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Haltestellen für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek auf dem Schönplatz (Ecke Schönstraße und Hardenbergstraße) und auf dem Schulhof von Karmeliter- und Weißfrauenschule

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4015 entstanden aus Vorlage: OF 803/1 vom 10.11.2018

Betreff: Haltestellen für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek auf dem Schönplatz (Ecke Schönstraße und Hardenbergstraße) und auf dem Schulhof von Karmeliter- und Weißfrauenschule Der Magistrat wird aufgefordert, baldmöglichst auf dem sogenannten Schönplatz und möglichst auch auf dem Schulhof von Karmeliterschule und Weißfrauenschule Haltestellen für den regelmäßigen wöchentlichen Besuch des Bücherbusses der Fahrbibliothek der Stadtbücherei einzurichten. Begründung: Von den 34 Haltestellen der Fahrbibliothek, die regelmäßig angefahren werden, befindet sich keine einzige im Gutleutviertel und auch keine im Bahnhofsviertel. Dies ist vor allem deshalb sehr bedauerlich, weil in beiden Stadtteilen besonders viele Kinder leben, in deren Familien Bücher kaum eine Rolle spielen. Am 25.10.2018 fand ein Test statt: Der Bücherbus - und das Kinderrechte-Mobil des Frankfurter Kinderbüros - kamen für zwei Stunden zu Besuch auf den Schönplatz. Etwa 80 Kinder aus der Umgebung, aus Kitas, Jugendzentrum und Internationalem Kinderhaus drängten in den Bus, setzten sich auf den Boden, schauten Bilderbücher an, lasen und wollten sich gleich Bücher ausleihen. Der Leiter der Fahrbibliothek war von dem Eifer beeindruckt, konnte aber keine Versprechungen für baldige Abhilfe machen. Die Leiterin der Weißfrauenschule und der Leiter der Karmeliterschule haben beide großes Interesse bekundet, dass auch auf dem gemeinsamen Schulhof der beiden Schulen eine Haltestelle für die Fahrbibliothek eingerichtet wird. Die Karmeliterschule ist die zuständige Grundschule für alle Kinder aus dem Gutleutviertel und dem Bahnhofsviertel. Deshalb ist auch bei dieser Haltestelle mit einem regen Besuch zu rechnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 32
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 35
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 36
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 37
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen