Informationen zu Baumaßnahmen an Spielplätzen
Stellungnahme des Magistrats
Zu a) Bei Baumaßnahmen zum Neubau und zur Grundsanierung von Spielplätzen bringt das Fachamt grundsätzlich Bautafeln zur Information der Bürger:innen über die Baumaßnahme an. Eine Beschilderung von defekten Spielgeräten auf öffentlichen Spielplätzen wird in der Regel dann vorgenommen, wenn der Zeitplan absehbar ist und eine möglichst verlässliche Aussage darüber getroffen werden kann, wann die Maßnahme beendet sein wird. Zu b) Grundsätzlich werden notwendige Sicherheits- und Arbeitsbereiche bei defekten Spielgeräten eingehalten. Gleiches gilt für den Abbau und die Erneuerung von Spielgeräten. Zu c) Aktuell sind an der Wasserspielanlage keine Einschränkungen bekannt. Zukünftige Einschränkungen durch technische Defekte oder Schließungen durch das Gesundheitsamt müssen im Einzelfall betrachtet werden. Die Zeitabläufe sind abhängig von der Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Fremdfirmen bzw. den Abläufen in den externen Laboren des Gesundheitsamtes. Die Wasserspielanlagen sind in der Regel mit Infoschildern ausgestattet, über die mittels eines QR-Codes auf die Webseite www.frankfurt.de verwiesen wird. Die Besucher:innen gelangen auf die Unterseite "Spritziges Vergnügen", auf der über die Betriebszeiten oder mögliche Einschränkungen hingewiesen wird. Diese Unterseite wird mehrfach pro Woche dem aktuellen Stand angepasst.