Parkstreifen für Kita in der Hafenstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM
2520 entstanden aus Vorlage:
OF 455/1 vom
11.11.2017 Betreff: Parkstreifen für Kita in der Hafenstraße
Der Magistrat
wird aufgefordert, auf der östlichen Seite der Hafenstraße, zwischen
Gutleutstraße und Hafentunnel, wieder eine Parkmöglichkeit für Eltern
einzurichten, die ihre Kinder von Montag bis Freitag zwischen 07:00 Uhr
und 10:15 Uhr in die Kita Zauberhut im Behördenzentrum mit dem Auto
bring en und zwischen 14:15 Uhr und 17:15 Uhr wieder
abholen. Dazu soll ein Hinweisschild aufgestellt werden, das die Berechtigung
auf die Eltern der Kinder, die die Kita besuchen, beschränkt. Begründung: Der betreffende Parkstreifen, der früher den Eltern
vorbehalten war, die ihre Kinder morgens mit dem Auto zur Kita Zauberhut
bringen und abends wieder abholen, wurde mit der Begründung ausschließlich
Bussen eingeräumt, dass die Eltern die kurzen Wege von ihrer Wohnung im
Gutleutviertel zur Kita mit den Kindern zu Fuß gehen oder in der Gutleutstraße
parken könnten.
Diese Argumentation vermag nicht
zu überzeugen. Die Annahme, diese Eltern würden im Gutleutviertel wohnen und im
Behördenzentrum arbeiten, trifft nur einen kleinen Teil der Eltern zu. Die etwa 25 Prozent der Eltern, die ihre Kinder
mit dem Auto zur Kita bringen, tun dies, weil sie entweder - weiter entfernt wohnen, aber bei der Platzvergabe
nur in der Kita Zauberhut berücksichtigt wurden, - berufstätig sind und einen Teil ihrer Kinder zur
Schule und andere in den Kindergarten bringen, - in einem anderen Stadtteil wohnen, aber im
Behördenzentrum arbeiten oder - weil sie selbst oder ihr Kind/ihre Kinder behindert
sind. Auch das Argument, diese Eltern
könnten ja in der Gutleutstraße parken, überzeugt nicht. In der Regel sind dort
keine Parkmöglichkeiten vorhanden. Im Interesse der Eltern und Kinder ist zumindest eine
zeitliche Regelung erforderlich, welche in der Bringzeit (Montag bis Freitag
von 07:00 Uhr bis 10:15 Uhr) und in der Abholzeit (Montag bis Freitag
von 14:15 Uhr bis 17:15 Uhr) das Parken ausschließlich Personen
gestattet, welche die Kinder in die Kita Zauberhut bringen oder von dort
abholen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.03.2018, ST 488
Aktenzeichen: 32 1