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Thema

Umwelt und Energie

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 1!

03.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 1854/1 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 1! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten "Grünen Zimmer" verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wenderadius des LKW-Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat lehnt die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer im Ortsbezirk 1 ab. Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, auf die Anschaffung sowie den Einsatz weiterer Grüner Zimmer zu verzichten und die dadurch freiwerdenden Haushaltsmittel verantwortungsvoll in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Lebensqualität im Ortsbezirk zu investieren. Begründung: Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: - Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen € belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 € nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 € zu Buche. Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Orts-bezirk bei. Studien zu urbaner Begrünung zeigen, dass permanente Maßnahmen (z. B. Baumpflanzungen oder Entsiegelung) eine deutlich stärkere und langfristige Abkühlung urbaner Hitzeinseln bewirken. - Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Foto 1-3) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher dazu aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer im Ortsbezirk zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die freiwerdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - Permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen, - beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen in den Stadtteilen, - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf", - Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in den Stadtteilen erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung im Ortsbezirk. Fotos 1- 3 (eigene Aufnahmen): Dieselbetriebener LKW bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Maßnahmen zum Erhalt der alten Platanen entlang der Schweizer Straße und am Schweizer Platz

03.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 1634/5 Betreff: Maßnahmen zum Erhalt der alten Platanen entlang der Schweizer Straße und am Schweizer Platz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die alten, das Stadtbild prägenden Platanen entlang der Schweizer Straße und am Schweizer Platz so lange wie möglich erhalten bleiben: 1. den Gesundheitszustand und die Standortbedingungen der verbliebenen alten Platanen fachgutachterlich überprüfen zu lassen; 2. Maßnahmen zur Verbesserung der Standortbedingungen der Bäume durchzuführen, insbesondere in Bezug auf - Bodenbelüftung und Entsiegelung, - Bewässerung und Nährstoffversorgung in Trockenperioden, - Schutz der Wurzelbereiche vor Verdichtung und Erschütterungen; Dabei soll kein Parkraum verloren gehen. 3. zu prüfen, ob für alte, stadtbildprägende Bäume engmaschige Pflege- und Monitoringintervalle vorgesehen werden können; 4. wie angekündigt, die gefällte alte Platane durch einen - bitte möglichst großen, klimaresistenten Baum - zu ersetzen. Begründung: Die alten Platanen entlang der Schweizer Straße und am Schweizer Platz prägen das Stadtbild Sachsenhausens und tragen wesentlich zur Aufenthaltsqualität, zur Beschattung sowie zur Luftreinigung in diesem stark frequentierten Bereich bei. Nach dem Verlust einer über 100 Jahre alten Platane in der Schweizer Straße stellt sich die Frage nach dem Zustand und nach einer Verbesserung der Standortbedingungen der verbleibenden Bäume. Alte Bäume leisten für das Stadtklima erheblich mehr als Nachpflanzungen. Sie speichern große Mengen CO₂, filtern Schadstoffe und spenden durch ihre ausgedehnten Kronen deutlich mehr Schatten. Auch aus ökonomischer Sicht ist der Erhalt alter Bäume sinnvoll: Die fachgerechte Sicherung und Pflege eines großen Baumes - etwa durch größere Baumgruben oder Bewässerungssysteme - verursacht einmalige Kosten von ca. 10.000 bis 20.000 Euro, während das sogenannte "Grüne Wohnzimmer" der Stadt Frankfurt rund 65.000 Euro kostet - bei deutlich geringerer Wirkung in Bezug auf Klima, Verschattung und Aufenthaltsqualität. Der langfristige Erhalt alter Bäume stellt daher eine ökologisch wie wirtschaftlich nachhaltigere Investition dar. Schweizer Platz und Schweizer Straße sind beliebte Treffpunkte, Orte der Nahmobilität in dem dicht bebauten Stadtteil. Schutz und Pflege zum Erhalt der alten Platanen leisten einen wesentlichen Beitrag zu einer klimaresilienten und lebenswerten Stadtgestaltung. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

Parteien: CDU SPD FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Nein zu teuren Grünen Zimmern - ja zu dauerhaftem Grün für Kalbach-Riedberg!

03.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 660/12 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - ja zu dauerhaftem Grün für Kalbach-Riedberg! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten "Grünen Zimmer" verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wenderadius des LKW-Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat lehnt die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer in Kalbach-Riedberg ab, . Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, auf die Anschaffung sowie den Einsatz weiterer Grüner Zimmer zu verzichten und die dadurch freiwerdenden Haushaltsmittel verantwortungsvoll in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Lebensqualität im Ortsbezirk zu investieren. Begründung: Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: - Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen € belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 € nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 € zu Buche. Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Orts-bezirk bei. Studien zu urbaner Begrünung zeigen, dass permanente Maßnahmen (z. B. Baumpflanzungen oder Entsiegelung) eine deutlich stärkere und langfristige Abkühlung urbaner Hitzeinseln bewirken. - Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Foto 1-3) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher dazu aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer im Ortsbezirk zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die freiwerdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - Permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen, - beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen, - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf", - Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in Kalbach-Riedberg erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung im Ortsbezirk. Fotos 1- 3 (eigene Aufnahmen): Dieselbetriebener LKW bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12

Partei: BFF
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Einführung eines Gütesiegels für Geschäfte gegen Lebensmittel- und Ressourcenverschwendung

30.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 30.12.2025, NR 1485 Betreff: Einführung eines Gütesiegels für Geschäfte gegen Lebensmittel- und Ressourcenverschwendung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Einführung eines städtischen Gütesiegels für Geschäfte und Betriebe, die aktiv gegen Verschwendung von Lebensmitteln und Ressourcen vorgehen, zu prüfen und ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Das Siegel soll an Unternehmen verliehen werden, die durch regelmäßige Spenden an Tafeln oder andere gemeinnützige Einrichtungen sowie durch die Nutzung von Apps oder Plattformen zur Rettung von überschüssigen Lebensmitteln nachweislich einen hohen Anteil ihrer unverkauften oder überschüssigen Waren weitergeben. Die Kriterien für die Vergabe des Gütesiegels könnten unter anderem sein: eine Spendenquote von über 90 Prozent der verwertbaren Lebensmittel, die nachweisbare Teilnahme an Programmen oder Apps zur Lebensmittelrettung sowie dokumentierte Maßnahmen zur Reduktion von Ressourcen- und Lebensmittelverschwendung. Das Gütesiegel soll öffentlichkeitswirksam verliehen werden, um die teilnehmenden Unternehmen zu würdigen, ihre Verantwortung sichtbar zu machen und andere Betriebe zur Nachahmung zu motivieren. Begründung: Lebensmittel- und Ressourcenverschwendung ist ein bedeutendes gesellschaftliches und ökologisches Problem. Durch gezielte Anreize können Unternehmen motiviert werden, ihre überschüssigen Lebensmittel nicht zu vernichten, sondern bedürftigen Menschen zugänglich zu machen. Ein Gütesiegel für besonders engagierte Geschäfte belohnt nicht nur die teilnehmenden Unternehmen, sondern setzt auch ein öffentlich sichtbares Zeichen gegen Verschwendung. Es stärkt die Bürgerwahrnehmung nachhaltigen Handelns, animiert weitere Betriebe zur Teilnahme und fördert die Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen wie Tafeln und gemeinnützigen Initiativen. Durch die Kombination von Anerkennung, Transparenz und Motivation kann Frankfurt am Main eine Vorreiterrolle in der Reduktion von Lebensmittel- und Ressourcenverschwendung übernehmen und die Stadt insgesamt nachhaltiger gestalten. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 07.01.2026

Partei: IBF
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Pflicht zur Weitergabe statt Vernichtung städtischer Materialien und Aufbau einer digitalen Plattform

30.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 30.12.2025, NR 1483 Betreff: Pflicht zur Weitergabe statt Vernichtung städtischer Materialien und Aufbau einer digitalen Plattform Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie städtische Verwaltung, städtische Betriebe, Krankenhäuser und Einrichtungen verpflichtet werden können, bevor sie Materialien, Geräte oder Gegenstände entsorgen, zu verschrotten oder wegwerfen, diese zunächst zum Abholen durch interessierte Personen, Vereine oder gemeinnützige Organisationen anzubieten. Dabei soll untersucht werden, welche Materialien besonders geeignet sind, wie beispielsweise Umzugskartons, Werkzeuge, Maschinen, medizinische Geräte oder abgelaufene KFZ-Verbandkästen, die dringend in der Ukraine oder in anderen Ländern benötigt werden. Ziel ist es, eine einfache, digitale Plattform zu schaffen, auf der alle verfügbaren Materialien erfasst werden und Interessierte unkompliziert und unbürokratisch auf diese zugreifen können. Durch ein solches System können sowohl Ressourcen geschont als auch logistische Kosten und Aufwand bei der Entsorgung reduziert werden. Begründung: Viele Materialien und Gegenstände, die von städtischen Einrichtungen nicht mehr benötigt werden, sind noch funktionstüchtig und können an anderer Stelle sinnvoll eingesetzt werden. Insbesondere Hilfsgüter wie medizinische Geräte, Verbandkästen, Werkzeuge oder Maschinen werden dringend in Krisengebieten benötigt. Die Bereitstellung über eine digitale Plattform ermöglicht eine effiziente und transparente Verteilung, unterstützt den Nachhaltigkeitsgedanken, reduziert Abfall und fördert zugleich humanitäre Hilfe. Darüber hinaus spart die Stadt durch die Weitergabe Kosten für Entsorgung, Lagerung und Transport. Ein solches Vorgehen stärkt den sozialen Zusammenhalt, unterstützt internationale Hilfsinitiativen und positioniert Frankfurt als Stadt, die nachhaltiges Wirtschaften, Ressourcenschonung und Solidarität miteinander verbindet. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 07.01.2026

Partei: IBF
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Öffentliche Pflanzung von Obstbäumen zur Förderung urbaner Ernährungsresilienz, Nachhaltigkeit und Gemeinsinn

30.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 30.12.2025, NR 1486 Betreff: Öffentliche Pflanzung von Obstbäumen zur Förderung urbaner Ernährungsresilienz, Nachhaltigkeit und Gemeinsinn Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und darüber zu berichten, inwieweit eine systematische Pflanzung von Obstbäumen, zum Beispiel Apfel-, Pflaumen- oder Nussbäume, in öffentlich zugänglichen Bereichen wie Parks, Grünstreifen, Schulhöfen, Böschungen oder entlang von Gehwegen im Stadtgebiet Frankfurt möglich ist. Dabei soll geprüft werden, welche Flächen konkret infrage kommen und ob das Projekt in Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen, Nachbarschaftsinitiativen und Bildungseinrichtungen unterstützt, gepflegt und gemeinschaftlich genutzt werden kann. Zudem wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob eine interaktive digitale Karte geschaffen werden kann, in der bestehende Obstbäume sowie neue Pflanzungen sichtbar gemacht und saisonal aktualisiert werden, um Bürgerinnen und Bürgern das Auffinden und die gemeinsame Nutzung der Obstbäume zu erleichtern. Begründung: In zahlreichen Städten weltweit werden Obstbäume gezielt in öffentlich zugänglichen Bereichen gepflanzt, damit jeder kostenlos frisches Obst pflücken kann. Beispiele aus Neuseeland zeigen, dass öffentliche Pflanzungen von Äpfeln oder Pflaumen erfolgreich mit Unterstützung der örtlichen Behörden und Gemeindestiftungen durchgeführt werden. Ehrenamtliche kümmern sich um Pflege und Betreuung der Bäume, während digitale Karten den Standort und die Erntezeiten koordinieren. Auch in Europa gibt es erfolgreiche Vorbilder. In Todmorden, Großbritannien, hat die Bewegung Incredible Edible die systematische Bepflanzung von Gemeindeflächen mit essbaren Pflanzen etabliert. In Kopenhagen, Dänemark, pflanzt die Stadtverwaltung gezielt Beerensträucher und Obstbäume im öffentlichen Raum, frei zugänglich für alle Bürgerinnen und Bürger. In Varazdin, Kroatien, wurde 2020 ein öffentlicher Obstgarten mit über 250 Obstbäumen eröffnet, und in Andernach, Rheinland-Pfalz, verfolgt die Stadt das Prinzip "Pflücken erlaubt" und bepflanzt innerstädtische Grünflächen mit Obst, Gemüse und Kräutern zur freien Ernte. Solche Projekte fördern Ernährungsresilienz, Biodiversität und Klimaanpassung und stärken gleichzeitig den sozialen Zusammenhalt und das Verantwortungsgefühl in der Nachbarschaft. Ein vergleichbares Vorhaben würde auch in Frankfurt bestehende Maßnahmen im Bereich nachhaltige Stadtentwicklung, Klimaschutz und Umweltbildung sinnvoll ergänzen. Die Maßnahme könnte schrittweise auf bereits kommunalen Flächen umgesetzt und durch Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden. Frankfurt am Main hätte damit die Chance, Vorreiterin für eine "essbare" Stadt in Hessen zu werden, mit klarer sozialer, ökologischer und bildungspolitischer Wirkung. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 07.01.2026

Partei: IBF
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Prüfung der Errichtung von Photovoltaik-Überdachungen auf Park+Ride-Anlagen unter Einbeziehung von Bürgerbeteiligungsmodellen

30.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 30.12.2025, NR 1489 Betreff: Prüfung der Errichtung von Photovoltaik-Überdachungen auf Park+Ride-Anlagen unter Einbeziehung von Bürgerbeteiligungsmodellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der Planung und dem Ausbau neuer Park+Ride-Anlagen in Frankfurt am Main die Errichtung von Photovoltaik-Überdachungen (Solar-Carports) zu prüfen und ein geeignetes Modell zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Finanzierung und dem Betrieb dieser Anlagen zu entwickeln. Dabei soll berücksichtigt werden, dass die Photovoltaik-Überdachungen zur Erzeugung erneuerbarer Energie dienen, gleichzeitig Witterungsschutz für parkende Fahrzeuge bieten, die Aufheizung der Parkflächen reduzieren sowie die Beleuchtung und Sicherheit der Anlagen verbessern. Der erzeugte Strom soll vorrangig für die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, für die Beleuchtung der Anlagen und - soweit möglich - zur Einspeisung ins Stromnetz genutzt werden. Bürgerinnen und Bürger aus den angrenzenden Stadtteilen sollen die Möglichkeit erhalten, sich an den Photovoltaik-Anlagen finanziell zu beteiligen, um lokales Engagement, Akzeptanz und Identifikation mit den Park+Ride-Projekten zu fördern. Die Beteiligungsmodelle sind transparent, rechtssicher und wirtschaftlich tragfähig auszugestalten. Begründung: Frankfurt am Main plant den Ausbau von Park+Ride-Anlagen, um den motorisierten Individualverkehr in der Innenstadt zu reduzieren und den Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr zu fördern. Die dabei entstehenden Stellflächen bieten ein erhebliches Potenzial für die Installation von Photovoltaik-Überdachungen. Solar-Carports verbinden mehrere Vorteile: Sie erzeugen klimafreundlichen Strom, schützen Fahrzeuge vor Witterungseinflüssen und starker Sonneneinstrahlung und verbessern durch integrierte Beleuchtung die Sicherheit der Anlagen. Gleichzeitig leisten sie einen Beitrag zur kommunalen Energiewende und unterstützen den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern über geeignete Beteiligungsmodelle stärkt die lokale Wertschöpfung, erhöht die Akzeptanz für Infrastrukturmaßnahmen und ermöglicht den Menschen, die Energiewende vor Ort aktiv mitzugestalten. So werden nachhaltige Mobilitätskonzepte transparent vermittelt und die Partizipation in der Stadtentwicklung gefördert. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 07.01.2026

Partei: IBF
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Prüfung und Ausbau der Nutzung von Geothermie in Frankfurt am Main unter Berücksichtigung bestehender Ansätze und Fördermöglichkeiten

30.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 30.12.2025, NR 1488 Betreff: Prüfung und Ausbau der Nutzung von Geothermie in Frankfurt am Main unter Berücksichtigung bestehender Ansätze und Fördermöglichkeiten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Potenziale zur Nutzung von Geothermie im Stadtgebiet Frankfurt am Main systematisch weiter zu prüfen und den schrittweisen Ausbau dieser erneuerbaren Energieform voranzutreiben. Dabei sollen sowohl oberflächennahe als auch - sofern geologisch und wirtschaftlich sinnvoll - tiefengeothermische Nutzungsmöglichkeiten berücksichtigt werden. Zudem wird der Magistrat beauftragt, aktiv zu prüfen, in welchem Umfang Förderprogramme auf Landes-, Bundes- und insbesondere EU-Ebene für Geothermieprojekte in Anspruch genommen werden können, und gegebenenfalls entsprechende Förderanträge vorzubereiten. Die Stadtverordnetenversammlung ist über die Ergebnisse der Prüfungen und mögliche Pilotprojekte zu informieren. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main hat sich ambitionierte Klima- und Nachhaltigkeitsziele gesetzt und steht zugleich vor der Herausforderung, ihre Wärmeversorgung langfristig sicher, bezahlbar und unabhängig von fossilen Energieträgern zu gestalten. Geothermie bietet hierfür erhebliche Vorteile: Sie steht ganzjährig und wetterunabhängig zur Verfügung, verursacht im Betrieb kaum CO₂-Emissionen und eignet sich insbesondere für die nachhaltige Wärmeversorgung von Gebäuden und Quartieren. Frankfurt nutzt Geothermie bereits punktuell, insbesondere in Form oberflächennaher Geothermie bei einzelnen Bau- und Entwicklungsprojekten. Darüber hinaus wurden in den vergangenen Jahren geologische Untersuchungen und Forschungsbohrungen durchgeführt, um das Potenzial der tieferen geothermischen Nutzung im Stadtgebiet zu analysieren. Geothermie wird zudem im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung als eine relevante erneuerbare Wärmequelle berücksichtigt. Ein großflächiger, systematischer Einsatz der Geothermie zur Versorgung ganzer Quartiere oder zur Einspeisung in bestehende Wärmeversorgungsnetze ist bislang jedoch nicht umgesetzt. Vor diesem Hintergrund besteht weiterhin erheblicher Entwicklungsbedarf, um vorhandene Erkenntnisse in konkrete Projekte zu überführen und die Geothermie als festen Bestandteil der städtischen Wärmestrategie zu etablieren. Die gezielte Weiterentwicklung der Geothermienutzung kann einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von CO₂-Emissionen leisten, die Versorgungssicherheit erhöhen und langfristig stabile Energiekosten ermöglichen. Gleichzeitig stehen auf EU-, Bundes- und Landesebene umfangreiche Förderprogramme für erneuerbare Wärme, Forschung und Pilotprojekte zur Verfügung. Eine frühzeitige und koordinierte Beantragung dieser Mittel kann die finanziellen Risiken für die Stadt reduzieren und den Ausbau beschleunigen. Die konsequente Nutzung der Geothermie stärkt Frankfurt als klimabewussten, innovativen und zukunftsfähigen Standort und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der kommunalen Klimaziele. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 07.01.2026

Partei: IBF
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Regelmäßige Überprüfung von Reifenluftdruckpumpen an Tankstellen zur Förderung von Umweltschutz und Verkehrssicherheit

30.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 30.12.2025, NR 1482 Betreff: Regelmäßige Überprüfung von Reifenluftdruckpumpen an Tankstellen zur Förderung von Umweltschutz und Verkehrssicherheit Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept zu prüfen, wie die Reifenluftdruckpumpen an Tankstellen im Stadtgebiet Frankfurt regelmäßig kontrolliert werden können und die Ergebnisse dieser Kontrollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Geräte ordnungsgemäß funktionieren und die Bevölkerung korrekt den Reifenluftdruck prüfen kann. Dabei soll insbesondere berücksichtigt werden, dass viele Tankstellen großer Konzerne nicht immer funktionierende Reifendruckprüfstationen bereitstellen und dass defekte Pumpen häufig über längere Zeiträume nicht repariert werden, da der Anreiz für die Tankstellen fehlt, die Geräte instand zu halten. Dies führt zu niedrigem Reifendruck bei Fahrzeugen, was mehr Kraftstoffverbrauch, höheren Reifenabrieb und damit zusätzliche Umweltbelastungen verursacht. Eine regelmäßige Kontrolle der Pumpen durch die Stadtverwaltung oder auf freiwilliger Basis durch die Tankstellen selbst, verbunden mit einer transparenten Berichterstattung der Ergebnisse, könnte dazu beitragen, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, Umweltbelastungen zu reduzieren und die Kosten für die Bevölkerung durch unnötig erhöhten Spritverbrauch zu senken. Begründung: Niedriger Reifendruck führt zu höherem Spritverbrauch, schnellerem Reifenverschleiß und stärkerem Abrieb, der nicht nur gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer sein kann, sondern auch die Umwelt belastet. Die regelmäßige Funktionskontrolle der Reifendruckprüfgeräte stellt sicher, dass Autofahrerinnen und Autofahrer korrekte Informationen für die Wartung ihrer Reifen erhalten. Durch eine transparente Präsentation der Ergebnisse können Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen, welche Tankstellen zuverlässige Geräte anbieten, und Tankstellen werden motiviert, ihre Geräte in einwandfreiem Zustand zu halten. Dies ist ein einfacher, aber wirksamer Schritt, um sowohl die Umwelt als auch die Verkehrssicherheit in Frankfurt zu verbessern. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 07.01.2026

Partei: IBF
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Transparenz über die Preisentwicklung der Fernwärme bei der Mainova

