Meine Nachbarschaft: Kronthaler Straße
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Vorlagen
Kreuzung Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße neu organisieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6529 entstanden aus Vorlage: OF 1398/1 vom 01.08.2020 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße neu organisieren Der Magistrat wird gebeten, aufgrund des zu erwartenden Zuwachses an neuen Anwohnerinnen und Anwohnern auf dem Teves-Gelände eine umfassende Verkehrsplanung für dieses Gelände sowie der unmittelbar angrenzenden Straßen zu erstellen und dem Ortsbeirat 1 zeitnah und vor Abschluss der endgültigen Planungen in der Bürgersprechstunde vorzustellen und diesen einzubinden. Dabei sollen insbesondere nachfolgende Punkte berücksichtigt werden: - Die Kreuzung Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße hinsichtlich der Abbiegemöglichkeit des motorisierten Individualverkehrs. - Die sichere Führung der Fahrradwege. - Sichere Überquerungsmöglichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger. - Barrierefreiheit der Straßenbahnhaltestelle und Gehwege. - Die voraussichtlichen Nutzerzahlen der jeweiligen Verkehrsmittel und ihre Folgen, die per Verkehrsschätzung für alle Verkehrsmittel ermittelt werden sollen. - Priorisierte Ampelschaltungen für die Stellen mit besonders hohem Verkehrsaufkommen. Begründung: Das Verkehrsaufkommen im Umfeld der Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße ist bereits jetzt sehr hoch. Durch den Zuzug weiterer Anwohnerinnen und Anwohner wird eine neue Planung umso wichtiger. Idealerweise ist die Umsetzung der Planungen erfolgt, bis die ersten neuen Bürgerinnen und Bürger dort eingezogen sind. Eine Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung des Ortsbeirats sind hierbei unerlässlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 232 Aktenzeichen: 32 1
Bolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6340 entstanden aus Vorlage: OF 1378/1 vom 25.07.2020 Betreff: Bolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten Nördlich der Mainzer Landstraße zwischen Skyline Plaza und Tel-Aviv-Platz gibt es lediglich zwei für Kinder bespielbare Bolzplätze: An der Niedernhausener Straße (im Europagarten in der Verlängerung der Schwalbacher Straße) und am Lotte-Specht-Park/Idsteiner Straße. Beide Plätze sind ausgewiesen als Spielflächen für Kinder bis 14 Jahre. Für diese Altersgruppe stehen darüber hinaus keine weiteren Spielflächen zur Verfügung. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, den Kindern dieser Altersgruppe "ihre" Freiflächen gegen die Übernahme durch rücksichtslose Erwachsene zu sichern. In den vergangenen Jahren hat die Abstimmung zwischen Kindern unterschiedlicher Altersgruppen zur Nutzung der Bolzplätze recht gut geklappt: An der Idsteiner Straße bolzen eher jüngere Kinder, auf dem Platz am Europagarten eher Kinder über zehn Jahre. An Abenden wurden die Plätze dann auch häufiger mal von Gruppen älterer Jugendlicher genutzt. Nach Aussagen von Eltern und nach eigener Beobachtung haben sich die unterschiedlichen Altersgruppen die Plätze recht konfliktfrei geteilt und auch mal altersübergreifend friedlich gespielt. Die Situation hat sich mit Beginn des Sommers gravierend geändert. Der Bolzplatz am Europagarten wird an vielen Sonn- und Feiertagen und oft schon ab 10:00 Uhr morgens bis nach Sonnenuntergang von Männern der Altersgruppe circa 25 bis 40 Jahre dauerhaft belegt. Kinder, die den Platz nutzen wollen, können sich gegen das Spiel der Männer nicht behaupten oder werden gar nicht auf den Platz gelassen. Wenn Eltern sich einschalten, werden sie ignoriert oder aggressiv angegangen. Nach Beobachtungen handelt es sich um fünf bis sechs Männermannschaften, deren Mitglieder zum Teil mit dem Pkw anreisen. Es ist der Eindruck entstanden, dass einige Männer, die in der Nähe wohnen, den Bolzplatz entdeckt haben und sich hier mit Freunden aus dem weiteren Stadt- und Rhein-Main-Gebiet (Nummernschilder der Pkw) treffen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. täglich vorbeizufahren, die Situation zu prüfen und die Erwachsenen zum Verlassen der Bolzplätze aufzufordern; 2. die Regeln zur Nutzung der Bolzplätze, d. h. die städtischen Regeln der Grünflächensatzung durchzusetzen; 3. die Nutzer dieser für Kinder bis 14 Jahre ausgeschilderten Bolzplätze hinzuweisen auf das nur circa einen Kilometer oder 15 Gehminuten entfernte Gelände für Ballspiele im neuen Rebstockpark, das Erwachsene gerne nutzen können. Begründung: In Flyern stellt das Grünflächenamt klar: "Wer sich nicht an die Regeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. In besonders schwerwiegenden oder wiederholten Fällen sogar mit einem Verweis aus der öffentlichen Grünanlage und einem Betretungsverbot." Was nützen Regeln, die nicht durchgesetzt werden? Im Falle des Bolzplatzes im Europagarten kommt erschwerend hinzu, dass sich die Stadt in einem Rechtsstreit mit Anwohnern befindet. Diese verklagen die Stadt auf Durchsetzung der Regeln zur Nutzung des Bolzplatzes - "bis 20:00 Uhr - Kinder bis 14 Jahre". Die faktische Duldung der Nutzung der Anlage durch lautstarke Gruppen männlicher Erwachsener liefert den Anwohnenden gute Argumente zur Schließung der Anlage. Dies umso mehr, als zusätzlich Musikanlagen mit lauten und harten Beats den Spielern (und der Nachbarschaft) einheizen. Die Kinder aus den anliegenden Gebieten sind von der Situation sehr frustriert. Die Kinder kommen mit ihren Bällen an, stehen eine Weile am Zaun, warten dass man sie spielen lässt - und ziehen dann irgendwann unverrichteter Dinge ab. Eine Gruppe hoffnungsvoller Nachwuchsfußballer von sechs- bis neunjährigen aus der Wohnanlage Schwalbacher Straße wurde so vertrieben, und auch Väter, die freundlich die Situation klären wollten, waren nicht erfolgreich. Im neuen Rebstockpark, zwischen den Straßen Am Römerhof und Zum Rebstockbad, befindet sich ein Gelände, das für Ballspiele freigegeben ist. Es handelt sich um einen lang gezogenen "Graben", zum Teil eingefasst von Terrassen zum Sitzen, der sich hervorragend für Mannschaftsspiele eignet. Da das Gelände nicht an Wohnbebauung grenzt, stört die musikalische Untermalung der sportlichen Aktivitäten auch kaum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2088 Aktenzeichen: 67 2
Aufwertung und Nutzbarmachtung von öffentlichen Grünflächen rund um das Mehrgenerationenhaus hier: Unterstützung durch den Magistrat
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6013 entstanden aus Vorlage: OF 1277/1 vom 30.04.2020 Betreff: Aufwertung und Nutzbarmachtung von öffentlichen Grünflächen rund um das Mehrgenerationenhaus hier: Unterstützung durch den Magistrat Vorgang: OIB 410/20 OBR 1 Der Magistrat wird aufgefordert, eine naturnahe Aufwertung der Grünflächen in der Schneidhainer Straße zwischen Frankenallee und Spielplatz sowie vor der Idsteiner Straße vornehmen zu lassen und sich hierzu mit Kenntnissen, Ressourcen und Ideen aus dem Stadtteil versorgen lassen und das angefügte Konzept (Anlage) des Mehrgenerationenhauses als Handlungsgrundlage anzunehmen. Der Ortsbeirat ist zu gegebener Zeit zu beteiligen. Für Aktionen zur Einbindung der Anwohnerinnen und Anwohner wird der Ortsbeirat (OIB 410) einen Betrag in Höhe von höchstens 1.500 Euro zur Verfügung stellen. Begründung: Das Gallus ist mit Grünflächen und naturnahen Bereichen weiterhin unterversorgt. Initiativen zur Verbesserung dieses Missstandes verdienen die Unterstützung von Verwaltung und Politik. Um eine angemessene Beteiligung der Bevölkerung an dem Vorhaben sicherzustellen und von dort viele Ideen einsammeln zu können, ist zur Unterstützung der Eigenleistung auch ein Geldbetrag erforderlich, der vom Ortsbeirat beigesteuert wird. Anlage 1 (ca. 663 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 19.05.2020, OIB 410 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1442 Aktenzeichen: 67 0
Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6015 entstanden aus Vorlage: OF 1279/1 vom 15.04.2020 Betreff: Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße Vorgang: NR 895/19 Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig die Radwegbenutzungspflicht in der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße aufzuheben. Begründung: Im genannten Abschnitt verläuft parallel zum Kfz-Fahrstreifen ein getrennter Fuß- und Radweg (Verkehrszeichen 241), der für Radfahrer benutzungspflichtig ist und direkt hinter dem Wartehäuschen der Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" verläuft. Der Weg wird durch Bäume weiter verengt, das Pflaster auf dem Abschnitt ist zudem sehr uneben. Durch die örtlichen Gegebenheiten kommt es zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern an dieser Stelle immer wieder zu Nutzungskonflikten. Wege mit Verkehrszeichen 241 kommen laut VwV-StVO "nur in Betracht, wenn die Belange der Fußgänger ausreichend berücksichtigt sind und die Zuordnung der Verkehrsflächen zweifelsfrei erfolgen kann". Dies ist hier nicht der Fall. Auch wenn dieser Bereich bereits im Maßnahmenpaket des Antrags NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" enthalten und "zur Umsetzung vorgesehen" ist, ist nicht abzusehen, wann dort eine sichere Wegeführung eingerichtet wird. Die hier vorliegende Anregung erfordert lediglich die Entfernung eines Verkehrszeichens (bzw. Ersetzen des vorhandenen Zeichens 241 mit Zeichen 239 und Zusatzzeichen 1022-10), so besteht hier die Gelegenheit, die Verkehrssicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern mit minimalem Aufwand quasi sofort zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1543 Antrag vom 27.01.2023, OF 750/1 Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3589 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Parkplätze frei räumen von Schrottfahrzeugen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5896 entstanden aus Vorlage: OF 1239/1 vom 19.02.2020 Betreff: Parkplätze frei räumen von Schrottfahrzeugen Abgemeldete, nicht mehr fahrtüchtige Pkw und Lieferfahrzeuge werden immer wieder auf öffentlichen Parkplätzen in Wohngebieten abgestellt. Nachdem die angekündigte Frist (rotes Formular, das auf die Scheibe geklebt wird) für den Halter/die Halterin des Fahrzeugs, dieses zu entfernen, abgelaufen ist, sollte die angekündigte Maßnahme durchgeführt und das Fahrzeug entfernt werden. Dass Fahrzeuge nach Ablauf dieser Frist zum Teil noch monatelang im öffentlichen Raum vor sich hinrosten und dringend benötigte Parkflächen belegen, ist nicht hinnehmbar. In der Rebstöcker Straße rostete ein Lieferwagen nach Fristablauf August 2019 noch bis Anfang Februar vor sich hin; vor der Frankenallee 143 wartet ein Pkw seit September 2019 darauf, abgeholt zu werden. Von der Stadt angebrachte Hinweise, dass Fahrzeuge nach Ablauf einer genau datierten Frist auf Kosten des Fahrzeughalters entfernt werden, hängen noch Monate - folgenlos. Maßnahmen, die die Behörden androhen, und dann monatelang nicht umsetzen, machen Behörden zur Lachnummer und signalisieren, dass Regelverstöße ohne Folgen bleiben - kein Signal, das sich der Ortsbeirat für eine Gesellschaft wünscht! A. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. im Ortsbezirk 1 abgemeldete und/oder fahruntüchtige Fahrzeuge aus dem öffentlichen Raum zu entfernen und Parkplätze frei zu räumen; 2. für nicht fahrtüchtige und/oder abgemeldete Fahrzeuge zukünftig unmittelbar nach Fristablauf die angedrohte Maßnahme (Beseitigung auf Kosten des/der Fahrzeughaltenden) umzusetzen; 3. insbesondere Parkplätze von folgenden Fahrzeugen frei zu räumen: a) Weißer Lieferwagen (ohne Kennzeichen), Parkbucht im Grünstreifen Frankenallee (circa Höhe Hausnummer 240) - seit Februar 2020; b) schwarzer Pkw (ohne Kennzeichen), Parkbucht Frankenallee/Krifteler Straße; c) roter Pkw (ohne Kennzeichen), Parkbucht vor Frankenallee 143; d) Mercedes-Bus ohne Nummernschilder vor der Liegenschaft Josbacher Straße 20; e) abgemeldeter Opel Corsa vor der Liegenschaft Idsteiner Straße 184; f) abgemeldeter Renault gegenüber des Fußwegs zu den Liegenschaften Wörsdorfer Straße 8 bis 10 und 12 bis 14; g) zwei Fahrzeuge gegenüber des Hostels auf der Mainzer Landstraße. B. Vor dem oben dargestellten Hintergrund wird der Magistrat weiterhin aufgefordert, dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie der organisatorische Ablauf aussieht, vom Zeitpunkt, nach dem abgemeldete Fahrzeuge im Straßenraum eine Aufforderung erhalten (rote Mitteilung) bis zum Fristablauf. Beim Ortsbeirat ist der Eindruck entstanden, dass die Fahrzeuge bei Kontrollgängen erfasst werden, die Mitteilung an die Fahrzeughaltenden angebracht wird - und dann scheint es darauf anzukommen, wann bei einem Kontrollgang entdeckt wird, dass hier eine Frist abgelaufen ist und Handlungsbedarf besteht. Fotos: Privat Begründung: Die Parkplätze in Wohngebieten werden dringend benötigt, und es ist ärgerlich, wenn sie durch Schrottfahrzeuge blockiert sind. Es ist lächerlich, wenn mit Abholung und Verschrottung gedroht wird und die Stadt die Maßnahme dann monatelang nicht umsetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 977 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung Schloßborner Straße - Frankenallee sichern, Poller setzen Freie Fahrt für Bus und Müllwagen, sicheres Abbiegen für Fahrzeuge aus der Frankenallee, Gehweg für zu Fuß Gehende frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5891 entstanden aus Vorlage: OF 1231/1 vom 19.02.2020 Betreff: Kreuzung Schloßborner Straße - Frankenallee sichern, Poller setzen Freie Fahrt für Bus und Müllwagen, sicheres Abbiegen für Fahrzeuge aus der Frankenallee, Gehweg für zu Fuß Gehende frei halten Im Kreuzungsbereich zur Frankenallee parken auf der Ostseite der Schloßborner Straße die Fahrzeuge fast bis zur Einmündung der Frankenallee, verengen hier die Fahrbahn und verhindern freie Sicht in die Schloßborner Straße für die Fahrzeuge, die von der Frankenallee kommend hier die Rechts-vor-Links-Regelung beachten müssen. Dies ist insbesondere deshalb schwierig, weil von der Frankenallee kommende Fahrzeuge nur in einem U-Turn weiterfahren können. Aufgrund dieser Abbiegebeziehung muss die Kreuzung auch von parkenden Pkw freigehalten werden, da ansonsten größere Fahrzeuge (Busse, Müllfahrzeuge der FES, Getränkelieferanten u. Ä.) nur mit großen Mühen und unter erheblichem Zeitaufwand um die Kurve kommen. Immer wieder bleiben Fahrzeuge "stecken", und der westliche Bereich der Frankenallee vor dem Homburger Damm wird (auch für den 52er Bus) blockiert, der Verkehr kommt vollständig zum Erliegen. Im Kreuzungsbereich von Schloßborner Straße und Frankenallee wird der abgesenkte Gehwegbereich (westliche Straßenseite) gewohnheitsmäßig als Schrägparkplatz für zwei Fahrzeuge genutzt. Zu Fuß Gehende aus Richtung Mainzer Landstraße müssen entweder auf Höhe des Spielplatzes die Straßenseite wechseln oder um die hier abgestellten Fahrzeuge einen Bogen machen und auf der Straße weiterlaufen. Der Gehweg vor dem Kinderspielplatz wird zudem auch auf der südlichen Seite durch hier geparkte Fahrzeuge regelmäßig blockiert. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, umgehend tätig zu werden und den Kreuzungsbereich für den fließenden Verkehr und zu Fuß Gehende wie folgt zu sichern: 1. Östlicher Rand der Schloßborner Straße: Poller im Straßenraum so setzen, dass circa fünf Meter zur Einmündung der Frankenallee kein Fahrzeug abgestellt werden kann. 2. Westlicher Gehweg der Schloßborner Straße: Auf dem Gehweg vor der Querung der Frankenallee (circa am Ende des Grundstücks Schloßborner Straße 35) Poller so setzen, dass Fahrzeuge nicht mehr auffahren können, dabei ist auf Barrierefreiheit zu achten. 3. Gehweg vor dem Kinderspielplatz im Mittelstreifen der Frankenallee zwischen Schloßborner Straße und Homburger Damm durch Setzen von Pollern oder Bügeln gegen das Auffahren und Abstellen von Pkw sichern. Zu 1.: Deutlich wird die im Kreuzungsbereich verengte Fahrbahn durch die am östlichen Fahrbahnrand der Schloßborner sowie in der Frankenallee geparkten Fahrzeuge. Zu 2.: Situation am Ende des Gehwegs der Schloßborner (westlich); erkennbar ist, dass auch der weitere Gehweg entlang des Spielplatzes im Mittelstreifen der Frankenallee nach Überqueren der Frankenallee versperrt ist. Links im Bild ist noch ein am östlichen Fahrbahnrand der Schloßborner Straße geparktes Fahrzeug zu sehen, das recht nah in den Kreuzungsbereich der Schloßborner Straße/Frankenallee abgestellt ist. Zu 2.: Nach Querung der Frankenallee (nördliche Fahrbahn) - Gehweg durch parkende Fahrzeuge versperrt. Zu 3.: Gehweg vor dem Kinderspielplatz nach Querung der südlichen Fahrbahn der Frankenallee blockiert. Begründung: Die Maßnahmen führen zu deutlich mehr Sicherheit für den fließenden Verkehr und für zu Fuß Gehende. Außerdem werden insbesondere durch Poller auf der östlichen Straßenseite Behinderungen für den fließenden Verkehr beseitigt. Durch Sicherung des Gehwegs auf der westlichen Straßenseite durch Poller ist der Weg für zu Fuß Gehende wieder nutzbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1201 Aktenzeichen: 66 0
Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2020, OF 1236/1 Betreff: Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der AWO-Kreisverband Frankfurt steht unter dem Verdacht, die Stadt Frankfurt am Main unterschiedlichen Bereichen der Kooperation getäuscht zu haben, um in der Summe hohe unrechtmäßige Zahlungen zu erlangen. In der 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main berichtete die Dezernentin für Soziales, Senioren, Jugend und Recht darüber, im Dezember 2019 das Dezernat für Integration und Bildung sowie den Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main über den Verdacht einer substantiellen Schädigung der Stadt Frankfurt durch den AWO-Kreisverband Frankfurt informiert zu haben. Die AWO betreibt in Frankfurt am Main derzeit 18 Kindertagesstätten, davon haben 4 Einrichtungen ihre Standorte im Bezirk des Ortsbeirates 1. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wurden die Abrechnungen der AWO-Kita Adlerwerke, Kleyerstraße überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? 2. Wurden die Abrechnungen der AWO-Kita Europagarten, Hattersheimer Straße überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? 3. Wurden die Abrechnungen der AWO-Lahn'sche Höfe, Rebstöcker Straße überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? 4. Wurden die Abrechnungen der AWO-Kita Gutleutviertel, Gutleutstraße 32 überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1598 2020 Die Vorlage OF 1236/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und Die PARTEI gegen U.B. (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKeine private Videoüberwachungsanlage zur Überwachung von Gehweg und Straßenraum in der Schloßborner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5755 entstanden aus Vorlage: OF 1213/1 vom 09.02.2020 Betreff: Keine private Videoüberwachungsanlage zur Überwachung von Gehweg und Straßenraum in der Schloßborner Straße Am Balkon im ersten Stock des Hauses Schloßborner Straße 34a haben die Bewohner Videokameras angebracht, mit denen Gehweg und Straßenraum, also der öffentliche Raum, vor dem Haus überwacht werden. Die Überwachung der Nachbarschaft mittels Videokameras ist nicht zulässig. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, zeitnah die Bewohner der Wohnung aufzufordern, die Videokameras abzubauen. Begründung: Auf die Kameraüberwachung wird nicht hingewiesen, und der Ortsbeirat bezweifelt, dass eine private Videoüberwachung zulässig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 1003 Aktenzeichen: 32 4
Fußgängerüberweg einrichten in der Eppenhainer Straße an der Einmündung Wörsdorfer Straße/Wallauer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5741 entstanden aus Vorlage: OF 1185/1 vom 25.01.2020 Betreff: Fußgängerüberweg einrichten in der Eppenhainer Straße an der Einmündung Wörsdorfer Straße/Wallauer Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Eppenhainer Straße an der Einmündung Wallauer Straße/Wörsdorfer Straße einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Nicht alle Autos, die von der Europa-Allee in die Eppenhainer Straße fahren, wollen in den Stadtteil Gallus einfahren. Die Eppenhainer Straße wird auch von Autofahrern als Abkürzung genommen, die möglichst schnell zur Mainzer Landstraße gelangen wollen. Aus diesem Grund hat der Autoverkehr in diesem Teil der Eppenhainer Straße enorm zugenommen. Für die dortige Bevölkerung muss deshalb ein sicheres Queren der Eppenhainer Straße möglich sein, vor allem auch für die dortige ältere Bevölkerung, die teils nicht mehr so mobil ist, und auch für die Kinder in diesem Bereich. Deshalb ist hier ein gekennzeichneter Fußgängerüberweg dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 818 Antrag vom 11.10.2021, OF 177/1 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 896 Aktenzeichen: 32 0
Neugestaltung der Straßenbahnhaltestelle „Gustavsburgplatz“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5466 entstanden aus Vorlage: OF 1132/1 vom 10.11.2019 Betreff: Neugestaltung der Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" neu zu gestalten und die dortige Aufenthaltsqualität zu verbessern. Hierfür sollen insbesondere die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden: 1. Barrierefreie Gestaltung der Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz"; 2. Entsiegelung der Flächen zwischen den Fahrbahnen der Rebstöcker Straße, die nicht für die Haltestelle benötigt werden; 3. Entfernung der Poller und Ersatz durch Bäume und Pflanzentröge sowie 4. Gestaltung der neu entstandenen Grünfläche. Begründung: Die Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" ist derzeit ein hässliches Provisorium, das sich aufgrund der flächendeckenden Versiegelung im Sommer stark aufheizt. Durch die Fertigstellung vieler Wohnungen im Umfeld der Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" wird dieser Bereich wieder von Fahrgästen der Straßenbahn genutzt. Im Zuge des zweigleisigen Ausbaus in der Rebstöcker Straße soll der Bereich neu gestaltet werden und den Bürgern eine bessere Aufenthaltsqualität vor allem beim Warten auf die Bahn bieten. Die für Verkehr gesperrten Flächen sollen nicht weiter durch Poller, sondern durch Pflanzen und Pflanzgefäße abgegrenzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1539 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1875 Antrag vom 11.10.2021, OF 231/1 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1126 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13
