Umwelt und Energie
Vorlagen
Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2025, OA 533 entstanden aus Vorlage: OF 946/9 vom 04.02.2025 Betreff: Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen Vorgang: F 1313/23 Vor dem Hintergrund jüngster großflächiger Streusalzanwendung im Ortsbezirk 9 möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. nach dem Beispiel der Stadt Wiesbaden den Einsatz von Streusalz vollständig für private Grundstücke in der Straßenreinigungssatzung auszuschließen; 2. dazu eine entsprechende breit angelegte Informationskampagne nach Wiesbadener Vorbild durchzuführen; 3. ein Pilotprojekt für einen vollständig salzfreien Winterdienst durch die FES durchzuführen, bei dem u. A. - der Einsatz von Granulat statt Feuchtsalz getestet wird; - die tatsächlichen Mehrkosten und der logistische Aufwand dokumentiert werden; - die Auswirkungen auf die CO2-Bilanz erfasst werden. Begründung: Die aktuelle Frankfurter Regelung erlaubt Streusalz "nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen". Wie der Magistrat in Beantwortung der Frage F 1313 selbst einräumt, ist die Entscheidung "vor Ort meistens allerdings nur sehr schwer rechtssicher zu treffen", welche Menge dieses Maß überschreitet. Die Erfahrung zeigt: Sobald Streusalz grundsätzlich erlaubt ist, lässt sich dessen Einsatz praktisch nicht mehr effektiv regulieren. Die massive Verwendung von Streusalz vor dem Bertramshof im Januar 2025 ist dafür ein aktuelles Beispiel aus dem Ortsbezirk 9. Die Stadt Wiesbaden geht seit 1992 einen anderen, konsequenteren Weg: Die Anwendung von Streusalz auf privaten Grundstücken ist gänzlich ausgeschlossen. Diese kategorische Regelung schafft Rechtssicherheit und ist - im Gegensatz zu Mengenbegrenzungen - einfach zu kontrollieren: Wurde Salz verwendet oder nicht? Die verfügbaren Alternativen wie Sand, Splitt, Ton- oder Lavagranulat sind umweltverträglich und haben sich in vielen Städten bereits bewährt. Sie sind in der Anschaffung oft günstiger als Streusalz und können nach dem Winter sogar aufgenommen und wiederverwendet werden. Die ELW (Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden) zeigt, dass auch das nachträgliche Entfernen des Granulats praktikabel ist - in der Saison 2018/19 wurden dort 630 Tonnen Granulat eingesetzt und wieder aufgenommen. Dies ist auch aus ökologischer Sicht dringend geboten: Streusalz verhindert die Aufnahme von Nährstoffen und Wasser durch Pflanzen, zerstört die für Bäume lebenswichtige Symbiose mit Bodenpilzen, belastet das Grundwasser und schädigt die Bodenstruktur nachhaltig. Die zunehmende Bedeutung von Bäumen und insbesondere älteren Bäumen mit ihrer großen Kronenabdeckung sollte vor dem Hintergrund der dringend notwendigen Klimaanpassung stärker berücksichtigt werden. Die bekannten, von der FES vorgebrachten Bedenken bezüglich des Verzichts auf Feuchtsalz (höhere Kosten, längere Umlaufzeiten, schlechtere CO2-Bilanz) sollten in einem Pilotprojekt überprüft werden. Die jahrzehntelangen Erfahrungen aus Wiesbaden belegen bereits, dass - ein klares Verbot mit definierten Bußgeldern Rechtssicherheit schafft; - auch städtische Liegenschaften und Aufgaben erfolgreich auf alternative Streumittel umgestellt werden können; - eine gute Kommunikationsstrategie (wie die Wiesbadener Kundenzeitschrift "Orange") bei der Umsetzung eines Verbots hilft; - vor einem solchen Hintergrund Verstöße effektiv kontrolliert und geahndet werden können. Wenn unsere Nachbarstadt seit über 30 Jahren erfolgreich ohne privates Streusalz auskommt, sollte Frankfurt diesem Beispiel folgen können. Dieses Bild aus dem Januar 2025 zeigt keinen Schnee, sondern privat gestreutes Salz (Quelle: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 26.01.2023, F 1313 Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 178 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 533 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 533 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5857, 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 20.03.2025
Nachfrage zur Umrüstung Gaslaternen Bericht des Magistrats vom 16.12.2024, B 464
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2025, OA 535 entstanden aus Vorlage: OF 827/3 vom 05.02.2025 Betreff: Nachfrage zur Umrüstung Gaslaternen Bericht des Magistrats vom 16.12.2024, B 464 Der gesamtstädtische Anteil der Straßen im Nordend liegt bei 17 Prozent, der Anteil der im letzten Jahr auf Gaslaternen umgerüsteten Straßen im Nordend jedoch mit acht Straßen im gesamtstädtischen Vergleich (abgeschlossene Maßnahmen und Ausblick auf voraussichtliche Maßnahmen in 2024) lediglich bei acht Prozent. Bei diesem Tempo mit acht Straßen pro Jahr würde die Umrüstung im Nordend noch knapp sieben Jahre dauern. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: a) Im Bericht vom 16.12.2024, B 464, werden unter der Rubrik "Maßnahme abgeschlossen/ Ausblick voraussichtliche Maßnahmen in 2024" 58 Straßen aufgeführt. Sind diese Maßnahmen in 2024 abgeschlossen worden? b) Lediglich 35 der umzurüstenden Straßen wurden unter der Rubrik "Maßnahme abgeschlossen" für 2024 erfasst. Bei insgesamt 501 umzurüstenden Straßen entspricht das nur sieben Prozent. Welchen Prozentsatz hat sich die Verwaltung für die jährliche Umrüstung von Gaslaternen ursprünglich vorgenommen? Wann sollte damit die Maßnahme planmäßig beendet sein? Wann im Nordend? Begründung: Ein am 16.12.2024 erstellter Bericht führt 58 Maßnahmen (61 Prozent der Gesamtmaßnahmen) als "voraussichtliche Maßnahmen in 2024" auf. Das verwundert und wirft die Frage auf, ob damit eventuell noch in 2025 Kapazitäten mit der Abarbeitung der nicht erfolgten Maßnahmen aus 2024 gebunden sind und es damit zu einer weiteren Zeitverzögerung bei der Umrüstung kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.12.2024, B 464 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1261 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 535 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Volt (B 464 = Kenntnis, OA 535 = vereinfachtes Verfahren) Stadtv. Bäppler-Wolf (B 464 = Kenntnis, OA 535 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 535 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5983, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025
Digitalisierung von Verwaltungsleistungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1540/1 Betreff: Digitalisierung von Verwaltungsleistungen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu beantworten, welche Verwaltungsleistungen im Jahr 2024 digitalisiert wurden und welche für das Jahr 2025 planmäßig noch vorgesehen sind. Begründung: Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen trägt zur Modernisierung des öffentlichen Sektors bei und verbessert die Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger. Auch wenn die Fristen das alten OZG nicht eingehalten wurden, gelten dessen Ziele, Verwaltungsleistungen zu digitalisieren, weiterhin. Das neue OZG gilt seit dem 24.07.2024. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 36 Die Partei stellt den Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1540/1 nicht zu befassen. Beschluss: Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1540/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen 1 GRÜNE, CDU und BFF (= Befassung mit der Vorlage)
Partei: CDU
Weiter lesenUnterliederbach: Zusammensetzung „Industrieschnee“
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 1161/6 Betreff: Unterliederbach: Zusammensetzung "Industrieschnee" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was über die Zusammensetzung des "Industrieschnees" in den Stadtteile Höchst und Unterliederbach bekannt ist und wann die letzten Messungen erfolgten. Begründung: In den Stadtteilen Höchst und Unterliederbach kommt es immer wieder zu einem Phänomen, das als "Industrieschnee" bekannt ist. Dieses künstlich erzeugte Schneephänomen entsteht durch die Emissionen aus Industrieanlagen, die sich bei bestimmten Wetterlagen abkühlen und zu Kondensationsprozessen führen. Das Auftreten von Industrieschnee hat bei vielen Bewohner:innen im Frankfurter Westen Besorgnis ausgelöst, insbesondere in Bezug auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen. Um Klarheit über mögliche Risiken zu schaffen, erscheint eine Untersuchung der Auswirkungen der Emissionen als sehr sinnvoll. Der Ortsbeirat bittet daher um eine umfassende Prüfung und Berichterstattung durch den Magistrat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1121 2025 Die Vorlage OF 1161/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD und GRÜNE gegen CDU (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFluglärmminderung für Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6365 entstanden aus Vorlage: OF 312/16 vom 15.01.2025 Betreff: Fluglärmminderung für Bergen-Enkheim Vorgang: B 331/24 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. sich bei dem Expertengremium "Aktiver Schallschutz" des Forums Flughafen und Region im höchsten Maße dafür einzusetzen, dass die Abflugroute 07-N (lang) mit Augenmerk auf Bergen-Enkheim und mit hoher Priorität optimiert wird; 2. das Ergebnis der Prüfung vom 14.02.2024 nicht anzuerkennen und erneut eine faktenbasierte Prüfung vorzunehmen, die bisher nicht ausreichend stattgefunden hat, da technisch mögliche Alternativen nicht einbezogen wurden. Es soll nicht, wie in dem Bericht B 331 beschrieben, die Maßnahme nicht weiterverfolgt und erst dann wieder aufgegriffen werden, bis "technische Weiterentwicklungen eine relevante Reduzierung der Lärmwirkung für die Gesamtregion möglich erscheinen lassen". Der Ortsbeirat erwartet, dass bestehende technische Möglichkeiten, die eine Optimierung schon jetzt möglich machen, genutzt werden; Wichtig ist hierbei, dass der Ortsbeirat hiermit keine Reduzierung der Flüge oder eine Mehrbelastung anderer Besiedlungen der Abflugroute 07-N (lang) fordert: Es soll lediglich Bergen-Enkheims einzigartige geografische Lage genutzt werden, da es im Osten an ein nicht besiedeltes Gebiet grenzt. Dadurch entfällt das Argument der "dichten Besiedlung". 3. sich dafür einzusetzen, dass bei Windstärken bis fünf Knoten tatsächlich auch die Hauptbetriebsrichtung West geflogen wird (ausgenommen bei Latenzen in der Betriebsumstellung). Aus Daten ist ersichtlich, dass bei Windstärken unter fünf Knoten teilweise trotzdem in der Betriebsrichtung Ost geflogen wird. Begründung: Bei den Windrichtungen aus Norden, Osten und Südosten wird für den Abflug von schweren zwei-, drei- und viermotorigen Jets die Abflugroute 07-N (lang) über Bergen-Enkheim genutzt. Diese Flugroute wurde von der Deutschen Flugsicherung, dem Fluglärmbeauftragten und der Fluglärmkommission gemeinsam vor über 25 Jahren verabschiedet. Der damals diskutierte Vorschlag, die Flugroute abhängig von der Windrichtung und Windstärke zu führen, wurde damals nicht weiterverfolgt - was bei den Navigationsmöglichkeiten des 20. Jahrhunderts verständlich ist. In der Sitzung des Ortsbeirates 16 am 4. Juni 2024 schilderten die Vertreter der Fluglärmkommission, wie auch schon in ihrer Stellungnahme vom 14. Februar 2024, dass unterschiedliche Varianten nur eine Verschiebung der Lärmbelastung zwischen den betroffenen Besiedlungen zur Folge hätten. Blickt man auf eine Karte, ist einem zwar klar, dass dies für andere Stadtteile wohl leider wahr ist; allerdings ist nicht verständlich, wie es für den Stadtteil Bergen-Enkheim zu einer solchen Aussage kommen kann, denn Bergen-Enkheim grenzt im Osten und Nordosten an ein weitläufiges nicht besiedeltes Gebiet (siehe nachfolgende Kartenausschnitte). Die Flugroute führt über die östlichen Ränder von Bergen-Enkheim und unterstellt, dass der Fluglärm senkrecht nach unten fällt. So nimmt die Routenführung aktuell keinerlei Rücksicht auf Windstärke, die Windrichtung (zwischen minus 20 Grad Nord und 170 Grad Süd), die Flughöhe und den Flugzeugtyp. Dies sorgt für eine massive Lärmbelastung für alle Menschen in Bergen-Enkheim. Mit der im Jahre 2025 zur Verfügung stehenden Navigationstechnik und KI sollte es möglich sein, auf einer Minimierungsrechnung mit den vier Parametern (Windstärke, Windrichtung, Überflughöhe, Flugzeugtyp) basierende Flugrouten zu konzipieren, die es vermeiden, lärmsensible Gebiete zu überfliegen. Man kommt dann auch zu anderen Ergebnissen als die laterale Optimierung Abflugroute 07-N (lang) (FLK 14.02.2024, Forum Flughafen und Region). Aufgrund des bei Ostbetrieb vorherrschenden Ostwinds sollte es zum Beispiel unwahrscheinlich sein, dass durch eine Verschiebung der Route Richtung Osten Maintal-Bischofsheim mehr belastet wird. Stattdessen wird erwartet, dass der Hauptteil des Lärms auf das Landschaftsschutzgebiet Enkheimer Ried/Berger Hang fällt und Bergen-Enkheim mit etwas weniger Lärm auskommen kann. Das Grundgesetz schützt Leben und Gesundheit; daher ist der Magistrat verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die diesem Ziel dienen und Bergen-Enkheim nicht weiter mit unnötigem Fluglärm belasten. Überflüge 2024 Bergen-Enkheim, Screenshot von dfld.de: Dauerschallpegel 2024 Bergen-Enkheim, Screenshot von dfld.de: Abflugroute 07-N (lang), Mikroansicht. Screenshot von franom.fraport.de, Beispiel vom Abend des 24. Oktober 2024: Abflugroute 07-N (lang), Mesoansicht. Screenshot von franom.fraport.de, Beispiel vom Mittag des 12. Dezember 2024: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.08.2024, B 331 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 679 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1000
Wallboxen im Vorgarten
