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Thema

Umwelt und Energie

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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Kein Riedberg 2.0: Gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung im Nordwesten

01.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 01.12.2025, NR 1455 Betreff: Kein Riedberg 2.0: Gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung im Nordwesten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 169 vom 14.11.2025 "Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - . ." wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Zunächst wird das "Lachgrabenquartier" realisiert. Auf den größtenteils städtischen oder in öffentlicher Hand befindlichen Flächen und Grundstücken müssen dabei ausschließlich bezahlbare und geförderte Wohnungen geschaffen werden: Dabei werden 70 Prozent geförderter Wohnraum - jeweils zur Hälfte zum Preisniveau des Förderweg 1 und 2 - realisiert sowie 15 Prozent genossenschaftliches bzw. gemeinschaftliches Wohnen und 15 Prozent Wohnraum für Studierende und Azubis. Der Bau von Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern ist ausgeschlossen. Öffentliche Grundstücke müssen dabei in öffentlicher Hand bleiben, indem sie durch die öffentlichen Wohnungsgesellschaften ABG Holding, die Nassauische Heimstätte, die GWH oder direkt durch die Stadt Frankfurt selbst entwickelt werden. Grundstücke, die sich noch in privater Hand befinden, sollen vor Beginn der Maßnahme angekauft werden. Hierfür tritt der Magistrat unmittelbar in Verhandlungen mit den Grundstückseigner:innen ein. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungs-maßnahme sind die vorgenannten Vorgaben gegenüber den zukünftigen Erwerber:innen zivilrechtlich festzulegen. 2. Die soziale Stadtteil- und Verkehrs-Infrastruktur muss vor bzw. zeitgleich mit der Wohnbebauung geschaffen werden. Vor allem die Erschließung des Baugebietes durch Anbindung an die im Bau befindliche Bahnstrecke und die geplante U-Bahn-Erweiterung muss vor Abschluss der Baumaßnahmen erfolgen. 3. Die Entwicklung des Baugebiets "Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere" erfolgt stufenweise. Voraussetzung für die Planung und Entwicklung der Quartiere "Neu-Weststadt" und "Produktives Praunheim" ist die sorgfältige Evaluation des "Lachgrabenquartiers" nach ökologischen, klimatischen und sozialen Kriterien - insbesondere bezüglich des Durchsatzes von klimafreundlichem und biodiversitätsförderndem Bauen, der sozialen Stadtteil- und Verkehrs-Infrastrukturversorgung, der Analyse der Luftströme in die Stadt, den Klimafolgen und den Auswirkungen der Bebauung auf die Artenvielfalt. Die Versiegelung von wertvollem Ackerboden im gesamten Areal ist auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Eine Unterbrechung der wichtigen Kaltluftschneisen aus dem Taunus ist zu vermeiden. Ökologische Ausgleichsflächen müssen durch zusätzliche Entsiegelungsflächen realisiert werden und nicht durch Aufwertung bestehender Grünflächen. 4. Für die Entwicklung der Quartiere "Neu-Weststadt" und "Produktives Praunheim" gelten auf städtischen oder in öffentlicher Hand befindlichen Flächen und Grundstücken dieselben Vorgaben wie unter Punkt 1. Auf allen anderen Flächen wird im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme auf zivilrechtlichem Weg ein möglichst hohes Maß an gefördertem Wohnungsbau, an genossenschaftlichem bzw. gemeinschaftlichem Wohnungsbau sowie an Studierenden- und Auszubildendenwohnungen oberhalb des bauplangesicherten Baulandbeschlusses realisiert. Auch hier sollen keine Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser entstehen. Begründung: Frankfurt verfügt nur über begrenzte Flächenressourcen, daher ist es von entscheidender Bedeutung, neue Baugebiete mit Bedacht zu entwickeln. Dabei ist ein Vorrang für den geförderten Wohnungsbau erforderlich. Zudem muss dringend benötigter günstiger Wohnraum für Studierende und Azubis geschaffen und alternative Wohnformen, wie genossenschaftliches Wohnen und gemeinschaftliches Wohnen, gefördert werden. Die dramatische Wohnungsnot in Frankfurt erfordert einen Kurswechsel in der Bodenpolitik: Städtische Grundstücke müssen konsequent für die Schaffung von 100 Prozent bezahlbaren Wohnraum genutzt werden, da sie ein wichtiges Steuerungsinstrument gegen Spekulation und Verdrängung darstellen. Die bisherigen Quoten des Baulandbeschlusses sind nicht ausreichend, um den Bedarf an bezahlbarem und vor allem geförderten Wohnraum zu decken. Öffentlicher Boden darf nicht länger dazu genutzt werden, Profitinteressen zu bedienen oder Wohnraum für Besserverdienende zu realisieren, sondern muss der Daseinsvorsorge und dem Gemeinwohl dienen. Nur durch die ausnahmslose Zweckbindung städtischer Flächen für preisgebundenen, genossenschaftlichen, gemeinschaftlichen oder studentischen Wohnungsbau oder Wohnen für Auszubildende kann sich ein neuer Stadtteil zu einem sozial-ökologischen Vorzeigequartier entwickeln. Die Fehler der Vergangenheit dürfen dabei nicht wiederholt werden: Die Entwicklung neuer Stadtteile wie eines zweiten Europaviertels oder Riedbergs ist aus ökologischer und sozialer Sicht zu verhindern. Diese Stadtteile sind für Besserverdienende gedacht und tragen zur sozialen Spaltung der Stadt bei, anstatt bezahlbaren Wohnraum für die Mehrheit der Bevölkerung zu schaffen. Bei der Entwicklung neuer Wohngebiete ist es unerlässlich, die Belange des Klima-, Wasser- und Naturschutzes angemessen zu berücksichtigen. Angesichts der sich verschärfenden Klimakrise müssen den vielfältigen ökologischen und klimatischen Aspekten ausreichend Bedeutung beigemessen werden. Daher ist eine stufenweise Entwicklung mit Priorisierung des Quartiers "Lachgrabenquartier" notwendig. Die Entwicklung weiterer Quartiere kann erst dann in Betracht gezogen werden, wenn die Evaluation dieses Quartiers keine ökologischen und klimatischen Zweifel mehr zulässt. Die Anwendung von Konzeptverfahren zielt darauf ab, die Schaffung eines hohen Anteils an bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen. Die Ausweisung neuer Baugebiete ist ausschließlich zulässig, wenn dem Bedarf entsprechend gebaut wird. Nur durch die konsequente Nutzung öffentlicher Flächen als Steuerungsinstrument für bezahlbaren Wohnraum kann die Verdrängung von Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen verhindert werden. So lassen sich bessere Bedingungen für eine lebenswerte Stadt für alle schaffen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 169 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1451 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1453 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1454 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1455 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 24 Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion über die Vorlage NR 1451 ziffernweise abzustimmen wird mit den Stimmen von GRÜNE, SPD, FDP und Volt bei Ablehnung von CDU, Linke, BFF-BIG und FRAKTION sowie Enthaltung der AfD zugestimmt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 mit der Maßgabe zugestimmt, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage NR 1453 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1451), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1455) sowie BFF-BIG (= Ablehnung unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1466), AfD und FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION zu 5. zu a) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und AfD (= Ablehnung) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und AfD (= Ablehnung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung) und BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466); CDU (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 169, NR 1451 und NR 1455 = Ablehnung, NR 1453 und NR 1454 = Annahme) Gartenpartei (M 169, NR 1451, NR 1455, NR 1464 und NR 1466 = Ablehnung, NR 1453 und NR 1454 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 169 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1453, NR 1451, NR 1454 und NR 1455 = Ablehnung, NR 1453 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 169 und NR 1451 = Annahme, NR 1453, NR 1454 und NR 1455 = Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. a) Die Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 nach der Kommunalwahl 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird abgelehnt. b) Der Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird zugestimmt. c) Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 zugestimmt. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1453 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt ist. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. a) Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pauli, Pfeiffer, Hauenschild, Yilmaz, Witsch, Papke, Dr. Kößler, Baier, Schwichtenberg, Zieran und Dr. Knacker sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); CDU, BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD und FRAKTION (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. zu a) GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und Gartenpartei (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 7. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6953, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Böllerverbot durchsetzen - jetzt!

01.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 01.12.2025, OM 7856 entstanden aus Vorlage: OF 1264/2 vom 10.10.2025 Betreff: Böllerverbot durchsetzen - jetzt! Vorgang: OM 6529/25 OBR 2; ST 1560/25 Der Magistrat wird gebeten, 1. mit sofortiger Wirkung für den 31.12.2025 und den 01.01.2026 im Neuen Rebstockpark, auf Basis der Grünanlagensatzung, ein temporäres Verbot von Feuerwerk/Böllern zu erlassen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob der Wilhelmine-Reichard-Weg sowie die Straße Zum Rebstockbad zur Grünanlage zu zählen sind oder als Straßen zählen, auf denen Feuerwerk gezündet werden darf. Begründung: Die Begründung hierzu ist in der Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6529, zu finden. Zu 1.: Laut der Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1560, wäre das Böllerverbot auf den Bereich der Grünanlage beschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6529 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1560

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Alle Ausgleichsflächen in planAS auf Klick darstellen

30.11.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 30.11.2025, NR 1454 Betreff: Alle Ausgleichsflächen in planAS auf Klick darstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Alle in M 169/25 anfallenden Ausgleichsflächen sollen bevorzugt auf einen Klick in planAS in einer Übersicht dargestellt werden. 2. Die Aussage von Herrn Gwechenberger, "man arbeite daran Ausgleichsflächen in planAS darzustellen, müssen jetzt Taten folgen. Eine Umsetzung muss jetzt erfolgen, sonst sind Berichte wie B 393/24 unglaubhaft. Begründung: Transparenz ist bei dem derzeitigen enormen Flächenfraß sehr wichtig. Streng genommen ist eine vollwertige Ausgleichsfläche nur eine, die entsiegelt wird. So kann vermieden werden, das eine Ausgleichfläche versehentlich doppelt verwendet wird. So wird gleich offensichtlich, wo nicht gebaut werden darf. Der Frage, wie lange ist eine Ausgleichsfläche gültig und kann diese auch auslaufen, kann so besser nachgegangen werden. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 169 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 393 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1451 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1453 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1454 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1451 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1453 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1454 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1455 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 24 Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion über die Vorlage NR 1451 ziffernweise abzustimmen wird mit den Stimmen von GRÜNE, SPD, FDP und Volt bei Ablehnung von CDU, Linke, BFF-BIG und FRAKTION sowie Enthaltung der AfD zugestimmt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 mit der Maßgabe zugestimmt, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage NR 1453 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1451), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1455) sowie BFF-BIG (= Ablehnung unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1466), AfD und FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION zu 5. zu a) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und AfD (= Ablehnung) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und AfD (= Ablehnung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung) und BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466); CDU (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 169, NR 1451 und NR 1455 = Ablehnung, NR 1453 und NR 1454 = Annahme) Gartenpartei (M 169, NR 1451, NR 1455, NR 1464 und NR 1466 = Ablehnung, NR 1453 und NR 1454 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 169 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1453, NR 1451, NR 1454 und NR 1455 = Ablehnung, NR 1453 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 169 und NR 1451 = Annahme, NR 1453, NR 1454 und NR 1455 = Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. a) Die Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 nach der Kommunalwahl 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird abgelehnt. b) Der Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird zugestimmt. c) Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 zugestimmt. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1453 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt ist. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. a) Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pauli, Pfeiffer, Hauenschild, Yilmaz, Witsch, Papke, Dr. Kößler, Baier, Schwichtenberg, Zieran und Dr. Knacker sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); CDU, BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD und FRAKTION (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. zu a) GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und Gartenpartei (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 7. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6953, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

Partei: Gartenpartei
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B (Bericht des Magistrats)

Verlegung Sportanlage Mainwasen: ÖPNV-Anbindung verbessern

28.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 480 Betreff: Verlegung Sportanlage Mainwasen: ÖPNV-Anbindung verbessern Vorgang: l, Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6475 - NR 1053/24 CDU, B 173/25 - Zwischenbericht: Der Sachstand ist unverändert. Im Rahmen der ständigen Überprüfung des ÖPNV-Netzes bzw. der Vorarbeiten für eine Neufassung des Nahverkehrsplanes Frankfurt am Main wird rechtzeitig zur Verlegung der Sportanlagen geprüft werden, ob und wie die Anbindung der verlegten Sportanlagen verbessert werden kann. Die nächsten Ergebnisse hierzu werden im zweiten Halbjahr 2026 erwartet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.11.2024, NR 1053 Bericht des Magistrats vom 12.05.2025, B 173 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4, 5 Versandpaket: 10.12.2025

