Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Schmidtstraße mehr Sicherheit für Rad Fahrende
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM
2996 entstanden aus
Vorlage: OF 572/1 vom
24.03.2018 Betreff: Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und
Schmidtstraße mehr Sicherheit für Rad Fahrende Vorgang: ST 406/16; ST 231/18 Bereits seit Jahren fordert der Ortsbeirat 1 Radwege
auf der Mainzer Landstraße. Die Straße ist nicht nur für Autofahrende eine
wichtige Verbindungsstraße zu Arbeitsplätzen im Stadtgebiet. Aufgrund des
Bevölkerungswachstums, gerade im Gallus, hat auch die Zahl der Radfahrenden
stark zugenommen. Die Infrastruktur ist nicht mitgewachsen. Mit der
Stellungnahme ST 231 vom 09.02.2018 hat der Magistrat angekündigt, in 2018
stadteinwärts und stadtauswärts Radwege auf der Mainzer Landstraße zwischen
Galluswarte und Schmidtstraße anzulegen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016,
ST 406, führt der Magistrat eine Reihe von Problemen für Radfahrende
westlich der Galluswarte an. Die angesprochenen Gefahrenlagen werden auch von
Radfahrenden wahrgenommen. Nach nunmehr zwei Jahren sollte der Magistrat
zumindest provisorische Lösungen für die Probleme gefunden haben. Ein weiteres
jahrelanges Abwarten und Hinnehmen der Gefahrenstellen, bis die Mainzer
Landstraße grundsaniert wird, ist bei ständig steigendem Verkehrsaufkommen
nicht hinnehmbar.
In der Stellungnahme ST 406 wird
weiterhin auch die Einrichtung eines Radfahrstreifens zwischen
Sondershausenerstraße und Rebstöcker Straße "demnächst" zugesagt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat
aufgefordert, 1. mitzuteilen, wann der im Februar
2016 angekündigte Radstreifen im Bereich Sondershausenerstraße und Rebstöcker
Straße angelegt wird; 2. mitzuteilen, wann die ebenfalls im Februar 2016
angekündigten Radstreifen zwischen Galluswarte und Rebstöcker Straße
(stadteinwärts und stadtauswärts) angelegt werden; 3. mitzuteilen, wie er die für
Radfahrende gefährliche und für Straßenbahnen hinderliche Situation auflösen
will, die dadurch entsteht, dass die zweispurige Mainzer Landstraße nach
Einmündung der Schmidtstraße einspurig weiterläuft; der Autoverkehr läuft hier
in der Regel ungeachtet der Straßenlage zweispurig weiter, indem neben der
gesamten Straße auch die Straßenbahnschienen genutzt wird; 4. die Möglichkeit zu klären, ob vor
der Kreuzung Mainzer Landstraße/Schmidtstraße (z. B. auf Höhe
Autobahnbrücke) bereits Hinweisschilder aufgestellt werden können, die
Autofahrende dazu auffordern, sich einzufädeln, da die Straße nach der Kreuzung
einspurig verläuft; 5. die Möglichkeit zu klären, ob die rechte Fahrspur
der Schmidtstraße als ausschließliche Rechtsabbiegerspur ausgewiesen werden
kann (Markierung auf Fahrbahn übermalen), sodass von der Schmidtstraße aus nur
noch einspurig in die Mainzer Landstraße eingefahren werden kann;
6. im Bereich der Galluswarte
stadtauswärts zumindest provisorische (bis zur Umgestaltung der Verkehrsfläche
an der Galluswarte) Markierungen oder sonstige Maßnahmen vorzunehmen, die
Radfahrenden deutlich aufzeigen, wo der Radweg verläuft. Aktuell ist die
Situation zwischen der Unterführung und der Hufnagelstraße für Fußgänger und
Radfahrende völlig unklar; gleichzeitig ist Radfahrenden hier nicht zuzumuten,
auf der Straße zu fahren; aufgrund der Abbiegebeziehungen und
Straßeneinmündungen, Ampelanlagen und Fußgängerüberwegen. Bei gleichzeitig
geringer Breite von Straßen sind Radfahrende hier hochgradig gefährdet, da sie
aufgrund der Gesamtsituation leicht außerhalb des Sichtwinkels von
Autofahrenden geraten können; 7. zwischen der Einmündung Kleyerstraße und der
Unterführung Galluswarte (über die Kreuzungen Weilburger Straße und Camberger
Brücke) für Radfahrende auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts, zumindest bis
zur endgültigen Neuordnung der Verkehrsflächen, an der Galluswarte (im Rahmen
der Grundsanierung der Mainzer Landstraße, ST 406) eine sichere
Radwegverbindung auszuweisen. Hier ist insbesondere zu berücksichtigen, dass
vor dem Hostel an der Weilburger Straße häufig (insbesondere morgens und abends
bei Berufsverkehr) Busse halten und an dieser Stelle die Radfahrenden zu
gefährlichen Ausweichmanövern zwingen; 8. zu prüfen, ob die Fahrradwege an der Mainzer
Landstraße nach belgischem Vorbild durch das Auftragen reflektierender
Farbmasse optisch hervorgehoben werden können. Da auch aus den Stellungnahmen
des Magistrats deutlich wird, dass die Situation für Radfahrende zwischen
Galluswarte und Schmidtstraße durch eine Vielzahl von Gefahrenquellen
gekennzeichnet ist, würde sich diese Maßnahme anbieten. W
ie schon vom Ortsbeirat 1 in der Vorlage OM 2774 für den Bereich um
den Hauptbahnhof angeregt, würde sich auch hier anbieten, dass Autofahrenden
der Radweg deutlich sichtbar gemacht wird. Begründung: Der gesamte Verkehr auf der Mainzer Landstraße bedarf
dringend einer Neuordnung. Gerade im Hinblick auf die Ausweisung von größeren
Wohngebieten im Gallus und damit erhöhtem Verkehrsaufkommen, muss die Mainzer
Landstraße sicherer werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.02.2016, ST 406
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.02.2018, ST 231
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.07.2018, ST 1282
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.02.2019, ST 271
Antrag vom
23.08.2021, OF
132/1
Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 682
Aktenzeichen: 32 1