Autofreier Sonntag 2019 im Bahnhofsviertel
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM
4004 entstanden aus
Vorlage: OF 784/1 vom
12.11.2018 Betreff: Autofreier Sonntag 2019 im
Bahnhofsviertel Vorgang: F 1431/18 Der Magistrat wird aufgefordert, die geeigneten
Maßnahmen zu ergreifen, um an einem - noch näher zu bestimmenden - Sonntag im
Spätsommer 2019 den Bereich mit den Außengrenzen Am Hauptbahnhof, Karlstraße,
Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gallusanlage, Untermainanlage, Gutleutstraße
und Baseler Straße für den gesamten Autoverkehr sperren und die Anwohner
darüber frühzeitig informieren zu können. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der
autofreie Sonntag in Verbindung mit der Bahnhofsviertelnacht durchgeführt
werden kann. Begründung: Obwohl die Stadtregierung in ihrem aktuellen
Koalitionsvertrag einen autofreien Sonntag vereinbart hat, hat der Magistrat
(in Person von Stadtrat Oesterling) diesem in der 25. Fragestunde am
27.09.2018 zum wiederholten Male eine Absage erteilt, unter anderem mit dem
Hinweis auf die schwierige Logistik und ein notwendiges Sicherheitskonzept.
Stadtrat Oesterling wies ebenfalls darauf hin, dass autofreie Sonntage in
anderen Städten auch nicht die gesamte Stadt, sondern nur ausgewählte Bereiche
beträfen. Viele Beispiele in Europa zeigen,
dass autofreie Innenstädte zu einer deutlichen Steigerung der Lebens- und
Aufenthaltsqualität beitragen. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Touristinnen
und Touristen als auch Gewerbetreibende profitieren davon. Das Bahnhofsviertel ist in seiner Ausdehnung sehr
begrenzt, die Anzahl der Einfahrtsstraßen, die für einen autofreien Sonntag
gesperrt werden müssten, sehr niedrig. Außerdem existiert bereits ein
Sicherheitskonzept für die Bahnhofsviertelnacht, das kopiert werden könnte.
Damit eignet sich das Viertel hervorragend, um zu testen, ob ein autofreier
Sonntag in Frankfurt prinzipiell machbar ist. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Frage vom
20.09.2018, F 1431
Stellungnahme
des Magistrats vom 22.02.2019, ST 461
Aktenzeichen: 32 1