkungen auf die Bewohnerschaft zu minimieren. Zu Ziffer 3.: Ein Nachtmarkt wäre eine große Bereicherung für die Einwohner und Gäste der Stadt. Damit würde vor allem ein Angebot für die arbeitende Bevölkerung geschaffen, die tagsüber aus Zeitgründen Wochenmärkte nicht besuchen kann und auf den Einkauf in Supermärkten angewiesen ist. Mit einem speziell ausgerichteten Nachtmarkt können regional Produzierende gefördert werden. Zu Ziffer 4.: Führt zur Entlastung der Bereiche Baseler Platz, Hauptbahnhof und Karlstraße. Zu Ziffer 5.: Führt zur Entlastung der Kurt-Schumacher-Straße. Zu Ziffer 6.: Der dort oft im Stau stehende Bus wird beschleunigt und leistungsfähiger. Zu Ziffer 7.: Täglich fahren Hunderte Fahrzeuge verbotenerweise in diesen Bereich hinein und verpesten die Wohnstraßen Weckmarkt und Fahrgasse. Die Duldung der illegalen Einfahrten untergräbt die allgemeine Verkehrsmoral. Zu Ziffer 8.: Der aus dem Parkhaus Dom Römer ausfahrende Verkehr wäre nicht mehr gezwungen, den Umweg über Kurt-Schumacher-Straße, Konrad-Adenauer-Straße und so weiter zu nehmen, sondern könnte über die Fahrgasse direkt in westliche Richtung in die Berliner Straße abfließen. Davon würde auch die stark von der Straßenbahn beanspruchte Braubachstraße profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5584 Antrag vom 16.01.2020, OF 1197/1 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 447 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blindengerechte Ampel in der Gutleutstraße

26.11.2019 · Aktualisiert: 24.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5456 entstanden aus Vorlage: OF 1121/1 vom 10.11.2019 Betreff: Blindengerechte Ampel in der Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampel an der Kreuzung Gutleutstraße/Hafenstraße blindengerecht umzubauen, damit Blinde und Sehbehinderte die Straße gefahrenlos überqueren können. Besonders betrifft es den Fußgängerübergang von der südlichen zur nördlichen Seite der Gutleutstraße, d. h. wenn man die Hafenstraße entlanggehen möchte. Begründung: Im Gutleutviertel gibt es blinde Bewohner, die sich gerne selbstständig und frei im Viertel bewegen möchten. Die Querung der sehr stark befahrenen Gutleutstraße stellt jedoch eine Herausforderung dar, wenn an besagter Stelle weder ein akustisches noch ein taktiles Signal vorhanden ist. Blinde sind somit auf die Mithilfe von Passanten angewiesen, falls diese zufällig auch gerade an der Ampel warten. Der Umbau der gesamten Ampelanlage mag aufwendig sein, jedoch sollte die Freiheit der blinden Mitmenschen das wert sein. Möglicherweise kann auch zunächst nur die westliche Ampel (Querung der Gutleutstraße von Süden nach Norden) mit einem blindengerechten Signal ausgestattet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 444 Antrag vom 03.05.2020, OF 1286/1 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6020 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umrüstung der Fußgängerampel vom Hauptbahnhofsvorplatz zur Kaiserstraße in eine Countdown-Ampel

08.11.2019 · Aktualisiert: 04.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2019, OF 1120/1 Betreff: Umrüstung der Fußgängerampel vom Hauptbahnhofsvorplatz zur Kaiserstraße in eine Countdown-Ampel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fußgängerampel vom Hauptbahnhofsvorplatz zur Kaiserstraße so umzurüsten, dass sie den Fußgängern anzeigt, wie viele Sekunden die Rotphase noch dauert. Begründung: Bei der Querung der Straße "Am Hauptbahnhof" vom Bahnhofsvorplatz zur Kaiserstraße missachten Fußgänger besonders häufig rote Ampeln - auch wenn sich Kinder unter den Wartenden befinden. Die Countdown-Ampel ist in anderen Ländern - zum Beispiel in den USA und Dänemark - schon üblich. Auch in der Hamburger Innenstadt existieren bereits heute solche Ampeln, die für die Fußgänger die Sekunden herunterzählen, bis das Licht wieder auf Grün schaltet. Der Hamburger ADAC-Sprecher berichtet, dass sich dadurch die Rotlicht-Verstöße von Fußgängern um ein Drittel reduziert hätten. "Wenn man in Eile ist, weil man zum Beispiel seinen Zug erreichen muss, hat man oft den Eindruck, dass Ampeln ewig lang rot sind", sagt Egon Stephan, Verkehrspsychologe an der Universität Köln und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie. Eine Anzeige, wie lange die Ampel noch rot ist, könne da den Stress reduzieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1120/1 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Kein Planungsaufwand, kostengünstig und schnell: Durchfahrt Adam-Riese-Straße ermöglichen Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 259

17.09.2019 · Aktualisiert: 01.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.09.2019, OA 467 entstanden aus Vorlage: OF 1037/1 vom 24.08.2019 Betreff: Kein Planungsaufwand, kostengünstig und schnell: Durchfahrt Adam-Riese-Straße ermöglichen Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 259 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Adam-Riese-Straße in allen Abschnitten für den Radverkehr als gute Radfahralternative zur Mainzer Landstraße öffnen zu lassen. Begründung: Zurzeit ist die Adam-Riese-Straße im Abschnitt des Gebäudes der städtischen Behörden aus nicht nachvollziehbaren Gründen gesperrt. Eine Öffnung für den Radverkehr ermöglicht eine Ausweichroute zur stark befahrenen Mainzer Landstraße mit mehr Sicherheit und besserer Luftqualität. Die Freigabe kann ohne Verhandlungen mit Dritten kostengünstig erfolgen. Der Anschluss an den Hauptbahnhof ist über die Niddastraße gegeben. Die Fortführung der Route mit besserer Verkehrsführung im Bereich der Hafenstraße kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 259 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2020, B 52 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 259 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 467 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 259 = Zurückweisung, OA 467 = Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Vorlage B 259 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 467 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4849, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Haltestellen für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek auf dem Schönplatz (Ecke Schönstraße und Hardenbergstraße) und auf dem Schulhof von Karmeliter- und Weißfrauenschule - Sachstandsanfrage

