Neugestaltung der Straßenbahnhaltestelle „Gustavsburgplatz“
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM
5466 entstanden aus Vorlage:
OF 1132/1 vom
10.11.2019 Betreff: Neugestaltung der Straßenbahnhaltestelle
"Gustavsburgplatz" Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der
Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" neu zu gestalten und die dortige
Aufenthaltsqualität zu verbessern. Hierfür sollen insbesondere die folgenden
Maßnahmen umgesetzt werden: 1. Barrierefreie Gestaltung der
Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz"; 2. Entsiegelung der Flächen zwischen den Fahrbahnen
der Rebstöcker Straße, die nicht für die Haltestelle benötigt werden; 3. Entfernung der Poller und Ersatz
durch Bäume und Pflanzentröge sowie 4. Gestaltung der neu entstandenen Grünfläche. Begründung: Die Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" ist
derzeit ein hässliches Provisorium, das sich aufgrund der flächendeckenden
Versiegelung im Sommer stark aufheizt. Durch die Fertigstellung vieler
Wohnungen im Umfeld der Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" wird dieser
Bereich wieder von Fahrgästen der Straßenbahn genutzt. Im Zuge des
zweigleisigen Ausbaus in der Rebstöcker Straße soll der Bereich neu gestaltet
werden und den Bürgern eine bessere Aufenthaltsqualität vor allem beim Warten
auf die Bahn bieten. Die für Verkehr gesperrten Flächen sollen nicht weiter
durch Poller, sondern durch Pflanzen und Pflanzgefäße abgegrenzt werden.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.09.2020, ST 1539
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.10.2020, ST 1875
Antrag vom
11.10.2021, OF
231/1
Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1126
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1
am 19.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1
am 16.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1
am 18.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13