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 477/7 Betreff: Wallboxen im Vorgarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, die Errichtung von E-Lade-Stationen (Wallboxen) im Vorgartenbereich privater Grundstücke als Ausnahme zur Vorgartensatzung zu genehmigen. Diese Genehmigung soll unter folgenden Bedingungen erteilt werden: 1. Die Fläche, auf der das Fahrzeug zum Laden abgestellt wird, darf nicht versiegelt werden. Stattdessen sollen wasserdurchlässige Materialien wie Rasengittersteine oder Schotterrasen verwendet werden, um die Versickerung von Regenwasser zu gewährleisten und das Stadtklima zu schützen. 2. Die optische Gestaltung der Vorgärten muss weiterhin mit dem Charakter des Wohnumfelds vereinbar sein. 3. Es ist sicherzustellen, dass die E-Lade-Station über Photovoltaik - Anlagen gespeist wird. Begründung: Die Förderung der Elektromobilität ist ein wesentlicher Baustein der Klimaschutzstrategie der Stadt Frankfurt am Main. Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu erleichtern, sollten private Initiativen zur Errichtung von E-Lade-Stationen unterstützt werden. Die Vorgartensatzung hat das Ziel, die Vorgärten als grüne und versickerungsfähige Flächen zu erhalten. Dieses Ziel wird durch die Bedingung, dass die Fläche zum Laden des Fahrzeugs nicht versiegelt wird, gewahrt. Die Maßnahme trägt dazu bei, die Klimaziele der Stadt Frankfurt am Main zu erreichen, ohne die gestalterischen und ökologischen Vorgaben der Vorgartensatzung aufzugeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 477/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenAuskunft über die Trinkwasserqualität während des Einsatzes von Chlorbleichlauge
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2024, OM 6273 entstanden aus Vorlage: OF 569/12 vom 25.11.2024 Betreff: Auskunft über die Trinkwasserqualität während des Einsatzes von Chlorbleichlauge Der Magistrat wird gebeten, eine transparente Darstellung der Messungen vorzunehmen und Auskunft über die Kontrollwerte des Trinkwassers, die von Beginn der Wartungsarbeiten der Behälteranlage Heiligenstock bis zum Ende der Zugabe der Chlorbleichlauge vorgenommen wurden, zu geben. Wie hat sich die Belastung des Trinkwassers während der Zugabe der Chlorbleichlauge verändert und sind Grenzwerte überschritten worden? Wurde durch die Zugabe der Chlorbleichlauge die Chlorgrenzwerte überschritten? Von der Maßnahme war u. a. Kalbach-Riedberg betroffen. Begründung: Die Mainova berichtete am 07.10.2024 über einen Rohrschaden in der Behälteranlage Heiligenstock. Im Zuge der Instandsetzung wurde "in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt vorsorglich in geringem Umfang Chlorbleichlauge zur Desinfektion zugegeben" (Quelle: https://www.mainova.de/de/ihre-mainova/presse/pressemitteilungen/2024/desinfekti on-des-trinkwassers-im-frankfurter-norden--142902). Am 23.11.2024 war dem Pressebericht der FNP zu entnehmen, "im Laufe der zweiten Dezemberwoche (9. bis 14. Dezember) wolle Hessenwasser die Desinfizierung einstellen" (Quelle: https://www.fnp.de/frankfurt/trinkwasser-in-frankfurt-riecht-noch-laenger-nach-c hor-93428661.html). In der Bevölkerung besteht eine hohe Sensibilität über die Zugabe von Chlor im Trinkwasser, was durch eine deutliche Veränderung des Geruchs spürbar ist. Um der Verunsicherung entgegenzuwirken, sollten über die allgemeinen Pressemeldungen hinaus die konkret vorliegenden Messwerte des Trinkwassers und die Auswirkungen auf die Qualität und Grenzwerte zur Trinkwasserverordnung offengelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 446 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 91-50
Hochwasser-Schutzmaßnahmen für Niederursel planen und einleiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6279 entstanden aus Vorlage: OF 499/8 vom 20.11.2024 Betreff: Hochwasser-Schutzmaßnahmen für Niederursel planen und einleiten Der Magistrat wird aufgefordert, die Voraussetzungen für eine Deregulierung des Urselbachs an der Grenze zu Oberursel (und dem Klärwerk Oberursel) zu prüfen. Es sind die rechtlichen, hydrologischen und geomorphologischen Voraussetzungen hinsichtlich einer unmittelbaren Gefahrenlage zu prüfen. Das Ziel muss es sein, schnellstmöglich mehr Stauraum und Versickerungsfläche für das Wasser zur Verfügung zu stellen, um Überschwemmungen in Niederursel zu verhindern. Der Ankauf von privatem Gelände durch die Stadt sollte unbürokratisch geregelt werden. Das Bachbett des Urselbachs hat im Bereich des oberen Mühlenwanderwegs östlich nur zwei kleinere natürliche Staubecken. Danach ist er durch Basaltsteine in einem schmalen Bachbett kanalisiert, in dem das Wasser durch das Gefälle, die Regenmenge im Uferbereich und Zuflüsse eine hohe Geschwindigkeit hat. Das nach Süden abfallende Gelände auf der westlichen Seite des Bachlaufs bietet mehrere flache Senkungsbereiche, die sich für eine Renaturierung, Staubecken und Mäander eignen, in denen das Wasser sich sammeln und versickern kann. Diese Senken gibt es 1. im oberen Bereich vor der Autobahnbrücke, 2. unmittelbar vor/unter der Autobahnbrücke, 3. südlich des Sportplatzes und 4. an der westlichen Geländekante vor der Baugrenze des Ortes. Begründung: Für die Schutzmaßnahmen besteht eine besondere Eile, die sich aus der Gefahrenlage für den Dorfkern Niederursel ergibt, der infolge des Klimawandels mit Starkregenereignissen häufiger als in den Jahren zuvor von Überschwemmungen betroffen sein kann. Niederursel liegt an der Talsohle des Urselbachtales und zwischen zwei Höhenzügen. Die Überschwemmungen des Urselbach sind, wie das aktuelle Jahr zeigt, gekennzeichnet durch plötzliches Auftreten, eine hohe Geschwindigkeit des Wassers, plötzlichen extrem hohen Pegelstand mit der Überflutung von Gebäudeteilen und der Gefahr der Unterspülung. Die städtische Kanalisation versagt in diesen Fällen. Für die Bewohner:innen besteht unter Umständen Lebensgefahr, wenn sie nicht rechtzeitig gewarnt werden. In den Sitzungen des Ortsbeirates berichteten die Bürger:innen von ihren Ängsten und den Schäden an ihrem Eigentum. Deshalb und um größere Katastrophen zu verhindern, ist es geboten, schnell und unbürokratisch die Schutzmaßnahmen zu prüfen und umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 486 Aktenzeichen: 90-32
Begrünung der Kirchnerstraße durch Baumpflanzungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6249 entstanden aus Vorlage: OF 1444/1 vom 12.11.2024 Betreff: Begrünung der Kirchnerstraße durch Baumpflanzungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in welchen Bereichen der Kirchnerstraße Bäume gepflanzt werden können und wie viele Baumpflanzungen möglich sind. Begründung: Die Kirchnerstraße, die mittlerweile für den Autoverkehr entwidmet wurde, leidet unter einem erheblichen Mangel an Grünflächen und Bäumen, was zur sommerlichen Erhitzung beiträgt. Zusätzliche Baumpflanzungen würden das Mikroklima verbessern und die Lebensqualität der Anwohnenden steigern. Eine grüne Gestaltung der Straße ist ein wichtiger Schritt zur Klimaanpassung in der Stadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 548 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1914
Verrutschtes Bodenmaterial im Frankfurter Bogen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6222 entstanden aus Vorlage: OF 945/10 vom 18.11.2024 Betreff: Verrutschtes Bodenmaterial im Frankfurter Bogen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis wann das nach den starken Regenfällen verrutschte Bodenmaterial der Wege im Grünzug an der Liesel-Oestreicher-Schule sowie der Freiflächen auf dem Gravensteiner-Platz fachgerecht wieder an den jeweils ursprünglichen Standort gebracht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 950 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Die Gehwege in der Parkanlage/Streuobstwiese Am Borsdorfer für kommende Starkregenereignisse sanieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6219 entstanden aus Vorlage: OF 938/10 vom 19.11.2024 Betreff: Die Gehwege in der Parkanlage/Streuobstwiese Am Borsdorfer für kommende Starkregenereignisse sanieren Der Magistrat wird gebeten, die Gehwege in der Parkanlage/Streuobstwiese Am Borsdorfer so zu sanieren, dass ein Abtragen der Schotterflächen bei Starkregenereignissen nicht mehr möglich ist. Auch sollte der Abfluss in die Kanalisation optimiert werden. Begründung: Der Zustand der Gehwege ist nach mehrmaligem Starkregen in einem desolaten Zustand. Da weiterhin mit Starkregenereignissen zu rechnen ist, ist eine angepasste Sanierung dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 561 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 67-0
Einfach mal entsiegeln statt noch mehr Konzepte Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 379
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.12.2024, OA 513 entstanden aus Vorlage: OF 1435/1 vom 24.10.2024 Betreff: Einfach mal entsiegeln statt noch mehr Konzepte Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 379 Vorgang: NR 370/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1837/22 Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, in Bezug auf den Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 379, und dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022, § 1837, der seitens des Magistrats immer noch nicht umgesetzt worden ist, nunmehr zügig, zielorientiert und entschlossen voranzuschreiten und den Magistrat aufzufordern, 1. geeignete größere, zusammenhängende Flächen schnell und unbürokratisch entsiegeln und begrünen zu lassen, damit auch eine Wirkung erkennbar ist; 2. die Ortsbeiräte aufzufordern, geeignete Plätze, versiegelte Flächen oder zum Rückbau geeignete Verkehrsflächen dem Magistrat zu melden, die in Abstimmung mit den beteiligten Ämtern schnell und unbürokratisch entsiegelt und begrünt werden können; 3. eine Prioritätenliste weiterer, konkreter Entsiegelungsvorhaben mit Terminangaben bis zum 31.03.2025 den Ortsbeiräten und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Begründung: Die Klimakrise, die Überschwemmungen bei Starkregen, die sommerliche Hitze und die sterbenden Senior*innen warten nicht darauf, dass der Magistrat nach Studium des Geoportals, der Erstellung eines Entsiegelungskatasters, der Umsetzung zahlreicher Kleinprogramme, der Auflistung der Prioritäten, der Erstellung eines Konzeptes und der Festlegung von Entsiegelungsgraden vielleicht auch einmal Flächen entsiegelt. Die derzeit umgesetzten Kleinmaßnahmen jedenfalls reichen nicht aus, um spürbare Effekte im Ortsbezirk 1 zu erzielen. Der Ortsbeirat 1 ist dem Magistrat gerne behilflich dabei und hat dies in der Vergangenheit bereits getan, geeignete Flächen zu benennen. Stadtplanungsamt, ASE und Grünflächenamt sollten künftig als die federführenden Ämter in Frankfurt wahrgenommen werden, die eine angenehme Aufenthaltsqualität für die Menschen schaffen und gleichzeitig Schäden und Kosten durch Hitze und Überschwemmungen reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 379 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.05.2022, NR 370 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 571 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 33 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 505 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 513 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 379 = Zurückweisung, OA 505 und OA 513 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 505 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 513 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5562, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024
Pflanzen statt ödem Hotspot: Karlsplatz entsiegeln und begrünen
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.12.2024, OA 516 entstanden aus Vorlage: OF 1436/1 vom 24.10.2024 Betreff: Pflanzen statt ödem Hotspot: Karlsplatz entsiegeln und begrünen Vorgang: OM 1827/22 OBR 1; ST 1753/22; M 136/24 Die Planungen zur Erneuerung und Umgestaltung des Karlsplatzes und der Karlstraße ziehen sich nun bereits über Jahrzehnte. Konkret wurden die Planungen zuletzt ab dem Jahr 2022. Der Ortsbeirat hat dazu Planungsvorschläge unterbreitet und Wünsche geäußert, wie z. B. in der Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1827: "1. Teilflächen rund um das neue Trafogebäude sollen entsiegelt bleiben und begrünt werden. Es ist darauf zu achten, dass einerseits insekten- und vogelfreundliche Pflanzen gewählt werden sowie die Anordnung der Bepflanzung so vorzusehen ist, dass keine Drogenverstecke entstehen können, z. B. durch Staudenbeete, Einzelgehölze etc., und andererseits möglichst eine wassergebundene Decke vorzusehen, die eine Versickerung der Niederschläge vor Ort ermöglichen und die Kosten senken würde." Der Magistrat hat in der Stellungnahme vom 08.08.2022, ST 1753, alle Maßnahmen zur Entsiegelung abgelehnt. Außerdem beabsichtigt der Magistrat, die derzeit noch existierenden Grünflächen auszurotten und zu versiegeln mit der Begründung, dass so keine Drogenverstecke auf dem Karlsplatz mehr möglich seien. Der Magistrat negiert damit jedoch die Tatsache, dass Drogen dann - wie so oft in Frankfurt - in umliegenden Hauseingängen, hinter Abdeckungen, in Blumenkübeln oder unter sonstigen Gegenständen versteckt werden. Die Erschaffung einer hundertprozentig versiegelten Platzfläche verhindert den Drogenkonsum und -verkauf jedenfalls nicht. Der Magistrat fördert mit der aktuellen versiegelten Planung jedoch Überschwemmungen, da der Starkregen nicht versickern kann. Die sommerliche Hitze nimmt weiter zu, die Aufenthaltsqualität nimmt im gleichen Maße ab. Der Platz soll also so gestaltet werden wie jene Plätze, die der Magistrat gerade aufwendig entsiegelt, weil sie nicht funktionieren und nicht mehr zeitgerecht sind. Unweit des Karlsplatzes ist ein weiteres Negativbeispiel zu besichtigen: der François-Mitterrand-Platz. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Leitlinien zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung konsequent anzuwenden; 2. die Forderungen des Ortsbeirats 1 ernst zu nehmen und nicht zu ignorieren; 3. die Planungen zügig anzupassen und die Umsetzung schnell auf den Weg zu bringen. Beispielbild: Paul-Arnsberg-Platz, Stadt Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1827 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1753 Vortrag des Magistrats vom 11.10.2024, M 136 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 707 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.01.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 516 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.01.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 516 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5616, 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.01.2025
