Kindgerechte Verkehrsordnung im Bahnhofsviertel
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM
4171 entstanden aus Vorlage:
OF 815/1 vom
02.01.2019 Betreff: Kindgerechte Verkehrsordnung im
Bahnhofsviertel Der Magistrat wird aufgefordert, baldmöglichst
Gefahrenpunkte des Straßenverkehrs im Bahnhofsviertel zu beseitigen, welche
besonders Kinder betreffen. Insbesondere folgende Maßnahmen sind zu treffen:
1. Solche, die das verbotswidrige Parken auf dem
Gehweg an der südwestlichen Ecke der Kreuzung Gutleutstraße/Wiesenhüttenstraße
verhindern. 2. An der Westseite der Kreuzung
Gutleutstraße/Wiesenhüttenplatz ist eine Ampel anzubringen. 3. Die Querungszeiten der Fußgängerampel an der
Kreuzung Gutleutstraße/Baseler Straße sind zu verlängern. 4. Die Querungszeiten der Fußgängerampel an der
Windmühlstraße und den östlichen Teil der Gutleutstraße sind zu verlängern.
5. An der Kreuzung der Weserstraße und dem östlichen Teil der Niddastraße sind Fußgängerüberwege
anzulegen und ein Hinweisschild Nr. 136 "Kinder" nach Anlage 1 der StVO
aufzustellen. 6. An der Bushaltestelle
"Hauptbahnhof Südseite" ist die Überquerung der Schienen vor den haltenden
Bussen durch einen Fußgängerüberweg oder eine Ampel zu sichern. 7. Der Durchgang durch die B-Ebene des Hauptbahnhofs
von den Haltestellen "Hauptbahnhof Südseite" zur Münchener Straße ist zu
erhalten und die dort eingehausten Rolltreppen sind wieder in Gang zu
setzen. Begründung: Bei einem "RaumpilotInnen"-Workshop (Forschungs- und
Förderprojekt in Kooperation der BSMF Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung
und Modernisierung mbH und des Quartiersmanagements der Diakonie für Frankfurt
am Main des Evangelischen Regionalverbandes für Frankfurt) haben eine
Stadtentwicklerin und ein Stadtentwickler Kinder bei ihrem Weg vom Wohnsitz zum
Internationalen Kinderhaus und zur Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) an
der Karmeliterschule begleitet. Dabei haben sie u. a. die oben genannten
Gefahrenpunkte aus der Sicht der Kinder kennengelernt und dokumentiert. Auf der
Grundlage dieser Erfahrungen haben die Stadtentwicklerin, der Schutzmann vor
Ort im Bahnhofsviertel und die Kinderbeauftragte des Ortsbezirks 1 die
Gefahrenpunkte aufgesucht und schlagen gemeinsam folgende Problemlösungen
vor: Zu 1.: Das verkehrswidrige Parken sowie unstrukturierte Be-
und Entladen inklusive Taxiverkehren im Bereich des Bürgersteigs
(Wiesenhüttenstraße) ist eine deutliche Gefährdung von Kindern. Das Parken
sollte verhindert werden, indem die Reihe der dortigen Poller noch bis zur
nächsten Einfahrt fortgesetzt wird. Zu 2.: Ohne diese Ampel ist eine Querung der Gutleutstraße
westlich der Wiesenhüttenstraße nur mit einem Umweg über vier Ampeln
möglich. Zu 3.: Die für Fußgänger vorgesehene Zeit zur Querung der
Gutleutstraße und der Baseler Straße ist für Kinder, Senioren und gehbehinderte
Menschen viel zu kurz. Zu 4.: Das zu Ziffer 3. Gesagte gilt auch für die
Gutleutstraße an der Kreuzung Windmühlstraße und dem östlichen Teil der
Gutleutstraße. Zu 5.: Kinder, welche das Bahnhofsviertel von Nord nach Süd
und umgekehrt queren, tun dies stets auf der aus ihrer Sicht ungefährlichen
Weserstraße, auch wenn dies mit erheblichen Umwegen verbunden ist. Autos, die
von Norden kommend links in die Niddastraße einbiegen, tun dies häufig ohne zu
blinken und in hohem Tempo. Dadurch sind insbesondere Kinder gefährdet. Ein
Fußgängerüberweg und ein Hinweisschild Nr. 136 "Kinder" nach Anlage 1 der StVO
können hier Abhilfe schaffen. Zu 6.: Kinder, die mit den Bussen 33 und 37 aus dem
Gutleutviertel kommend vor den Bussen die Straße Richtung Hauptbahnhof queren,
sind durch die Busse, die zum Parkplatz vor dem Hauptbahnhof weiterfahren,
gefährdet. Dort sollte eine Ampel oder ein Fußgängerüberweg die Kinder
schützen. Zu 7.: Der beschriebene Durchgang durch die B-Ebene ist für
die Kinder wesentlich sicherer als eine Querung der Baseler Straße, zumal die
Erwachsenen oberirdisch fast immer auch bei Rot über die Straße gehen, wenn
gerade kein Auto kommt. Abbildung 1: zu 1. und 2. (Quelle:
Google Maps) Abbildung 2 zu 5. (Quelle: Google
Maps) Abbildung 3: zu 6. und 7. (Quelle: Google Maps)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.05.2019, ST 841
Aktenzeichen: 32 4