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Einen Fußgängerüberweg an der Rebstöcker Straße schaffen - Straßen für Kinder sicherer machen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5463 entstanden aus Vorlage: OF 1129/1 vom 08.11.2019 Betreff: Einen Fußgängerüberweg an der Rebstöcker Straße schaffen - Straßen für Kinder sicherer machen Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Rebstöcker Straße (etwa auf Höhe der Hausnummer 93) nahe der nördlichen Fahrspur der Frankenallee einen sicheren Fußgängerüberweg anzulegen. Sollte ein Fußgängerüberweg an dieser Stelle nicht möglich sein, so sollen stattdessen zwei separate Fußgängerüberwege in der Rebstöcker Straße und der Eppenhainer Straße auf derselben Höhe geschaffen werden. Begründung: Die Überquerung der Rebstöcker Straße ist an der besagten Stelle besonders riskant. Das liegt daran, dass sich unmittelbar nach der Kreuzung der Rebstöcker Straße mit der Frankenallee die Eppenhainer Straße befindet. Folglich muss seitens der Fußgänger auf diverse Richtungen geachtet werden. Hinzu kommt, dass häufig Lkw und Pkw im Bereich der Kurve parken, sodass die Straße schwer einsehbar ist. Durch einen Fußgängerüberweg würden Fahrzeuge an dieser Stelle langsamer fahren. Der Weg wird häufig von Kindern genutzt, bietet aber keinen sicheren Überweg. Die Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen besagt zwar, dass in Tempo-30-Zonen Fußgängerüberwege entbehrlich sind, es wird jedoch in der gesamten Frankenallee sinnvollerweise von der Ausnahme Gebrauch gemacht. Deswegen ist dies kein Grund, an der angrenzenden Rebstöcker Straße keinen Fußgängerüberweg zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 500 Aktenzeichen: 32 1