Informationsveranstaltung „Starkregen-Vorsorgekonzept“ Frankfurter Berg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6208 entstanden aus Vorlage: OF 895/10 vom 21.10.2024 Betreff: Informationsveranstaltung "Starkregen-Vorsorgekonzept" Frankfurter Berg Vorgang: OM 1002/21 OBR 10; ST 242/22; OM 5556/24 OBR 10; ST 1639/24 Der Ortsbeirat 10 begrüßt, dass der Magistrat die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Informationsveranstaltung "Starkregen-Vorsorgekonzept" Frankfurter Berg am 23.09.2024 über die aktuellen Erkenntnisse sowie die erforderlichen und noch zu treffenden Maßnahmen des Magistrats, aber auch der jeweiligen Objekteigentümer informierte. Aufgrund des starken Interesses und der großen Teilnehmerzahl musste die Veranstaltung sogar kurzfristig in das Titus-Forum verlegt werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, warum er in seiner Stellungnahme vom 09.09.2024, ST 1639, noch mitteilt, "in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können", es aber unterlassen hat, auf die Informationsveranstaltung "Starkregen-Vorsorgekonzept" Frankfurter Berg hinzuweisen. Dies ist insbesondere deshalb nicht nachvollziehbar und wird ausdrücklich missbilligt, weil die SEF bereits mit Schreiben vom 31.07.2024 zu der Informationsveranstaltung, ursprünglich am Frankfurter Berg, eingeladen hatte! Warum wurde der Ortsbeirat nicht zu dieser Informationsveranstaltung eingeladen? 2. dem Ortsbeirat 10 umgehend ein Protokoll der Veranstaltung nebst Präsentation und Erläuterungen zu überlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1002 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 242 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5556 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1639 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 496
Baum versetzen statt fällen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6239 entstanden aus Vorlage: OF 1048/2 vom 22.11.2024 Betreff: Baum versetzen statt fällen Der Magistrat wird gebeten, 1. bezüglich der geplanten Fällung der Gefülltblühenden Rosskastanie (Aesculus hippocastanum Baumannii) - Baumkatasternummer 137 - zu prüfen, ob statt der Fällung des Baumes ein Ausbaggern und Versetzen an den Standort der geplanten Nachpflanzung möglich ist; 2. sofern dies möglich ist, den Bauablauf gegebenenfalls anzupassen, sodass zuerst der neue Baumstandort - mutmaßlich der derzeitige Standort der zu verlegenden Bushaltestelle - hergestellt wird und danach der Baum entnommen und die Bushaltestelle am neuen Standort errichtet wird. Begründung: Baumerhalt ist einer Neupflanzung immer vorzuziehen. Der in Rede stehende Baum ist im Hinblick auf den Kronendurchmesser deutlich der kleinste in seinem Baumbeet. Da sich vom Kronendurchmesser in grober Näherung die Wurzelgröße ableiten lässt, steht zu vermuten, dass auch ein Ausbaggern des Baumes möglich sein könnte. Bevor der Baum aufgegeben wird, sollte dies zumindest geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 549 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1944 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Grün für die Kuhwaldstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6234 entstanden aus Vorlage: OF 1033/2 vom 14.10.2024 Betreff: Grün für die Kuhwaldstraße Vorgang: OM 2256/22 OBR 2; ST 2092/22 Der Magistrat wird gebeten, die in der Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2256, angeregten Sperrflächen baldmöglichst zu entsiegeln und wo möglich mit Bäumen zu bepflanzen. Begründung: Mit der Vorlage OM 2256 hatte der Ortsbeirat bereits im Mai 2022 beschlossen, den Kreuzungsbereich Kuhwaldstraße/Ohmstraße/Kreuznacher Straße so umzugestalten, dass Verkehrsflächen reduziert und Aufenthaltsflächen für Menschen geschaffen werden. In seiner Stellungnahme zum Umsetzungsstand vom 16.09.2022, ST 2029, hatte der Magistrat zuletzt vorgeschlagen, die Sperrflächen zu entsiegeln und damit zu einem besseren Stadtklima beizutragen. Diesen Vorschlag begrüßt der Ortsbeirat und bittet den Magistrat, die ämterübergreifende Abstimmung zügig voranzutreiben, um die Entsiegelung möglichst noch vor dem nächsten Hitzesommer umzusetzen und in diesem Bereich für Abkühlung zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2256 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2092 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 618 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1668 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zukunft des Baumbestands in der Mathildenstraße 28: Prüfung der Auswirkungen der Baumaßnahme der Sankt BonifatiusGemeinde in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6188 entstanden aus Vorlage: OF 1261/5 vom 09.11.2024 Betreff: Zukunft des Baumbestands in der Mathildenstraße 28: Prüfung der Auswirkungen der Baumaßnahme der Sankt Bonifatius-Gemeinde in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie viele Bäume im Zuge der geplanten Baumaßnahmen der Sankt Bonifatius-Gemeinde in Oberrad, Mathildenstraße 28, zur Fällung vorgesehen sind. Begründung: Laut Informationen der Sankt Bonifatius-Gemeinde in Oberrad (https://www.sanktbonifatius.de/zukunftsprojekt-herz-jesu/) und der Initiative Nachbarprotest (https://nachbarprotest.de/) plant die katholische Gemeinde Oberrad den Abriss mehrerer Gebäude, darunter das Gemeindehaus, das Pfarrhaus, der Kindergarten sowie ein Wohnhaus in der Mathildenstraße 28. An deren Stelle soll ein neues, viergeschossiges Gebäude errichtet werden. Nach Angaben der oben genannten Initiative sollen für die Umsetzung dieses Bauvorhabens mindestens 35 ausgewachsene Bäumen gefällt werden. Es besteht die Sorge, dass im Zuge der weiteren Bauarbeiten insgesamt bis zu 50 Bäume entfernt werden könnten. Ausgewachsene Bäume spielen eine entscheidende Rolle für das Stadtklima und die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner. Sie bieten Schatten, verbessern die Luftqualität, reduzieren Lärm und tragen zur Biodiversität bei. Das Pflanzen von Ausgleichsbäumen außerhalb von Frankfurt kann diese lokalen Vorteile nicht ersetzen und trägt nicht zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Daher ist es von öffentlichem Interesse, Klarheit über den genauen Umfang der geplanten Baumfällungen zu erhalten und zu prüfen, ob alternative Lösungen möglich sind, die den Erhalt der Bäume berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 208 Aktenzeichen: 79-0
Platanen auf der Weseler Werft wachsen lassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6171 entstanden aus Vorlage: OF 452/4 vom 11.11.2024 Betreff: Platanen auf der Weseler Werft wachsen lassen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und einmalig zu berichten, ob die Platanen, die am Mainufer auf der Weseler Werft zwischen Flößerbrücke und Bastion stehen und jährlich beschnitten werden, dem natürlichen Wachstum überlassen werden können. Falls die Antwort positiv ausfällt, möge künftig entsprechend vorgegangen werden. Begründung: Die Klimakrise erfordert vielfältige Maßnahmen, um deren Folgen auch in Frankfurt zu mindern. Großkronige Platanen erzeugen besonders im Sommer eine intensivere Verschattung und damit ein kühleres Mikroklima, als es die derzeit intensiv gärtnerisch erzogenen Bäume vermögen. Ziel sollte es sein, auf der Weseler Werft langfristig einen Tunneleffekt durch die hochgewachsenen Platanen zu erzeugen, wie er bisher schon am Mainufer im Nizza oder am Südufer im Bereich Schaumainkai besteht. Darüber hinaus können die personellen und finanziellen Ressourcen, die bisher für die jährliche Beschneidung der Platanen am genannten Standort aufgewendet werden müssen, anderen Zwecken zugeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 329
Grünstreifen in der Oskar-von-Miller-Straße mit hochwachsenden Bäumen ausstatten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6170 entstanden aus Vorlage: OF 451/4 vom 11.11.2024 Betreff: Grünstreifen in der Oskar-von-Miller-Straße mit hochwachsenden Bäumen ausstatten Der Magistrat wird gebeten, den Grünstreifen in der Mitte der Oskar-von-Miller-Straße, im Abschnitt zwischen Obermainanlage und der Uhlandstraße/Martin-Elsässer- Platz, mit der größtmöglichen Zahl hochwachsender Bäume zu versehen. Begründung: Die Klimakrise erfordert auch in Frankfurt alle erdenkliche Maßnahmen, um deren Folgen zu mindern. Baumpflanzungen sind bekanntermaßen in diesem Zusammenhang ein geeignetes Mittel. Die Bäume könnten außerdem den genannten Straßenraum etwas ökologisch und ästhetisch aufwerten. Nachdem es im weiteren Straßenverlauf in der Sonnenmannstraße gelungen ist, die Baumpflanzungen zu ergänzen, sollte dieses auch in der Oskar-von-Miller-Straße gelingen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 627 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Konzept für Klimaschutzräume vorlegen und verwaltungsinterne Verantwortlichkeiten klären
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2024, OA 509 entstanden aus Vorlage: OF 463/7 vom 12.11.2024 Betreff: Konzept für Klimaschutzräume vorlegen und verwaltungsinterne Verantwortlichkeiten klären Vorgang: V 740/23 OBR 7; ST 68/24; OM 5122/24 OBR 7; ST 1865/24 Zwischenbescheide des Magistrats vom 15.04.2025 und 21.08.2025 Sowohl in der Stellungnahme ST 68 als auch in der Stellungnahme ST 1865 befürwortet der Magistrat die Einrichtung von sog. Klimaschutzräumen nach dem Vorbild der "refugis climàtics" in Barcelona. Diese sollen für vulnerable Gruppen als Hitzeschutzräume im Sommer fungieren und vorrangig in Stadtteilen mit wenig Grün und öffentlich zugänglichen Gebäuden eingerichtet werden. In den vorgelegten Stellungnahmen wird zum einen darauf abgestellt, dass noch Rahmenbedingungen festzulegen seien, insbesondere bezüglich der Verantwortlichkeiten und der notwendigen Ressourcen für den Betrieb. Zum anderen werde die Prüfung und Umsetzungsplanung im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie 2.0 erfolgen. Über den Prozess und die Zeitplanung herrscht weiterhin Unklarheit. Es macht Sinn, bestehende städtische Liegenschaften, darunter auch diejenigen von Beteiligungsgesellschaften und Stiftungen, zu prüfen und solche zu identifizieren, die für die Weiterverfolgung des Ansatzes genutzt werden könnten. Einige sind in der Kühle-Orte-Karte der Stadt Frankfurt auch schon aufgeführt. Diese könnten mit den Hilfsmitteln, die in der Stellungnahme ST 1865 für die Ausstattung der Klimaschutzräume skizziert sind, ergänzt werden. Daraus ergibt sich, dass neben dem Klimareferat und dem Gesundheitsamt auch das Amt für Bau und Immobilien beteiligt sein sollte. Es wird der Anschein erweckt, dass die Zuständigkeiten nicht klar unter den verantwortlichen Ämtern geregelt sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ein inhaltliches Konzept auszuarbeiten bzw. die bisherigen inhaltlichen Konzeptionierungen für die Einrichtung der Klimaschutzräume zu vertiefen. Daraus soll ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung erfolgen, der auch eine Priorisierungsliste der ausgewählten Räumlichkeiten in den jeweiligen Stadtteilen enthält. Im Rahmen dieses Prozesses werden die verwaltungsinternen Zuständigkeiten geklärt und fachspezifisch aufgeteilt. Nach Abschluss des beauftragten Konzeptes sollen diese den Ortsbeiräten und Stadtverordneten kommuniziert werden. Die Ergebnisse der Konzeptausarbeitung sind den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 740 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 68 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5122 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1865 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.01.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 509 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) 32. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.01.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 509 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 509 keine Mehrheit gefunden hat und somit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 509 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OA 509 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Gartenpartei gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 509 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 509 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 5704, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 § 6224, 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 22.05.2025 § 6753, 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 23.10.2025
Daten aus dem Monitoring der Klimamaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2024, OF 885/9 Betreff: Daten aus dem Monitoring der Klimamaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Welche Erkenntnisse zieht der Magistrat aus dem Monitoring der Klimaanpassungsmaßnahmen der letzten zehn Jahre in Bezug auf die Maßnahmen, welche im Ortsbezirk 9 durchgeführt wurde? 2. Welche der Maßnahmen haben einen großen Wirkeffekt verzeichnet, welche Maßnahmen waren wenig wirksam? 3. Welche Mittel-Umverteilung empfehlen Magistrat, Grünflächenamt, Umweltamt oder das Klimareferat in Bezug auf die Mittelallokation für die Maßnahmen der Klimaanpassung? Begründung: Die Stadt Frankfurt und auch der Ortsbeirat 9 haben in den letzten Jahren einige Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur Klimaanpassung initiiert bzw. finanziell unterstützt. Sowohl die Zeit, welche uns noch für Klimaschutz oder Klimaanpassung bleibt als auch die finanziellen Mittel, welche der Kommune dafür zur Verfügung, sind knapp bemessen. Umso wichtiger ist es, die knappen, vorhandenen Mittel sehr zielsicher und effizient einzusetzen, um vor dem kurzen Zeithorizont eine messbare Wirkung zu erzielen. Deshalb sind die Informationen aus dem Maßnahmen-Monitoring der Stadt Frankfurt von großem Interesse, da auf deren Basis erfolgreich umgesetzte, effektive Maßnahmen mit umso größerem Engagement gefördert und umgesetzt werden können. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 885/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenWie werden Bürger unterstützt, wenn sie für Hochwasserschäden finanziell belangt werden?