18.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 18.12.2025, NR 1472 Betreff: Transparenz über die Preisentwicklung der Fernwärme bei der Mainova Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, über den Aufsichtsrat auf die Mainova AG unverzüglich auf umfassende Transparenz bei der Fernwärmepreisgestaltung und Verbraucherschutz hinzuwirken. 2. Der Stadtverordnetenversammlung ist bis zum 11.03.2026 ein umfassender Bericht zur Preisentwicklung der Fernwärme in Frankfurt seit 2020 vorzulegen, der folgende Fragen beantwortet: a. Wie hat sich der Arbeitspreis für Fernwärme in Frankfurt seit 2020 verändert? (Bitte alle Preisänderungen berücksichtigen) b. Wie setzt sich die Preisformel für den Arbeitspreis der Fernwärme zusammen? (Bitte alle Änderungen berücksichtigen) c. Wie hat sich der Grundpreis für Fernwärme in Frankfurt seit 2020 verändert? (Bitte alle Preisänderungen berücksichtigen) d. Wie haben sich die Kosten für die Fernwärme bei einem Durchschnittshaushalt (Verbrauch 10 MWh und Anschlussleistung 15 kW) in Frankfurt seit 2020 verändert? (Bitte alle Preisänderungen berücksichtigen. Es wird gebeten aus Gründen der Vergleichbarkeit, die Gesamtkosten einschließlich aller Preiskomponenten (Grundpreis, Arbeitspreis, Verrechnungspreis, Emissionspreis, Umlagenpreis) für den Standardverbrauch für die Jahre 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 darzustellen. e. Welche Kosten entstehen für einen solchen Durchschnittshaushalt bei gleichem Verbrauch, wenn er in der Grundversorgung Erdgas bezieht? f. Wie haben sich die Gewinne aus der Fernwärme seit 2020 jährlich entwickelt? g. Aus welchen Energieträgern wird die Fernwärme in Frankfurt erzeugt? Bitte detailliert für die Jahre 2020, 2022, 2024 aufschlüsseln, um die Dekarbonisierungsfortschritte nachvollziehen zu können. h. Fallen alle Kund*innen unter das neu eingeführte Preissystem? Wenn nein, wer fällt nicht drunter? i. Galt das einmalige Aussetzen der Preisanpassung zum 1.10.2025 für alle Fernwärmekund*innen? j. Wie wird sich der Kohleausstieg ab Oktober 2026 und damit der Wegfall des Kohlepreis in der Preisformel auf die Preise auswirken? 3. Eine niedrigschwellige, persönliche Beratung für Kund*innen zu ermöglichen. Begründung: Die Fernwärmepreise der Mainova sind im Jahr 2025 erheblich gestiegen, Kund*innen erhielten Preiserhöhungen zwischen 25 und 36 Prozent - drastische Kostensprünge, die vor allem Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen massiv belasten. Die Stadt und auch der Runde Tisch Energiearmut wurden erst kurz vor der öffentlichen Bekanntmachung in Kenntnis gesetzt. Die Preisformel der Mainova ist für Verbraucher*innen kaum nachvollziehbar. Sie setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen - Grundpreis, Arbeitspreis, Verrechnungspreis, Emissionspreis und Umlagenpreis sowie Wärmeumlagepreis - deren Zusammenhang und Begründung einer öffentlichen Transparenz und Nachvollziehbarkeit bedürfen. Besonders die Gewichtung zwischen Grund- und Arbeitspreis seit 2020 wurde mehrfach verändert, ohne dass dies transparent nachvollzogen werden konnte. Dies ist insbesondere problematisch, weil es für Fernwärmekund*innen - anders als bei Strom und Gas - keinen Versorgerwechsel gibt. Die Monopolstellung verschärft die Anforderung an Transparenz. Die Intransparenz der Preise bei der Mainova wurden im Jahr 2025 auch vom Verbraucherschutz erheblich kritisiert. Die Verbraucherzentrale kritisierte "die fragwürdige Art und Weise", in der der Energieversorger im Zuge der jüngsten Preisanpassung mit den Kunden umgegangen sei. Man halte das gesamte Prozedere für "intransparent und unanständig gegenüber den Kundinnen und Kunden"[1]. Die Mainova selbst kommunizierte, dass jetzige Fernwärmekund*innen den erheblichen und dringend gebrauchten Netzausbau zahlen müssen. Die Preiserhöhungen drohen zudem den Umstieg auf Fernwärme unattraktiv zu machen. Die Preisänderungen betreffen nach Angaben von Mainova rund 20.000 Verträge mit etwa 60.000 Haushalten sowie zahlreiche Großabnehmende, darunter Unternehmen, städtische Schulen und die Goethe-Universität. Für 80 Prozent der Abnehmenden steigen die Kosten um 26 Prozent, bei weiteren 20 Prozent um 25 bis 36 Prozent, teilte das Unternehmen im Mai mit. Die Kund*innen haben ein Recht zu erfahren, wie ihre Heizkosten entstehen. Die Mainova hat eine Monopolstellung. Dies erfordert besondere Transparenz. Bislang stellt Mainova zwar Preisblätter zur Verfügung, erklärt aber nicht ausreichend die Hintergründe und Kalkulationen. Diese Informationen sollten Kund*innen und der Stadtgesellschaft in nachvollziehbarer Form zur Verfügung stehen. Die Mainova muss die Zusammensetzung des Preises transparent und verständlich erklären anstatt sich hinter Preisformeln zu verstecken. Diese Transparenz ist notwendig, um das oft kritisierte "Formelchaos" aufzuklären, in dem weder Verbraucher*innen noch Expert*innen nachvollziehen können, welche Kosten sich in welchen Preisen widerspiegeln. Fernwärme ist ein zentraler Baustein der Energiewende. Wenn intransparent kommuniziert wird, verhindert dies den Umstieg vieler Haushalte auf Fernwärme und gefährdet nachhaltig die Energiewende. Die Erstellung des Berichts entstehen der Mainova AG im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Transparenz gegenüber ihrer Mehrheitseigentümerin, der Stadt Frankfurt. Zusätzliche Kosten für die Stadtverwaltung entstehen nicht. Bereits seit Monaten ist eine persönliche Vorsprache oder Beratung aufgrund von Reparaturarbeiten im ServiceCenter im Bienenkorbhaus nicht möglich. Die Kontaktaufnahme für eine persönliche Beratung muss via Internet oder Telefon und mit vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Bei einem Selbstversuch war ein Termin zu einer persönlichen Vorsprache in einer Rechnungsfrage nur mit sechs Wochen Vorlauf möglich. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 07.01.2026

Partei: LINKE
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Gestaltung der neuen Grünfläche Bertramswiese

15.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2057 Betreff: Gestaltung der neuen Grünfläche Bertramswiese Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat begrüßt die Anregung des Ortsbeirats 9. Die zweischürige Mahd der Wiesen ist bereits vorgesehen. Die genauen Flächen werden vor Ort vor der ersten Mahd festgelegt und orientieren sich an den im Plan der Umgestaltung dargestellten Randbereichen der Bertramswiese. Durch die zweischürige Mahd mit je einer Schnittperiode von Mai bis Ende Juni wird eine größere Blütenvielfalt erreicht. Der zweite Schnitt wird idealerweise Anfang September, mit dem Auflaufen der zweiten Tracht (zweite Blüte), durchgeführt. Diese Schnittmaßnahmen dienen der Abmagerung des vorhandenen, nährstoffreichen Bodens und führen nach und nach zu einer höheren Blühfreudigkeit der Wiese, was zu einer verbesserten Biodiversität führt. Es wird nichtsdestotrotz einige Zeit in Anspruch nehmen, bis sich die gewünschten ökologischen Effekte einstellen. Die bisherigen Elemente der Bertramswiese sollen einer sinnvollen Ergänzung unterzogen werden. Die zusätzliche Ausstattung der Wiesen- und Spielflächen wird in Angriff genommen, sobald die entsprechenden Planungskapazitäten wieder verfügbar sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7324

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Grün für mehr Aufenthaltsqualität: Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden!

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2101 Betreff: Grün für mehr Aufenthaltsqualität: Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden! Zu 1.-3. Die in der Anfrage genannten Ansätze - Entsiegelung, Begrünung, Verschattung, die Anwendung von Schwammstadtprinzipien sowie die Installation eines Trinkbrunnens - entsprechen in hohem Maße den Zielen des Magistrats im Bereich der Klimaanpassung und Hitzevorsorge. Die Platzflächen rund um die Kunstbibliothek befinden sich derzeit nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Dem Magistrat steht daher keine unmittelbare Zuständigkeit oder Entscheidungskompetenz für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu. Zudem steht einer Entsiegelung der Platzfläche zur Pflanzung von Bäumen mit Bodenanschluss die Unterbauung der gesamten Platzflächen mit einer Tiefgarage entgegen. Zur Realisierung der Zwischennutzung der Kunstbibliothek konnte der Magistrat die finanziellen Mittel für die notwendige bau- und brandschutztechnische Ertüchtigung einschließlich der Aufstellung von externen Toilettencontainern bereitstellen. Für diese Maßnahmen hat die vom Magistrat beauftragte KEG eine Baugenehmigungsplanung erarbeitet, die die Inbetriebnahme ab dem kommenden Jahr gewährleistet. Die KEG ist vom Magistrat auch beauftragt mit der Eigentümerin die Nutzung der Campusfreifläche zu vereinbaren. Dies ist die Vorrausetzung dafür, dass Vision 31 die stark versiegelten und überhitzten öffentlichen Platzflächen kurzfristig klimaresilienter und lebenswerter gestalten kann. Es sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und zur Klimaanpassung auf dem Kulturcampus als temporäre Gestaltungs- oder Umsetzungsmaßnahmen entwickelt und erprobt werden. Eine damit verbundene Pflanzenbewässerung wäre von Nutzerseite über die Entnahmestellen der Kunstbib zu organisieren. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat prüfen, ob für die projektierte Erprobungsphase städtische Fördermittel zur Verfügung gestellt werden können. Der Magistrat strebt an, die im Rahmen temporären Erprobung gewonnenen Erkenntnisse als Rahmenvorgaben in das noch ausstehende Wettbewerbsverfahren zum öffentlichen Raum zu überführen. Aufstellung eines Trinkbrunnens: Allgemeine Aussagen zur Umsetzbarkeit von Trinkbrunnen sind nicht möglich. Die Machbarkeit muss immer standortspezifisch geprüft werden. Hierzu gehören bauliche Gegebenheiten (Lage von Wasser- und Abwasserleitungen, Lage weiterer Leitungen, etwaige Untertunnelungen, Straßenoberfläche, Bepflanzung, etc.), stadtplanerische Aspekte (Frequentierung des Platzes, Nähe zu Wohnsiedlungen), das Überwärmungspotenzial des Standorts und Genehmigungsfähigkeit. Dies gilt auch für die Ausführung und Gestaltung, die sich an Hygiene, Funktionalität, Bedienbarkeit, Sicherheit und Anforderungen an Installationen zur Bereitstellung von Trinkwasser orientieren müssen. Genusstauglichkeit und Reinheit sind die obersten Gebote für die Bereitstellung von Trinkwasser. Die Auswahl neuer Trinkbrunnenstandorte erfolgt in einem strukturierten Verfahren durch die AG Trinkbrunnen. Diese besteht aus verschiedenen städtischen Ämtern und relevanten Akteuren unter der Federführung des Klimareferats. Die AG Trinkbrunnen berät regelmäßig über mögliche neue Standorte. Dies geschieht anhand einer umfangreichen Prüfliste, in die Standorte aus verschiedenen Quellen aufgenommen werden. Dazu gehören Anfragen aus der Bevölkerung, Vorschläge von Ortsbeiräten sowie Hinweise anderer Ämter. Nachdem die AG Trinkbrunnen sich auf neue Standorte verständigt hat, erfolgt die Ausschreibung der Bauleistungen durch das Klimareferat. Grundsätzlich können Anfragen zur Errichtung und zum Bau von Trinkbrunnen direkt an das Klimareferat gestellt werden. Dazu kann sich an die speziell dafür eingerichtete E-Mail-Adresse gewandt werden: trinkbrunnen@stadt-frankfurt.de. Die Stadt Frankfurt stellt auf ihrer Website eine digitale Karte zur Verfügung, auf der alle Standorte der öffentlichen Trinkbrunnen im Stadtgebiet dargestellt sind. Diese ist unter folgendem Link zu erreichen: https://frankfurt.de/themen/klima-und-energie/stadtklima/stadtklima-erleben/trin kbrunnen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7389

B (Bericht des Magistrats)

Anschaffung von E- und Wasserstofffahrzeugen

15.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 15.12.2025, B 487 Betreff: Anschaffung von E- und Wasserstofffahrzeugen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6722 - A 282/24 AfD - Stand Juni 2025 Zu 1: Wie viele E- oder Wasserstoffbusse wurden in Frankfurt in den letzten fünf Jahren auf den Buslinien neu eingesetzt? In Frankfurt am Main sind aktuell 91 E-Busse (68 x Batterie, 23 x Wasserstoff) im Einsatz. In den letzten fünf Jahren sind davon 86 E-Busse neu eingesetzt worden. Im Jahr 2025 kommen 18 weitere E-Busse (9 x Batterie, 9 x Wasserstoff) hinzu. Zu 2: Auf wie viel Euro belaufen sich die Kosten hierfür? Die Anschaffungskosten der 86 E-Busse belaufen sich auf rund 46,3 Millionen Euro. Zu 3: Wie viel Euro hiervon waren Fördergelder? Für die 86 E-Busse konnten Fördermittel in Höhe von 21,1 Millionen Euro erzielt werden. Zu 4: Wie hoch waren die Mehrkosten bzgl. der Anschaffung von E- bzw. Wasserstoffbussen im Vergleich zu Verbrennern? Die Mehrkosten für die 86 E-Busse belaufen sich insgesamt auf rund 26,8 Millionen Euro. Abzüglich der Fördermittel verbleiben somit 5,7 Millionen Euro an Mehrkosten für die Stadt Frankfurt am Main Zu 5: Wie wurden diese Mehrkosten ausgeglichen? Die Mehrkosten werden über den Wirtschaftsplan von traffiQ ausgeglichen. Zu 6: Wie viele E- oder Wasserstoff-Fahrzeuge hat die Stadt Frankfurt selbst in den letzten fünf Jahren neu durch Anmietung oder Kauf in den städtischen Gebrauch genommen? Dezernat I Beim Sportamt wurden in den letzten fünf Jahren zwei E-Fahrzeuge (VW e-up!) angeschafft. Der Kauf erfolgte im Jahr 2020. II Fehlanzeige III Für das Stadtvermessungsamt befindet sich seit 29.10.2020 je ein Plug-In-Hybrid als Leasingfahrzeug in Gebrauch. Dieses wird in regelmäßigen Abständen gewechselt (zum jetzigen Zeitpunkt ein Mal) Bauaufsicht: Im Jahr 2018 wurden durch die Bauaufsicht zwei VW E-up für die Dauer von drei Jahren geleast. 2021 wurden diese beiden Fahrzeuge in das Eigentum der Bauaufsicht übernommen. IV Fehlanzeige V Das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik hat ein E-Fahrzeug (VW Up) gekauft. VI Das Personal- und Organisationsamt hat in den letzten fünf Jahren ein Elektrofahrzeug in Gebrauch genommen. VII Zoologischer Garten: 2 Elektro-Plattformwagen Kulturamt: In den letzten fünf Jahren wurde ein E-Fahrzeug "eVito" (Lieferfahrzeug für das Institut für Stadtgeschichte) durch Anmietung in den städtischen Gebrauch genommen. VIII Vom Gesundheitsamt wurden in den Jahren 2018-2023 drei neue E- bzw. Hybrid-Fahrzeuge angeschafft. Im Jugend- und Sozialamt sind insgesamt fünf Elektrofahrzeuge im Einsatz. IX Das Ordnungsamt beschaffte seit 2019 insgesamt 16 Fahrzeuge mit Elektro- bzw. Hybridantrieben. Unter den 16 beschafften Fahrzeugen ist ein E-Fahrzeug geleast und die anderen 15 gekauft. Die 16 beschafften Fahrzeuge gliedern sich in vier reine Elektroautos und 12 Hybridfahrzeuge. Branddirektion: Der bisherige Entwicklungsstand von elektrisch oder mit Wasserstoff angetriebenen Fahrzeugen im Brandschutz und Rettungsdienst in Bezug auf Leistungsstärke, Gewicht und Sicherheit lässt eine dauerhafte Nutzung im Einsatzgeschehen derzeit noch nicht zu. Zudem wird die Krisenfestigkeit (Stichwort: Kraftstoffverfügbarkeit im Krisen- bzw. Katastrophenfall) derzeit nur durch zusätzliche Ausstattung der Einsatzfahrzeuge mit einem Dieselmotor (Abgasnorm nach Baustellenrichtlinie) erzielt. Neben dem technischen Entwicklungsstand sind weiterhin die Anschaffungskosten zu berücksichtigen. Liegen die Anschaffungskosten eines herkömmlichen Löschfahrzeugs mit Verbrennungsmotor derzeit bei rund 660.000 €, so liegen die Kosten erster vergleichbarer vollelektrischer Entwicklungen bei annähernd 2 Mio. € pro Fahrzeug. Im Logistikbereich verfügt die Branddirektion über ein E-Fahrzeug aus dem Jahr 2016. X Das Grünflächenamt hat im Rahmen der jährlich geplanten Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen in den letzten 5 Jahren 56 Fahrzeuge mit Elektroantrieb in Betrieb genommen. Davon waren 45 PKW, 6 PKW-Kastenwagen und 5 Nutzfahrzeuge. Im PKW-Bereich hat das Amt aktuell ca. 60% seiner Fahrzeuge mit Elektroantrieb im Einsatz. In den Jahren 2019 bis 2024 hat das Umweltamt, insbesondere für die Abteilung "Umweltüberwachung Abwasser, Labor", sieben Elektro-Fahrzeuge angeschafft. Davon sind sechs Fahrzeuge rein elektrisch betrieben und ein Fahrzeug mit einem Plug-in-Hybrid ausgestattet. Im Hauptamt wurde ein Elektro-Fahrzeug (Dienstwagen des Oberbürgermeisters) in den letzten 5 Jahren durch Leasing in den städtischen Gebrauch genommen. XI Neben einem Hybridfahrzeug des Dezernates wurde vom Amt 25 ein Hybridfahrzeug und ein Elektrofahrzeug und vom Kinderbüro ein E-Porter angeschafft. Seit August 2023 werden zwei Elektrofahrzeuge vom Stadtschulamt angemietet. XII Im Straßenverkehrsamt wurden in dem genannten Zeitraum zehn E-Fahrzeuge beschafft. Im Amt für Straßenbau und Erschließung wurden drei E-Fahrzeuge sowie 14 Hybrid-Fahrzeuge gekauft. Zu 7: Auf wie viel Euro belaufen sich die Kosten hierfür? Dezernat I Sportamt: Die Kosten für die zwei E-Fahrzeuge (VW e-up!) betrugen 13.667,16 € netto bzw. 15.842,31 € brutto je Fahrzeug, also 27.334,32 € / 31.684,62 € insgesamt. In diesem Betrag berücksichtigt ist bereits die seinerzeitige Umweltprämie in Höhe von 2.000 € je Fahrzeug. II Fehlanzeige III Stadtvermessungsamt: In der Vergangenheit ca. 4.000 € jährlich Bauaufsicht: Leasingkosten ab 2018: 275 € monatlich (inkl. Inspektionskosten). 2021 wurden diese beiden Fahrzeuge zu je 9.000 € in das Eigentum der Bauaufsicht übernommen. IV Fehlanzeige V Amt für Informations- und Kommunikationstechnik: 19.200 € netto für das E- Fahrzeug (VW Up) VI Für das E-Fahrzeug des Personal- und Organisationsamts wird eine monatliche Leasingrate in Höhe von 523 € bezahlt. VII Zoologischer Garten: Die Gesamtkosten belaufen sich für beide Fahrzeuge auf 79.252,90 € netto. Kulturamt: Die monatlichen Kosten belaufen sich auf 557,42 € für eine Laufzeit vom 31.01.2023 bis 30.01.2027. VIII Das Gesundheitsamt meldet Kosten in Höhe von 103.082,75 €. Beim Jugend- und Sozialamt sind 149.277,38 € für den Kauf aufgewendet worden und es werden mtl. Leasingraten von 1.038 € gemeldet. IX Die Kosten für die Fahrzeuge des Ordnungsamtes belaufen sich auf insgesamt 468.418,92 € sowie einer monatlichen Leasingrate in Höhe von 745,76 €. Im Logistikbereich verfügt die Branddirektion über ein E-Fahrzeug mit einem Anschaffungswert von rund 25.700 € aus dem Jahr 2016. X Die Kosten für die 56 Fahrzeugbeschaffungen des Grünflächenamtes beliefen sich in den 5 Jahren auf 2.485.906 €. Der Gesamtpreis der vom Umweltamt angeschafften Fahrzeuge beträgt ca. 245.000 €. Die Kosten (Leasing Rate) des Hauptamts belaufen sich auf 785,12 € netto (monatlich). XI Die Leasingkosten für das Hybridfahrzeug des Dezernates belaufen sich auf 16.850 € p.a. Als Anschaffungskosten werden vom Amt 25 57.000 € und vom Kinderbüro 27.500 € gemeldet. Das Stadtschulamt wendete in 2023 für die Anmietung der beiden Fahrzeuge 15.470 € auf. Es fallen ab 2024 773,50 € monatlich pro Fahrzeug an. XII Straßenverkehrsamt: Folgende Fahrzeuge wurden beschafft: 2022: - 1 x VW Golf (F-SV 3608E) zu 30.000 € - 1 x VW Tiguan (F-SV 3610E) zu 45.000 € - 1 x Peugeot E-Traveller Bus (F-SV 3611E) zu 50.000 € 2023: - 2 x Renault Kangoo Elektro (F-SV 3603E und F-SV 36.15E) zu je 35.000 € - 1 x Mitsubishi Eclipse Cross (F-SV 3605E) zu 30.000 € 2024: - 2 x Opel Corsa E (F-SV 3607E und F-SV 3621E) zu je 25.000 € - 2 x Opel Astra (F-SV 3616E und F-SV 3617E) zu je 35.000 € Die Preise sind Nettoangaben. Amt für Straßenbau und Erschließung: Für die 14 Hybrid-Renault Clio wurden 426.000 € brutto und für die 3 Hochdachkombi 143.000 € brutto aufgewendet. Zu 8: Wie viel Euro hiervon erhielt die Stadt Frankfurt durch Fördergelder? Dezernat I Keine Angabe II Fehlanzeige III Stadtvermessungsamt: Keine Fördergelder erhalten Bauaufsicht: Im Jahr 2018 wurden durch die Bauaufsicht zwei VW E-up für die Dauer von drei Jahren geleast und im Rahmen des Magistratsbeschlusses MB 1030 Fördergelder in Höhe von 5.000 € je Fahrzeug bezogen. 2021 wurden diese beiden Fahrzeuge in das Eigentum der Bauaufsicht übernommen; weitere Fördergelder konnten hierzu nicht bezogen werden. IV Fehlanzeige V Das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik hat für den Kauf des E- Fahrzeugs (VW Up) 5.000 € brutto Fördermittel von der Wirtschaftsförderung Frankfurt am Main erhalten. VI Es konnten keine Fördermittel für das E-Fahrzeug akquiriert werden. VII Zoologischer Garten: keine Fördermittel erhalten. Kulturamt: keine Fördermittel erhalten. VIII Das Gesundheitsamt meldet einen Zuschuss von der Wirtschaftsförderung von 6.000 €. Das Jugend- und Sozialamt hat einen Zuschuss in Höhe von 9.356,56 € gemeldet. IX Das Ordnungsamt hat keine Fördermittel erhalten. X Das Grünflächenamt hat in Eigenregie Förderanträge für die Mehrkosten von E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur in Höhe von 962.742,60 € gestellt. Durch die Fördergeber bewilligt wurden davon Fördergelder in Höhe von 517.356 € für die Fahrzeugbeschaffung und 50.139 € für die Installation von Ladeinfrastruktur. Das Umweltamt hat keine Fördermittel erhalten. Das Hauptamt hat keine Fördermittel erhalten. XI Das Kinderbüro hat 5.000 € an Fördermitteln angegeben. XII In einem zweiten Förderaufruf förderte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie die dazu benötigte Ladeinfrastruktur in Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft. Hierzu erhielt das Straßenverkehrsamt einen Förderbetrag in Höhe von 40.000 € im Jahr 2024. Es dient zur Kenntnis, dass in diesem Förderaufruf die Stadt Frankfurt am Main nur einen Gesamt-Förderantrag stellen konnte (pro antragstellende Organisation grundsätzlich nur ein Antrag zur Förderung möglich). Amt für Straßenbau und Erschließung: Einem Förderantrag wurde nicht zugestimmt. Zu 9: Wie hoch waren die Mehrkosten für die Stadt Frankfurt bzgl. der Anmietung oder des Kaufs von E- oder Wasserstoff-Fahrzeugen im Vergleich zu Verbrennern? Dezernat I Sportamt: kann keine Angabe über eventuelle Mehrkosten im Vergleich zu Verbrennern machen. Diesbezügliche Vergleichsangebote wurden nicht eingeholt, da die städtischen Richtlinien für die Fahrzeugbeschaffung die Wahl der jeweils aktuell verfügbaren emissionsärmsten Antriebstechnik vorgeben. II Fehlanzeige III Bauaufsicht: Ein VW UP des Baujahres 2018 mit Verbrenner-Motor kostete 2021 im Durchschnitt 14.500 €. Somit gab es bezüglich der E-Fahrzeuge keine Mehrkosten, sondern eine Ersparnis i.H.v. 5.500 € je Fahrzeug IV Fehlanzeige V Amt für Informations- und Kommunikationstechnik: Durch den Zuschuss der Wirtschaftsförderung war der Kauf des E-Fahrzeugs wirtschaftlicher als ein Verbrenner-Fahrzeug. VI Da kein Angebot für ein Verbrennerfahrzeug seitens des Personal- und Organisationsamtes eingeholt wurde, kann kein Vergleich gezogen werden. VII Zoologischer Garten: Da die Fahrzeuge nur auf dem Zoogelände genutzt werden, kommen aus Rücksicht auf die Tiere, das Publikum und die Umwelt keine Verbrenner in Frage. Somit liegen keine Vergleichspreise vor. Kulturamt: Der eVito ist nach einem aktuellen Preisvergleich knapp 12.000 € teurer als die "Verbrenner-Variante". VIII Das Gesundheitsamt gibt Mehrkosten von ca. 30 % im Vergleich zu Verbrennern an. IX Der Kaufpreis für Verbrenner-Fahrzeuge im Vergleich zu den Elektro-Fahrzeugen kann zum jetzigen Zeitpunkt vom Ordnungsamt nicht mehr ermittelt werden. X Die Mehrkosten für die o.g. Fahrzeugbeschaffungen beliefen sich beim Grünflächenamt auf 698.620 € im Vergleich zu entsprechenden Ersatzbeschaffungen mit Verbrennungsmotoren. Diese Mehrkosten konnten durch die unter Frage 8 aufgeführten Fördermittel zum größten Teil kompensiert werden. Der Kaufpreis für Verbrenner-Fahrzeuge im Vergleich zu den Elektro-Fahrzeugen kann zum jetzigen Zeitpunkt vom Umweltamt nicht mehr ermittelt werden. Das Umweltamt führt aus, dass bei einem Kostenvergleich auch andere Faktoren berücksichtigt werden sollten, wie z.B. die Verbrauchskosten. Jahrelang lagen die Kosten pro Kilowattstunde weit unter den Kosten für Benzin und Diesel. Zudem entstehen bei Elektrofahrzeugen wesentlich geringere Verschleißkosten im Vergleich zu herkömmlichen Verbrenner-PKW, dies kompensiert zusätzliche Anschaffungskosten bei Elektrofahrzeugen. In der Gesamtbilanz bedeutet das, dass bereits nach 5.000 km, im Hinblick auf die Kosten für Abschreibung, Leasing, Verbrauch und Reparaturen, ein Elektrofahrzeug günstiger ist. Diese Investition ist also sinnvoll - nicht nur aus ökologischen, sondern auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Hauptamt: Es wurden nur Angebote für E-Fahrzeuge eingeholt. XI Die Mehrkosten für die E-Fahrzeuge des Stadtschulamtes werden mit je 209,45 € pro Monat gegenüber Dieselfahrzeugen angegeben. Diese wurden durch die Reduzierung des Fahrzeugpools aufgefangen. XII Aufgrund der städtischen Richtlinien über die Beschaffung von Personenkraftfahrzeugen für die Stadtverwaltung (MB Nr. 878, geändert durch MB Nr. 953) wurden weder vom Straßenverkehrsamt noch vom Amt für Straßenbau und Erschließung Vergleichsangebote eingeholt. Zu Frage 10: Welche Ausgaben für E- oder Wasserstoff-Fahrzeuge im städtischen Gebrauch durch Anmietung oder Kauf plant die Stadt Frankfurt in den kommenden zwei Jahren? Dezernat I Keine Angabe II Fehlanzeige III Stadtvermessungsamt: Für das Leasingfahrzeug sind jährliche Ausgaben von ca. 2.500 € absehbar. Darüberhinausgehende Kosten für E-Fahrzeuge sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht planbar. Der Kauf von Neufahrzeugen richtet sich nach den städtischen Vorgaben (Mag.-Beschl. Nr. 953 vom 20.09.2019). Hiernach werden vor jeder Beschaffung die infrastrukturellen Voraussetzungen im Hinblick auf die Besonderheiten der zu beschaffenden (Nutz-)Fahrzeuge geprüft. Bauaufsicht: Eine weitere Anschaffung oder Leasing von E- oder Wasserstofffahrzeugen ist in den nächsten zwei Jahre nicht geplant. IV Fehlanzeige V Das Amt für Bürgerinnen, Digitales und Internationales sieht in den nächsten zwei Jahren die Anschaffung von zwei PKW-Transportern (Elektrofahrzeuge) vor. Die Kosten werden sich insgesamt auf ca. 100.000 € bis 150.000 € belaufen. Ab August/September 2024 wird das Dezernat ein E-Fahrzeug leasen (Dienstwagen der Dezernentin). Das bestellte E-Fahrzeug wird im Vergleich zum bisherigen Hybridfahrzeug 100,00 € pro Monat an Mehrkosten verursachen. Amt für Informations- und Kommunikationstechnik plant zur Ablösung der derzeitigen Gas-Fahrzeuge zwei E-Fahrzeuge in 2024 und zwei E-Fahrzeuge in 2025 zu kaufen. Die Kosten werden sich nach derzeitigen Schätzungen auf ca. 180.000 € belaufen. VI Es ist beabsichtigt, ein neues Elektrofahrzeug zu beschaffen. Da die Beschaffung noch aussteht und bislang keine Angebote eingeholt wurden, orientiert sich die geschätzte Leasingrate an der des vorhandenen E-Fahrzeuges. VII Zoologischer Garten: Die Neuanschaffung von drei Cargo Volt Elektro Lastendreirädern ist geplant, die Kosten belaufen sich insgesamt auf ca. 10.000 €. Kulturamt: Im Historischen Museum ist die Anschaffung eines Kastenwagens Opel Combo e-Cargo L 1 H1 "Edition" beabsichtigt. Bei Auslieferung des Wagens ist eine einmalige Zuzahlung von 12.500€ für die fünfjährige Nutzungsdauer fällig. Darüber hinaus sind zum aktuellen Zeitpunkt keine weiteren Anschaffungen im Sinne der Anfrage geplant. VIII Das Gesundheitsamt plant in den kommenden zwei Jahren die Anschaffung folgender E-Fahrzeuge: Beratungsbus psychosoziale Beratung (185.000 €), ein Minibus (68.300 €) und ein PKW (46.000 €). IX Keine Angabe X Für den weiteren Ausbau der Fahrzeugflotte auf E-Mobilität könnte das Grünflächenamt in den kommenden 2 Jahren weitere 19 Fahrzeuge auf E-Antrieb beschaffen, mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von ca. 353.338 €. Die Umsetzung dieser Ersatzbeschaffung hängt jedoch maßgeblich von der Ladeinfrastruktur der Betriebsstätten ab. Hier stoßen bereits bei dem aktuellen Ausbau die Netzbetreiber an Kapazitätsgrenzen, die nur mit erheblichen Investitionen auf deren Seite umgesetzt werden können. Vom Umweltamt sind - außer als Ersatz bei einem Ausfall eines Fahrzeuges oder größere Veränderungen in der Aufgabenerledigung - keine weiteren Anschaffungen von Fahrzeugen vorgesehen. XI Das Dezernat XI beabsichtigt, ein neues Hybridfahrzeug zu leasen. Im Stadtschulamt werden für die kommenden zwei Jahre Gesamtkosten i.H.v. 25.285,68 € für zwei neue E-Fahrzeuge ab 05/2024 gemeldet. XII In den nächsten zwei Jahren (2025/2026) sind seitens des Straßenverkehrsamtes verbindlich vier weitere Anschaffungen von E-Fahrzeugen geplant: - 1 x Renault 5 E Tech zu 30.000 € netto. - 3 x VW ID.4 Pro zu je 35.000 € netto. Amt für Straßenbau und Erschließung: Die Beschaffung weiterer Fahrzeuge ist abhängig vom Fortschritt des Ausbaus der Ladeinfrastruktur. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 20.03.2024, A 282 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 17.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen

