Umwelt und Energie
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Optimierung des Hochwasserschutzes in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 289/16 Betreff: Optimierung des Hochwasserschutzes in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Nachdem das Kanalnetz mit seinen Stau-und Rückhalteanlagen im Stadtteil alleine in diesem Jahr durch auftretenden Starkregen bereits mehrfach überlastet war und in Folge dessen Grundstücke sowie Liegenschaften überflutet wurden - so etwa am 2. Mai und am 10. Juli 2024 - wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen konkreten Maßnahmen er gedenkt, den Hochwasserschutz in Bergen-Enkheim nachhaltig zu optimieren und die Anwohner zukünftig besser vor Überschwemmungen zu schützen. Begründung: Das Kanalnetz mit seinen Stau- und Rückhalteanlagen in Bergen-Enkheim gerät aufgrund vermehrt auftretender Starkregenereignisse immer öfter an seine Kapazitätsgrenzen. Nach den Starkregenereignissen in den Jahren 2016 und 2019, die jeweils zu zahlreichen Überflutungen von Grundstücken und Liegenschaften im Stadtteil führten, musste Bergen-Enkheim in diesem Jahr bereits zweimal, nämlich am 2. Mai und am 10. Juli 2024, ein solches Szenario erleben. Für die betroffenen Anwohner ist diese Situation höchst unbefriedigend, haben die Überschwemmungen ihrer Grundstücke und Liegenschaften doch jeweils hohe Schäden zur Folge - sofern es ihnen nicht gelingt, mit einem erheblichen Aufwand an aus eigenen Mitteln erbrachten Schutzmaßnahmen - die Überflutung ihrer Garagen, Keller und Souterrainwohnungen zu verhindern. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat darum, zu prüfen und zu berichten, mit welchen konkreten Maßnahmen er den Hochwasserschutz in Bergen-Enkheim nachhaltig zu optimieren gedenkt, damit die Anwohner zukünftig besser vor Überflutungen ihrer Grundstücke und Liegenschaften geschützt sind. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 289/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE und GRÜNE gegen CDU, FDP, Linke und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenZunahme von Starkregenereignissen - Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 979/2 Betreff: Zunahme von Starkregenereignissen - Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, welche konkreten Maßnahmen (z.B. Vergrößerung natürlicher Retentionsflächen, Regenauffangbecken, größere Dimensionierung der ableitenden Kanalisation) an gefährdeten Stellen im Gebiet des Ortsbezirkes 2 ergriffen werden können, um Überschwemmungsfolgen von Starkregenereignissen auch in Zukunft angemessen zu begegnen. Begründung: Starkregenereignisse nehmen in den letzten Jahren zu und kurzfristig eintretende Überschwemmungen betreffen alle Frankfurter Stadtteile, wenn auch in unterschiedlichen Intensitäten. Die im Frankfurter Geoportal bereitgestellte Starkregengefahrenkarte weist für den Ortsbezirk 2 unteranderem in den Straßenbereichen des südlichen Westends sowie im Gebiet um die Bockenheimer Warte potentiell gefährdete Gebiete aus. Ebenso betroffen ist ein Bereich der Wohnbebauung zwischen Leerbachstraße/Im Trutz/Gärtnerweg/Bockenheimer Anlage. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher um eine Darstellung von geeigneten Maßnahmen, die die Lage in entsprechend gefährdeten Bereichen in Zukunft verbessern können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1017 2024 Die Vorlage OF 979/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenÜberlauf der Kläranlage Ober-Eschbach in den Eschbach bei Hochwasser
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2024, OF 324/15 Betreff: Überlauf der Kläranlage Ober-Eschbach in den Eschbach bei Hochwasser Der Ortsbeirat möge beschließen: In der näheren Vergangenheit kommt es immer öfter zu erheblichen Überschwemmungen in Nieder-Eschbach. Es sind Keller und Autos vollgelaufen und es wurden Äste und Baumstämme angeschwemmt. Angeschwämmt werden aber auch Fäkalienreste, die im Wasser deutlich sichtbar und geruchsintensiv sind. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob die Kläranlage in Ober-Eschbach (Bad Homburg), die in den Eschbach abläuft, bei Hochwasser so gut geschützt ist, dass keine Fäkalienreste in den Eschbach gelangen können. Begründung: Anwohner berichten, dass sich bei Hochwasser auch immer wieder Fäkalienreste im Wasser befinden. Dies ist nicht nur sichtbar, sondern auch der Geruch lässt darauf schließen, dass sich solche Reste im flutenden Wasser befinden. Da die Kläranlage in Ober-Eschbach sich oberhalb befindet und auch Abwasser in den Eschbach einlässt, besteht der begründete Verdacht, dass die Kläranlage bei Hochwasser nicht hinreichend geschützt sein könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1028 2024 Die Vorlage OF 324/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenWasserpumpe am Praunheimer Kreisel
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2024, OF 424/7 Betreff: Wasserpumpe am Praunheimer Kreisel Der Ortsbeirat 7 der Stadt Frankfurt am Main möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird beauftragt, am Kreisel in Frankfurt-Praunheim eine öffentliche Wasserpumpe zu installieren. Diese Wasserpumpe soll es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich Wasser zu holen und auch direkt vor Ort Wasser zu trinken. 1. Verbesserung der Lebensqualität: Eine öffentliche Wasserpumpe trägt zur Verbesserung der Lebensqualität in Praunheim bei, indem sie den Zugang zu frischem Trinkwasser für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. Dies ist besonders wichtig an heißen Sommertagen und für Menschen, die viel zu Fuß unterwegs sind. 2. Gesundheitsförderung: Der Zugang zu kostenlosem Trinkwasser kann die Gesundheit der Bevölkerung fördern, indem es die Hydration unterstützt und somit das Risiko von Dehydration und damit verbundenen gesundheitlichen Problemen verringert. 3. Nachhaltigkeit: Eine öffentliche Wasserpumpe fördert nachhaltiges Verhalten, indem sie die Nutzung von Einweg-Plastikflaschen reduziert. Dies trägt zur Reduzierung von Plastikmüll und zur Schonung der Umwelt bei. 4. Sozialer Treffpunkt: Eine Wasserpumpe kann als sozialer Treffpunkt dienen, an dem Menschen zusammenkommen und sich austauschen können. Dies stärkt die Gemeinschaft und fördert das Miteinander im Stadtteil Praunheim. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 424/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 424/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, farbechte/Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (= Annahme); GRÜNE, CDU (= Enthaltung)
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenKein zehnspuriger Ausbau der BAB 5, Rücknahme der BAB 5 aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.07.2024, OA 482 entstanden aus Vorlage: OF 525/12 vom 22.06.2024 Betreff: Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5, Rücknahme der BAB 5 aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans Vorgang: OA 605/20 OBR 12 Durch Druck der Kommunalpolitik (siehe Vorlage OA 605 und Folgeanträge auch zur Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie) und der Zivilgesellschaft wurde erreicht, dass diese Studie nunmehr vorgestellt wurde. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie beinhaltet vier verschiedene Ausbauvarianten. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, alle möglichen notwendigen und rechtlichen Schritte einzuleiten, um 1. einen Ausbau der BAB 5 zu verhindern und darüber hinaus 2. dafür Sorge zu tragen, dass der durch die hessische Landesregierung geforderte beschleunigte Ausbau wieder zurückgenommen wird. Begründung: Die Frankfurter Bevölkerung leidet schon heute unter einem permanenten Lärmpegel, der durch den Ausbau und die damit verbundene Zunahme der Fahrzeugbewegungen noch weiter ansteigen wird. Zudem ist eine Ausweitung des Autoverkehrs, der bundesweit ein Viertel aller Umweltbelastungen ausmacht, nicht mit dem Klimaschutzgedanken vereinbar. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich selbst dem Ziel der CO2-Neutralität verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu der Politik einen klaren Auftrag erteilt. Bei einer Wohnbebauung wie z. B. auf dem Riedberg mit einem Abstand von 50 bis rund 150 Metern neben einer zehnspurigen Autobahn, die außerdem topografisch durch Tiefen und Anhöhen geführt wird, müsste bei einem Ausbau im Bereich der Wohnbebauung notwendigerweise unterirdisch oder eingehaust geführt werden, um den Lärmschutz nach heutigen Vorgaben zu gewährleisten. 2040 brauchen wir keine Autobahnen, sondern ein funktionierendes Schienennetz und ein Tempolimit, welches den CO2-Ausstoß reduziert und dem Verkehrsfluss dient. Wie bei allen großen Infrastrukturmaßnahmen erscheint der Kostenrahmen von 1,1 Milliarden Euro als viel zu niedrig angesetzt. Der Riederwaldtunnel hat sich von ursprünglich 480 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro verteuert, und dies bei einer Länge von nur ca. 1.100 Metern. Der betroffene Autobahnabschnitt der BAB 5 beträgt 28 Kilometer. Das dafür vorgesehene Geld sollte daher jetzt in einen wirksamen Lärmschutz sowie in den Ausbau des ÖPNV und der Radwege investiert werden. Darüber hinaus bedeutet der Ausbau auf der gesamten Länge eine Flächenversiegelung von rund 60 Hektar. Dies beeinträchtigt nicht nur die Frischluftzufuhr erheblich. Weiterhin müssten die als Ausgleichsmaßnahmen angelegten Streuobstwiesen wegen des Ausbaus weichen und würden als Kompensationsmaßnahmen verloren gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.08.2020, OA 605 Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 294 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 09.09.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Beratung) 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.11.2024, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 482 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass sich der Punkt 1. ausschließlich auf den zehnspurigen Ausbau der BAB 5 bezieht. Der achtspurige Ausbau ist hiervon nicht betroffen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024, TO II, TOP 63 Beschluss: Der Vorlage OA 482 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass sich der Punkt 1. ausschließlich auf den zehnspurigen Ausbau der BAB 5 bezieht. Der achtspurige Ausbau ist hiervon nicht betroffen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 5438, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2024 Aktenzeichen: 61-12
Großwärmepumpen im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5669 entstanden aus Vorlage: OF 855/10 vom 17.06.2024 Betreff: Großwärmepumpen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob ggf. der Einsatz von Großwärmepumpen im Ortsbezirk 10 sinnvoll erscheint; 2. wenn ja, wo; 3. ggf. welche Alternativen durch erneuerbare Energiesysteme nach heutigen Erkenntnissen Erfolg versprechender sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1839 Beratung im Ortsbeirat: 10
Abschalten von Dieselgeneratoren bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen bei vorhandener Strominfrastruktur
