Einen Fußgängerüberweg an der Rebstöcker Straße schaffen - Straßen für Kinder sicherer machen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM
5463 entstanden aus Vorlage:
OF 1129/1 vom
08.11.2019 Betreff: Einen Fußgängerüberweg an der Rebstöcker
Straße schaffen - Straßen für Kinder sicherer machen
Der Magistrat wird aufgefordert,
an der Kreuzung Rebstöcker Straße (etwa auf Höhe der Hausnummer 93) nahe der
nördlichen Fahrspur der Frankenallee einen sicheren Fußgängerüberweg anzulegen.
Sollte ein Fußgängerüberweg an dieser Stelle nicht möglich sein, so sollen
stattdessen zwei separate Fußgängerüberwege in der Rebstöcker Straße und der Eppenhainer Straße auf derselben Höhe geschaffen
werden. Begründung: Die Überquerung der Rebstöcker Straße ist an der
besagten Stelle besonders riskant. Das liegt daran, dass sich unmittelbar nach
der Kreuzung der Rebstöcker Straße mit der Frankenallee die Eppenhainer Straße
befindet. Folglich muss seitens der Fußgänger auf diverse Richtungen geachtet
werden. Hinzu kommt, dass häufig Lkw und Pkw im Bereich der Kurve parken,
sodass die Straße schwer einsehbar ist. Durch einen Fußgängerüberweg würden
Fahrzeuge an dieser Stelle langsamer fahren. Der Weg wird häufig von Kindern genutzt, bietet aber
keinen sicheren Überweg. Die Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von
Fußgängerüberwegen besagt zwar, dass in Tempo-30-Zonen Fußgängerüberwege
entbehrlich sind, es wird jedoch in der gesamten Frankenallee sinnvollerweise
von der Ausnahme Gebrauch gemacht. Deswegen ist dies kein Grund, an der
angrenzenden Rebstöcker Straße keinen Fußgängerüberweg zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.03.2020, ST 500
Aktenzeichen: 32 1