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Günthersburgpark: Freizeitgärten und künstlicher Hügel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Mit der Erweiterung des Günthersburgparks wird eine Maßnahme umgesetzt, die im dicht besiedelten Nordend mehr Freiraum zur Erholung und Entfaltung für alle Bürger:innen schafft. Deswegen erstreckt sich die Planung über die gesamte Fläche des Grundstücks 231/94 (Gemarkung Frankfurt, Flur 334), das sich im städtischen Eigentum befindet. Die Günthersburgparkerweiterung überplant zwei Freizeitgärten, die von der Stadt Frankfurt verpachtet wurden. Die Pachtverträge sind in einem Fall jährlich, im anderen Fall monatlich von beiden Seiten kündbar. Bei einem Pachtvertrag pachtet die Pächterin zusätzlich zu der öffentlichen Fläche ein angrenzendes privates Grundstück, so dass die Gartennutzung für sie weiterhin möglich ist. Dem zweiten Pächter kann bei Interesse eine Ersatzfläche im Umfeld zur Pacht angeboten werden. Der Kontakt mit dem Pächter wurde bereits aufgenommen, ein Ortstermin hat stattgefunden. Beide Pächter:innen wissen seit mehreren Jahren von der Erweiterung des Parks, die ihre von der Stadt Frankfurt gepachteten Freizeitgärten betrifft.