15.12.2025 · Aktualisiert: 21.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2054 Betreff: Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen Der Magistrat hat sich der Thematik angenommen und bereits erste Schritte eingeleitet. Hierzu gehören fachliche Prüfungen sowie ein intensiver Austausch mit anderen Kommunen, die bereits vergleichbare Regelungen eingeführt haben oder deren Einführung derzeit vorbereiten. Darüber hinaus befindet sich der Magistrat im Gespräch mit Vertreter:innen der lokalen Wirtschaft, um die Auswirkungen, Herausforderungen und mögliche Ausnahmetatbestände frühzeitig zu identifizieren und in die weitere Konzeptentwicklung einfließen zu lassen. Die Erfahrungen aus Tübingen zeigen, dass die Entwicklung, Abstimmung und rechtssichere Umsetzung einer kommunalen Verpackungssteuer einen erheblichen zeitlichen Vorlauf erfordert. Dort betrug der Zeitraum von der ersten Initiative bis zur tatsächlichen Einführung rund zwei Jahre. Auch für Frankfurt am Main ist aufgrund der Größe der Stadt, der Vielzahl betroffener Betriebe, der komplexen städtischen Strukturen und der benötigten Ressourcen ein mindestens vergleichbarer zeitlicher Rahmen realistisch und notwendig. Nur so kann gewährleistet werden, dass eine mögliche Verpackungssteuer den besonderen Anforderungen einer Großstadt gerecht wird, tragfähig ausgestaltet ist und erfolgreich umgesetzt werden kann. Der Magistrat wird die notwendigen Prüfungen fortführen und der Stadtverordnetenversammlung zu gegebener Zeit einen Beschlussvorschlag vorlegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.05.2025, OA 557

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Götterbauminvasion

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2106 Betreff: Götterbauminvasion Durch globale Handels-, Reise- und Verkehrsströme werden immer wieder Tier- und Pflanzenarten aus ihren natürlichen Verbreitungsgebieten in neue Regionen transportiert. Breiten sich diese gebietsfremden Arten stark aus, können sie nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben und dadurch geschützte Arten und Lebensräume gefährden. Ist dies der Fall, werden gebietsfremde Arten als invasive Arten bezeichnet. Hierzu zählt auch der Götterbaum. Er gehört jedoch bereits zu den etablierten Arten, das bedeutet, er ist mittlerweile vor allem in sommerwarmen Gebieten und Städten sehr weit verbreitet. Götterbäume sind zwar grundsätzlich als invasiv eingestuft, verursachen aber in Frankfurt bislang keinen bedeutsamen Schaden auf Grün- oder naturschutzwürdigen Freiflächen. Die Art kommt vor allem im innerstädtischen Bereich und entlang von Infrastrukturachsen vor. Problematische Vorkommen in Schutzgebieten oder sensiblen Lebensräumen, wie Magerrasen, sind derzeit nicht bekannt. Stattdessen gibt es durchaus markante und prägende Götterbäume im städtisch geprägten Raum, die das dortige Extremklima aushalten und daher aus stadtklimatischer Sicht erhaltungswürdig sind. Da der Götterbaum inzwischen als etabliert gilt, ist eine Bekämpfung lediglich in konkreten Einzelfällen sinnvoll - insbesondere im Bereich von naturschutzfachlich wertvollen Biotopen - zum Beispiel geschützten oder gefährdeten Biotopen - oder wenn eine Bedrohung für seltene Tier- oder Pflanzenarten vorliegt, kann eine Bekämpfung zielführend und der Aufwand vertretbar sein. Nichts desto trotz sind die Mitarbeiter:innen des Grünflächenamtes sowie beauftragte Firmen angewiesen, in den Park- und Grünanlagen, aufkommende Jungbäume des Götterbaumes fachgerecht zu entfernen oder durch regelmäßige Pflegeschnitte in ihrem Wachstum zu behindern, um eine unkontrollierte Ausbreitung zu verhindern. Nach Auskunft aus dem Baumkataster ist ersichtlich, dass der Vorplatz des Eschenheimer Turmes durch zwei Linden und eine Robinie definiert ist. Der gesamte Außenbereich steht in der Zuständigkeit des Amtes für Straßenbau und Erschließung. Dem Amt für Bau und Immobilien, ABI, obliegt die Zuständigkeit ausschließlich für den Turm selbst. Im ABI besteht keine Kenntnis über eventuelle Schäden an der Gebäudesubstanz, die durch umliegenden Baumbewuchs verursacht worden wären. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1252

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Flugverkehr über dem Frankfurter Süden bei schlechten Wetterbedingungen - Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsaspekte

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2102 Betreff: Flugverkehr über dem Frankfurter Süden bei schlechten Wetterbedingungen - Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsaspekte Die Stadt Frankfurt am Main verfügt über keine unmittelbare Zuständigkeit bei der Festlegung oder Steuerung von Flugrouten. Diese liegt bei der Deutschen Flugsicherung (DFS), die im Rahmen der nationalen und europäischen Luftfahrtvorgaben die sichere Abwicklung des Luftverkehrs gewährleistet. Der Magistrat setzt sich jedoch im Rahmen seiner Mitwirkungsgremien durch Stadträtin Tina Zapf-Rodríguez in der Fluglärmkommission (FLK) sowie durch Stadträtin Ina Hauck im Forum Flughafen und Region (FFR) kontinuierlich für die Reduzierung der Fluglärmbelastung und die Weiterentwicklung lärmarmer Betriebsverfahren für die Menschen in Frankfurt am Main und der Region ein. Darüber hinaus wird über das Expertengremium Aktiver Schallschutz (ExpASS) des FFR geprüft, inwieweit Flugrouten optimiert und Abweichungen der Flugrouten durch technische oder organisatorische Maßnahmen weiter minimiert werden können. Der Magistrat ist über die Stabsstelle für Fluglärmschutz im neu eingerichteten "Kommunalen Beraterkreis" des ExpASS sowie im Expertenpool "Lärm" vertreten, um insbesondere die kommunale Sichtweise und Anliegen einzubringen. Bei schlechten Wetterbedingungen - insbesondere bei Starkregen, Gewittern, starken Seitenwinden oder Nebel - kommt es gelegentlich zu Abweichungen von den Standardanflugrouten. Diese erfolgen ausschließlich aus sicherheitsrelevanten Gründen. Im Zeitraum Januar bis September 2025 wurden laut DFS mehrere temporäre Abweichungen registriert, insbesondere während der Unwetterereignisse im Juni und Juli 2025. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main setzt sich grundsätzlich für eine strikte Einhaltung der geltenden Nachtflugbeschränkung (23 bis 5 Uhr) sowie deren Ausweitung auf 22 bis 6 Uhr ein. Verspätete Starts und Landungen dürfen nach der Betriebsgenehmigung des Flughafens nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei wetterbedingten Flugunregelmäßigkeiten, zugelassen werden. Zuständig für die Kontrolle ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW). Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main erkennt die gesundheitlichen Belastungen durch Fluglärm als wesentliches Umwelt- und Gesundheitsproblem an. Im Bereich Sachsenhausen, Oberrad und Niederrad werden diese Belastungen insbesondere durch tiefe Anflüge und verspätete Nachtflüge verstärkt. Daher setzt sich der Magistrat unter anderem für eine Ausweitung der Lärmmessstellen im Frankfurter Süden ein. Aktuelle Entwicklungen und Fortschritte zur Verringerung des Lärms bei Landungen mithilfe des Assistenzsystems LNAS ("Low Noise Augmentation System") wurden im März 2025 im FFR besprochen. Weitere Informationen sind der Pressemeldung zu entnehmen: https://www.aktiver-schallschutz.de/media/pm_forum-flughafen-und-region_konvent_ maerz_2025.pdf Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7440

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2117 Betreff: Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen Der Magistrat hat sich der Thematik angenommen und bereits erste Schritte eingeleitet. Hierzu gehören fachliche Prüfungen sowie ein intensiver Austausch mit anderen Kommunen, die bereits vergleichbare Regelungen eingeführt haben oder deren Einführung derzeit vorbereiten. Darüber hinaus befindet sich der Magistrat im Gespräch mit Vertreter:innen der lokalen Wirtschaft, um die Auswirkungen, Herausforderungen und mögliche Ausnahmetatbestände frühzeitig zu identifizieren und in die weitere Konzeptentwicklung einfließen zu lassen. Die Erfahrungen aus Tübingen zeigen, dass die Entwicklung, Abstimmung und rechtssichere Umsetzung einer kommunalen Verpackungssteuer einen erheblichen zeitlichen Vorlauf erfordert. Dort betrug der Zeitraum von der ersten Initiative bis zur tatsächlichen Einführung rund zwei Jahre. Auch für Frankfurt am Main ist aufgrund der Größe der Stadt, der Vielzahl betroffener Betriebe, der komplexen städtischen Strukturen und der benötigten Ressourcen ein mindestens vergleichbarer zeitlicher Rahmen realistisch und notwendig. Nur so kann gewährleistet werden, dass eine mögliche Verpackungssteuer den besonderen Anforderungen einer Großstadt gerecht wird, tragfähig ausgestaltet ist und erfolgreich umgesetzt werden kann. Der Magistrat wird die notwendigen Prüfungen fortführen und der Stadtverordnetenversammlung zu gegebener Zeit einen Beschlussvorschlag vorlegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.03.2025, OA 543

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Altglas-Standort Riedbergallee 1 verbessern

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2093 Betreff: Altglas-Standort Riedbergallee 1 verbessern Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7481

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Die Anwohner in der Straße Kaltmühle müssen dringend vor Starkregenereignissen geschützt werden

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2063 Betreff: Die Anwohner in der Straße Kaltmühle müssen dringend vor Starkregenereignissen geschützt werden Zu Frage 1: Eine Entlastung für den Urselbach im Bereich der Straße Kaltmühle wird durch die im Januar 2025 begonnene Baumaßnahme "Durchgängigkeit am Eschersheimer Nidda Wehr" mit dem Anschluss des Umfluter an die Nidda erreicht. Denn in diesem Zusammenhang wird der Urselbach um ca. 2 Meter eingetieft und der Abflussengpass, des viel zu kleinen Brückenquerschnitts, wird beseitigt und durch eine neue Brücke ersetzt. Mit Abschluss der Maßnahme wird Mitte 2026 gerechnet. Zu Frage 2: Von Starkregen spricht man, wenn innerhalb von Minuten oder wenigen Stunden sehr viel Niederschlag fällt. Starkregen kann Überschwemmungen verursachen, auch in vermeintlich sicherer Entfernung zu Gewässern. Diese Situation traf im Mai 2024 für den Urselbach zu. An kleineren Flüssen und Bächen kann Starkregen dazu führen, dass die Pegel innerhalb kürzester Zeit um ein Vielfaches ansteigen und die Gewässer sich in Sturzfluten verwandeln. Das Wasser bahnt sich dann entlang der Geländeform seinen Weg, fließt und sammelt sich in tiefer liegenden Bereichen. Für Häuser in Hanglage oder in Senken droht schnell eine akute Überschwemmungsgefahr. Starkregenereignisse können überall auftreten und sind meist lokal begrenzt. Deshalb sind sie schwer vorhersagbar. Ein 100 % -Überschwemmungsschutz ist nicht möglich. Zu Frage 3: Die Bäume entlang des Urselbach werden jährlich auf Schäden überprüft. Eventuell festgestellte Schäden werden umgehend beseitigt, bzw. nicht standsichere Bäume werden entfernt. Die Ergebnisse der Baumkontrollen und deren durchgeführte Maßnahmen werden im Baumkataster dokumentiert. Dennoch kann es vorkommen, dass zwischen den Kontrollgängen sich der Zustand eines Baumes ändert, hier nimmt der Magistrat, Stadtentwässerung Frankfurt am Main, gerne Hinweise aus der Bevölkerung entgegen unter E680SMU-Gewaesser@stadt-frankfurt.de. Zu Frage 4: Bei Betrachtung der Fließwege in den vorliegenden Starkregengefahrenkarten ist kein nennenswerter Fließweg entlang der Straße "Kaltmühle" zu erkennen. Die Gefährdung für die Anwohner ist hier hauptsächlich auf die Ausuferung des Urselbachs zurückzuführen. Aufgrund der Topographie des betrachteten Bereiches kann die zusätzliche Überflutungsgefährdung durch lokales Hangwasser bei Starkregenereignissen als gering eingestuft werden. Jede Person, die durch Hochwasser betroffen ist, ist gemäß § 5 Wasserhaushaltsgesetz im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. Im vorliegenden Fall können Objektschutzmaßnahmen direkt an den Gebäuden helfen, die Gebäude vor eindringendem Wasser zu schützen und das Schadenspotential zu reduzieren. Dies kann durch die Sicherung von tiefliegenden Gebäudeöffnungen wie Lichtschächten, Garageneinfahrten, Kellerfenstern oder Türen erfolgen. Zu Objektschutzmaßnahmen zählen u.a. Aufkantungen, Abdeckungen, Schwellen, Rampen, druckwasserdichte Türen und Fenster, Rückstauklappen und Hebeanlagen. Um das Hochwasserrisiko zu verringern, sollte neben der Gefährdungslage auch das Schadenspotential so weit wie möglich verringert werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass wichtige Gegenstände oder Anlagen gesichert oder in höherliegende Gebäudeteile verlegt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.11.2024, V 1054