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 500/8 Betreff: Wie werden Bürger unterstützt, wenn sie für Hochwasserschäden finanziell belangt werden? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragestellungen gebeten: Aufgrund der immer dringender werdenden Herausforderungen durch den Klimawandel, werden folgende Fragestellungen in unserem Ortsbezirk akut: 1. Wer zahlt für die Folgen der Überschwemmungen 2023 und 2024, die aufgrund unzureichenden Hochwasserschutzes eingetreten sind? 2. Wer zahlt insbesondere für Rettungsdienste, die aktuell ihre Kosten an die jeweiligen Eigentümer 1:1 weiterreichen? 3. An wen wenden sich Mieter, wenn sie in Folge einer Überschwemmung über erhöhte Umlagen an den Kosten der Reparaturleistung unfreiwillig beteiligt werden? Begründung: Für die Anwohner in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten, ist mittlerweile die Situation mehr als kritisch. Für jeden Feuerwehreinsatz muss bezahlt werden, aber die Ursachen für die Überschwemmungen werden nicht oder nur teilweise behoben. Dies hat zur Folge, dass bei jedem Hochwasser weitere Folgekosten auf die Betroffenen zukommen, die auf Dauer und ohne grundsätzliche Änderung der Rahmenbedingungen an die Grenzen der Finanzierbarkeit gehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1086 2024 Die Vorlage OF 500/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenNeuausschreibung der Grünpflege im Ortsbezirk 1
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2024, OF 1471/1 Betreff: Neuausschreibung der Grünpflege im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu beantworten, 1. wann und wie oft die Pflege der Grünflächen im Ortsbezirk 1 neu ausgeschrieben wird, 2. wie viele unterschiedliche Firmen diese Aufgabe im Ortsbezirk 1 aktuell wahrnehmen, 3. welche Änderungen zu bestehenden Verträgen aufgenommen werden sollen, um die Grünpflege zukünftig umweltschonender, nachhaltiger sowie fachgemäßer zu gestalten, 4. ob die Grünpflege immer durch externe Firmen erfolgt und 5. nach welchen Kriterien diese Firmen ausgewählt werden. Begründung: Viele Bürgerinnen und Bürger beschweren sich über schädliche Umweltemissionen beim Einsatz von benzinbetriebenen Gartengeräten. Der Heckenschnitt erfolgt teilweise unförmig, ungleichmäßig oder es wird mehr weggenommen als nötig (Europagarten). Laub wird teilweise in Richtung parkender und fahrender Autos geblasen oder Gehwege durch Laub und Straßen durch Granulat aus den Beeten des Straßenbegleitgrüns beeinträchtigt, nachdem ein Tag zuvor seitens der FES die Straßenreinigung erfolgte. Dies sollte besser aufeinander abgestimmt werden. Besonders das Granulat ist auf Straßen gefährlich, wenn es beim Überfahren gegen andere Fahrzeuge fliegt oder Radfahrer gefährdet. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1081 2024 Die Vorlage OF 1471/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenIntervalle der Straßenreinigung am Niederräder Bahnhof und der Umgebung erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6116 entstanden aus Vorlage: OF 1236/5 vom 14.10.2024 Betreff: Intervalle der Straßenreinigung am Niederräder Bahnhof und der Umgebung erhöhen Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen, die Reinigungsintervalle der Gehwege am Niederräder Bahnhof und der Umgebung zu erhöhen. Begründung: Die Beschwerden häufen sich über die zunehmende Verschmutzung der Gehwege. Dies betrifft insbesondere die Verunreinigung durch Taubenkot sowie Zigarettenkippen. Infolge unzureichender Reinigung hat sich auch das Unkraut an den Abflusszonen der Straßenränder mittlerweile so weit ausgebreitet, dass der Abfluss von Regenwasser gerade bei Starkregen nicht mehr gewährleistet ist. Der Ortsbeirat bittet um entsprechende Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 332
Rechenzentren „Am Martinszehnten“ in die lokale Wärmeplanung einbeziehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6090 entstanden aus Vorlage: OF 557/12 vom 21.10.2024 Betreff: Rechenzentren "Am Martinszehnten" in die lokale Wärmeplanung einbeziehen Vorgang: M 118/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Abwärme der im Gewerbegebiet "Am Martinzehnten" stehenden beiden Rechenzentren für die kommunale bzw. lokale Wärmeplanung für die dortigen Gewerbeunternehmen als Wärme- und Produktionsenergie technisch nutzbar wäre. Begründung: Im Zuge der angestrebten Klimaneutralität sind alle Energieeinsparpotenziale in Betracht zu ziehen, die lokal auf kurzen Wegstrecken den möglichen Nutzern zur Verfügung gestellt werden sollten. Die Abwärmenutzung von Rechenzentren wird auch in Frankfurter Stadtteilen mittels einer Machbarkeitsstudie geprüft. Die Möglichkeiten im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" sind bisher davon unberührt und deshalb auch zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 118 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 156 Aktenzeichen: 79-3
Kindersichere Kreuzung am Deutschherrnufer/Wasserweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6111 entstanden aus Vorlage: OF 1230/5 vom 15.10.2024 Betreff: Kindersichere Kreuzung am Deutschherrnufer/Wasserweg Vorgang: OM 3306/18 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die Grünphasen der Lichtzeichenanlagen für Fußgänger über das Deutschherrnufer auf Höhe der Liegenschaft Deutschherrnufer 34, über den Wasserweg auf Höhe der Liegenschaft Wasserweg 4 und unmittelbar vor der Flößerbrücke zu verlängern und das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) vor der AWO-Kita (Wasserweg 4) und am Deutschherrnufer vor Hausnummer 34 zu installieren. Begründung: Die Einmündung des Wasserwegs auf die Flößerbrücke und links Richtung Deutschherrnufer verführt zu schnellerem Fahren. Da sich an der Kreuzung eine Kita befindet, setzt sich der Ortsbeirat 5 seit Jahren dafür ein, dass die Kreuzung, insbesondere von Kindern, sicher überquert werden kann. So wurde die Installation eines Geländers vor der Kita, um Kleinkinder daran zu hindern, direkt auf die Straße zu laufen, umgesetzt (OM 3306). Die Grünphasen der Lichtzeichenanlagen an den dortigen Fußgängerüberwegen sind für Fußgänger zu kurz geschaltet. Linksabbieger (in die Straße Deutschherrnufer) tendieren zudem dazu, die Lichtzeichenanlage mitsamt Fußgängerüberweg zu übersehen. Daher sollten die Ampelschaltungen zu Gunsten der Fußgänger verändert und das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) angebracht werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3306 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 381 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0
Kommunale Wärmeplanung
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.11.2024, OA 504 entstanden aus Vorlage: OF 558/12 vom 21.10.2024 Betreff: Kommunale Wärmeplanung Vorgang: OM 2660/22 OBR 12; OM 4527/23 OBR 12; M 118/24 Laut dem Bundesgesetz "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" vom 17.11.2023 (in Kraft getreten am 01.01.2024) und des H essischen Energiegesetzes vom 29.11.2023 sind Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern verpflichtet, bis zum 30.06.2026 eine kommunale Wärmplanung zu erstellen. Diese hat die Stadt Frankfurt mit der Vorlage vom 30.08.2024, M 118, zum spätmöglichsten Zeitpunkt 30.06.2026 nun auf den Weg gebracht. Eine Informationsveranstaltung hat hierzu stattgefunden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. gemäß der Vorlage M 118 Zeitfenster einzubauen, bis wann einzelne Schritte erfolgt sein müssen, um gegebenenfalls rechtzeitig nachjustieren zu können, 2. ferner auch u. a. die nördlichen Stadtteile, insbesondere Kalbach und die am Riedberg südlich des Bonifatiusparks liegenden Wohngebiete, in die Planung einzubeziehen, die heute noch als weiße Flächen in der kommunalen Wärmeplanung auftauchen, und 3. alle bereits existierenden Vorschläge der Ortsbeiräte hierzu einzubeziehen und zu berücksichtigen. Begründung: Sollte die Errichtung z. B. einer Taskforce Wärmeplanung mehr Zeit beanspruchen als im Voraus möglicherweise angedacht, muss evtl. an anderer Stelle Zeit eingespart werden. Die Vorlage M 118 gibt hierzu keinerlei zeitlichen Rahmen vor. Da in vielen Bereichen Frankfurts Hauseigentümer*innen in den nächsten Jahren planen, eine neue Heizung einzubauen, muss im ganzen Stadtgebiet transparent nachvollziehbar sein, welche künftige Möglichkeit es gibt, z. B. an das Fernwärmenetz, Blockheizkraftwerk etc. angeschlossen zu werden. Im Laufe der Jahre haben viele Ortsbeiräte, z. B. für Rechenzentren oder auch für eine Biogasanlage (OM 2660) Vorschläge eingereicht, die es zu berücksichtigen gilt. Die Kommunale Wärmeplanung in der Vorlage M 118 wird grundsätzlich begrüßt, allerdings enthält die Studie im Anhang der Vorlage M 118 teils Fehler, teils auch Fehleinschätzungen. - In Anlage 1, Seite 29, Abbildung 6 fehlen die Rechenzentren am Martinszehnten in der Übersicht der Rechenzentrumscluster. - In der gleichen Abbildung wird der Bereich südlich des Bonifatiusparks am Riedberg als bereits erschlossenes Gebiet dargestellt. Das ist leider fehlerhaft. In diesem Gebiet wird derzeit mit Gas geheizt. Die Heizungen (Baujahre ca. 2000 bis 2005) kommen langsam in die Jahre und eine Reihe von Anwohnern hat auch bereits ihr Interesse signalisiert, von Erdgas auf Fernwärme umzurüsten, wenn diese angeboten wird. - Fehlend in dieser Darstellung (und auch in Anlage 2, Seite 53, Abbildung 12 und Seite 62, Abbildung 16) ist ganz Kalbach. Der Baubestand Kalbachs ist in der Regel schon einige Jahrzehnte alt, sodass die Wärmedämmung oft nicht heutigen Standards entspricht. Die Siedlungsstruktur entlang weniger Straßen und mit gering ausgeprägter Flächigkeit spricht für eine Erschließung mit vertretbarem Aufwand, sodass eine Wirtschaftlichkeit der Umrüstung vermutet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2660 Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4527 Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 118 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 389 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 13.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.11.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 504 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5479, 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 28.11.2024 Aktenzeichen: 79-1
Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 379
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.11.2024, OA 505 entstanden aus Vorlage: OF 559/12 vom 21.10.2024 Betreff: Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 379 Vorgang: B 288/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Zuge des endgültigen Berichtes die Dringlichkeit der ausgewählten Plätze zu prüfen, da nach den Planungen und allen Berichten für den Ortsbeirat 12 der Riedbergplatz an erster Stelle stand, und 2. in diesem Zusammenhang auch dringend die zeitliche Bereitstellung der Bundesmittel in Höhe von 500.000 Euro zu überprüfen. Begründung: Aus dem Zwischenbericht B 288 ergibt sich nun eine Gewichtung nach vordringlich und besonders dringlich. Dies würde für den Riedbergplatz bedeuten, dass dieser sich nun erst an vierter Stelle befindet. Da maximal ein Platz pro Jahr aktuell umgestaltet wird, bedeutet eine weitere zeitliche Verzögerung für den Riedbergplatz eine Überarbeitung der Kosten, unabhängig von den negativen Auswirkungen für das Stadtklima. Ferner ist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass möglicherweise die zur Verfügung stehenden 500.000 Euro aus Bundesmitteln nicht mehr abrufbar sein könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 379 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 572 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 13.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.11.2024, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 505 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 379 = Zurückweisung, OA 505 = Annahme) 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.12.2024, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 379 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 505 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Sonstige Voten: AfD (B 379 = Kenntnis, OA 505 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (B 379 und OA 505 = Kenntnis) 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 33 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 505 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 513 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 379 = Zurückweisung, OA 505 und OA 513 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 505 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 513 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5562, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 Aktenzeichen: 67-0
Hochwasserschutz: Urselbach und Steinbach in die App „Meine Pegel“ aufnehmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6124 entstanden aus Vorlage: OF 476/8 vom 21.10.2024 Betreff: Hochwasserschutz: Urselbach und Steinbach in die App "Meine Pegel" aufnehmen Der Magistrat wird gebeten, den Urselbach und den Steinbach für die App "Meine Pegel" der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg vorzuschlagen. Begründung: Die App "Meine Pegel" ist eine amtliche Hochwasser-Information mit rund 3.000 Pegeln in Deutschland. Die leicht über Smartphone nutzbare App liefert Infos über aktuelle und prognostizierte Wasserstände von kleineren und größeren Fließgewässern. Für Frankfurt sind derzeit nur die Nidda, der Eschbach und der Erlenbach mit je einem Messpunkt erfasst. Auch die anderen Taunusbäche, die in letzter Zeit häufiger sehr heftige sturzflutartige Wasserbewegungen hatten, sollten hier erfasst sein. Nutzer der App können sich einen schnellen Überblick über die lokale Hochwasserlage verschaffen und/oder werden bei Grenzwertüberschreitungen und/oder Hochwasserwarnungen per Push-Mitteilung informiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 314 Aktenzeichen: 90-34
Hochwasserschutz: Baustellenmaterial, Holz und Abfall nicht an Fließgewässern lagern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6125 entstanden aus Vorlage: OF 477/8 vom 21.10.2024 Betreff: Hochwasserschutz: Baustellenmaterial, Holz und Abfall nicht an Fließgewässern lagern Der Magistrat wird gebeten, im Interesse des Hochwasserschutzes 1. Anliegergrundstücke entlang des Urselbachs und des Steinbachs verstärkt auf fehlerhafte Lagerung von Holz, Kompost, Abfall und sonstigen potenziellen Abflusshindernissen in Hochwassergefahrensituationen zu kontrollieren und die Eigentümer über die nötigen Gewässerschutzabstände - auch bei kurzzeitigen Lagerungen - zu informieren; ggf. ist ein Bußgeld zu verhängen; 2. Bauherrschaften - sofern noch nicht gängige Praxis - zukünftig Auflagen zu erteilen, entlang bzw. am Ufer der o. g. Fließgewässer keinen Bauschutt, keine Baustoffe und auch keine sonstigen Baustellenmaterialien zu lagern; 3. dafür Sorge zu tragen, dass Treibgut in den Fließgewässern (z. B. umgestürzte Bäume) zügig entfernt wird. Begründung: Die zurückliegenden Starkregen- und Hochwasserereignisse und besonders das Mai-Hochwasser 2024 haben gerade im Bereich des Urselbachs gezeigt, dass bei Hochwasser am Ufer, an Böschungen und Gewässerrandstreifen gelagertes Holz, Grünschnitt, Bauschutt oder auch Arbeitsgeräte und Baustoffe aller Art von dem sturzflutartigen Durchfluss mitgerissen werden. Anschließend verstopfen die Bachdurchlässe, zum Beispiel an den Brücken, was zu Aufstauungen und Überläufen in die Grundstücke und Häuser führen kann. Es kommt zudem zu Gewässerverunreinigungen. Unerfreulich ist auch, wenn den Ämtern gemeldetes Treibgut in den Fließgewässern nicht entfernt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 316 Aktenzeichen: 90-34
Abwärme von Rechenzentren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6046 entstanden aus Vorlage: OF 854/10 vom 17.06.2024 Betreff: Abwärme von Rechenzentren Vorgang: OM 4041/23 OBR 10; ST 713/24 Der Stellungnahme vom 15.04.2024, ST 713, ist zu entnehmen, dass "...Abwärme aus Rechenzentren verstärkt für die Wärmeversorgung eingesetzt wird". Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob Abwärme von Frankfurter Rechenzentren auch im Ortsbezirk 10 genutzt wird bzw. nutzbar gemacht werden kann; 2. wenn ja, ab wann und wo im Ortsbezirk 10; 3. zu 2.: wie und unter welchen Voraussetzungen dies im Ortsbezirk 10 möglich wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4041 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 713 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 334 Beratung im Ortsbeirat: 10
Perspektiven für den Ortsbezirk 10 zur kommunalen Nah- und Fernwärme
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6047 entstanden aus Vorlage: OF 856/10 vom 17.06.2024 Betreff: Perspektiven für den Ortsbezirk 10 zur kommunalen Nah- und Fernwärme Vorgang: OM 4041/23 OBR 10; ST 713/24 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, die unter den Ziffern 1. bis 4. aufgeführten Fragestellungen jeweils separat und eindeutig zu beantworten. 1. Für welche Gebiete im Ortsbezirk 10 wird aktuell geplant, diese an das Nah- oder Fernwärmenetz oder an Blockheizkraftwerke anzuschließen? 2. Bei welchen Gebieten ist dies im Ortbezirk 10 vor 2030 möglich? 3. Ist es möglich, und wenn ja, ab wann und wo, dezentrale Heizkraftwerke zu errichten, um die Versorgung welcher Gebiete im Ortsbezirk 10 zu sichern? 4. Ist es vorgesehen, und wenn ja, ab wann, Objekteigentümer im Ortsbezirk 10 mit an das städtische Nah- und Fernwärmenetz anzuschließen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 558 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stromausfälle im Ortsbezirk 10 seit 2022
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6066 entstanden aus Vorlage: OF 918/10 vom 21.10.2024 Betreff: Stromausfälle im Ortsbezirk 10 seit 2022 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wann, wie oft und wo seit 2022 Stromausfälle in den Stadtteilen Eckenheim, Preungesheim, Berkersheim, Frankfurter Berg und Bonames stattgefunden haben und aus welchen Gründen; 2. wie Stromausfälle künftig möglichst verhindert werden können; 3. von besonderem Interesse dabei sind alle vorgesehenen Maßnahmen, um künftig jederzeit und dauerhaft die wichtige Netz- beziehungsweise Stromstabilität sicherzu stellen; 4. welche Fördermöglichkeiten für den Eigenschutz, zum Beispiel für modernste, ohne jegliche Unterbrechung ausfallsichere Notstromaggregate oder Ähnliches, bestehen. Begründung: Auch die automatische Einschaltung von vielen Notstromaggregaten erfolgt meist nicht ohne Schäden beziehungsweise ohne Unterbrechung. Wiederholte Stromausfälle auch in Preungesheim konnten offenbar nicht verhindert werden. Betroffen sind unter anderem private, schwerkranke und gewerbliche oder mittelständige Abnehmer. Dies kann zum Beispiel für verderbliche Lebensmittel, für Medikamente oder für sonstige Waren zu weitreichenden, teuren und leider auch gesundheitsgefährdenden Folgen führen. Bestimmte Geräte schalten sich ab und oder starten nicht automatisch. Teilweise gehen Daten verloren. Es ist schlimm, wenn der jeweilige Ausfall oder das Schadensereignis nicht rechtzeitig erkennbar beziehungsweise nicht heilbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 559 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aufenthaltsqualität und Klimaschutz in der Altstadt: Endlich den Pocketpark in der Limpurgergasse gegenüber dem Römer umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2024, OA 499 entstanden aus Vorlage: OF 1392/1 vom 08.10.2024 Betreff: Aufenthaltsqualität und Klimaschutz in der Altstadt: Endlich den Pocketpark in der Limpurgergasse gegenüber dem Römer umsetzen Vorgang: OA 205/22 OBR 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bereits im Juni 2022 hat der Ortsbeirat 1 mit der Anregung OA 205 die Stadtverordnetenversammlung gebeten, den Magistrat aufzufordern, den Platz zwischen Limpurgergasse, Buchgasse und Alte Mainzer Gasse in eine öffentliche Grünfläche (Pocketpark) umwidmen und begrünen zu lassen. Leider ist bisher nichts geschehen. Der Magistrat wird daher nunmehr aufgefordert, den derzeit als Baustellenfläche genutzten Bereich in der Limpurgergasse gegenüber dem Römer nach Ende der Bauarbeiten entsiegeln und in eine Grünfläche mit intensiver Bepflanzung, Fußwegen und Bänken umwandeln zu lassen. Die wertvollen, alten Bestandsbäume sind zu erhalten. Die Verkehrsführung in der Limpurgergasse ist anzupassen. Unterflurglassammelbehälter sollen eingerichtet werden. Die Anwohner sollen in die Planung miteinbezogen werden. Begründung: Die derzeitige Baustelle zeigt deutlich, dass die zuvor dort genutzten Pkw-Stellplätze und zahlreichen Müll- und Wertstoffcontainer auch an anderer Stelle unterkommen konnten. Diese wertvolle Grünfläche im Herzen der Stadt wird seit Jahrzehnten missbraucht, um dort Autos, Müll und Gerümpel abzustellen. Die Bäume werden bedrängt durch schwere Papier- und Altglascontainer, und der Parkplatzsuchverkehr tut das Übrige. Die Menschen in der Innen- und Altstadt sehnen sich im Sommer nach kühlen, schattigen Orten, die übrigens auch von den Mitarbeitenden im Römer genutzt werden könnten. Regenwasser kann versickern und die Bäume bekommen eine positive Zukunftsprognose. Lageplan: Geoportal Frankfurt, Anmerkungen: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.06.2022, OA 205 Bericht des Magistrats vom 07.04.2025, B 141 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.11.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 499 wird im Rahmen der Vorlage B 416 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.12.2024, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 499 wird im Rahmen der Vorlage B 416 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.12.2024, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 499 wird im Rahmen der Vorlage B 416 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage OA 499 wird im Rahmen der Vorlage B 416 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5566, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024
Kommunale Wärmeplanung geht alle an und braucht Transparenz
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2024, OA 500 entstanden aus Vorlage: OF 435/7 vom 10.10.2024 Betreff: Kommunale Wärmeplanung geht alle an und braucht Transparenz Vorgang: M 118/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Vorlage M 118, Ziffer V, aufgefordert, Maßnahmen, die parallel zum Planungsprozess der Kommunalen Wärmeplanung zur Erprobung von Energiemaßnahmen in sogenannten Energiewendevierteln ergriffen werden sollen, den betroffenen Ortsbeiräten und der Stadtverordnetenversammlung vorzustellen und zum Beschluss vorzulegen. Begründung: Beteiligung und Transparenz sind Grundvoraussetzungen dafür, dass die Klimapolitik bezüglich der Wärmeplanung gelingt. Die Befürchtungen der Bevölkerung, dass die Kosten für die Transformation einseitig auf die Bewohner und Mieter umgelegt werden, sind zu entkräften durch die Berücksichtigung ihrer Interessen. Deshalb sollen die Pläne vor den demokratisch gewählten Organen ständig offengelegt werden. Darüber lassen sich auch Mitsprache und demokratische Willensbildungsprozesse organisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 118 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 387 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 06.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.11.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 500 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5475, 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 28.11.2024 Aktenzeichen: 79-3
Versorgung verletzter Wildtiere sicherstellen - Ehrenamtliche entlasten
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2024, OA 495 entstanden aus Vorlage: OF 664/11 vom 11.10.2024 Betreff: Versorgung verletzter Wildtiere sicherstellen - Ehrenamtliche entlasten Vorgang: EA 38/24 OBR 11; EA 135/24 OBR 3 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit allen Vereinen und Institutionen, die regelmäßig gesetzlich geforderte Dienstleistungen für die Stadt Frankfurt im Bereich der Tierrettung und Tierpflege für Wildtiere erbringen, kostendeckende Verträge abzuschließen. Dies betrifft neben den Leistungen des Tierheims Fechenheim auch die privaten Vereine, die Wildtiere bergen, erstversorgen und zur Wiederaussetzung pflegen. Dazu gehören der Wildtierfreunde e. V. Hanau & Maintal, der Verein Projekt Oase, Mensch und Tier im Einklang e. V. und der Verein Deutsche Gesellschaft für Mauersegler e. V. Begründung: Fechenheim ist derzeit das Drehkreuz für verletzte Wildtiere in Frankfurt. Igel, Eichhörnchen, Wasservögel, Zugvögel und weitere Wildtiere werden von der Feuerwehr als auch von Privatleuten zum Tierheim Fechenheim gebracht. Da das Tierheim Fechenheim nicht auf Wildtiere spezialisiert ist, kooperiert man in diesem Bereich mit dem Verein Wildtierfreunde e. V. Hanau & Maintal, welcher die Tiere auf eigene Kosten abholt und in Hanau gesund pflegt und nach Möglichkeit auf die Wiederaussetzung vorbereitet. Allein rund 100 Igel werden aus Frankfurt jedes Jahr nach Hanau gebracht und gesund gepflegt, ohne eine Kostenbeteiligung der Stadt Frankfurt. Frankfurt profitiert von der Arbeit dieser Vereine und ehrenamtlichen Helfern, beteiligt sich aber nicht an den Aufwandskosten. Neben dem Verein Wildtierfreunde e. V. Hanau & Maintal pflegen weitere Vereine in der Umgebung wie der Verein Deutsche Gesellschaft für Mauersegler e. V. oder Projekt Oase, Mensch und Tier im Einklang e.& nbsp;V. von Menschen verletzte Tiere oder besonders schützenswerte Tiere aus Frankfurt. Mit all diesen ehrenamtlichen Vereinen sind derzeit keine Verträge geschlossen oder anderweitig Vergütungen für Leistungen festgelegt, die ansonsten beispielsweise die Feuerwehr hätte erledigen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2005, ST 1605 Etatanregung vom 15.04.2024, EA 38 Etatanregung vom 25.04.2024, EA 135 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 388 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 06.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 09.12.2024, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 495 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 495 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5565, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024
Wie kann die Wasserverschwendung an den Trinkbrunnen im Ortsbezirk 5 vermieden werden?
