Radfahrstreifen rot einfärben - Untermainkai
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM
4825 entstanden aus Vorlage:
OF 975/1 vom
01.06.2019 Betreff: Radfahrstreifen rot einfärben -
Untermainkai Der Magistrat wird aufgefordert, den Radfahrstreifen auf der Straße Untermainkai (zwischen
Wiesenhüttenstraße und Untermainbrücke) auf beiden Seiten rot einfärben zu
lassen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf den Kreuzungsbereich
Wiesenhüttenstraße und bei der Querungshilfe für Fußgänger an der
Mainluststraße zu richten. Begründung: Der Untermainkai ist besonders morgens und abends
eine stark befahrene Straße. Autos sowie Lkw und Busse fahren dort in beiden
Richtungen. Kommen sich zwei Lkw entgegen, wird auch einmal auf den
Radfahrstreifen ausgewichen, da der Straßenquerschnitt recht schmal ist. Viele
Radfahrer fühlen sich auf dem Radfahrstreifen am Untermainkai unsicher, da der
motorisierte Verkehr immer wieder unachtsam auf den Radfahrstreifen fährt.
Einige Radfahrer nutzen deshalb lieber das Mainufer als Radweg, was dort
wiederum zu Konflikten mit Fußgängern führt. Um den Auto- und Lkw-Fahrern klar zu machen, dass sie
einen Radfahrstreifen im Zweifelsfall befahren und damit Radfahrer in Gefahr
bringen, sollte der Radfahrstreifen über die gesamte Länge rot gefärbt werden.
Gerade im Kreuzungsbereich an der Wiesenhüttenstraße und an der Querungshilfe
für Fußgänger an der Mainluststraße muss deutlich markiert werden, dass hier
auch Radfahrer Platz brauchen. Oft kommt man als Radfahrer dort in Bedrängnis.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.11.2019, ST 2065
Antrag vom
20.05.2020, OF
1306/1
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6124
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1
am 29.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5