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 5

Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Entsiegelung und Neugestaltung des Carl-von-Noorden-Platzes

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 28.11.2025, EA 93 entstanden aus Vorlage: OF 1591/5 vom 08.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Entsiegelung und Neugestaltung des Carl-von-Noorden-Platzes Vorgang: OM 771/21 OBR 5; ST 1695/22; OM 3167/22; ST 684/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden ausreichend Mittel für die Entsiegelung und Neugestaltung des Carl-von-Noorden-Platzes eingestellt. Wie in der Stellungnahme vom 22.07.2022, ST 1695, und der Stellungnahme vom 10.03.2023, ST 684, beschrieben, wird eine Entsiegelung und Neugestaltung des Carl-von-Noorden-Platzes begrüßt. Sobald die Gespräche mit den Privateigentümer:innen des nördlichen Teils abgeschlossen sind, sollen ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sein, um das Projekt zu starten. Begründung: Der Carl-von-Noorden-Platz ist geprägt von Versiegelung, die nicht mehr zeitgemäß ist. Die wenigen Grünflächen auf dem Platz sind sehr unansehnlich und bei Regen regelmäßig verschlammt. Eine Aufwertung tut dringend not. Da die Grünflächen als solche nicht mehr zu erkennen sind, werden sie regelmäßig zugestellt, u. a. mit Fahrzeugen. Eine Aufwertung des Platzes wäre im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Die Zufahrt auf den Platz muss für den Anlieferungs- und Wirtschaftsverkehr, die Rettungskräfte und die FES weiter möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 771 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1695 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3167 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 684 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 5

Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wiedereröffnung des Boehleparks

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 28.11.2025, EA 92 entstanden aus Vorlage: OF 1590/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wiedereröffnung des Boehleparks Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Mittel für die Wiedereröffnung des Boehleparks in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: Der Boehlepark war für die Bürgerinnen und Bürger ein wertvoller Naherholungsort, der häufig genutzt wurde. In diesem Park befindet sich auch ein Trinkwasserhochbehälter, der im Stil um die Jahrhundertwende gebaut wurde. Das städtische Wasserreservoir von 1899 bis 1901 zeichnet sich durch reich profilierte Portalbauten in Formen der Neuromantik und skulpierten Schmuckelementen aus. Im Jahre 2004 wurde der Boehlepark für die Öffentlichkeit geschlossen. Seitdem warten die Sachsenhäuser auf die Wiedereröffnung dieses Kleinods. Durch die weiter steigende Einwohnerzahl Sachsenhausens ist eine Öffnung des Parks dringend notwendig. Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel müssen deshalb bereitgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Grün für mehr Aufenthaltsqualität: Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden!

28.11.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2101 Betreff: Grün für mehr Aufenthaltsqualität: Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden! Zu 1.-3. Die in der Anfrage genannten Ansätze - Entsiegelung, Begrünung, Verschattung, die Anwendung von Schwammstadtprinzipien sowie die Installation eines Trinkbrunnens - entsprechen in hohem Maße den Zielen des Magistrats im Bereich der Klimaanpassung und Hitzevorsorge. Die Platzflächen rund um die Kunstbibliothek befinden sich derzeit nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Dem Magistrat steht daher keine unmittelbare Zuständigkeit oder Entscheidungskompetenz für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu. Zudem steht einer Entsiegelung der Platzfläche zur Pflanzung von Bäumen mit Bodenanschluss die Unterbauung der gesamten Platzflächen mit einer Tiefgarage entgegen. Zur Realisierung der Zwischennutzung der Kunstbibliothek konnte der Magistrat die finanziellen Mittel für die notwendige bau- und brandschutztechnische Ertüchtigung einschließlich der Aufstellung von externen Toilettencontainern bereitstellen. Für diese Maßnahmen hat die vom Magistrat beauftragte KEG eine Baugenehmigungsplanung erarbeitet, die die Inbetriebnahme ab dem kommenden Jahr gewährleistet. Die KEG ist vom Magistrat auch beauftragt mit der Eigentümerin die Nutzung der Campusfreifläche zu vereinbaren. Dies ist die Vorrausetzung dafür, dass Vision 31 die stark versiegelten und überhitzten öffentlichen Platzflächen kurzfristig klimaresilienter und lebenswerter gestalten kann. Es sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und zur Klimaanpassung auf dem Kulturcampus als temporäre Gestaltungs- oder Umsetzungsmaßnahmen entwickelt und erprobt werden. Eine damit verbundene Pflanzenbewässerung wäre von Nutzerseite über die Entnahmestellen der Kunstbib zu organisieren. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat prüfen, ob für die projektierte Erprobungsphase städtische Fördermittel zur Verfügung gestellt werden können. Der Magistrat strebt an, die im Rahmen temporären Erprobung gewonnenen Erkenntnisse als Rahmenvorgaben in das noch ausstehende Wettbewerbsverfahren zum öffentlichen Raum zu überführen. Aufstellung eines Trinkbrunnens: Allgemeine Aussagen zur Umsetzbarkeit von Trinkbrunnen sind nicht möglich. Die Machbarkeit muss immer standortspezifisch geprüft werden. Hierzu gehören bauliche Gegebenheiten (Lage von Wasser- und Abwasserleitungen, Lage weiterer Leitungen, etwaige Untertunnelungen, Straßenoberfläche, Bepflanzung, etc.), stadtplanerische Aspekte (Frequentierung des Platzes, Nähe zu Wohnsiedlungen), das Überwärmungspotenzial des Standorts und Genehmigungsfähigkeit. Dies gilt auch für die Ausführung und Gestaltung, die sich an Hygiene, Funktionalität, Bedienbarkeit, Sicherheit und Anforderungen an Installationen zur Bereitstellung von Trinkwasser orientieren müssen. Genusstauglichkeit und Reinheit sind die obersten Gebote für die Bereitstellung von Trinkwasser. Die Auswahl neuer Trinkbrunnenstandorte erfolgt in einem strukturierten Verfahren durch die AG Trinkbrunnen. Diese besteht aus verschiedenen städtischen Ämtern und relevanten Akteuren unter der Federführung des Klimareferats. Die AG Trinkbrunnen berät regelmäßig über mögliche neue Standorte. Dies geschieht anhand einer umfangreichen Prüfliste, in die Standorte aus verschiedenen Quellen aufgenommen werden. Dazu gehören Anfragen aus der Bevölkerung, Vorschläge von Ortsbeiräten sowie Hinweise anderer Ämter. Nachdem die AG Trinkbrunnen sich auf neue Standorte verständigt hat, erfolgt die Ausschreibung der Bauleistungen durch das Klimareferat. Grundsätzlich können Anfragen zur Errichtung und zum Bau von Trinkbrunnen direkt an das Klimareferat gestellt werden. Dazu kann sich an die speziell dafür eingerichtete E-Mail-Adresse gewandt werden: trinkbrunnen@stadt-frankfurt.de. Die Stadt Frankfurt stellt auf ihrer Website eine digitale Karte zur Verfügung, auf der alle Standorte der öffentlichen Trinkbrunnen im Stadtgebiet dargestellt sind. Diese ist unter folgendem Link zu erreichen: https://frankfurt.de/themen/klima-und-energie/stadtklima/stadtklima-erleben/trin kbrunnen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7389

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 5

Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Café in der Kaimauer am Main

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 28.11.2025, EA 66 entstanden aus Vorlage: OF 1564/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Café in der Kaimauer am Main Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 der Stadt Frankfurt werden Mittel für die Errichtung eines Cafés in der Kaimauer, z. B. in Teilen der alten Fischergewölbe in der Nähe der Alten Brücke, eingestellt. Begründung: Frankfurt wächst stetig weiter. Der Main ist mit seinen Grünflächen ein wichtiges Naherholungsgebiet und somit auch Treffpunkt für Jung und Alt. Diesen Ort gilt es zu bewahren und für möglichst viele Frankfurterinnen und Frankfurter attraktiv zu gestalten. Hierzu ist es notwendig, verstärkt der Verschmutzung der Grünflächen am Main entgegenzuwirken. Da die Kapazitäten des Maincafés zwischen Untermainbrücke und Holbeinsteg an den meisten sonnigen Tagen mehr als erschöpft sind und sich dieses Konzept eines "Cafés/Biergartens" in der Kaimauer aus Freizeit- und Sauberkeitsaspekten bewährt hat, ist es wünschenswert, ein zweites Café in der südlichen Kaimauer einzurichten. Hierzu ist es zunächst nötig, in der Kaimauer weitere Räumlichkeiten zu schaffen. Als mögliche Räumlichkeiten sollten Teile der alten Fischergewölbe in der Nähe der Alten Brücke geprüft werden (https://brueckenbauverein-frankfurt.de/die-geschichten-der-alten-bruecke/4-das- foyer-der-mainfischerca-1100-heute/). Das Maincafé zwischen Untermainbrücke und Holbeinsteg zeigt, dass ein solcher Gastronomiebetrieb im Einklang mit den Frankfurter Grünanlagen als Zone der Ruhe, Erholung und Entspannung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026

V (Auskunftsersuchen)

Bau eines Umspannwerks am Pfingstberg?

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 28.11.2025, V 1327 entstanden aus Vorlage: OF 394/15 vom 11.11.2025 Betreff: Bau eines Umspannwerks am Pfingstberg? Vorgang: V 1227/25 OBR 15; ST 1655/25 Anlässlich eines Besuchs der TenneT TSO GmbH in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates, in der der Netzausbau Frankfurt und Rhein-Main präsentiert wurde, sind zur Überraschung des Ortsbeirates und der anwesenden Bürgerinnen und Bürger Pläne zum Bau eines Umspannwerkes auf dem Pfingstberg vorgestellt worden. Vor diesem Hintergrund wurde der Magistrat gebeten, mehrere Fragen dazu zu beantworten. Der Magistrat antwortete in der Stellungnhame vom 22.09.2025, ST 1966, wie folgt: "Das Unternehmen TenneT befindet sich derzeit in der Planungsphase, in der verschiedene potenzielle Standorte geprüft und anhand vielfältiger Kriterien bewertet werden. Ziel ist es, eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen." Allerdings haben wir aus den Kreisen der Landwirtschaft den Hinweis erhalten, dass zunächst drei Standorte, zwei davon in Oberursel und eines im südlichen Bad Homburg, geprüft wurden, jetzt aber ein vierter Standort genauer untersucht wird, der sich auf dem Frankfurter Gebiet in Nieder-Eschbach auf dem Pfingstberg befindet. Vor diesem Hintergrunde wird darum gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche genauen Standorte werden für das Umspannwerk geprüft? 2. Wurden alternative Standorte für das Umspannwerk geprüft, insbesondere solche, die die Landwirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger weniger belasten, beispielsweise in Autobahnnähe? 3. Nach welchen Kriterien wurde der Standort Pfingstberg in Betracht gezogen? 4. Wie beurteilt der Magistrat der Stadt Frankfurt den Bau eines Umspannwerkes auf Frankfurter Gebiet in Nieder-Eschbach? 5. Wie will der Magistrat, über eine reine Vorstellung des Projektes hinaus gewährleisten, dass der Ortsbeirat und die örtlichen Landwirte rechtzeitig, vor Planungsbeginn, gehört und beteiligt werden? Begründung: Wir bitten den Magistrat um eine umfassende Prüfung dieser Fragen und um eine neutrale Bewertung der Vor- und Nachteile des geplanten Standorts am Pfingstberg. Wir wünschen uns eine transparente Kommunikation mit dem Ortsbeirat, der Bevölkerung und den örtlichen Landwirten und eine sorgfältige Abwägung aller Belange - insbesondere im Hinblick auf Gesundheit, Landwirtschaft, Lebensqualität und Natur. Der Ortsbeirat 15 positioniert sich gegen das Projekt auf Nieder-Eschbacher Gebiet, solange vorstehende Anforderungen nicht erfüllt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2025, V 1127 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1655