17.09.2019 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5158 entstanden aus Vorlage: OF 1063/1 vom 02.09.2019 Betreff: Haltestellen für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek auf dem Schönplatz (Ecke Schönstraße und Hardenbergstraße) und auf dem Schulhof von Karmeliter- und Weißfrauenschule - Sachstandsanfrage Vorgang: OM 4015/18 OBR 1; OM 4592/19 OBR 1 Der Magistrat wird erneut aufgefordert, zu der Anregung des Ortsbeirats vom 27.11.2018, OM 4015, gegenüber dem Ortsbeirat Stellung zu nehmen und baldmöglichst auf dem sogenannten Schönplatz und auf dem Schulhof von Karmeliterschule und Weißfrauenschule Haltestellen für den regelmäßigen wöchentlichen Besuch des Bücherbusses der Fahrbibliothek der Stadtbücherei einzurichten. Begründung: Mit seiner Anregung vom 27.11.2018, OM 4015, hat der Ortsbeirat auf die Dringlichkeit hingewiesen, im Gutleutviertel Haltestellen für den Bücherbus der Fahrbibliothek einzurichten. Von den 34 Haltestellen der Fahrbibliothek, die regelmäßig angefahren werden, befindet sich keine einzige im Gutleutviertel und auch keine im Bahnhofsviertel. Da die Zahl der Kinder im Gutleut- und Bahnhofsviertel mit einem besonders hohen Anteil aus sogenannten bildungsfernen Familien stark gestiegen ist und mutmaßlich weiter steigen wird, ist gerade in diesen Stadtteilen der Zugang zu Büchern besonders wichtig, um Chancengleichheit zu gewährleisten. Auf die Begründung in der Anregung OM 4015 wird verwiesen. Nachdem der Ortsbeirat über vier Monate vergeblich auf eine Stellungnahme des Magistrats gewartet hatte, hat er am 07.05.2019 mit der Anregung OM 4592 eine Antwort des Magistrats angemahnt. Diese ist nach nunmehr insgesamt über neun Monaten immer noch nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4015 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4592 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 322 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 494 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahrstreifen rot einfärben - Untermainkai

18.06.2019 · Aktualisiert: 28.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4825 entstanden aus Vorlage: OF 975/1 vom 01.06.2019 Betreff: Radfahrstreifen rot einfärben - Untermainkai Der Magistrat wird aufgefordert, den Radfahrstreifen auf der Straße Untermainkai (zwischen Wiesenhüttenstraße und Untermainbrücke) auf beiden Seiten rot einfärben zu lassen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf den Kreuzungsbereich Wiesenhüttenstraße und bei der Querungshilfe für Fußgänger an der Mainluststraße zu richten. Begründung: Der Untermainkai ist besonders morgens und abends eine stark befahrene Straße. Autos sowie Lkw und Busse fahren dort in beiden Richtungen. Kommen sich zwei Lkw entgegen, wird auch einmal auf den Radfahrstreifen ausgewichen, da der Straßenquerschnitt recht schmal ist. Viele Radfahrer fühlen sich auf dem Radfahrstreifen am Untermainkai unsicher, da der motorisierte Verkehr immer wieder unachtsam auf den Radfahrstreifen fährt. Einige Radfahrer nutzen deshalb lieber das Mainufer als Radweg, was dort wiederum zu Konflikten mit Fußgängern führt. Um den Auto- und Lkw-Fahrern klar zu machen, dass sie einen Radfahrstreifen im Zweifelsfall befahren und damit Radfahrer in Gefahr bringen, sollte der Radfahrstreifen über die gesamte Länge rot gefärbt werden. Gerade im Kreuzungsbereich an der Wiesenhüttenstraße und an der Querungshilfe für Fußgänger an der Mainluststraße muss deutlich markiert werden, dass hier auch Radfahrer Platz brauchen. Oft kommt man als Radfahrer dort in Bedrängnis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2065 Antrag vom 20.05.2020, OF 1306/1 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6124 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

OA (Anregung Ortsbeirat)

Geschwindigkeit des Fernbusverkehrs in den Quartieren rund um den Hauptbahnhof

18.06.2019 · Aktualisiert: 20.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.06.2019, OA 418 entstanden aus Vorlage: OF 958/1 vom 26.05.2019 Betreff: Geschwindigkeit des Fernbusverkehrs in den Quartieren rund um den Hauptbahnhof Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für eine adäquate Überwachung von Fahrweise und Geschwindigkeit insbesondere des Busverkehrs in d er Mannheimer Straße, Gutleutstraße, Heilbronner Straße und Stuttgarter Straße zu sorgen. Begründung: Neben den Beschwerden über den starken Anstieg des Busverkehrs in diesen Bereichen mehren sich auch Beschwerden über rücksichtsloses und zu schnelles Fahren. Das verbotswidrige Betätigen der Hupe außerhalb von Gefahrensituationen habe ebenfalls zugenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2042 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 76 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 418 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AFD und FDP gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4343, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mülleimer Pforzheimer Straße

18.06.2019 · Aktualisiert: 20.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4823 entstanden aus Vorlage: OF 959/1 vom 01.06.2019 Betreff: Mülleimer Pforzheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, im Gespräch mit der VGF darauf hinzuwirken, dass auf dem Bahnsteig der Straßenbahn in der Pforzheimer Straße größere oder mehr Mülleimer aufge stellt werden. Begründung: Wie auf den Bildern zu sehen ist, sind alle drei Mülleimer in der Pforzheimer Straße überfüllt, sodass eine Menge Müll daneben liegt. Die Mülleimer befinden sich auf dem Bahnsteig der Straßenbahn und gehören somit der VGF. Es ist nicht auszuschließen, dass der Müll auch von Busreisenden stammt und dann dort entsorgt wird. Dennoch sollte die VGF darauf achten, dass ausreichend Mülleimer an ihren Stationen zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1805 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahrstreifen rot einfärben - Mainzer Landstraße

18.06.2019 · Aktualisiert: 20.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4820 entstanden aus Vorlage: OF 954/1 vom 01.06.2019 Betreff: Radfahrstreifen rot einfärben - Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Radfahrstreifen auf der Mainzer Landstraße auf der südlichen Seite auf Höhe der Nummern 139 bis 151 rot einfärben zu lassen. Begründung: Der Radfahrstreifen muss in diesem Bereich von den rechts abbiegenden Autofahrern, die in die Hafenstraße abbiegen wollen, überquert werden. Dies birgt die Gefahr, dass Radfahrer übersehen werden. Um eine erhöhte Sicherheit für Radfahrer zu gewährleisten und Autofahrer darauf aufmerksam zu machen, dass sie einen Radfahrstreifen überqueren, soll dieser rot eingefärbt werden, so wie es bereits an vielen gefährlichen Stellen in Frankfurt der Fall ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 1980 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mülleimer Untermainkai

07.05.2019 · Aktualisiert: 21.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4593 entstanden aus Vorlage: OF 929/1 vom 17.04.2019 Betreff: Mülleimer Untermainkai Der Magistrat wird gebeten, an der Straße Untermainkai auf halber Strecke zwischen Friedensbrücke und Wiesenhüttenstraße einen Mülleimer anbringen zu lassen. Begründung: Der Fußweg von der Friedensbrücke kommend, Richtung Osten gehend, wird von vielen Fußgängern und Spaziergängern sowie von Hundehaltern genutzt. Da es entlang dieses Weges keinen Mülleimer gibt, landet sehr viel Müll im Grünstreifen, der parallel zu diesem Weg entlangläuft. Hierunter sind auch Hundekotbeutel. Anscheinend ist der Weg bis zum nächsten Mülleimer, der sich dann erst in der Wiesenhüttenstraße befindet, zu lang. Damit die kleine Grünfläche aber nicht ständig zugemüllt wird und Fußgänger sowie Hundehalter die Möglichkeit haben, ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen, sollte in der Mitte der Straße ein Mülleimer angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1531 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung des Fußballspielplatzes unter der Friedensbrücke