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Trinkwasserbrunnen im Riederwald

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2060 Betreff: Trinkwasserbrunnen im Riederwald Die Auswahl neuer Trinkbrunnenstandorte erfolgt in einem strukturierten Verfahren durch die AG Trinkbrunnen. Diese besteht aus verschiedenen städtischen Ämtern und relevanten Akteuren, darunter auch die Mainova AG, unter der Federführung des Klimareferats. Die AG Trinkbrunnen berät regelmäßig über mögliche neue Standorte. Dies geschieht anhand einer umfangreichen Prüfliste, in die Standorte aus verschiedenen Quellen aufgenommen werden. Dazu gehören Anfragen aus der Bevölkerung, Vorschläge von Ortsbeiräten sowie Hinweise anderer Ämter, die bspw. auf geplante städtische Projekte hinweisen, in deren Umfeld ein Trinkbrunnen sinnvoll wäre. Bei der Auswahl neuer Standorte werden unterschiedliche Faktoren berücksichtigt. Dazu zählen unter anderem das Überwärmungspotenzial des Standorts, die Frequentierung des Platzes, die Nähe zu Wohnsiedlungen sowie die technische Realisierbarkeit durch vorhandene Wasserleitungen oder die Beschaffenheit des Untergrunds. Dabei ist zu beachten, dass Trinkbrunnen vorrangig an Orten errichtet werden, an denen Menschen keinen direkten Zugang zu Wasser haben - beispielsweise in der Innenstadt, wo sich viele Touristen aufhalten. Eine Priorisierung von Wohnsiedlungen erfolgt nicht, da dort in der Regel Wasserzugang im häuslichen Umfeld gegeben ist. Nachdem die AG Trinkbrunnen sich auf neue Standorte verständigt hat, erfolgt die Ausschreibung der Bauleistungen durch das Klimareferat. Vorhandene Trinkbrunnen in Fechenheim sind der Trinkbrunnen im Heinrich-Kraft-Park und der historische Jean-Pauli-Brunnen. Bezüglich der vom Ortsbeirat 11 vorgeschlagenen Standorte wird darauf hingewiesen, dass diese auf der Prüfliste geführt werden. Im Ortsbezirk 11 umfasst die Prüfliste bereits folgende Standorte: Spielplatz Konstanzer Str., Atzelbergplatz, Wilhelmshöher Str./Arolser Str., Cäcilie-Breckheimer-Platz und Marie-Juchacz-Platz. Aufgrund der Vielzahl an potenziellen Standorten und der notwendigen Abstimmungen innerhalb der AG Trinkbrunnen kann jedoch keine zeitnahe Umsetzung garantiert werden. Der Magistrat möchte an dieser Stelle jedoch betonen, dass die Bedeutung der Trinkbrunnen im Ortsbezirk 11 bekannt ist und die Stadtteile zu gegebener Zeit in unsere Planungen einbezogen werden. Darüber hinaus weist der Magistrat darauf hin, dass für die bestehenden und neuen Trinkbrunnen Pat:innen gesucht werden, die die Stadt Frankfurt am Main bei der Funktionskontrolle und nachhaltigen Nutzung der Brunnen unterstützen. Interessierte Bürger:innen, Vereine oder Institutionen können sich hierfür gerne unter trinkbrunnen@stadt-frankfurt.de melden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7241

M (Vortrag des Magistrats)

Europagarten 2.0 - Planungsvorlage Grunderneuerung zur klimaresilienten Grünanlage 1. Bauabschnitt Innere Parkmitte: Vorbereitende Maßnahmen hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 15.12.2025, M 216 Betreff: Europagarten 2.0 - Planungsvorlage Grunderneuerung zur klimaresilienten Grünanlage 1. Bauabschnitt Innere Parkmitte: Vorbereitende Maßnahmen hier: Bau- und Finanzierungsvorlage I. Es dient zur Kenntnis, dass die Umsetzung der klimagerechten Neugestaltung des Europagartens in zwei Bauabschnitten geplant ist, für die jeweils der Stadtverordnetenversammlung eine Bau- und Finanzierungsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die Bauabschnitte sind wie folgt vorgesehen: a) 1. BA Innere Parkmitte: Vorbereitende Maßnahmen zur Tiefenlockerung, Revitalisierung Boden einschließlich Baumfällungen. b) 2. BA - Promenaden: Maßnahmen wie BA 1. - Innerer Parkbereich: Landschaftsbauarbeiten inkl. Baumpflanzungen. - Promenaden: Landschaftsbauarbeiten inkl. Baumpflanzungen. II. Der vorliegenden Planung zur Grunderneuerung des Europagartens zu einer klimaresilienten Grünanlage wird zugestimmt. III. Als vorbereitende Maßnahme wird dem Konzept zur Revitalisierung des Bodens und den dafür erforderlichen Baumfällungen als erstem Bauabschnitt "Innere Parkmitte" zugestimmt. IV. Es dient zur Kenntnis, dass für die Umsetzung des 1. Bauabschnitts von den 73 Bestandsbäumen voraussichtlich 66 geschädigte Bäume gerodet werden müssen. a) Davon fallen 3 Bäume unter die Regelung der Baumschutzsatzung. Es handelt sich ausnahmslos um Bäume, die aufgrund der schwierigen Standortverhältnisse massive Kronen- und Stammschäden aufweisen und stark in ihrer Vitalität eingeschränkt sind, so dass eine artgerechte Entwicklung mit entsprechender Ökosystemleistung nicht zu erwarten ist. b) Die Ersatzpflanzungen erfolgen im Rahmen des 2. Bauabschnitts der klimagerechten Grunderneuerung des Europagartens. V. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass a) die Maßnahme im Produktbereich 22 - Umwelt, Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen, unter der Projektdefinition 5.010907 "Europagarten 2.0" abgewickelt wird. b) für die Gesamtmaßnahme (1. und 2. BA) voraussichtlich Kosten in Höhe von 9.300 T€ anfallen werden. Die voraussichtlichen Kosten für den 1. Bauabschnitt sind darin mit 704 T€ berücksichtigt. Die voraussichtlichen Kosten für den 2. Bauabschnitt (8.596 T€) werden zu gegebener Zeit in einer separaten Bau- und Finanzierungsvorlage dargestellt und sollen nach derzeitigem Planungsstand aus den Klimatöpfen der Produktgruppe 22.04 gedeckt werden. c) die erforderlichen Mittel in Höhe von 704 T€ für den 1. BA in der Produktgruppe 22.04 "Klimaschutz und Klimaanpassung", Projektdefinitionen 5.010848 "Klimawandelanpassung Infrastruktur zur Verfügung stehen. d) die für die Umsetzung des 1. BA erforderlichen Mittel per Sollveränderung in die Produktgruppe 22.09, Projektdefinition 5.010907 "Europagarten 2.0" transferiert werden und die Maßnahme dort dargestellt bzw. gebucht wird. VI. Die erforderlichen Mittel für die Maßnahmen des 1. BA in Höhe von 704 T€ werden bewilligt und freigegeben. VII. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die vorbereitenden Maßnahmen zur Revitalisierung des Bodens jährliche Folgekosten in Höhe von insgesamt rd. 55 T€ entstehen. VIII. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die klimagerechte Neugestaltung des Europagartens auf einem breitgefächerten Beteiligungsprozess verschiedener Akteur:innen basiert. Die Maßnahme wurde dem Ortsbeirat 1 vorgestellt und findet dessen Zustimmung. Begründung: A. Zielsetzung Bei der geplanten Maßnahme im Stadtteil Gallus handelt es sich um den grundhaften Umbau der öffentlichen Grünanlage Europagarten mit den umlaufenden baumbestandenen Promenaden und der zentralen Rasenfläche. Insbesondere die vermehrt auftretenden Hitzesommer in Frankfurt am Main haben deutlich gezeigt, dass die derzeitige Gestaltung des Europagartens den Herausforderungen des Klimawandels nicht standhält. Im Norden des Stadtteils Gallus entstand auf dem Gelände des früheren Hauptgüterbahnhofs das Europaviertel. Im westlichen Europaviertel verläuft die Europa-Allee für den Autoverkehr und die neue Stadtbahnlinie U5 ungefähr 400 Meter unterirdisch in einem Tunnel. Oberhalb des Tunnelbauwerks wurde der ca. 5,5 ha große Europagarten auf Grundlage eines europaweiten Planungswettbewerbs ab 2010 in zwei Bauabschnitten im Rahmen eines Erschließungsvertrags gebaut und danach an die Stadt Frankfurt im Rahmen eines Vergleichsverfahrens übergeben. Nach Übernahme der baumbestandenen Promenaden des 1. Bauabschnitts im Jahr 2014 wurden bei den im Jahr 2010/11 gepflanzten Bäumen in den darauffolgenden Jahren vermehrt Vitalitätseinschränkungen und massive Kronen- und Stammschäden festgestellt. Dieselben Schäden sind auch bei den im Jahr 2016/17 gepflanzten Bäumen des 2. Bauabschnitts zu beobachten. In der Zwischenzeit weist fast jeder der 353 Bestandsbäume Schädigungen auf, 47 Bäume mussten aus Verkehrssicherungsgründen bereits entnommen werden. Die große, zentrale Rasenfläche trocknet nach Niederschlägen nur langsam ab, die verschlammte Oberfläche schränkt die Nutzung stark ein. Im Gegensatz dazu vertrocknen die Rasengräser schon nach einer kurzen Trockenphase. Die vom Magistrat in Auftrag gegebenen Boden- und Baumgutachten belegen den extrem hohen Verdichtungsgrad des Bodens und den damit einhergehenden Verlust der Bodenfunktionen. Ziel der Planung ist die umfassende Entwicklung des Europagarten zu einer klimaresilienten Grünanlage, die mit einer vitalen Stadtnatur widerstandsfähig gegenüber den Veränderungen und Belastungen des Klimawandels ist. Gleichzeitig wird durch die vorgesehene, nachhaltige Planung die Attraktivität des Europagartens erhöht, der Park bietet Erholungsmöglichkeiten und die Gefahren durch Hitze werden reduziert. Die erste Maßnahme zum Umbau folgt im Wesentlichen den Ergebnissen und Handlungsempfehlungen der unabhängigen Sachverständigen. Als erster Schritt ist die grundlegende Herstellung der Bodenfunktionen in der zentralen Rasenfläche im Europagarten zur Revitalisierung des degradierten, hochverdichteten Bodens geplant. Das bildet die notwendige Grundlage für alle zukünftigen, nachhaltigen Vegetationsflächen im Europagarten. B. Alternativen Das Beibehalten der aktuellen Bodenstrukturen lässt keine nachhaltigen und wirksamen Grünstrukturen zu. Die Rasenfläche wird weiterhin keine Bedingungen für eine vitale Entwicklung vorhalten. Bäume werden weiterhin im Wuchs stagnieren und keine schattenspendenden Kronen ausbilden. Eine weiterführende Planung mit der bestehenden Ausgangslage ist nicht zielführend. Eine alternative Bodenbearbeitung mit nur oberflächiger Lockerung führt zu keiner nennenswerten Verbesserung der Bodenstruktur. Die Empfehlungen der beauftragten Bodensachverständigen würden nur ungenügend umgesetzt werden. C. Lösung Grunderneuerung zur klimaresilienten Grünanlage Europagarten 2.0 Auf Basis des ursprünglichen Planungsentwurfs wird der Europagarten in den nächsten Schritten zu einer klimaresilienten Grünanlage mit höherer Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung weiterentwickelt. Die bestehende Grundstruktur der Anlage - insbesondere die umlaufenden, baumbestandenen Promenaden sowie die markante Geländemodellierung im zentralen Bereich - bleibt revitalisiert erhalten. Zwei der drei Wasserbecken werden nicht mehr als Zierbecken genutzt, sondern in ihrer bestehenden Form erhalten und einer neuen Nutzung zugeführt. Entsiegelung Promenaden Die versiegelten Flächen der umlaufenden, baumbestandenen Promenaden werden deutlich reduziert. Die Wegeflächen in den Promenaden sollen von derzeit etwa 14.000 m² auf rund 7.600 m² reduziert werden. Dadurch wird ein Entsiegelungsanteil der wassergebundenen Wegedecke von etwa 49 % erreicht. An die niedrigen Promenadenmauern schließt künftig eine sechs Meter breite Promenade mit einer wassergebundenen Wegedecke an. Die restlichen verbleibenden Flächen der Promenaden werden bis auf die Zuwegungen entsiegelt und in Rasenflächen mit neuen Baumstandorten umgewandelt. Vegetation Neue Baumpflanzungen finden im Europagarten 2.0 ausschließlich in Vegetationsflächen, nicht in Belagsflächen, statt. Die dichten Baumpflanzungen mit klimaresilienten Baumarten in den Promenaden setzen sich in der grünen Mitte der Anlage fort. Vor allem in der zentralen Wiesenfläche werden zusätzliche Standorte für Baumpflanzungen geschaffen. Die Gräser in den Parterres werden durch trockenheitsresistente Stauden ausgetauscht. Durch die Umgestaltung der zentralen Grünfläche in artenreiche Blühwiesen und die Anpflanzung klimaangepasster Stauden wird die biologische Vielfalt nachhaltig gestärkt. Umnutzung Wasserbecken Das nördliche Wasserbecken wird umgewandelt und mit standortgerechten Gehölzen bepflanzt, während das östliche Becken zu einer Holzdeckfläche mit integrierten Verschattungselementen umgestaltet wird. Im kleinsten Becken sollen Wasserfontänen als Spielangebot und zur Steigerung der Aufenthaltsqualität an sommerlichen Hitzetagen beitragen. Treffpunkte/Sitzmöglichkeiten In den Promenaden und auf der zentralen Wiese schaffen schattige Pergolen und zahlreiche Sitzbänke einladende Treffpunkte für Parkbesucher:innen. Zusätzlich sind weitere Beschattungselemente geplant, um die Grünanlage attraktiver zu gestalten. Diese Maßnahmen verbessern die Aufenthaltsqualität und verringern auch hitzebedingte Gesundheitsrisiken - besonders für vulnerable Personengruppen. Durch gezielte Erweiterungen des Freizeitangebots wird die Nutzung des Parks vielfältiger. Klimatische Bedeutung Vitale Bäume mildern durch Schattenwurf und Verdunstungskälte extreme Temperaturen und verbessern so das lokale Mikroklima. Die neu angelegten Baum- und Staudenpflanzungen in den Promenaden und auf der zentralen Wiese steigern die Verdunstungsrate und senken dadurch die Oberflächen- und Umgebungstemperaturen. Die Frischluftschneise in Richtung Innenstadt bleibt durch eine offene, baumfreie Mitte erhalten. Zusammen mit Schatten spendenden Bäumen und kühlenden Wasserfontänen helfen diese Maßnahmen, Hitzeinseln zu vermeiden und kühlende Zonen zu schaffen. Trinkbrunnen Im Bereich der umgestalteten Wasserbecken und den Blütenparterres ist ein neuer Trinkbrunnen geplant. Gastronomie/Toiletten Es dient zur Kenntnis, dass sich der Gastronomiebetrieb auf einem eigenen Flurstück innerhalb der öffentlichen Grünanlage befindet und an einen neuen Eigentümer veräußert wurde. Die geplante Grunderneuerung des Europagartens und der geplante Standort der Seilbahn werden nach Verhandlung mit dem Magistrat von den neuen Grundstückseigentümern uneingeschränkt geduldet. Ebenso die Nutzung der Toilettenanlage durch die Öffentlichkeit. 1. Bauabschnitt Innere Parkmitte, Vorbereitende Maßnahmen Tiefenlockerung des Bodens Das Revitalisierungskonzept sieht für die tiefreichende, sehr starke Bodenverdichtung im Europagarten den Einsatz eines Tiefenlockerers und einer nachfolgenden biologischen Stabilisierung des Bodengefüges mit einer Zwischenbegrünung vor. Bei der geplanten Ausführungsweise der Bodenrevitalisierung muss für die Herstellung der Bodenfunktionen kein Boden abtransportiert werden. Im Gegensatz zu konventionellen Sanierungsmaßnahmen, die für stark geschädigte Böden einen Bodenaushub und Abfuhr zur Deponie vorsehen, bedeutet dieses Verfahren einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden und damit einhergehend eine erhebliche Kostenersparnis bei der Umgestaltung der Grünanlage. Die Revitalisierung des Bodens wird in zwei Bauabschnitten erfolgen: 1. Innere Parkmitte, 2. Promenadenbereich. Baumfällungen Für die umfassende Bodenrevitalisierung sind zur Vorbereitung neuer, nachhaltiger Baumstandorte und Wiesenflächen fast alle der 73 vorgeschädigten Bestandsbäume im zentralen Rasenbereich zu entnehmen. 7 Bestandsbäume in Randlage sind erhaltungswürdig und können voraussichtlich am Standort verbleiben oder werden in andere Grünanlagen versetzt. Die Ersatzpflanzungen erfolgen im Rahmen des 2. Bauabschnitts der Grunderneuerung des Europagartens zu einer klimaresilienten Grünanlage in mindestens gleicher Anzahl von Baumarten der Frankfurter Baumliste. Ansaat Zwischenbegrünung Zur Vorbereitung der nachfolgenden Maßnahmen wird auf dem gelockerten Boden eine Zwischenbegrünung angesät, die keine intensive Nutzung erlaubt und nach einem Zeitraum von etwa einem Jahr in den Boden eingefräst wird. Die so eingebrachte organische Biomasse trägt signifikant zur Erhöhung des Humusgehalts bei und fördert nachhaltig die Aktivität bodennaher Organismen. Langfristig wird das Pflanzenwachstum durch die gesteigerte Nährstoffverfügbarkeit und die verbesserte Wasserspeicherkapazität des Bodens unterstützt. Erst nach der einjährigen Vegetationsbodenverbesserung werden die Landschaftsbauarbeiten und Baumpflanzungen des 1. BA durchgeführt. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☒ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung: Es dient zur Kenntnis, dass die Planung zur Grunderneuerung des Europagartens auf einem mehrstufigen Beteiligungsprozess basiert. Neben einer Planungswerkstatt mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie einer Befragung von Migrantinnen wurde eine Kinderbeteiligung mit mehr als 150 Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Die ausgewerteten Anregungen sind in der Entwurfsplanung berücksichtigt. Die Maßnahme wurde dem Ortsbeirat 1 vorgestellt und findet Zustimmung. d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Produktbereich 22 Umwelt Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Projektdefinition 5.010907 "Europagarten 2.0" 1. Investitionsbedarf: Europagarten 2.0 ca. 9.300 T € 1. Bauabschnitt Innere Parkmitte 704.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum 1. BA mit Angabe der Jahresraten: Jahr Verpflichtung Mittelabfluss 2025 65.000,00 € 65.000,00 € 2026 639.000,00 € 400.000,00 € 2027 0,00 € 239.000,00 € Gesamtsumme 704.000,00 € 704.000,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: - keine - 4. Jahresfolgekosten: a) Personelle Ausgaben - keine - b) Sachkosten - keine - c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 2,25 % von 704.000,00 T€ / 2 = 7.920,00 € 2. Abschreibung 704.000,00 € / 15 Jahre = 46.933,33 € Summe Kapitalkosten 54.853,33 € Zur Rundung: 55 T € 5. Jahreserträge: - keine - 6. Leistungen Dritter: - keine - 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine - 8. Sonstiges: - entfällt - Anlage 1_Uebersichtsplan (ca. 2,6 MB) Anlage 2_Entwurfsplan (ca. 3,3 MB) Anlage 3_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 222 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.01.2026, NR 1496 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 17.12.2025

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Entsiegelung und Begrünung Galluswarte

09.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 09.12.2025, OF 1822/1 Betreff: Entsiegelung und Begrünung Galluswarte Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die gepflasterten Flächen südlich und westlich des Turms der Galluswarte innerhalb des eingezäunten Bereiches entsiegeln und klimaresilient begrünen zu lassen. Begründung: Rund um die Galluswarte sind alle Flächen maximal versiegelt und werden als Fahrbahnen, Gehwege und PKW-Stellplätze genutzt. Die sommerliche Hitze nimmt dort weiter zu. Rund um die Galluswarte halten sich täglich sehr viele Menschen auf. Ihnen kommt eine Begrünung und Entsiegelung genauso zugute wie dem bestehenden Baum. Auf Grund der Verkehrsführung können diese Flächen nicht für Fußgehende genutzt werden. Zudem wertet eine attraktive Bepflanzung den denkmalgeschützten Turm deutlich auf. Foto: Wikipedia Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Taubenvergrämung „Galluswarte“ prüfen lassen

09.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 09.12.2025, OF 1821/1 Betreff: Taubenvergrämung "Galluswarte" prüfen lassen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Taubenvergrämung an der Galluswarte gutachterlich auf die tierschutzrechtlichen Belange überprüfen und anhand der in einem Gutachten ermittelten Erkenntnisse umbauen zu lassen. Begründung: Regelmäßig geraten Stadttauben hinter die Vergrämung an der Galluswarte, zuletzt im Oktober 2025. Geraten Tiere hinter die Netze, ist dies jedes Mal ein erheblicher Aufwand mit Polizei und Feuerwehr, die Tiere zu befreien. Mehrere Tiere sind dort bereits verendet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE
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B (Bericht des Magistrats)

Kampagne „Mehr Grün“ - öffentliche Mittel für Parteienwerbung?

