Fehlendes akustisches Signal an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße
Begründung
Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Lichtsignalanlage Gutleutstraße / Hafenstraße mit einem Tonsignal für Blinde ausgestattet wird, um es diesem Personenkreis zu ermöglichen, die Kreuzung ohne fremde Hilfe zu queren.
Inhalt
Antrag vom 14.10.2018, OF 760/1
Betreff: Fehlendes akustisches Signal an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Lichtsignalanlage Gutleutstraße / Hafenstraße mit einem Tonsignal für Blinde ausgestattet wird, um es diesem Personenkreis zu ermöglichen, die Kreuzung ohne fremde Hilfe zu queren.Beratung im Ortsbeirat: 1