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Zum Schutz spielender Kinder vor Rennfahrern am Rottweiler Platz Tempo hemmende Maßnahmen ergreifen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2661 entstanden aus Vorlage: OF 479/1 vom 03.01.2018 Betreff: Zum Schutz spielender Kinder vor Rennfahrern am Rottweiler Platz Tempo hemmende Maßnahmen ergreifen Der Magistrat wird gebeten, zum Schutz spielender Kinder vor Unfällen mit zu schnell fahrenden Autos in der Rottweiler Straße vor dem Haus Rottweiler Straße 4 das Hinweiszeichen "verkehrsberuhigter Bereich" (Zeichen Nr. 325.1 StVO) anzubringen und auf der Rottweiler Straße vor dem Saalbaugebäude weitere tempohemmende Maßnahmen vorzusehen. Begründung: Auf dem Rottweiler Platz wurde auf Anregung und auch mit Unterstützung des Ortsbeirats ein attraktiver Spielplatz geschaffen, auf dem zahlreiche Kinder aus den umliegenden Häusern und auch aus der weiteren Nachbarschaft spielen. Wenn man von der Werftstraße kommend in die Rottweiler Straße einbiegt, ist der Platz eindeutig als Kinderspielplatz erkennbar. Trotzdem gibt es immer wieder Autofahrer, die den Spielplatz in hohem Tempo umfahren und damit in Kauf nehmen, Kinder, welche die Straße von ihrer Wohnung zum Spielplatz queren, zu überfahren. Würde vor dem Haus mit der Nr. 4 das Verkehrszeichen Nr. 325.1 angebracht, hieße das u. a., dass alle Autos nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Die Erfahrung am ähnlich gestalteten Spielplatz auf dem sogenannten Schönplatz (Kreuzung von Schönstraße und Hardenbergstraße) hat leider gezeigt, dass manche Autofahrer auch dieses Verkehrszeichen unbeachtet lassen. Dort trat erst eine spürbare Besserung ein, nachdem Bremsschwellen auch diese Autofahrer veranlassten, langsam zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 761 Antrag vom 07.11.2021, OF 240/1 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1133 Aktenzeichen: 32 1