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2024, OF 1283/5 Betreff: Wie kann die Wasserverschwendung an den Trinkbrunnen im Ortsbezirk 5 vermieden werden? Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf Auskunft zu geben über folgende Fragen: 1. Läuft das Wasser von Trinkbrunnen 24 Stunden am Tag? 2. Sind die Trinkbrunnen ganzjährig in Betrieb? 3. Ist es möglich die Trinkbrunnen mit einem Wasserhahn zu versehen, um so den Wasserverbrauch zu reduzieren? 4. Ist es möglich das derzeit in den Abfluss laufende Wasser von Trinkbrunnen aufzufangen und anderweitig zu nutzen, z.B. für die Bewässerung von Grünflächen? Begründung: Sauberes Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Schon aus Respekt denjenigen Menschen gegenüber, die keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben, gilt es dessen Verschwendung zu vermeiden. Nach eigenen Messungen am Beispiel Bäckerbrunnen in Sachsenhausen sind das: 4 Liter pro 1,5 Minuten das entspricht einem Preis von 0,8 Cent (Mainovaabrechnung für Haushalte: 1l = 0,2 Cent brutto) 160 Liter pro Stunde 32 Cent 3840 Liter pro Tag 7,68 EUR 1.401.600 Liter pro Jahr 2803,20 EUR Rechnet man hier noch die Schmutzwassergebühr von EUR 1,45/ Kubikmeter (1000 Liter) dazu, dann wären das: Pro Stunde 23,2 Cent Pro Tag 5,57 EUR Pro Jahr 2033,05 EUR Insgesamt ist das, die Preise für Haushalte vorausgesetzt, pro Trinkbrunnen (Wasser und Abwasser) ein Preis von: 55,2 Cent pro Stunde 13,25 EUR pro Tag 4836,25 EUR pro Jahr Dies alles zu Grunde gelegt, muss die Verschwendung dieser wichtigsten Ressource vermieden werden Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1066 2024 Die Vorlage OF 1283/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenStarkregen und Hochwasser: Überschwemmungen vermeiden
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 304/16 Betreff: Starkregen und Hochwasser: Überschwemmungen vermeiden Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 1027 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat zusätzlich auch die folgenden Maßnahmen ergreift: - Von Hochwasser und Überschwemmungen betroffenen privaten Haushalten wird auf Antrag - auch rückwirkend für das Jahr 2024 - eine finanzielle Entschädigung für entstandene Schäden gewährt. Die Höhe dieser Entschädigung sollte sich jeweils an der jährlich zu entrichtenden Grundsteuer orientieren und diesen Betrag nicht unterschreiten. - Das Förderprogramm zur Hochwasserprävention für private Haushalte sieht auch eine rückwirkende Förderung von bereits umgesetzten Maßnahmen zum Hochwasserschutz vor. - Der Magistrat prüft und berichtet, inwieweit Kapazität und Dimensionierung des Kanalnetzes mit seinen Stau- und Rückhalteanlagen in den von durch Überschwemmungen aufgrund von Starkregen besonders häufig betroffenen Stadtteilen noch ausreichend ist und wie dieses ggf. optimiert werden kann, um solche Überflutungen zukünftig zu vermeiden bzw. deren Häufigkeit zumindest zu reduzieren. Begründung: Die von Überschwemmungen aufgrund von Starkregen betroffenen privaten Haushalte dürfen von der Stadt nicht alleine gelassen werden. Denn schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen - zusätzlich zum materiellen Schaden - große Opfer abverlangt. Daher ist der Magistrat aufgefordert, den Betroffenen auf Antrag eine finanzielle Entschädigung zu gewähren. Diese soll auch rückwirkend für das Jahr 2024 geleistet werden und sich in ihrer Höhe an der jährlich zu entrichtenden Grundsteuer orientieren, wobei dieser Betrag nicht unterschritten werden soll. Siehe hierzu auch die Anregung an den Magistrat (OM 5951 vom 13.09.2024), die einstimmig vom Ortsbeirat 15 verabschiedet wurde. Ein Förderprogramm zur Hochwasserprävention für private Haushalte muss in seinen Richtlinien konsequenterweise auch die Förderung von schon getätigten Maßnahmen für den Hochwasserschutz enthalten, denn die meisten der bereits mehrfach betroffenen Haushalte dürfte längst entsprechende Investitionen getätigt haben, etwa für bauliche Vorkehrungen oder die Anschaffung von Pumpen und Sandsäcken. Die in der Vorlage NR 1027 / 24 erwähnten verschmutzen Sinkkästen sind sicherlich ein Teil des Problems, jedoch lässt der Antrag die ganz grundsätzliche Fragestellung nach Kapazität und Dimensionierung des Kanalnetzes mit seinen Stau- und Rückhalteanlagen in den von Überschwemmungen aufgrund von Starkregen besonders häufig betroffen Stadtteilen vermissen und inwieweit diese noch ausreichend sind. Hier ist der Magistrat gefordert, für Klarheit zu sorgen und - wo notwendig - aufzuzeigen, durch welche Maßnahmen das Kanalnetz optimiert werden kann, um solche Überschwemmungen zukünftig zu vermeiden bzw. deren Häufigkeit zumindest zu reduzieren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.10.2024, NR 1027 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1027 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 304/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung Linke zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung Linke
Partei: BFF
Weiter lesenStarkregen und Hochwasser: Überschwemmungen vermeiden
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 209/14 Betreff: Starkregen und Hochwasser: Überschwemmungen vermeiden Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 1027 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat zusätzlich auch die folgenden Maßnahmen ergreift: - Von Hochwasser und Überschwemmungen betroffenen privaten Haushalten wird auf Antrag - auch rückwirkend für das Jahr 2024 - eine finanzielle Entschädigung für entstandene Schäden gewährt. Die Höhe dieser Entschädigung sollte sich jeweils an der jährlich zu entrichtenden Grundsteuer orientieren und diesen Betrag nicht unterschreiten. - Das Förderprogramm zur Hochwasserprävention für private Haushalte sieht auch eine rückwirkende Förderung von bereits umgesetzten Maßnahmen zum Hochwasserschutz vor. - Der Magistrat berichtet über den Sachstand der Gespräche mit den Nachbarkommunen, insbesondere mit Bad Homburg, deren Ergebnisse seit dem Ortstermin "Eschbachhochwasser" vom 20.10.2022 in Aussicht gestellt werden. - Der Magistrat prüft und berichtet, inwieweit Kapazität und Dimensionierung des Kanalnetzes mit seinen Stau- und Rückhalteanlagen in den von durch Überschwemmungen aufgrund von Starkregen besonders häufig betroffenen Stadtteilen noch ausreichend ist und wie dieses ggf. optimiert werden kann, um solche Überflutungen zukünftig zu vermeiden bzw. deren Häufigkeit zumindest zu reduzieren. Begründung: Die von Überschwemmungen aufgrund von Starkregen betroffenen privaten Haushalte dürfen von der Stadt nicht alleine gelassen werden. Denn schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen - zusätzlich zum materiellen Schaden - große Opfer abverlangt. Daher ist der Magistrat aufgefordert, den Betroffenen auf Antrag eine finanzielle Entschädigung zu gewähren. Diese soll auch rückwirkend für das Jahr 2024 geleistet werden und sich in ihrer Höhe an der jährlich zu entrichtenden Grundsteuer orientieren, wobei dieser Betrag nicht unterschritten werden soll. Siehe hierzu auch die Anregung an den Magistrat (OM 5951 vom 13.09.2024), die einstimmig vom Ortsbeirat 15 verabschiedet wurde. Ein Förderprogramm zur Hochwasserprävention für private Haushalte muss in seinen Richtlinien logischerweise auch die Förderung von schon getätigten Maßnahmen für den Hochwasserschutz enthalten, denn die meisten der bereits mehrfach betroffenen Haushalte dürfte längst entsprechende Investitionen getätigt haben, etwa für bauliche Vorkehrungen oder die Anschaffung von Pumpen und Sandsäcken. Die in der Vorlage NR 1027 / 24 erwähnten verschmutzen Sinkkästen sind sicherlich ein Teil des Problems, jedoch lässt der Antrag die ganz grundsätzliche Fragestellung nach Kapazität und Dimensionierung des Kanalnetzes mit seinen Stau- und Rückhalteanlagen in den von Überschwemmungen aufgrund von Starkregen besonders häufig betroffen Stadtteilen vermissen und inwieweit diese noch ausreichend sind. Hier ist der Magistrat gefordert, für Klarheit zu sorgen und - wo notwendig - aufzuzeigen, wie das Kanalnetz optimiert werden kann, um solche Überschwemmungen zukünftig zu vermeiden bzw. deren Häufigkeit zumindest zu reduzieren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.10.2024, NR 1027 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. a) Der Vorlage NR 1027 wird zugestimmt. b) Der Ortsbeirat sieht die ersten beiden Spiegelstriche als erledigt an und betrachtet die Erstellung eines Förderprogramms (sechster Spiegelstrich) als Angelegenheit für den Haushalt 2026. 2. Die Vorlage OF 209/14 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 2 CDU und GRÜNE gegen BFF (= Annahme); 1 CDU und SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenKein Handlungsbedarf beim Carlo-Schmid-Platz?