Einen Fußgängerüberweg an der Rebstöcker Straße schaffen - Straßen für Kinder sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5463 entstanden aus Vorlage: OF 1129/1 vom 08.11.2019 Betreff: Einen Fußgängerüberweg an der Rebstöcker Straße schaffen - Straßen für Kinder sicherer machen Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Rebstöcker Straße (etwa auf Höhe der Hausnummer 93) nahe der nördlichen Fahrspur der Frankenallee einen sicheren Fußgängerüberweg anzulegen. Sollte ein Fußgängerüberweg an dieser Stelle nicht möglich sein, so sollen stattdessen zwei separate Fußgängerüberwege in der Rebstöcker Straße und der Eppenhainer Straße auf derselben Höhe geschaffen werden. Begründung: Die Überquerung der Rebstöcker Straße ist an der besagten Stelle besonders riskant. Das liegt daran, dass sich unmittelbar nach der Kreuzung der Rebstöcker Straße mit der Frankenallee die Eppenhainer Straße befindet. Folglich muss seitens der Fußgänger auf diverse Richtungen geachtet werden. Hinzu kommt, dass häufig Lkw und Pkw im Bereich der Kurve parken, sodass die Straße schwer einsehbar ist. Durch einen Fußgängerüberweg würden Fahrzeuge an dieser Stelle langsamer fahren. Der Weg wird häufig von Kindern genutzt, bietet aber keinen sicheren Überweg. Die Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen besagt zwar, dass in Tempo-30-Zonen Fußgängerüberwege entbehrlich sind, es wird jedoch in der gesamten Frankenallee sinnvollerweise von der Ausnahme Gebrauch gemacht. Deswegen ist dies kein Grund, an der angrenzenden Rebstöcker Straße keinen Fußgängerüberweg zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 500 Aktenzeichen: 32 1
Bewohnerparkzone in der Mammolshainer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5465 entstanden aus Vorlage: OF 1131/1 vom 10.11.2019 Betreff: Bewohnerparkzone in der Mammolshainer Straße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Mammolshainer Straße auf einer Straßenseite eine Bewohnerparkzone einzurichten. Begründung: Der Parkdruck im alten Gallus ist in der Vergangenheit immer weiter angestiegen. Durch das Europaviertel und durch viele Baustellen parken Autos und Transporter in den Bereichen, die sonst den Anwohnern zur Verfügung gestanden haben. Um das Parken in der Nähe der eigenen Wohnung wieder möglich zu machen, muss in der Mammolshainer Straße zumindest einseitig eine Bewohnerparkzone eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 442 Aktenzeichen: 32 1
Zweigleisiger Ausbau der Rebstöcker Straße für die Straßenbahnlinie 14
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5353 entstanden aus Vorlage: OF 1075/1 vom 14.10.2019 Betreff: Zweigleisiger Ausbau der Rebstöcker Straße für die Straßenbahnlinie 14 Der Magistrat wird gebeten, den Straßenbahnlinienweg auf der Rebstöcker Straße zweigleisig auszubauen. Begründung: Die Straßenbahnlinie 14 wird aktuell zwischen der Haltestelle "Ordnungsamt" und der Endhaltestelle "Gustavsburgplatz" eingleisig geführt. Zukünftig soll die Straßenbahnlinie 14 bis zur Mönchhofstraße weitergeführt werden. Durch Verspätungen kann es dann bei den Fahrten stadteinwärts zu Rückstau auf der Mainzer Landstraße kommen, da die Strecke zwischen Mönchhofstraße und der Abzweigung zum Gustavsburgplatz auch von den Straßenbahnlinien 11 und 21 genutzt wird. Die Auslastung auf diesem Streckenabschnitt ist bereits heute hoch. Unnötige Verspätungen durch Rückstaus sollen vermieden werden, um die Zuverlässigkeit und Attraktivität des ÖPNV zu stärken. Die Rebstöcker Straße ist breit genug, um ein zweites Gleis zu verlegen. Die Straße ist bereits heute in voller Breite asphaltiert, sodass keine weitere Versiegelung von Böden erforderlich wird. Die Probleme einer eingleisigen Streckenführung können heute schon bei der Straßenbahnlinie 16 beobachtet werden, die regelmäßig stadtauswärts im Rückstau steht, da die Straßenbahnlinie 17 auf einen entgegenkommenden Zug warten muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 281 Aktenzeichen: 92 14
Sankt Nimmerlein kann heute sein! Umgestaltung Frankenallee - Dritter Bauabschnitt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5355 entstanden aus Vorlage: OF 1077/1 vom 04.10.2019 Betreff: Sankt Nimmerlein kann heute sein! Umgestaltung Frankenallee - Dritter Bauabschnitt Vorgang: M 37/15 Die Realisierung des sogenannten dritten Bauabschnitts zur Umgestaltung der Frankenallee - dem Bereich zwischen Kelkheimer Straße und Homburger Damm - inklusive der Sanierung der Gehwege nördlich und südlich der Frankenallee steht noch immer aus. Die Umgestaltung und Aufwertung der Frankenallee wurde 2002 - also vor 17 Jahren! - zu einem zentralen Projekt der "Sozialen Stadt Gallus" erklärt. An der zuletzt mit dem Vortrag des Magistrats vom 20.02.2015, M 37, festgestellten Situation in der Begründung der Bau-/Finanzierungsvorlage zur Neugestaltung der Frankenallee für den zweiten Bauabschnitt hat sich hinsichtlich des Zustands der Frankenallee im Bereich des dritten Bauabschnitts nichts verändert. Die Umgestaltung im dritten Bauabschnitt ist eng verknüpft mit dem Durchstich des Homburger Damms. Es bietet sich aber an, die Arbeiten, die im Rahmen des dritten Bauabschnitts durchgeführt werden sollten, wie folgt zu trennen: - Teilstück A - Kelkheimer Straße bis Rebstöcker Straße - vorgezogen; - Teilstück B - Rebstöcker Straße bis Homburger Damm. Durch die Umgestaltung der Frankenallee nur bis zur Rebstöcker Straße können die Bauarbeiten beim Durchstich des Homburger Damms ausgeführt werden, ohne neu gestaltete Flächen zu beschädigen. Für Baumaschinen oder als Lagerflächen stehen in diesem Fall immer noch die Flächen zwischen Rebstöcker Straße und Schloßborner Straße/Bahndamm zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. eine Bau-/Finanzierungsvorlage basierend auf dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Umgestaltung der Frankenallee im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" für den (Teil-) Bereich der Frankenallee zwischen Kelkheimer Straße und Rebstöcker Straße vorzulegen; 2. bei Ablehnung der vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Trennung des Bereichs zur Umgestaltung der Frankenallee eine Alternative vorzuschlagen, nach der zeitnah auch die Aufenthaltsqualität des westlichen Bereichs der Frankenallee verbessert wird. Begründung: In dem Vortrag des Magistrats vom 20.02.2015, M 37, heißt es zum Zustand von Frankenallee, Gehwegen und Beleuchtung: "Durch die deutliche Unterversorgung des Gallus mit qualitativ hochwertigen Aufenthaltsflächen stellt der innenliegende Grünbereich ein wichtiges, jedoch bisher vernachlässigtes und gering genutztes Freiflächenpotential dar. Die Aufwertung der Frankenallee war daher seit 2002 ein zentrales Schlüsselprojekt der ‚Sozialen Stadterneuerung Gallus' . . Die Grünflächen vermitteln derzeit einen abweisenden und verschlossenen Eindruck, was der Entwicklung eines kommunikativen öffentlichen Raums entgegensteht. Der Oberflächenbelag der Gehwege ist in einem erneuerungsbedürftigen Zustand. Das vorhandene Pflastermaterial entspricht nicht den heutigen Anforderungen an die Barrierefreiheit. Gegenwärtig ist der Gehweg in Verbundsteinpflaster sogenanntem ‚Knochenpflaster' ausgeführt. Eine barrierefreie Führung durch taktile Leitelemente im Bereich von Querungen ist durch den hohen Fugenanteil des Pflasters und die dadurch bedingte schwierige Tastbarkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen kaum möglich. Leiteinrichtungen und Querungshilfen für behinderte Menschen fehlen weitestgehend. Die Radverkehrsführung ist nicht eindeutig und die Beleuchtungsanlage ist veraltet. Insgesamt wirkt der Straßenraum heterogen und unübersichtlich ...." Der Feststellung des Magistrats ist nur zuzustimmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.02.2015, M 37 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 284 Aktenzeichen: 60 10
Aufstellen von Verkehrsspiegeln im Kreuzungsbereich Idsteiner Straße/Hattersheimer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5349 entstanden aus Vorlage: OF 1067/1 vom 11.10.2019 Betreff: Aufstellen von Verkehrsspiegeln im Kreuzungsbereich Idsteiner Straße/Hattersheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Idsteiner Straße/Hattersheimer Straße zwei Verkehrsspiegel in der Idsteiner Straße (Süd- und Nordseite) aufzustellen beziehungsweise anzubringen, um bei der Ausfahrt aus der Hattersheimer Straße aus südlicher Richtung und aus nördlicher Richtung in die Idsteiner Straße Einsicht in den Verkehr der Idsteiner Straße zu geben, der aus westlicher Richtung kommt. Begründung: Die Verkehrsspiegel sind erforderlich, um dem Verkehr (Fahrräder/Autos, sonstige Verkehrsmittel) eine gefahrlose Einfahrt in die Idsteiner Straße zu gewähren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 286 Aktenzeichen: 66 7
Freiflächen für Kinder und Jugendliche im Bereich um die Lahnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5146 entstanden aus Vorlage: OF 1043/1 vom 01.09.2019 Betreff: Freiflächen für Kinder und Jugendliche im Bereich um die Lahnstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo im südlichem Gallus im Quartier zwischen der Mainzer Landstraße, Kleyerstraße und Rebstöcker Straße - eine Spielstraße für Kinder und Jugendliche bzw. - Indoor-Spiel- und Sportmöglichkeiten im Winter geschaffen bzw. eingerichtet werden können. Begründung: In diesem extrem kompakt bebauten Bereich herrscht ein gravierender Mangel an Grün- und Freiflächen. Darunter leiden insbesondere Kinder und Jugendliche, die auf der Suche nach solchen Plätzen auch private Flächen in Anspruch nehmen und von dort regelmäßig vertrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 106 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 823 Aktenzeichen: 66 0
Enteignung der Vonovia