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5748 entstanden aus Vorlage: OF 1319/1 vom 11.06.2024 Betreff: Abschalten von Dieselgeneratoren bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen bei vorhandener Strominfrastruktur Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung von Dieselgeneratoren bei Verkaufsveranstaltungen, Flohmärkten und Festen auf öffentlichen Flächen zu untersagen, sofern Elektranten oder andere Stromanschlüsse bereits am Veranstaltungsort vorhanden sind. Diese Regelung soll schnellstmöglich in die städtischen Satzungen aufgenommen werden. Begründung: Die Nutzung von Dieselgeneratoren zum Beispiel auf dem Platz an der Konstablerwache, insbesondere während der regelmäßig stattfindenden Trödelmärkte, führt zu erheblichen Umwelt- und Gesundheitsbelastungen. Dieselgeneratoren, die häufig vor dem Bienenkorbhaus aufgestellt werden, sind laut, setzen schädliche Emissionen frei und sind angesichts der verfügbaren, überwiegend regenerativ erzeugten Stromversorgung aus dem Netz nicht mehr zeitgemäß. Die Abschaffung solcher Praktiken würde nicht nur die Luftqualität verbessern, sondern auch die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sowie die Attraktivität der Veranstaltungsorte erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 814 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den Standards für Obstbaumpflege ausrichten
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.06.2024, OA 474 entstanden aus Vorlage: OF 201/14 vom 10.06.2024 Betreff: Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den Standards für Obstbaumpflege ausrichten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Ausschreibungstexte und Leistungsverzeichnisse bei der Ausschreibung und Vergabe von Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den vom Pomologenverein festgelegten Standards für Obstbaumpflege auszurichten. Begründung: Streuobstwiesen mit ihren großkronigen Obstbäumen erfahren aufgrund ihres hohen ökologischen Werts derzeit eine neue öffentliche Beachtung und Wertschätzung. Als Reaktion auf den gravierenden Rückgang der Bestände werden vermehrt Streuobstwiesen neu angelegt und alte Obstbaumbestände wieder in Pflege genommen - oft unterstützt durch Förderprogramme. In Harheim, aber auch in anderen Frankfurter Stadtteilen, wurden zudem in den vergangenen Jahren Streuobstwiesen als Ausgleichsflächen für Bauvorhaben angelegt oder Altbaumbestände als solche ausgewiesen. Allerdings können die Bemühungen, die Bestände von Streuobstwiesen langfristig zu bewahren und auszubauen, nur erfolgreich sein, wenn die dafür erforderlichen Pflanz-, Erziehungs-, Pflege- und Schnittarbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Dies ist jedoch bislang bei den in Harheim ausgewiesenen Flächen weder bei Neuanlagen noch bei der Pflege von Altbaumbeständen zu beobachten. Das dürfte auch an der bisherigen Vergabepraxis liegen, die sich üblicherweise an den Vorgaben der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege) orientiert. Diese fokussieren jedoch auf die Pflege von Bäumen im Siedlungs- und Straßenbereich und tragen den Besonderheiten von Streuobstbäumen nur ungenügend Rechnung. Daher hat der Pomologenverein e. V. gemeinsam mit öffentlichen Stellen gesonderte Standards der Obstbaumpflege erarbeitet, in denen Mindestanforderungen an eine fachgerechte Pflege großkroniger Obstbäume formuliert sind. Die Standards der Obstbaumpflege enthalten zudem einen umfangreichen Katalog von Musterleistungsbeschreibungen, die den Kommunen die Erstellung von Ausschreibungstexten und Leistungsverzeichnissen erleichtert. Die Standards können bezogen werden unter https://www.pomologen-verein.de/ag-standards/. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 413 Bericht des Magistrats vom 17.03.2025, B 115 Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 334 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 05.09.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 474 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5081, 29. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 05.09.2024
Tierversuche im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5645 entstanden aus Vorlage: OF 640/11 vom 01.06.2024 Betreff: Tierversuche im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob und von welchen Institutionen und Firmen im Ortsbezirk 11 Tierversuche durchgeführt werden; 2. zu prüfen und zu berichten, falls im Ortsbezirk 11 Tierversuche stattfinden, in welchem Ausmaß diese Versuche unternommen werden, d. h. mit welchen Tieren zu welchem Zweck welche Versuche durchgeführt werden; 3. zu prüfen und zu berichten, falls im Ortsbezirk 11 Tierversuche stattfinden, welche städtischen Maßnahmen getroffen werden, um unnötige Tierversuche zu verhindern; 4. als Vergleichsgrundlage die Ziffern 1. bis 3. ebenfalls für das gesamte Stadtgebiet darzustellen. Sollte es dem Magistrat nicht auf Anhieb möglich sein, die gestellten Fragen zu beantworten, wird der Magistrat darum gebeten, die jeweils zuständigen Behörden auf Landes- oder Bundesebene zu benennen und bei diesen entsprechende Erkundigungen einzuholen. Begründung: Es besteht Informationsbedarf. Der Ortsbeirat sollte sich auch um das Wohlergehen von Tieren im Ortsbezirk sorgen und sich für eine Verbesserung der Lebensbedingungen dieser Lebewesen einsetzen. Noch immer werden von Forschungseinrichtungen qualvolle Tierversuche durchgeführt, um z. B. Medikamente zu testen oder neue Inhaltsstoffe für Kosmetika zu entwickeln. Dabei ist das damit einhergehende Leid vermeidbar. Dass es Tierversuche gibt, ist den meisten Menschen zwar bewusst, dass diese aber manchmal in direkter Nachbarschaft stattfinden, wissen viele nicht, geschweige denn, welche Versuche mit welchen Tieren durchgeführt werden. Kommen Informationen über Tierversuche ans Licht, reagiert die Öffentlichkeit häufig empört. Trotz des öffentlichen Interesses fehlt es an zugänglichen Informationen darüber, ob auch im Ortsbezirk 11 Tierversuche durchgeführt werden und welche Institutionen diese durchführen. Durch diese Intransparenz bleiben Missstände im Verborgenen und politische Debatten und Maßnahmen gegen qualvolle Tierversuche aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1545 Aktenzeichen: 00-40
Einladung der Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen, Frau Tina ZapfRodriguez, in die Ortsbeiratssitzung
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 318/15 Betreff: Einladung der Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen, Frau Tina Zapf-Rodriguez, in die Ortsbeiratssitzung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, die Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen, Frau Tina Zapf-Rodriguez, in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen zum Thema Hochwasser einzuladen. Begründung: Die Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen, Frau Tina Zapf-Rodriguez, wird im Juli in das Amt eingeführt. Insofern besteht die Hoffnung, dass wir sie für das Thema Hochwaserschutz sensibilisieren können, da dieses prioritär betrieben werden muss. Es betrifft auch nicht nur Nieder-Eschbach, sondern noch viele andere Stadtteile. Das Thema Hochwasser ist ein Thema, was landkreis- und städteübergeifend, auch unter Einbeziehung der Regierungspräsidien, behandelt werden muss. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 318/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenStadttaubenpopulation wirksam reduzieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1323/1 Betreff: Stadttaubenpopulation wirksam reduzieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob Tauben zwecks Reduzierung der Population auch in Frankfurt sterilisiert werden können. Begründung: Bei der Sterilisation handelt es sich um eine sanfte Methode, zu der man sich in Wiesbaden entschieden hat. Durch einen minimalinvasiven endoskopischen Eingriff können männliche Tauben sterilisiert werden. Stadttauben leiden darunter, wenn sie wild brüten müssen. Die städtische Taubenbeauftragte von Wiesbaden führt verschnürte Füße, Krankheiten, Parasiten, Fehlernährung sowie Tierquälerei auf. Große Populationen außerhalb dafür vorgesehener Einrichtungen lassen sich schlecht betreuen, was für Haustiere jedoch wichtig ist. Erfahrungen zu dem Konzept gibt es bereits in Bern und Düsseldorf und beruhen auf Erkenntnissen der Vogelmedizin. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 993 2024 Die Vorlage OF 1323/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Taubenpopulation in Frankfurt wirksam reduziert werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenStarkregenereignisse in Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2024, OF 531/12 Betreff: Starkregenereignisse in Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen einen Vertreter des Umweltamtes zum Thema "Starkregenereignisse, Minimierung und Vorbeugemaßnahmen und dessen Auswirkungen" einzuladen. Begründung: Am 2. Mai 2024 gab es überraschend in kurzer Zeit und in der Höhe der Intensität eine nicht zu erwartende Niederschlagsmenge, die für viele in Kalbach zu Überflutungen und Wassereintritt in Häusern und öffentlichen Gebäuden wie Rathaus und Sportanlage "Am Martinszehnten" geführt hat. Daher ist eine öffentliche Information der Kalbacher Bevölkerung durch das zuständige Amt erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 531/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenWerden aktuelle Erkenntnisse in der Rattenbekämpfung im Ortsbezirk 1 berücksichtigt?
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1320/1 Betreff: Werden aktuelle Erkenntnisse in der Rattenbekämpfung im Ortsbezirk 1 berücksichtigt? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Die "Rattenbekämpfung" ist ein lukratives Geschäft. Wird es falsch gemacht, so sind die Bestände oft schnell wieder vorhanden und man hat das Geld umsonst ausgegeben. Die Tiere werden an der Oberfläche bekämpft, wonach Tiere aus der Kanalisation nachrücken und das Territorium der getöteten Tiere besetzen. In Paris und anderen Großstädten sucht man derweil nach nachhaltigeren Methoden, um die Koexistenz friedlicher zu gestalten. Dies vorangestellt, fragen wir den Magistrat: 1. Verfolgt der Magistrat aktiv die Entwicklungen beim Umgang mit sogenannten "Schädlingen"? Oder überlässt sie das "Schädlingsmanagement" privaten Firmen? Wer legt die Vorgehensweise im Allgemeinen und im Konkreten bei der Schädlingsbekämpfung fest? 2. Wie steht der Magistrat dazu, ein nachhaltigeres Rattenmanagement einzuführen am Beispiel von Paris? 3. Wie geht der Magistrat bei der sogenannten Rattenbekämpfung vor, wenn beispielsweise um eine Rattenbekämpfung in einem Park gebeten wird? Werden vorrangig die Ursachen wie bauliche Mängel oder menschlicher Müll analysiert und bearbeitet oder werden nur Fallen ausgelegt? 4. Werden Gifte (Rodentizide) eingesetzt? Wo werden diese eingesetzt? 5. Vergiftete Tiere werden oft aus ihrer Gruppe ausgeschlossen und sterben dann an der Oberfläche. Ist es ausgeschlossen, dass Haustiere und Beutegreifer mit diesen Giften in Kontakt kommen, wenn sie auf mit Gift getötete Ratten treffen? Wie steht die Stadt Frankfurt zu der grausamen Wirkung von Rodentiziden und der Kritik an der Wirkungslosigkeit dieser Methode, wenn anschließend Tiere aus der Kanalisation die freigewordenen Orte einnehmen? 6. Der Abbruch von Gebäuden wie dem FAZ-Areal im Gallus sorgt dafür, dass die dort lebenden Ratten sich andere Orte suchen müssen und somit im Umfeld ein erhöhtes Aufkommen an Ratten zu verzeichnen ist. Sieht die Stadt die Möglichkeit, diesen Effekt im Vorfeld besser zu managen? 