Zugang zu den Stromkästen für das Nachbarschaftsbüro Ginnheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Für Feste und sonstige Veranstaltungen ist stets eine Gestattungsvereinbarung mit dem Grünflächenamt bzw. dem Amt für Straßenbau und Erschließung erforderlich. In diesem Rahmen öffnet und schließt der Unterhaltungsbezirk gemeinsam mit der Veranstaltungsleitung den Stromkasten, um den Zählerstand vor und nach der Veranstaltung zu Abrechnungszwecken abzulesen. Die Herausgabe eines Schlüssels für den Stromkasten ist somit nicht erforderlich.