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Sofortige Schließung eines Zu- und Abgangs zur B-Ebene an der Straße Am Hauptbahnhof, um einen „Unort“ in Frankfurt zu beseitigen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1548 entstanden aus Vorlage: OF 284/1 vom 27.03.2017 Betreff: Sofortige Schließung eines Zu- und Abgangs zur B-Ebene an der Straße Am Hauptbahnhof, um einen "Unort" in Frankfurt zu beseitigen Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der DB AG - DB Immobilien - darauf hinzuwirken, dass der überflüssige Zu- und Abgang von und zur B-Ebene an der Straße Am Hauptbahnhof 6/Ecke Münchener Straße geschlossen wird, da diese Fläche zurzeit nur von Drogendealern und ihrer Klientel genutzt wird. Begründung: Die Kontrollen in der B-Ebene des Hauptbahnhofs haben in den letzten Monaten erfolgreich gewirkt und die Sicherheit in den diversen Bahnhofsebenen und auch im Bahnhofsviertel erhöht. Diese Kontrollen sind aber unwirksam, wenn die Drogenszene immer wieder Gelegenheiten findet, sich am gleichen Ort aufzuhalten. Dies ist speziell an einem Zugang der B-Ebene der Fall, da es hier eine bauliche Besonderheit gibt und dieser Ort von Passanten nur schwach frequentiert wird. Es handelt sich um eine Treppenanlage, die im ersten Abschnitt nach unten führt und nach einer Zwischenebene von vier mal vier Metern im rechten Winkel zur B-Ebene weiterführt. Diese Zwischenebene ist eine dunkle und verschmutzte Ecke, die zu allen Tages- und Nachtzeiten von Dealern und Drogenabhängigen belegt wird. Kurzfristige Kontrollen sind hier nicht zielführend. Sicherheitsbedenken, es handele sich um Fluchtwege, die nicht geschlossen werden dürfen, greifen nicht. Es gibt im südlichen Teil der B-Ebene mehrere Zu- und Abgänge, die nur wenige Meter entfernt sind; ein Treppenaufgang an der Südseite des Hauptbahnhofs (zwischen den stillgelegten Fahrtreppen), Fahrtreppen zur Münchener Straße auf der rechten Seite und eine feste Treppe, die in der Höhe des Gebäudes Am Hauptbahnhof 4 endet. Die Argumentation, dass die B-Ebene und der Bahnhofsplatz in den nächsten Jahren umgebaut werden, ist nicht stichhaltig, da der gegenwärtige Zustand eine Lösung verlangt, die nicht noch vier bis fünf Jahre warten kann. Aufgrund dieser Fakten ist eine Schließung der Treppenanlage dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1608 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 22.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0