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Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Schmidtstraße mehr Sicherheit für Rad Fahrende

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2996 entstanden aus Vorlage: OF 572/1 vom 24.03.2018 Betreff: Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Schmidtstraße mehr Sicherheit für Rad Fahrende Vorgang: ST 406/16; ST 231/18 Bereits seit Jahren fordert der Ortsbeirat 1 Radwege auf der Mainzer Landstraße. Die Straße ist nicht nur für Autofahrende eine wichtige Verbindungsstraße zu Arbeitsplätzen im Stadtgebiet. Aufgrund des Bevölkerungswachstums, gerade im Gallus, hat auch die Zahl der Radfahrenden stark zugenommen. Die Infrastruktur ist nicht mitgewachsen. Mit der Stellungnahme ST 231 vom 09.02.2018 hat der Magistrat angekündigt, in 2018 stadteinwärts und stadtauswärts Radwege auf der Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Schmidtstraße anzulegen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 406, führt der Magistrat eine Reihe von Problemen für Radfahrende westlich der Galluswarte an. Die angesprochenen Gefahrenlagen werden auch von Radfahrenden wahrgenommen. Nach nunmehr zwei Jahren sollte der Magistrat zumindest provisorische Lösungen für die Probleme gefunden haben. Ein weiteres jahrelanges Abwarten und Hinnehmen der Gefahrenstellen, bis die Mainzer Landstraße grundsaniert wird, ist bei ständig steigendem Verkehrsaufkommen nicht hinnehmbar. In der Stellungnahme ST 406 wird weiterhin auch die Einrichtung eines Radfahrstreifens zwischen Sondershausenerstraße und Rebstöcker Straße "demnächst" zugesagt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. mitzuteilen, wann der im Februar 2016 angekündigte Radstreifen im Bereich Sondershausenerstraße und Rebstöcker Straße angelegt wird; 2. mitzuteilen, wann die ebenfalls im Februar 2016 angekündigten Radstreifen zwischen Galluswarte und Rebstöcker Straße (stadteinwärts und stadtauswärts) angelegt werden; 3. mitzuteilen, wie er die für Radfahrende gefährliche und für Straßenbahnen hinderliche Situation auflösen will, die dadurch entsteht, dass die zweispurige Mainzer Landstraße nach Einmündung der Schmidtstraße einspurig weiterläuft; der Autoverkehr läuft hier in der Regel ungeachtet der Straßenlage zweispurig weiter, indem neben der gesamten Straße auch die Straßenbahnschienen genutzt wird; 4. die Möglichkeit zu klären, ob vor der Kreuzung Mainzer Landstraße/Schmidtstraße (z. B. auf Höhe Autobahnbrücke) bereits Hinweisschilder aufgestellt werden können, die Autofahrende dazu auffordern, sich einzufädeln, da die Straße nach der Kreuzung einspurig verläuft; 5. die Möglichkeit zu klären, ob die rechte Fahrspur der Schmidtstraße als ausschließliche Rechtsabbiegerspur ausgewiesen werden kann (Markierung auf Fahrbahn übermalen), sodass von der Schmidtstraße aus nur noch einspurig in die Mainzer Landstraße eingefahren werden kann; 6. im Bereich der Galluswarte stadtauswärts zumindest provisorische (bis zur Umgestaltung der Verkehrsfläche an der Galluswarte) Markierungen oder sonstige Maßnahmen vorzunehmen, die Radfahrenden deutlich aufzeigen, wo der Radweg verläuft. Aktuell ist die Situation zwischen der Unterführung und der Hufnagelstraße für Fußgänger und Radfahrende völlig unklar; gleichzeitig ist Radfahrenden hier nicht zuzumuten, auf der Straße zu fahren; aufgrund der Abbiegebeziehungen und Straßeneinmündungen, Ampelanlagen und Fußgängerüberwegen. Bei gleichzeitig geringer Breite von Straßen sind Radfahrende hier hochgradig gefährdet, da sie aufgrund der Gesamtsituation leicht außerhalb des Sichtwinkels von Autofahrenden geraten können; 7. zwischen der Einmündung Kleyerstraße und der Unterführung Galluswarte (über die Kreuzungen Weilburger Straße und Camberger Brücke) für Radfahrende auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts, zumindest bis zur endgültigen Neuordnung der Verkehrsflächen, an der Galluswarte (im Rahmen der Grundsanierung der Mainzer Landstraße, ST 406) eine sichere Radwegverbindung auszuweisen. Hier ist insbesondere zu berücksichtigen, dass vor dem Hostel an der Weilburger Straße häufig (insbesondere morgens und abends bei Berufsverkehr) Busse halten und an dieser Stelle die Radfahrenden zu gefährlichen Ausweichmanövern zwingen; 8. zu prüfen, ob die Fahrradwege an der Mainzer Landstraße nach belgischem Vorbild durch das Auftragen reflektierender Farbmasse optisch hervorgehoben werden können. Da auch aus den Stellungnahmen des Magistrats deutlich wird, dass die Situation für Radfahrende zwischen Galluswarte und Schmidtstraße durch eine Vielzahl von Gefahrenquellen gekennzeichnet ist, würde sich diese Maßnahme anbieten. W ie schon vom Ortsbeirat 1 in der Vorlage OM 2774 für den Bereich um den Hauptbahnhof angeregt, würde sich auch hier anbieten, dass Autofahrenden der Radweg deutlich sichtbar gemacht wird. Begründung: Der gesamte Verkehr auf der Mainzer Landstraße bedarf dringend einer Neuordnung. Gerade im Hinblick auf die Ausweisung von größeren Wohngebieten im Gallus und damit erhöhtem Verkehrsaufkommen, muss die Mainzer Landstraße sicherer werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 406 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 231 Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1282 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 271 Antrag vom 23.08.2021, OF 132/1 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 682 Aktenzeichen: 32 1

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