Keine Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheims Alternative: Bau eines Studentenwohnheims anstelle des geplanten Büroturms auf dem Gelände des ehemaligen AFE-Turms und Umnutzung des ehemaligen Polizeipräsidium
Vorlagentyp: OF LINKE.
Begründung
dem Grüngürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheims Alternative: Bau eines Studentenwohnheims anstelle des geplanten Büroturms auf dem Gelände des ehemaligen AFE-Turms und Umnutzung des ehemaligen Polizeipräsidiums als Studentenwohnheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt:
- Die Magistratsvorlage M 146 vom 31.07.2017 wird zurückgewiesen.
- Auf die Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtelareal (Grundstück "Ginnheimer Landstraße o. Nr", Gemarkung Bockenheim (488), Flur 8, Flurstück 72/21) zum Zweck der Bebauung wird verzichtet.
- Stattdessen wird das vorgesehene Studentenwohnheim entweder auf dem Gelände des geplanten Bürohochhauses neben dem im Bau befindlichen Hotel und Boarding House Turm, auf dem Grundstück des ehemaligen AFE-Turms an der Robert -Mayer-Straße gebaut, oder das Gebäude des ehemaligen Polizeipräsidiums an der Friedrich-Ebert-Anlage wird nach 15 Jahren Leerstand und Verwahrlosung dem Studentenwerk zum Zweck des Umbaus zum Studentenwohnheim kostenlos oder in günstiger Erbpacht zur Verfügung gestellt, womit auch der Wahrung des Denkmalschutzes Rechnung getragen werden könnte. Das übrige Grundstück wird zum Bau von öffentlich geförderten Wohnungen nach dem ersten Förderweg genutzt. Begründung: Auch Frankfurt leidet unter dem Klimawandel. Laut Klimaplanatlas sind die Temperaturen in Frankfurt bereits im Durchschnitt um zwei Grad Celsius gestiegen. Deshalb ist es dringend notwendig, jede Grünfläche zu erhalten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass auf dem Gelände des ehemaligen Campus Bockenheim an der Robert-Mayer-Straße, das im Eigentum der ABG Frankfurt Holding steht, ein Gelände verkauft wird, um darauf ein Bürohochhaus zu errichten, und stattdessen an der Ginnheimer Landstraße eine für das Klima wichtige Grünfläche geopfert wird, um hier ein Studentenwohnheim zu errichten. Das frühere Polizeipräsidium an der Friedrich -Ebert-Anlage soll nach dem Vorbild des ehemaligen
- Polizeireviers in der Wiesenhüttenstraße, das vom Land für die Nutzung als Studentenwohnheim kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, für den Bau eines Studentenwohnheims genutzt werden. Es kann nicht sein, das öffentliches Eigentum bewusst ungenutzt bleibt und somit als Spekulationsobjekt dem Verfall preisgegeben wird, während gleichzeitig dringend günstiger Wohnraum für Studenten benötigt wird.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 345/2
Betreff: Keine Herausnahme einer Fläche aus
dem Grüngürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheims Alternative: Bau
eines Studentenwohnheims anstelle des geplanten Büroturms auf dem Gelände des
ehemaligen AFE-Turms und Umnutzung des ehemaligen Polizeipräsidiums als
Studentenwohnheim Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen: Der
Magistrat wird beauftragt: 1. Die Magistratsvorlage M 146 vom 31.07.2017 wird
zurückgewiesen.
2. Auf die Herausnahme einer
Fläche aus dem Grüngürtelareal (Grundstück "Ginnheimer Landstraße
o. Nr", Gemarkung Bockenheim (488), Flur 8, Flurstück 72/21) zum Zweck der
Bebauung wird verzichtet. 3. Stattdessen wird das vorgesehene
Studentenwohnheim entweder auf dem Gelände des geplanten Bürohochhauses neben
dem im Bau befindlichen Hotel und Boarding House Turm, auf dem Grundstück des
ehemaligen AFE-Turms an der Robert -Mayer-Straße gebaut, oder das Gebäude des
ehemaligen Polizeipräsidiums an der Friedrich-Ebert-Anlage wird nach 15 Jahren
Leerstand und Verwahrlosung dem Studentenwerk zum Zweck des Umbaus zum
Studentenwohnheim kostenlos oder in günstiger Erbpacht zur Verfügung gestellt,
womit auch der Wahrung des Denkmalschutzes Rechnung getragen werden
könnte. Das übrige
Grundstück wird zum Bau von öffentlich geförderten Wohnungen nach dem ersten
Förderweg genutzt. Begründung: Auch Frankfurt leidet unter dem Klimawandel. Laut
Klimaplanatlas sind die Temperaturen in Frankfurt bereits im Durchschnitt um
zwei Grad Celsius gestiegen. Deshalb ist es dringend notwendig, jede Grünfläche
zu erhalten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass auf dem Gelände des ehemaligen
Campus Bockenheim an der Robert-Mayer-Straße, das im Eigentum der ABG Frankfurt
Holding steht, ein Gelände verkauft wird, um darauf ein Bürohochhaus zu
errichten, und stattdessen an der Ginnheimer Landstraße eine für das Klima
wichtige Grünfläche geopfert wird, um hier ein Studentenwohnheim zu errichten.
Das frühere Polizeipräsidium an der Friedrich -Ebert-Anlage soll nach dem
Vorbild des ehemaligen 4. Polizeireviers in der Wiesenhüttenstraße, das vom
Land für die Nutzung als Studentenwohnheim kostenlos zur Verfügung gestellt
wurde, für den Bau eines Studentenwohnheims genutzt werden. Es kann nicht sein,
das öffentliches Eigentum bewusst ungenutzt bleibt und somit als
Spekulationsobjekt dem Verfall preisgegeben wird, während gleichzeitig dringend
günstiger Wohnraum für Studenten benötigt wird. Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 31.07.2017, M 146 Beratung
im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2
am 18.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1.
Die
Vorlage M 146 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat
erfolgt. 2. a) Die Vorlage OF 345/2 wird zurückgestellt,
bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. b) Der Ortsvorsteher wird
gebeten, hierzu einen Vertreter des Magistrats in den Ortsbeirat einzuladen.
Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2
am 26.11.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 146 wird zugestimmt. 2.
Die
Vorlage OF 345/2 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und Piraten (= Enthaltung)
zu
2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Annahme); Piraten (= Enthaltung)