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Flugverkehr über dem Frankfurter Süden bei schlechten Wetterbedingungen - Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsaspekte

28.11.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2102 Betreff: Flugverkehr über dem Frankfurter Süden bei schlechten Wetterbedingungen - Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsaspekte Die Stadt Frankfurt am Main verfügt über keine unmittelbare Zuständigkeit bei der Festlegung oder Steuerung von Flugrouten. Diese liegt bei der Deutschen Flugsicherung (DFS), die im Rahmen der nationalen und europäischen Luftfahrtvorgaben die sichere Abwicklung des Luftverkehrs gewährleistet. Der Magistrat setzt sich jedoch im Rahmen seiner Mitwirkungsgremien durch Stadträtin Tina Zapf-Rodríguez in der Fluglärmkommission (FLK) sowie durch Stadträtin Ina Hauck im Forum Flughafen und Region (FFR) kontinuierlich für die Reduzierung der Fluglärmbelastung und die Weiterentwicklung lärmarmer Betriebsverfahren für die Menschen in Frankfurt am Main und der Region ein. Darüber hinaus wird über das Expertengremium Aktiver Schallschutz (ExpASS) des FFR geprüft, inwieweit Flugrouten optimiert und Abweichungen der Flugrouten durch technische oder organisatorische Maßnahmen weiter minimiert werden können. Der Magistrat ist über die Stabsstelle für Fluglärmschutz im neu eingerichteten "Kommunalen Beraterkreis" des ExpASS sowie im Expertenpool "Lärm" vertreten, um insbesondere die kommunale Sichtweise und Anliegen einzubringen. Bei schlechten Wetterbedingungen - insbesondere bei Starkregen, Gewittern, starken Seitenwinden oder Nebel - kommt es gelegentlich zu Abweichungen von den Standardanflugrouten. Diese erfolgen ausschließlich aus sicherheitsrelevanten Gründen. Im Zeitraum Januar bis September 2025 wurden laut DFS mehrere temporäre Abweichungen registriert, insbesondere während der Unwetterereignisse im Juni und Juli 2025. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main setzt sich grundsätzlich für eine strikte Einhaltung der geltenden Nachtflugbeschränkung (23 bis 5 Uhr) sowie deren Ausweitung auf 22 bis 6 Uhr ein. Verspätete Starts und Landungen dürfen nach der Betriebsgenehmigung des Flughafens nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei wetterbedingten Flugunregelmäßigkeiten, zugelassen werden. Zuständig für die Kontrolle ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW). Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main erkennt die gesundheitlichen Belastungen durch Fluglärm als wesentliches Umwelt- und Gesundheitsproblem an. Im Bereich Sachsenhausen, Oberrad und Niederrad werden diese Belastungen insbesondere durch tiefe Anflüge und verspätete Nachtflüge verstärkt. Daher setzt sich der Magistrat unter anderem für eine Ausweitung der Lärmmessstellen im Frankfurter Süden ein. Aktuelle Entwicklungen und Fortschritte zur Verringerung des Lärms bei Landungen mithilfe des Assistenzsystems LNAS ("Low Noise Augmentation System") wurden im März 2025 im FFR besprochen. Weitere Informationen sind der Pressemeldung zu entnehmen: https://www.aktiver-schallschutz.de/media/pm_forum-flughafen-und-region_konvent_ maerz_2025.pdf Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7440

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Götterbauminvasion

28.11.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2106 Betreff: Götterbauminvasion Durch globale Handels-, Reise- und Verkehrsströme werden immer wieder Tier- und Pflanzenarten aus ihren natürlichen Verbreitungsgebieten in neue Regionen transportiert. Breiten sich diese gebietsfremden Arten stark aus, können sie nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben und dadurch geschützte Arten und Lebensräume gefährden. Ist dies der Fall, werden gebietsfremde Arten als invasive Arten bezeichnet. Hierzu zählt auch der Götterbaum. Er gehört jedoch bereits zu den etablierten Arten, das bedeutet, er ist mittlerweile vor allem in sommerwarmen Gebieten und Städten sehr weit verbreitet. Götterbäume sind zwar grundsätzlich als invasiv eingestuft, verursachen aber in Frankfurt bislang keinen bedeutsamen Schaden auf Grün- oder naturschutzwürdigen Freiflächen. Die Art kommt vor allem im innerstädtischen Bereich und entlang von Infrastrukturachsen vor. Problematische Vorkommen in Schutzgebieten oder sensiblen Lebensräumen, wie Magerrasen, sind derzeit nicht bekannt. Stattdessen gibt es durchaus markante und prägende Götterbäume im städtisch geprägten Raum, die das dortige Extremklima aushalten und daher aus stadtklimatischer Sicht erhaltungswürdig sind. Da der Götterbaum inzwischen als etabliert gilt, ist eine Bekämpfung lediglich in konkreten Einzelfällen sinnvoll - insbesondere im Bereich von naturschutzfachlich wertvollen Biotopen - zum Beispiel geschützten oder gefährdeten Biotopen - oder wenn eine Bedrohung für seltene Tier- oder Pflanzenarten vorliegt, kann eine Bekämpfung zielführend und der Aufwand vertretbar sein. Nichts desto trotz sind die Mitarbeiter:innen des Grünflächenamtes sowie beauftragte Firmen angewiesen, in den Park- und Grünanlagen, aufkommende Jungbäume des Götterbaumes fachgerecht zu entfernen oder durch regelmäßige Pflegeschnitte in ihrem Wachstum zu behindern, um eine unkontrollierte Ausbreitung zu verhindern. Nach Auskunft aus dem Baumkataster ist ersichtlich, dass der Vorplatz des Eschenheimer Turmes durch zwei Linden und eine Robinie definiert ist. Der gesamte Außenbereich steht in der Zuständigkeit des Amtes für Straßenbau und Erschließung. Dem Amt für Bau und Immobilien, ABI, obliegt die Zuständigkeit ausschließlich für den Turm selbst. Im ABI besteht keine Kenntnis über eventuelle Schäden an der Gebäudesubstanz, die durch umliegenden Baumbewuchs verursacht worden wären. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1252

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 8

Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.05 Sauberes Frankfurt #cleanffm: Mittel für Personal, Sach und Dienstleistungen einstellen Durchführung einer intensiven Kampagne im Ortsbezirk 8

27.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 27.11.2025, EA 129 entstanden aus Vorlage: OF 645/8 vom 07.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.05 Sauberes Frankfurt #cleanffm: Mittel für Personal, Sach- und Dienstleistungen einstellen Durchführung einer intensiven Kampagne im Ortsbezirk 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Kampagne #cleanffm in den Siedlungsgebieten des Ortsbezirks 8 werden für ein Jahr Investitions- und Personalmittel in Höhe von 30.000 Euro eingestellt. Es sollen mehrsprachige, moderne Flyer hergestellt und in den Häusern verteilt werden. Weiterhin sollen werbewirksame Plakate mit klaren Botschaften, Verhaltensregeln und Zielen hergestellt und öffentlich ausgehängt werden. Außerdem sollen Botschafter für die Kampagne werben und sie in Schulen, in kirchlichen Gemeinden, bei Versammlungen oder Veranstaltungen in Begegnungszentren der freien Träger und insbesondere in den Wohnhäusern der Wohnungsbaugesellschaften vorstellen. Die Botschafter sollen durch Mitarbeiter der Wohnungsbaugesellschaften personell unterstützt werden, insbesondere in den Häusern Bernadottestraße, In der Römerstadt, Gerhart-Hauptmann-Ring und Thomas-Mann-Straße. Begründung: In den Wohngebieten in der Nordweststadt hat die Unzufriedenheit über Mengen an Sperrmüll und Stapeln von ausgesondertem Hausrat stark zugenommen. Vieles bleibt über Monate liegen. Nach Auskunft der Bewohner sind die Müllablagerungen häufig an den Hauswänden, auf den Grünflächen und vor den Fenstern und Balkonen der Bewohner im Erdgeschoss zu beobachten. Neu hinzuziehende Bewohner kennen nicht die Regeln, nach denen in Frankfurt der Müll entsorgt wird. #cleanffm wird nicht online geführt - es kann eine starke Botschaft sein, wenn die Aktion wie eine Kampagne in die Öffentlichkeit getragen wird. Sie ist ein Appell an die Eigenverantwortung der Bewohner und Hauseigentümer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 8

Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.06 Oberirdische Gewässer Regelmäßige Untersuchung der Oberflächengewässer im Ortsbezirk 8

27.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 27.11.2025, EA 131 entstanden aus Vorlage: OF 647/8 vom 07.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.06 Oberirdische Gewässer Regelmäßige Untersuchung der Oberflächengewässer im Ortsbezirk 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Stadtentwässerung werden zusätzliche jährliche Mittel (4.000 Euro p. a. für Personal und Dienstleistungen) eingestellt, um jeweils einmal im Monat Wasserproben der Nidda, des Urselbachs und des Steinbachs zu entnehmen und diese auf organische und anorganische Verunreinigungen zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Die Auswertung wird regelmäßig im Amtsblatt veröffentlicht. Begründung: Die Oberflächengewässer im Ortsbezirk werden besonders an heißen Tagen zum Abkühlen oder sogar zum Baden genutzt, die Nidda auch für den Wassersport. Gesundheitsgefährdende Verunreinigungen durch Klärwerkreste und oberirdische Zuleitungen sollten öffentlich bekannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Flutgraben verlängerter Dorfwiesenweg

27.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7850 entstanden aus Vorlage: OF 661/8 vom 21.10.2025 Betreff: Flutgraben verlängerter Dorfwiesenweg Der Magistrat wird gebeten, 1. die Stadtentwässerung Frankfurt zu beauftragen, den Kanaleinlauf des Flutgrabens im Dorfwiesenweg zu reparieren, neu einzufassen und mit einem Fanggitter zu versehen, damit keine groben Gegenstände in das Kanalsystem eingespült werden; 2. im weiteren Verlauf des Flutgrabens die Zufahrten zu den Wiesen und Koppelbereichen ebenfalls mit Einfassungen zu versehen, damit in diesen Bereichen eine Freispülung der Verrohrung verhindert wird; 3. die Stadtentwässerung Frankfurt prüfen zu lassen, ob der Flutgraben nicht über den Sportplatz hinaus verlängert werden kann, damit das anfallende Wasser nicht über die Fahrbahn des Wirtschaftsweges bis zum Beginn des Flutgraben fließt. Begründung: Bei Starkregenereignissen wird der verlängerte Dorfwiesenweg regelmäßig überflutet. Der an der Seite führende Flutgraben kann zwar bis zu einer bestimmten Menge die Wassermassen aufnehmen und diese in das Kanalsystem unter dem Dorfwiesenweg einleiten, aber durch die mitgeführten Verunreinigungen wird jedes Mal das Kanalsystem verstopft. Aus diesem Grund muss der Kanaleinlauf durch einen sogenannten Rechen geschützt werden. Bei diesen Starkregenereignissen kommt es bei den Zugängen zu den dortigen Wiesen und Koppeln zu Ausspülungen, die bis zu einer Reparatur eine Nutzung derselben erschweren bzw. ganz ausschließen. Der Flutgraben ist nur bis in die Hälfte des dortigen Sportplatzes ausgeführt. Im oberen Verlauf des Fahrweges ist kein Flutgraben angelegt. Anfallendes Wasser fließt dann über den Fahrweg bis zum Anfang des Flutgrabens, wodurch die Oberfläche beschädigt wird. Der Flutgraben sollte hier verlängert werden - die Zugänge zu den Wiesen müssen natürlich weiterhin möglich sein. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Kühle Orte im Ortsbezirk: Zwei genügen nicht für die Bevölkerung

27.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7801 entstanden aus Vorlage: OF 1153/9 vom 11.11.2025 Betreff: Kühle Orte im Ortsbezirk: Zwei genügen nicht für die Bevölkerung Der Magistrat wird gebeten, die Anzahl der sogenannten kühlen Orte im Ortsbezirk 9 deutlich zu erhöhen. Zwei Orte, der Sinaipark und die Stadtteilbibliothek Dornbusch, können nicht ausreichen für eine Bevölkerung von über 50.000 Menschen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Vergrößerung des Vorfluters Oberursel

