Konzept gegen die Verunreinigung durch Hundekot
Stellungnahme des Magistrats
Es gibt kein tragfähiges Konzept gegen das Liegenlassen von Hundekot ohne Mitwirkung der Hundebesitzer:innen, des Ortsbeirats und der Anwohner:innen. Bislang geht die Stadt Frankfurt am Main mehrstufig vor, um das Problem des Hundekots in den Griff zu bekommen: Wirkungsvoll ist eine gezielte Ansprache der Verursacher:innen (Hundehalter:innen) wie auch eine Ahndung der Ordnungswidrigkeit bei den "Unbelehrbaren". Für beide Maßnahmen bedarf es der Konkretisierung des Sachverhaltes, eine genaue Benennung der Örtlichkeit und idealerweise der Zeitpunkte, wann die Verschmutzungen in der Regel festgestellt/ verursacht wurden. In der Regel handelt es sich um "Wiederholungstäter:innen", heißt, Zeit und Gassi-Runde sind häufig gleich und wer den Kot nicht aufnimmt und keine Konsequenz erfährt, macht dies regelhaft. Die Stadtpolizei kann die Ordnungswidrigkeit nur ahnden, wenn der Verursachende "in Flagranti" erwischt wird. Die Wahrscheinlichkeit, jemanden zu überführen, ist im Rahmen der allgemeinen Bestreifung gering. Liegen jedoch konkrete Hinweise vor, kann gezielt kontrolliert und geahndet werden. Gleiches gilt für die Aufklärung. Hier besteht die Möglichkeit, Halter:innen durch unsere Sauberkeitsbotschafter:innen anzusprechen. Ausgestattet mit Hundekotbeuteln gehen diese ins Gespräch und klären auf. Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit, das Angebot für die Hundehalter:innen, einfach an Hundekotbeutel zu gelangen, zu erhöhen, in dem sich Pat:innen im Stadtteil/ betroffenen Bereich finden, die bereit sind, sich um einen entsprechenden Spender zu kümmern/ zu befüllen. Das Grünflächenamt bietet die Möglichkeit an, in Grünflächen einen Spender aufzustellen, wenn sich ein Pate hierfür findet. Zur Reinigung der Straßen: Sowohl die Reinigung der öffentlichen Verkehrslinien (Fahrbahn, Gehwege) als auch die dazugehörige Papierkorbleerung, erfolgt im Turnus der festgelegten Reinigungsklasse des jeweiligen Straßenabschnittes. Sollte der OBR der Auffassung sein, dass die Reinigungshäufigkeit in einem konkreten Straßenabschnitt nicht ausreicht, kann die Erhöhung der Reinigungsklasse beim Umweltamt beantragt werden. Die Reinigungsklassenerhöhung ist verbunden mit einer Erhöhung der Straßenreinigungsgebühr aller angrenzenden Liegenschaftseigentümer:innen. Im Rahmen der fachlichen Überprüfungen wurden genügend Papierkörbe festgestellt.