Aufstellung konsolidierter Gesamtabschluss der Stadt Frankfurt am Main (Konzernabschluss) nach Änderung der HGO
Beschlussvorschlag
Der Vorlage M 152 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Allgemeines
Der kommunale Gesamtabschluss dient dazu, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Kommune und ihrer Beteiligungsunternehmen als einheitliches Ganzes abzubilden. Er stellt ein modernes und wichtiges Informations- und Steuerungsinstrument dar, indem er die notwendige Transparenz über die Kommune als Ganzes schafft und hilft, Risiken im Blick zu behalten.
B. Finanzielle Auswirkungen
Der konsolidierte Gesamtabschluss wird nicht weiter aufgestellt. Jedoch muss dann der Beteiligungsbericht zusätzliche Angaben über ausgewählte Aufgabenträger:innen gemäß § 123a HGO enthalten.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Der Magistrat stellt weiterhin den konsolidierten Gesamtabschluss auf und orientiert sich dabei an § 112a HGO in der bis zum 04.04.2025 gültigen Fassung sowie an den einschlägigen Regelungen der Gemeindehaushaltsverordnung (insbesondere §§ 53 bis 55 GemHVO), solange dies sinnvoll ist oder bis neuere Regelungen gelten.
D. Klimaschutz
b) Eine Einsparung der Softwarepflegekosten ergibt sich nicht. Da sämtliche Server im SAP-Systemumfeld in einer virtualisierten Systemlandschaft auf zwei redundanten Hardwareinstanzen aufgebaut sind, wird das Herauslösen der Module für den Gesamtabschluss zu keiner wesentlichen Einsparung an Hardwarekosten führen.