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Verbesserung der Beleuchtung des Fahrradweges zwischen der Sportanlage Mainwasen und der Sportanlage Gerbermühle

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Die vom Ortsbeirat angesprochene Beleuchtungsanlage wurde entsprechend der zum Errichtungszeitraum gültigen Norm errichtet. Die Wegeverbindung liegt in einem Landschaftsschutzgebiet der Zonen I und II. Die Untere Naturschutzbehörde hat daher gefordert, die Beleuchtungsstärke so auszulegen, dass diese den Anforderungen zum Schutz von Flora und Fauna entspricht. Eine Erweiterung der Anlage stünde dem entgegen.

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