Verlängerung der Schutzzeit an den Ampeln der Straßenbahnhaltestellen „Rebstöcker Straße“, „Schwalbacher Straße“, „Speyerer Straße“, „Güterplatz“ und „Wickerer Straße“
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM
3700 entstanden aus Vorlage:
OF 724/1 vom
02.09.2018 Betreff: Verlängerung der Schutzzeit an den Ampeln
der Straßenbahnhaltestellen "Rebstöcker Straße", "Schwalbacher
Straße", "Speyerer Straße", "Güterplatz" und
"Wickerer Straße" Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen,
dass die Einfahrt in die Bereiche der Straßenbahnhaltestellen "Rebstöcker
Straße", "Schwalbacher Straße", "Speyerer Straße", "Güterplatz" und
"Wickerer Straße" auch noch circa fünf Sekunden nach Schließung der Türen
für den Autoverkehr geschlossen bleibt. Die Pförtnerampeln sind entsprechend
anzupassen. Begründung: Hintergrund ist, dass viele Autofahrerinnen und
Autofahrer glauben, mit dem Erlöschen des roten Signals dürfe sofort
losgefahren werden, und dies, obwohl sich noch zu Fuß Gehende auf der Fahrbahn
befinden. In seltenen Fällen wird das Fehldenken sogar mit der Hupe
untermauert. Das zunehmend gefährdende Verhalten führte - an der Haltestelle
"Rebstöcker Straße" - bereits zu einem Unfall. Die Maßnahme ist mit keinen
größeren Kosten für Investitionen verbunden und kann daher im Rahmen der
laufenden Unterhaltung in sparsamer Weise umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.01.2019, ST 113
Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1