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2019, OF 1039/1 Betreff: Enteignung der Vonovia Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, die Vonovia betreffend der Liegenschaft Knorrstraße zu enteignen und diese unter städtische Verwaltung zu stellen. Begründung: Seit Ewigkeiten befasst sich der Ortsbeirat ausführlich mit o.g. Liegenschaft und den immer wieder vorgetragenen nachvollziehbaren Anliegen der BewohnerX. Über Jahre hinweg wurde seitens der Vonovia nicht auf die berechtigten Beschwerden der Mieter*innen eingegangen und kaum Entgegenkommen bzw. überhaupt die Bereitschaft gezeigt, sich mit den Anliegen zu befassen. Damit der Ortsbeirat sich irgendwann auch mal wieder mit anderen Dingen befassen kann und nicht weiter sinnlos seine Zeit dafür verschwendet, auf eine Baugesellschaft einzuwirken, die offenbar kein Interesse an einer Einigung hat, muss der Magistrat aktiv werden und hier im Sinne des Allgemeinwohls eine Enteignung der Vonovia vornehmen. Dass Enteignungen möglich sind, zeigt das Beispiel Tagebau: Für RWE und andere Unternehmen wurden in Deutschland bislang 125.000 Menschen auch mit Enteignungen zwangsumgesiedelt. Dabei sind 370 Gemeinden ausgelöscht worden. Im Vergleich dazu wirkt eine Enteignung eines einzelnen Wohnblocks angemessen im Sinne des Gemeinwohls. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 48 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1039/1 dahin gehend ab, dass diese um die Wallauer Straße ergänzt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 1039/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. (= Annahme)
Partei: Die_PARTEI
Weiter lesenZugeparkter Kreuzungsbereich Ruppertshainer Straße/Rebstöcker Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.06.2019, OA 417 entstanden aus Vorlage: OF 953/1 vom 27.05.2019 Betreff: Zugeparkter Kreuzungsbereich Ruppertshainer Straße/Rebstöcker Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Kreuzungsbereich Ruppertshainer Straße/Rebstöcker Straße durch das Aufstellen von Pollern bzw. - wo möglich und sinnvoll - Fahrradbügeln von verbotswidrig parkenden Fahrzeugen dauerhaft frei zu halten. Begründung: Das Zuparken hat zur Folge, das zu Fuß Gehende den Bürgersteig nicht ohne Hindernis nutzen können und auf die Straße ausweichen müssen, ältere Menschen mit Rollator oder Rollstuhl erst recht. Zudem wird der linke Bürgersteig der Ruppertshainer Straße immer wieder zugeparkt, sodass auch hier Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen. Im Notfall sind Einsatzfahrzeuge von Notarzt oder Feuerwehr durch die Falschparker behindert. Aus der Bürgerschaft kommen Beschwerden darüber, dass Anrufe bei der Verkehrspolizei keinen Erfolg hätten. Angeblich hätte man kein Personal. Mit Duldung der Ordnungsbehörden entstünde so ein rechtsfreier Raum, das könne so auf Dauer aber kein Zustand sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2109 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 75 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 417 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4342, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019 Aktenzeichen: 32 1
Baumaßnahmen der Vonovia in der Knorrstraße und Wallauer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4315 entstanden aus Vorlage: OF 850/1 vom 03.02.2019 Betreff: Baumaßnahmen der Vonovia in der Knorrstraße und Wallauer Straße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise er den Mieterinnen und Mietern bei folgenden Belangen behilflich sein kann: 1. Die Baumaßnahmen finden nun seit vier Jahren statt und greifen täglich und erheblich in den Alltag der dort Wohnenden ein. Was sich für Bewohnerinnen und Bewohner in anderen Bereichen wie Horror anhört, ist dort der Alltag: Unterbrechung von Wasserversorgung, Stromzufuhr oder Heizung. Dreck, herausgerissene Türen und Fenster, fehlende Wege und Beleuchtung sind ständige Begleiter. Undichte Türen, unbeleuchtete Stolperfallen, Beleidigungen und Beschimpfungen durch überforderte Mitarbeiter runden das Bild ab. An einer zügigen Umsetzung der Baumaßnahmen fehlt es vollständig. Was kann und wird der Magistrat tun, um die Umsetzung aller Maßnahmen deutlich zu beschleunigen und für einen zügigen Abschluss zu sorgen? 2. Schon vor Beendigung der Bauarbeiten und den damit einhergehenden Modernisierungen wurden Mieten unter Verweis auf ebendiese Maßnahmen angehoben. Liegen dem Magistrat abschließende Anzeigen der Fertigstellung der Baumaßnahmen vor? Wenn ja, können die Mieterinnen und Mieter diese einsehen, um sie mit den Mieterhöhungen abgleichen zu können? 3. Welche Beschwerden sind beim Magistrat im Zusammenhang mit den lange andauernden Baumaßnahmen eingegangen und in welcher Weise ist er den Beschwerden nachgegangen? 4. Welche Konsequenzen in Bezug auf künftige Baugenehmigungsverfahren wird der Magistrat ziehen, sofern es um Sanierungen und Modernisierungen in Bestandswohnungen durch bekannt unzuverlässige und rücksichtslose Unternehmen wie z. B. Vonovia geht? Immerhin muss jeder kleine Gaststättenbetreiber seine Zuverlässigkeit nachweisen, während börsennotierte Konzerne offenbar losgelöst schalten und walten können. 5. In welcher Weise wurden und werden die Baumaßnahmen insbesondere nach dem Erhalt von Beschwerden durch das Wohnungsamt begleitet? 6. In welcher Weise stellte der Magistrat sicher und wird der Magistrat sicherstellen, dass auch Mieterinnen und Mieter, die aufg rund geringer Deutschkenntnisse ihre Rechte und Pflichten nicht vollumfänglich und nicht einmal die kostenfreien Beratungsangebote kennen, zu ihrem Recht gelangen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1060 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 63 0
Baumaßnahmen der Vonovia in der Knorrstraße und Wallauer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4315 entstanden aus Vorlage: OF 850/1 vom 03.02.2019 Betreff: Baumaßnahmen der Vonovia in der Knorrstraße und Wallauer Straße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise er den Mieterinnen und Mietern bei folgenden Belangen behilflich sein kann: 1. Die Baumaßnahmen finden nun seit vier Jahren statt und greifen täglich und erheblich in den Alltag der dort Wohnenden ein. Was sich für Bewohnerinnen und Bewohner in anderen Bereichen wie Horror anhört, ist dort der Alltag: Unterbrechung von Wasserversorgung, Stromzufuhr oder Heizung. Dreck, herausgerissene Türen und Fenster, fehlende Wege und Beleuchtung sind ständige Begleiter. Undichte Türen, unbeleuchtete Stolperfallen, Beleidigungen und Beschimpfungen durch überforderte Mitarbeiter runden das Bild ab. An einer zügigen Umsetzung der Baumaßnahmen fehlt es vollständig. Was kann und wird der Magistrat tun, um die Umsetzung aller Maßnahmen deutlich zu beschleunigen und für einen zügigen Abschluss zu sorgen? 2. Schon vor Beendigung der Bauarbeiten und den damit einhergehenden Modernisierungen wurden Mieten unter Verweis auf ebendiese Maßnahmen angehoben. Liegen dem Magistrat abschließende Anzeigen der Fertigstellung der Baumaßnahmen vor? Wenn ja, können die Mieterinnen und Mieter diese einsehen, um sie mit den Mieterhöhungen abgleichen zu können? 3. Welche Beschwerden sind beim Magistrat im Zusammenhang mit den lange andauernden Baumaßnahmen eingegangen und in welcher Weise ist er den Beschwerden nachgegangen? 4. Welche Konsequenzen in Bezug auf künftige Baugenehmigungsverfahren wird der Magistrat ziehen, sofern es um Sanierungen und Modernisierungen in Bestandswohnungen durch bekannt unzuverlässige und rücksichtslose Unternehmen wie z. B. Vonovia geht? Immerhin muss jeder kleine Gaststättenbetreiber seine Zuverlässigkeit nachweisen, während börsennotierte Konzerne offenbar losgelöst schalten und walten können. 5. In welcher Weise wurden und werden die Baumaßnahmen insbesondere nach dem Erhalt von Beschwerden durch das Wohnungsamt begleitet? 6. In welcher Weise stellte der Magistrat sicher und wird der Magistrat sicherstellen, dass auch Mieterinnen und Mieter, die aufg rund geringer Deutschkenntnisse ihre Rechte und Pflichten nicht vollumfänglich und nicht einmal die kostenfreien Beratungsangebote kennen, zu ihrem Recht gelangen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1060 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 63 0
Herstellung eines Gehweges auf der westlichen Seite des Gustavsburgplatzes zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4317 entstanden aus Vorlage: OF 853/1 vom 28.01.2019 Betreff: Herstellung eines Gehweges auf der westlichen Seite des Gustavsburgplatzes zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße D er Magistrat wird gebeten, den Gehweg auf der Rebstöcker Straße westlich des Gustavsburgplatzes zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße durch Asphaltierung oder Gehwegplatten fußgängerfreundlich zu sanieren. Begründung: Derzeit befindet sich der Gehweg in einem ziemlich naturbelassenen Zustand. Da die Endhaltestelle der Tramlinie 14 in diesen Teil der Rebstöcker Straße verlegt wurde, benutzen vermehrt Menschen diesen Gehweg, der sehr schlecht befestigt ist und bei Regen oder Schnee zu einem schlammigen Pfad wird. Zu Zeiten, als er nur als Weg entlang der Grünfläche des Gustavsburgplatzes diente, war er ausreichend befestigt. Aufgrund vermehrter Nutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger muss hier Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 847 Aktenzeichen: 66 2
Herstellung eines Gehweges auf der westlichen Seite des Gustavsburgplatzes zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4317 entstanden aus Vorlage: OF 853/1 vom 28.01.2019 Betreff: Herstellung eines Gehweges auf der westlichen Seite des Gustavsburgplatzes zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße D er Magistrat wird gebeten, den Gehweg auf der Rebstöcker Straße westlich des Gustavsburgplatzes zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße durch Asphaltierung oder Gehwegplatten fußgängerfreundlich zu sanieren. Begründung: Derzeit befindet sich der Gehweg in einem ziemlich naturbelassenen Zustand. Da die Endhaltestelle der Tramlinie 14 in diesen Teil der Rebstöcker Straße verlegt wurde, benutzen vermehrt Menschen diesen Gehweg, der sehr schlecht befestigt ist und bei Regen oder Schnee zu einem schlammigen Pfad wird. Zu Zeiten, als er nur als Weg entlang der Grünfläche des Gustavsburgplatzes diente, war er ausreichend befestigt. Aufgrund vermehrter Nutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger muss hier Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 847 Aktenzeichen: 66 2
