Zum Schutz spielender Kinder vor Rennfahrern am Rottweiler Platz Tempo hemmende Maßnahmen ergreifen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM
2661 entstanden aus Vorlage:
OF 479/1 vom
03.01.2018 Betreff: Zum Schutz spielender Kinder vor Rennfahrern
am Rottweiler Platz Tempo hemmende Maßnahmen ergreifen
Der Magistrat wird gebeten, zum
Schutz spielender Kinder vor Unfällen mit zu schnell fahrenden Autos in der
Rottweiler Straße vor dem Haus Rottweiler Straße 4 das Hinweiszeichen
"verkehrsberuhigter Bereich" (Zeichen Nr. 325.1 StVO) anzubringen und
auf der Rottweiler Straße vor dem Saalbaugebäude weitere tempohemmende
Maßnahmen vorzusehen. Begründung: Auf dem Rottweiler Platz wurde auf Anregung und auch
mit Unterstützung des Ortsbeirats ein attraktiver Spielplatz geschaffen, auf
dem zahlreiche Kinder aus den umliegenden Häusern und auch aus der weiteren
Nachbarschaft spielen. Wenn man von der Werftstraße kommend in die
Rottweiler Straße einbiegt, ist der Platz eindeutig als Kinderspielplatz
erkennbar. Trotzdem gibt es immer wieder Autofahrer, die den Spielplatz in
hohem Tempo umfahren und damit in Kauf nehmen, Kinder, welche die Straße von
ihrer Wohnung zum Spielplatz queren, zu überfahren. Würde vor dem Haus mit der Nr. 4 das Verkehrszeichen
Nr. 325.1 angebracht, hieße das u. a., dass alle Autos nur
Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Die Erfahrung am ähnlich gestalteten Spielplatz auf
dem sogenannten Schönplatz (Kreuzung von Schönstraße und Hardenbergstraße) hat
leider gezeigt, dass manche Autofahrer auch dieses Verkehrszeichen unbeachtet
lassen. Dort trat erst eine spürbare Besserung ein, nachdem Bremsschwellen auch
diese Autofahrer veranlassten, langsam zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.04.2018, ST 761
Antrag vom
07.11.2021, OF
240/1
Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1133
Aktenzeichen: 32 1