7. Was tut der Magistrat, um gegen Mythen und Falschdarstellungen in Bezug auf die angebliche gesundheitliche Gefahr durch Ratten vorzugehen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Auskunftsersuchen V 991 2024 Die Vorlage OF 1320/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, BFF und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMaßnahmen zum Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2024, OA 469 entstanden aus Vorlage: OF 313/15 vom 21.05.2024 Betreff: Maßnahmen zum Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach Vorgang: F 1128/22 In der näheren Vergangenheit kam es immer öfter zu erheblichen Überschwemmungen in Nieder-Eschbach. Es sind Keller und Autos vollgelaufen und es wurden Äste und Baumstämme angeschwemmt. Anfragen des Ortsbeirats nach Unterstützungsmaßnahmen wie einem Frühwarnsystem, Retentionsflächen und einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Homburg haben bislang leider nicht zu nachhaltigen Erfolgen geführt. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welche Maßnahmen bislang unternommen wurden, um die Bürgerinnen und Bürger in Nieder-Eschbach im Hochwasserschutz zu unterstützen und einen Zeitplan für die Umsetzung vorzulegen. Außerdem wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob das angekündigte Leistungsverzeichnis in der Antwort des Magistrats vom 13.10.2022, F 1128, bereits erstellt und die darin aufgeführten Maßnahmen mit der Stadt Bad Homburg abgestimmt sind. Begründung: Der Ortsbeirat hat schon viele Anträge zum Hochwasserschutz gestellt. Ortsbegehungen haben stattgefunden und es wurde seitens der Verantwortlichen in der Stadt zugesagt, Gespräche mit der Stadt Bad Homburg aufzunehmen, um weiter Überschwemmungen zu vermeiden. Bislang aber ohne merkbaren Erfolg. Denn am 2. Mai dieses Jahres kam es erneut zu Überschwemmungen, die große Beschädigungen an den Häusern der Bevölkerung anrichteten. In der Antwort des Magistrats auf eine Frage eines Stadtverordneten der CDU-Fraktion im Frankfurter Römer vom 13.10.2022, F 1128, antwortete der Magistrat: "Im Frühjahr und im Sommer 2022 haben Gespräche zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Stadt Bad Homburg zum Thema Hochwasserschutz am Eschbach stattgefunden. In Bad Homburg selbst stellt der Eschbach keine Hochwassergefahr dar. Die Stadt Bad Homburg ist jedoch grundsätzlich bereit, Frankfurt soweit möglich zu unterstützen, um die Hochwassergefahr in Nieder-Eschbach zu verringern. Grundlage für weitere Überlegungen ist, dass für Frankfurt ein Maßnahmenkonzept mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erarbeitet wird. Die Erarbeitung eines Leistungsverzeichnisses für eine entsprechende Beauftragung ist angestoßen. Die Umsetzung der Maßnahmen, die in dem Konzept erarbeitet werden, wird maßgeblich davon abhängen, ob die für Retentionsmaßnahmen benötigten Flächen zur Verfügung gestellt werden können. Die Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Homburg wird weiter fortgeführt und intensiviert." Es besteht dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 13.10.2022, F 1128 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1983 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 134 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 469 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4935, 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.06.2024 Aktenzeichen: 90-34
Energieversorgung im Haus Nidda - Ergänzung zur Stellungnahme
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5563 entstanden aus Vorlage: OF 827/10 vom 18.05.2024 Betreff: Energieversorgung im Haus Nidda - Ergänzung zur Stellungnahme Vorgang: V 753/23 OBR 10; ST 621/24 Der Magistrat wird gebeten, die ABG Holding aufzufordern, die Solarthermie-Anlage am Haus Nidda erneut zu prüfen, da neue Erkenntnisse vorliegen. Gerade in Verbindung mit verschiedenen erneuerbaren Energietechniken sollten potenziell mögliche Techniken immer geplant und eingesetzt werden. Begründung: Mit der Stellungnahme vom 08.04.2024, ST 621, wird von der ABG Holding mitgeteilt, dass das Bürgerhaus und die Nebengebäude für die Installation von Fotovoltaik geeignet sind und diese in einem Fünfjahresplan vorgemerkt wurden. Allerdings steht in der Stellungnahme keine Information, wie es mit der mit der Anfrage vom 19.09.2023, V 753, angefragten Solarthermie-Anlage für warmes Wasser und Duschen aussieht. Für die Sporthalle gibt es nach Aussage der Stellungnahme keine geeigneten biegsamen Module. Diese wären nur in einem Forschungsstatus vorhanden und deshalb würde dies nicht verfolgt. An Gebäuden der ABG Holding sind aber biegsame Module mit 250 Watt Nennleistung und weniger als drei Kilogramm Gewicht an Gebäuden installiert, die eine Alternative für das Sporthallendach darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.09.2023, V 753 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 621 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1457 Aktenzeichen: 60-10
Lautstärke von Partyschiffen drosseln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5534 entstanden aus Vorlage: OF 1271/1 vom 07.05.2024 Betreff: Lautstärke von Partyschiffen drosseln Vorgang: F 1973/23 Der Magistrat wird gebeten, für den Ortsbeirat 1 sicherzustellen, dass Partyschiffe auf dem Main die Lautstärke ab 22:00 Uhr drosseln. Entlang der Schutzgebiete an der Alten Brücke und im Mainfeld sollen die Lärmemissionen den gesetzlichen Anforderungen zum Emissionsschutz entsprechen. Hierzu wird der Magistrat gebeten, mit den Betreibern nach dem Vorbild der Rheinschifffahrt in Bonn und Köln entsprechende Vereinbarungen zu schließen oder Auflagen zu erlassen. Begründung: Immer wieder beschweren sich Bürger*innen über die Lautstärke von Partyschiffen. Neben der Beschallung der Anwohnenden ist dies auch eine Belastung für die Schutzgebiete an der Alten Brücke und im Mainfeld. Insbesondere die Schutzgebiete müssen vor Emissionen geschützt werden. Der Magistrat hatte in seiner Antwort auf die Frage vom 19.10.2023, F 1973, ausgeführt, dass er wenig gegen die Partyschiffe ausrichten könne. Jedoch zeigt die Praxis der Rheinschifffahrt, dass man wie in Bonn sehr wohl Vereinbarungen mit den Betreibern schließen oder wie in Köln Auflagen erlassen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 19.10.2023, F 1973 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1572
Steigenlassen von Hochzeitstauben verbieten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5541 entstanden aus Vorlage: OF 1283/1 vom 12.05.2024 Betreff: Steigenlassen von Hochzeitstauben verbieten Der Magistrat wird gebeten, das Steigenlassen von Hochzeitstauben im gesamten Stadtgebiet zu verbieten und das Verbot durchzusetzen. Der Magistrat wird gebeten, das Verbot an alle infrage kommenden Stellen, wie z. B. Standesämter und religiöse Einrichtungen, aktiv zu kommunizieren. Begründung: Diverse Anbieter bieten einen sogenannten "Hochzeitstauben-Service" an, um Tauben bei Hochzeiten fliegen zu lassen. Da dies nicht dem Tierwohl dient, sondern die Verwilderung und Überpopulation Stress für die Tiere bedeutet, soll dies im gesamten Stadtgebiet verboten werden. Die Hinterlassenschaften von Tauben stellen mittlerweile ein enormes Problem in Frankfurt dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1571
Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser am Eschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5479 entstanden aus Vorlage: OF 194/14 vom 13.05.2024 Betreff: Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser am Eschbach Vorgang: OM 833/21 OBR 14; ST 195/22 Der Magistrat wird um Vorschläge zu Maßnahmen zur Eindämmung der Hochwassergefahr am Eschbach gebeten. Begründung: Am 2. Mai war es wieder einmal so weit. Starke Regenfälle im Einzugsgebiet des Eschbachs ließen diesen im Stadtteil Harheim innerhalb kürzester Zeit über die Ufer treten und zahlreiche Grundstücke überschwemmen. In der Stellungnahme vom 31. Januar 2022, ST 195, legt der Magistrat ausführlich dar, warum die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Renaturierungsmaßnahmen zur Schaffung von Retentionsflächen für den Hochwasserschutz ungeeignet bzw. aus verschiedenen Gründen auch nicht umsetzbar seien. Der Magistrat wird daher um aus seiner Sicht umsetzbare Vorschläge gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 833 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 195 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2026 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-31
Hochwasserschutz am Eschbach - eine interkommunale Aufgabe
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5480 entstanden aus Vorlage: OF 195/14 vom 13.05.2024 Betreff: Hochwasserschutz am Eschbach - eine interkommunale Aufgabe Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Oberen Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt an die Stadt Bad Homburg heranzutreten, um gemeinsam nach Lösungen für einen verbesserten Hochwasserschutz am Eschbach zu suchen. Begründung: In Harheim kommt es bei Starkregenereignissen im Einzugsgebiet des Eschbachs regelmäßig in kürzester Zeit zu Überschwemmungen. Nach Kenntnis des Ortsbeirats scheinen sinnvolle Maßnahmen zum Hochwasserschutz nur auf dem Gebiet der Stadt Bad Homburg umsetzbar zu sein. Das Regierungspräsidium und der Magistrat der Nachbargemeinde sollten daher bei der Suche nach einer Lösung beteiligt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2027 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79-2
Smarte Stromzähler im Ortsbezirk 1
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 1281/1 Betreff: Smarte Stromzähler im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, ab wann mit der Auslieferung smarter Stromzähler durch die NRM an Privathaushalte im Ortsbezirk 1 begonnen wird. Begründung: Das Smart Meter-Gesetz wurde vor über einem Jahr beschlossen. Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 1 haben bis heute noch keinen konkreten Überblick darüber, wann genau sie mit intelligenten Stromzählern rechnen können. Bei manchen neueren Zählern würde es ausreichen, ein Gateway nachzurüsten, um diese "smart" zu machen, was mit geringerem Aufwand und zeitnaher erfolgen könnte. Mithilfe von Smart Metern ist es möglich, das eigene Verbrauchsverhalten über eine App zu analysieren und damit seinen Verbrauch zu optimieren, um Energie zu sparen und den CO2-Ausstoß zu verringern. Dank Mehrtarifzähler können verbrauchsintensive Nutzungen in Zeiten mit niedrigeren Energiepreisen verlagert werden und so durch das eigene Nutzungsverhalten Kosten eingespart werden. Dies können sowohl Zeiten mit niedrigem allgemeinem Verbrauch sein als auch Zeiten, in denen besonders viel regenerativ erzeugter Strom zur Verfügung steht. Dadurch tragen smarte Stromzähler zu einer erfolgreichen Energiewende bei und helfen, die gesetzten Klimaziele zu erreichen. Durch einen frühzeitigen Rollout könnte Frankfurt Vorreiter beim Einsatz smarter Energiemanagementtechnologien werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 962 2024 Die Vorlage OF 1281/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenPlanungen von Stromtrassen und Umspannwerken durch die Stromnetzbetreiber Tennet und Amprion im Norden von Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5457 entstanden aus Vorlage: OF 519/12 vom 10.04.2024 Betreff: Planungen von Stromtrassen und Umspannwerken durch die Stromnetzbetreiber Tennet und Amprion im Norden von Frankfurt Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Informationen ihm über geplante Projekte bzw. Projektfortschritte von den Stromnetzbetreibern Tennet und Amprion im Bereich der Stromtrassen und Umspannwerken im Norden von Frankfurt vorliegen, bzw. diese dort für den Ortsbeirat anzufragen. Begründung: Tennet sucht aktuell verschiedene Flächen, u. a. für ein Umspannwerk Frankfurt Nord/Bommersheim. Ziel dieser Anregung ist es, eine transparente und