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2024, OF 1009/2 Betreff: Kein Handlungsbedarf beim Carlo-Schmid-Platz? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, warum der Carlo-Schmid-Platz in der Liste der (vor-, besonders, sehr und "normal") dringlich an den Klimawandel anzupassenden Plätzen fehlt (siehe B 288). Hierzu sind die Einschätzungen des Magistrats zum Carlo-Schmid-Platz, anhand der im Magistratsvortrag M 18 vom 10.02.2023 aufgeführten sechs Kriterien (Mesoklima, Vulnerabilität, Starkregengefahr, Bedeutung im Quartier, Mikroklima, funktionale Defizite) darzulegen. Begründung: Der Carlo-Schmid-Platz fehlt in der Liste der dringlich an den Klimawandel anzupassenden Plätze im Magistratsbericht B 288. Dies ist nicht ohne weiteres nachvollziehbar. Ein Aufenthalt auf dem Platz an einem Tag mit über 30°C in diesem Sommer hätte die Dringlichkeit einer Klimawandelanpassung deutlich gemacht. Ein Vergleich des Carlo-Schmid-Platzes mit den in der Liste im B 288 aufgeführten Plätzen im Geoportal der Stadt Frankfurt ergibt nach den dort verfügbaren Kriterien des Magistratsvortrags M 18 - Starkregengefahr, Mikroklima, Vulnerabilitätsanalyse - mindestens vergleichbare Ergebnisse. Insofern drängt sich erneut der Verdacht auf, dass Umgestaltungen am Carlo-Schmid-Platz trotz tatsächlicher Dringlichkeit allein aufgrund des Wunsches des Magistrats verschoben werden, um diesen mitsamt dem gesamten geplanten Kulturcampus-Areal einheitlich umzugestalten. Eine notwendige und dringende Klimaanpassung darf aber nicht wegen eines solchen - allein schon wegen des unklaren zeitlichen Horizonts - ungewissen Ziels auf die lange Bank geschoben werden. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1046 2024 Die Vorlage OF 1009/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, FDP
Weiter lesenEinsetzung Klimaschutzbeauftragte:r
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 332/15 Betreff: Einsetzung Klimaschutzbeauftragte:r Der Magistrat wird gebeten für den Ortsbezirk 15 (und ggf. für alle weiteren Frankfurter Ortsbezirke jeweils) eine:n ehrenamtliche:n Klimaschutzbeauftragte:n, auf Vorschlag des Ortsbeirates, zu ernennen, der/die den Bürger:innen als Anlaufstelle für Anliegen und Fragen zum Klimaschutz dienen kann. Diese Person beschäftigt sich intensiv mit dem betreffenden Themenbereich und kann somit für den Ortsbeirat fachlich unterstützend wirken. Begründung: : Der Klimawandel und seine Folgen werden für viele Menschen zunehmend zu einer Belastung. Diese betrifft immer mehr Lebensbereiche, auch auf kommunaler Ebene. So kam es in Nieder-Eschbach allein in der näheren Vergangenheit beispielsweise vermehrt zu folgenreichen Hochwasserereignissen. Hinsichtlich notwendiger auch präventiver Aktivitäten solch drastischer Ereignisse sowie anderer möglicher Bedrohungslagen betreffend hält der Ortsbeirat 15 eine zusätzliche unterstützende Instanz für dringend geboten. Dies erscheint zusätzlich plausibel, da es sich beim Klimawandel um ein komplexes Themengebiet handelt, dessen Bearbeitung ein gewisses tiefergehendes Wissen erfordert. Das Wissen um Folgen und angemessene Maßnahmen kann einen Vorteil für eine Vielzahl von Bürger*innen mit sich bringen Bereits jetzt schon gibt es für verschiedene wichtige Bereiche - z.B. Kinder - Beauftragte, die eine gewisse Expertise besitzen. Dadurch sind die Beauftragten Ansprechpersonen nicht nur für die Bürger:innen , sondern auch für den Ortsbeirat. Durch Ihre ehrenamtliche Spezialisierung sind sie in der Lage, verschiedene öffentlich-fachliche Termine wahrzunehmen und darüber zu informieren. Auch Klimaschutzbeauftragte würden an Schulungen zu Maßnahmenplanung teilnehmen und einen Beitrag zur Umsetzung leisten. Zudem halten sie Kontakt zu relevanten Akteuren, wie dem Ortsbeirat, anderen Städten und Gemeinden, Kleinunternehmen, etc. Durch ihre Arbeit kann die Person somit eine Bereicherung für die Suche nach adäquaten Handlungen sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 332/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 BFF und FDP gegen GRÜNE und SPD (= Annahme) bei Enthaltung 1 BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRegenwassersammelbecken
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2024, OF 764/3 Betreff: Regenwassersammelbecken Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob es in Frankfurt Regenwassersammelbecken gibt, die zum Beispiel in den Sommermonaten zur Entnahme für Bewässerungsmaßnahmen genutzt werden können. Begründung: Die Starkregenereignisse nehmen zu. Der Schutz vor diesen Ereignissen ist eine wichtige Aufgabe. Allerdings sollte auch die Speicherung des Niederschlagswassers für ebenfalls erwartete längere Trockenperioden nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für die Stadt, zum Konzept der Maßnahmen zur Klimaanpassung gehören. Gleichzeitig könnte damit die immer wieder kritisierte Bewässerung des Stadtgrüns mit Trinkwasser abgelöst werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1048 2024 Die Vorlage OF 764/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenNotstrommaßnahmen bei Stromausfall
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5909 entstanden aus Vorlage: OF 883/10 vom 20.08.2024 Betreff: Notstrommaßnahmen bei Stromausfall Zum mehrstündigen Stromausfall im Ortsbezirk 10 am 03.07.2024 wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob alle Personen erreicht und versorgt werden konnten, die auf Strom angewiesen waren, wie beispielsweise Nutzer von lebenserhaltenden Beatmungsgeräten , die bei Stromausfall nur mit begrenzter Akkubetriebszeit funktionieren; 2. wie der Einsatzplan der Feuerwehr für Notstromgeräte im Ortsbezirk aussieht. Begründung: Im Ortsbezirk 10 hat der mehrstündige Stromausfall am 03.07.2024 aufgezeigt, dass Technik ausfallen kann und dadurch Menschen in akute Lebensgefahr geraten können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 119 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 37-0
Notstromanlagen zeitnah auf erneuerbare Energien umrüsten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5895 entstanden aus Vorlage: OF 884/10 vom 20.08.2024 Betreff: Notstromanlagen zeitnah auf erneuerbare Energien umrüsten Zum mehrstündigen Stromausfall im Ortsbezirk 10 am 03.07.2024 wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. In welchem Zeitraum werden in öffentlichen Einrichtungen mit Diesel/Benzin betriebene Notstromaggregate durch Stromspeicher mit Notstromfunktion ersetzt? 2. Wird eine Nachrüstung von bestehenden Fotovoltaikanlagen mit notstromfähigen Stromspeicheranlagen Standard? 3. Werden die städtischen Bauleitlinien dahin gehend ergänzt, dass Stromspeicher nur noch mit der Funktion "notstromfähig" eingebaut werden dürfen, nicht nur bei Neuanschaffungen? Begründung: In naher Zukunft kann die Stromerzeugung durch fossile Brennstoffe sehr schnell für private, öffentliche, gewerbliche und kommunale Haushalte teuer werden. Notstromanlagen in allen Größen müssen auf klimaschonende Energieerzeugung umgerüstet werden, um den neuen Herausforderungen des Klimaschutzes gerecht zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 228 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50
Hochwasser- und Starkregenprävention im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5860 entstanden aus Vorlage: OF 457/8 vom 19.08.2024 Betreff: Hochwasser- und Starkregenprävention im Ortsbezirk 8 Vorgang: V 1638/20 OBR 8; ST 1610/20; V 218/21 OBR 8; ST 239/22; OM 2262/22 OBR 8; ST 55/23; OA 422/23 OBR 8; B 487/23; OM 5604/24 OBR 8 Die zurückliegenden Starkregenereignisse in 2023 und auch zuletzt am 3. Mai 2024 mit der Folge von Hochwasser und Kellerflutungen im Bereich des Dorfwiesenweges und der Spielsgasse haben gezeigt, dass sich diese Naturereignisse im Bereich der Taunusbäche häufen und erhebliche Schäden verursachen. Auch aufgrund der Fließkarten ist hinreichend bekannt, wo es bei Starkregen besonders gefährlich ist. Bei den letztmaligen Starkregenereignissen ist das Wasser an der kleinen Brücke, die hinter dem Sportplatz über den Urselbach führt, über die Ufer getreten und in der Folge den Dorfwiesenweg und teilweise über den Sportplatz hinabgeflossen. Der Magistrat, mit dem für die Stadtentwässerung verantwortlichen Dezernenten Wolfgang Siefert (GRÜNE), muss jetzt zusammen mit den Landesbehörden endlich handeln und für die maximal möglichen Vorkehrungen sorgen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Maßnahmen laut der Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5604, umzusetzen und dabei die sechste Maßnahme (Verbreiterung des Durchlasses der kleinen Brücke hinter dem Sportplatz über den Urselbach) zu prüfen (vgl. Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2262). Bei der Prüfung eines Rückhaltebeckens auf den Feldern vor Niederursel sind auch die möglichen Nachteile für Natur und Landschaft (Betonbauweise für maximales Rückhaltevolumen, Errichtung von Dämmen zur Leitung des Hochwassers) abzuwägen und die nötigen Verkehrssicherungsmaßnahmen für die Anlage mitzudenken; 2. ergänzend zu der Maßnahme gemäß Ziffer 6. der Vorlage OM 5604 die im Juli 2023 von der SEF in der Ortsbeiratssitzung vorgestellte Verwallung am Urselbach umzusetzen (vgl. hierzu die Power-Point-Präsentation); 3. die Sportanlage Niederursel nördlich des neuen Kunstrasenplatzes ergänzend zu der Maßnahme gemäß Ziffer 6. der Vorlage OM 5604 und zu den vorhandenen Drainagen auf der Anlage selbst besser vor Hochwasser zu sichern (z. B. Damm); 4. mit dem Land Hessen zu verhandeln, damit der Urselbach im Zuge des Programms "100 wilde Bäche für Hessen" in der Priorität vorrückt (vgl. hierzu Stellungnahme ST 1610 aus 2020 und Vorlage OM 2262 aus 2022). Insbesondere soll das zwischen der ehemaligen Papiermühle und der Krebsmühle teilweise noch vorhandene trapezförmige steinerne Bett renaturiert werden; 5. bei jeder künftigen grundhaften Erneuerung von Straßen und Plätzen in von Starkregen- und Hochwasserereignissen betroffenen Bereichen, gleichzeitig Vergrößerungen im Querschnitt des Kanalnetzes baulich zu realisieren; 6. mit den Eigentümern des Mühlgrabens im Bereich der Bebauung Obermühlgasse/Dorfwiesenweg eine Einigung zur Sanierung des Wasserbauwerks zu erzielen, damit der Mühlgraben wieder fließen kann (vgl. Stellungnahme ST 239 aus 2022); 7. mehr Haushaltsmittel für den Ankauf von Gewässerrandstreifen vorzusehen, damit Fließgewässer mehr Raum bekommen und die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Meter an den Ufern frei gehalten werden. Bei der Bauleitplanung ist die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) entsprechend aktiv zu beteiligen. Auf die ausstehende Stellungnahme zur Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2023, OA 422, wird verwiesen; 8. auf die Stadt Oberursel als Oberlieger des Urselbachs zuzugehen mit dem Ziel, Maßnahmen zu prüfen, die die Einleitung des Oberflächenwassers aus dem Neubaugebiet Neumühle am Zimmersmühlenweg direkt in den Urselbach vermindern, etwa durch Rücknahme der Befreiung von der Satzung über den Bau und Betrieb von Niederschlagswassersammelanlagen (Zisternensatzung); 9. über die im Magistratsbericht vom 18.12.2023, B 487, angekündigten Retentionsmaßnahmen im Frankfurter Taunuswald und über die Kooperation mit der Stadt Oberursel zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1638 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1610 Auskunftsersuchen vom 04.11.2021, V 218 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 239 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2262 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 55 Anregung vom 07.12.2023, OA 422 Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 487 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5604 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 255 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-34
Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Entsiegelung Pflaster EuropaAllee Mitte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5841 entstanden aus Vorlage: OF 1367/1 vom 13.08.2024 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Entsiegelung Pflaster Europa-Allee Mitte Der Magistrat wird gebeten, versiegelte Flächen entlang der Radwege in der Europa-Allee entsiegeln und begrünen zu lassen, die nicht zum Parken für Pkw und Fahrräder benötigt werden. Insbesondere sind dies Flächen vor den Hausnummern Europa-Allee 103 und 94 sowie Pariser Straße 1 auf einer Länge von jeweils ca. zehn bis 20 Metern. Begründung: Versiegelte und gepflasterte Flächen zwischen Radweg und Fahrbahn verleiten zum illegalen Parken vor Lichtsignalanlage und Kreuzungsbereich und schränken so die Sicht auf querende zu Fuß Gehende und Radfahrende ein. Zudem kann Regenwasser nicht versickern und wird in die ohnehin überlastete Kanalisation abgeführt. Seitlich der Bushaltestellen und außerhalb der Parkplätze können die Restflächen problemlos entsiegelt und bepflanzt werden. Bilder: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 358 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mülltrennung erklären - Biomülltonne attraktiver machen Gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, der SPD, der FDP und Volt vom 24.07.2024, NR 983