27.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7851 entstanden aus Vorlage: OF 662/8 vom 24.10.2025 Betreff: Vergrößerung des Vorfluters Oberursel Der Magistrat wird gebeten, Verhandlungen mit der Stadt Oberursel aufzunehmen, damit der Vorfluter im Bereich des Urselbaches vergrößert wird, um sicherzustellen, dass bei starkem Regen das Mischabwasser nicht mehr direkt in den Urselbach eingeleitet wird. Begründung: Bei größeren Regenereignissen kommt es immer öfter vor, dass der Urselbach stark nach Abwasser riecht und sich in ein trübes Gewässer verwandelt. Bei der Ortsbeiratssitzung wurde vom Betriebsservice der Stadt Oberursel bestätigt, dass bei größeren Wassermengen der Vorfluter des Klärwerks Oberursel überläuft und das Wasser direkt in den Urselbach eingeleitet wird. Damit dies in der Zukunft weniger beziehungsweise nicht mehr vorkommt, muss der Vorfluter vergrößert werden, um die nun anfallenden Wassermengen aufnehmen zu können. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

V (Auskunftsersuchen)

Baugebiet Sandelmühle

27.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 27.11.2025, V 1340 entstanden aus Vorlage: OF 663/8 vom 24.10.2025 Betreff: Baugebiet Sandelmühle Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten: 1. Warum wird der Gewässeruferstreifen bei der Planung und der Baugenehmigung des Baugebietes nicht eingehalten, obwohl dies eine gesetzliche Forderung ist? 2. Wie sollen diese gesetzlichen Anforderungen nun eingehalten werden? 3. Welche weiteren Maßnahmen ergreift der Magistrat zur Sicherung der dortigen Gebäude und Grundstücke? Begründung: Die Begründung des Antrages erschließt sich aus dem Antragstext. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Prüfung und Maßnahmen zum Wassergraben zwischen Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen

27.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7798 entstanden aus Vorlage: OF 1149/9 vom 12.11.2025 Betreff: Prüfung und Maßnahmen zum Wassergraben zwischen Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen Vorgang: OM 7183/25 OBR 9; ST 1853/25 In seiner Stellungnahme vom 10.11.2025, ST 1853, führt der Magistrat aus, dass ihm der entlang des Bahndamms und des Fußwegs verlaufende Wassergraben zwischen der Unterführung Niedwiesenstraße und der Straße An den 10 Ruthen nicht bekannt sei. Tatsächlich ist jedoch vor Ort ein offener Wassergraben vorhanden, der ganzjährig Wasser führt. Dieses Wasser kann nicht versickern und staut sich regelmäßig. Die daraus resultierenden Probleme wurden bereits in der Anregung OM 7183 beschrieben. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Vorhandensein und den Verlauf des Wassergrabens zwischen der Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen zu überprüfen, die Ursache des permanenten Wasserabflusses bzw. -staus festzustellen, Maßnahmen zu ergreifen, um eine ordnungsgemäße Entwässerung sicherzustellen, und den Ortsbeirat über die Ergebnisse und geplanten Schritte zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7183 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1853 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 17

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Maßnahmen gegen wilde Müllablagerungen unter der Schwanheimer Brücke

25.11.2025 · Aktualisiert: 18.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7731 entstanden aus Vorlage: OF 1361/6 vom 09.11.2025 Betreff: Nied: Maßnahmen gegen wilde Müllablagerungen unter der Schwanheimer Brücke Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die wiederkehrenden wilden Müllablagerungen unter der Schwanheimer Brücke wirksam zu unterbinden. Hierbei sollen insbesondere Möglichkeiten wie eine verbesserte Beleuchtung, verstärkte Kontrollen oder - sofern möglich - bauliche Maßnahmen (zum Beispiel Zugang nur für Berechtigte) geprüft werden. Begründung: Im Bereich unter der Schwanheimer Brücke, der durch einen schmalen Weg zwischen den Gartenparzellen zum Tierschutzverein Schwalbach und Frankfurt-West e. V. zu erreichen ist, kommt es regelmäßig zu massiven illegalen Müllablagerungen. Die abgelegene Örtlichkeit bietet Tätern ungestörten Zugang, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden. Mitglieder des Nieder Tierschutzvereins berichten von einem teilweise "regen nächtlichen" Leben unter der Brücke, die offenbar auch für Reparaturarbeiten und Ölwechsel an Fahrzeugen genutzt wird. Des Öfteren werden dort große Reifenstapel abgeladen - in jüngster Vergangenheit wurde einer dieser Stapel sogar angesteckt. Auch das Abstellen von Autos ohne Nummernschild von Werkstätten oder Schrottautos scheint weiter zu zunehmen. Zwar werden die Müllberge nach Meldung über den städtischen Mängelmelder nach gewisser Zeit von der FES entfernt, jedoch entstehen durch die wiederkehrenden Ablagerungen erhebliche Umweltbelastungen und ein negatives Erscheinungsbild des Stadtteils. Es muss endlich etwas dagegen gemacht werden. Es kann so nicht mehr weitergehen. Die Lage des Ortes - schlecht einsehbar, unbeleuchtet und ohne Zugangskontrolle - begünstigt die illegale Entsorgung. Die wiederholten Vorfälle zeigen, dass reine Reinigungsmaßnahmen nicht ausreichen, sondern präventive und abschreckende Maßnahmen erforderlich sind. Die vorgeschlagenen Schritte sollen die Attraktivität des Ortes für Müllsünder deutlich reduzieren, die Umwelt schützen und das Sicherheitsgefühl im Stadtteil stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Landstrom statt Dieselgestank am Mainkai

25.11.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7769 entstanden aus Vorlage: OF 1781/1 vom 10.11.2025 Betreff: Landstrom statt Dieselgestank am Mainkai Vorgang: V 1103/25 OBR 1; ST 1458/25 Der Magistrat wird gebeten, in Bezug auf die Stellungnahme vom 05.09.2025, ST 1458, Folgendes umzusetzen: 1. Es sollen maximal drei Liegeplätze mit Landstromversorgung entlang des Mainufers vorgesehen werden. 2. Für logistische Tätigkeiten wie das Ein- und Ausladen sollen außerhalb des Erholungsbereichs am Mainufer andere Liegeplätze genutzt werden. 3. Zudem sollen beliebte Ausflugsziele am Mainufer wie beispielsweise das Main Nizza von Liegeplätzen verschont bleiben. 4. Es soll geprüft werden, ob die begehrten Liegeplätze am Mainufer höher bepreist werden können als Liegeplätze an anderen Orten im Stadtgebiet. Begründung: Die Stellungnahme vom 05.09.2025, ST 1458, zeigt, dass im Jahr 2024 nur an 15 Tagen im Jahr mehr als drei Flusskreuzfahrtschiffe/Hotelschiffe in Frankfurt geankert haben. Konzepte zum Landstrom in den letzten Jahren zeigten deutlich, dass eine Einrichtung von fünf Ladeplätzen erheblich mehr Kosten verursachen würden als eine reduzierte Variante. Da die Einnahmen aus den Liegeplätzen keine großen Investitionen rechtfertigen, soll der Magistrat eine möglichst günstige, robuste, effiziente und wirtschaftlich tragfähige Lösung für den Landstrom wählen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2025, V 1103 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1458

V (Auskunftsersuchen)

Schallschutz im Lotte-Specht-Park

25.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1322 entstanden aus Vorlage: OF 1801/1 vom 10.11.2025 Betreff: Schallschutz im Lotte-Specht-Park Vorgang: OM 7313/25 OBR 1 In Ergänzung zu der Anregung an den Magistrat OM 7313 wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche weiteren Möglichkeiten zur Schallreduktion, abgesehen von reinen Bepflanzungen, sieht der Magistrat rund um den Lotte-Specht-Park? 2. Sieht der Magistrat die Möglichkeit, konkrete Schallschutzmaßnahmen mittels Rankpflanzen, beispielsweise an der Ostseite, einzurichten? Begründung: Zur Befriedung der Diskussion rund um die Hundeauslauffläche im Lotte-Specht-Park möge der Magistrat alle budgetmäßig sinnvollen Möglichkeiten prüfen, die zu einer Schallreduktion führen können. Hierbei sollen auch Schallschutzmaßnahmen mittels Rankpflanzen geprüft werden, die in Bezug auf die Hauptwindrichtung den Schall dämmen und nach oben wegzuleiten könnten. So wäre im Osten des Parks ein beranktes Dämmsystem vorstellbar, das möglichst ganzjährig den Schall schluckt und ablenkt. Dieses hätte zudem einen kühlenden und schattenspendenden Effekt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7313

V (Auskunftsersuchen)

Baumbestand der Streuobstwiesen auf Vitalität prüfen

25.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1316 entstanden aus Vorlage: OF 1162/10 vom 11.11.2025 Betreff: Baumbestand der Streuobstwiesen auf Vitalität prüfen Der Magistrat wird gebeten, hinsichtlich des Baumbestands auf beiden Seiten der Linie 18 zwischen den Haltestellen "Alkmenestraße" und "Walter-Kolb-Straße" die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wie schätzt der Magistrat den Allgemeinzustand des dortigen Streuobstwiesen-Baumbestandes ein? 2. Welche Maßnahmen erwägt der Magistrat, um den Allgemeinzustand des dortigen Baumbestands zu verbessern? 3. Ist eine intensivere Baumpflege zum Erhalt des Baumbestands angezeigt? 4. Sind in der anstehenden Baumpflanzzeit Nachpflanzungen geplant? 5. Ist es angezeigt, abgehende Bäume durch eine resilientere Bepflanzung zu ersetzen? Begründung: Die Bäume in dem vorbezeichneten Bereich scheinen seit einiger Zeit in einem schlechten Allgemeinzustand zu sein. Teilweise sind sie bereits abgestorben oder absterbend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 10

Etat 2026 bitte noch vor der Kommunalwahl 2026 beschließen

25.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung vom 25.11.2025, OA 583 entstanden aus Vorlage: OF 1174/10 vom 10.11.2025 Betreff: Etat 2026 bitte noch vor der Kommunalwahl 2026 beschließen Vorgang: M 158/25 Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, trotz der sehr späten Einbringung des Etats 2026 durch den Magistrat den Haushalt 2026 noch rechtzeitig vor der Kommunalwahl 2026 zu beschließen, um folgende wichtige Punkte für den Ortsbezirk zu klären: 1. Wärmeplanung; 2. Schutz vor Starkregenereignissen; 3. U5-Verlängerung; 4. Neubaugebiet Hilgenfeld; 5. Sportflächen; 6. Schulen. Begründung: Die im Ortsbezirk lebenden und arbeitenden Menschen haben das Recht, noch vor der Kommunalwahl 2026 am 15.03.2026 zweifelsfrei zu wissen, was finanziert wird und was nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.10.2025, M 158 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 03.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Transparente Kommunikation bei Verkehrsmaßnahmen