07.05.2019 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4590 entstanden aus Vorlage: OF 924/1 vom 16.04.2019 Betreff: Instandsetzung des Fußballspielplatzes unter der Friedensbrücke Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die bei Bauarbeiten entstandene Fuge in der Dachkonstruktion über dem Fußballplatz unter der Friedensbrücke zu schließen, um das Durchregnen auf den Platz zu verhindern; 2. den Fußballplatz regelmäßig zu reinigen, insbesondere Flaschen, Scherben und Schlafutensilien zu entfernen; 3. die Brückendecke so zu verschließ en, dass über dem Fußballplatz keine Tauben nisten können. Begründung: Der Verein Concrete Skate e. V. hatte sich im Februar 2018 an das Grünflächenamt gewandt und u. a. darum gebeten, 1. die Fuge in der Dachkonstruktion der Friedensbrücke über dem Skateplatz zu schließen und 2. den Platz intensiver und häufiger zu reinigen. Das Grünflächenamt hat daraufhin zu einer Anhörung im Gemeindesaal der Evangelischen Hoffnungsgemeinde in der Hafenstraße 5 im Gutleutviertel eingeladen, bei welcher u. a. Vertreter des Ortsbeirats, des Nachbarschaftsbüros, des Concrete Skate e. V., des Internationalen Kinderhauses und die Kinderbeauftragte anwesend waren. Der Wunsch, die genannten Maßnahmen auch für den Fußballplatz neben dem Skateplatz durchzuführen und zusätzlich 3. das Nisten von Tauben über dem Elfmeterpunkt vor dem östlichen Tor zu verhindern, wurde vorgetragen und die Maßnahmen wurden zugesagt. Leider wurde dann lediglich die Fuge über dem Skateplatz geschlossen, die Reinigung wurde etwas, aber nicht ausreichend verbessert. Gegen das Nisten der Tauben wurde nichts unternommen. Dieser Fußballplatz ist der einzige im ganzen Gutleut- und Bahnhofsviertel und wird insbesondere vom Internationalen Kinderhaus und dem IB - Jugendzentrum Gutleut regelmäßig genutzt. Zu 1.: Die überdachte Freiluftsportstätte unter der Friedensbrücke ermöglicht die Nutzung auch bei Schnee und Regen - ein einzigartiger Vorteil, gerade auch in der Winterzeit. Die Fuge in der Dachkonstruktion lässt Regenwasser auch auf den Fußballplatz, sie verhindert das Sporttreiben, die Fuge muss geschlossen werden. Zu 2.: Die Sportstätten vermüllen regelmäßig. Glasscherben auf dem Boden und beißender Uringeruch machen die Nutzung dieser Sportstätte überaus unattraktiv. Dem kann nur durch eine regelmäßige Reinigung entgegengewirkt werden. Die bisher ausgeführte Reinigung durch die Stadt reicht bedauerlicherweise nicht aus. Zu 3.: Die Kinder ekeln sich, wenn sie den Ball zum Elfmeterschießen in den Taubenkot legen und dort hintreten müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1395 Aktenzeichen: 67 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Einrichtung einer Fahrradstraße zur westöstlichen Querung des Ortsbezirks 1

19.02.2019 · Aktualisiert: 27.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2019, OA 360 entstanden aus Vorlage: OF 861/1 vom 03.02.2019 Betreff: Einrichtung einer Fahrradstraße zur westöstlichen Querung des Ortsbezirks 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine geschützte und eigens für Radfahrende ausgewiesene Fahrradstraße zur West-Ost-Durchquerung des Ortsbezirks 1 einzurichten und zwar nach Möglichkeit in folgender Weise: a) Südlich der Mainzer Landstraße auf Höhe der Günderrodestraße ist ein Durchstich von der Kreuzung Galluswarte/Mainzer Landstraße zur Adam-Riese-Straße einzurichten. b) Der Radweg ist in beiden Richtungen entlang der Adam-Riese-Straße auch auf Höhe von Speyerer Straße bis Heinrichstraße bis zur Hafenstraße zu führen. c) Im Bereich Hafenstraße ist eine gut nutzbare Überquerungsmöglichkeit vorzusehen. d) Im Abschnitt Niddastraße, Rudolfstraße, Poststraße bis zum Hauptbahnhof (Bahnhofsvorplatz) ist ein sicherer Radweg in beide Richtungen anlegen zu lassen. e) Im Bereich des Bahnhofsvorplatzes soll eine friktionslose Radverkehrsführung mit eigener Doppelspur hin zur Kaiserstraße führen, wo man sich heute nur halblegal durchquälen kann. f) In der Kaiserstraße bis zum Roßmarkt und von dort über die Katharinenpforte sind Radwege in beide Richtungen neu anzulegen bzw. zu ergänzen. g) Die bereits bestehende Fahrradstraße über Bleidenstraße, Liebfrauenberg und Töngesgasse ist besser zu kennzeichnen und vom störenden Kopfsteinpflaster zu befreien. h) Im Bereich der östlichen Töngesgasse sind Radwege in beiden Richtungen anlegen zu lassen. i) Die Route ist dann durch die Straße An der Staufenmauer zur Kurt-Schumacher-Straße zu führen. j) In der Kurt-Schumacher-Straße ist auf dem vorhandenen Parkstreifen ein Radweg gegen die Fahrtrichtung bis zur Fußgängerquerung auf Höhe der Albusstraße einzurichten. Der Radverkehr quert dort parallel mit dem Fußverkehr zur Albusstraße. k) Von dort ist die Fahrradstraße über die Breite Gasse in die Zeil und weiter mit einem guten Übergang über die Seilerstraße hinein in die Friedberger Anlage zu führen, von wo aus Radfahrende Sandweg, Berger Straße, Zoo etc. ansteuern können. Begründung: Ziel ist es, Radfahrenden, die aus dem westlichen Teil des Ortsbezirks 1 in die Innenstadt oder den östlichen Teil des Ortsbezirks fahren möchten, die mit Abgasen verseuchte Mainzer Landstraße auf ihrem Weg zu ersparen und außerdem ein ruhiges, sicheres "Flaniergefühl" für Radfahrende zu ermöglichen (siehe Fahrradstraßen in den Niederlanden). Heute ist die Fahrt entweder nur entlang der großen, abgasbelasteten Straßen oder als kleinteiliger, dauernd unterbrochener Spießrutenlauf von großer Querstraße zu großer Querstraße ohne eigenen Raum und meist ohne eigene Verkehrsregelung für Radfahrende möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 259 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3819, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.03.2019 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kindgerechte Verkehrsordnung im Bahnhofsviertel

