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Parkstreifen für Kita in der Hafenstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2520 entstanden aus Vorlage: OF 455/1 vom 11.11.2017 Betreff: Parkstreifen für Kita in der Hafenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, auf der östlichen Seite der Hafenstraße, zwischen Gutleutstraße und Hafentunnel, wieder eine Parkmöglichkeit für Eltern einzurichten, die ihre Kinder von Montag bis Freitag zwischen 07:00 Uhr und 10:15 Uhr in die Kita Zauberhut im Behördenzentrum mit dem Auto bring en und zwischen 14:15 Uhr und 17:15 Uhr wieder abholen. Dazu soll ein Hinweisschild aufgestellt werden, das die Berechtigung auf die Eltern der Kinder, die die Kita besuchen, beschränkt. Begründung: Der betreffende Parkstreifen, der früher den Eltern vorbehalten war, die ihre Kinder morgens mit dem Auto zur Kita Zauberhut bringen und abends wieder abholen, wurde mit der Begründung ausschließlich Bussen eingeräumt, dass die Eltern die kurzen Wege von ihrer Wohnung im Gutleutviertel zur Kita mit den Kindern zu Fuß gehen oder in der Gutleutstraße parken könnten. Diese Argumentation vermag nicht zu überzeugen. Die Annahme, diese Eltern würden im Gutleutviertel wohnen und im Behördenzentrum arbeiten, trifft nur einen kleinen Teil der Eltern zu. Die etwa 25 Prozent der Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Kita bringen, tun dies, weil sie entweder - weiter entfernt wohnen, aber bei der Platzvergabe nur in der Kita Zauberhut berücksichtigt wurden, - berufstätig sind und einen Teil ihrer Kinder zur Schule und andere in den Kindergarten bringen, - in einem anderen Stadtteil wohnen, aber im Behördenzentrum arbeiten oder - weil sie selbst oder ihr Kind/ihre Kinder behindert sind. Auch das Argument, diese Eltern könnten ja in der Gutleutstraße parken, überzeugt nicht. In der Regel sind dort keine Parkmöglichkeiten vorhanden. Im Interesse der Eltern und Kinder ist zumindest eine zeitliche Regelung erforderlich, welche in der Bringzeit (Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 10:15 Uhr) und in der Abholzeit (Montag bis Freitag von 14:15 Uhr bis 17:15 Uhr) das Parken ausschließlich Personen gestattet, welche die Kinder in die Kita Zauberhut bringen oder von dort abholen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 488 Aktenzeichen: 32 1