umfassende Grundlage für die Diskussion und Bewertung der genannten Infrastrukturprojekte zu erhalten. Es ist dem Ortsbeirat wichtig, die Interessen und das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger in den Vordergrund zu stellen und sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte in den Planungs- und Entscheidungsprozessen angemessen berücksichtigt werden und Bürgerinnen und Bürger umfassend informiert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Ortsbeirat verzichtet auf eine Stellungnahme des Magistrats, da sich die Angelegenheit inzwischen durch die Vorstellung der Firma TenneT TSO GmbH in der Ortsbeiratssitzung erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Prüfung und Information über abgerufene Förderprogramme im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5386 entstanden aus Vorlage: OF 813/10 vom 09.04.2024 Betreff: Prüfung und Information über abgerufene Förderprogramme im Ortsbezirk 10 Vorgang: M 152/23 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob Anwohner des Ortsbezirks 10 den Klimabonus für Maßnahmen in 2023 beantragt haben. Begründung: Laut Magistratsvortrag vom 08.09.2023, M 152, können Frankfurter Anwohner Förderungen zu Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen beantragen. Es ist wichtig, festzustellen, ob die Bürger des Ortsbezirks 10 Kenntnis davon hatten und entsprechend Anträge bei der Stadt Frankfurt gestellt haben. Mit unterschiedlich hohen Anteilen an den Kosten werden folgende Maßnahmen gefördert: Dach-, Fassaden-, Hofbegrünungen, Regenwasserspeicherungen, Trinkbrunnen, Mini-PV-Anlagen, Solar-Gründächer, Solaranlagen, Batteriespeicher für Solarstrom und Ladesäulen zur Nutzung von Solarstrom. Anträge können Privatpersonen, Wohnungseigentümer, Unternehmen, Organisationen, Genossenschaften und Mieter stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 152 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1378 Aktenzeichen: 80-1
Haushalt 2024/2025 Produktgruppe: 22 Umwelt Produktbereich: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume im Ortsbezirk 1
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2024, OF 1250/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktgruppe: 22 Umwelt Produktbereich: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume im Ortsbezirk 1 Vorgang: NR 715/23; B 17/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat in dem Haushalt 2024/2025 ausreichende Mittel für die Schaffung von Klimaschutzräumen bereitzustellen und darüber hinaus ausreichende Mittel für die Prüfung von geeigneten Liegenschaften im Ortsbezirk 1 einzustellen. Diese Liegenschaften sollen dem Ortsbeirat laufend vorgestellt werden, damit dieser ggf. Einspruch erheben kann. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat der Einrichtung von Klimaschutzräumen positiv gegenübersteht. Der Ortsbeirat bedauert zugleich, dass die Stadt bislang keine konkreten Planungen für kühle Räume in den Stadtteilen des Ortsbezirks geplant hat. Auf den Antrag NR 715/2023 bzgl. Klimaschutzräumen antwortete der Magistrat in dem Bericht B 17/2024 wie folgt: "Die Rahmenbedingungen in Frankfurt sind jedoch noch festzulegen in Bezug auf Verantwortung und notwendige Ressourcen für den Betrieb". Dafür sind im Haushalt 2024/2025 geeignete Mittel einzustellen. Sobald diese Rahmenbedingungen festgelegt sind, wären geeignete Standorte in den einzelnen Stadtteilen zu finden. Dieser Schritt kann parallel vollzogen werden, damit mit dem Umbau von geeigneten Orten so schnell wie möglich angefangen werden kann. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.07.2023, NR 715 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 17 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 97 2024 Die Vorlage OF 1250/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: Linke
Weiter lesenRechenzentren bei der Klimapolitik berücksichtigen Gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, der SPD, der FDP und Volt vom 19.03.2024, NR 908
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.04.2024, OA 452 entstanden aus Vorlage: OF 618/11 vom 12.04.2024 Betreff: Rechenzentren bei der Klimapolitik berücksichtigen Gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, der SPD, der FDP und Volt vom 19.03.2024, NR 908 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auch die Rechenzentren in Frankfurt bei der Klimapolitik zu berücksichtigen, insbesondere die Klimabelastung durch den Stromverbrauch und die Nutzung der Abwärme. Begründung: Die Rechenzentren verbrauchen in gigantischem Ausmaß Strom aus Verbrennung fossiler Kohlenstoffe, während gleichzeitig die Abwärme fast vollständig entweicht, ohne genutzt zu werden. Die Stadt muss hier im Rahmen ihrer Klimapolitik gegensteuern. Sonst bleiben alle guten Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen, die die Vorlage NR 908 gut zusammenfasst, unter dem Strich ziemlich nutzlos. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.03.2024, NR 908 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 17.04.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.04.2024, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 908 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 452 wird im Rahmen der Vorlage M 44/22 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und Linke (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD und FDP gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz); CDU und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (NR 908 und OA 452 = Ablehnung) Volt (NR 908 = Annahme, OA 452 = Annahme im Rahmen M 44/22) Gartenpartei (NR 908 = Ablehnung, OA 452 = Annahme ohne Zusatz) 26. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.04.2024, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 908 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 452 wird im Rahmen der Vorlage M 44/22 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, Linke, AfD und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 908 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 452 wird im Rahmen der Vorlage M 44/22 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (NR 908 und OA 452 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (NR 908 = Ablehnung, OA 452 = Annahme) 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.04.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 908 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 452 wird im Rahmen der Vorlage M 44/22 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (NR 908 = Votum im Plenum, OA 452 = Annahme) Gartenpartei (NR 908 = Ablehnung, OA 452 = Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 908 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. 1. Der Vorlage OA 452 wird im Rahmen der Vorlage M 44/22 zugestimmt. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Edelmann, Dr. Langner, Witsch, Schwander, Zieran, Dr. Mehler-Würzbach, Dr. Knacker und Nagel sowie von Stadträtin Heilig dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und 2 FRAKTION gegen CDU, Linke, AfD, 2 FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. zu 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4688, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024 Aktenzeichen: 79-3
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume im Ortsbezirk 12
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 503/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume im Ortsbezirk 12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Ortsbeirat bittet den Magistrat in dem Haushalt 2024/2025 ausreichende Mittel für die Schaffung von Klimaschutzräumen bereitzustellen und darüber hinaus ausreichende Mittel für die Prüfung von geeigneten Liegenschaften in den Stadtteilen einzustellen. Diese Liegenschaften sollen dem Ortsbeirat laufend vorgestellt werden, damit dieser ggf. Einspruch erheben kann. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat der Einrichtung von Klimaschutzräumen positiv gegenübersteht. Der Ortsbeirat bedauert zugleich, dass die Stadt bislang keine konkreten Planungen für kühle Räume in den Stadtteilen des Ortsbezirks geplant hat. Auf den Antrag NR 715/2023 bzgl. Klimaschutzräumen antwortete der Magistrat in dem Bericht B 17/2024 wie folgt: "Die Rahmenbedingungen in Frankfurt sind jedoch noch festzulegen in Bezug auf Verantwortung und notwendige Ressourcen für den Betrieb". Dafür sind im Haushalt 2024/2025 geeignete Mittel einzustellen. Sobald diese Rahmenbedingungen festgelegt sind, wären geeignete Standorte in den einzelnen Stadtteilen zu finden. Dieser Schritt kann parallel vollzogen werden, damit mit dem Umbau von geeigneten Orten so schnell wie möglich angefangen werden kann. Die Hitzewellen der vergangenen Sommer haben gezeigt, dass es große Gruppen an vulnerablen Menschen gibt, die der Hitze oft schutzlos ausgesetzt sind. Neben individueller Information und Sensibilisierung zum Schutz vor extremen Temperaturen und selbst zu ergreifenden Maßnahmen, benötigt es kollektive, öffentliche Strukturen. Die Karte mit "Kühlen Orten" ist ein Anfang, aber bei weitem nicht ausreichend. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 503/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen Volt, Linke und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: Linke
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktgruppe: 22 Umwelt Produktbereich: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume im Stadtteil
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 695/3 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktgruppe: 22 Umwelt Produktbereich: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume im Stadtteil Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, ausreichend finanzielle Mittel für die Schaffung von Klimaschutzräumen in den Doppelhaushalt 2024/25 einzustellen und darüber hinaus ausreichende Mittel für die Prüfung von geeigneten Liegenschaften in den Stadtteilen einzustellen. Diese Liegenschaften sollen dem Ortsbeirat laufend vorgestellt werden, damit dieser ggf. Einspruch erheben kann. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat der Einrichtung von Klimaschutzräumen positiv gegenübersteht. Der Ortsbeirat bedauert zugleich, dass die Stadt bislang keine konkreten Planungen für kühle Räume in den Stadtteilen des Ortsbezirks geplant hat. Auf den Antrag NR 715/2023 bzgl. Klimaschutzräumen antwortete der Magistrat in dem Bericht B 17/2024 wie folgt: "Die Rahmenbedingungen in Frankfurt sind jedoch noch festzulegen in Bezug auf Verantwortung und notwendige Ressourcen für den Betrieb". Dafür sind im Haushalt 2024/2025 geeignete Mittel einzustellen. Sobald diese Rahmenbedingungen festgelegt sind, wären geeignete Standorte in den einzelnen Stadtteilen zu finden. Dieser Schritt kann parallel vollzogen werden, damit mit dem Umbau von geeigneten Orten so schnell wie möglich begonnen werden kann. Die Hitzewellen der vergangenen Sommer haben gezeigt, dass es große Gruppen an vulnerablen Menschen gibt, die der Hitze oft schutzlos ausgesetzt sind. Neben individueller Information und Sensibilisierung zum Schutz vor extremen Temperaturen und selbst zu ergreifenden Maßnahmen, benötigt es kollektive, öffentliche Strukturen. Die Karte mit "Kühlen Orten" ist ein Anfang, aber bei weitem nicht ausreichend. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 143 2024 Die Vorlage OF 695/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: Linke
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume in den Stadtteilen im Ortsbezirk 7 bereitstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 393/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume in den Stadtteilen im Ortsbezirk 7 bereitstellen Vorgang: V 740/23 OBR 7; B 17/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in dem Haushalt 2024/2025 ausreichende Mittel für die Einrichtung von Klimaschutzräumen in den Stadtteilen des Ortsbezirks 7 bereitzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat der Einrichtung von Klimaschutzräumen positiv gegenübersteht. Der Ortsbeirat bedauert zugleich, dass die Stadt bislang keine konkreten Planungen für kühle Räume in den Stadtteilen des Ortsbezirks vorgelegt hat. Bezüglich der Anfrage nach Klimaschutzräumen antwortete der Magistrat in dem Bericht B 17/2024 wie folgt: "Die Rahmenbedingungen in Frankfurt sind jedoch noch festzulegen in Bezug auf Verantwortung und notwendige Ressourcen für den Betrieb". Dieser Schritt kann parallel vollzogen werden, damit mit dem Umbau von geeigneten Orten so schnell wie möglich angefangen werden kann. Dafür sind im Haushalt 2024/2025 ausreichende Mittel einzustellen. Die Hitzewellen der vergangenen Sommer haben gezeigt, dass es große Gruppen an vulnerablen Menschen gibt, die der Hitze oft schutzlos ausgesetzt sind. Neben individueller Information und Sensibilisierung zum Schutz vor extremen Temperaturen und selbst zu ergreifenden Maßnahmen, benötigt es kollektive, öffentliche Strukturen. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 740 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 17 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 393/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen SPD, farbechte/Linke und fraktionslos (= Annahme)
Partei: die_farbechten-Linke
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 16.01 Erschließung Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Investitionsmittel für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen ausweiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 690/3 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 16.01 Erschließung Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Investitionsmittel für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen ausweiten Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, den Magistrat aufzufordern für Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Klimaanpassung mehr investives Budget im kommenden Haushalt einzuplanen. Begründung: Um die Auswirkungen des Klimawandels für die Stadtbevölkerung abzumildern, müssen flächendeckend im gesamten Stadtgebiet Maßnahmen umgesetzt werden. Gegen die Aufheizung von dicht besiedelten Flächen, wie im Nordend, sowie für die Aufnahme von Niederschlagswasser bei Starkniederschlagsereignissen, helfen nur vielfältige Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen. Diese müssen flankiert sein mit einer Umgestaltung von Straßenquerschnitten für eine verbesserte Aufnahme und Speicherung von Niederschlagswasser. Darüber sind weitere Maßnahmen, wie die Aufstellung von Trinkbrunnen und eine Beschattung von Plätzen, notwendig. Für solche stark investiven Maßnahmen müssen im Haushalt 2024/25 mehr investive Mittel zur Verfügung gestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 138 2024 Die Vorlage OF 690/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 791/10 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 bittet den Magistrat in dem Haushalt 2024/2025 ausreichende Mittel für die Schaffung von Klimaschutzräumen bereitzustellen und darüber hinaus ausreichende Mittel für die Prüfung von geeigneten Liegenschaften in den Stadtteilen einzustellen. Diese Liegenschaften sollen dem Ortsbeirat laufend vorgestellt werden, damit dieser ggf. Einspruch erheben kann. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat der Einrichtung von Klimaschutzräumen positiv gegenübersteht. Der Ortsbeirat bedauert zugleich, dass die Stadt bislang keine konkreten Planungen für kühle Räume in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 geplant hat. Auf den Antrag NR 715/2023 bzgl. Klimaschutzräumen antwortete der Magistrat in dem Bericht B 17/2024 wie folgt: "Die Rahmenbedingungen in Frankfurt sind jedoch noch festzulegen in Bezug auf Verantwortung und notwendige Ressourcen für den Betrieb". Dafür sind im Haushalt 2024/2025 geeignete Mittel einzustellen. Sobald diese Rahmenbedingungen festgelegt sind, wären geeignete Standorte in den einzelnen Stadtteilen im Ortsbezirk 10 zu finden. Dieser Schritt kann parallel vollzogen werden, damit mit dem Umbau von geeigneten Orten so schnell wie möglich angefangen werden kann. Die Hitzewellen der vergangenen Sommer haben gezeigt, dass es große Gruppen an vulnerablen Menschen gibt, die der Hitze oft schutzlos ausgesetzt sind. Neben individueller Information und Sensibilisierung zum Schutz vor extremen Temperaturen und selbst zu ergreifenden Maßnahmen, benötigt es kollektive, öffentliche Strukturen. Die Karte mit "Kühlen Orten" ist ein Anfang, aber bei weitem nicht ausreichend. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 103 2024 Die Vorlage OF 791/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Das Stadttaubenprojekt auf sichere Füße stellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 685/3 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Das Stadttaubenprojekt auf sichere Füße stellen Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die bereits bestehende Projektförderung für die Leistungen des Vereins Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. wird im Jahr 2024 auf 150.000 Euro und für das Jahr 2025 auf 200.000 Euro erhöht. Der Betrag gliedert sich in 1. Kosten für Medikamente und Ärzte (Notfälle): 30.000 Euro 2. Anteilige Kosten für Unterbringung und Futter: 50.000 Euro 3. Kosten für den Betrieb von zwei Taubenhäusern in der Stadt Frankfurt: 20.000 Euro 4. Personalkosten für die Betreuung des Lebenshofs mit rund 1.000 Tauben: 100.000 Euro (im ersten Jahr nur 50.000 Euro) Begründung: Der Verein finanziert sich bisher zu 93% aus Spenden, obwohl er konkrete Leistungen für die Stadt Frankfurt erbringt, die eigentlich von der Stadt Frankfurt vollumfänglich zu finanzieren wären. Er erbringt satzungsgemäße und dem Vereinszweck unterliegende ideelle Leistungen sowie zusätzlich eine Fülle von Leistungen, die dem Gemeinwohl dienen und die eigentlich von der Stadt zu erbringen wären. Dies sind Leistungen aus den Bereichen Tierschutz (Versorgung kranker, verletzter oder verelendeter Tiere) und Stadtreinigung. Der Betrieb von Taubenhäusern (1. Ginnheim, 2. City West (in Umsetzung)) und der umfängliche Eieraustausch in und an öffentlichen Gebäuden sorgen für eine Reduzierung der Taubenpopulation. Für diese Leistungen erhält der Verein bislang lediglich fixe 19.200 Euro jährlich. Die Kosten betragen jedoch rund 300.000 Euro. Für 2024/2025 will die Stadt bisher den Betrag auf 33.000 Euro aufstocken, was aber bei Weitem nicht die von der Stadt Frankfurt induzierten Kosten deckt. Stadttauben sind Haustiere. Die Stadt Frankfurt ist für die Sicherstellung des Tierschutzes für Haustiere verantwortlich. Wie der Presse zu entnehmen ist, hat die Stadt Frankfurt bisher sämtliche Vereine im Bereich des Tierschutzes völlig unzureichend mit Finanz-mitteln ausgestattet. Auch der von der Stadt Frankfurt für 2024/2025 entworfene Haushalt weist für alle Vereine im Tierschutz keine ausreichende Finanzierung auf. Es handelt sich beim Tierschutz jedoch um Pflichtaufgaben, denen sich die Stadt Frankfurt nicht entziehen kann. Die beschriebenen Leistungen würden in der Summe den Betrag von 200.000 Euro weitaus übersteigen, wenn sie von Feuerwehr, Stadtreinigung, Tierärzten und sonstigen städtischen Institutionen erbracht würden. Der Verein musste bereits mehrere Mitarbeiter entlassen und seine Leistungen einschränken. Für den Betrieb des Lebenshofes in Oberrad sind jedoch zwei Vollzeitstellen notwendig, um die Arbeiten zu erledigen (Öffnen der Volieren zu Sonnenaufgang und Schließen zu Sonnenuntergang, Reinigen, Füttern, Quarantäne-Station betreuen, Notfalldienste ausführen, usw.). Von den bisher gewährten 19.200 Euro können nicht annähernd zwei Stellen mit Mindestlohn bezahlt werden. Der Zuschuss muss daher massiv aufgestockt werden. Der Verein leistet nicht nur Tierschutz für die Stadt Frankfurt, sondern auch für viele Frankfurter Institutionen. Immobiliengesellschaften, Schulen und Kindergärten und Betriebe der Stadt. Täglich erreichen das Stadttaubenprojekt rund 30 Anrufe und Anfragen zu Einsätzen und zur Abgabe verletzter Tiere, darunter regelmäßig auch von der ABG und der VGF. Der Verein ist weit über die Grenzen der Stadt Frankfurt als kompetente Institution im Vogelschutz bekannt. Im Jahr 2023 wurde der Vorsitzenden Gudrun Stürmer der Deutsche Tierschutzpreis verliehen. Frankfurt kann froh sein, dass es mit dem Stadttaubenprojekt eine derart kompetente Institution hat. Ein städtisches Stadttaubenmanagement ersetzt nicht den Lebenshof, die Noteinsätze und die vom Verein betriebenen Taubenschläge. Im Gegenteil: ein städtisches Stadttauben-management basiert darauf, dass es einen Lebenshof, eine Notstation und die vom Verein betriebenen Taubenschläge gibt. Würde die Stadt Frankfurt stattdessen die Tiere bei Tierärzten unterbringen, so würde dies ein Vielfaches an Kosten verursachen. Hierbei sei auch auf die massiven Kosten für Vergrämungsmaßnahmen hingewiesen. Eine verfehlte und destruktive Vorgehensweise bei Stadttauben ist letztendlich teurer als eine gesetzeskonforme Vorgehensweise. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 133 2024 Die Vorlage OF 685/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktgruppe: 22 Umwelt Produktbereich: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume im Stadtteil
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 893/2 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktgruppe: 22 Umwelt Produktbereich: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume im Stadtteil Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Ortsbeirat bittet den Magistrat in dem Haushalt 2024/2025 ausreichende Mittel für die Schaffung von Klimaschutzräumen bereitzustellen und darüber hinaus ausreichende Mittel für die Prüfung von geeigneten Liegenschaften in den Stadtteilen einzustellen. Diese Liegenschaften sollen dem Ortsbeirat laufend vorgestellt werden, damit dieser ggf. Einspruch erheben kann. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat der Einrichtung von Klimaschutzräumen positiv gegenübersteht. Der Ortsbeirat bedauert zugleich, dass die Stadt bislang keine konkreten Planungen für kühle Räume in den Stadtteilen des Ortsbezirks geplant hat. Auf den Antrag NR 715/2023 bzgl. Klimaschutzräumen antwortete der Magistrat in dem Bericht B 17/2024 wie folgt: "Die Rahmenbedingungen in Frankfurt sind jedoch noch festzulegen in Bezug auf Verantwortung und notwendige Ressourcen für den Betrieb". Dafür sind im Haushalt 2024/2025 geeignete Mittel einzustellen. Sobald diese Rahmenbedingungen festgelegt sind, wären geeignete Standorte in den einzelnen Stadtteilen zu finden. Dieser Schritt kann parallel vollzogen werden, damit mit dem Umbau von geeigneten Orten so schnell wie möglich angefangen werden kann. Die Hitzewellen der vergangenen Sommer haben gezeigt, dass es große Gruppen an vulnerablen Menschen gibt, die der Hitze oft schutzlos ausgesetzt sind. Neben individueller Information und Sensibilisierung zum Schutz vor extremen Temperaturen und selbst zu ergreifenden Maßnahmen, benötigt es kollektive, öffentliche Strukturen. Die Karte mit "Kühlen Orten" ist ein Anfang, aber bei weitem nicht ausreichend. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 893/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: Linke
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Effekt von Abwärme im Gewerbegebiet Seckbach auf die Grundwassertemperatur und das benachbarte Naturschutzgebiet (FFHGebiet)
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2024, OF 594/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Effekt von Abwärme im Gewerbegebiet Seckbach auf die Grundwassertemperatur und das benachbarte Naturschutzgebiet (FFH-Gebiet) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden mindestens 40.000 Euro bereitgestellt, um eine Vorstudie zum messbaren Einfluss der Abwärme der Rechenzentren im Gewerbegebiet Gwinnerstrasse auf das Grundwasser im benachbarten FFH-Gebiet zu ermitteln. Begründung: Im nachhaltigen Gewerbegebiet in Seckbach haben sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu Wohnbebauung und Naturschutzgebiet bereits zahlreiche große Rechenzentren angesiedelt. Bei Rechenzentren wird immer wieder die Abwärmeabgabe in die Luft diskutiert. Deutlich seltener wird dagegen eine mögliche Abwärmeabgabe in den Boden (z. B. über die Bodenplatten größerer Gebäude) und damit verbunden das Risiko einer Grundwassererwärmung beleuchtet. Seit einigen Jahren ist bekannt, dass sich das Grundwasser unter deutschen Städten erwärmt. Dies hat unmittelbare Folgen auf Ökosysteme im Boden und die Gewinnung von Trinkwasser. Die Ursachen und Prozesse, die zu diesem Temperaturanstieg führen, sind vielfältig. Gebäudekeller, Abwasserkanäle, Fernwärmeleitungen sowie solare Einstrahlung auf versiegelte Flächen stellen mögliche Wärmequellen dar. In unseren Breiten liegt die Temperatur oberflächennaher Grundwasserleiter bei durchschnittlich zehn bis zwölf Grad Celsius. Eine Erhöhung um wenige Grad kann sich negativ auf das dortige Ökosystem und das Trinkwasser auswirken. In Frankfurt sorgte in einer Untersuchung zum Beispiel ein beheiztes und nicht gedämmtes Schwimmbad für eine unterirdische Temperaturerhöhung von fast 20 Grad Celsius. Für das Gewerbegebiet in Seckbach und das angrenzende FFH-Gebiet liegen aktuell keine Daten vor. Durch eine Vorstudie sollen erste Daten erhoben und ggf. weiterer Forschungsbedarf beschrieben werden, ob im Gewerbegebiet kritische Temperaturerhöhungen zu beobachten sind, die zu einer Schädigung des Ökosystems führen könnten. Sollte das der Fall sein, müssten Maßnahmenvorschläge erarbeitet werden, um Abhilfe zu schaffen. Für die Vorstudie werden rund 40.000 Euro benötigt. Quellen: https://www.focus.de/wissen/klima/grundwasser-erwaermu ng_id_10875729.html https://www.agw.kit.edu/downloads/Ingenieu rgeologie/www.klima-umwelt.kit.edu_downloads_KIT_Newsletter_6-13.pdf https://mediatum.ub.tum.d e/doc/1138097/file.pdf https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation /long/3642.pdf Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 19 2024 Die Vorlage OF 594/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und Linke gegen SPD und CDU (= Ablehnung) sowie FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenPrüfung der Schadstoffbelastung durch den Flugverkehr im Frankfurter Süden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5320 entstanden aus Vorlage: OF 1021/5 vom 14.01.2024 Betreff: Prüfung der Schadstoffbelastung durch den Flugverkehr im Frankfurter Süden Der Magistrat wird gebeten, die Schadstoffbelastung durch den Flugverkehr im Frankfurter Süden an Schulen und in Naherholungsgebieten zu ermitteln und an folgenden Standorten Messstationen für Schadstoffe und Ultrafeinstaub einzurichten: - Friedrich-Fröbel-Schule, Niederrad - Kita Rainbow Shuttle, Gateway Gardens - Riedhofschule und Textorschule, Sachsenhausen - Oberschweinstiege, Sachsenhausen - Carl-von-Weinberg-Park, Niederrad. Begründung: Luftschadstoffe sind schädlich für die menschliche Gesundheit, insbesondere für Kinder. Mit großem Aufwand und Kosten soll die Stadt klimagerecht umgestaltet, sollen Luftschadstoffe reduziert werden. Eine der Hauptursachen für Schadstoffemissionen ist jedoch der Flugverkehr. Ein einziger LTO-Zyklus bedeutet 3.500 Tonnen CO2 lokal wirksame Schadstoffe. Bisher gibt es keine Grenzwerte für Ultrafeinstaub. Allerdings wissen wir spätestens seit Corona um die Gefährlichkeit von Aerosolen, den kleinsten Schadstoffpartikeln. Da Ultrafeinstaubpartikel aufgrund ihrer geringen Größe direkt in die Blutbahn gelangen können, ist mit einer gesundheitlichen Gefahr zu rechnen, zumal es sich bei den Flugverkehremissionen um Rußpartikel handelt, die aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung als besonders gefährlich einzustufen sind. Daher ist es wichtig, die Fakten zu kennen, um gegebenenfalls Maßnahmen zur Minderung einleiten zu können. Entsprechende Messstationen wären ein erster Schritt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1695 Beratung im Ortsbeirat: 5
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Höchst: Machbarkeitsstudie Fernheizung vom Industriepark zu umliegenden Stadtteilen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2024, OF 965/6 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Höchst: Machbarkeitsstudie Fernheizung vom Industriepark zu umliegenden Stadtteilen Der Ortsbeirat wolle beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, eine Machbarkeitsstudie zu erstellen für eine Fernwärmeversorgung mit der Abwärme aus dem Industriepark Höchst für die umliegenden Stadtteile, insbesondere für die Höchster Altstadt, und dazu 20.000 € in den Haushalt einzustellen. Die Machbarkeitsstudie soll die Möglichkeiten und Kosten ermitteln, die eine Nah- oder Fernwärmeversorgung mit sich bringt. Begründung: Der Kommunale Wärmeplanung sieht viel Potenzial in der Nutzung von Abwärme, um Siedlungen und Quartiere mit Wärme zu versorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 46 2024 Die Vorlage OF 965/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antrag explizit geschrieben wird, dass die Machbarkeitsstudie in Zusammenarbeit mit dem Industriepark Höchst durchgeführt werden soll. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFluglärm reduzieren: Flugroute 07-N westlich verschwenken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5234 entstanden aus Vorlage: OF 1186/1 vom 18.02.2024 Betreff: Fluglärm reduzieren: Flugroute 07-N westlich verschwenken Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob 1. die Flugroute 07-N (Ost-Betrieb) über weniger bewohntem Gebiet westlich entlang der A 5 verschwenkt werden kann (s. Zeichnung) und 2. ob diese Flugroute auch für ältere Flugzeuge mit besonders lauten Triebwerken, selbst wenn es sich um ein kleineres Flugzeug handelt, gesperrt werden kann. Begründung: Die Flugrouten werden regelmäßig hinsichtlich der Lärmentwicklung optimiert. Bei der Flugroute 07-N hat es seit mehreren Jahrzehnten keine Optimierung gegeben. Im Laufe der Jahre sind die Gebiete entlang dieser Flugroute deutlich stärker bewohnt, da zahlreiche neue Wohngebäude errichtet wurden, insbesondere im Gallus und Europaviertel, aber auch in Niederrad und auf dem Riedberg. Damit sind auch mehr Menschen von Fluglärm betroffen. Aus diesem Grund bietet es sich an, die Flugroute zu verschwenken, damit weniger Menschen durch Fluglärm beeinträchtigt sind. Schon bei einem andauernden Lautstärkepegel von etwa 40 Dezibel können Konzentrations- und Hörstörungen auftreten. Bei einer Dauerbelastung von 65 Dezibel (60 Dezibel entsprechen in etwa der normalen Gesprächslautstärke) besteht ein erhöhtes Risiko für Herz- und Kreislauferkrankungen. Die Lärmpegel entlang dieser Flugroute werden teilweise deutlich überschritten (>80 Dezibel). Zwar ist diese Flugroute für große Flugzeuge bereits gesperrt, doch sind kleinere Flugzeuge mit älteren Triebwerken nicht unbedingt leiser. Starts und Landungen gehören zu den riskantesten Flugsituationen. Nicht auszudenken wäre, was passieren würde, wenn ein Flugzeug beim Start über Frankfurt abstürzt. Der Schaden wäre immens. Es könnte zahlreiche Opfer geben. Alleine aus diesem Grund wäre es bereits geboten, die Flugroute nicht mehr in dieser Form zu betreiben. In den Medien hört man immer wieder, dass Flugzeuge auf einer Autobahn erfolgreich notlanden konnten. Daher würde es sich anbieten, die Flugroute entlang der A 5 zu verschwenken, was das Risiko minimieren würde und eine erfolgreiche Notlandung begünstigen könnte. Nach Rücksprache mit der Flugsicherung könnte die Flugroute verschwenkt werden. Hierzu müsste jedoch das Funkfeuer neu ausgerichtet werden, was mit Kosten verbunden wäre. Kürzlich hat die Fraport einen Rekordgewinn gemeldet, weshalb ausreichend Budget für diese Maßnahme vorhanden sein sollte. Quelle: Fraport; Flugroute 07-N; blaue Linienführung: Beispiel mögliche alternative Flugroute Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1161
Kapazität des Nieder-Erlenbacher Stromnetzes hinsichtlich Ladestationen für EFahrzeuge
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 160/13 Betreff: Kapazität des Nieder-Erlenbacher Stromnetzes hinsichtlich Ladestationen für E-Fahrzeuge Mit der zunehmenden Anzahl von E-Fahrzeugen steigt auch die Zahl der notwendigen Ladestationen. Da in Nieder-Erlenbach sehr viele Einfamilienhäuser existieren und auch derzeit neue Baugebiete entstehen, wird sich die Anzahl der privaten Ladestationen in absehbarer Zeit deutlich erhöhen. Um eine ggf. notwendige Regulierung von Ladekapazitäten über öffentliche Ladestationen zum Schutz vor Netzüberlastung besser abschätzen zu können, ist eine Kenntnis über den Netzzustand grundlegend. Es wird daher folgende Frage über den Magistrat der Stadt Frankfurt a.M. an die Mainova als Netzbetreiber gestellt: Wie viele E-Auto Ladestationen verkraftet in einer realistischen Einschätzung das Nieder-Erlenbacher Stromnetz mit seiner jetzigen Kapazität, insbesondere zu Zeiten von gleichzeitigen Ladevorgängen in der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 13 am 12.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 900 2024 Die Vorlage OF 160/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKeine Lockerung der bestehenden Nachtflugbeschränkungen im Zusammenhang mit der FußballEM
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2024, OF 1027/5 Betreff: Keine Lockerung der bestehenden Nachtflugbeschränkungen im Zusammenhang mit der Fußball-EM Der OBR 5 fordert den Magistrat auf, eindeutig klarzumachen, dass für ihn keinerlei Lockerung der geltenden Nachflugbeschränkungen am Frankfurter Flughafen im Zusammenhang mit der Fußball-EM akzeptabel ist und dass er erforderlichenfalls dagegen auch juristisch vorgehen wird. Begründung: Der europäische Fußballverband Uefa wünscht sich an Spieltagen der EM 2024 auch Flüge in der Nacht, damit Mannschaften und Fans direkt weiterreisen können. Schon jetzt ist aber der Schutz der Anwohner unter den Flugrouten vor Fluglärm und Schadstoffen, den die geltenden Regelungen vorsehen, nicht ausreichend. Auf keinen Fall darf dieser Schutz unter dem Vorwand eines angeblichen öffentlichen Interesses für eine Veranstaltung wie die Fußball-EM weiter eingeschränkt oder aufgeweicht werden. Der Magistrat muss dies in seiner Verantwortung für die Gesundheit der Anwohner unmissverständlich ausschließen und notfalls diesen Standpunkt auch mit juristischen Mitteln vertreten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 1027/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1027/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1027/5 wurde zurückgezogen.