22.01.2019 · Aktualisiert: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4171 entstanden aus Vorlage: OF 815/1 vom 02.01.2019 Betreff: Kindgerechte Verkehrsordnung im Bahnhofsviertel Der Magistrat wird aufgefordert, baldmöglichst Gefahrenpunkte des Straßenverkehrs im Bahnhofsviertel zu beseitigen, welche besonders Kinder betreffen. Insbesondere folgende Maßnahmen sind zu treffen: 1. Solche, die das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg an der südwestlichen Ecke der Kreuzung Gutleutstraße/Wiesenhüttenstraße verhindern. 2. An der Westseite der Kreuzung Gutleutstraße/Wiesenhüttenplatz ist eine Ampel anzubringen. 3. Die Querungszeiten der Fußgängerampel an der Kreuzung Gutleutstraße/Baseler Straße sind zu verlängern. 4. Die Querungszeiten der Fußgängerampel an der Windmühlstraße und den östlichen Teil der Gutleutstraße sind zu verlängern. 5. An der Kreuzung der Weserstraße und dem östlichen Teil der Niddastraße sind Fußgängerüberwege anzulegen und ein Hinweisschild Nr. 136 "Kinder" nach Anlage 1 der StVO aufzustellen. 6. An der Bushaltestelle "Hauptbahnhof Südseite" ist die Überquerung der Schienen vor den haltenden Bussen durch einen Fußgängerüberweg oder eine Ampel zu sichern. 7. Der Durchgang durch die B-Ebene des Hauptbahnhofs von den Haltestellen "Hauptbahnhof Südseite" zur Münchener Straße ist zu erhalten und die dort eingehausten Rolltreppen sind wieder in Gang zu setzen. Begründung: Bei einem "RaumpilotInnen"-Workshop (Forschungs- und Förderprojekt in Kooperation der BSMF Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH und des Quartiersmanagements der Diakonie für Frankfurt am Main des Evangelischen Regionalverbandes für Frankfurt) haben eine Stadtentwicklerin und ein Stadtentwickler Kinder bei ihrem Weg vom Wohnsitz zum Internationalen Kinderhaus und zur Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) an der Karmeliterschule begleitet. Dabei haben sie u. a. die oben genannten Gefahrenpunkte aus der Sicht der Kinder kennengelernt und dokumentiert. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen haben die Stadtentwicklerin, der Schutzmann vor Ort im Bahnhofsviertel und die Kinderbeauftragte des Ortsbezirks 1 die Gefahrenpunkte aufgesucht und schlagen gemeinsam folgende Problemlösungen vor: Zu 1.: Das verkehrswidrige Parken sowie unstrukturierte Be- und Entladen inklusive Taxiverkehren im Bereich des Bürgersteigs (Wiesenhüttenstraße) ist eine deutliche Gefährdung von Kindern. Das Parken sollte verhindert werden, indem die Reihe der dortigen Poller noch bis zur nächsten Einfahrt fortgesetzt wird. Zu 2.: Ohne diese Ampel ist eine Querung der Gutleutstraße westlich der Wiesenhüttenstraße nur mit einem Umweg über vier Ampeln möglich. Zu 3.: Die für Fußgänger vorgesehene Zeit zur Querung der Gutleutstraße und der Baseler Straße ist für Kinder, Senioren und gehbehinderte Menschen viel zu kurz. Zu 4.: Das zu Ziffer 3. Gesagte gilt auch für die Gutleutstraße an der Kreuzung Windmühlstraße und dem östlichen Teil der Gutleutstraße. Zu 5.: Kinder, welche das Bahnhofsviertel von Nord nach Süd und umgekehrt queren, tun dies stets auf der aus ihrer Sicht ungefährlichen Weserstraße, auch wenn dies mit erheblichen Umwegen verbunden ist. Autos, die von Norden kommend links in die Niddastraße einbiegen, tun dies häufig ohne zu blinken und in hohem Tempo. Dadurch sind insbesondere Kinder gefährdet. Ein Fußgängerüberweg und ein Hinweisschild Nr. 136 "Kinder" nach Anlage 1 der StVO können hier Abhilfe schaffen. Zu 6.: Kinder, die mit den Bussen 33 und 37 aus dem Gutleutviertel kommend vor den Bussen die Straße Richtung Hauptbahnhof queren, sind durch die Busse, die zum Parkplatz vor dem Hauptbahnhof weiterfahren, gefährdet. Dort sollte eine Ampel oder ein Fußgängerüberweg die Kinder schützen. Zu 7.: Der beschriebene Durchgang durch die B-Ebene ist für die Kinder wesentlich sicherer als eine Querung der Baseler Straße, zumal die Erwachsenen oberirdisch fast immer auch bei Rot über die Straße gehen, wenn gerade kein Auto kommt. Abbildung 1: zu 1. und 2. (Quelle: Google Maps) Abbildung 2 zu 5. (Quelle: Google Maps) Abbildung 3: zu 6. und 7. (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 841 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Autofreier Sonntag 2019 im Bahnhofsviertel

27.11.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4004 entstanden aus Vorlage: OF 784/1 vom 12.11.2018 Betreff: Autofreier Sonntag 2019 im Bahnhofsviertel Vorgang: F 1431/18 Der Magistrat wird aufgefordert, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um an einem - noch näher zu bestimmenden - Sonntag im Spätsommer 2019 den Bereich mit den Außengrenzen Am Hauptbahnhof, Karlstraße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gallusanlage, Untermainanlage, Gutleutstraße und Baseler Straße für den gesamten Autoverkehr sperren und die Anwohner darüber frühzeitig informieren zu können. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der autofreie Sonntag in Verbindung mit der Bahnhofsviertelnacht durchgeführt werden kann. Begründung: Obwohl die Stadtregierung in ihrem aktuellen Koalitionsvertrag einen autofreien Sonntag vereinbart hat, hat der Magistrat (in Person von Stadtrat Oesterling) diesem in der 25. Fragestunde am 27.09.2018 zum wiederholten Male eine Absage erteilt, unter anderem mit dem Hinweis auf die schwierige Logistik und ein notwendiges Sicherheitskonzept. Stadtrat Oesterling wies ebenfalls darauf hin, dass autofreie Sonntage in anderen Städten auch nicht die gesamte Stadt, sondern nur ausgewählte Bereiche beträfen. Viele Beispiele in Europa zeigen, dass autofreie Innenstädte zu einer deutlichen Steigerung der Lebens- und Aufenthaltsqualität beitragen. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Touristinnen und Touristen als auch Gewerbetreibende profitieren davon. Das Bahnhofsviertel ist in seiner Ausdehnung sehr begrenzt, die Anzahl der Einfahrtsstraßen, die für einen autofreien Sonntag gesperrt werden müssten, sehr niedrig. Außerdem existiert bereits ein Sicherheitskonzept für die Bahnhofsviertelnacht, das kopiert werden könnte. Damit eignet sich das Viertel hervorragend, um zu testen, ob ein autofreier Sonntag in Frankfurt prinzipiell machbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 20.09.2018, F 1431 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 461 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Haltestellen für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek auf dem Schönplatz (Ecke Schönstraße und Hardenbergstraße) und auf dem Schulhof von Karmeliter- und Weißfrauenschule