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 465 Betreff: Kampagne "Mehr Grün" - öffentliche Mittel für Parteienwerbung? Vorgang: A 374/25 CDU Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass die vom Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen initiierte Plakatkampagne "GrünWert Frankfurt. Unser wahrer Luxus" in der Stadtgesellschaft auf große Aufmerksamkeit gestoßen ist. Bedauerlich ist jedoch, dass sich ein Teil der politischen Diskussion weniger mit den inhaltlichen Aussagen und Zielsetzungen der Kampagne auseinandersetzt, sondern vorrangig auf formale Aspekte wie die Farbgestaltung oder den Kampagnentitel konzentriert. Die Verwendung der Farbe Grün und des Begriffes "Grün" erfolgt dabei ausschließlich in inhaltlicher und thematischer Bezugnahme auf das Stadtgrün und nicht als parteipolitisches Symbol. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, den fachlichen Anlass und die Motivation der Kampagne zu verdeutlichen. Das Stadtgrün wird vielfach als selbst-verständlich wahrgenommen, obwohl es zunehmend unter Druck steht - etwa durch Klimawandel, Nachverdichtung und konkurrierende Nutzungsinteressen. Der Schutz, die Pflege und die Wertschätzung urbaner Grünflächen sind daher zentrale Zukunfts-aufgaben, die vom Parlament in verschiedenen Beschlüssen, zuletzt im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025, § 6606 (NR 1323 vom 13.08.2025), ausdrücklich an den Magistrat adressiert wurden. Die Kampagne knüpft an diesen Auftrag an und verfolgt das Ziel, die Bedeutung des Stadtgrüns für Klima, Lebensqualität und Biodiversität stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Sie richtet sich an die breite Stadtgesellschaft und soll im weiteren Verlauf durch Veranstaltungen, Projekte und Beteiligungsformate vertieft werden. Frankfurt am Main ist eine Stadt im Grünen. Mit rund 40 Parks, mehr als 350 Grünanlagen und dem Stadtwald, der zu den größten innerstädtischen Wäldern Europas zählt, prägen Grünflächen und Freiräume das Stadtbild in besonderer Weise. Sie sind nicht nur Orte der Erholung, sondern elementarer Bestandteil einer nachhaltigen, lebenswerten und klimaangepassten Stadtentwicklung. Vor dem Hintergrund zunehmender Herausforderungen durch Klimawandel, Flächen-knappheit, Nachverdichtung und den Verlust biologischer Vielfalt hat der Magistrat das Ziel bekräftigt, die Bedeutung des Stadtgrüns stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Stadtgrün erfüllt dabei eine Vielzahl unverzichtbarer Funktionen: - Ökologisch verbessert es das Stadtklima, filtert Schadstoffe, senkt Temperaturen und bietet Lebensräume für Tiere und Pflanzen. - Sozial schafft es Orte der Begegnung, des Spiels, der Bewegung und der Erholung - wichtige Faktoren für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. - Gesundheitlich wirkt es positiv auf Körper und Psyche, reduziert Stress und fördert Bewegung. - Ökonomisch steigert es die Attraktivität des Standortes und damit die Lebens- und Arbeitsqualität. Dennoch bleibt der Wert des Stadtgrüns im Alltag oft unsichtbar. Gerade in einer wachsenden Metropole wie Frankfurt, in der der verfügbare Raum zunehmend unter Druck gerät, sind frei zugängliche Grünräume ein gemeinschaftlicher Wert. Sie stehen für Lebensqualität, Teilhabe und Gerechtigkeit im urbanen Raum. Der anhaltende Flächendruck stellt die Stadt vor besondere Herausforderungen - insbesondere dort, wo Flächenkonkurrenzen zwischen Grünnutzung, Wohnraum-bedarf oder Verkehrsinfrastruktur bestehen. Mit der Kampagne "GrünWert Frankfurt. Unser wahrer Luxus" will die Stadt Frankfurt diesen Wert sichtbar machen und verdeutlichen: Stadtgrün ist kein verzichtbares "Nice-to-have", sondern ein wesentlicher Bestandteil urbaner Daseinsvorsorge - und damit "unser wahrer Luxus". Wie verletzlich dieser Wert ist, zeigt sich immer dann, wenn Grünflächen unter Druck geraten oder - wie vor einigen Monaten am Merianplatz geschehen - Stadtbäume mutwillig beschädigt oder vergiftet werden. Die Kampagne stellt daher den Wert des städtischen Grüns und seine Bedeutung für Lebensqualität, Biodiversität und Klimaschutz in den Mittelpunkt. Sie ist Teil einer längerfristig angelegten Kommunikationsstrategie des Dezernats für Klima, Umwelt und Frauen und knüpft an zahlreiche fachliche Aktivitäten, Projekte und öffentliche Diskurse an, die das Thema "Wert des Grüns" bereits seit über einem Jahr kontinuierlich in den Mittelpunkt stellen. Begleitend wurde eine repräsentative Umfrage unter den Frankfurter Bürger:innen durchgeführt, die Aufschluss über Nutzung, Wahrnehmung und Erwartungen an städtische Grünflächen gibt. Damit basieren die weiteren Aktivitäten des Dezernats auf einer fundierten Datengrundlage und sind zugleich Ausdruck einer dialog-orientierten, beteiligungsorientierten Umweltpolitik. Zu den Fragen im Einzelnen: Zu 1: Die Plakatkampagne ist eine fachlich begründete Maßnahme der Öffentlichkeits-arbeit im Aufgabenbereich des Dezernats für Klima, Umwelt und Frauen. Sie verfolgt die Absicht, den Wert urbaner Grünflächen für Klima, Biodiversität, Gesundheit und Lebensqualität sichtbar zu machen. Zur fachlichen Zielrichtung heißt es im Ausschreibungstext wörtlich: "Ziel der Kampagne ist es, den Wert des städtischen Grüns für Klima, Lebensqualität und Biodiversität sichtbar zu machen, das öffentliche Bewusstsein für Pflege und Erhalt von Grünflächen zu fördern und die Achtsamkeit der Bevölkerung im Umgang mit Grünanlagen zu stärken." Ziele im Einzelnen: - Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die ökologische und gesellschaftliche Bedeutung des Stadtgrüns, - Förderung einer verantwortungsvollen und achtsamen Nutzung von Grünflächen, - Stärkung des Bewusstseins für den Erhalt und die Pflege städtischer Natur, - Respekt und Wertschätzung für die Mitarbeitenden, die sich um Parks, Grünanlagen, Stadtbäume und unseren Frankfurter Stadtwald kümmern, - Vermittlung des Themas als Querschnittsaufgabe für Stadtentwicklung, Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit. Die Kampagne ist Teil einer langfristigen Kommunikationsstrategie. Die Plakatmotive wurden über verschiedene Medienkanäle im Stadtgebiet gezeigt: Neben der seit über einem Jahr gestarteten allgemeinen und schwerpunktmäßigen Kommunikation zum Wert des Grüns, startete die Plakatkampagne mit Mega-Lights (200 Flächen) und CityLight-Postern (375 Flächen) am 30.09.2025, beide Formate endeten am 06.10.2025. Des Weiteren wurden 150 Großflächen vom 03.10. bis 03.11.2025 plakatiert, zehn Ganzsäulen (Litfaßsäulen) waren vom 03.10. bis zum 13.11.2025 zu sehen. Hierbei wurde auf die Restflächenvermarktung zurückgegriffen, wobei nur die technischen Kosten und Produktionskosten angefallen sind. Sie richtet sich an alle Bürger:innen Frankfurts sowie an Gäste der Stadt und spricht unterschiedliche Gruppen gezielt an: - Familien, die Spiel- und Aufenthaltsflächen nutzen, - Jugendliche, die Freiräume zur Gestaltung und zum Rückzug benötigen, - Senior:innen, die von Bewegung, Schatten und besserem Stadtklima profitieren, - Pendler:innen und Tourist:innen, die Frankfurt auch als lebenswerte, grüne Metropole wahrnehmen sollen, - Politische Entscheidungsträger:innen, die an die Systemrelevanz des Stadtgrüns erinnert werden sollen. Die Kampagne unterstreicht, dass Stadtgrün nicht beliebig reproduzierbar ist: Gebäude können ersetzt werden - gewachsene Natur, Ökosysteme und Biodiversität jedoch nicht. Zu 2: Kampagnenmotive: 1. Kindheit - Abenteuer zwischen Spielplätzen und Wiesen; Information zu: 678 Freizeit- und Spielplätze, die zum Bewegen und Träumen einladen 2. Freiraum - Bewegung und Begegnung Information zu: 26,8 Kilometer Mainufer und 8000 Hektar GrünGürtel für Bewegung, Sport und als Begegnungsraum in einer Großstadt 3. Zuhause - Parks und Grünanlagen mitten in der Stadt Information zu: 40 Parks und 350 Grünanlagen, die insbesondere seit der Corona-Pandemie zum erweiterten Wohnzimmer der Stadtbevölkerung geworden sind. 4. Ruhe - Orte, die Natur und Geschichte vereinen Hierunter fallen beispielsweise auch die Friedhöfe und die denkmalgeschützten Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main. Eingesetzte Kommunikationsmittel: - Großflächenplakate, Megalights, Citylights und Litfaßsäulen im Rahmen der Kampagne - Social-Media des Dezernats X (greencityffm) mit Bürger:innenbeteiligung ("Was ist dein Wert des Grüns?") - begleitende Pressearbeit und Online-Informationen des Dezernats X auf www.frankfurt.de - wiederkehrende Themensetzung "Wert des Grüns" in Redebeiträgen u. Ä. der Dezernentin Am 23. Oktober 2025 wurden die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage zur Nutzung und Bedeutung städtischer Grünflächen vorgestellt. Diese soll den "Wert des Grüns" durch eine aktuelle Datengrundlage ergänzen. Ideen und Wünsche der befragten Bürger:innen werden zur weiteren Entwicklung und Verbesserungen des städtischen Grüns herangezogen. Der Button "GrünWert Frankfurt. Unser wahrer Luxus" soll als Wiedererkennungs-zeichen übergreifend in den Publikationen der zum Dezernat gehörigen Ämter, Referate und Stabsstellen eingesetzt werden und eine Dachmarke bilden. Künftige Veranstaltungen sollen ebenfalls an diesem Claim erkennbar sein. Zu 3: Das Projekt wurde im Mai/Juni 2025 unter dem Arbeitstitel "Wert des Grüns - Kommunikationsplanung und kreative Umsetzung" nach den städtischen Ver-gaberichtlinien ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 12. Juni 2025. Den Zuschlag erhielt die Agentur "4 für Texas". Kostenübersicht Plakatkampagne: Das Agenturhonorar für die Umsetzung der Plakatkampagne beträgt 17.200 € netto (20.468 € brutto). Für die technischen Kosten und Produktionskosten über die Restflächenvermarktung von Ströer fallen 42.163,76 € netto (50.174,87 € brutto) an. Für die Plakatkampagne wurden ent-sprechend in Summe rund 60.000 € netto bzw. circa 70.000 € brutto aufgewendet. Der Vollständigkeit halber soll die Kostenübersicht zu der übergreifenden Kommunikationsstrategie nicht unerwähnt bleiben: Das Agenturhonorar für die allgemeine Kommunikationsstrategie zur Dachmarke und weiteren Label "Wert des Grüns", die bis Sommer 2026 beauftragt ist, beträgt aktuell 7.680 € netto (9.139,20 € brutto). Für die Entwicklung der Kreatividee zum "wahren Luxus" bzw. Nutzung der "Parks als Markenbotschafter", welche über die nächsten Jahre Bestand haben soll, sind 15.080 € netto (17.945,20 € brutto) angefallen. Zusätzlich sind in diesem Kontext kleinere Produkte wie T-Shirts und Buttons entstanden, wodurch Produktionskosten in Höhe von 2.108,53 € netto (2.509,15 € brutto) angefallen sind. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Dezernats für Klima, Umwelt und Frauen. Die kumulierten Kosten für die Plakatkampagne und die langfristige Kommunikationsstrategie ergeben sowohl in der netto- als auch in der brutto-Betrachtung weniger als ein Prozent der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, welche sämtliche Mittel umfassen, die dem Dezernat X im Jahr 2025 insgesamt für seine Arbeit und für die Aufgaben seiner Dienststellen zur Verfügung stehen. Die Kosten für die Plakatkampagne alleine entsprechen weniger als einem halben Prozent dieser Aufwendungen. Zum Vergleich: Die Fällung der beiden mit Glyphosat vergifteten Platanen auf dem Merianplatz, inklusive Baumgutachten, Fällarbeiten, Wurzelstockfräsung und Leitungsprüfung, verursachte Kosten in Höhe von rund 30.000 € - damit genau so etwas nicht wieder passiert, wurde die Kampagne ins Leben gerufen (vergleiche auch Punkt 4 "Aufklärung der Bevölkerung über die Bedeutung städtischer Bäume" der NR 1323/25). Zu 4: Die fachliche Federführung liegt beim Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen mit entsprechender Unterstützung der zugeordneten Ämter. Im Rahmen der Umsetzung erfolgte - wie es gängige Praxis ist - keine Abstimmung mit weiteren Ämtern, Dezernaten und städtischen Gesellschaften. Die Endfreigabe der Kampagne erfolgte durch die zuständige Dezernentin. Zu 5: Die Kampagne wurde im Mai/Juni 2025 unter dem Arbeitstitel "Wert des Grüns - Kommunikationsplanung und kreative Umsetzung" nach den Vergaberichtlinien der Stadt Frankfurt am Main ausgeschrieben. Aus dem Ausschreibungsverfahren ging die Agentur "4 für Texas" hervor. Im Verfahren wurde darauf geachtet, dass die fachliche Qualität, die inhaltliche Aussagekraft und die gestalterische Umsetzung den hohen Anforderungen der Stadt Frankfurt am Main entsprechen. Es handelt sich bei dem eingesetzten Icon um das stilisierte Blatt einer Kastanie, einer in Frankfurt am Main sehr häufig vorkommenden alten Baumart. Bei der Farbauswahl der Plakate wurde auf Naturtöne zurückgegriffen, die das urbane Grün in der Stadt widerspiegeln. Dienstkleidung und Dienstfahrzeuge des Grünflächen-amtes sind im gleichen Farbton Dunkelgrün/ Tannengrün gehalten. Es ist die Wiedererkennungsfarbe dieses Aufgabenbereichs. Das abstrahierte Blattwerk und der konsequente Einsatz der Farbe Grün setzen im Stadtgrau deutliche Akzente und rücken so die reichlich vorhandenen Grünflächen stärker ins Bewusstsein der Menschen. Diese Idee wurde von der Agentur "4 für Texas" eigenständig entwickelt und nach der Präsentation nahezu unverändert für die städtische Plakatkampagne übernommen. Zur Begriffsentwicklung "GrünWert" schreibt die Agentur: "Der Begriff Grauwert stammt ursprünglich aus der Fotografie. Mit einem kleinen Kunstgriff haben wir daraus eine neue Kategorie geschaffen: den Grünwert einer Stadt. Auch hier handelt es sich um den ursprünglichen Vorschlag aus unserer Wettbewerbspräsentation. Die Schreibweise Grün=Wert sorgt dabei für klare Lesbarkeit, prägnante Wiedererkennbarkeit - und hebt die Marke visuell wie gedanklich vom Alltäglichen ab." Zu 6: Die Gestaltung und inhaltliche Ausrichtung der Kampagne entsprechen der sachlichen, fachbezogenen Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Frankfurt am Main. Gestaltung, Sprache und Farbwahl sind thematisch begründet und orientieren sich an neutralen, thematisch passenden Naturtönen und sind nicht an parteispezifische Gestaltungsmerkmale angelehnt. Ziel ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Umwelt- und Klimaschutzbelange, nicht die Beeinflussung politischer Meinungs-bildung. Denn dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main ist bewusst, dass in der Vorwahlzeit jede parteiergreifende Öffentlichkeitsarbeit des Magistrats zu unter-bleiben hat. Nach der Rechtsprechung des Hessischen Staatsgerichtshofs (Urteil vom 20.12.1990, Az. P.St. 1114, Rn. 46 in juris) gilt ein Zeitraum von fünf Monaten vor dem Wahltermin als relevante Vorwahlzeit; spätestens drei Monate vor dem Wahltermin ist parteiergreifende Öffentlichkeitsarbeit unzulässig. Die Plakat-kampagne diente ausschließlich der Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Wert des urbanen Grüns und steht in keinem Zusammenhang mit parteipolitischen Aktivitäten oder Wahlkampfthemen. Das Thema "Wert des Grüns" wird im Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen seit mehr als einem Jahr kontinuierlich fachlich bearbeitet und ist Bestandteil zahlreicher Redebeiträge, Projekte und Veranstaltungen - beispielsweise auch im Rahmen der Frankfurt Green City-Soirée mit dem Nachhaltigkeitsforum am 18. Februar 2025 unter dem Titel "Der Wert des Grüns - Biodiversität in Frankfurt". Darüber hinaus wurde eine repräsentative Umfrage zur Nutzung und Bedeutung städtischer Parks und Grünanlagen durchgeführt. Der Fragebogen wurde in Zusammenarbeit mit dem Bürgeramt, Statistik und Wahlen auf Grundlage der am 21. Februar 2025 beschlossenen Satzung über die Durchführung standardisierter repräsentativer Umfragen und von Umfragen zu fachbereichsspezifischen Themen in der Stadt Frankfurt am Main (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025, § 5973 (M 33)) entwickelt. Die Plakatkampagne ist ein weiterer Baustein einer langfristigen, fachbezogenen Kommunikationsstrategie - nicht jedoch Teil einer parteipolitischen Positionierung. Sie bündelt die fachlichen Aktivitäten verschiedener städtischer Ämter und Stabsstellen des Dezernats unter einem einheitlichen Dach bzw. Label, um die Arbeit der Verwaltung transparent und nachvollziehbar darzustellen. Zu 7: Die Wirksamkeit der Kampagne wird auf mehreren Ebenen überprüft: - Reichweite der Plakat- und Online-Kommunikation, - Resonanz und Beteiligung in Social Media, - Ergebnisse der repräsentativen Bürger:innen-Umfrage. Eine Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse ist nach Abschluss der Kampagne vorgesehen. Diese fließt in die fachliche Weiterentwicklung der Kommunikation des Dezernats für Klima, Umwelt und Frauen ein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 13.10.2025, A 374 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Unabhängige Überprüfung und Zertifizierung des kommunalen Energiemanagements

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 458 Betreff: Unabhängige Überprüfung und Zertifizierung des kommunalen Energiemanagements Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6452 - E 154/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 250/25 - Zwischenbericht: Die Abstimmungen zwischen dem Amt für Bau und Immobilien und dem Klimareferat dauern an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 154 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 250 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau Riederwaldtunnel

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 468 Betreff: Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau Riederwaldtunnel Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6411 - OA 463/24 OBR 11, B 170/25 - Zwischenbericht: Die im letzten Zwischenbericht angekündigte Machbarkeitsstudie zur Regionaltangente Ost ist noch nicht abgeschlossen. Sobald belastbare Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.05.2024, OA 463 Bericht des Magistrats vom 12.05.2025, B 170 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 11, 16 Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Liquidierung der städtischen Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 469 Betreff: Liquidierung der städtischen Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6445 - A 129/22 ÖkoLinX-ELF, l. B 236/25 - Zwischenbericht: Der Magistrat hat aktuell noch keine Mitteilung der Insolvenzverwalterin über die Einstellung des Verfahrens erhalten und verweist zunächst auf die bereits erfolgten Zwischenberichte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 01.07.2022, A 129 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 236 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 10.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen

05.12.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2117 Betreff: Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen Der Magistrat hat sich der Thematik angenommen und bereits erste Schritte eingeleitet. Hierzu gehören fachliche Prüfungen sowie ein intensiver Austausch mit anderen Kommunen, die bereits vergleichbare Regelungen eingeführt haben oder deren Einführung derzeit vorbereiten. Darüber hinaus befindet sich der Magistrat im Gespräch mit Vertreter:innen der lokalen Wirtschaft, um die Auswirkungen, Herausforderungen und mögliche Ausnahmetatbestände frühzeitig zu identifizieren und in die weitere Konzeptentwicklung einfließen zu lassen. Die Erfahrungen aus Tübingen zeigen, dass die Entwicklung, Abstimmung und rechtssichere Umsetzung einer kommunalen Verpackungssteuer einen erheblichen zeitlichen Vorlauf erfordert. Dort betrug der Zeitraum von der ersten Initiative bis zur tatsächlichen Einführung rund zwei Jahre. Auch für Frankfurt am Main ist aufgrund der Größe der Stadt, der Vielzahl betroffener Betriebe, der komplexen städtischen Strukturen und der benötigten Ressourcen ein mindestens vergleichbarer zeitlicher Rahmen realistisch und notwendig. Nur so kann gewährleistet werden, dass eine mögliche Verpackungssteuer den besonderen Anforderungen einer Großstadt gerecht wird, tragfähig ausgestaltet ist und erfolgreich umgesetzt werden kann. Der Magistrat wird die notwendigen Prüfungen fortführen und der Stadtverordnetenversammlung zu gegebener Zeit einen Beschlussvorschlag vorlegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.03.2025, OA 543

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 12

Klimaschutzbeauftragte/Klimaschutzbeauftragter für den Ortsbezirk KalbachRiedberg

05.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung vom 05.12.2025, OA 586 entstanden aus Vorlage: OF 656/12 vom 23.11.2025 Betreff: Klimaschutzbeauftragte/Klimaschutzbeauftragter für den Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Die Stadt Frankfurt am Main erklärt den Umgang mit dem Klimawandel wie folgt: Der globale Klimawandel ist bereits in vollem Gange. Selbst wenn die dafür verantwortlichen Faktoren jetzt minimiert werden, die bereits eingeleiteten Klimaveränderungen werden unsere Zukunft prägen. Für unsere Region heißt das mehr sommerliche Hitze und Trockenheit sowie häufiger auftretender Starkregen und Hochwasser im Winter. Neben verstärkten Anstrengungen im Klimaschutz wurde deshalb auch eine eigene Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel entwickelt, um mit den zu erwartenden Veränderungen des Klimas und den damit verbundenen Auswirkungen auf Menschen, Pflanzen und Tiere umgehen zu können. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für alle Ortsbezirke, damit auch für den Ortsbezirk 12, Klimaschutzbeauftragte auf Vorschlag des Klimareferates zu ernennen, um Bürgerinnen und Bürgern Ansprechpartner vor Ort zu bieten, die z. B. für Dachbegrünung, Pflanzung von klimaresistenten Arten wie auch für Einsparungen von Strom oder Errichtung von PV-Anlagen zuständige Ansprechpartner vermitteln oder Kontakte mit städtischen Ämtern und privaten Initiativen herstellen. Begründung: In einigen Städten bundesweit gibt es hauptamtliche Klimaschutzbeauftragte/Klimaschutzmanager, die die oben genannten Aufgaben umsetzen. Da es in Frankfurt seit vielen Jahren bereits erfolgreich Ehrenbeamte des Magistrates wie Seniorenbeiräte, Kinderbeauftragte, Sozialbezirksvorsteher, Schiedspersonen und Bücherpaten etc. gibt, sollte es nun stadtteilbezogen kompetente Ansprechpartner geben, die als Bindeglied zwischen städtischer Verwaltung, aber auch privaten Initiativen innerhalb der Stadt Frankfurt am Main und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort dienen. Dieser Vorschlag kam vonseiten des Klimareferates in der Veranstaltung für Ortsbeiräte zur Vorstellung der Kommunalen Wärmeplanung am 03.11.2025. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 12

Lärmschutzwall A5 jetzt!

