Sofortige Schließung eines Zu- und Abgangs zur B-Ebene an der Straße Am Hauptbahnhof, um einen „Unort“ in Frankfurt zu beseitigen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM
1548 entstanden aus Vorlage:
OF 284/1 vom
27.03.2017 Betreff: Sofortige Schließung eines Zu- und Abgangs
zur B-Ebene an der Straße Am Hauptbahnhof, um einen "Unort" in
Frankfurt zu beseitigen Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der DB AG -
DB Immobilien - darauf hinzuwirken, dass der überflüssige Zu- und Abgang von
und zur B-Ebene an der Straße
Am Hauptbahnhof 6/Ecke Münchener Straße geschlossen wird, da diese Fläche zurzeit nur von
Drogendealern und ihrer Klientel genutzt wird. Begründung: Die Kontrollen in der B-Ebene des Hauptbahnhofs haben
in den letzten Monaten erfolgreich gewirkt und die Sicherheit in den diversen
Bahnhofsebenen und auch im Bahnhofsviertel erhöht. Diese Kontrollen sind aber
unwirksam, wenn die Drogenszene immer wieder Gelegenheiten findet, sich am
gleichen Ort aufzuhalten. Dies ist speziell an einem Zugang der B-Ebene der
Fall, da es hier eine bauliche Besonderheit gibt und dieser Ort von Passanten
nur schwach frequentiert wird. Es handelt sich um eine Treppenanlage, die im
ersten Abschnitt nach unten führt und nach einer Zwischenebene von vier mal
vier Metern im rechten Winkel zur B-Ebene weiterführt. Diese Zwischenebene ist
eine dunkle und verschmutzte Ecke, die zu allen Tages- und Nachtzeiten von
Dealern und Drogenabhängigen belegt wird. Kurzfristige Kontrollen sind hier
nicht zielführend. Sicherheitsbedenken, es handele sich um Fluchtwege,
die nicht geschlossen werden dürfen, greifen nicht. Es gibt im südlichen Teil
der B-Ebene mehrere Zu- und Abgänge, die nur wenige Meter entfernt sind; ein
Treppenaufgang an der Südseite des Hauptbahnhofs (zwischen den stillgelegten
Fahrtreppen), Fahrtreppen zur Münchener Straße auf der rechten Seite und eine
feste Treppe, die in der Höhe des Gebäudes Am Hauptbahnhof 4 endet. Die
Argumentation, dass die B-Ebene und der Bahnhofsplatz in den nächsten Jahren
umgebaut werden, ist nicht stichhaltig, da der gegenwärtige Zustand eine Lösung
verlangt, die nicht noch vier bis fünf Jahre warten kann. Aufgrund dieser Fakten ist eine Schließung der
Treppenanlage dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.09.2017, ST 1608
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1
am 22.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 66 0