27.11.2018 · Aktualisiert: 18.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4015 entstanden aus Vorlage: OF 803/1 vom 10.11.2018 Betreff: Haltestellen für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek auf dem Schönplatz (Ecke Schönstraße und Hardenbergstraße) und auf dem Schulhof von Karmeliter- und Weißfrauenschule Der Magistrat wird aufgefordert, baldmöglichst auf dem sogenannten Schönplatz und möglichst auch auf dem Schulhof von Karmeliterschule und Weißfrauenschule Haltestellen für den regelmäßigen wöchentlichen Besuch des Bücherbusses der Fahrbibliothek der Stadtbücherei einzurichten. Begründung: Von den 34 Haltestellen der Fahrbibliothek, die regelmäßig angefahren werden, befindet sich keine einzige im Gutleutviertel und auch keine im Bahnhofsviertel. Dies ist vor allem deshalb sehr bedauerlich, weil in beiden Stadtteilen besonders viele Kinder leben, in deren Familien Bücher kaum eine Rolle spielen. Am 25.10.2018 fand ein Test statt: Der Bücherbus - und das Kinderrechte-Mobil des Frankfurter Kinderbüros - kamen für zwei Stunden zu Besuch auf den Schönplatz. Etwa 80 Kinder aus der Umgebung, aus Kitas, Jugendzentrum und Internationalem Kinderhaus drängten in den Bus, setzten sich auf den Boden, schauten Bilderbücher an, lasen und wollten sich gleich Bücher ausleihen. Der Leiter der Fahrbibliothek war von dem Eifer beeindruckt, konnte aber keine Versprechungen für baldige Abhilfe machen. Die Leiterin der Weißfrauenschule und der Leiter der Karmeliterschule haben beide großes Interesse bekundet, dass auch auf dem gemeinsamen Schulhof der beiden Schulen eine Haltestelle für die Fahrbibliothek eingerichtet wird. Die Karmeliterschule ist die zuständige Grundschule für alle Kinder aus dem Gutleutviertel und dem Bahnhofsviertel. Deshalb ist auch bei dieser Haltestelle mit einem regen Besuch zu rechnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.04.2019, OF 928/1 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4592 Antrag vom 02.09.2019, OF 1063/1 Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5158 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 134 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fehlendes akustisches Signal an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße

14.10.2018 · Aktualisiert: 08.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2018, OF 760/1 Betreff: Fehlendes akustisches Signal an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Lichtsignalanlage Gutleutstraße / Hafenstraße mit einem Tonsignal für Blinde ausgestattet wird, um es diesem Personenkreis zu ermöglichen, die Kreuzung ohne fremde Hilfe zu queren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 760/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und BFF gegen GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und PARTEI (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhalten der Fußgängerverbindung von der B-Ebene im Hauptbahnhof und dem südwestlichen Ausgang zum Südausgang des Hauptbahnhofs und zu den Haltestellen der Busse 33, 37, 48 und 64 sowie Reaktivierung der Rolltreppen

14.08.2018 · Aktualisiert: 16.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3541 entstanden aus Vorlage: OF 672/1 vom 20.07.2018 Betreff: Erhalten der Fußgängerverbindung von der B-Ebene im Hauptbahnhof und dem südwestlichen Ausgang zum Südausgang des Hauptbahnhofs und zu den Haltestellen der Busse 33, 37, 48 und 64 sowie Reaktivierung der Rolltreppen Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Deutschen Bahn AG dafür einzusetzen, dass sie beim Umbau der B-Ebene des Hauptbahnhofs die jetzige Fußgängerverbindung im Südwesten der B-Ebene zum Südausgang des Hauptbahnhofs und zu den Haltestellen der Busse 33, 37, 48 und 64 erhält und die dort eingehausten Rolltreppen betriebsfähig macht. Begründung: In einer Sitzung des Ortsbeirats 1 haben Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Bahn die Pläne für die Umgestaltung der B-Ebene vorgestellt. Wie bereits in einer früheren Präsentation der Gestaltungspläne wurde mit Verweis auf eine Erhöhung der Sicherheit dargelegt, dass im südlichen Teil der B-Ebene der östliche, zur Münchner Straße führende Aufgang mit Rolltreppen erhalten werden soll, während der südwestliche, zur Mannheimer Straße und zum Südeingang des Hauptbahnhofs führende Aufgang geschlossen werden soll. Bereits bei der früheren Vorstellung der Pläne war dieser Punkt kritisiert worden. Benutzt wird dieser Auf- und Abgang von Menschen, - welche von den Bussen der Linien 33, 37, 46 und 64 die U-Bahn und S-Bahn erreichen möchten bzw. von S- und U-Bahn die genannten Busse, - hier die B-Ebene queren, um die Straßenbahnlinien 11 und 12 in der Münchner Straße zu erreichen, - in der Münchner Straße einkaufen wollen und - in der B-Ebene einkaufen wollen. Dieser Weg würde von noch viel mehr Menschen genutzt, wenn die Rolltreppen nach jahrelangem Stillstand wieder fahren würden, weil Behinderte, alte Menschen, Menschen mit Kinderwagen oder Rollator die hohe Treppe jetzt nicht nutzen können. Mit einer höheren Benutzerzahl würde auch die Sicherheit in diesem Bereich steigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2107 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg Gutleutstraße/Baseler Straße

05.06.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3234 entstanden aus Vorlage: OF 614/1 vom 19.05.2018 Betreff: Fußgängerüberweg Gutleutstraße/Baseler Straße Der Magistrat wird aufgefordert, einen Fußgängerüberweg (Lichtsignalanlage) an der Kreuzung Gutleutstraße/Baseler Straße in südlicher Richtung herzustellen. Begründung: Zurzeit bestehen an dieser Kreuzung nur Fußgängerüberwege zur Querung der Gutleutstraße und der Baseler Straße. Eine direkte Querung vom Baseler Platz auf die andere Seite der Baseler Straße entlang der Gutleutstraße ist nicht möglich, obwohl die Ampelschaltung dies zulassen würde. Quelle: http://www.statistik.stadt-frankfurt.de/strukturdatenatlas/stadtteile/html/atlas .html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1710 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baustelle Güterplatz für zu Fuß Gehende und Radfahrer hier: Behinderung verringern - Sicherheit erhöhen

05.06.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3245 entstanden aus Vorlage: OF 634/1 vom 17.05.2018 Betreff: Baustelle Güterplatz für zu Fuß Gehende und Radfahrer hier: Behinderung verringern - Sicherheit erhöhen Seit einiger Zeit ist die Baustelle auf dem zuletzt als Parkplatz genutzten ehemaligen Telenorma-Gelände eingerichtet. Die Baustelle ist mit einem mehr als zwei Meter hohen, blickdichten Bretterzaun gesichert. Die Baustellenausfahrt befindet sich zur Mainzer Landstraße hin etwa gegenüber der Straßenbahnhaltestelle. Bis zum Güterplatz/Hafenstraße verläuft die Mainzer Landstraße zweispurig. Aus Süden kommend können Fahrzeuge zweispurig an dieser Kreuzung links in die Mainzer Landstraße Richtung Gallus abbiegen. Aufgrund der Baustelle entfällt auf der Nordseite der Mainzer Landstraße zwischen Hafenstraße und der Einmündung des Verbindungswegs zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße (entlang der Liegenschaft Europark) der Gehweg sowie der Radweg. Weiterhin ist entlang der Baustelle für Fahrzeuge nur eine einspurige Verkehrsführung möglich. Zu Fuß Gehende, die aus dem Gallus über den nördlichen Gehweg der Mainzer Landstraße kommen, müssen an der Ampel an der Kreuzung Heinrichstraße die Mainzer Landstraße auf den südlichen Gehweg queren. Zu Fuß Gehende aus Gebieten im nordöstlichen Gallus bzw. der Europa-Allee, die normalerweise den bequemen Fuß- und Radweg entlang des Wohngebäudes Europark nutzen, stehen plötzlich auf der Mainzer Landstraße. Um ihren Weg stadteinwärts fortsetzen zu können, müssen sie umständlich erst einmal wieder stadtauswärts bis zur nächsten Kreuzung laufen (Heinrichstraße). Vor allem für zu Fuß Gehende verlängern sich die Fußwege nicht unerheblich und nicht wenige versuchen, Umwege dadurch zu vermeiden, dass sie die Mainzer Landstraße außerhalb der ampelgesicherten Bereiche queren. Sinnvoll wäre eine Lösung, durch die zu Fuß Gehende, die aus dem Gallus kommen, darauf hingewiesen werden, in die Heinrichstraße abzubiegen, um dort die Mainzer Landstraße zu queren; Menschen, die aus dem Europaviertel stadteinwärts laufen, könnten mit entsprechendem Hinweis am Skyline-Plaza und nördlich der Baustelle direkt zum Güterplatz gelangen. Radfahrer sind im Baustellenbereich vor allem dadurch gefährdet, dass hier nicht nur ein Radweg (oder ein Gehweg als Ausweichfläche) wegfällt, sondern dass sich die bisher auf zwei Spuren fahrenden Pkw auf eine Spur einfädeln müssen. Unglücklich ist hier, dass für die Einrichtung der Baustelle die gesamte Fläche des Gehwegs bis zur Fahrbahn genutzt wurde. In Anbetracht der Tatsache, dass diese Baustelle über mehrere Jahre bestehen bleiben wird, sollten dringend Möglichkeiten gesucht werden, um die Behinderungen für die Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten und den Grad an Sicherheit vor allem für zu Fuß Gehende und Radfahrer deutlich zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es 1. möglich ist, die Einrichtung der Baustelle zur Mainzer Landstraße hin um ein bis zwei Meter zurückzunehmen; 2. eine Möglichkeit gibt, den Verkehr an dieser Stelle so zu ordnen, dass zu Fuß Gehende und Radfahrer weniger Hindernissen ausgesetzt sind und weniger Konfliktsituationen mit Autofahrern entstehen; 3. möglich ist (unter Berücksichtigung der Baustellenausfahrt), für zu Fuß Gehende und Radfahrer an dieser Stelle einen Weg entlang der Fahrbahn abzugrenzen/abzusichern (Tunnel), wie dies häufig in Baustellenbereichen geschieht; 4. sinnvoll und machbar ist, für zu Fuß Gehende und Radfahrer bereits auf der Frankenallee und am Anfang der Europa-Allee einen Hinweis anzubringen, dass der Gehweg nördlich der Mainzer Landstraße bis zur Hafenstraße gesperrt ist. Begründung: An dieser Baustelle sind ständig gefährliche Situationen zu beobachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1720 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Das Dach der Turnhalle von Karmeliterschule und Weißfrauenschule reparieren

20.02.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2773 entstanden aus Vorlage: OF 500/1 vom 30.01.2018 Betreff: Das Dach der Turnhalle von Karmeliterschule und Weißfrauenschule reparieren Der Magistrat wird gebeten, das Dach der Turnhalle von Karmeliterschule und Weißfrauenschule schnellstmöglich reparieren zu lassen und für die Zeit bis zur Fertigstellung einen Ersatz bereitzustellen. Begründung: Seit mindestens vier Jahren gibt es im Dach der Turnhalle von Karmeliterschule und Weißfrauenschule undichte Stellen, durch die Wasser eindringt. Dies geschieht bei Regen, manchmal auch, wenn ein Regenschauer bereits einige Zeit zurückliegt. Die Nässe auf dem Hallenboden verursacht eine hohe Unfallgefahr, sodass die Turnhalle nicht genutzt werden kann. Dies bedeutet, dass nicht nur alle Schulklassen von Karmeliterschule und Weißfrauenschule betroffen sind, sondern auch die Kinder der Kita Wiesenhüttenstraße, des Internationalen Kinderhauses, der ESB von Karmeliterschule und Weißfrauenschule sowie sämtliche Sportvereine, die die Halle früher nutzen konnten. Im gesamten Bahnhofsviertel und Gutleut gibt es keinen Ersatz für diese Turnhalle. Dieser Zustand trifft die Kinder und Jugendlichen aus diesen Stadtvierteln besonders hart, weil viele von ihnen mit ihren Familien relativ beengt leben müssen, also für ihre Gesundheit besonders auf eine regelmäßige sportliche Betätigung angewiesen sind. Dies gilt insbesondere in der kalten und regnerischen Jahreszeit, in der auf dem Schulhof kein ausreichender Ersatz für die notwendige Bewegung geschaffen werden kann. Eine umgehende Sanierung des Daches ist daher dringend erforderlich. Bis zur Fertigstellung sollte ein Ersatz geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1116 Aktenzeichen: 40 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Audiosignal an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße installieren

20.02.2018 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2776 entstanden aus Vorlage: OF 504/1 vom 03.02.2018 Betreff: Audiosignal an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße installieren Der Magistrat wird gebeten, an allen Fußgängersignalanlagen an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße Audiosignale anbringen zu lassen. Begründung: Ein Audiosignal hilft Menschen mit Sehbeeinträchtigung bzw. Blinden, die Fußgängersignalanlage zu finden und ihre Richtung bei der Querung beizubehalten. Immens wichtig ist das Audiosignal zum Erkennen der Grünphase. Die genannte Kreuzung ist im Übrigen stark befahren, daher ist das Audiosignal besonders wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 958 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zum Schutz spielender Kinder vor Rennfahrern am Rottweiler Platz Tempo hemmende Maßnahmen ergreifen

23.01.2018 · Aktualisiert: 22.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2661 entstanden aus Vorlage: OF 479/1 vom 03.01.2018 Betreff: Zum Schutz spielender Kinder vor Rennfahrern am Rottweiler Platz Tempo hemmende Maßnahmen ergreifen Der Magistrat wird gebeten, zum Schutz spielender Kinder vor Unfällen mit zu schnell fahrenden Autos in der Rottweiler Straße vor dem Haus Rottweiler Straße 4 das Hinweiszeichen "verkehrsberuhigter Bereich" (Zeichen Nr. 325.1 StVO) anzubringen und auf der Rottweiler Straße vor dem Saalbaugebäude weitere tempohemmende Maßnahmen vorzusehen. Begründung: Auf dem Rottweiler Platz wurde auf Anregung und auch mit Unterstützung des Ortsbeirats ein attraktiver Spielplatz geschaffen, auf dem zahlreiche Kinder aus den umliegenden Häusern und auch aus der weiteren Nachbarschaft spielen. Wenn man von der Werftstraße kommend in die Rottweiler Straße einbiegt, ist der Platz eindeutig als Kinderspielplatz erkennbar. Trotzdem gibt es immer wieder Autofahrer, die den Spielplatz in hohem Tempo umfahren und damit in Kauf nehmen, Kinder, welche die Straße von ihrer Wohnung zum Spielplatz queren, zu überfahren. Würde vor dem Haus mit der Nr. 4 das Verkehrszeichen Nr. 325.1 angebracht, hieße das u. a., dass alle Autos nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Die Erfahrung am ähnlich gestalteten Spielplatz auf dem sogenannten Schönplatz (Kreuzung von Schönstraße und Hardenbergstraße) hat leider gezeigt, dass manche Autofahrer auch dieses Verkehrszeichen unbeachtet lassen. Dort trat erst eine spürbare Besserung ein, nachdem Bremsschwellen auch diese Autofahrer veranlassten, langsam zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 761 Antrag vom 07.11.2021, OF 240/1 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1133 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der öffentliche Nahverkehr muss ermöglichen, dass die Stadtteile Gutleut und Gallus mehr zusammenwachsen