05.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung vom 05.12.2025, OA 585 entstanden aus Vorlage: OF 649/12 vom 24.11.2025 Betreff: Lärmschutzwall A5 jetzt! Vorgang: OM 7005/25 OBR 12; ST 1854/25 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umgehend die in der Stellungnahme ST 1854 erwähnten naturschutz- und wasserrechtlichen Prüfungen zur Errichtung eines Lärmschutzwalls entlang der A5 im Bereich Kalbach-Riedberg nach gültigem Bebauungsplan Nr. 840 abzuschließen und die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um den von der Autobahn GmbH in Aussicht gestellten Bau zu beginnen. Neben etwaig überschüssigem Aushub des Riederwaldtunnels sollen hierzu ggf. auch andere Quellen von Erdaushub herangezogen werden. Begründung: Über Jahre hinweg wurde seitens der Stadt Frankfurt bei Fragen zum Lärmschutzwall entlang der A5 immer wieder auf offene Planungen seitens der Autobahn GmbH (bzw. früher Hessen Mobil) verwiesen. Erfreulicherweise hat die Autobahn GmbH nun in der Stellungnahme ST 1854 klargestellt: "Die im weiteren Bauablauf anfallenden und diesbezüglich geeigneten und verwertbaren Überschussmassen könnten dann zur Schüttung der Erdwälle an der A5 im Bereich Kalbach Verwendung finden." Die weiteren Genehmigungen lägen in der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt - eine Aussage, der der Magistrat in dieser Stellungnahme auch nicht widerspricht. Somit blickt der Ortsbeirat 12 nun hoffnungsvoll auf die baldige Umsetzung des bereits vor zehn Jahren dem Ortsbeirat vorgestellten Lärmschutzwalls. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7005 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1854 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Wassersparen in Dürreperioden

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 476 Betreff: Wassersparen in Dürreperioden Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6441 - NR 1022/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 232/25 - Mit Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2025, M 130, hat der Magistrat eine Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen beschlossen. Der finale Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung ist am 06.11.2025 (§ 6828) erfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.10.2024, NR 1022 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 232 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Stadttiere und ihre Folgen

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 446 Betreff: Stadttiere und ihre Folgen Vorgang: A 351/25 CDU, B 347/25 Zu 1 bis 4: Grundsätzlich kann das Stadtgebiet verschiedenen Artengruppen einen Lebensraum bieten. Hierzu zählen Vögel, Säugetiere, Insekten und Reptilien. So kommen mit Haussperling, Mauersegler, Mauereidechse, Zwergfledermaus und Wanderfalke zahlreiche Tierarten im Frankfurter Stadtgebiet vor, die zum Teil gefährdet sind oder unter gesetzlichem Schutz stehen. Stark versiegelte Gebiete bieten nur wenigen Arten einen geeigneten Lebensraum. Im Wesentlichen sind es Arten, die in der Naturlandschaft an Felsen oder an Stein-, Schotter- oder ähnlichen Flächen gebunden sind. Im Rahmen des Arten- und Biotopschutzkonzeptes wurden bekannte Artvorkommen zusammengetragen. Zu den vorkommenden Arten zählen u.a. die o.g. Tiere. Darüber hinaus kommen in Frankfurt am Main invasive Tierarten vor. Dazu zählen u.a. Nutria, Waschbär und Nilgans. Invasive Tierarten kommen bereits seit Jahren in Deutschland und auch Frankfurt vor. So gelten die Arten Nutria und Waschbär bereits seit 2015 als in Deutschland etabliert. Der Waschbär stellt eine in Deutschland etablierte, invasive Art dar. Er wurde im vergangenen Jahrhundert gezielt angesiedelt, daneben haben entkommende Tiere aus Pelzfarmen zur Etablierung der Wildpopulation beigetragen. Die Art kann nachteilige Auswirkungen auf hier vorkommende Tierarten (z.B. Amphibien und Vögel) haben. Daher werden im Management- und Maßnahmenblatt der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 verschiedene Maßnahmen zum Schutz sensibler Lebensräume oder Artvorkommen vor dem Waschbären benannt. Am Monte Scherbelino wurden z.B. Gewässer zum Schutz der dort vorkommenden Amphibienarten eingezäunt. Zu 5 und 6: Hierzu liegen dem Magistrat keine Daten vor. Zu 7 und 8: Eine vermehrter Schadnager-Befall z.B. ist an allen Orten festzustellen, an welchen massiv und regelhaft illegal Taubenfutter ausgebracht wird, wie auch an allen Bereichen, in welchen regelhaft Essensreste unsachgemäß entsorgt werden. Beispielhaft können folgende Bereiche aus 2025 benannt: - Bingelsweg (Restmüllproblematik im Siedlungsbereich) - Bahnhof Griesheim (Vermüllung Restabfall/Essensreste) - Südbahnhof (illegal ausgestreutes Taubenfutter sowie Verschmutzung durch Essensreste an Markttagen) - Galluswarte (illegal ausgestreutes Taubenfutter sowie Essensreste als Taubenfutter) - Alter Friedhof Bockenheim (illegal ausgestreutes Taubenfutter) Darüber hinaus führten die massiven Bauarbeiten am Hauptbahnhof (Erdarbeiten/ Erschütterung) zu einem vermehrten Druck der vorhandenen Rattenpopulation unter dem Bahnhofsbereich in die angrenzenden Straßen und Liegenschaften. Zu 9: Personen, die Ratten melden, verspüren in aller Regel Ekel, haben Angst vor einer unkontrollierten Vermehrung und Ausbreitung der Ratten und damit vor möglichen Infektionen durch Rattenkot, herumliegende Kadaver und befürchten teilweise auch ein evtl. Eindringen der Tiere ins Haus. Die Angst vor den gesundheitlichen Gefahren, die von Ratten ausgehen können, erstreckt sich häufig insbesondere auch auf Kinder und Haustiere. Auch wird von unterhöhlten Platten, Wegen, durchlöcherten Böden oder umgegrabenen Blumentöpfen berichtet. Zu 10 und 11: Nach dem Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit der Schädlingsbekämpfungsverordnung ist immer der jeweilige Eigentümer einer von Rattenbefall betroffenen Liegenschaft bekämpfungspflichtig. Die Aufgabe des Ordnungsamtes besteht darin, die Beschwerden zu registrieren und zu überprüfen. Die Außendienstkontrolle übernimmt hierbei die Stadtpolizei. Sollte sich bei der Kontrolle der Rattenbefall bestätigen, wird der Eigentümer zur Bekämpfung aufgefordert. Kommt dieser seiner Verpflichtung zur Bekämpfung der Schädlinge nicht nach, werden Zwangsmaßnahmen eingeleitet. Diese führen bis zur Ersatzvornahme, bei der die Behörde einen Schädlingsbekämpfer beauftragt und dem Eigentümer der Liegenschaft die Kosten in Rechnung stellt. Sofern es sich um städtische Liegenschaften handelt, werden die zuständigen Ämter zur Bekämpfung aufgefordert. Um möglichst auch die Ursachen des Rattenbefalls zu beseitigen, gehen auch entsprechende Meldungen z. B. an das Umweltamt oder die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF). Innerhalb der Schächte des öffentlichen Kanalnetzes der SEF werden Rattenbekämpfungsmaßnahmen derzeit bedarfsorientiert und punktuell von den jeweils zuständigen Kanalbezirken durchgeführt. Diese Maßnahmen erfolgen entweder dauerhaft, basierend auf Erfahrungswerten - beispielsweise in bestimmten Gebieten wie Gewerbeflächen - oder temporär, ausgelöst durch Meldungen von SEF-Mitarbeitern oder Bürgern. Zu 12 bis 15. Es werden keine statistischen Erhebungen zu Waschbären in Wohngebieten geführt, allerdings ist eine deutlich zunehmende Tendenz erkennbar. Sofern die Sichtungen in Jagdrevieren erfolgen, wird der zuständige Jagdpächter über diese Sichtung informiert. Der überwiegende Teil der Sichtungsmeldungen erfolgt von den jeweiligen Besitzern der betroffenen Grundstücke, sodass es diesen freisteht, einen fachkundigen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen. Zu 16: Seit 16.06.2025 sind Meldungen aus Hausen (unter Autobahnbrücke Praunheimer Landstraße), Preungesheim (Gravensteiner Platz & Agrarflächen), Gallus (Galluswarte & Unterführung Frankenallee), Nied (Privatwohnhaus in Alzeyer Straße) und dem Ostend (Nordöstlich des Hafenparks) eingegangen. Die Meldungen bezogen sich auf ein vermehrtes Taubenvorkommen und daraus folgender Probleme wie Verkotung und Belästigung durch bettelnde, ansitzende und/oder brütende Tiere. Zu 17 bis 19: Taubennester unter Photovoltaik- bzw. Solarthermieanlagen können zu erheblichen Beeinträchtigungen führen - sowohl hinsichtlich der technischen Funktionalität als auch der Wirtschaftlichkeit der Anlagen. Besonders bei Photovoltaikanlagen ist dies kritisch zu bewerten, da diese in der Regel mit einem Abstand zum Dach montiert sind, um eine ausreichende Hinterlüftung zu gewährleisten. Diese Hinterlüftung ist notwendig, um einen Wärmestau zu vermeiden und die Module ausreichend zu kühlen. Wird der Zwischenraum durch Nester und den dauerhaften Aufenthalt von Tauben blockiert, kann die Luftzirkulation massiv beeinträchtigt werden. Die Folge: ein Temperaturanstieg der Module, was zu einem reduzierten Wirkungsgrad führt und damit direkte Ertragseinbußen verursacht. Auch bei Solarthermieanlagen, bei denen die Hinterlüftung eine untergeordnete Rolle spielt, kann die Besiedelung durch Tauben dennoch zu mehreren negativen Folgen führen. Die konkreten Beeinträchtigungen umfassen für Solaranlagen grundlegend: - Verschmutzung der Moduloberflächen: Taubenkot, Federn und Nistmaterial können sich auf den Modulen ablagern, was die Einstrahlung mindert und dadurch die Energieerzeugung reduziert. Zudem ist Vogelkot stark ätzend und kann die Oberflächen beschädigen. - Störung der elektrischen Komponenten: Nistmaterial kann in Kontakt mit Kabeln und Anschlüssen kommen, was im schlimmsten Fall zu Kurzschlüssen oder Isolationsschäden führt. Feuchtigkeit in Verbindung mit organischem Material erhöht dieses Risiko zusätzlich. - Erhöhter Wartungsaufwand und Kosten: Regelmäßige Reinigungen und Instandhaltungsarbeiten werden notwendig, was die Betriebskosten der Anlage erhöht und die Wirtschaftlichkeit verringert. Auf stadteigenen Dächern führen Taubennester nach den derzeitigen Erfahrungen nicht zur Beeinträchtigung der Anlagen. Daher ist derzeit nicht geplant, die Anlage von Nestern auf stadteigenen Dächern zu verhindern. Zu 20. Die Rahmenbedingungen zur Hege von Wildtieren gibt das Hessische Jagdgesetz bereits vor. Diese Vorschriften werden in Frankfurt am Main eingehalten. Darüber hinaus sind - mit Ausnahme des Stadttaubenmanagements - keine weiteren Strategien bekannt. Das Stadttaubenmanagement plant durch Errichtung betreuter Taubenhäuser nach dem sogenannten Augsburger Modell an Taubenhotspots im Stadtgebiet die Population zu kontrollieren und zu verringern. Voraussetzung hierfür ist die Bereitschaft der jeweiligen Eigner:innen entsprechend geeignete Flächen bereit zu stellen wie auch die gesicherte Finanzierung dieser Maßnahmen. Bei erfolgreicher Annahme des Hauses durch die Tiere verbleiben sie die meiste Zeit des Tages im Schlag - sie erhalten dort Futter und Wasser, müssen also nicht auf Nahrungssuche gehen. Auch ihr Kot verbleibt größtenteils im Schlag. Durch den Eiertausch mit Attrappen bei Brutpaaren im Taubenhaus wird die Taubenpopulation tierwohlgerecht reduziert. Die Tiere können ihrem Brutinstinkt nachgehen, die Zahl der Tauben und Belästigungen für die Bürgerschaft geht zurück. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 04.06.2025, A 351 Bericht des Magistrats vom 12.09.2025, B 347 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Nachtruhe für Mähroboter

05.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2025, OM 7843 entstanden aus Vorlage: OF 655/12 vom 24.11.2025 Betreff: Nachtruhe für Mähroboter Der Magistrat wird gebeten, wie in anderen deutschen Städten schon geschehen, auch für Kalbach-Riedberg mit seinen vielen Gärten eine Nachtruhe für Mähroboter einzuführen, welche sowohl Kleintiere in Gärten schützt als auch Anwohnerinnen und Anwohner vor vermeidbarer Ruhestörung bewahrt. Diese möge die Dämmerung mit einschließen und somit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang dauern, was sich in vielen smarten Geräten bereits so einstellen lässt. Eine Kampagne z. B. mit Plakaten und in sozialen Medien soll über die Hintergründe einer solchen Regelung aufklären. Begründung: In der Dunkelheit stellen Mähroboter für Kleintiere eine Gefahr dar und können gerade in lauen Sommernächten auch den Schlaf von Nachbarinnen und Nachbarn stören. Der Stadtteil Kalbach-Riedberg weist viele Gärten und auch eine überproportionale Zahl von Mährobotern auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Nachhaltigkeitsstrategie ergänzen

04.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 04.12.2025, NR 1460 Betreff: Nachhaltigkeitsstrategie ergänzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die M 180/25 wird wie folgt ergänzt: 1. Die Bekämpfung von Armut und Hunger werden prioritär in die Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen. 2. Im weiteren Prozess wird jedes Handlungsfeld mit dem 5. Nachhaltigkeitsziel, der Geschlechtergleichheit, als Querschnittsaufgabe verbunden. 3. Die städtische Zuständigkeit für den Flugverkehr in Frankfurt im Handlungsfeld "Nachhaltige Mobilität" wird anerkannt. 4. Der erste Satz des Punktes VIII wird wie folgt ersetzt: "Der Magistrat wird beauftragt, dezernatsübergreifend die zur Umsetzung der Strategie und des Monitorings benötigten Ressourcen zu ermitteln und bei den künftigen Haushaltsplanungen geeignet zu berücksichtigen." Begründung: Die Agenda 2030 stellt ein Zielsystem mit 17 Nachhaltigkeitszielen - den Sustainable Development Goals (SDGs) - dar, dass die nachhaltige Entwicklung weltweit vorantreiben soll. Die Verfolgung dieser Ziele in Frankfurt soll Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene fördern und gleichzeitig die Lebensqualität der Frankfurter*innen erhöhen. Die Stadt Frankfurt am Main hat sich mit dem Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 68/18 vom 09.04.2018 und dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2738 vom 24.05.2018 der Agenda für Nachhaltige Entwicklung angeschlossen. Mit Bericht des Magistrats B 643/20 vom 04.12.2020 wurde als erste Bestandsaufnahme ein Nachhaltigkeitsbericht erstellt. Fünf Jahre später wird nun eine Nachhaltigkeitsstrategie vorgestellt, die nicht auf alle der 17 SDGs adäquat oder z.T. überhaupt nicht eingeht. Das vorliegende Dokument ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dass sich das vorliegende Dokument lediglich auf vier Handlungsfelder bezieht, allerdings nicht ausreichend. Die Länder der UNO haben bewusst in ihren 17 Zielen eine Reihung vorgenommen, die Ziele Armuts- und Hungerbekämpfung an die vorderste Stelle gesetzt und mit der Platzierung an Platz 1 und Platz 2 eine besondere Bedeutung zugemessen. Auch Frankfurt sollte angesichts von Obdachlosigkeit, Alters- und Kinderarmut und schwierigen Lagen in der Ernährungssicherheit der Überwindung von Armut in allen Formen, die Sicherung von ausreichender und gesunder Ernährung sowie die Schaffung von Voraussetzungen für Gesundheit und Wohlergehen, also das menschliche Wohlergehen, prioritären Stellenwert einräumen. Im Handlungsfeld "Nachhaltige Mobilität" wird die Zuständigkeit des Flugverkehrs als "außerhalb der Stadt Frankfurt" definiert. Nicht nur gehört das Flughafengelände mit Ausnahme der Startbahn West komplett zum Stadtgebiet Frankfurt, sondern auch der 21-prozentige-Anteil der Stadt Frankfurt (über die Stadtwerke) können nicht übersehen werden. Die städtische Zuständigkeit für den Flughafen und etwaige Strategien müssen in das Handlungsfeld mitaufgenommen werden. Die dauerhafte Aufgabe der Weiterentwicklung, Umsetzung und des Monitorings der Nachhaltigkeitsstrategie kann nicht ohne zusätzliches Personal bewältigt werden. Dabei sei betont, dass Monitoring die kontinuierliche Überwachung von Vorgängen und Daten ist, während Berichterstattung lediglich eine strukturierte Aufbereitung und Analyse dieser Daten in Berichten ist. Monitoring sammelt Rohdaten, oft in Echtzeit, um frühzeitig Probleme zu erkennen, während Reporting retrospektiv erfolgt und Entwicklungen analysiert. Die Nachhaltigkeitsstrategie benötigt zur Umsetzung und zum Monitoring der Strategie zusätzliche Stellen, sie kann also nicht im Rahmen der vorhandenen Mittel der verantwortlichen Dezernate abgebildet werden. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 180 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025

Partei: LINKE
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F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die Frage Nr. 3621 der Fragestunde in der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025 thematisierte die Anfrage der AfD-Fr

04.12.2025 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3721 Die Frage Nr. 3621 der Fragestunde in der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025 thematisierte die Anfrage der AfD-Fraktion an das Frankfurter Müllheizkraftwerk, MHKW, nach einer Besichtigung. Diese wurde abschlägig beschieden. Auf Rückfrage sei mitgeteilt worden, dass Besuchsanfragen aus dem politischen Raum der Aufsichtsratsvorsitzenden Zapf-Rodriguez vorgelegt werden. Diese antwortete, dass es sich beim MHKW um einen Teil der kritischen Infrastruktur handele und Besichtigungen daher grundsätzlich nur in Ausnahmefällen und nach sorgfältiger Abwägung ermöglicht werden könnten. Auf der Internetseite des MHKW Frankfurt werden jedoch Führungen, auch für Gruppen, angeboten. Ich frage den Magistrat: Wie erklärt er sich diese Widersprüchlichkeit? Antwort des Magistrats: Der Magistrat sieht in den genannten Aussagen keine Widersprüchlichkeit. Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Vertraulichkeit: Nein

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 3

Nachfrage zur Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung vom 04.12.2025, OA 587 entstanden aus Vorlage: OF 943/3 vom 16.10.2025 Betreff: Nachfrage zur Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark Vorgang: OM 6820/25 OBR 3; ST 1717/25 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob aus seiner Sicht ein Prüfantrag mit konkreten Vorschlägen für die Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark mit einer derart allgemein gehaltenen Stellungnahme hinreichend beantwortet sein soll. Begründung: In der Stellungnahme ist leider keine Bemühung zu erkennen, auf inhaltliche Punkte einzugehen. Vielmehr sieht sich der Ortsbeirat mit Standardantworten konfrontiert, ohne dass auf die konkreten Situationen und entsprechende Maßnahmen eingegangen wird. Im vorliegenden Fall hatten die Frankfurter Neue Presse und die Frankfurter Rundschau berichtet, nachdem ein Experte in der Sitzung des Ortsbeirats ausführlich auf die Problematik der Lichtverschmutzung an besagten Stellen eingegangen war. Allein das lässt auf eine allgemeine Interessenlage schließen. Der Ortsbeirat wünscht sich mehr Sorgfalt bei der Beantwortung dieser Anregung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6820 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1717 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 10.12.2025

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

In vielen Ländern werden Schuldächer vielfältig genutzt, etwa als Aufenthaltsbereiche, Freiluftgärten, Sportflächen oder

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3707 In vielen Ländern werden Schuldächer vielfältig genutzt, etwa als Aufenthaltsbereiche, Freiluftgärten, Sportflächen oder zur Energiegewinnung durch Solaranlagen. Auch in Frankfurt bestehen Potenziale, die einen wichtigen Beitrag zu Nachhaltigkeit, Bildung und effizienter Raumnutzung leisten könnten. Ich frage daher den Magistrat: Welche Maßnahmen plant der Magistrat, um die erweiterte Nutzung von Schuldächern künftig gezielt zu fördern und strukturell zu ermöglichen, damit die Potenziale systematisch ausgeschöpft werden? Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Frankfurt will bis 2035 klimaneutral werden. Ich frage den Magistrat: Wie schätzt der Magistrat das Erreichen dieses K

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3683 Frankfurt will bis 2035 klimaneutral werden. Ich frage den Magistrat: Wie schätzt der Magistrat das Erreichen dieses Klimazieles und aller damit einhergehenden Ziele ein? Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die Frankfurter Abwasserreinigungsanlagen verfügen über keine dritte und vierte Reinigungsstufe. Die dritte Reinigungsst

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3706 Die Frankfurter Abwasserreinigungsanlagen verfügen über keine dritte und vierte Reinigungsstufe. Die dritte Reinigungsstufe entfernt Nährstoffe wie Phosphate, während die vierte Reinigungsstufe Spurenelemente wie Hormone, Kosmetika und Arzneimittelrückstände entfernt. Diese Chemikalien und Spurenelemente stellen eine erhebliche Belastung für die Umwelt dar. Ich frage den Magistrat: Wie viel würde es schätzungsweise kosten, die Abwasserreinigungsanlagen in Niederrad/Griesheim und Sindlingen um eine dritte und vierte Reinigungsstufe zu erweitern, und ist die vorhandene Fläche für eine solche Erweiterung ausreichend? Antragstellende Person(en): Stadtv. Pearl Hahn Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

In einer Mitteilung der Stadt wird verlautbart, dass der Frankfurter Modernisierungsbonus für energetische Sanierung sch

