Blindengerechte Ampel in der Gutleutstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM
5456 entstanden aus Vorlage:
OF 1121/1 vom
10.11.2019 Betreff: Blindengerechte Ampel in der
Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampel an der
Kreuzung Gutleutstraße/Hafenstraße blindengerecht umzubauen, damit Blinde und
Sehbehinderte die Straße gefahrenlos überqueren können. Besonders betrifft es
den Fußgängerübergang von der südlichen zur nördlichen Seite der Gutleutstraße,
d. h. wenn man die Hafenstraße entlanggehen möchte.
Begründung: Im Gutleutviertel gibt es blinde Bewohner, die sich
gerne selbstständig und frei im Viertel bewegen möchten. Die Querung der sehr
stark befahrenen Gutleutstraße stellt jedoch eine Herausforderung dar, wenn an
besagter Stelle weder ein akustisches noch ein taktiles Signal vorhanden ist.
Blinde sind somit auf die Mithilfe von Passanten angewiesen, falls diese
zufällig auch gerade an der Ampel warten. Der Umbau der gesamten Ampelanlage
mag aufwendig sein, jedoch sollte die Freiheit der blinden Mitmenschen das wert
sein. Möglicherweise kann auch zunächst nur die westliche Ampel (Querung der
Gutleutstraße von Süden nach Norden) mit einem blindengerechten Signal
ausgestattet werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.03.2020, ST 444
Antrag vom
03.05.2020, OF
1286/1
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6020
Aktenzeichen: 32 1