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Blindengerechte Ampel in der Gutleutstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5456 entstanden aus Vorlage: OF 1121/1 vom 10.11.2019 Betreff: Blindengerechte Ampel in der Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampel an der Kreuzung Gutleutstraße/Hafenstraße blindengerecht umzubauen, damit Blinde und Sehbehinderte die Straße gefahrenlos überqueren können. Besonders betrifft es den Fußgängerübergang von der südlichen zur nördlichen Seite der Gutleutstraße, d. h. wenn man die Hafenstraße entlanggehen möchte. Begründung: Im Gutleutviertel gibt es blinde Bewohner, die sich gerne selbstständig und frei im Viertel bewegen möchten. Die Querung der sehr stark befahrenen Gutleutstraße stellt jedoch eine Herausforderung dar, wenn an besagter Stelle weder ein akustisches noch ein taktiles Signal vorhanden ist. Blinde sind somit auf die Mithilfe von Passanten angewiesen, falls diese zufällig auch gerade an der Ampel warten. Der Umbau der gesamten Ampelanlage mag aufwendig sein, jedoch sollte die Freiheit der blinden Mitmenschen das wert sein. Möglicherweise kann auch zunächst nur die westliche Ampel (Querung der Gutleutstraße von Süden nach Norden) mit einem blindengerechten Signal ausgestattet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 444 Antrag vom 03.05.2020, OF 1286/1 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6020 Aktenzeichen: 32 1