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Was tut die Stadt Frankfurt gegen antisemitisch motivierte Boykottaufrufe gegen lokale Betriebe?

Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 2

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, darzulegen, 1. welche Maßnahmen er ergreift, um antisemitisch motivierten Boykottaufrufen gegen lokale Betriebe entschieden entgegenzutreten; 2. wie er sicherstellt, dass betroffene Unternehmen bei Rufschädigung, Bedrohungen oder wirtschaftlichen Einbußen schnell und unbürokratisch Unterstützung erhalten; 3. ob er plant, gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung, den Kammern, der Bildungsstätte Anne Frank, der Antidiskriminierungsstelle, dem Antisemitismusbeauftragten und weiteren zivilgesellschaftlichen Partnern ein stadtweites Zeichen gegen diskriminierende und ausgrenzende Kampagnen zu setzen; 4. inwiefern er eigene Kommunikationskanäle (z. B. Social Media, Pressearbeit) nutzt, um Aufklärung, Zivilcourage und Solidarität mit betroffenen Betrieben zu fördern; 5. wie diskriminierende oder hetzerische Kampagnen künftig frühzeitig erkannt, öffentlich benannt und unterbunden werden können; 6. welche Unterstützungsangebote (rechtlich, kommunikativ, psychologisch) für betroffene Betriebe oder Einzelpersonen bestehen oder geschaffen werden können; 7. wie die Stadtgesellschaft insgesamt widerstandsfähiger gegen digitale Anfeindungen und gezielte Boykottkampagnen gemacht werden kann.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 44
OBR 2
TO I, TOP 6
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle