Erdaushub Riederwaldtunnel für den Bereich Kalbach und Riedberg entlang der BAB 5 verwenden, Bebauungspläne Nr. 840 und Nr. 803 Ä 4
Stellungnahme des Magistrats
Die Autobahn GmbH hat sich zu der Anregung wie folgt geäußert: "Die verwendbaren Erdmassen des Aushubes für den Riederwaldtunnel sind zunächst zur Schüttung der in der Planfeststellung bezeichneten Erdwälle an der A5 zu nutzen. Diese Wälle haben eine Höhe von 4 Metern über Fahrbahnrand. Im Fall, dass nach Umsetzung der planfestgestellten Maßnahmen noch weitere einbaufähige Überschussmassen vorhanden sind, könnten diese auch anderweitig verwendet werden. Die im weiteren Bauablauf anfallenden und diesbezüglich geeigneten und verwertbaren Überschussmassen könnten dann zur Schüttung der Erdwälle an der A5 im Bereich Kalbach Verwendung finden. Eine weitere Verwendung kann nur dann erfolgen, wenn - zusätzlich zu den Festlegungen des Bebauungsplanes - die baurechtlichen, die grundstücksrechtlichen und die naturschutzfachlichen Voraussetzungen vorliegen. Hierzu gehören zum Beispiel der Grunderwerb, die artenschutzrechtliche Genehmigung, die wasserrechtliche Genehmigung usw. Dies liegt in der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt. Die Realisierung des Lärmschutzwalls gemäß Bebauungsplan 840 kann der Magistrat allerdings mittelfristig nicht in Aussicht stellen. Es sind nach wie vor eine weitergehende Prüfung sowie die Beschaffung der baurechtlichen Voraussetzungen erforderlich.