24.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 475 Betreff: Transparente Kommunikation bei Verkehrsmaßnahmen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6405 - NR 1321/25 CDU - Dem Magistrat ist bewusst, wie wichtig es ist, alle von einer Maßnahme Betroffenen umfassend zu informieren. Er ist daher bestrebt, sämtliche straßenverkehrsbezogenen Maßnahmen frühzeitig und informativ den betroffenen Anwohnenden und Gewerbetreibenden sowie den zuständigen Ortsbeiräten zu kommunizieren. Hinweisen möchte der Magistrat in diesem Zusammenhang darauf, dass ein Großteil der verkehrlichen Einschränkungen im Stadtgebiet durch Baumaßnahmen von Trassenbetreibern und privaten Dritten verursacht wird. Während bei Bauvorhaben des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main das notwendige Bewusstsein für eine umfassende Kommunikation vorhanden ist, kann auf private Dritte nur mit Empfehlungscharakter eingewirkt werden. Zu 1. Zu komplexen Projekten betreibt der Magistrat seit einiger Zeit bereits eine umfangreiche Informations- und Beteiligungsarbeit. Dabei werden - je nach Erfordernis - Anwohnende und Gewerbetreibende, der zuständige Ortsbeirat sowie Interessensvertretungen wie etwa IHK, HWK, Wirtschaftsförderung und Dehoga eingebunden. Beispiele hierfür sind die Sanierung der Franziusstraße im Rahmen des Industriestraßenprogramms, die Umgestaltung des Schweizer Platzes sowie die Projekte in der Frankenallee, im Grüneburgweg und im Kettenhofweg. Diese Beteiligungsarbeit ist aufwändig und erfordert entsprechende personelle und finanzielle Kapazitäten. Daher kann diese Art der Beteiligung längst nicht bei allen Projekten betrieben werden. Auch wenn Projekte aktiv kommunikativ begleitet werden, können diese auf deutliche Akzeptanzgrenzen stoßen. Das hat sich bei den Verkehrsberuhigungsprojekten im Grüneburgweg und im Oeder Weg gezeigt. Um diesen komplexen Kommunikationsaufgaben bei zukünftigen Projekten gerecht zu werden, ist zur Unterstützung auch die Beauftragung externer Kommunikationsagenturen denkbar. Diese können, so die Empfehlungen der wissenschaftlichen Begleitung im Abschlussbericht Grüneburgweg 2025 (Seite 93) "(...) eine professionelle, strategische und kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit gewährleisten und so die Akzeptanz der Maßnahmen deutlich verbessern. Generell plant der Magistrat Projekte und Maßnahmen für alle Bürgerinnen und Bürger. Daher können die individuellen Wünsche Einzelner in der Planung nicht unbedingt berücksichtigt werden. Örtlich vorhandene Bedarfe wie Lieferzonen oder Wendemöglichkeiten werden jedoch im Vorfeld der Maßnahmen erhoben und fließen in die Planung ein. Das Angebot an Stellplätzen wird nach den Gegebenheiten vor Ort sowie in Relation mit dem anforderungs- und funktionsgerechten Aus- und Umbau von Stadtstraßen im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt. Der Magistrat legt großen Wert auf den persönlichen Austausch vor Ort. So treten beispielsweise Mitarbeitende des Amts für Straßenbau und Erschließung sowohl mit Bürgerinnen und Bürgern als auch Gewerbetreibenden bereits vor der Baumaßnahme in Kontakt, um individuelle Belange zu erkennen. Diese Gespräche finden weit vor Baubeginn statt. Diese Kommunikationsmaßnahmen gehen auch während einer Baumaßnahme weiter. Um Anliegen von Betroffenen und Interessierten aufnehmen und bearbeiten zu können, richtet der Magistrat bei Großbaustellen regelmäßig ein so genanntes Baustelleninformationsmanagement ein. Oftmals bemerken Gewerbetreibende dennoch erst während einer Baumaßnahme, welche Auswirkungen diese auf ihren Geschäftsbetrieb hat und fühlen sich dann nicht ausreichend informiert. Hier können das Baustelleninformationsmanagement und gegebenenfalls auch die Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt am Main zwischen den unterschiedlichen Belangen vermitteln. Zu 2. - 4. Um über geplante und laufende straßenverkehrsbezogene Maßnahmen zu informieren, nutzt der Magistrat unterschiedliche Kanäle. Über den städtischen Pressenewsletter erhalten Frankfurter Medien (Tageszeitungen, Stadtteilanzeigern sowie den TV- und Radiostationen) Informationen zu städtischen Baumaßnahmen. Auch die gegebenenfalls notwendigen Einschränkungen beziehungsweise Umleitungen für den Fuß- und Radverkehr sowie den motorisierten Verkehr werden entsprechend kommuniziert. Aktuelle Verkehrsinformationen zur Verkehrslage und Baustellen sowie Pressemitteilungen sind auf www.mainziel.de und auf www.frankurt.de unter der Rubrik Aktuelles sowie im Themenbereich Verkehr zu finden. Bei eigenen Baumaßnahmen werden auch mittels Anwohnendeninformationen (beispielsweise Flyern, die an alle betroffenen Haushalte verteilt werden) und Infotafeln an den eigentlichen Baustellen für gewöhnlich alle von der Baumaßnahme Betroffenen ausreichend und mit angemessener Vorlaufzeit informiert. Die Information wird baubegleitend fortgeführt. Darüber hinaus informiert die Stadt Frankfurt am Main über die eigenen Social-Media-Kanäle und die Homepage frankfurt.de. Beschlüsse zu Planungen können im parlamentarischen Informationssystem der Stadt Frankfurt PARLIS eingesehen werden. Die zuständigen Ortsbeiräte werden in der Regel bei größeren straßenverkehrsbezogenen Maßnahmen bereits im Vorfeld gesondert informiert, beziehungsweise sind bereits durch Beschlussvorlagen eingebunden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1321 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Sanierung unterer Abschnitt Höllbergstraße

24.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2065 Betreff: Sanierung unterer Abschnitt Höllbergstraße Die Sanierung des unteren Abschnittes der Höllbergstraße ist noch für das vierte Quartal 2025 geplant. Sollte dieser Zeitplan beispielsweise witterungsbedingt nicht eingehalten werden können, erfolgt die Sanierung so früh wie möglich im ersten Quartal 2026. Aufgrund einer noch notwendigen und genehmigten Zufahrt über die Höllbergstraße in Richtung Niedwiesenstraße für Restarbeiten der Deutschen Bahn war eine Sanierung des genannten Abschnittes bisher noch nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7342

B (Bericht des Magistrats)

Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten

24.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 474 Betreff: Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6463 - OA 563/25 OBR 11 - Die geschilderten Verstöße betreffen Autobahnen und Grundnetzstraßen und fallen damit vollumfänglich in den Aufgabenbereich der Landespolizei, als originär zuständige Behörde für Kontrollen des fließenden Verkehrs. Kernaufgabe der Städtischen Verkehrspolizei ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Sie unterstützt die Landespolizei bei Geschwindigkeitskontrollen in Bereichen von Schulwegen, Kindertagesstätten und Wohnquartieren. Die Anregung wird der Landespolizei zur Kenntnis weitergeleitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 16.06.2025, OA 563 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 10.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Sicherung des Rettungsweges Wehrhofstraße in Rödelheim

24.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2072 Betreff: Sicherung des Rettungsweges Wehrhofstraße in Rödelheim Die Zickzack-Markierungen (Verkehrszeichen 299) in den Kurvenbereichen müssen überfahrbar bleiben (Schleppkurven) und dürfen daher nicht zusätzlich abgesichert werden. Zusätzliche Absicherungen auf dem Gehweg sind unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit wegen dessen Breite nicht möglich. Um den Fünf-Meter-Bereich, beziehungsweise den Schwenkbereich an der Wehrhofstraße 9 (Ecke Oelmühlgasse) zu erweitern, wird der Magistrat dort zunächst ebenfalls eine solche Markierung anbringen. Zu rechnen ist damit im ersten Halbjahr 2026. Außerdem wird der Magistrat die vorhandenen Sperrflächen an den beiden genannten Ecken erneuern. Eine grundsätzliche Lösung allerdings würde nur eine Änderung der Parkordnung bringen. In der Straße "Am Rödelheimer Wehr" und an der Oelmühlgasse gibt es eigentlich nur Platz für ein einseitiges Fahrbahnparken. Das derzeit praktizierte beidseitige Gehwegparken geht deutlich zulasten des Fußverkehrs. Auch mit Blick auf die Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit ist die Situation nicht ideal. Da eine solche Änderung der Parkordnung mit dem Wegfall von Parkplätzen einhergehen würde, bittet der Magistrat den Ortsbeirat um eine Rückmeldung, ob er damit einverstanden ist (an strassenverkehrsamt@stadt-frankfurt.de, zu Händen 36.32). Beide genannten Kreuzungen werden durch die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7265

B (Bericht des Magistrats)

Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und Gerbermühlstra

24.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 466 Betreff: Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und Gerbermühlstraße/Seehofstraße Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6531 - NR 444/17 CDU/SPD/GRÜNE, B 66/24 - Zu den Ziffern 2 a), b) und c): des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2017 zur NR 444 kann der Magistrat wie folgt berichten: a) Das Amt für Bau und Immobilien ist im März 2022 aus den bisherigen Standorten Gerbermühlstraße 48, Gutleutstr. 7-11 und Berliner Straße 33-35 aus- und in die neue Liegenschaft Solmsstraße 27-37 eingezogen. b) Für die bisherigen Liegenschaften bestehen Mietverträge mit folgenden Restlaufzeiten: • Berliner Straße 33-35: Mietvertrag befristet bis 30.11.2023, danach jährliche Verlängerung, • Kündigungsfrist 6 Monate zum Vertragsende. • Gerbermühlstraße 48/Seehofstraße 41: Mietvertrag mit Festlaufzeit bis 30.11.2036. • Gutleutstraße 7-11: Mietvertrag befristet bis 31.03.2023, danach jährliche Verlängerung, Kündigungsfrist 12 Monate zum Vertragsende. Verlängerungsoption der Stadt Frankfurt am Main für 1x5 Jahre bis 31.03.2028. Für die Nachnutzung der genannten Liegenschaften gibt es aktuell folgende Planungen: • Berliner Straße 33-35: Das Standesamt übernimmt die gesamte Liegenschaft. Die Verlängerung des bestehenden Mietvertrages wird derzeit durch das Amt für Bau und Immobilien verhandelt. • Gerbermühlstr. 48/Seehofstr. 41: Die Seehofstr. 41 wurde bis 31.12.2022 als Impfzentrum im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie zwischengenutzt. Beide Liegenschaften werden in Kooperation mit dem Vermieter zu einem Schulstandort für das Gymnasium Süd entwickelt. • Gutleutstraße 7-11: Hier war keine unmittelbare städtische Nachnutzung für die Restlaufzeit geplant. Die Liegenschaft wurde zum 31.03.2023 an den Vermieter zurückgegeben. c) Für die Liegenschaft Berliner Straße 33-35 sind Mieterhöhungen aufgrund von Umbaumaßnahmen nicht vereinbart. Zu Ziffer 3 des oben genannten Beschlusses kann der Magistrat wie folgt berichten: Im Hinblick auf die dringenden Bedarfe der Stadt Frankfurt am Main an neuen Schulstandorten wurde auf die Ausübung des Sonderkündigungsrechts zum 30.11.2020 für den Standort Gerbermühlstraße 48/Seehofstraße 41 verzichtet. Diese Gebäude sollen zu einer weiterführenden Schule umgebaut werden. Zu Ziffer 4: Der Magistrat - hier das Amt für Bau und Immobilien - führt derzeit ein Projekt zur Einführung eines CAFM-Systems durch. Dabei soll auch ein Vertragsmanagementsystem berücksichtigt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.11.2017, NR 444 Bericht des Magistrats vom 09.02.2024, B 66 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 5, 8 Versandpaket: 10.12.2025

V (Auskunftsersuchen)

Schadstoffbelastung im Riederwald

24.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 24.11.2025, V 1310 entstanden aus Vorlage: OF 802/11 vom 13.10.2025 Betreff: Schadstoffbelastung im Riederwald Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Erkenntnisse liegen dem Magistrat über eine Schadstoffbelastung des Bodens im Bereich der Pestalozzischule, der Riederwaldsiedlung sowie der dortigen Gärten vor? 2. Beabsichtigt der Magistrat, den Boden in diesem Bereich zu untersuchen? 3. Liegt dem Magistrat eine Einschätzung möglicher Gefährdungen für die Gesundheit der Menschen vor? Begründung: Nach Angaben der Autobahn GmbH des Bundes wurden im Baugrund neben der U-Bahn-Station "Schäfflestraße" zahlreiche Schadstoffe festgestellt. Dazu zählen Altölreste wie Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). PAK gelten als krebserregend. Das Gelände südlich des Riederwaldstadions wurde nach dem Zweiten Weltkrieg als Deponie genutzt. Bombentrichter wurden mit Trümmern, Schutt und Abfällen verfüllt. Dabei gelangten offenbar auch Schadstoffe in den Boden. Zudem berichtet die Autobahn GmbH des Bundes, dass im Gestrüpp teils illegal Müll entsorgt wurde - mitunter auch giftige Abfälle (Quelle: Hessenschau). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein

B (Bericht des Magistrats)