23.01.2018 · Aktualisiert: 16.04.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2651 entstanden aus Vorlage: OF 467/1 vom 06.01.2018 Betreff: Der öffentliche Nahverkehr muss ermöglichen, dass die Stadtteile Gutleut und Gallus mehr zusammenwachsen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, ob es möglich ist, dass die benachbarten und getrennten Stadtteile Gutleut und Gallus durch den ÖPNV besser verbunden werden. Die Planungen für ein optimiertes Lini ennetz sollten frühzeitig beginnen, sodass die Veränderungen der Nahverkehrsplanung spätestens für das Jahr 2019 aufgenommen werden können. Vorstellbar ist ein temporärer Streckenverlauf der Buslinie 37 über die Camberger Brücke. Begründung: Die Verbindungen zwischen den beiden Stadtteilen Gutleut und Gallus sind eingeschränkt. Bürgerinnen und Bürger können nur über den Hauptbahnhof mit Umsteigemöglichkeiten den benachbarten Stadtteil besuchen. Für Fußgänger und Autofahrer stehen die Camberger Brücke und der Hafentunnel zur Verfügung, wobei Letzterer wegen des subjektiven Sicherheitsgefühls von älteren und in der Mobilität eingeschränkten Menschen nur ungern und ausnahmsweise genutzt wird. Nur durch einen verbesserten ÖPNV (z. B. durch eine veränderte Linienführung der Buslinie 37) kann diese Situation verbessert werden. Ein seit Jahrzehnten bestehender Missstand sollte durch eine bessere Verkehrsplanung aufgehoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 758

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neubaugebiet Rebstock - Mögliche Verkehrsmaßnahmen

22.01.2018 · Aktualisiert: 21.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2634 entstanden aus Vorlage: OF 378/2 vom 30.09.2017 Betreff: Neubaugebiet Rebstock - Mögliche Verkehrsmaßnahmen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrsanbindung des ÖPNV verbessert werden kann, damit die Bürgerinnen und Bürger des neuen Stadtteils künftig nach Möglichkeit auf Ihre Autos verzichten können. Hierbei sollten folgende Maßnahmen genauer geprüft werden: 1. Verlängerung der Linie U 5 bis Rebstockbad Die Linie U 5 nach der Haltestelle "Wohnpark" über die Straße Zum Rebstockbad bis zum Rebstockbad verlängern. Eine neue Endhaltestelle könnte im Zuge der Sanierung des Rebstockbades geschaffen werden. 2. Erweiterung der Straßenbahnlinie 17 zu einer Ringstraßenbahn Die Straßenbahnlinie 17 könnte über die Max-Pruss-Straße, Oeserstraße und Waldschulstraße an die Straßenbahngleise der Linien 11 und 21 angeschlossen werden. Somit wäre eine Ringstraßenbahnlinie in beiden Richtungen, z. B. HBF Pforzheimer Straße Þ Messe Þ Rebstock Þ Mainzer Landstraße Þ HBF Pforzheimer bzw. die Gegenrichtung HBF Pforzheimer Straße Þ Mainzer Landstraße ÞRebstock Þ Messe Þ HBF Pforzheimer möglich. Quelle: Google Maps 3. Einrichtung eines S-Bahn-Haltes zwischen dem Biegwald und dem Rebstock Zwischen dem Rebstöcker Weg sowie dem Schreberweg könnte in der Höhe der S-Bahn-Unterquerung eine S-Bahn-Haltestelle eingerichtet werden. Für Fußgänger, Radfahrer sowie gegebenenfalls Messebesucher, die auf dem Rebstock parken, wäre ein Zugang über den Schreberweg "Rebstöckerweg" sowie die Brücke "Am Römerhof" über die Autobahn hinweg erreichbar. Die Bahnsteige wären jeweils von der Unterführung aus erreichbar. Quelle: Google Maps Begründung: Frankfurt braucht einen stabilen und starken ÖPNV! Bei einem so großen neuen Wohngebiet muss auch von Anfang an gewährleistet werden, dass die Bürgerinnen und Bürger kein Auto benötigen. Eine Verlängerung der U 5 würde ein umsteigefreies Reisen zum Rebstockbad ermöglichen. Die Schaffung einer Ringstraßenbahn würde die Leistungskapazität der Strecke massiv erhöhen und die Stadtteile Griesheim und Rebstock näher zusammenbringen. Die neue S-Bahn-Station würde für die Bürgerinnen und Bürger im Rebstock, Biegwald bzw. Griesheim eine schnelle Anbindung an Eschborn etc. bedeuten. Auch in der Gegenrichtung wären viele Ziele direkter und schneller erreichbar, und auch für die neue Schule wäre diese S-Bahn-Station geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 712 Antrag vom 20.06.2021, OF 69/2 Aktenzeichen: 61 10

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ruhe und Ordnung am Schönplatz

03.01.2018 · Aktualisiert: 28.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2018, OF 480/1 Betreff: Ruhe und Ordnung am Schönplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz auf der Kreuzung von Schönstraße und Hardenbergstraße ein Schild mit folgendem Inhalt aufzustellen: "Gemäß § 3 der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt vom .... sind auf diesem Spielplatz u.a. folgende Ordnungswidrigkeiten untersagt: der Konsum von Alkohol der Konsum von Tabakwaren und die unsachgemäße Entsorgung von Zigarettenkippen vermeidbaren Lärm, z.B. durch das Betreiben von Musik- und Tonwiedergabegeräten zu erzeugen, die geeignet sind, die anderen Benutzer/Benutzerinnen zu belästigen Abfälle sind in den dafür aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen, sofern diese voll sind, sind Abfälle mitzunehmen Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße in Höhe von 5,- bis 1.000,- geahndet werden". durch eine geeignete Person (z.B. des Ordnungsamtes) in einem Gespräch mit dem Betreiber der Trinkhalle und seinen Gästen auf diese Regelung und die Folgen der Zuwiderhandlungen hinzuweisen. durch verstärkte Kontrollen und ggf. Ahndung von Zuwiderhandlungen für eine ordnungsmäßige Nutzung des Platzes zu sorgen. Begründung: Grünflächenamt und Straßenverkehrsamt haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen durchgeführt, die zu einer Verschönerung des Spielplatzes auf dem sog. Schönplatz geführt haben (Sandkasten, Nestschaukel, Bremsschwellen auf der Umfahrungsstraße u.a.). Dabei blieb das Nebeneinander von Kindespielbereich und Trinkhallenbetrieb weiter problematisch. Nach Absprache von Kinderbüro und Grünflächenamt wurde gegenüber der Trinkhalle im südöstlichen Bereich des Spielplatzes ein etwa 30 qm großer Bereich mit Gittern abgetrennt und mit Tischen und Bänken für die Besucher der Trinkhalle versehen. Dies erhöhte die Attraktivität der Trinkhalle, die Besucher sitzen jetzt nicht mehr auf den Bordsteinen, sondern auf den Bänken; vereinzelt kümmern sich Gäste um die Beseitigung von Abfällen in diesem Bereich. Die erhöhte Attraktivität der Trinkhalle hat aber auch dazu geführt, dass Alkohol trinkende und rauchende Gäste bei schönem Wetter vermehrt auch auf den Bänken im Spielbereich sitzen und dass auch in den Abendstunden laut Musik abgespielt wurde. Nach wie vor werden Abfälle auf dem ganzen Platz nur unzureichend entsorgt, nach wie vor wird auf dem Platz gedealt. Beschwerden von Anwohnern blieben unbeachtet, Hinweise der Kinderbeauftragten auf die Rechtslage wurden im besten Fall mit Nichtbeachtung beantwortet. Es ist davon auszugehen, dass viele Gäste der Trinkhalle die Rechtslage nicht kennen oder nur dann bereit sind, diese zu berücksichtigen, wenn ihnen sonst Strafe droht. Ein gut sichtbares Schild, das die wichtigsten Ordnungswidrigkeiten und ihre Ahndung auflistet, die Belehrung der Gäste über die Rechtslage durch eine amtliche Person und intensive Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wäre für die Kinder und die Anwohner außerordentlich wünschenswert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 23.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 480/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 1 am 20.02.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 480/1 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkstreifen für Kita in der Hafenstraße