Weg mit der Müllkippe am westlichen Ende der Idsteiner Straße - mehr Sauberkeit im Gallus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4162 entstanden aus Vorlage: OF 806/1 vom 01.01.2019 Betreff: Weg mit der Müllkippe am westlichen Ende der Idsteiner Straße - mehr Sauberkeit im Gallus Bei der Müllkippe am Ende der Idsteiner Straße (Ecke Schloßborner Straße) handelt es sich inzwischen um eine Dauereinrichtung. Rund um die Litfaßsäule an der Stelle, an der ein Fußweg entlang der Häuser Schloßborner Straße 69-83 einmündet und der Gehweg entlang der Idsteiner Straße sich zu einem Dreieck verbreitert, türmt sich der Müll. Er breitet sich über den Gehweg aus, macht diesen unpassierbar und wird über die Straße verteilt. Ausrangierte Möbelstücke, Hausmüll, undefinierbarer Dreck und Unrat werden hier von Anwohnerinnen und Anwohnern wild abgelagert. Je nach Temperatur stinkt die Müllhalde. Nach Abholung durch die FES dauert es in der Regel weniger als 24 Stunden, bis der erste Müll wieder dort liegt - und man kann der Müllhalde beim täglichen Wachstum zusehen. Die Wohngebäude in diesem Bereich zählen zum Bestand der ABG und bei dem Müll handelt es sich offensichtlich um Hausrat-Abfall aus dem näheren Wohngebiet. Insofern ist die ABG hier auch in der Pflicht. Das Luftbild aus dem Stadtplan der Stadt Frankfurt zeigt deutlich eine Müllhalde am Ende der Idsteiner Straße Problembereich in der Einmündung des Fußwegs zur Anspacher Straße mit verbreitertem Gehweg (Quelle: geoinfo.frankfurt.de) Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, wie folgt tätig zu werden: 1. Die ABG wird aufgefordert, mit geeigneten Maßnahmen für ihre Liegenschaften dafür zu sorgen, dass Sperrmüll nicht wild abgestellt wird. 2. Zudem wird die ABG aufgefordert, auf ihrem Grundstück für ihre Mieterinnen und Mieter Sperrmüll-Abstellplätze einzurichten und den Müll dann regelmäßig abholen zu lassen. 3. Der Straßen- und Grünflächenbereich am Ende der Idsteiner Straße in der Einmündung des Fußwegs Richtung Anspacher Straße wird mit baulichen und gegebenenfalls gärtnerischen Maßnahmen so umgestaltet, dass das Lagern von Möbeln und sonstigem Müll verhindert bzw. zumindest erschwert wird. 4. Es wird geprüft, wie Straße und Gehweg im Kurvenbereich geordnet werden können, sodass die Fläche, die jetzt als Müllabladeplatz genutzt wird, in andere Nutzungen integriert wird. Eventuell kann die Fläche im Kurvenbereich, die auch jetzt beparkt wird, geordnet als Parkraum ausgewiesen werden. Begründung: Nur Abholen genügt nicht, es muss dauerhaft Abhilfe geschaffen werden. Der Müll liegt hier 365 Tage im Jahr. Es werden immer wieder Menschen aus angrenzenden Häusern dabei beobachtet, wie sie ausrangiertes Mobiliar zur Litfaßsäule schleppen. Darauf angesprochen reagieren alle mit Unverständnis - der Platz wird inzwischen als offizieller Müllplatz wahrgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2019, ST 696 Aktenzeichen: 79 4
Verlängerung der Schutzzeit an den Ampeln der Straßenbahnhaltestellen „Rebstöcker Straße“, „Schwalbacher Straße“, „Speyerer Straße“, „Güterplatz“ und „Wickerer Straße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3700 entstanden aus Vorlage: OF 724/1 vom 02.09.2018 Betreff: Verlängerung der Schutzzeit an den Ampeln der Straßenbahnhaltestellen "Rebstöcker Straße", "Schwalbacher Straße", "Speyerer Straße", "Güterplatz" und "Wickerer Straße" Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Einfahrt in die Bereiche der Straßenbahnhaltestellen "Rebstöcker Straße", "Schwalbacher Straße", "Speyerer Straße", "Güterplatz" und "Wickerer Straße" auch noch circa fünf Sekunden nach Schließung der Türen für den Autoverkehr geschlossen bleibt. Die Pförtnerampeln sind entsprechend anzupassen. Begründung: Hintergrund ist, dass viele Autofahrerinnen und Autofahrer glauben, mit dem Erlöschen des roten Signals dürfe sofort losgefahren werden, und dies, obwohl sich noch zu Fuß Gehende auf der Fahrbahn befinden. In seltenen Fällen wird das Fehldenken sogar mit der Hupe untermauert. Das zunehmend gefährdende Verhalten führte - an der Haltestelle "Rebstöcker Straße" - bereits zu einem Unfall. Die Maßnahme ist mit keinen größeren Kosten für Investitionen verbunden und kann daher im Rahmen der laufenden Unterhaltung in sparsamer Weise umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 113 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Barrierefreiheit: Bordstein absenken - Fußgängerüberweg für alle passierbar machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3695 entstanden aus Vorlage: OF 719/1 vom 31.08.2018 Betreff: Barrierefreiheit: Bordstein absenken - Fußgängerüberweg für alle passierbar machen Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteinkanten an dem Fußgängerüberweg in der Idsteiner Straße/Ecke Hufnagelstraße abzusenken und somit barrierefrei zu gestalten. Begründung: Der genannte Fußgängerüberweg erschwert durch die zu hohe Bordsteinkante das Queren der Straße für Menschen mit Rollatoren, Rollstuhl oder Kinderwagen. Die Straße liegt in der unmittelbaren Nähe der S-Bahn-Station "Galluswarte" und ist Teil der Wegverbindung zwischen "altem" und "neuem" Gallus (Europaviertel). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 120 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2
Entwicklung der Fahrgastzahlen der Straßenbahnlinie 14
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3422 entstanden aus Vorlage: OF 250/4 vom 24.07.2018 Betreff: Entwicklung der Fahrgastzahlen der Straßenbahnlinie 14 Vorgang: B 95/18 Der Magistrat wird gebeten, die Entwicklung der Fahrgastzahlen der Straßenbahnlinie 14 im Hinblick auf den Wechsel der Streckenführung im Dezember 2018 zu prüfen. Hierfür bietet es sich an, die Zahlen von Oktober/November 2018 mit denen von März/April 2019 zu vergleichen. Der Fokus sollte dabei auf der Entwicklung der Nutzung der Direktverbindung ab Ernst-May-Platz bis Allerheiligentor liegen. Begründung: Laut der Vorlage vom 16.03.2018, B 95, soll die Straßenbahnlinie 14 ab dem Fahrplanwechsel im Dezember dieses Jahres eine neue Streckenführung erhalten. Anstelle der jetzigen Strecke von Bornheim nach Sachsenhausen soll die Straßenbahn wie folgt verkehren: Bornheim Ernst-May-Platz - Zoo - Ostendstraße - Börneplatz - Willy-Brandt-Platz - Hauptbahnhof - Galluswarte - Galluspark - Ordnungsamt - Rebstöcker Straße - Schwalbacher Straße - Galluswarte und wieder zurück nach Bornheim. Der Ortsbeirat stimmte der Vorlage B 95 mehrheitlich zu. Die Mitglieder des Ortsbeirats erreichten jedoch derweil viele Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern, welche die aktuelle Streckenführung der Straßenbahnlinie sehr wertschätzen. Allerdings wird es sicherlich auch andere Bürgerinnen und Bürger geben, die sich über die neue Strecke freuen werden, die sie auf dem direkten Weg zum Theater und zum Hauptbahnhof bringen wird. Vor diesem Hintergrund sollte die Entwicklung der Fahrgastzahlen der Straßenbahnlinie 14 geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 95 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1978
Parken regeln in Wohnstraßen im Gallus/Europaviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3244 entstanden aus Vorlage: OF 632/1 vom 17.05.2018 Betreff: Parken regeln in Wohnstraßen im Gallus/Europaviertel Die neuen Wohnstraßen nördlich der Idsteiner Straße sind inzwischen fertiggestellt und die Situation stellt sich wie folgt dar: Die Straßen sind für Verkehr in beide Richtungen ausgelegt, der Straßenbelag ist neu; fast überall sind beidseitig großzügige Parkbuchten ausgewiesen, dazwischen wurden Bauminseln und abgesenkte, zum Teil abgepollerte Bereiche angelegt, die zu Fuß Gehenden das Queren erleichtern sollen. Das Parken auf der Straße ist legal, zum Teil liegen hier Zufahrten zu Tiefgaragen für bis zu 300 Fahrzeuge. Viele Menschen, die in diesem Gebiet wohnen, ärgern sich darüber, dass Fahrzeuge ungeordnet auf der Straße parken. Es wird als störend empfunden, wenn Autos gegenüber von Tiefgaragenzufahrten oder zu dicht an den Garagenrampen parken; oft wird so geparkt, dass den aus den Garagen ausfahrenden Personen die Sicht auf die Straße fehlt. Auch die abgesenkten Bereiche, die es insbesondere Menschen mit Gehhilfen oder Kinderwagen sowie Kindern mit Rollern und Laufrädern ermöglichen sollen, die Straße einfacher zu queren, sind häufig durch parkende Fahrzeuge blockiert. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, es sei auffallend, dass deutlich langsamer gefahren wird und es dadurch leiser ist, wenn Fahrzeuge auf der Straße parken. Dieser Effekt und die Tatsache, dass Parkplätze für Besucherinnen und Besucher zur Verfügung stehen, werden als positiv wahrgenommen. Ziel sollte sein, die Parkplätze für die Anwohnerinnen und Anwohner im Straßenraum zu erhalten. Allerdings ist durch Abmarkierungen zu unterbinden, dass die Fahrzeuge beliebig abgestellt werden. Durch entsprechende Abmarkierungen sollte deutlich gekennzeichnet sein, welche Bereich nicht beparkt werden dürfen. Dies betrifft folgende Straßen: - Niedernhausener Straße (gesamte Länge), - Hattersheimer Straße (Idsteiner Straße bis zur Kreuzung Niedernhausener Straße) sowie - Schwalbacher Straße (Idsteiner Straße bis zur Kreuzung Niedernhausener Straße). Bis auf die Hattersheimer Straße führen die Straßen auch zu den Grünflächen des Europagartens mit seinen Taschenparks und den Spiel- und Bolzplätzen. Es sind viele Kinder und Jugendliche unterwegs; bauliche Veränderungen im Straßenraum (wie z. B. versetztes Parken auf der Straße) sind nötig, um sicherzustellen, dass langsam gefahren und Tempo 30 eingehalten wird. Aus: Stadtplan Frankfurt am Main (https://frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=stadtfrankfurt_eval01.c.125042.de& ;_ffmpar[_id_inhalt]=stadt_frankfurt_internet_01.c.6103271.de) Durch versetzt angelegte Parkplätze/Parkplatzmarkierungen wird auch dem Eindruck entgegengewirkt, auf diesen zum Teil langen Straßen (wie der Niedernhausener Straße), die ohne jede Kurve verlaufen, rasen zu können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. auf den genannten Straßen Parkmarkierungen auf der Straße anzubringen, und zwar jeweils - wo möglich - alternierend, um den Straßenverlauf mehr in Kurven zu führen; hier eignen sich meist die Flächen vor den Bauminseln; 2. die Parkmarkierungen im Bereich von Tiefgaragen- und Feuerwehrzufahrten (beidseitig und gegenüber) so anzulegen, dass ausreichend Platz ist, um komfortabel ein- und ausfahren zu können; 3. insbesondere auf der Niedernhausener Straße zwischen den Kreuzungen zur Waldemser Straße und zur Schwalbacher Straße - in dem Bereich, in dem sie zwischen dem Taschenpark und dem Europagarten verläuft - Parkmarkierungen in einem Teilstück jeweils auf der rechten Fahrbahnseite, im zweiten Teilstück auf der linken Fahrbahnseite anzubringen, um hier fahrende Pkw deutlich abzubremsen. Zur Verdeutlichung der Situation auf den Straßen hier einige Fotos: Hattersheimer Straße (zwischen Niedernhausener Straße und Idsteiner Straße) Hattersheimer Straße (zwischen Niedernhausener Straße und Idsteiner Straße) Niedernhausener Straße (zwischen Taschenpark und Europagarten) Niedernhausener Straße (zwischen Waldemser Straße und Schneidhainer Straße) Schwalbacher Straße Waldemser Straße Begründung: Durch den schnurgeraden Verlauf laden die in beide Fahrtrichtungen befahrenen Straßen zu deutlich höheren Fahrgeschwindigkeiten ein, als es der Situation in einer Tempo-30-Zone und insbesondere in Parkbereichen der Wohnsiedlung angemessen ist. Markierungen auf der Straße und versetzt geparkte Fahrzeuge wirken dem entgegen. Ohne Kontrollaufwand kann hier etwas zur Einhaltung von Tempo 30 getan werden, und gleichzeitig werden legale Parkplätze ausgewiesen. Dadurch, dass die Bereiche, in denen geparkt werden darf, hervorgehoben sind, fallen auch die Bereiche besser auf, in denen das Parken andere behindert. Durch die Abmarkierungen soll das Miteinander der verschiedenen Gruppen, die diese Straßen nutzen, problemloser ablaufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1716 Aktenzeichen: 32 1
