Ersatzhaltestelle „Rebstöcker Straße“ kennzeichnen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 08.05.2018, OM 3121 entstanden aus Vorlage:
OF 592/1 vom
21.04.2018 Betreff: Ersatzhaltestelle "Rebstöcker
Straße" kennzeichnen Der Magistrat wird aufgefordert, in der Rebstöcker
Straße die Ersatzhaltestelle sichtbar zu kennzeichnen, an der die Straßenbahnen
abfahren, wenn die Hauptstrecke auf der Mainzer Landstraße, z. B. wegen
eines Unfalls, gesperrt ist und über die Kleyerstraße umfahren wird. Da die
Strecke ab Dezember sowieso durch die Linie 14 genutzt werden soll, ist es
sinnvoll, die bereits jetzt als Ersatzhaltestelle und später sicherlich
regulär genutzte Haltestelle dauerhaft und gut sichtbar
zu kennzeichnen. Wünschenswert wäre hierbei natürlich auch eine zeitnahe
barrierefreie Gestaltung. Außerdem wird der Magistrat gebeten, für diesen,
leider doch öfter auftretenden Fall, einen Hinweis an der eigentlichen
Haltestelle "Rebstöcker Straße" auf die in der Querstraße liegende
Ersatzhaltestelle anzubringen. Begründung: Regelmäßig ereignen sich auf der Mainzer Landstraße
Unfälle, welche eine Sperrung derselben zur Folge haben. Glücklicherweise
können die Straßenbahnen der Linien 11 und 21 im Falle eines Unfalls zwischen
der Galluswarte und der Haltestelle "Rebstöcker Straße" die Mainzer Landstraße
über die alte Strecke in der Kleyerstraße umfahren. Dabei halten die Bahnen
jedoch an einer anderen Stelle und bedienen nicht die reguläre Haltestelle
"Rebstöcker Straße" oder pendeln zurück. Fahrgäste, die an der regulären
Haltestelle stehen, wissen aber meist nicht, dass dies der Fall ist oder sind
unsicher, an welcher Stelle sie in die Bahn steigen sollen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.08.2018, ST 1428
Aktenzeichen: 92 13