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3685 In einer Mitteilung der Stadt wird verlautbart, dass der Frankfurter Modernisierungsbonus für energetische Sanierung schnelle Wirkung zeige. So seien seit Juni dieses Jahres bereits Fördergelder in Höhe von 1,27 Millionen Euro geflossen. Aus Kreisen der Energieberatung und der Heizungswirtschaft hört man jedoch Gegenteiliges. So gehen regelmäßig Meldungen ein, dass private Hauseigentümer aufgrund der hohen Hürden das Programm nicht in Anspruch nehmen. Ich frage den Magistrat: Wie verteilen sich die bislang beantragten Fördergelder prozentual auf öffentliche und private Wohnungsbaugesellschaften, private Ein- und Zweifamilienhäuser und private Mehrfamilienhäuser? Antragstellende Person(en): Stadtv. Peter Paul Thoma Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Trotz großer Kritik an der Grünwert-Kampagne aus dem Umweltdezernat werden immer weitere Kampagnen aus dem Dezernat, den

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3681 Trotz großer Kritik an der Grünwert-Kampagne aus dem Umweltdezernat werden immer weitere Kampagnen aus dem Dezernat, den zugehörigen Ämtern oder angegliederten Stabsstellen veröffentlicht. Auch wenn diese sich in Aufmachung und Inhalt unterscheiden, werden für sie städtische Ressourcen gebunden, Steuergelder ausgegeben und viel Papier oder andere Rohstoffe verbraucht. Ich frage den Magistrat: Wie viele Kampagnen kamen in den vergangenen zwölf Monaten direkt aus dem Umweltdezernat, den zugehörigen Ämtern, aus angegliederten Stabsstellen oder mittelbar über Kooperationen und wie hoch sind die Bruttokosten für all diese Kampagnen jeweils im Detail? Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Mit der „Solaroffensive IV“ wurde der Magistrat beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass die städtischen Tochter- und Be

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3680 Mit der "Solaroffensive IV" wurde der Magistrat beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass die städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften das realisierbare Solarpotenzial auf ihren Flächen erfassen, betriebsspezifische Solarausbaustrategien mit konkreten Zeitplänen aufstellen und mit den erforderlichen Mitteln umsetzen. Außerdem wurde der Magistrat beauftragt, mindestens einmal jährlich über die Fortschritte bei der Umsetzung der Pläne der städtischen Gesellschaften zu berichten. Ich frage den Magistrat: Welche der 25 städtischen Mehrheitsbeteiligungen verfügen bereits über eigene PV-Anlagen - Anzahl, Leistung - und welche haben eine Solarausbaustrategie - konkrete Ziele, geplante Projekte in den nächsten drei Jahren? Antragstellende Person(en): Stadtv. David Edelmann Vertraulichkeit: Nein

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Nidda-Altarm „Niddainsel“ an den Grill’schen Altarm anschließen

03.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 03.12.2025, NR 1458 Betreff: Nidda-Altarm "Niddainsel" an den Grill'schen Altarm anschließen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob und wie der erfolgreiche naturnahe Ausbau der Nidda fortgesetzt werden kann, um in einem nächsten Schritt den Altarm, der die vom SV Orplid Frankfurt e.V. genutzte Niddainsel umschließt, an den Grill'schen Altarm anzuschließen. Dadurch könnte sichergestellt werden, dass auch dieser Altarm in Zukunft ständig durchflossen wird. Hierzu könnte das vorhandene Bachbett im Niedwald genutzt werden. Zur Realisierung dieser Maßnahme soll zudem geprüft werden, ob eine Finanzierung durch Ausgleichsabgaben möglich ist. Begründung: Der naturnahe Ausbau der Nidda ist eine Erfolgsgeschichte. Viele Menschen und Tiere erfreuen sich an den renaturierten Flussabschnitten und den angeschlossene Altarmen. Bei der Gewässerschau am 13.03.2025 wurde der sehr gut gelungene Anschluss des Grill´schen Altarms besichtigt und positiv hervorgehoben. Die kaum durchflossenen Bachläufe im Niedwald und der Altarm um die Niddainsel würden durch den Anschluss an den Grill'schen Altarm naturnah ausgebaut und ökologisch deutlich aufgewertet. Dies entspricht den Vorgaben von § 6 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), welcher den naturnahen Ausbau von Gewässern vorschreibt. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 10.12.2025

Parteien: GRÜNE SPD Volt
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 16

Errichtung einer E-Ladeinfrastruktur am Parkplatz des Riedbades in Bergen-Enkheim

02.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2025, OM 7837 entstanden aus Vorlage: OF 343/16 vom 18.11.2025 Betreff: Errichtung einer E-Ladeinfrastruktur am Parkplatz des Riedbades in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass auf dem Parkplatz des Riedbades in Bergen-Enkheim eine E-Ladeinfrastruktur mit zunächst mindestens drei, gegebenenfalls auch mehr, Ladestationen für E-Autos errichtet wird. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, Flächen auf dem genannten Parkplatz dafür zur Verfügung zu stellen. Da der Magistrat nach eigener Aussage derzeit keine eigenen Ladestationen auf öffentlichen Flächen errichtet, wird er gebeten, alternative Wege zu nutzen, um die Ladeinfrastruktur an diesem Standort zu realisieren. Hierzu zählen insbesondere: - die Ansprache von Unternehmen, mit denen der Magistrat bereits im Bereich der Ladeinfrastruktur kooperiert; - die Information weiterer potenzieller Betreiber von E-Ladestationen über die Verfügbarkeit geeigneter städtischer Flächen auf dem genannten Parkplatz. Begründung: Der Osten von Bergen-Enkheim verfügt bisher über keinerlei öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Um die Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt zu erreichen und die Umstellung auf klimaneutrale Mobilität zu fördern, ist der Auf- und Ausbau von Ladeinfrastruktur in bislang unterversorgten Stadtteilen zwingend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Bäume in der Ferdinand-Happ-Straße pflanzen

02.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2025, OM 7831 entstanden aus Vorlage: OF 575/4 vom 17.11.2025 Betreff: Bäume in der Ferdinand-Happ-Straße pflanzen Vorgang: V 1099/25 OBR 4; ST 1095/25 Der Magistrat wird gebeten, unter Bezugnahme auf seine Stellungnahme vom 07.07.2025, ST 1095, in der Ferdinand-Happ-Straße möglichst viele Bäume zu pflanzen. Begründung: Mehr Bäume bedeuten mehr Lebensqualität. Dankenswerterweise haben Anwohner*innen vor Ort auf die unverschattete Straße aufmerksam gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2025, V 1099 Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1095

V (Auskunftsersuchen)

Erneuerbare Energien bei städtischen Gebäuden?

02.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 02.12.2025, V 1333 entstanden aus Vorlage: OF 338/16 vom 18.11.2025 Betreff: Erneuerbare Energien bei städtischen Gebäuden? Der Magistrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Wie viele städtische Liegenschaften gibt es im Stadtteil Bergen-Enkheim, wozu auch die Liegenschaften stadtnaher Gesellschaften wie z. B. der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH zählen? 2. Welche dieser Liegenschaften, die bebaut sind, werden mit erneuerbaren Energien versorgt? 3. Ist dies überwiegend Solarenergie oder welche sonstigen erneuerbaren Energien kommen zum Einsatz? 4. Soweit städtische Liegenschaften bisher noch nicht mit erneuerbaren Energien versorgt werden, hat der Magistrat insoweit ein Versorgungs- und Umrüstungskonzept entwickelt? 5. Gibt es für einzelne Liegenschaften konkrete Planungen, diese auf erneuerbare Energien umzurüsten? 6. Kommen erneuerbare Energien bei Neubauten und Ersatzbauten wie z. B. an der Schule am Hang bereits zur Anwendung? Begründung: Die Bürger im Stadtteil verwenden bei immer mehr privaten Liegenschaften Solarenergie oder andere erneuerbare Energien. Wie weit ist die Stadt insoweit bei ihren eigenen städtischen Liegenschaften, um ihren Teil zur Energiewende beizutragen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 2

Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Kofinanzierung von zwei UNITS-Modulen im Rahmen der World Design Capi

01.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 01.12.2025, EA 113 entstanden aus Vorlage: OF 1321/2 vom 01.12.2025 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Kofinanzierung von zwei UNITS-Modulen im Rahmen der World Design Capital 2026 Die World Design Capital Frankfurt RheinMain ist an den Ortsbeirat herangetreten und schlägt den Ortsbezirk 2 - als einzigen Ortsbezirk in Frankfurt - für die Umsetzung eines UNITS-Pilotprojekts vor. Dies vorausgeschickt möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. In den Haushalt 2026 werden Haushaltsmittel in Höhe von 23.000 Euro für die Anschaffung und Umsetzung von zwei UNITS-Modulen der Firma Office for Micro Climate Cultivation GmbH (OMC°C) bereitgestellt. Die Gesamtkosten von 26.000 Euro - inkl. initialer Bepflanzung, Transport, Ab- und Wiederaufbau - sollen gemeinsam mit einem Eigenanteil des Ortsbeirates in Höhe von 3.000 Euro kofinanziert werden. Die Bepflanzung am vorgesehenen Standort ist in den genannten Kosten noch nicht enthalten, diese ist jedoch einfach, nicht kostenintensiv und sollte in enger Abstimmung mit der OMC°C erfolgen. Drei weitere UNITS werden durch die World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 finanziert. Damit stünden insgesamt fünf Module zur Verfügung. Diese sollen im Zeitraum März bis Oktober 2026 auf dem Carlo-Schmid-Platz in Bockenheim installiert werden. Die Abstimmung mit den zuständigen Ämtern ist bereits erfolgt, gemäß der Hessischen Bauordnung ist keine Genehmigung erforderlich, da es sich um eine Sitzgruppe handelt. Im Anschluss sollen die Module dauerhaft an geeignete Schulen oder Kindertageseinrichtungen im Ortsbezirk übergeben werden, etwa - I. E. Lichtigfeld-Schule mit Kita und Kinderkrippe (Westend); - Georg-Büchner-Schule (Bockenheim); - Holzhausenschule (Westend); - Lessing-Gymnasium (Westend); - Max-Beckmann-Oberstufengymnasium (Bockenheim). 2. Der Magistrat wird gebeten, Standortwahl, Umsetzung, Betreuung und spätere Übergabe der Module frühzeitig mit OMC°C, den zuständigen Ämtern sowie dem Ortsbeirat 2 abzustimmen. Begrüßenswert wäre, wenn das Grünflächenamt die Maßnahme begleitet, um daraus Erkenntnisse für zukünftige ähnliche Vorhaben abzuleiten. Der Ortsbezirk 2 weist darauf hin, dass er als einziger Ortsbezirk in Frankfurt die Möglichkeit erhält, ein solches Pilotprojekt im Rahmen der World Design Capital 2026 umzusetzen. Begründung: Mit dem Titel World Design Capital 2026 bietet sich für Frankfurt die Möglichkeit, gestalterische, klimatische und gesellschaftliche Verbesserungen sichtbar im Alltag zu verankern. Der Ortsbezirk 2 wurde von der World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 ausdrücklich als Pilotstandort für die UNITS vorgeschlagen und nimmt damit eine besondere Rolle ein. UNITS sind robuste, modular aufgebaute und bepflanzbare Elemente, die ohne bauliche Eingriffe auf versiegelten Flächen eingesetzt werden können. Sie bringen Schatten, Grün, Struktur und Aufenthaltsqualität an Orte, die bislang wenig einladend wirken. Dadurch verbessern sie das Mikroklima, stärken das Sicherheits- und Wohlfühlgefühl und fördern nachbarschaftliche Begegnung. Der Carlo-Schmid-Platz eignet sich aufgrund seiner versiegelten Fläche und hohen Frequentierung besonders, um die Wirkung der UNITS unmittelbar sichtbar zu machen. Für die temporäre Installation von März bis Oktober 2026 liegt die Abstimmung mit den zuständigen Ämtern bereits vor, eine Genehmigung nach HBO ist nicht notwendig. Nach Abschluss der temporären Phase sollen die Module dauerhaft an Bildungseinrichtungen im Ortsbezirk übergehen. Diese erhalten damit langfristig nutzbare grüne Aufenthalts- und Lernbereiche, ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen. Die Beteiligung des Grünflächenamts stellt sicher, dass wertvolle Erfahrungen für zukünftige Vorhaben gewonnen werden. Das Projekt verbindet Klimaanpassung, Stadtgestaltung, Bildung und Gemeinsinn. Der Ortsbezirk 2 kann als einziger Bezirk in Frankfurt zeigen, wie innovative Gestaltungsideen nachhaltig wirken und dauerhaft Mehrwert schaffen. Quelle: Office for Micro Climate Cultivation GmbH Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 2

Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden - Finanzierung von flexiblen Verschattungsmöglichkeiten und Pflanzkübeln

01.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 01.12.2025, EA 105 entstanden aus Vorlage: OF 1277/2 vom 11.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden - Finanzierung von flexiblen Verschattungsmöglichkeiten und Pflanzkübeln Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Haushaltsjahr 2026 werden 10.000 Euro für grüne Zwischennutzungen und Verschattungen auf der Freifläche des Kulturcampus Bockenheim in den Haushaltsplan 2026 eingestellt. Begründung: Das Areal des Kulturcampus ist einer der höchstversiegelten Hotspots in Bockenheim und die Aufenthaltsqualität ist bei großer Hitze gleich Null. Das hat z. B. das Kulturcampus Open Air Anfang Juli 2025 gezeigt. Keine Zeltüberdachung auf dem Gelände konnte ausreichend vor der Hitze schützen. Da mit einem Baubeginn für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) voraussichtlich erst ab 2030 zu rechnen ist, dürften auch andere (Um-)Baumaßnahmen nicht viel früher starten. Zwischennutzungen auf dem Kulturcampus, z. B. das EU-geförderte Projekt "Vision 31: Kulturcampus gemeinsam gestalten", werden sehr begrüßt. Sie müssen im Außenbereich jedoch umfassend durch Begrünung hinsichtlich der Klimafolgenanpassung abgesichert werden. Zwischennutzungen ergeben vor allem dann Sinn, wenn die gesamte Außenfläche, ebenso wie die zwischengenutzten Gebäude (z. B. Kunstbibliothek), durch Begrünung aufgewertet wird. Denkbar wären eine teilweise Entsiegelung und Bepflanzung der Waschbetonfläche im nördlichen Bereich oberhalb oder auch direkt über der Tiefgarage, die Aufstellung größerer Holz- bzw. Metallcontainer, die auch höhere Bäume umfassen und später andernorts wiederverwertet werden können. Es wäre auch der Aufbau von holzgeständerten Pergolen, z. B. entlang der Nordseite der Kunstbibliothek, denkbar. Bei mehr Begrünung ist dringend ein Wasseranschluss erforderlich, damit eventuelle Patinnen und Paten die Bewässerung sicherstellen können. Um gestalterische Grünqualität als Zwischennutzung auf dem gesamten Campus-Areal zu schaffen, wird eine Begehung zusammen mit dem Grünflächenamt und einer/einem Landschaftsarchitekt*in vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.12.2025, OF 1333/2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Kofinanzierung von zwei zusätzlichen UNITS-Modulen im Rahmen der World Design Capital Frankfurt/RheinMain 2026

01.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 01.12.2025, OF 1322/2 Betreff: Kofinanzierung von zwei zusätzlichen UNITS-Modulen im Rahmen der World Design Capital Frankfurt/Rhein-Main 2026 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt für das Projekt "UNITS für den Carlo-Schmid-Platz" 3.000 Euro aus seinen eigenen Mitteln zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, die verbleibenden 23.000 Euro aus städtischen Haushaltsmitteln bereitzustellen, um die Anschaffung und Umsetzung von zwei UNITS-Modulen der Firma OMCoC (Office for Micro Climate Cultivation GmbH) vollständig zu finanzieren (siehe gesonderter Etatantrag). Der Gesamtpreis von 26.000 Euro umfasst Transport, Auf- und Abbbau, sowie initiale Bepflanzung. Die Bepflanzung am vorgesehenen Standort ist darin noch nicht enthalten; sie ist jedoch einfach umsetzbar, kostengünstig und sollte in Abstimmung mit OMCoC erfolgen. Die World Design Capital Frankfurt RheinMain ist an die Antragsteller herangetreten und hat den Ortsbezirk 2 - als einzigen Ortsbezirk in Frankfurt - für die Umsetzung eines UNITS-Pilotprojekts vorgeschlagen. Drei weitere UNITS würden bereits durch die World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 finanziert. Damit stünden insgesamt fünf Module zur Verfügung. Die Abstimmung mit den zuständigen Ämtern zur Aufstellung auf dem Carlo-Schmid-Platz ist bereits erfolgt; gemäß HBO ist keine Genehmigung erforderlich, da es sich um eine Sitzgruppe handelt. Die fünf UNITS sollen von März bis Oktober 2026 auf dem Carlo-Schmid-Platz installiert und anschließend dauerhaft an geeignete Schulen oder Kindertageseinrichtungen im Ortsbezirk übergeben werden. Hierfür sind angedacht: - I. E. Lichtigfeld-Schule mit Kita und Kinderkrippe (Westend) - Georg-Büchner-Schule (Bockenheim) - Holzhausenschule (Westend) - Lessing-Gymnasium (Westend) - Max-Beckmann-Oberstufengymnasium (Bockenheim) Der Magistrat wird zudem gebeten, Standortwahl, Umsetzung, Betreuung und spätere Übergabe frühzeitig mit OMCoC, den zuständigen Ämtern und dem Ortsbeirat 2 abzustimmen. Das Grünflächenamt soll die Maßnahme begleiten, um Erkenntnisse für zukünftige ähnliche Vorhaben zu gewinnen. Der Ortsbezirk 2 weist darauf hin, dass er als einziger Ortsbezirk in Frankfurt die Möglichkeit erhält, ein solches Pilotprojekt im Rahmen der World Design Capital 2026 umzusetzen. Begründung: Mit der World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 bietet sich die Möglichkeit, Klimavorsorge, Stadtgestaltung und alltägliche Nutzung des öffentlichen Raums sichtbar miteinander zu verbinden. Der Ortsbezirk 2 wurde ausdrücklich als Pilotstandort vorgeschlagen und nimmt damit eine besondere Rolle ein. UNITS sind mobile, bepflanzbare Module, die ohne bauliche Eingriffe auf versiegelten Flächen eingesetzt werden können. Sie bringen Grün, Struktur und Sitzgelegenheiten an Orte, die bislang wenig einladend wirken. Sie verbessern nachweislich das Mikroklima, schaffen Verdunstungskühlung, sorgen für Verschattung und tragen zur Hitzeminderung bei - gerade für stark belastete Plätze und Schulhöfe. Das Konzept basiert auf dem innovativen, saisonalen VERD°-System: Einjährige Kletterpflanzen wachsen innerhalb weniger Wochen an textilen, biologisch abbaubaren Ranknetzen empor. Bewässerung und Versorgung erfolgen automatisiert. Im Herbst wird die entstandene Biomasse geerntet und dem Stoffkreislauf zugeführt - ein Modell geschlossener Kreisläufe ohne dauerhafte Eingriffe. Der Carlo-Schmid-Platz eignet sich aufgrund seiner Lage, Versiegelung und hohen Frequentierung besonders gut, um die Wirkung der UNITS exemplarisch zu zeigen. Die zeitlich begrenzte Platzierung 2026 ermöglicht eine realistische Erprobung. Im Anschluss sollen die Module im Ortsbezirk verbleiben und dauerhaft an Schulen oder Kindertageseinrichtungen übergehen. Dort entstehen nicht nur zusätzliche Aufenthalts- und Lernorte, sondern auch pädagogische Möglichkeiten: Kinder und Jugendliche können Pflanzenpflege, Klimathemen und ökologische Kreisläufe unmittelbar erleben. Das Senckenbergmuseum unterstützt das Vorhaben fachlich. Das Projekt ist überschaubar in den Kosten, schnell umsetzbar und langfristig wirksam. Der Ortsbezirk2 kann als einziger Bezirk in Frankfurt zeigen, wie innovative Stadtgestaltung unmittelbar Nutzen stiftet. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.12.2025, OF 1321/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 113 2025 1. Die Vorlage OF 1321/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1322/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und 1 Linke gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Haushalt 2026 Kofinanzierung von zwei UNITS-Modulen im Rahmen der World Design Capital Frankfurt/RheinMain 2026

01.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 01.12.2025, OF 1321/2 Betreff: Haushalt 2026 Kofinanzierung von zwei UNITS-Modulen im Rahmen der World Design Capital Frankfurt/Rhein-Main 2026 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die World Design Capital Frankfurt RheinMain ist an die Antragstellerinnen herangetreten und schlägt den Ortsbezirk 2 - als einzigen Ortsbezirk in Frankfurt - für die Umsetzung eines UNITS-Pilotprojekts vor. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür ergänzende Haushaltsmittel in Höhe von 23.000 Euro für die Anschaffung und Umsetzung von zwei UNITS-Modulen der Firma OMCoC (Office for Micro Climate Cultivation GmbH) bereitzustellen. Die Gesamtkosten von 26.000 Euro - inkl. initialer Bepflanzung, Transport, Ab- und Wiederaufbau - sollen gemeinsam mit einem Eigenanteil des Ortsbeirates iHv von 3.000 Euro kofinanziert werden (siehe gesonderter Antrag). Die Bepflanzung am vorgesehenen Standort ist in den genannten Kosten noch nicht enthalten, dieser ist jedoch einfach, nicht kostenintensiv und sollte in enger Abstimmung mit der OMCoC erfolgen. Drei weitere UNITS würden durch die World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 finanziert. Damit stünden insgesamt fünf Module zur Verfügung. Diese sollen im Zeitraum März bis Oktober 2026 auf dem Carlo-Schmid-Platz in Bockenheim installiert werden. Die Abstimmung mit den zuständigen Ämtern ist bereits erfolgt; gemäß HBO ist keine Genehmigung erforderlich, da es sich um eine Sitzgruppe handelt. Im Anschluss sollen die Module dauerhaft an geeignete Schulen oder Kindertageseinrichtungen im Ortsbezirk übergeben werden, etwa: - I. E. Lichtigfeld-Schule mit Kita und Kinderkrippe (Westend) - Georg-Büchner-Schule (Bockenheim) - Holzhausenschule (Westend) - Lessing-Gymnasium (Westend) - Max-Beckmann-Oberstufengymnasium (Bockenheim) Der Magistrat wird gebeten, Standortwahl, Umsetzung, Betreuung und spätere Übergabe der Module frühzeitig mit OMCoC, den zuständigen Ämtern sowie dem OBR 2 abzustimmen. Begrüßenswert wäre, wenn das Grünflächenamt die Maßnahme begleitet, um daraus Erkenntnisse für zukünftige ähnliche Vorhaben abzuleiten. Der Ortsbezirk 2 weist darauf hin, dass er als einziger Ortsbezirk in Frankfurt die Möglichkeit erhält, ein solches Pilotprojekt im Rahmen der World Design Capital 2026 umzusetzen. Begründung: Mit dem Titel World Design Capital 2026 bietet sich für Frankfurt die Möglichkeit, gestalterische, klimatische und gesellschaftliche Verbesserungen sichtbar im Alltag zu verankern. Der Ortsbezirk 2 wurde von der World Design Capital Frankfurt RheinMain ausdrücklich als Pilotstandort für die Units vorgeschlagen und nimmt damit eine besondere Rolle ein. UNITS sind robuste, modular aufgebaute und bepflanzbare Elemente, die ohne bauliche Eingriffe auf versiegelten Flächen eingesetzt werden können. Sie bringen Schatten, Grün, Struktur und Aufenthaltsqualität an Orte, die bislang wenig einladend wirken. Dadurch verbessern sie das Mikroklima, stärken das Sicherheits- und Wohlfühlgefühl und fördern nachbarschaftliche Begegnung. Der Carlo-Schmid-Platz eignet sich aufgrund seiner versiegelten Fläche und hohen Frequentierung besonders, um die Wirkung der UNITS unmittelbar sichtbar zu machen. Für die temporäre Installation von März bis Oktober 2026 liegt die Abstimmung mit den zuständigen Ämtern bereits vor; eine Genehmigung nach HBO ist nicht notwendig. Nach Abschluss der temporären Phase sollen die Module dauerhaft an Bildungseinrichtungen im Ortsbezirk übergehen. Diese erhalten damit langfristig nutzbare grüne Aufenthalts- und Lernbereiche, ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen. Die Beteiligung des Grünflächenamts stellt sicher, dass wertvolle Erfahrungen für zukünftige Vorhaben gewonnen werden. Das Projekt verbindet Klimaanpassung, Stadtgestaltung, Bildung und Gemeinsinn. Der Ortsbezirk 2 kann als einziger Bezirk in Frankfurt zeigen, wie innovative Gestaltungsideen nachhaltig wirken und dauerhaft Mehrwert schaffen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.12.2025, OF 1322/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 113 2025 1. Die Vorlage OF 1321/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1322/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und 1 Linke gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU FDP
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Photovoltaik - z.B. Schönhof Viertel

24.02.2024

Photovoltaik auf die neuen Dächer des Schönhofviertels. Und generell auf ähnlich geeignete freie, ungenutzt potentielle Dächer der Stadt

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Abgabe für Heizstrahler auf Terrassen

24.01.2024

Vor einigen Jahren wurden die Heizpilze populär. Nach der Einführung des Rauchverbots in Gaststätten kann man Heizstrahler in jeder Form auf fast allen Terrassen von Kneipen, Cafés und sonstigen Gaststätten finden. Die inflationäre Entwicklung spiegelt nicht die gesellschaftliche Verantwortung für unserer aller Umwelt wider, daher schlage ich vor, im gewerblichen Bereich die Verwendung von Heizstrahlern mit einer Abgabe zu belegen, die den leichtfertigen Verbrauch von Energie steuert.