05.12.2017 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2520 entstanden aus Vorlage: OF 455/1 vom 11.11.2017 Betreff: Parkstreifen für Kita in der Hafenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, auf der östlichen Seite der Hafenstraße, zwischen Gutleutstraße und Hafentunnel, wieder eine Parkmöglichkeit für Eltern einzurichten, die ihre Kinder von Montag bis Freitag zwischen 07:00 Uhr und 10:15 Uhr in die Kita Zauberhut im Behördenzentrum mit dem Auto bring en und zwischen 14:15 Uhr und 17:15 Uhr wieder abholen. Dazu soll ein Hinweisschild aufgestellt werden, das die Berechtigung auf die Eltern der Kinder, die die Kita besuchen, beschränkt. Begründung: Der betreffende Parkstreifen, der früher den Eltern vorbehalten war, die ihre Kinder morgens mit dem Auto zur Kita Zauberhut bringen und abends wieder abholen, wurde mit der Begründung ausschließlich Bussen eingeräumt, dass die Eltern die kurzen Wege von ihrer Wohnung im Gutleutviertel zur Kita mit den Kindern zu Fuß gehen oder in der Gutleutstraße parken könnten. Diese Argumentation vermag nicht zu überzeugen. Die Annahme, diese Eltern würden im Gutleutviertel wohnen und im Behördenzentrum arbeiten, trifft nur einen kleinen Teil der Eltern zu. Die etwa 25 Prozent der Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Kita bringen, tun dies, weil sie entweder - weiter entfernt wohnen, aber bei der Platzvergabe nur in der Kita Zauberhut berücksichtigt wurden, - berufstätig sind und einen Teil ihrer Kinder zur Schule und andere in den Kindergarten bringen, - in einem anderen Stadtteil wohnen, aber im Behördenzentrum arbeiten oder - weil sie selbst oder ihr Kind/ihre Kinder behindert sind. Auch das Argument, diese Eltern könnten ja in der Gutleutstraße parken, überzeugt nicht. In der Regel sind dort keine Parkmöglichkeiten vorhanden. Im Interesse der Eltern und Kinder ist zumindest eine zeitliche Regelung erforderlich, welche in der Bringzeit (Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 10:15 Uhr) und in der Abholzeit (Montag bis Freitag von 14:15 Uhr bis 17:15 Uhr) das Parken ausschließlich Personen gestattet, welche die Kinder in die Kita Zauberhut bringen oder von dort abholen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 488 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Eine Givebox für das Gutleut - Gegen das ständige Wegwerfen

19.11.2017 · Aktualisiert: 13.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2017, OF 454/1 Betreff: Eine Givebox für das Gutleut - Gegen das ständige Wegwerfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten eine Givebox im Gutleut aufzustellen. Als Standort soll ein schmaler Grünstreifen am Gehweg an der Gutleutstraße/Ecke Hafenstraße hin in Betracht gezogen werden. Die Givebox soll dabei in Form von zwei umgestalteten Telefonzellen aufgestellt werden. Das Projekt Stadtteilbotschafter übernimmt die Kosten für die Beschaffung sowie die Umgestaltung der Givebox in Höhe von bis zu 2.000 €. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Projekt mit bis zu 2.000 € für die Kosten eines Fundaments und einer schmalen Pflasterung im Bereich um die Givebox. Das Fundament ist aufgrund des Gewichts (je 300 kg) der Telefonzellen nötig. Die Pflasterung soll als Ersatz der umliegenden Rasenfläche dienen, die durch häufiges Betreten zu Matsch und so ggf. zu einer Rutschgefahr führen könnte. Das Projekt wird durch Deborah Leuthold als Stadtteilbotschafterin der Stiftung Polytechnische Gesellschaft und Cornelia Stark für den Gude Leut e.V. betreut. Begründung: Eine Givebox ist ein Schrank, in den Gegenstände gelegt werden können, welche noch heil sind, aber nicht mehr vom Eigentümer benötigt werden. Aus der Givebox kann sich sodann jemand anderes diesen Gegenstand kostenlos mitnehmen. Das Prinzip gleicht dem eines Bücherschranks und dürfte sich ähnlicher Beliebtheit erfreuen. Es ist zunehmend zu beobachten, dass Gegenstände weggeworfen werden, die nicht kaputt sind. Andere Menschen könnten diese aber gebrauchen und müssten für einen neuwertigen Gegenstand mehr Geld bezahlen. Das Projekt steuert damit der Wegwerfgesellschaft entgegen und fördert das Bewusstseins für den nachhaltigen Umgang mit den Rohstoffen der Erde. Der vorgeschlagene Standort würde sich eignen, da viele Bürgerinnen und Bürger dort entlanggehen und somit die Nutzung des Schranks hoch sein dürfte. Der niederschwellige Austausch von Gegenständen durch die Givebox ermöglicht und fördert zudem, dass sich verschiedene Menschen aus der gleichen Nachbarschaft gegenseitig unterstützen. Der Standort sorgt für eine hohe Bekanntheit. Somit wird es einer hohen Anzahl an Anwohnerinnen und Anwohnern des Gutleutviertels ermöglicht von der Givebox zu erfahren und sie auch zu nutzen. Abbildung 1: Standort im Gutleut (Quelle: OpenStreet Map) Abbildung 2: Beispiel einer Umgestaltung - hier Bücherschrank (Quelle: https://www.alltagsabenteurer.de/blog/blogseite-2/) Abbildung 3: Standort Hafenstraße/Gutleutstraße Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 05.12.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 155 2017 Die Vorlage OF 454/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE

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