Mehr Sauberkeit in Sachsenhausen am Martha-Wertheimer-Platz

24.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 472 Betreff: Mehr Sauberkeit in Sachsenhausen am Martha-Wertheimer-Platz Vorgang: OI 115/25 OBR 5 Der Martha-Wertheimer Platz wird entsprechend der festgelegten Reinigungsklasse zweimal wöchentlich gereinigt. Diese regelmäßigen Reinigungstouren beinhalten auch die notwendigen Papierkorbleerungen, sodass der Bereich immer dienstags und freitags gereinigt wird. Ergänzend sind die Umweltlotsen der Stabsstelle Sauberes Frankfurt täglich vor Ort und nehmen umliegende Kleinabfälle auf. Die festgelegten Reinigungsklassen können je nach Reinigungsbedürfnis in einem Straßenabschnitt auch angehoben werden. Die Erhöhung der Reinigungsintervalle ist aufgrund des Reinigungsbedürfnisses und der Beschwerdelage mit der nächsten Satzungsänderung, d.h. ab dem 01.01.2026, vorgesehen. Insofern wird der Straßenabschnitt von Reinigungsklasse II auf die nächsthöhere Reinigungsklasse V angehoben. In Folge wird der Abschnitt dann auch zusätzlich einmal am Wochenende gereinigt. Die aktuellen Verunreinigungen und Sauberkeitseindrücke sind nicht auf mangelnde Reinigungsleistung, vielmehr auf entsprechendes Fehlverhalten auf dem Platz insbesondere um die Sitzbänke herum zurückzuführen. Der gesamte Martha-Wertheimer-Platz ist aktuell mit fünf Papierkörben ausgestattet, insbesondere unmittelbar an den Sitzbänken. Die Problemlage wird nicht durch das Aufstellen weiterer Papierkörbe behoben, da sie allein vom Nutzungsverhalten abhängig ist. Dennoch wird der Austausch hin zu größeren Modellen in diesem Abschnitt angestoßen. Ebenfalls wird eine Pizzabox zur Aufnahme von Pizzakartonagen in dem Bereich testweise aufgestellt. Bei konkreten Papierkorbanregungen oder auffälligen Bereichen können Sie sich gerne auch direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) (E-Mail services@fes-frankfurt.de) wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 05.09.2025, OI 115 Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 10.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Die Anwohner in der Straße Kaltmühle müssen dringend vor Starkregenereignissen geschützt werden

24.11.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2063 Betreff: Die Anwohner in der Straße Kaltmühle müssen dringend vor Starkregenereignissen geschützt werden Zu Frage 1: Eine Entlastung für den Urselbach im Bereich der Straße Kaltmühle wird durch die im Januar 2025 begonnene Baumaßnahme "Durchgängigkeit am Eschersheimer Nidda Wehr" mit dem Anschluss des Umfluter an die Nidda erreicht. Denn in diesem Zusammenhang wird der Urselbach um ca. 2 Meter eingetieft und der Abflussengpass, des viel zu kleinen Brückenquerschnitts, wird beseitigt und durch eine neue Brücke ersetzt. Mit Abschluss der Maßnahme wird Mitte 2026 gerechnet. Zu Frage 2: Von Starkregen spricht man, wenn innerhalb von Minuten oder wenigen Stunden sehr viel Niederschlag fällt. Starkregen kann Überschwemmungen verursachen, auch in vermeintlich sicherer Entfernung zu Gewässern. Diese Situation traf im Mai 2024 für den Urselbach zu. An kleineren Flüssen und Bächen kann Starkregen dazu führen, dass die Pegel innerhalb kürzester Zeit um ein Vielfaches ansteigen und die Gewässer sich in Sturzfluten verwandeln. Das Wasser bahnt sich dann entlang der Geländeform seinen Weg, fließt und sammelt sich in tiefer liegenden Bereichen. Für Häuser in Hanglage oder in Senken droht schnell eine akute Überschwemmungsgefahr. Starkregenereignisse können überall auftreten und sind meist lokal begrenzt. Deshalb sind sie schwer vorhersagbar. Ein 100 % -Überschwemmungsschutz ist nicht möglich. Zu Frage 3: Die Bäume entlang des Urselbach werden jährlich auf Schäden überprüft. Eventuell festgestellte Schäden werden umgehend beseitigt, bzw. nicht standsichere Bäume werden entfernt. Die Ergebnisse der Baumkontrollen und deren durchgeführte Maßnahmen werden im Baumkataster dokumentiert. Dennoch kann es vorkommen, dass zwischen den Kontrollgängen sich der Zustand eines Baumes ändert, hier nimmt der Magistrat, Stadtentwässerung Frankfurt am Main, gerne Hinweise aus der Bevölkerung entgegen unter E680SMU-Gewaesser@stadt-frankfurt.de. Zu Frage 4: Bei Betrachtung der Fließwege in den vorliegenden Starkregengefahrenkarten ist kein nennenswerter Fließweg entlang der Straße "Kaltmühle" zu erkennen. Die Gefährdung für die Anwohner ist hier hauptsächlich auf die Ausuferung des Urselbachs zurückzuführen. Aufgrund der Topographie des betrachteten Bereiches kann die zusätzliche Überflutungsgefährdung durch lokales Hangwasser bei Starkregenereignissen als gering eingestuft werden. Jede Person, die durch Hochwasser betroffen ist, ist gemäß § 5 Wasserhaushaltsgesetz im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. Im vorliegenden Fall können Objektschutzmaßnahmen direkt an den Gebäuden helfen, die Gebäude vor eindringendem Wasser zu schützen und das Schadenspotential zu reduzieren. Dies kann durch die Sicherung von tiefliegenden Gebäudeöffnungen wie Lichtschächten, Garageneinfahrten, Kellerfenstern oder Türen erfolgen. Zu Objektschutzmaßnahmen zählen u.a. Aufkantungen, Abdeckungen, Schwellen, Rampen, druckwasserdichte Türen und Fenster, Rückstauklappen und Hebeanlagen. Um das Hochwasserrisiko zu verringern, sollte neben der Gefährdungslage auch das Schadenspotential so weit wie möglich verringert werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass wichtige Gegenstände oder Anlagen gesichert oder in höherliegende Gebäudeteile verlegt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.11.2024, V 1054

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Trinkwasserbrunnen im Riederwald

24.11.2025 · Aktualisiert: 16.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2060 Betreff: Trinkwasserbrunnen im Riederwald Die Auswahl neuer Trinkbrunnenstandorte erfolgt in einem strukturierten Verfahren durch die AG Trinkbrunnen. Diese besteht aus verschiedenen städtischen Ämtern und relevanten Akteuren, darunter auch die Mainova AG, unter der Federführung des Klimareferats. Die AG Trinkbrunnen berät regelmäßig über mögliche neue Standorte. Dies geschieht anhand einer umfangreichen Prüfliste, in die Standorte aus verschiedenen Quellen aufgenommen werden. Dazu gehören Anfragen aus der Bevölkerung, Vorschläge von Ortsbeiräten sowie Hinweise anderer Ämter, die bspw. auf geplante städtische Projekte hinweisen, in deren Umfeld ein Trinkbrunnen sinnvoll wäre. Bei der Auswahl neuer Standorte werden unterschiedliche Faktoren berücksichtigt. Dazu zählen unter anderem das Überwärmungspotenzial des Standorts, die Frequentierung des Platzes, die Nähe zu Wohnsiedlungen sowie die technische Realisierbarkeit durch vorhandene Wasserleitungen oder die Beschaffenheit des Untergrunds. Dabei ist zu beachten, dass Trinkbrunnen vorrangig an Orten errichtet werden, an denen Menschen keinen direkten Zugang zu Wasser haben - beispielsweise in der Innenstadt, wo sich viele Touristen aufhalten. Eine Priorisierung von Wohnsiedlungen erfolgt nicht, da dort in der Regel Wasserzugang im häuslichen Umfeld gegeben ist. Nachdem die AG Trinkbrunnen sich auf neue Standorte verständigt hat, erfolgt die Ausschreibung der Bauleistungen durch das Klimareferat. Vorhandene Trinkbrunnen in Fechenheim sind der Trinkbrunnen im Heinrich-Kraft-Park und der historische Jean-Pauli-Brunnen. Bezüglich der vom Ortsbeirat 11 vorgeschlagenen Standorte wird darauf hingewiesen, dass diese auf der Prüfliste geführt werden. Im Ortsbezirk 11 umfasst die Prüfliste bereits folgende Standorte: Spielplatz Konstanzer Str., Atzelbergplatz, Wilhelmshöher Str./Arolser Str., Cäcilie-Breckheimer-Platz und Marie-Juchacz-Platz. Aufgrund der Vielzahl an potenziellen Standorten und der notwendigen Abstimmungen innerhalb der AG Trinkbrunnen kann jedoch keine zeitnahe Umsetzung garantiert werden. Der Magistrat möchte an dieser Stelle jedoch betonen, dass die Bedeutung der Trinkbrunnen im Ortsbezirk 11 bekannt ist und die Stadtteile zu gegebener Zeit in unsere Planungen einbezogen werden. Darüber hinaus weist der Magistrat darauf hin, dass für die bestehenden und neuen Trinkbrunnen Pat:innen gesucht werden, die die Stadt Frankfurt am Main bei der Funktionskontrolle und nachhaltigen Nutzung der Brunnen unterstützen. Interessierte Bürger:innen, Vereine oder Institutionen können sich hierfür gerne unter trinkbrunnen@stadt-frankfurt.de melden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7241

K (Anregung der KAV)

Sammlung und Spende abgelaufener KfzVerbandkästen

24.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung der KAV vom 24.11.2025, K 159 Betreff: Sammlung und Spende abgelaufener Kfz-Verbandkästen Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 43. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 24.11.2025 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Infokampagne durchzuführen, die die Bevölkerung darauf hinweist, dass abgelaufene Kfz-Verbandkästen nicht entsorgt werden sollten, sondern stattdessen an Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz oder die Feuerwehr weitergegeben werden können. Diese werden aktuell dringend in der Ukraine benötigt. Die Kampagne soll auf diese wenig bekannte Möglichkeit aufmerksam machen. Tankstellen, Kfz-Werkstätten, TÜV-Stationen, Bürgerämter, Kfz-Zulassungsstellen oder ähnliche Einrichtungen können als Sammelstellen gewonnen werden. Kommunikationsmaßnahmen: · Werbung über städtische Social-Media-Kanäle · Infoscreens, vor allem in der Kfz-Zulassungsstelle · Plakate an geeigneten Standorten. Begründung: Abgelaufene Verbandkästen müssen nicht weggeworfen werden. Sie können von Hilfsorganisationen und Vereinen weiterverwendet oder gespendet werden, beispielsweise für: · Spenden in die Ukraine, wo sie dringend gebraucht werden · Übungseinsätze und Ausbildung in Deutschland Materialien wie Rettungsdecken und Scheren haben zudem kein Ablaufdatum. Die Entsorgung über den Restmüll ist eine unnötige Ressourcenverschwendung und sollte nur die letzte Option sein. Bereits tausende Verbandkästen wurden auf diese Weise gerettet. Nun soll eine stadtweite Aktion gestartet werden, die zugleich das Umweltbewusstsein der Bürger:innen stärkt. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 26.11.2025

K (Anregung der KAV)

Wegweiser zur Hilfe bei hohen Energiekosten

24.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung der KAV vom 24.11.2025, K 157 Betreff: Wegweiser zur Hilfe bei hohen Energiekosten Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 43. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 24.11.2025 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich einen dezernats-, amts- und vereinsübergreifenden Wegweiser zu Energie-, Heiz- und Wassersparmaßnahmen zu erstellen. Der Wegweiser soll möglichst viele vorhanden Möglichkeiten von Angeboten der Vereine, der Verbände und der Verbraucherzentrale bis hin zu städtischen und staatlichen Programmen aufweisen. Er soll grafisch möglichst einfach erstellt und in den 10 meist verbreiteten Sprachen in Frankfurt am Main übersetzt werden. Begründung: Die steigenden Energie-, Heiz- und Nebenkosten belasten insbesondere Menschen mit Migrationsgeschichte in erheblichem Maße. Bereits im vergangenen Winter haben viele Familien diese Entwicklung stark zu spüren bekommen; im kommenden Winter ist erneut mit steigenden Kosten zu rechnen, die zahlreiche Haushalte in eine schwierige Lage versetzen werden. Zwar existieren bereits eine Reihe von Maßnahmen und Förderprogrammen, hinzu kommen neu beschlossene Hilfen und Unterstützungsangebote. Jedoch sind diese in vielen Communities kaum oder gar nicht bekannt. Ein kompakter Wegweiser, der sämtliche relevanten Maßnahmen bündelt und übersichtlich darstellt, würde hier Abhilfe schaffen. Er würde nicht nur die Transparenz erhöhen und die Betroffenen praktisch unterstützen, sondern zugleich auch einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, indem er aufzeigt, wie Energie effizienter genutzt werden kann. Darüber hinaus würde er verdeutlichen, dass die Stadt Frankfurt nicht lediglich Auflagen erlässt, sondern die Bürgerinnen und Bürger auch aktiv in schwierigen Situationen unterstützt. Die KAV erklärt ihre Bereitschaft, bei der Umsetzung dieses Projekts unterstützend mitzuwirken. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 26.11.2025