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Konkreter Zeitplan für Umrüstung der Straßenlaternen auf LED

20.01.2024

Es sollte einen konkreten Zeitplan zur Umrüstung aller Straßenlaternen auf LED geben. Die derzeitige Umrüstung läuft viel zu langsam und zu inkonsequent. Man könnte jedes Jahr viel Geld und Energie sparen.

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Kein Feuerwerk am Jahreswechsel

02.01.2024

Frankfurt frei von Böller und Feuerwerk, schont Umwelt, Mensch und Tier. Alle reden vom Feinstaub, und Klimawandel. Es wird Zeit umzudenken.

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Ladesäule Elekroauto

21.12.2023

Im Stadtteil Nied gibt es kaum Lademöglichkeiten für eKfZ. Die Lademöglichkeit beim Lidl in der Öserstr wird nach Ladenschluss deaktiviert. Wäre es möglich auf den Supermarkt zuzugehen und die Ladesäule auch nach 21 Uhr zur Verfügung zu stellen?

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Energie sparen!

18.12.2023

Wenn es überhaupt eine positive Sache aus der Gas-Krise gab, dann, dass man sich endlich Gedanken über das Energiesparen gemacht hat. Leider ist davon ein Jahr später nichts mehr zu sehen oder zu hören.  Business as usual. Warum? Müssen die Kirchen, Denkmäler und Museen wirklich angestrahlt werden? Aber auch alle anderen Bemühungen der Verwaltung, ob intern oder extern, wurden nicht verlängert oder erneuert.  Ist dem Magistrat das Energiesparen so egal?

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Bitte das Aufstellen von Balkon-Kraftwerken auf Balkonen erlauben - Umweltfreundliche Energieerzeugung

06.10.2023

Ich bitte die Stadt Frankfurt am Main, das Aufstellen von Balkon-Kraftwerken zu erlauben Begründung: Balkon-Kraftwerke sind in aller Munde und Medien. Es gibt zahlreiche Frankfurter Bürgerinnen und Bürger, die gerne ein Balkon-Kraftwerk auf ihrem Balkon aufstellen würden. Der Klimawandel schreitet voran und da leider die Industrie nur ungenügend umweltfreundlich produziert und die Einwohner*innen der Städte und Gemeinden gerne mit dem Auto fahren und auch auf ihre Flugreise nicht verzichten möchten, ist die Klima-Katastrophe m. E. unaufhaltsam. Gerade deshalb sollte man Bürger*innen unterstützen, die gerne umweltfreundlich Energie erzeugen möchten. Enttäuschenderweise sind die Balkon-Kraftwerke meines Wissens nach in Frankfurt am Main verboten auf Balkonen, da sie angeblich dem Stadtbild schaden würden. Die Stadt Frankfurt am Main wirbt häufig dafür, dass sie besonders ökologische und umweltfreundliche Maßnahmen ergreift. Dies sollte sie auch in diesem Fall tun. Bitte gestatten Sie allen interessierten Frankfurter Bürger*innen, dass sie Balkon-Kraftwerke aufstellen können auf ihren Balkonen. Danke! Viele Grüße, Martina Ledermann

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Wildblumensamen in Ziehautomaten

24.08.2023

Ersetzen des Inhaltes der zu teilen defekten Kaugummiautomaten mit Samen von Wildblumen. Viele Ziehautomaten sind mit Süßigkeiten gefüllt, die oft schlecht für die Gesundheit von Kindern und Jugendliche sind. Zudem legen Kinder immer weniger Wert auf diese Art der Automaten. Warum diese nicht Interessant für alle machen und mit Wildblumensamen füllen, da vorallending auch das Umweltbewusstsein vieler jungen Menschen immer mehr in den Vordergrund rückt. Sorgt zudem für eine zunehmende Biodiversität in Städten und Stadtteilen. Hierzu gibt es bereits Projekte in anderen Kommunen. Bei Fragen, Umsetzung etc. wären wir gerne bereit mit zu unterstützen. Mit freundlichen Grüßen Chris Langefeld Aufsuchende Jugendarbeit Preungesheim

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Wetter-Daten lokal erfassen

09.07.2023

Meine neue digitale Wetterstation erfasst die folgenden Einzeldaten im Stunden-Abstand: Windgeschwindigkeit, Windrichtung, Außentemperatur, Außen-Luftfeuchtigkeit, Luftdruck, Niederschlagsmenge, Mondphase und eine Frost-Warnung. Der Hersteller schlägt zwei Internet-Portale vor, in denen man seine gemessenen Wetterdaten über WLAN zur Verfügung stellen kann. Als ich jedoch von der Ideen-Plattform, Frankfurt und der Bürgerbeteiligung erfuhr, hier die Anregung, künftig meine gemessenen Wetterdaten auch mit der Stadt Frankfurt zu teilen. Womöglich gesellen sich Mitbürger aus anderen Stadtteilen später noch hinzu, so dass ich ein früher oder später umfassendes Wetterdaten-Bild über die Stadtfläche verteilt ergibt.

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Kein Geld mehr von der Mainova AG für den Lobbyverband "Zukunft Gas" – Stattdessen mehr Geld für Solar und Wind auf Dächer und Flächen in Frankfurt!

31.05.2023

Der sich mehrheitlich im Besitz der Stadt Frankfurt befindende Energieversorger Mainova AG ist Mitglied im Lobbyverband „Zukunft Gas“. Damit tragen die Stadt Frankfurt und die Kundinnen und Kunden der Mainova AG zur Finanzierung dieser Lobbyorganisation, die sich für den andauernden und sogar verstärkten Einsatz von fossilem Gas einsetzt, bei. Die Stadtverordnetenversammlung hat entschieden, dass Frankfurt bis 2035 klimaneutral werden soll: die Mitgliedschaft eines städtischen Unternehmens in einem Lobbyverband, der den Bau neuer Gasinfrastruktur und den langfristigen Einsatz von fossilem Gas propagiert, verträgt sich nicht mit dieser Beschlusslage. Dieser Verband übt politischen Einfluss auf Parlamente und Regierungen aus und beeinflusst die öffentliche Meinung zugunsten seines Geschäftsmodells. Der Verein arbeitet z. B. massiv gegen das Aus von fossilen Energieträgern bei Heizungen. Mit seinem Einfluss und seiner PR-Arbeit ist „Zukunft Gas“ mitverantwortlich dafür, dass die Bundesrepublik jahrzehntelang auf fossiles Gas aus Russland setzte und der Einfluss von Gazprom auf die deutsche Politik sehr hoch war. Woher kommt das Geld, mit dem der Verband diesen Einfluss finanziert? Zum Teil von der Mainova AG, also der Stadt Frankfurt und den Bürgerinnen und Bürgern aus der Rhein-Main-Region. Die Einflussnahme des Lobbyverbandes „Zukunft Gas“ führt dazu, dass die Verbrennung von klimaschädlichem fossilem Gas zum Heizen und zur Stromerzeugung eine derart große Rolle spielt. Dadurch beteiligen wir uns an der Destabilisierung unseres Klimas und der ökologischen Zerstörung von Lebensgrundlagen in der Umgebung der Gasförderstätten in aller Welt. Dabei ist inzwischen genug Wissen und Evidenz über die Vorteile erneuerbarer Energien vorhanden.[1] Weder fossiles Erdgas noch Wasserstoff sind sinnvolle Alternativen im Kontext der Wärmewende. Der Einsatz von grünem (oder gar blauem) Wasserstoff ist energetisch ineffizient und viel zu teuer. Außerdem ist es sehr unsicher, ob Wasserstoff zukünftig in ausreichenden Mengen zur Wärmeversorgung (als Importprodukt) zur Verfügung steht.[2] Auch der Magistrat der Stadt Frankfurt bestätigte auf eine Anfrage, dass derzeit „keine seriöse Einschätzung“ abgegeben werden kann, ob jemals genügend Wasserstoff bereitgestellt werden kann. Wir wissen: erneuerbare Energien stehen zur Verfügung und sind kostengünstiger! Zudem wirbt „Zukunft Gas“ auch für die Produktion von Wasserstoff aus fossilem Gas: in puncto Effizienz und Klimaschädlichkeit ist das verheerend! Empörend ist zudem, dass die Mainova AG auch auf Anfrage von Stadtverordneten und Journalistinnen bisher nicht dazu bereit war, die Summe ihrer Zahlungen an „Zukunft Gas“ zu veröffentlichen. Mittels der Mitgliedschaft der Mainova AG in diesem Lobby-verband finanzieren die Stadt Frankfurt und die Kundinnen und Kunden der Mainova AG letztlich die Werbung und PR-Kampagnen im Sinne der großen Gaskonzerne. Deshalb fordern wir: die Mainova AG muss aus der Lobbyorganisation “Zukunft Gas” austreten! In dem Verband "Zukunft Gas" sind einige der klimaschädlichsten Konzerne wie Shell und Wintershall DEA vertreten, Gasspeicher-Konzerne wie RAG Austria AG, Gashändler wie die Central European Gas Hub AG und Wingas, welches bis Ende November 2022 zum russischen Konzern Gazprom Germania gehörte. Dazu kommen weitere Gasinfrastruktur-unternehmen in Deutschland sowie viele große und kleine kommunale Energieversorger und Stadtwerke. Der Aufsichtsratsvorsitzende von „Zukunft Gas“ heißt Friedbert Pflüger, ehemals hochrangiger CDU-Politiker und Mitarbeiter im Kanzleramt, dann Lobbyist und Berater für Gazproms North Stream. Der Verband ist somit bestens auch mit der russischen Gaswirtschaft vernetzt, betreibt Lobbyarbeit für seine Mitgliedsunternehmen und führt vor allem PR-Kampagnen und „Greenwashing“-Erzählungen über "klimaneutrale Gase" und "Gas als Brückentechnologie" durch. "Zukunft Gas" arbeitet mit allen verfügbaren Mitteln daran, dass sich die Bundesregierung, die Landesregierungen und viele Kommunen auch weiterhin für fossiles Gas und somit gegen die Zukunft entscheiden. „Wir sind die Stimme für die Gas- und Wasserstoffwirtschaft“, schreibt „Zukunft Gas“ auf ihrer Website. Wir wollen hingegen, dass die Mainova AG mit anderen eine Stimme für erneuerbare Energien und für die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens bildet! Wir fordern: Kein Geld mehr von der Mainova AG für „Zukunft Gas“! Austritt der Mainova AG aus dem Lobbyverband „Zukunft Gas“! Quellen: [1] Brauers, Hanna, Braunger, Isabell, Hoffart, Franziska, Kemfert, Claudia, Oei, Pao-Yu, Präger, Fabian, Schmalz, Sophie, & Troschke, Manuela. (2021). Ausbau der Erdgas-Infrastruktur: Brückentechnologie oder Risiko für die Energiewende? (Version 1.0, Deutsch) (1.0, pp. 1–11). Scientists for Future Germany. https://doi.org/10.5281/zenodo.4474498. [2] Clausen, Jens; Huber, Michael; Linow, Sven; Gerhards, Christoph; Ehrhardt, Helge; Seifert, Thomas (2022). Wasserstoff in der Energiewende – unverzichtbar, aber keine Universallösung. Policy Paper der Scientist for Future. Berlin.

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Gießkannenheld:innen mit Wassertanks unterstützen

26.05.2023

Unseren Stadtbäume geht es schlecht. Dabei sind sie so wichtig! Die Dürrejahre in Folge und ein dadurch verstärkter Schädlingsbefall haben die Stadtbäume weiter geschwächt, viele weisen Trockenheitsschäden auf und müssen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht gefällt werden. Die Bürger:innen dieser Stadt sind aufgerufen, die Bäume im Stadtgebiet zu gießen. Bäume im öffentlichen Bereich mit Trinkwasser (in dem Fall Trinkwasser aus Privathaushalten) zu gießen, sollte beendet werden. Die Idee ist, Wassertanks - so genannte IBC Container - aufzustellen, an denen die Gießkannenheld:innen Wasser entnehmen können. Hier sollten die großen Wohnungsbaugesellschaften in die Verantwortung genommen werden, allen voran die städtischen Gesellschaften. Die Wassertanks werden an das Regenfallrohr angeschlossen. Es handelt sich also um Brauchwassern, was zudem nicht in den Kanal abgeleitet wird (Dachwasser gilt in der Regel als nicht verschmutzt, weshalb es fast immer vor Ort versickern darf). Das Regenwasser würde sinnvoll gesammelt werden und könnte zur Bewässerung der Stadtbäume genutzt werden. Notwendig wäre ein Stellplatz von ca 1,20x1,20m, ein Anschluss an das Regenfallrohr und ein Stellplatz.

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Dächer der AGB für Solaranlagen verpachten

21.04.2023

Die ABG, die größte Wohnungsgesellschaft in Frankfurt und zur Hälfte (ca.) im Besitz der Stadt Frankfurt hat viele Mietobjekte in allen möglichen Stadtteilen mit Flachdächern. Diese würden sich hervorragend für die Installation von Solaranlagen eignen. Die Investition für Solaranlagen auf diesen Dächern für die ABG bzw. die Stadt Frankfurt wäre enorm groß. Allerdings gibt es hierfür eine Lösung: es gibt diverse Firmen, die Dachflächen pachten, die Dächer sanieren/statisch gegebenenfalls anpassen, den Besitzern eine Einmalzahlung gewähren und/oder gewisse Stromanteile der erwirtschafteten Stromausbeute von den Dächern während der Laufzeit der Anlage (40 Jahre) gewähren. Vorteil für die Hausbesitzer sprich ABG / die Stadt Frankfurt: das Dach wird gegebenenfalls sogar saniert, es wird eine Solaranlage installiert ohne Investitionskosten der Stadt bzw. ABG, die Stadt Frankfurt könnte so ihre Klimabilanz enorm aufbessern. Vorteile für die Mieter: das für die Solaranlage genutzte Dach erhält weniger Sonneneinstrahlung und die Wohnungen - speziell direkt unter dem Dach - heizen sich weniger stark auf in den zu erwartenden noch heißer werdenden Sommern. Zusätzlich könnte hier ein großer Teil der Stromversorgung für die Haushalte in Frankfurt erwirtschaftet werden.

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Keine Dieselaggregate für das neue Rebstockbad

11.04.2023

Hallo zusammen, ich freue mich auf das neue Rebstockbad und bin begeistert, dass dies mit erneuerbaren Energien nachhaltig beheizt werden soll. Während die Bohrungen beim Spaziergehen immer mehr voranschreiten sehe, beobachte ich, dass die Energie für den Bohrturm von einem großen Dieselaggregat gewonnen wird. Das, obwohl zwei Stromhäuschen nicht mal zehn Meter entfernt stehen! Einerseits ist dies nicht im Sinne der Nachhaltigkeit, die dieses Bauvorhaben ausstrahlt, zum anderen sind die Abgase und der entstehende Feinstaub für alle Anwohner nicht gesundheitsförderlich und für die Umwelt schädlich. Ich fordere mit dieser Petition, dass für nachhaltige Bauvorhaben auch nachhaltiger Strom verwendet wird (der sogar lokal vor Ort vorliegt) und nicht durch schmutzige Energien gewonnen wird! Bitte unterstützt meine Petition - für Frankfurt und für die Anwohner!

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Insektenfreundliche Beleuchtung im Straßenraum, Parks usw.

19.03.2023

Es sterben jede Nacht Millionen von Insekten, da sie von der Beleuchtung im öffentlichen Raum angelockt werden. Mit einer neuen Beleuchtung kann dies minimiert werden. Dies reduziert auch die Lichtverschmutzung in unseren Städten.

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Energiesparen durch Schild statt Ampel.

14.03.2023

BAB 648 FR Innenstadt. Am Katharinen-Kreisel gibt es einen Fahrstreifen um zurück zur BAB 648 FR Westkreuz/Wiesbaden zugelangen, hier ist eine Ampel mit einem grünen Feil geschaltet, diesen kann man durch einen Schild Grüner Feil ersetzen und nachhaltig Energie sparen.

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Sylvester-Feuerwerk

09.03.2023

Feuerwerk sollte an Neujahr gänzlich verboten werden. Nicht nur, dass Tiere alle total verängstigt sind, Menschen nicht mehr wissen wie sich zu benehmen haben, die Müllentsorgung, und das sich Polizei und Rettungshelfer beleidigen lassen müssen und körperlich angegriffen werden.

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Einschulungsunterlagen digitalisieren

09.02.2023

Wir haben heute 17 Seiten (einseitig bedruckt auf weißem nicht umweltfreundlichen Papier) von der Grundschule Riedberg zur Einschulung unseres Kindes erhalten. Unser Kind wird an einer andere Schule eingeschult, damit benötige ich diese Unterlagen überhaupt nicht. Weiterhin würde ich gern die Idee hier aufbringen, dies doch digital abzubilden oder zu mindestens Ressourcen schonend durchzuführen.

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Ausbau Ladestrom

05.01.2023

In Frankfurt gibt es zu wenige Ladestationen für E-Autos. Gerade im neuen Europaviertel gibt es viel zu wenige. Vielleicht kann die Stadt mehr Ladesäulen zur Verfügung stellen. Andere Städten machen dies zum Beispiel über die Straßenlaternen..

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Gas-Ampel

22.11.2022

Angeregt durch einen Hessenschaubericht würde ich mir wünschen das Frankfurt auch eine Gas-Ampel einführt. Es wäre ein sichtbares Symbol und für alle BürgerInnen und Firmen eine bestärkende Motivation Einsparungen vorzunehmen. Und bei roter Ampel auch über evtl. Maßnahmen nachzudenken .

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Kleinwindkraftanlagen am Mainufer

23.10.2022

Man könnte seitens der Stadt prüfen, ob man nicht (bei ausreichender Windgeschwindigkeit) Kleinwindkraftanlagen in regelmäßigen Abständen (z.B. alle 500 m) am Mainufer installieren kann. Man kann die Masten dann natürlich auch gleich für Smart City Projekte mitnutzen z.B. WLAN-Hotspots.

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1

e-Skooter

25.09.2022

Alle 50 m ein Straßenparkplatz mit Piktogramm für das Abstellen (und nur da) von e-Skooter reservieren.

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Cooling Park auf dem Roßmarkt und

04.09.2022

Anlegen eines Cooling-Park (nach dem Vorbild wie in Wien) anstelle der Versiegelten Fläche. Ein Parkkonzept, in dem kühlendes Nass Hitzgeplagte im Sommer abkühlen wird, dies wäre ein Beitrag im Kampf gegen die vom Klimawandel bedingte Hitze in der Stadt. https://www.wien.gv.at/umwelt/parks/anlagen/esterhazy.html

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Strom sparen , in der Stadt

08.08.2022

Wenn es dunkel wird gehen überall die Lampen an! Das ist nicht nötig. Es gibt eine Wahnsinns Lichtverschmutzung in der Stadt und am Stadtrand. Stromsparen …. Straßenbeleuchtung reduzieren, Häuserillumination ( bes. Hochhäser) abschaffen!

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7

Balkonkraftwerk

04.08.2022

Vermieter müssten mehr von den Balkonkraftwerken installieren. Bzw. bezuschussen. (Link wurde von der der Redaktion entfernt / Werbung)

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Idee zur Energiegewinnung im Main

02.08.2022

Es gibt ja die Idee der Meeresströmungskraftwerke, diese "Windräder unter Wasser" könnte man auch abseits von Schifffahrtrouten im Main errichten. Der Main fließt 24/7 und 365 Tage im Jahr, die Anlagen könnten also durchaus zur Grundlastversorgung und Netzstabilität beitragen. Siehe auch Wikipedia-Artikel zum Gezeitenkraftwerk Strangford (die Größe der Rotorblätter müssten natürlich dem Main angepasst sein, denkbar sind auch hunderte kleine Rotoren hintereinander): https://de.wikipedia.org/wiki/Gezeitenkraftwerk_Strangford