Idsteiner Straße/Ecke Schwalbacher Straße barrierefrei gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3243 entstanden aus Vorlage: OF 629/1 vom 20.05.2018 Betreff: Idsteiner Straße/Ecke Schwalbacher Straße barrierefrei gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußgängerweg auf der Idsteiner Straße entlang der Schule bis zur Schwalbacher Straße zu erneuern oder zumindest die Stolperfallen zu beseitigen. Begründung: Der beschriebene Weg ist gepflastert und mittlerweile in einem sturz- und stolpergefährlichen Zustand. Gerade für ältere Anwohnerinnen und Anwohner und Menschen mit Rollator oder Rollstuhl ist dieser Bereich gefährlich. Der Weg ist jedoch hoch frequentiert. Menschen, die dort aus dem Bus aussteigen, wollen oft zur Frankenallee, um die dortige Apotheke, Arztpraxen oder Einkaufsmöglichkeiten aufzusuchen. Dafür müssen sie ebendiesen Weg benutzen. Auch zahlreiche Schülerinnen und Schüler benutzen den Fußgängerweg. Um Verletzungen zu verhindern und Frankfurt Stück für Stück barrierefrei zu gestalten, soll die genannte Maßnahme umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1900 Aktenzeichen: 66 2
Den Wochenmarkt im Gallus bekannter machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3240 entstanden aus Vorlage: OF 626/1 vom 20.05.2018 Betreff: Den Wochenmarkt im Gallus bekannter machen Der Magistrat wird aufgefordert, drei zusätzliche Schilder aufzustellen, welche auf den Wochenmarkt im Gallus (in der Frankenallee) hinweisen. Darauf sollen, analog zu dem bereits bestehenden Schild in der Frankenallee, auch der Tag des Marktes sowie die Uhrzeit stehen. Für die Schilder werden folgende Orte als sinnvoll erachtet: 1. Waldemser Straße an der Durchwegung des Lotte-Specht-Parks (vom Europagarten kommend), 2. Tel-Aviv-Platz/Ecke Schneidhainer Straße sowie 3. Mainzer Landstraße/Ecke Rebstöcker Straße. Begründung: Im Gallus entsteht stetig neuer Wohnraum. Die hinzugezogenen Anwohnerinnen und Anwohner erfahren jedoch erst verspätet von dem Angebot des Wochenmarkts auf der Frankenallee, da es zu wenig Hinweise darauf gibt. Ein Wochenmarkt bietet die Möglichkeit, seine Nachbarn kennenzulernen und trägt somit zur Verbindung der neuen Wohngebiete mit den alten bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2021 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 27.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 7
Ersatzhaltestelle „Rebstöcker Straße“ kennzeichnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3121 entstanden aus Vorlage: OF 592/1 vom 21.04.2018 Betreff: Ersatzhaltestelle "Rebstöcker Straße" kennzeichnen Der Magistrat wird aufgefordert, in der Rebstöcker Straße die Ersatzhaltestelle sichtbar zu kennzeichnen, an der die Straßenbahnen abfahren, wenn die Hauptstrecke auf der Mainzer Landstraße, z. B. wegen eines Unfalls, gesperrt ist und über die Kleyerstraße umfahren wird. Da die Strecke ab Dezember sowieso durch die Linie 14 genutzt werden soll, ist es sinnvoll, die bereits jetzt als Ersatzhaltestelle und später sicherlich regulär genutzte Haltestelle dauerhaft und gut sichtbar zu kennzeichnen. Wünschenswert wäre hierbei natürlich auch eine zeitnahe barrierefreie Gestaltung. Außerdem wird der Magistrat gebeten, für diesen, leider doch öfter auftretenden Fall, einen Hinweis an der eigentlichen Haltestelle "Rebstöcker Straße" auf die in der Querstraße liegende Ersatzhaltestelle anzubringen. Begründung: Regelmäßig ereignen sich auf der Mainzer Landstraße Unfälle, welche eine Sperrung derselben zur Folge haben. Glücklicherweise können die Straßenbahnen der Linien 11 und 21 im Falle eines Unfalls zwischen der Galluswarte und der Haltestelle "Rebstöcker Straße" die Mainzer Landstraße über die alte Strecke in der Kleyerstraße umfahren. Dabei halten die Bahnen jedoch an einer anderen Stelle und bedienen nicht die reguläre Haltestelle "Rebstöcker Straße" oder pendeln zurück. Fahrgäste, die an der regulären Haltestelle stehen, wissen aber meist nicht, dass dies der Fall ist oder sind unsicher, an welcher Stelle sie in die Bahn steigen sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1428 Aktenzeichen: 92 13
„Schwebende“ Zebrastreifen für die Idsteiner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2992 entstanden aus Vorlage: OF 566/1 vom 20.03.2018 Betreff: "Schwebende" Zebrastreifen für die Idsteiner Straße Der Magistrat wird aufgefordert, an neuralgischen Stellen, vor allem im Bereich der Bushaltestelle "Schneidhainer Straße" auf der Idsteiner Straße, die vorhandenen Zebrastreifen als 3D-Zebrastreifen zu gestalten sowie eventuell neu geplante Zebrastreifen in diesem Bereich als 3D-Zebrastreifen auszuführen, damit diese die Aufmerksamkeit von (zu schnell fahrenden) Autofahrern auf sich ziehen, diese das Tempo verlangsamen und so die Fußgängerinnen und Fußgänger, vor allem Kinder, geschützt werden. Begründung: Viele Menschen im Gallus ärgern sich darüber, wie rücksichtslos Autofahrer, trotz Tempo 30 und eines Zebrastreifens auf der Idsteiner Straße, sind. Die geschilderten Probleme zeigten sich auch bei einer Ortsbegehung zusammen mit dem Verkehrsdezernenten. Es wurde zugesagt, für mehr Sicherheit zu sorgen. Da dies jedoch nicht über erhöhte Bodenschwellen (Lärmbelästigung für Anwohner) geschehen soll, wurde auch um gute Ideen seitens der Ortskundigen gebeten. In Braunschweig und Linz gibt es bereits solche dreidimensionalen Zebrastreifen, welche für mehr Aufmerksamkeit und damit langsameres Fahren sorgen, daher wäre dies auch eine Idee für diesen schwierigen Verkehrspunkt im Gallus. Auch der ADAC bestätigt, dass alles, was die Aufmerksamkeit erhöhe, gut für die Verkehrssicherheit sei. Eventuell kann Frankfurt das Modell aus Linz und Braunschweig noch weiter entwickeln, denn dieses ist bei Nässe schwer sichtbar. So kann Frankfurt wieder verkehrstechnisch zum Vorreiter werden und gleichzeitig die Sicherheit der Bewohner des Gallus erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1276 Aktenzeichen: 32 1
Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Schmidtstraße mehr Sicherheit für Rad Fahrende
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2996 entstanden aus Vorlage: OF 572/1 vom 24.03.2018 Betreff: Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Schmidtstraße mehr Sicherheit für Rad Fahrende Vorgang: ST 406/16; ST 231/18 Bereits seit Jahren fordert der Ortsbeirat 1 Radwege auf der Mainzer Landstraße. Die Straße ist nicht nur für Autofahrende eine wichtige Verbindungsstraße zu Arbeitsplätzen im Stadtgebiet. Aufgrund des Bevölkerungswachstums, gerade im Gallus, hat auch die Zahl der Radfahrenden stark zugenommen. Die Infrastruktur ist nicht mitgewachsen. Mit der Stellungnahme ST 231 vom 09.02.2018 hat der Magistrat angekündigt, in 2018 stadteinwärts und stadtauswärts Radwege auf der Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Schmidtstraße anzulegen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 406, führt der Magistrat eine Reihe von Problemen für Radfahrende westlich der Galluswarte an. Die angesprochenen Gefahrenlagen werden auch von Radfahrenden wahrgenommen. Nach nunmehr zwei Jahren sollte der Magistrat zumindest provisorische Lösungen für die Probleme gefunden haben. Ein weiteres jahrelanges Abwarten und Hinnehmen der Gefahrenstellen, bis die Mainzer Landstraße grundsaniert wird, ist bei ständig steigendem Verkehrsaufkommen nicht hinnehmbar. In der Stellungnahme ST 406 wird weiterhin auch die Einrichtung eines Radfahrstreifens zwischen Sondershausenerstraße und Rebstöcker Straße "demnächst" zugesagt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. mitzuteilen, wann der im Februar 2016 angekündigte Radstreifen im Bereich Sondershausenerstraße und Rebstöcker Straße angelegt wird; 2. mitzuteilen, wann die ebenfalls im Februar 2016 angekündigten Radstreifen zwischen Galluswarte und Rebstöcker Straße (stadteinwärts und stadtauswärts) angelegt werden; 3. mitzuteilen, wie er die für Radfahrende gefährliche und für Straßenbahnen hinderliche Situation auflösen will, die dadurch entsteht, dass die zweispurige Mainzer Landstraße nach Einmündung der Schmidtstraße einspurig weiterläuft; der Autoverkehr läuft hier in der Regel ungeachtet der Straßenlage zweispurig weiter, indem neben der gesamten Straße auch die Straßenbahnschienen genutzt wird; 4. die Möglichkeit zu klären, ob vor der Kreuzung Mainzer Landstraße/Schmidtstraße (z. B. auf Höhe Autobahnbrücke) bereits Hinweisschilder aufgestellt werden können, die Autofahrende dazu auffordern, sich einzufädeln, da die Straße nach der Kreuzung einspurig verläuft; 5. die Möglichkeit zu klären, ob die rechte Fahrspur der Schmidtstraße als ausschließliche Rechtsabbiegerspur ausgewiesen werden kann (Markierung auf Fahrbahn übermalen), sodass von der Schmidtstraße aus nur noch einspurig in die Mainzer Landstraße eingefahren werden kann; 6. im Bereich der Galluswarte stadtauswärts zumindest provisorische (bis zur Umgestaltung der Verkehrsfläche an der Galluswarte) Markierungen oder sonstige Maßnahmen vorzunehmen, die Radfahrenden deutlich aufzeigen, wo der Radweg verläuft. Aktuell ist die Situation zwischen der Unterführung und der Hufnagelstraße für Fußgänger und Radfahrende völlig unklar; gleichzeitig ist Radfahrenden hier nicht zuzumuten, auf der Straße zu fahren; aufgrund der Abbiegebeziehungen und Straßeneinmündungen, Ampelanlagen und Fußgängerüberwegen. Bei gleichzeitig geringer Breite von Straßen sind Radfahrende hier hochgradig gefährdet, da sie aufgrund der Gesamtsituation leicht außerhalb des Sichtwinkels von Autofahrenden geraten können; 7. zwischen der Einmündung Kleyerstraße und der Unterführung Galluswarte (über die Kreuzungen Weilburger Straße und Camberger Brücke) für Radfahrende auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts, zumindest bis zur endgültigen Neuordnung der Verkehrsflächen, an der Galluswarte (im Rahmen der Grundsanierung der Mainzer Landstraße, ST 406) eine sichere Radwegverbindung auszuweisen. Hier ist insbesondere zu berücksichtigen, dass vor dem Hostel an der Weilburger Straße häufig (insbesondere morgens und abends bei Berufsverkehr) Busse halten und an dieser Stelle die Radfahrenden zu gefährlichen Ausweichmanövern zwingen; 8. zu prüfen, ob die Fahrradwege an der Mainzer Landstraße nach belgischem Vorbild durch das Auftragen reflektierender Farbmasse optisch hervorgehoben werden können. Da auch aus den Stellungnahmen des Magistrats deutlich wird, dass die Situation für Radfahrende zwischen Galluswarte und Schmidtstraße durch eine Vielzahl von Gefahrenquellen gekennzeichnet ist, würde sich diese Maßnahme anbieten. W ie schon vom Ortsbeirat 1 in der Vorlage OM 2774 für den Bereich um den Hauptbahnhof angeregt, würde sich auch hier anbieten, dass Autofahrenden der Radweg deutlich sichtbar gemacht wird. Begründung: Der gesamte Verkehr auf der Mainzer Landstraße bedarf dringend einer Neuordnung. Gerade im Hinblick auf die Ausweisung von größeren Wohngebieten im Gallus und damit erhöhtem Verkehrsaufkommen, muss die Mainzer Landstraße sicherer werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 406 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 231 Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1282 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 271 Antrag vom 23.08.2021, OF 132/1 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 682 Aktenzeichen: 32 1
Anwohnerparken in der Hellerhofsiedlung (Gallus) einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2993 entstanden aus Vorlage: OF 568/1 vom 23.03.2018 Betreff: Anwohnerparken in der Hellerhofsiedlung (Gallus) einrichten Der Magistrat wird aufgefordert, Anwohnerparken in den folgenden Straßen einzurichten: - Eppenhainer Straße, auf der westlichen Seite von der Josbacher Straße bis zur Idsteiner Straße; - Ruppertshainer Straße, auf der nördlichen Seite; - Rebstöckerstraße, auf der östlichen Seite zwischen Josbacher Straße und Ruppertshainer Straße. Begründung: Die schwierige Parkplatzsituation in vielen Teilen Frankfurts, so auch im Gallus, ist bekannt. Anwohner fordern deshalb in der Hellerhofsiedlung Anwohnerparken in bestimmten Bereichen. Viele Autos, die dort parken, sind nicht aus Frankfurt und es liegt der Verdacht nahe, dass die Parkplätze von Leuten genutzt werden, die nicht dort wohnen. Um es den Anwohnern möglich zu machen, auch einen Parkplatz in der Nähe ihrer Wohnung zu finden, sollte an den aufgeführten Straßen Anwohnerparken installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1283 Aktenzeichen: 61 1
Barrierefreie Straßenbahnhaltestellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2896 entstanden aus Vorlage: OF 549/1 vom 13.03.2018 Betreff: Barrierefreie Straßenbahnhaltestellen Der Magistrat wird in Anbetracht der stetig wachsenden Bevölkerung im Gallus unverzüglich aufgefordert, auf der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße und Platz der Republik in beiden Fahrtrichtungen eine wohl bereits geplante barrierefreie Lösung, für die Stationen "Wickerer Straße", "Rebstöcker Straße", "Schwalbacher Straße" sowie "Speyerer Straße" und "Güterplatz" der dort verkehrenden Straßenbahnlinien 11 und 21 baldmöglichst zu realisieren. Begründung: Dies ist auf lange Sicht eine im Interesse der Sicherheit der Seniorinnen und Senioren, der behinderten Mitbürger - ob mit Rollstuhl oder Rollator - sowie der Mütter mit Kinderwagen unverzichtbare Investition. Insbesondere der Haltestelle "Rebstöcker Straße", und zwar in beiden Fahrtrichtungen, kommt dabei wegen der großen Zahl von ein- und aussteigenden Fahrgästen besondere Bedeutung zu. In Fahrtrichtung Innenstadt bietet sich für diese Station auch eine Verlegung an - vor den Gustavsburgerplatz zwischen Rebstöcker Straße und Gustavsburgerstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1437 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 92 13
Gehweg erneuern und Fahrradweg demarkieren: Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Schloßborner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2878 entstanden aus Vorlage: OF 524/1 vom 25.02.2018 Betreff: Gehweg erneuern und Fahrradweg demarkieren: Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Schloßborner Straße Vorgang: V 551/17 OBR 1; ST 231/18 Der Magistrat wird aufgefordert, den Gehweg entlang der Mainzer Landstraße im Bereich zwischen der Sodener und Rebstöcker Straße sowie der Rebstöcker und Schloßborner Straße stadtauswärts zu erneuern und dabei die zum Teil noch vorhandenen Fahrradwegmarkierungen, vor allem auch im Bereich der Kreuzungen mit der Mainzer Landstraße, zu entfernen. Begründung: Der Gehweg ist an besagter Stelle sehr uneben, was für Personen mit Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen zum Teil zu Problemen führen kann. Auch sind teilweise noch die Piktogramme des Fahrradweges vorhanden und verschiedenfarbige Steine verlegt, jedoch soll der Fahrradverkehr, wie in der Stellungnahme ST 231 vom 09.02.2018 erwähnt, auf der Straße geführt und in naher Zukunft mit Schutzstreifen sichtbarer abgegrenzt werden. Bei einer Erneuerung des Gehweges können so gleichfarbige Steine genutzt werden, damit für Fußgänger klar ist, dass sie den gesamten Gehweg nutzen können. So kann die notwendige Demarkierung des Fahrradweges vorgenommen und der Gehweg gleichzeitig verschönert und geebnet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 551 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 231 Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 994 Aktenzeichen: 66 0
Ablagern von Sperrmüll am Fußweg Sindlinger Straße/Idsteiner Straße und Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße dauerhaft unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2781 entstanden aus Vorlage: OF 510/1 vom 02.02.2018 Betreff: Ablagern von Sperrmüll am Fußweg Sindlinger Straße/Idsteiner Straße und Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße dauerhaft unterbinden 1. Fußweg Sindlinger Straße/nördlicher Gehweg Idsteiner Straße: Auf den beiden schmalen Grünstreifen parallel zum Fußweg der Sindlinger Straße (vor der Schwalbacher Straße 92 und vor dem Außengelände der Kita) wird regelmäßig illegal Sperrmüll abgelegt. In der Regel handelt es sich um größere Möbelstücke und Gegenstände, die bei Umzügen aussortiert werden. Der Müll liegt tage-, oft wochenlang (zuletzt vom 4. bis 30. Januar), die Halde wächst. Es gibt nur wenige Tage im Monat, in denen die Flächen unvermüllt sind. Die Grünstreifen, auf denen der Müll lagert, sind Privateigentum. Die Hauptlagerfläche ist direkt am Zaun des Kita-Außengeländes und gehört zum Grundstück der GWH. Der GWH gehört hier die Liegenschaft Hattersheimer Straße 21 bis 27, in der sich neben der Kita zahlreiche Mietwohnungen befinden. Der Müll wird direkt an den Zaun der Kita gelegt; Dreck und Gestank sind ein denkbar schlechtes Vorbild direkt vor Kinderaugen. Der Wind trägt dann auch regelmäßig Kleinabfälle auf den neu hergerichteten Gehweg der nördlichen Idsteiner Straße. Die den Weg begleitenden Grünflächen sind in diesem Bereich inzwischen sehr unansehnlich und für Kinder (und Hunde) nicht zu betreten, da die Flächen auch nach Abholung des Sperrmülls wochenlang mit Glas- und Spiegelresten sowie Kleinabfällen übersät sind. Verstärkt wird das Problem dadurch, dass die Hausmeister der Liegenschaft Hattersheimer Straße 21 bis 27 die Mülltonnen zur Leerung ebenfalls auf die Fläche stellen, auf der der Sperrmüll liegt. 2. Fußweg Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße: Seit einiger Zeit entwickelt sich nun auch das andere Ende des Fußwegs Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße (Nr. 19) zum Müllabladeplatz. Dieser Teil des Grundstücks befindet sich im Eigentum der Hamburg Trust, in deren Besitz sich auch die meisten Häuser auf diesem Baufeld befinden. Auch hier lagern inzwischen tagelang Möbel und Haushaltsgegenstände, die täglich zunehmen und gerne auch durch Essensreste sowie Essens-/Getränkebehälter ergänzt werden. Für beide "Müllabladeplätze" gilt, dass sie im Bereich der Feuerwehrzufahrt liegen und je nach Ausdehnung der Halde diese Zufahrt behindern. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. die GWH und die Hamburg Trust als Eigentümer der Liegenschaften aufzufordern, a) die Sperrmüllhalden jeweils umgehend durch die hauseigenen Hausmeister beseitigen (bzw. von der Stadt abholen) zu lassen; b) als Vermieter und Verwalter mit geeigneten Maßnahmen auf die Mieter einzuwirken, den Sperrmüll ordnungsgemäß abholen zu lassen; c) diese Grünflächen, die von den Hausmeistern auch als Abstellflächen für die Abfallcontainer genutzt werden, regelmäßig von Restmüllabfällen zu säubern und sauber zu halten; 2. die Eigentümer der Liegenschaften dahin gehend zu beraten, wie die Grünflächen im Kreuzungsbereich zur Niedernhausener Straße bzw. zur Idsteiner Straße so gestaltet werden können, dass darauf kein Müll mehr abgeladen wird, aber im Gefahrenfall auch breite Feuerwehrfahrzeuge ohne Verzögerung auf das Grundstück gelangen; 3. geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Wohnungsbaugesellschaften in die Pflicht zu nehmen, und gegebenenfalls die Müllablagerungen für die Eigentümer kostenpflichtig zu entsorgen. Die Eigentümer sind hier in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahr und keine Belästigung für die Öffentlichkeit ausgeht. Begründung: Das Grundstück zwischen Schwalbacher Straße und Hattersheimer Straße wird in Süd-Nord-Richtung von der Idsteiner Straße zur Niedernhausener Straße von der Sindlinger Straße durchzogen, die in diesem Teil nur als Fußweg für die Öffentlichkeit freigegeben ist. Der Fußweg ist darüber hinaus als Feuerwehrzufahrt angelegt. Der Fußweg wird viel von Eltern genutzt, die aus dem Bereich südlich der Idsteiner Straße ihre Kinder zur Krippe und in die Kita bringen. Anwohner berichten, dass sie mehrfach die Hausmeister der GWH bzw. die GWH direkt angesprochen und gebeten haben, dafür zu sorgen, dass die Flächen nicht vermüllt werden. Seitens der GWH und der Hausmeister würde darauf aber nicht reagiert. Nach Augenschein würden die Hausmeister keine Abholung des Sperrmülls veranlassen und die Fläche auch kaum reinigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 836 Aktenzeichen: 79 2
Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße hier: Fahrradweg und Gehweg erneuern
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2018, OF 515/1 Betreff: Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße hier: Fahrradweg und Gehweg erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Geh- und Radweg entlang der Mainzer Landstraße im Bereich zwischen der Sodener und Rebstöcker Straße stadtauswärts zu erneuern und dabei den Radweg klar abzugrenzen. Begründung: Der Gehweg an besagter Stelle ist sehr uneben, was für Personen mit Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen zum Teil zu Problemen führt. Auch die Piktogramme auf dem Fahrradweg sind kaum noch erkennbar. Der Verlauf des Radweges, der auf dem Gehweg geführt wird, ist v.a. bei Dunkelheit und Dämmerung schlecht zu sehen, da dieser nicht klar abgegrenzt und nur durch anders farbige Steine gegeben ist. Daher ergeben sich oft problematische Situationen mit Radfahrern, wenn der Radweg als Gehweg benutzt wird oder wenn Personen über den Radweg laufen, um zur Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" zu gehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 20.02.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 515/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenTempo-30-Zonen: Zonen „gemäßigter“ Geschwindigkeit? In Richtlinien mag das so sein - Die Realität hält sich nicht an Richtlinien
