Neugestaltung der Straßenbahnhaltestelle „Gustavsburgplatz“
Vorlagentyp: OM
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5466 entstanden aus Vorlage: OF 1132/1 vom 10.11.2019
Betreff: Neugestaltung der Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" neu zu gestalten und die dortige Aufenthaltsqualität zu verbessern. Hierfür sollen insbesondere die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden:
- Barrierefreie Gestaltung der Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz";
- Entsiegelung der Flächen zwischen den Fahrbahnen der Rebstöcker Straße, die nicht für die Haltestelle benötigt werden;
- Entfernung der Poller und Ersatz durch Bäume und Pflanzentröge sowie
- Gestaltung der neu entstandenen Grünfläche. Begründung: Die Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" ist derzeit ein hässliches Provisorium, das sich aufgrund der flächendeckenden Versiegelung im Sommer stark aufheizt. Durch die Fertigstellung vieler Wohnungen im Umfeld der Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" wird dieser Bereich wieder von Fahrgästen der Straßenbahn genutzt. Im Zuge des zweigleisigen Ausbaus in der Rebstöcker Straße soll der Bereich neu gestaltet werden und den Bürgern eine bessere Aufenthaltsqualität vor allem beim Warten auf die Bahn bieten. Die für Verkehr gesperrten Flächen sollen nicht weiter durch Poller, sondern durch Pflanzen und Pflanzgefäße abgegrenzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
Sitzung
40
OBR 1
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
41
OBR 1
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
42
OBR 1
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle