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Neugestaltung der Straßenbahnhaltestelle „Gustavsburgplatz“

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5466 entstanden aus Vorlage: OF 1132/1 vom 10.11.2019 Betreff: Neugestaltung der Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" neu zu gestalten und die dortige Aufenthaltsqualität zu verbessern. Hierfür sollen insbesondere die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden: 1. Barrierefreie Gestaltung der Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz"; 2. Entsiegelung der Flächen zwischen den Fahrbahnen der Rebstöcker Straße, die nicht für die Haltestelle benötigt werden; 3. Entfernung der Poller und Ersatz durch Bäume und Pflanzentröge sowie 4. Gestaltung der neu entstandenen Grünfläche. Begründung: Die Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" ist derzeit ein hässliches Provisorium, das sich aufgrund der flächendeckenden Versiegelung im Sommer stark aufheizt. Durch die Fertigstellung vieler Wohnungen im Umfeld der Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" wird dieser Bereich wieder von Fahrgästen der Straßenbahn genutzt. Im Zuge des zweigleisigen Ausbaus in der Rebstöcker Straße soll der Bereich neu gestaltet werden und den Bürgern eine bessere Aufenthaltsqualität vor allem beim Warten auf die Bahn bieten. Die für Verkehr gesperrten Flächen sollen nicht weiter durch Poller, sondern durch Pflanzen und Pflanzgefäße abgegrenzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1539 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1875 Antrag vom 11.10.2021, OF 231/1 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1126 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13