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Radfahrstreifen rot einfärben - Untermainkai

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4825 entstanden aus Vorlage: OF 975/1 vom 01.06.2019 Betreff: Radfahrstreifen rot einfärben - Untermainkai Der Magistrat wird aufgefordert, den Radfahrstreifen auf der Straße Untermainkai (zwischen Wiesenhüttenstraße und Untermainbrücke) auf beiden Seiten rot einfärben zu lassen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf den Kreuzungsbereich Wiesenhüttenstraße und bei der Querungshilfe für Fußgänger an der Mainluststraße zu richten. Begründung: Der Untermainkai ist besonders morgens und abends eine stark befahrene Straße. Autos sowie Lkw und Busse fahren dort in beiden Richtungen. Kommen sich zwei Lkw entgegen, wird auch einmal auf den Radfahrstreifen ausgewichen, da der Straßenquerschnitt recht schmal ist. Viele Radfahrer fühlen sich auf dem Radfahrstreifen am Untermainkai unsicher, da der motorisierte Verkehr immer wieder unachtsam auf den Radfahrstreifen fährt. Einige Radfahrer nutzen deshalb lieber das Mainufer als Radweg, was dort wiederum zu Konflikten mit Fußgängern führt. Um den Auto- und Lkw-Fahrern klar zu machen, dass sie einen Radfahrstreifen im Zweifelsfall befahren und damit Radfahrer in Gefahr bringen, sollte der Radfahrstreifen über die gesamte Länge rot gefärbt werden. Gerade im Kreuzungsbereich an der Wiesenhüttenstraße und an der Querungshilfe für Fußgänger an der Mainluststraße muss deutlich markiert werden, dass hier auch Radfahrer Platz brauchen. Oft kommt man als Radfahrer dort in Bedrängnis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2065 Antrag vom 20.05.2020, OF 1306/1 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6124 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5