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2671 entstanden aus Vorlage: OF 496/1 vom 03.01.2018 Betreff: Tempo-30-Zonen: Zonen "gemäßigter" Geschwindigkeit? In Richtlinien mag das so sein - Die Realität hält sich nicht an Richtlinien Vorgang: OM 1789/17 OBR 1; ST 1985/17 Auch in Tempo-30-Zonen wird nachweislich oft so gefahren, dass zu Fuß Gehende Straßen nicht sicher überqueren können. In vielen Fällen hat der Ortsbeirat dann den Magistrat aufgefordert, Zebrastreifen als Querungshilfen aufbringen zu lassen. Zuletzt wurde dies im Juni 2017 für den Kreuzungsbereich Eppenhainer Straße/Idsteiner Straße gefordert. Mit der Stellungnahme vom 02.10.2017, ST 1985, wird diese Anregung - wie üblich - mit folgendem Hinweis abgelehnt: "In den ‚Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen' (R-FGÜ 2001) heißt es: ‚Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen sind in der Regel entbehrlich'. Grundsätzlich sind alle Verkehrsteilnehmenden dazu angehalten, mit ‚mäßiger Geschwindigkeit' - also Tempo 30 - an Fußgängerüberwege heranzufahren. In einer 30er-Zone sind Verkehrsteilnehmende sowieso nicht schneller unterwegs, weshalb eine Bündelun g des Verkehrs von zu Fuß Gehenden auf einen Fußgängerüberweg nicht notwendig ist." Die Einschätzung der Situation, wie sie der Magistrat hier zitiert, hat mit der Realität auf den Straßen des Ortsbezirks - auch in Tempo-30-Zonen - nichts gemein. Auch in Tempo-30-Zonen ist es oft notwendig, an kritischen Punkten Querungshilfen anzubringen und/oder sonstige (bauliche) Maßnahmen zu veranlassen, die Autofahrerinnen und Autofahrer anregen oder zwingen, die Geschwindigkeit auf einem Straßenabschnitt zu verringern. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, auch in Tempo-30-Zonen und auf Straßen, für die Tempo 30 gilt, Zebrastreifen oder vergleichbare Querungshilfen zu ermöglichen. Begründung: Das Argument, mit dem der Magistrat die Einrichtung von Fußgängerüberwegen auf Straßen mit Tempo 30 ablehnt, stimmt mit der Realität nicht überein. Solange sich die Realität nicht an das Verwaltungshandeln anpasst, muss sich das Verwaltungshandeln an der Realität orientieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1789 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1985 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 800 Aktenzeichen: 32 1
Kinder bemalen Mülleimer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2656 entstanden aus Vorlage: OF 473/1 vom 03.01.2018 Betreff: Kinder bemalen Mülleimer Auf dem Riedberg haben Kinder einer Kindertagesstätte Mülleimer, die an Bus- und U-Bahn-Haltestellen und im Umfeld der Einrichtung hängen, ganz nach ihren eigenen Ideen angemalt. Die von Kindern gestalteten Abfallbehälter ersetzen die Standardabfallbehälter, fallen auf und lenken so die Aufmerksamkeit auf das Thema Müll. Die Kinder haben damit ihr Umfeld mit gestaltet; für das Thema Müll im öffentlichen Raum werden so auch die Kleinen sensibilisiert. In Anbetracht der Vermüllung des öffentlichen Raums, der vielen Beschwerden, die in Gallus und Europaviertel über Müll rund um Parkbänke, Haltestellen, auf Spielplätzen etc. laut werden, bieten sich die unterschiedlichsten Maßnahmen an. Es ist sinnvoll, bereits kleine Kinder an die Verantwortung für ihr Umfeld heranzuführen. Da die Abfallbehälter durch die bunte Bemalung mit Kinderzeichnungen gut auffallen, landet vielleicht mehr Müll in den Behältern als auf dem Boden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. mit den zuständigen Ämtern und der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) die Möglichkeit abzustimmen, Kindereinrichtungen im Gallus (z. B. diversen Kitas und Einrichtungen zur Schulkinderbetreuung/Horte, Jugendhaus, Mehrgenerationenhaus) die Materialien zur Gestaltung von Müllbehältern zur Verfügung zu stellen und die Zusammenarbeit der Beteiligten zum erfolgreichen Abschluss des Projekts sicherzustellen; 2. den finanziellen Rahmen und die Fördermittel, die hier stadtintern und VGF zur Verfügung stehen, zu klären und bei fehlenden Komplementärmitteln mit einer detaillierten Kostenaufstellung auf den Ortsbeirat zuzugehen; 3. zu ermitteln, welche Müllbehälter im Rahmen einer solchen Aktion ersetzt und welche zusätzlich installiert werden könnten; als Örtlichkeiten bieten sich z. B. an: Frankenallee zwischen Galluswarte und Rebstöcker Straße, Haltestellen der Buslinie 52, Lotte-Specht-Park (Sitzbänke), Tel-Aviv-Platz, Gleisfeldpark, Bushaltestellen in der Kleyerstraße. Begründung: Über das Bemalen und sich Befassen mit Müllbehältern und dem Thema Müll wird dieses Thema auch kleinen Kindern nahegebracht. Vielen Kindern fehlt auch die Anleitung, Müll nicht im öffentlichen Raum zu entsorgen und sie ahmen oft schlechte Vorbilder nach, die Abfall einfach fallen lassen. Ein Lerneffekt bei kleinen Kindern stellt sich leichter ein als ein Umlernen im Erwachsenenalter. Durch die auffälligen Behälter wird sich vielleicht auch manch ein Erwachsener bewusst, dass Abfälle gesammelt und entsorgt und nicht auf Straßen oder in Grünanlagen gehören. In Anbetracht der wachsenden Vermüllung und Verwahrlosung des öffentlichen Raums sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, dem entgegenzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 835 Aktenzeichen: 79 0
Der zusätzliche Bahnhof im Gallus wird im Lichte neuer Planungen immer dringlicher
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2017, OM 2193 entstanden aus Vorlage: OF 401/1 vom 03.09.2017 Betreff: Der zusätzliche Bahnhof im Gallus wird im Lichte neuer Planungen immer dringlicher Vorgang: M 33/16 In der Vorlage M 33 des letzten Jahres beschreibt der Magistrat den Abwägungsprozess zur Errichtung einer möglichen S-Bahn-Station im Gallus im Bereich der Rebstöcker Straße sowie in Nied-Ost. In der Gesamtbetrachtung kommt der Magistrat zu dem Ergebnis, eine zusätzliche S-Bahn-Station in Nied-Ost zu präferieren, da aus fahrplantechnischen Gründen nur eine S-Bahn-Station eingerichtet werden kann. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit die Annahmen und das Zahlenmaterial aus den Vorjahren, auf deren Grundlage die Abwägung und Prüfung erfolgte, mit den heutigen Realitäten und Planungen noch vereinbar sind. Immerhin sind in den letzten Jahren T ausende neue Wohnungen im Gallus entstanden oder zusätzlich geplant worden; 2. von welchen Institutionen Gutachter beziehungsweise Sachverständige zurate gezogen wurden und welche Argumente diese zu der Aussage vortrugen, dass angeblich die zusätzliche Haltezeit von 42 Sekunden bzw. die Verkürzung der Wendezeit im Hauptbahnhof von acht auf fünf Minuten die Einrichtung beider geprüfter Haltepunkte verhindert; 3. ob der Magistrat Möglichkeiten sieht bzw. ob er (noch) externen Sachverstand abseits der Deutschen Bahn hinzuziehen wird, um zu erreichen, dass beide S-Bahn-Stationen gebaut werden können und dieses Vorhaben nicht an 42 Sekunden Fahrzeit scheitert; 4. ob der Magistrat die Einschätzung des RMV teilt, die S-Bahn-Station im Gallus zu präferieren. Wenn nein, warum nicht; 5. ob der Magistrat weitere Möglichkeiten sieht, diesen für das Gallus sehr wichtigen Eisenbahnhalt zu realisieren. Begründung: In der Bevölkerung häufen sich Klagen über lange Fahrzeiten und überfüllte Straßenbahnen im westlichen Gallus. Gleichzeitig gibt es Planungen für Hunderte neuer Wohnungen in diesem Bereich. Beide angesprochene S-Bahn-Stationen sind realisierbar und förderungswürdig. Die Umsetzung beider Stationen scheitere aber fahrplantechnisch an 42 Sekunden zusätzlicher Fahrtzeit. Angesichts stetig weiterentwickelter technischer Möglichkeiten sollte dieser Umstand nochmals eingehend - auch von unabhängigen Experten - untersucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.02.2016, M 33 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2522 Antrag vom 17.04.2018, OF 597/1 Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3125 Aktenzeichen: 61 1
Kreuzungen in der Eppenhainer Straße entschärfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2039 entstanden aus Vorlage: OF 375/1 vom 06.08.2017 Betreff: Kreuzungen in der Eppenhainer Straße entschärfen Der Magistrat wird aufgefordert, durch eine deutlichere Beschilderung und zusätzliche Markierungen auf die bestehende Vorfahrtsregelungen (rechts vor links) innerhalb der Eppenhainer Straße hinzuweisen. Da in der Eppenhainer Straße zu schnell gefahren wird, wird der Magistrat außerdem aufgefordert, zusätzliche Markierungen für Tempo 30 anzubringen. Begründung: Im Juni ereignete sich im Bereich der Idsteiner Straße ein schwerer Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten. Bereits im Mai wies eine Bewohnerin in einer Zuschrift an ein Mitglied des Ortsbeirates auf den Missstand hin: "Hallo Andreas, wie bereits befürchtet - gibt es in der Verbindung Europa-Allee/Eppenhainer Straße nicht nur mehr Verkehr als den vom Straßenbauamt bei einer Sitzung prophezeiten Quell- und Zielverkehr, sondern diese Durchfahrt wird auch von vielen Nichtfrankfurtern als Schleichweg genutzt. Es gibt aber außerdem eine Gefahrenstelle!! Von der Europa-Allee Richtung Gallus gibt es zwar am Anfang der Eppenhainer Straße ein Tempo-30-Schild, das von den Durchfahrern nicht wirklich beachtet wird. Ein Problem im Besonderen ist die Kreuzung Eppenhainer Straße/Mammolshainer Straße Richtung Idsteiner Straße. Hier rauschen die Fahrzeuge aus dem Europaviertel durch, ohne auf die Regelung rechts vor links zu achten. Ich selbst achte auf die ankommenden Fahrzeuge und es hat den Anschein, als gäbe es hier eine neue Regelung links vor rechts bzw. Europaviertel vor Gallus. Zweimal wurde mir bereits gefährlich die Vorfahrt genommen. Es könnte hier zumindest ein weißer Streifen an dieser Kreuzung aufgemalt werden, wie es ihn in der Frankenallee häufig gibt. Denkenswert wäre auch die Zahl "30" (Tempo 30) auf der Straße. Vielleicht hast Du bessere Vorschläge. Bitte hilf den Anwohnern an der Gefahrenstelle, Karambolagen zu vermeiden. Herzlich..." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2348 Antrag vom 12.04.2021, OF 12/1 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 48 Aktenzeichen: 66 5
Neue Räumlichkeiten für die Katharina-die-Große-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2036 entstanden aus Vorlage: OF 372/1 vom 06.08.2017 Betreff: Neue Räumlichkeiten für die Katharina-die-Große-Schule Der Magistrat wird aufgefordert, der Katharina-die Große-Schule, Idsteiner Straße 91, als mehrsprachige Ganztagesschule bei der Suche nach neuen Räumlichkeiten im Gallus oder in unmittelbarer Nachbarschaft behilflich zu sein und gegebenenfalls eigene Liegenschaften anzubieten. Begründung: Die momentan genutzten Räume werden vom Mehrgenerationenhaus benötigt. Die Schule sollte im Gallus oder zumindest in der Nähe erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2343 Aktenzeichen: 4031
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