Partei: Linke
Weiter lesenKlimaneutrales Frankfurt 2035
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.02.2024, OA 444 entstanden aus Vorlage: OF 653/3 vom 22.02.2024 Betreff: Klimaneutrales Frankfurt 2035 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage B 26 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, im Endbericht den Punkt "Energetische Ertüchtigung der Städtischen Liegenschaften" mit aufzunehmen. Hierbei sollen folgende Punkte Berücksichtigung finden: a) Wann werden auf allen städtischen Gebäuden Fotovoltaika nlagen installiert sein? Gibt es hierzu einen Zeitplan? b) Gibt es für alle städtischen Gebäude, getrennt nach Büro- und Wohngebäuden, Bildungseinrichtungen und sonstige Gebäuden energetische Sanierungsfahrpläne? Wenn nein, wann werden diese zur Verfügung stehen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 15.01.2024, B 26 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 28.02.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 16.04.2024, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) 2. Die Beratung der Vorlage OA 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD, FRAKTION und BFF-BIG (B 26 = Kenntnis) 26. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.04.2024, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage OA 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Beratung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD, Volt und Gartenpartei (B 26 = Kenntnis) 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage OA 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) und FRAKTION (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG und Gartenpartei (B 26 = Kenntnis) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.05.2024, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage OA 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Beratung) 27. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.05.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 444 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, Linke und AfD (= vereinfachtes Verfahren) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 28.05.2024, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 444 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF (Ziffer 1. = Ablehnung, Ziffer 2. = Annahme) FRAKTION (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 04.06.2024, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 444 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke (= Annahme) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.06.2024, TO II, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OA 444 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4724, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024 § 4892, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.06.2024 Aktenzeichen: 79-3
Vertreter des Klimareferats einladen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2024, OF 713/9 Betreff: Vertreter des Klimareferats einladen Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit Anfang 2023 gibt es das Klimareferat als kommunale Energie- und Klimaschutzagentur der Stadt Frankfurt am Main. Der Ortsvorsteher wird gebeten, in einer der kommenden Ortsbeiratssitzungen das Klimareferat einzuladen, um zu erfahren, was Pläne und Ziele sind, aber auch, wie wir im Ortsbezirk explizit dazu beitragen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 713/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKlimaschutzräume und kühle Orte im Ortsbezirk 7: Wie geht es weiter nach der Stellungnahme ST 68?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5122 entstanden aus Vorlage: OF 370/7 vom 06.02.2024 Betreff: Klimaschutzräume und kühle Orte im Ortsbezirk 7: Wie geht es weiter nach der Stellungnahme ST 68? Vorgang: V 740/23 OBR 7; ST 68/24 Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat der Einrichtung von Klimaschutzräumen positiv gegenübersteht. Der Ortsbeirat bedauert zugleich, dass die Stadt bislang keine konkreten Planungen für kühle Räume in den Stadtteilen des Ortsbezirks geplant hat. Aus der Stellungnahme ST 68, die aus der Anfrage V 740 entstanden ist, wird jedoch nicht ersichtlich, wie die nächsten konkreten Verfahrensschritte aussehen. Es seien noch Rahmenbedingungen festzulegen, insbesondere bezüglich der Verantwortlichkeiten und der notwendigen Ressourcen für den Betrieb. Zum jetzigen Zeitpunkt fehlen u. a. noch ortsbezirksspezifische Angaben. Daher werden der Magistrat, namentlich das Klimareferat und das ABI, um eine detaillierte Erläuterung des Prozesses gebeten sowie darum, darzulegen, wann dieser abgeschlossen sein soll bzw. wann mit der Einrichtung der Klimaschutzräume gerechnet werden kann. Liegenschaftsvorschläge für diese kühlen Räume sind dem Ortsbeirat so bald wie möglich vorzulegen. Außerdem bittet der Ortsbeirat um Auskunft, wann auf der online einsehbaren "Kühle Orte-Karte" Orte aus dem Ortsbezirk 7 hinzugefügt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 740 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 68 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1865 Antrag vom 12.11.2024, OF 463/7 Anregung vom 26.11.2024, OA 509 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79-3
Fernwärme im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5123 entstanden aus Vorlage: OF 371/7 vom 04.02.2024 Betreff: Fernwärme im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Wohngebiete im Ortsbezirk eine realistische Chance haben, in absehbarer Zeit mit Fernwärme versorgt zu werden und wo diese Fernwärme mit Unterstützung der Abwärme aus den bestehenden Rechenzentren in Rödelheim erzeugt werden könnte. Begründung: Die Versorgung mit Fernwärme ist eine Möglichkeit, um in Zukunft den Wärmebedarf der Frankfurter Haushalte zu decken. Das Interesse an der Fernwärme in der Bevölkerung ist mit der "Gaskrise" sprunghaft gestiegen. Vielen Menschen aber ist nicht klar, wo in absehbarer Zeit eine Fernwärmeversorgung überhaupt realistisch ist. Zudem ist nicht klar, welch immenser Investitionsaufwand der Ausbau des Fernwärmenetzes mit sich bringt. Detailliert sollen diese Fragen mit der Kommunalen Wärmeplanung geklärt werden, aber schon jetzt ist abschätzbar, wo hohe Chancen für die Realisierung eines Fernwärmenetzes existieren und wo mit hoher Wahrscheinlichkeit andere Lösungen gefunden werden müssen. Es ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, frühzeitig informiert zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1049 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fragen zur Digitalisierung in Frankfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 1189/1 Betreff: Fragen zur Digitalisierung in Frankfurt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, für wann die Digitalisierung der folgenden Vorgänge angedacht ist: 1. Elektronischer Versand von Gebühren- und Gewerbesteuerbescheiden 2. Bezug der Amtsblätter per E-Mail nach vorheriger Registrierung (Abo) 3. Elektronischer Versand der Beschlüsse des Ortsbeirats an die Fraktionsvorsitzenden Begründung: Um Papier zu vermeiden, Porto zu sparen, Ressourcen und Umwelt zu schonen sowie Vorgänge zu vereinfachen und zu beschleunigen, sind die Möglichkeiten der Digitalisierung auszunutzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 893 2024 Die Vorlage OF 1189/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerbot von Feuerwerk im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.01.2024, OA 434 entstanden aus Vorlage: OF 231/16 vom 02.01.2024 Betreff: Verbot von Feuerwerk im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Stadtgebiet Frankfurt am Main für eine noch zu benennende Zeit keine privaten Feuerwerke zum Jahreswechsel zuzulassen und 2. stattdessen ein Feuerwerk der Stadt zu organisieren, das Frankfurt am Main angemessen repräsentiert. Begründung: Es gibt viele gute Gründe für ein Böllerverbot. Angefangen bei der Feinstaubbelastung, über die zahlreichen Unfälle und/oder Brände, das Verletzungsrisiko, den Müll bis zur Panik bei Mensch und Tier (ob Haus- oder Wildtiere). Hinzu kommt die weiter um sich greifende Unsitte, Einsatzkräfte anzugreifen, und die möglichen Retraumatisierungen von Kriegsflüchtlingen. Wie zwei Umfragen im Jahr 2023 ergaben, befürworten inzwischen sogar 60 Prozent der Befragten (70 Prozent der befragten Frauen, Männer jedoch unter 50 Prozent) ein Verbot von privatem Feuerwerk. Ärgerlich ist zudem, dass man auch weit vor dem erlaubten Datum (29. Dezember) Silvesterfeuerwerk erwerben kann und dieses weit vor dem 31. Dezember abgefeuert wird, was vor allem ängstliche Mitmenschen und Tiere stark und unnötig stresst. Den Umgang mit Feuerwerk regelt das sogenannte Sprengstoffgesetz, das Feuerwerkskörper in vier Kategorien (F1 bis F4) unterteilt. Das Silvesterfeuerwerk gehört zur Kategorie F2 und wird als Kleinfeuerwerk bezeichnet, für deren Verwendung man 18 Jahre alt sein muss. Gezündet werden darf das Feuerwerk nur in der Zeit vom 31. Dezember, 18:00 Uhr, bis zum 1. Januar, 07:00 Uhr. Der Verkauf von F2-Feuerwerk ist gemäß dem Sprengstoffgesetz nur an den letzten drei Tagen des Jahres erlaubt und startet in der Regel am 29. Dezember. Da Silvester im Jahr 2023 auf einen Sonntag fiel, durfte zwar diesmal der Verkauf bereits ab dem 28. Dezember starten, tatsächlich konnte man aber leider viel früher Böller im Handel erwerben. Weiterhin wird zunehmend festgestellt, dass Besitzer von SRS-Waffen (mit und ohne kleinen Waffenschein) die Silvesternacht nutzen, um wild zu "ballern". Selbst wenn der kleine Waffenschein vorliegt, berechtigt dieser nicht dazu, Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (wie z. B. Jahrmärkten, Messen, Sportveranstaltungen sowie bei z. B. Konzert-, Kino- oder Discothekenbesuchen) mit sich zu führen oder die Waffe gar in der Öffentlichkeit abzufeuern. Das sollte besser kontrolliert werden, um damit auch das verbotene Böllern bereits Tage vor Silvester besser zu unterbinden. Das Sprengstoffgesetz regelt auch, wo Pyrotechnik nicht gezündet werden darf und dass Gemeinden Verbotszonen benennen können. So ist in Frankfurt am Main bereits das Böllern z. B. auf den Eisernen Steg sowie im Umkreis von 200 Metern um Kirchen, Krankenhäuser, Altenheime, den Zoo und von Fachwerkhäusern verboten. Verstöße gegen diese Bestimmungen können sogar mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro (bei selbsthergestellten oder nicht zertifizierten Sprengkörpern sogar bis 50.000 Euro) geahndet werden. Werden Sachen oder gar Menschen wissentlich gefährdet, sind sogar Freiheitsstrafen möglich. Dem Umweltbundesamt zufolge werden jährlich etwa 2.050 Tonnen Feinstaub durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, was in etwa ein Prozent des gesamten jährlich freigesetzten Feinstaubs entspricht. Teilweise werden am Neujahrstag an einzelnen Messstationen sogar Tagesgrenzwerte überschritten. Das Einatmen des Feinstaubs gefährdet die Gesundheit und kann zu Atemwegserkrankungen oder Herz-Kreislauf-Problemen führen und konterkariert damit die aufwendigen Bemühungen zur Feinstaubreduktion in anderen Bereichen. Der Lärm der Zündkörper stellt eine große Belastung für traumatisierte Menschen sowie für viele Haustiere dar und die hinterlassenen Verpackungen und herabfallenden Raketen sind eine enorme Menge Sondermüll. Medizinische wie auch der Sicherheit dienende Einsatzkräfte werden jedes Jahr durch Unfälle im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern unnötig gebunden und die zunehmende "Sitte", Rettungs- und Ordnungskräfte in der Silvesternacht mit Feuerwerkskörper zu beschießen, muss verhindert werden. Deshalb fordern bereits Umweltorganisationen, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und viele Ärztinnen und Ärzte aufgrund der genannten Probleme schon länger ein Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel. Der individuelle Umgang mit Feuerwerkskörpern stellt prinzipiell ein potenzielles Risiko für die Sicherheit der Stadt dar und beansprucht Feuerwehr und Rettungskräfte exorbitant. Um den Wunsch vieler, mit einem Silvesterfeuerwerk das neue Jahr zu begrüßen, Genüge zu tun, könnten von der Stadt möglichst professionelle Feuerwerke organisiert werden, welche die Stadt angemessen repräsentieren. Die Kosten hierfür sind sicher dadurch einzusparen, dass weniger Einsatzkräfte Dienst tun müssen, die Straßenreinigung keinen Sondereinsatz fahren muss oder beispielsweise durch die nicht stattfindenden Unfälle, Brände usw. Die genannten Argumente, vor allem der rasante Klimawandel, gebieten es, alle Faktoren, die die Feinstaubbelastung erhöhen, zu vermeiden. Ein Böllerverbot in Frankfurt könnte den Klimawandel ein wenig einbremsen und als Vorbild für andere Städte, ja ganz Deutschland dienen. Die Klimakrise schlägt den Menschen aufs Gemüt - viel stärker und viel direkter als bislang angenommen. In einem Gastbeitrag im Feuilleton der SZ beschreibt es Eckart von Hirschhausen so: "Kein Mensch kann sich seine eigene Außentemperatur kaufen - auch kein Privatversicherter. Seelische Gesundheit findet nicht im luftleeren Raum statt. Mindestens neun von zehn Menschen weltweit ziehen mit jedem Atemzug eine Menge Gift, maßgeblich aus fossiler Verbrennung. Dazu referierte Mazda Adli, Stressforscher und Professor für Psychiatrie an der Charité. Die Belastung mit Feinstaub verändere unsere Fähigkeit, mit Stress umzugehen, massiv. Der Mechanismus, wie sich buchstäblich Staub auf die Seele legt, wird auch immer klarer: Gerade die allerkleinsten Teilchen von Ruß, Reifenabrieb und dem anderen unsichtbaren Müll sind so winzig, dass die Partikel aus der Lunge direkt über die Zellwände ins Blut gelangen. Von dort sind diese Fremdkörper nur einen Herzschlag weg von allen anderen Organen und belagern so auch das Hirn. Dort lösen sie eine chronische Entzündung aus, die bei entsprechender Veranlagung psychische Erkrankungen und langfristig die Selbstzerstörung unserer Persönlichkeit beschleunigt, sprich die Demenz." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1132 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15 Versandpaket: 31.01.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 4 CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: 2 CDU, GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen 3 CDU (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) 27. Sitzung des OBR 14 am 19.02.