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2024, OA 483 entstanden aus Vorlage: NR 983 vom 24.07.2024 Betreff: Mülltrennung erklären - Biomülltonne attraktiver machen Gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, der SPD, der FDP und Volt vom 24.07.2024, NR 983 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 983 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im zweiten Absatz des Tenors die Wörter "und die Abholhäufigkeit reduziert" gestrichen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.07.2024, NR 983 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 04.09.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 05.09.2024, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 983 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 483 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme im Rahmen OA 483) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (NR 983 und OA 483 = Ablehnung) Gartenpartei (NR 983 und OA 483 = Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 983 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage OA 483 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Langner, Podstatny, Schlimme und Lange dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und Gartenpartei gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 483) sowie AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5162, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2024 Aktenzeichen: 79-4
Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2024, OA 486 entstanden aus Vorlage: OF 651/11 vom 30.08.2024 Betreff: Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 Vorgang: EA 23/24 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 288 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat die Prioritätenliste dahin gehend ändert, dass die Umgestaltung des Atzelbergplatzes, nach der Umgestaltung des Paul-Arnsberg-Platzes und des Riedbergplatzes, an dritter Stelle der Prioritätenliste platziert wird. Begründung: Zur Umsetzung der Maßnahme wurde der Etatanregung des Ortsbeirats 11, EA 23, mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Doppelhaushalt 2024/2025 insgesamt 30.000 Euro an Planungsmitteln und zusätzlich Sachmittel in Höhe von 108.000 Euro bereit gestellt werden. Die Etatanregung wurde am 11.07.2024 im Rahmen der Haushaltsdebatte der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Die Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen hat am 06.07.2023 im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz zugesagt, den Atzelbergplatz an dritter Stelle, hinter dem Paul-Arnsberg-Platz und dem Riedbergplatz, in die Prioritätenliste der klimaangepassten Stadtplatzgestaltung aufzunehmen. Im Bericht B 288 ist der Atzelbergplatz unter dringlich, also auf Platz zehn der aufgelisteten Plätze, priorisiert. Der Bericht B 288 entspricht demnach nicht dem jetzigen Sachstand und müsste daher geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 23 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 11.09.2024 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 31.10.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 288 (Zwischenbericht) dient mit folgender Maßgabe zur Kenntnis: Die Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die schlechte Nutzbarkeit des Atzelbergplatzes hingewiesen und um Schattenelemente und (temporäre) Begrünung gebeten. Dem ist der Magistrat gefolgt und hat über die Sommerzeit mehrere Grüne Zimmer sowie Sonnenschirme aufgestellt. Da der Atzelbergplatz in der Vorbereitung weiter fortgeschritten ist als andere großflächige Plätze der Prioritätenliste, wird nach dem Riedbergplatz der Atzelbergplatz als nächster großflächiger Platz beplant und entsiegelt werden. 2. Der Vorlage OA 486 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und FRAKTION (= Kenntnis ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (B 288 = Kenntnis ohne Zusatz, OA 486 = Annahme) Gartenpartei (B 288 = Zurückweisung, OA 486 = Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.11.2024, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 288 (Zwischenbericht) dient mit folgender Maßgabe zur Kenntnis: Die Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die schlechte Nutzbarkeit des Atzelbergplatzes hingewiesen und um Schattenelemente und (temporäre) Begrünung gebeten. Dem ist der Magistrat gefolgt und hat über die Sommerzeit mehrere Grüne Zimmer sowie Sonnenschirme aufgestellt. Da der Atzelbergplatz in der Vorbereitung weiter fortgeschritten ist als andere großflächige Plätze der Prioritätenliste, wird nach dem Riedbergplatz der Atzelbergplatz als nächster großflächiger Platz beplant und entsiegelt werden. . 2. Der Vorlage OA 486 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 288 = Kenntnis ohne Zusatz, OA 486 = Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024, TO II, TOP 61 Beschluss: 1. Die Vorlage B 288 (Zwischenbericht) dient mit folgender Maßgabe zur Kenntnis: Die Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die schlechte Nutzbarkeit des Atzelbergplatzes hingewiesen und um Schattenelemente und (temporäre) Begrünung gebeten. Dem ist der Magistrat gefolgt und hat über die Sommerzeit mehrere Grüne Zimmer sowie Sonnenschirme aufgestellt. Da der Atzelbergplatz in der Vorbereitung weiter fortgeschritten ist als andere großflächige Plätze der Prioritätenliste, wird nach dem Riedbergplatz der Atzelbergplatz als nächster großflächiger Platz beplant und entsiegelt werden. 2. Der Vorlage OA 486 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5436, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2024 Aktenzeichen: 66-2
Zunehmende Stadttaubenpopulation schadet unserer Landwirtschaft
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 889/10 Betreff: Zunehmende Stadttaubenpopulation schadet unserer Landwirtschaft Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, umgehend und sinnvoll gegen die anhaltende Stadttaubenplage auf den Feldern in und um Preungesheim vorgehen zu lassen. Begründung: Die Erträge unserer Landwirte sind seit Jahren rückläufig. Auch aktuell ist Saatzeit. Die Ausbreitung der Stadttauben muss umgehend und nachhaltig begrenzt werden. Dies liegt letztlich auch im öffentlichen Interesse. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 889/10 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD und 1 FDP gegen CDU, 3 SPD, AfD und fraktionslos (= Annahme); Linke und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenUmstellung des Betriebs am Frankfurter Flughafen auf schwefelarmes Kerosin
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 1211/5 Betreff: Umstellung des Betriebs am Frankfurter Flughafen auf schwefelarmes Kerosin In der von CE Delft herausgegebenen Studie "Health Impacts of Aviation UFP Emissions in Europe" (https://www.transportenvironment.org/uploads/files/CEDelft_Final_Study.pdf) wurde bestätigt, dass der durch die Verbrennung des Kerosins in Flugzeugtriebwerken entstehende Ultrafeinstaub erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen im Einzugsbereich großer europäischer Flughäfen, u.a. in Frankfurt, hat. Wichtigste Ursache dürfte der Bodenbetrieb am Flughafen sein. Die häufigen Winde aus Südwesten wehen dabei den Feinstaub in die Wohngebiete des Frankfurter Südens. Zugleich wurde festgestellt, dass schwefelarmer Flugkraftstoff die Anzahl der emittierten Feinstaubpartikel erheblich reduzieren kann. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, folgende Fragen zu beantworten und ggfls. Auskunft bei der Fraport AG einzuholen: 1. Welche Möglichkeiten hat die Fraport AG auf dem Frankfurter Flughafen durchzusetzen, dass Flugzeuge mit schwefelarmem Kraftstoff betankt werden? 2. Von wem erwerben die Fluggesellschaften ihren Kraftstoff? Ist es möglich, dass die Anbieter künftig nur schwefelarmen Kraftstoff zur Verfügung stellen? 3. Welche Möglichkeit besteht, durch die Gestaltung der Start- und Landegebühren Einfluss auf die Qualität des verwendeten Kraftstoffs zu nehmen? 4. Sind die für den Betrieb des Frankfurter Flughafens erforderlichen Kraftstoffmengen in schwefelarmer Qualität verfügbar? Falls nein, in welchem Zeitraum könnten ggfls. die erforderlichen Produktionskapazitäten geschaffen werden? Begründung: Schon lange besteht der Verdacht, dass die ultrafeinen Staubpartikel, die in den Flugzeugturbinen entstehen, ein erhebliches gesundheitliches Risiko für die Anwohnenden der Flughäfen und somit für die gesamte Bevölkerung des Ortsbezirks 5 darstellen. Die Delft-Studie hat nun aufgezeigt, dass die Feinstaubbelastung durch schwefelarmen Kraftstoff erheblich reduziert werden kann. Die dafür erforderliche Reinigung ist offenbar kein besonders komplizierter Prozess, sodass außergewöhnliche Kostensteigerungen durch die Betankung mit schwefelarmem Treibstoff nicht zu erwarten sind. Der Ortsbeirat möchte wissen, welche Möglichkeiten die Fraport AG hat, in ihrem eigenen Einflussbereich für eine verbesserte Qualität des Flugkraftstoffs zu sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 1211/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1052 2024 Die Vorlage OF 1211/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im ersten Absatz "Wichtigste Ursache. .Flughafen sein" gestrichen wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und BFF gegen AfD (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenIdeen
Repaircafe
Nach niederländischen Vorbild und in Deutschland zunehmend an Interesse gewinnend, ist ein RepairCafe ein Ort, an welchem Menschen und Dinge (kaputte Uhren, Stühle, etc) zusammenkommen. Handwerklich geschickte unterstützen die handwerklich ungeschickten bei der Reparatur. Reparieren statt wegschmeißen, wo es möglich ist. Manchmal fehlt es einfach nur an den Möglichkeiten, es zu reparieren: Material, eine Anleitung.... und Mut.
Laternen mit LED ausstatten
Die Laternen wie zb. in Augsburg mit LED ausstatten, so das kein Insektenverlust entsteht.
Photovoltaikanlage auf Monte Scherbolino
Man sollte auf der Südseite des "Scherbolinos" eine Photovoltaikanlage errichten. Beispiele:Buchschlag,Offenbach. Bürgerbeteiligung:Verein Sonneninitiative e.V. www.rhein-main-solarpark.de Vorteil:Grundstück im Eigentum der Stadt,Beitrag zur Energiewende.
Lichtverschmutzung reduzieren!
In der gesamten Stadt nimmt die nächtliche Beleuchtung von Bäumen, Bänken, Brücken, Häusern und anderen öffentlichen Dingen zu. Diese Lichtverschmutzung muss reduziert werden! Beispiel Weseler Werft: Der alten Hafenkran ist ohne Beleuchtung schöner, neuerdings werden auch die Pergola und die Bänke beleuchtet. Immer häufiger werden die Brücken die ganze Nacht illuminiert. Das sieht vielleicht schön aus, ist aber eine Energieverschwendung, die man sparen sollte!
Zentrale Schnellladestation für Elektroautos
Momentan sind ein paar Ladestationen für Elektroautos in Frankfurt verteilt. Diese sind aber alle "normale" Ladestationen bei denen es unter Umständen mehrere Stunden dauert bis das Auto voll geladen ist. Meist sind die zu den Ladesäulen assoziierten Parkplätze auch durch Benzingetriebene Fahrzeuge belegt und somit in der Regel unnutzbar. Anstelle die Stadt mit Mini Ladestationen vollzubauen, die keiner nutzen kann, wäre es sinnvoller, wenn man an zentraler und FREI ZUGÄNGLICHER Stelle mehrere Schnellladestationen mit 100kw Ladeleistung mit allen drei Ladestandards (Typ 2, CCS und Chademo) installiert. Vorteil man nimmt niemanden Parkplätze weg, die Elektroautos sind i.d.R. nach 30 Min voll geladen. Als zentrale Stellen käme z.B. das Gelände rund um die Messe oder die Hanauer Landstraße in Frage. Es gibt momentan Schnellladestationen in und um Frankfurt, zu nennen sind z.B. in Eschborn betrieben von VDO Continental und in Frankfurt bei Kia Deutschland. Leider sind diese nur für deren Mitarbeiter nutzbar. Bevor jeder sein eigenes Süppchen kocht und Elektroautofahrer andere Marken an der eigenen Ladeinfrastruktur ausgrenzt, sollte die Stadt gern auch zusammen mit Sponsoren einen zentralen Ladepark für Elektromobile schaffen. Mainova und RWE könnten zeigen welches Pontential vorhanden ist.
Kulturgut historische Gaslaternen - in ausgesuchten Straßen - erhalten!
Deutschlandweit werden die historischen Gaslaternen auf energiesparendere Strom- oder LED Varianten umgebaut. Auch in Frankfurt steht der Umbau an. In Frankfurt gibt es zur Zeit - soweit mir bekannt ist - eine Initiative in Heddernheim, die sich für den Erhalt der Gasbeleuchtung in diesem Stadtteil einsetzt. Idee ist, in den Stadtteilen einzelne Straßen mit den historischen Gaslaternen zu erhalten. So kann dieses Kulturgut gezielt und sinnvoll weiter gepflegt werden. Helfen Sie mit den Charme der frühen Jahre des letzten Jahrhunderts ein Stück weit auch in unserer Stadt zu bewahren.