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OA 434 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD und BFF gegen 1 GRÜNE und 1 SPD (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, 1 SPD und LINKE. gegen 2 CDU, 2 SPD und BFF (= Ablehnung); FDP und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen 1 CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 1 GRÜNE und 1 CDU (= Enthaltung) 27. Sitzung des OBR 4 am 20.02.2024, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OA 434 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und dFfm gegen SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); FDP und fraktionslos (= Enthaltung) 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO II, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 13 am 20.02.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und SPD 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Die Vorlage OA 434 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO II, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung); fraktionslos (= Enhtaltung) 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OA 434 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 GRÜNE, FDP und BFF gegen 3 GRÜNE und LINKE. (= Annahme); SPD und Volt (= Enthaltung) 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OA 434 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, BFF gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Annahme) 24. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.02.2024, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 434 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE (= Annahme) und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. (= Annahme) und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Streichung des Worts "stattdessen") Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.02.2024, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OA 434 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE und FRAKTION (= Annahme), AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme), AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Streichung des Worts "stattdessen") 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD und 2 LINKE. gegen 2 SPD, CDU und 1 LINKE. (= Ablehnung) 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung) 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, LINKE. und Die Partei gegen 2 CDU (= Ablehnung); SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Enthaltung) 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und Volt gegen SPD und FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4494, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.02.2024
Vorstellung des „Neuen Stadttaubenkonzepts“ im Ortsbezirk 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5017 entstanden aus Vorlage: OF 789/2 vom 20.11.2023 Betreff: Vorstellung des "Neuen Stadttaubenkonzepts" im Ortsbezirk 2 Der Magistrat wird gebeten, Umweltdezernentin Rosemarie Heilig bzw. eine Vertreterin oder einen Vertreter des Umweltdezernats in eine der nächsten Sitzungen des Ortsbeirats 2, spätestens zum Ende des ersten Quartals 2024 einzuladen, um das in den letzten Etatberatungen für Ende 2023 angekündigte "Neue Stadttaubenkonzept" vorzustellen. Begründung: Es handelt sich um eine Information für Bürgerinnen und Bürger. Die Stadt Frankfurt am Main hat für den laufenden Haushalt einen Betrag von 150.000 Euro für ein "Neues Stadttaubenprojekt" eingestellt. Für dieses wurde von Stadträtin Heilig ein "Neues Stadttaubenkonzept" bis Ende 2023 angekündigt. Wie profitiert der Ortsbezirk 2? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 770 Aktenzeichen: 79-4
Frankfurter Westen: Potenzial und Umsetzung der Solaroffensive
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4952 entstanden aus Vorlage: OF 919/6 vom 27.12.2023 Betreff: Frankfurter Westen: Potenzial und Umsetzung der Solaroffensive Vorgang: NR 577/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Die Stadt Frankfurt fördert mit der Solaroffensive die Beschleunigung des Ausbaus von Fotovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen auf stadteigenen Dächern (siehe Antrag NR 577). Dazu wird eine Analyse des Solarenergiepotenzials auf den Dächern der stadteigenen Gebäude in Frankfurt erstellt, in denen die Dächer in mehrere Eignungsklassen eingeteilt werden. Diese Differenzierung soll die Dächer ermitteln, die über "das größte und am besten erschließbare Potenzial" verfügen. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die im Frankfurter Westen für Fotovoltaik bzw. Solarthermie in Frage kommenden stadteigenen Dächer zu benennen. Es soll zudem angegeben werden, ob bereits Planungen bestehen, wie die Anlagen realisiert werden sollen, ob von der Stadt in Eigenregie, in Kooperation mit den Stadtwerken bzw. lokalen Versorgern, in Kooperation mit städtischen GmbHs, in Kooperation mit Bürgerenergiegenossenschaften und/oder in Kooperation mit privaten Unternehmen. Begründung: Der schnelle und umfassende Ausbau der Solarenergienutzung im Stadtgebiet ist von entscheidender Bedeutung für die Vermeidung von Energieimporten aus Krisengebieten, für die Senkung der Energiekosten und für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2035. Der Ausbau der Solarenergie bietet ein sehr großes, bislang aber noch weitgehend unausgeschöpftes Potenzial zur Gewinnung von im Stadtgebiet produzierter, bezahlbarer und klimaneutraler Energie. Daran sollte sich auch der Frankfurter Westen beteiligen bzw. davon profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 31.01.2023, NR 577 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 925 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 40-1
Weihnachtsbeleuchtung in Schwanheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2023, OF 923/6 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung in Schwanheim Der Vereinsring in Schwanheim konnte in den vorangegangenen Jahren für den Weihnachtsmarkt in Schwanheim den Anschluss der Weihnachtsbeleuchtung an das öffentliche Stromnetz durch ein ortsansässigen Fachbetrieb kostengünstig beschaffen. In diesem Jahr wurde der Vereinsring auf ein Unternehmen verwiesen, das von der Mainova AG akkreditiert wurde und das sehr viel teurer war, als das ortsansässige Unternehmen. Dadurch musste in diesem Jahr auf die Weihnachtsbeleuchtung verzichtet werden. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Auskunft darüber zu erteilen, warum: - die Stromversorgung für Stadtteilfeste, wie beispielsweise Weihnachtsmärkte, nicht wie in den Jahren zuvor durch ortsansässige Fachunternehmen an das öffentliche Netz angeschlossen werden kann und - wieso die von den jeweiligen für die Stromversorgung von Stadtteilfesten von den Stromversorgern akkreditierten Unternehmen so viel teurer sind, als die ortsansässigen Unternehmen. Begründung: Die Vielzahl der durch die Ortsbeiräte aus ihren Mitteln bewilligten Bezuschussungen zur Übernahme der Kosten der Weihnachtsbeleuchtung legt Zeugnis darüber ab, dass es der Bevölkerung wichtig ist, weihnachtliche geschmückte Straße zu haben und dass die Vereine mit der Finanzierung der Weihnachtsbeleuchtung überfordert sind. Daher ist es sehr wichtig, dass die Weihnachtsbeleuchtung kostengünstig beschafft werden kann. Die Frage der Stromversorgung betrifft aber nicht nur die Weihnachtsbeleuchtung, sondern allgemein die Stromversorgung örtlicher Festivitäten. Die Nutzung ortsansässiger Fachunternehmen helfen dabei, weil diese aus Ortsverbundenheit bereit sind, einen Anschluss günstig zu besorgen. Dass diese Unternehmen über die notwenige Expertise verfügen, ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass es sich um Fachunternehmen handelt, die sich sonst um die Elektrifizierung von Baustellen kümmern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.12.2023, OF 918/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 844 2024 1. Die Vorlage OF 918/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 923/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 923/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff in "Stromversorgung für Stadtteilfeste" geändert wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenUnsichtbare Bäche im Nordend nutzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4919 entstanden aus Vorlage: OF 594/3 vom 05.10.2023 Betreff: Unsichtbare Bäche im Nordend nutzen Nur wenigen Bürgerinnen und Bürgern im Nordend ist bekannt, dass sich unter dem Asphalt verborgene Bäche befinden. Diese wurden im 19. und 20. Jahrhundert im Rahmen der Urbanisierung der damals ländlichen Gegend unter die Erde verlegt, um den Bau von Wohn- und Geschäftsgebäuden zu ermöglichen. Bei starkem Regen können die Anwohnerinnen und Anwohner das Rauschen in den Röhren vernehmen. Angesichts des zunehmenden Klimawandels mit heißen Sommern und zunehmendem Wassermangel sollte der Magistrat Schritte unternehmen, um die Folgen dieser Entwicklung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Nordends abzuwehren oder zumindest zu mildern. Dies vorausgeschickt ersucht der Ortsbeirat den Magistrat, zu prüfen und zu berichten: a) Ist dem Magistrat die Anzahl der im Untergrund verborgenen Bäche und ihrer Verläufe bekannt? b) Wird das Wasser der verborgenen Bäche aufgefangen, um es zur Bewässerung städtischer Grünanlagen zu verwenden? c) Sieht der Magistrat Möglichkeiten, diese verborgenen Bäche zu renaturieren, um die zunehmende Lufterwärmung im Stadtteil zu mildern? d) Sollte eine Wiederherstellung der Oberflächenbäche nicht durchzuführen sein, wäre der Magistrat in diesem Falle in der Lage und willens, unterirdische Zisternen anzulegen, die das Wasser der Bäche auffangen, um es im Bedarfsfall zum Bewässern der städtischen Grünanlagen, insbesondere der Bäume, nutzen zu können? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 530 Aktenzeichen: 90-33
Haltestelle „Nordwestzentrum“: Busse mit Dieselkraftstoff durch EBusse ersetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4917 entstanden aus Vorlage: OF 380/8 vom 21.11.2023 Betreff: Haltestelle "Nordwestzentrum": Busse mit Dieselkraftstoff durch E-Busse ersetzen Der Magistrat wird gebeten, möglichst viele der mit Dieselkraftstoff angetriebenen Linienbusse, die die Straßenpassage und die Bushaltestelle im Nordwestzentrum anfahren, durch Busse mit Elektroantrieb zu ersetzen. Begründung: Die Straßenpassage durchquert das Nordwestzentrum im Erdgeschoss. Die gastronomischen Angebote des Nordwestzentrums sind durch eine Glasfensterfront mit zwei großen Eingängen vom Straßenbereich getrennt, der stark frequentierte Supermarkt auf der anderen Straßenseite hat ebenfalls eine gläserne Front. Die Decke der Straßenpassage liegt auf querenden Betonstützen. Der Abstand zwischen Decke und Bus beträgt nur etwa einen Meter. Die bauliche Situation gleicht daher einem Tunnel, in dem die Lärmemissionen der Dieselbusse verstärkt und die Schadstoffemissionen gestaut werden. Bisher gibt es nur die Linie M60, deren Busse mit Elektroantrieb fahren. Für die Fahrgäste dieser Buslinien ist der Ausstieg mit Halt auf der rechten Spur, die den Busfahrerinnen und Busfahrern auch als Pausenbereich dient. Für den Einstieg fahren die Busse auf die linke Spur, die rechte Spur ist hier ein Wartebereich, der etwa 25 Meter lang ist. Die Lärmbelastung ist schon mit zwei Bussen, die einfahren, während der Haltezeiten mit laufendem Motor stehen und wieder anfahren, überdeutlich. Je nach Verdichtung der Taktzeiten fahren auch vier bis fünf Busse hintereinander ein und aus. Haben die Fahrerinnen und Fahrer Pausenzeiten, kann es länger dauern, bis die Busse an der Seite parken können und der Motor abgestellt wird. Insgesamt halten sich in diesem Streckenabschnitt im Nordwestzentrum sehr viele Menschen auf. Sie alle sind von den starken Lärm- und Schadstoffemissionen betroffen. Dies betrifft auch die Busfahrerinnen und Busfahrer, die darüber klagen. Es ist eine wesentliche Verbesserung für die Aufenthaltsqualität zu erwarten, wenn in diesem überbauten Tunnelbereich mehr Elektrobusse eingesetzt werden, die die Lärm- und Schadstoffbelastung reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 871 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92-13
Wirtschaft und Arbeitsplätze
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4872 entstanden aus Vorlage: OF 720/10 vom 20.11.2023 Betreff: Wirtschaft und Arbeitsplätze Der Magistrat wird um Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten, 1. wie sich die Wirtschaft einschließlich der Gewerbetreibenden und Selbstständigen sowie die Arbeitsplätze insbesondere in Preungesheim und Eckenheim bisher entwickelt haben; 2. welche Verbesserungen für die Wirtschaft und die Arbeitsplätze vor Ort geplant sind; 3. wie künftig negative Auswirkungen vermeidbar sind; 4. wie die Stromversorgung vor Ort verlässlich gesichert werden kann; 5. wie der Abbau der wichtigen Kfz-Stellplätze vor Ort abgewendet oder ausgeglichen werden kann; 6. wie der wichtige öffentliche Personennahverkehr ausfallfrei stabilisiert werden kann. Begründung: Vor Ort drohen der Wirtschaft und den Arbeitsplätzen weitere Nachteile, unter anderem auch durch sehr lange Baustellen, wegfallende Parkplätze, zeitweise unsichere Stromversorgung sowie ausfallende Bahnen und Busse. Davon betroffen sind Selbstständige und Arbeitnehmer gleichermaßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2142 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-30
Quellwasser Im Wiesengarten in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4880 entstanden aus Vorlage: OF 721/10 vom 20.11.2023 Betreff: Quellwasser Im Wiesengarten in Berkersheim Vorgang: OM 175/21 OBR 10; ST 1483/21 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob nunmehr die erhoffte kindgerechte Nutzbarkeit des Quellwassers Im Wiesengarten in Berkersheim sicher geregelt werden kann, zum Beispiel in Form eines kleinen Flachwasserbeckens. Dabei soll unter anderem zukünftig verhindert werden, dass dieses Quellwasser auf die Straße Im Wiesengarten fließt und so dort zum Beispiel im Winter eine Gefährdung für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 175 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1483 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 486 Antrag vom 21.05.2024, OF 825/10 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5554 Aktenzeichen: 67-2