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Klimaschutzbeauftragte/Klimaschutzbeauftragter für den Ortsbezirk KalbachRiedberg

23.11.2025 · Aktualisiert: 14.12.2025

Antrag vom 23.11.2025, OF 656/12 Betreff: Klimaschutzbeauftragte/Klimaschutzbeauftragter für den Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Die Stadt Frankfurt am Main erklärt den Umgang mit dem Klimawandel wie folgt: Der globale Klimawandel ist bereits in vollem Gange. Selbst wenn die dafür verantwortlichen Faktoren jetzt minimiert werden, die bereits eingeleiteten Klimaveränderungen werden unsere Zukunft prägen. Für unsere Region heißt das mehr sommerliche Hitze und Trockenheit sowie häufiger auftretender Starkregen und Hochwasser im Winter. Neben verstärkten Anstrengungen im Klimaschutz wurde deshalb auch eine eigene Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel entwickelt, um mit den zu erwartenden Veränderungen des Klimas und den damit verbundenen Auswirkungen auf Menschen, Pflanzen und Tiere umgehen zu können. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für alle Ortsbezirke, damit auch für den Ortsbezirk 12 Klimaschutzbeauftragte auf Vorschlag des Klimareferates zu ernennen, um Bürgerinnen und Bürger Ansprechpartner vor Ort zu bieten, die z. B. für Dachbegrünung, Pflanzung von klimaresistenten Arten wie auch für Einsparungen von Strom oder Errichtung von PV Anlagen zuständige Ansprechpartner vermitteln oder Kontakte mit städtischen Ämtern und privaten Initiativen herstellen. Begründung: In einigen Städten bundesweit gibt es hauptamtliche Klimaschutzbeauftragte /Klimaschutzmanager, die die oben genannten Aufgaben umsetzen. Da es in Frankfurt seit vielen Jahren bereits erfolgreich Ehrenbeamte des Magistrates wie Seniorenbeiräte, Kinderbeauftragte, Sozialbezirksvorsteher, Schiedspersonen und Bücherpaten etc. gibt, sollte es nun stadtteilbezogen kompetente Ansprechpartner geben, die als Bindeglied zwischen städtischer Verwaltung, aber auch privaten Initiativen innerhalb der Stadt Frankfurt am Main und den Bürgerinnen und Bürger vor Ort dienen. Dieser Vorschlag kam von Seiten des Klimareferates in der Veranstaltung für Ortsbeiräte zur Vorstellung der Kommunalen Wärmeplanung am 03.11.2025. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 586 2025 Die Vorlage OF 656/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Erneuerbare Energien bei städtischen Gebäuden?

18.11.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 18.11.2025, OF 338/16 Betreff: Erneuerbare Energien bei städtischen Gebäuden? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge berichten: Wie viele städtische Liegenschaften gibt es im Stadtteil Bergen-Enkheim, wozu auch die Liegenschaften stadtnaher Gesellschaften wie z.B. der ABG Holding zählen? Welche dieser Liegenschaften, die bebaut sind, werden mit erneuerbaren Energien versorgt? Ist dies überwiegend Solarenergie oder welche sonstigen erneuerbaren Energien kommen zum Einsatz? Soweit städtische Liegenschaften bisher noch nicht mit erneuerbaren Energien versorgt werden, hat die Stadt insoweit ein Versorgungs- und Umrüstungskonzept entwickelt? Gibt es für einzelne Liegenschaften konkrete Planungen, diese auf erneuerbare Energien umzurüsten? Kommen erneuerbare Energien bei Neubauten und Ersatzbauten wie z.B. an der Hangschule bereits zur Anwendung? Begründung: Die Bürger im Stadtteil verwenden bei immer mehr privaten Liegenschaften Solarenergie oder andere erneuerbare Energien. Wie weit ist die Stadt insoweit bei ihren eigenen städtischen Liegenschaften, um ihren Teil zur Energiewende beizutragen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1333 2025 Die Vorlage OF 338/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, Linke, FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Straße der Nationen als Umweltzone ausweisen

16.11.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 16.11.2025, OF 1315/2 Betreff: Straße der Nationen als Umweltzone ausweisen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Straße der Nationen in die bestehende Frankfurter Umweltzone aufzunehmen. Begründung: Die Straße der Nationen bildet eine bedeutende Verkehrsachse und verläuft zwischen Messegelände, Europaviertel, Rebstockviertel und Kuhwaldsiedlung. Gerade im Bereich des Messe- und Lieferverkehrs kommt es regelmäßig zu erhöhten Emissionen, die die Luftqualität im Umfeld erheblich beeinträchtigen. Die bisherige Ausklammerung dieser Straße aus der Umweltzone führt daher zu einer sachlich nicht mehr gerechtfertigten Ungleichbehandlung gegenüber den angrenzenden Straßenzügen, die bereits den strengeren Regelungen unterliegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage OF 1315/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Gastronomischer Sommergarten auf dem Riedberg

14.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2044 Betreff: Gastronomischer Sommergarten auf dem Riedberg Zu der Anregung des Ortsbeirates wurden Stellungnahmen eingeholt. Die Goethe-Universität sowie das Studierendenwerk Frankfurt am Main haben sich diesbezüglich geäußert. Der Magistrat kann darüber hinaus keinen weitergehenden Beitrag leisten. Die Universität selbst betreibt keine Verpflegungsbetriebe. Nach Auskunft des Studierendenwerks versorgt dieses Universitätsangehörige sowie Gäste sehr gerne mit gastronomischen Angeboten - auch am Abend, sofern diese hinreichend angenommen werden. Die bisherigen Angebote in den Abendstunden auf dem Campus Riedberg (in der Cafeteria LeVel und zuvor im Alfredo N100) wurden bislang bedauerlicherweise nicht angenommen und daher die dortigen Öffnungszeiten sukzessive reduziert. Hinzu kommt, dass durch die zurückgehende Präsenz der Studierenden seit der Coronapandemie alle Einrichtungen, Mensen und Cafés des Studierendenwerks auf dem Campus Riedberg auch am Tag seit vielen Jahren deutlich weniger frequentiert werden. Dadurch ist aus Sicht des Studierendenwerks ein gastronomischer Abendbetrieb auf dem Campus Riedberg in noch weitere Ferne gerückt. Durch den zukünftigen Zuzug des Fachbereichs der Mathematik und Informatik aus Bockenheim voraussichtlich ab dem Jahr 2027 könnte sich die Lage auf dem Riedberg laut Studierendenwerk durchaus wieder verbessern. Inwieweit dies ausreichen wird, einen gastrono- mischen Abendbetrieb respektive einen Sommergarten wirtschaftlich abzubilden, bleibt bis dahin abzuwarten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7452

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Verlegung der Schranke zur Verhinderung des Kfz-Durchgangsverkehrs in der Niedwiesenstraße

14.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2079 Betreff: Verlegung der Schranke zur Verhinderung des Kfz-Durchgangsverkehrs in der Niedwiesenstraße Der Magistrat entspricht der Anregung und wird diese im ersten Halbjahr 2026 in ämterübergreifender Abstimmung umsetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7332

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Quietschen der U6 in der Kurve am Industriehof beseitigen

14.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2078 Betreff: Quietschen der U6 in der Kurve am Industriehof beseitigen Die installierte Schienen-Benetzungsanlage am Standort entspricht dem aktuellen Stand der Technik. Durch Benetzung der Schiene mit einem geeigneten Fluid wird die Reibung zwischen Rad und Schiene und damit die Anregung von Quietsch-Geräuschen zwischen Rad und Schiene reduziert. In jedem Richtungsgleis wurde eine entsprechende Schienen-Benetzungsanlage eingebaut. Die Funktionsfähigkeit der Anlage wurde aus Anlass der Anfrage überprüft. Dabei wurde die ordnungsgemäße Funktion der Anlage bestätigt. Darüber hinaus unterliegt die Anlage fortlaufenden Kontrollen. Zugleich wurde die Schiene auf etwaige Oberflächenfehler überprüft, welche zu erhöhten Lärmemissionen führen können. Entsprechende Fehler wurden jedoch nicht festgestellt. Darüber hinaus gehende Maßnahmen können nicht benannt werden. Durch das Prinzip der Spurführung von Schienenbahnen kommt es bei Kurvenfahrt systembedingt zu Laufgeräuschen. Durch Schallabsorber an den Rädern sowie im vorliegenden Fall eine zusätzliche Einrichtung auf Seiten der Infrastruktur werden die Geräusche minimiert. Eine vollständige Eliminierung ist jedoch technisch nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1240

M (Vortrag des Magistrats)

Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ zu vier Handlungsfeldern

14.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 180 Betreff: Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ zu vier Handlungsfeldern Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 22.09.2022, § 2211 (M 92) I. Die Stadt Frankfurt am Main beschließt die Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ zu den vier Handlungsfeldern: Globale Verantwortung, Eine Welt und nachhaltige Beschaffung, Nachhaltige Stadtentwicklung, Klima, Umwelt und Ressourcen sowie Nachhaltige Mobilität. II. Der Magistrat wird aufgefordert, die Maßnahmen der anhängenden Nachhaltigkeitsstrategie in der jeweiligen Zuständigkeit umzusetzen. III. Die Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ dient als Orientierungsrahmen sowie als Handlungsprogramm für die nachhaltige Entwicklung der Stadt Frankfurt am Main. IV. Es dient zur Kenntnis, dass die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ zu vier Handlungsfeldern als gesamtstädtische Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung des Magistrats ausgeführt wird. V. Der Magistrat wird beauftragt, die anhängende Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ als nächsten Schritt um die Handlungsfelder Bildung und Soziale Gerechtigkeit & Gesundheit analog zu den ersten vier Handlungsfeldern zu erweitern. VI. Im Zuge einer fortlaufenden Evaluation werden auf Basis von Erfahrungen bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ alle enthaltenen Handlungsfelder fortlaufend angepasst und ergänzt. Dies geschieht in Anlehnung an die übergeordneten Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land. VII. Der Magistrat wird beauftragt, ein inhaltliches Monitoring zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ zu etablieren, das mit der bisherigen Nachhaltigkeitsberichterstattung der Stadt Frankfurt Main zusammengeführt wird. VIII. Der Magistrat wird beauftragt, dezernatsübergreifend die zur Umsetzung der Strategie benötigten Ressourcen zu ermitteln und im Rahmen der bestehenden Haushaltseckwerte geeignet zu berücksichtigen. Für die jeweiligen investiven Einzelmaßnahmen ist eine baureife Planung zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die Beschlussvorlage zum Bau und zur Finanzierung vorzulegen. Für Investitionskostenzuschüsse an Dritte sind der Stadtverordnetenversammlung entsprechende Finanzierungsvorlagen vorzulegen. Die Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel für die weiterführende Planung von konkreten Maßnahmen erfolgt im Rahmen der vorhandenen Mittel der jeweils verantwortlichen Dezernate. IX. Der Magistrat wird beauftragt, langfristig einen Nachhaltigkeitshaushalt aufzustellen. Hierfür benötigte Ressourcen sind innerhalb des bestehenden Haushalts- bzw. Stellenplans bereitzustellen. Begründung: A. Zielsetzung Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verabschiedeten im Jahr 2015 die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit dem Ziel, die Lebenssituation aller Menschen zu verbessern und gleichzeitig unseren Planeten zu erhalten. Zentrales Element der Agenda 2030 sind die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung - die sogenannten Sustainable Development Goals (SDGs). Sie machen die gemeinsame Verantwortung aller Länder für die Entwicklung eines nachhaltigen Lebens- und Wirtschaftsmodells deutlich. Im Hinblick auf die Umsetzung der Agenda 2030 und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie kommt der kommunalen Ebene eine besondere Rolle zu, denn nahezu alle der 17 SDGs stehen im direkten oder indirekten Zusammenhang mit den Aufgaben der Kommunen. Um aktuellen Herausforderungen zu begegnen, zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln, die Widerstandsfähigkeit der Kommunen zu steigern und kommunale Aufgaben nachhaltig zu gestalten, richten die Kommunen ihre Planungen und ihr Handeln zunehmend an den Prinzipien der Nachhaltigkeit aus. Folglich sind Kommunen zentrale Akteure bei der Verwirklichung der Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018, § 2738 (M 68) - 2030 Agenda des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)/Deutsche Sektion: "Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten" - hat sich die Stadt Frankfurt das Ziel gesetzt, an der Erreichung der Agenda 2030 mitzuwirken und zu prüfen, mit welchen Aktivitäten die Stadt die Agenda 2030 unterstützen kann. Am 04.12.2020 legte der Magistrat den Nachhaltigkeitsbericht 2020 der Stadt Frankfurt am Main auf der Basis der Agenda 2030 vor (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.202, § 6921 (B 643)): Der Bericht liefert eine erste Bestandsaufnahme, die alle 17 SDGs in den Blick nimmt und gibt dabei einen Überblick über die Entwicklungen, Aktivitäten und Prozesse nachhaltiger Entwicklung der Stadt Frankfurt. Um an den Nachhaltigkeitsbericht als Bestandsaufnahme zur Agenda 2030 anzuknüpfen, weitere richtungsweisende Schritte für mehr Lebensqualität und Nachhaltigkeit in der Stadt Frankfurt zu machen und einen strategischen Orientierungsrahmen zu finden, ist eine Nachhaltigkeitsstrategie erforderlich. Mit einer Nachhaltigkeitsstrategie zu einzelnen Handlungsfeldern können in einem ersten Schritt wesentliche Aspekte der nachhaltigen Entwicklung zusammengefasst, messbare Ziele festgelegt, Prioritäten identifiziert und Maßnahmen zur Zielerreichung definiert werden. So kann eine Perspektive für die weitere nachhaltige Entwicklung der Stadt Frankfurt am Main aufgezeigt werden, die langfristig in eine gesamtstädtische Nachhaltigkeitsstrategie überführt werden kann. B. Alternativen Die Alternative besteht in einem Verzicht auf eine Nachhaltigkeitsstrategie. Ohne eine Nachhaltigkeitsstrategie als Dach mit gemeinsamer Vision, Leitlinien, Zielen und Maßnahmen wird die Kommunikation und Zusammenarbeit zur Steigerung der nachhaltigen Entwicklung der Stadt Frankfurt am Main in der Stadtverwaltung sowie in der Stadtöffentlichkeit erschwert. Bei einem weitgehenden Verzicht auf ein gemeinsames Handlungsprogramm und einen strategischen Orientierungsrahmen ist innerhalb der Stadtverwaltung ein erhöhter Abstimmungsaufwand für die einzelnen relevanten Projekte zu erwarten, Synergien können nicht genutzt und Redundanzen nicht vermieden werden. Bei der Kommunikation der Nachhaltigkeitsthemen und -maßnahmen in der Stadtöffentlichkeit fehlt somit ein gemeinsamer Bezugsrahmen. Nachhaltigkeitsmaßnahmen können von den Frankfurter Bürger:innen als solche nicht identifiziert oder nur vereinzelt oder gar unsystematisch wahrgenommen werden. Zudem kann ohne eine Nachhaltigkeitsstrategie den Anforderungen vom Bund und vom Land Hessen nicht entsprochen werden. Der Bund bezeichnet in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (Fassung 2021) Kommunen als treibende Kraft zur Erreichung der Agenda 2030: Kommunen sollen durch die Entwicklung und Umsetzung von integrierten Nachhaltigkeitsstrategien auf kommunaler Ebene die SDGs und nachhaltige Entwicklung im Verwaltungsalltag verankern. Das Land Hessen verpflichtet mit seiner Landesverfassung Kommunen dazu, Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln zu etablieren: Gemäß Artikel 26c müssen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbände bei ihrem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit berücksichtigen, um die Interessen künftiger Generationen zu wahren. Nur mit einer integrierten Nachhaltigkeitsstrategie auf kommunaler Ebene werden diese Erwartungen und Vorgaben erfüllt. C. Lösung Die vielfältigen Anforderungen an die nachhaltige Entwicklung der Stadt Frankfurt am Main wachsen im Zuge von globaler Verflechtung und Klimawandel: - Die Stadt Frankfurt am Main wird gesellschaftlich vielfältiger und steht zunehmend vor der Herausforderung, globale Handelsbeziehungen fair zu gestalten. - Die Einwohnendenzahl der Stadt Frankfurt am Main steigt und gleichzeitig der Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum, der mit einer Entwicklung von nachhaltigen Quartieren einhergehen muss. - In Zeiten des fortschreitenden Klimawandels ist Klimaneutralität ebenso relevant wie die Anpassung an den Klimawandel, der Schutz von Natur und Umwelt sowie der Erhalt von Lebensräumen und natürlichen Ressourcen. - Die sich verändernden Mobilitätsbedürfnisse haben Auswirkungen auf den Stadtraum und zugleich muss Frankfurt am Main die Mobilitätswende ausgestalten. Frankfurt am Main nimmt sich diesen vorrangigen Herausforderungen mit einer Nachhaltigkeitsstrategie zu einzelnen Handlungsfeldern an. Mit der Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ liegt ein Handlungsprogramm vor, das eine Richtschnur für die nachhaltige Entwicklung der Stadt Frankfurt ist, innerhalb der Stadtverwaltung Orientierung bietet und für die Stadtöffentlichkeit Ziele und Maßnahme sowie ihre Zusammenhänge transparent offenlegt. Die Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ bezieht sich zunächst auf folgende vier Handlungsfelder: 1. Globale Verantwortung, Eine Welt und nachhaltige Beschaffung 2. Nachhaltige Stadtentwicklung 3. Klima, Umwelt und Ressourcen 4. Nachhaltige Mobilität Für alle vier Handlungsfelder werden jeweils inhaltliche Leitlinien ausgestaltet, die in einer übergreifenden Vision für Frankfurt als nachhaltige Stadt zusammengeführt werden. Die Leitlinien und die Vision bilden mit den Schlagworten fair und global, attraktiv und bezahlbar, klimaneutral und resilient sowie mobil und lebenswert einen übergreifenden handlungsleitenden Rahmen. Zu jedem Handlungsfeld werden kurz-, mittel- und langfristige Ziele in Form eines hierarchischen Zielsystems aus strategischen und operativen Zielen festgesetzt. Zu jedem operativen Ziel werden Maßnahmen dargelegt sowie Projekte und Ressourcen, um die Ziele zu erreichen. Die Strategie dient dabei als Dachstrategie und führt bereits bestehende Beschlüsse, Ziele und Maßnahmen zusammen, um die vielfältigen Aktivitäten im Nachhaltigkeitskontext zu verbinden. In einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe haben zahlreiche Stellen von Juli 2022 bis September 2024 im Projekt intensiv zusammengewirkt. Mit externer fachlicher Beratung wurde gemeinsam der vorliegende Entwurf entwickelt und finalisiert. Das Projekt wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanziert (Förderung bis 31.12.2023) und in Kooperation mit den Träger:innen Servicestelle Kommunen in der Einen Welt von Engagement Global sowie der Geschäftsstelle der Nachhaltigkeitsstrategie Hessen umgesetzt. Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ zu vier Handlungsfeldern als gesamtstädtische Aufgabe soll unter Zusammenwirkung aller beteiligten Ämter und Stellen verfolgt werden. Um nachhaltige Entwicklung umfassend zu adressieren, soll die Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ perspektivisch um weitere Handlungsfelder erweitert werden. Die Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ soll als nächstes um die Handlungsfelder Bildung und Soziale Gerechtigkeit & Gesundheit erweitert werden. - Die Erweiterung um das Handlungsfeld Soziale Gerechtigkeit und Gesundheit leitet sich aus vielfältigen Herausforderungen ab, die aktuell in der Stadt Frankfurt am Main verstärkt zu beobachten sind. Um diesen zu begegnen, sollen entsprechende Zielvorstellungen entwickelt werden: - Die materielle Ungleichheit nimmt in Frankfurt wie in anderen großen Städten weiter zu. Ziel muss die Verbesserung der Chancengerechtigkeit für alle Bewohner:innen sein, indem gleiche Chancen beim Zugang zu sozialer Teilhabe, zu einer guten Gesundheitsversorgung und zu hochwertiger, inklusiver Bildung durch eine armutsorientierte Sozialpolitik geschaffen werden. Dazu bedarf es armutsorientierter und geschlechtersensibler Strategien zur Beseitigung von Armut. - Laut aktueller Datenlage leidet jedes zweite Kind bis 17 Jahre an einer chronischen Erkrankung. Mit steigendem Alter nehmen die gesundheitlichen Probleme zu. Gesundheitliche Probleme können soziale Auswirkungen haben und umgekehrt. Deshalb ist die Entwicklung einer Gesundheitsförderungs-strategie wichtig. Das Konzept "Health in All Policies" verankert Gesundheit als Querschnittsthema in der städtischen Politik. Leitlinien, strategische und operative Ziele sowie Maßnahmen werden zu den zwei zusätzlichen Handlungsfeldern Bildung und Soziale Gerechtigkeit & Gesundheit entwickelt und in die Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ eingepasst. Im weiteren Prozess können zusätzliche Handlungsfelder hinzukommen, um einen stadtweiten Nachhaltigkeitsprozess mit einer gesamtstädtischen Nachhaltigkeitsstrategie aufzubauen. Um eine Anpassung an sich ggf. verändernde Rahmenbedingungen zu gewährleisten oder Erfahrungen bei der Umsetzung der Strategie iterativ in den Prozess einzubinden, soll die Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ fortlaufend evaluiert werden. Im Zuge dieser fortlaufenden Evaluation können Leitlinien, Ziele sowie Maßnahmen aller enthaltenen Handlungsfelder fortlaufend angepasst und ergänzt werden, wenn es die Rahmenbedingungen und Beschlüsse der Stadt Frankfurt am Main oder auch Erfahrungen bei der Umsetzung der Ziele und Maßnahmen erforderlich machen. Ein inhaltliches Monitoring zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ soll etabliert und mit der bisherigen Nachhaltigkeitsberichterstattung der Stadt Frankfurt Main (B 643) zusammengeführt werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden und die Nachhaltigkeitsaktivitäten gebündelt zu kommunizieren. Das Monitoring umfasst zwei Ebenen: a. Umsetzung: Es wird anhand der vorgesehenen Indikatoren erfasst, ob Maßnahmen umgesetzt wurden. b. Wirksamkeit: Es wird erfasst und bewertet, ob durch die Maßnahmen die entsprechenden operativen Ziele erreicht wurden, das heißt, ob die Maßnahmen die vorgesehene Wirksamkeit hatten. Die Daten für das Reporting werden regelmäßig durch das federführende Dezernat X - Klima, Umwelt und Frauen - bei den Fachstellen abgefragt (in den Jahren 2025, 2027, 2030). Im Zuge dieser Abfrage sind die Fachämter ebenfalls für die Bereitstellung aktualisierter Daten zu den SDG-Indikatoren verantwortlich, die bereits 2020 in einem ersten Nachhaltigkeitsbericht für die Stadt Frankfurt am Main (B 643) veröffentlicht wurden. Im Zuge der Erweiterung um das Handlungsfeld Bildung obliegt die Datenerhebung und die Ergebnispräsentation zu den übergeordneten Themen Inklusion, Integration und Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) dem Dezernat XI, das im Kontext des Programms Bildungskommune des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Indikatoren entwickelt, Daten erhebt und diese auswertet. Das Monitoring der Strategie wird mit Daten zu den SDG-Indikatoren für Kommunen zusammengeführt und in dem städtischen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht (Veröffentlichung jeweils in den Jahren 2026, 2028, 2031). Dazu werden Möglichkeiten der technischen Unterstützung geprüft. D. Kosten Die finanziellen Bedarfe (Personal- und Sachkosten, Zuschüsse oder investive Mittel) der in der Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ aufgeführten Aufgaben und Aktivitäten sind von den zuständigen Dezernaten zu ermitteln und im Rahmen der Eck- und Zielwerte der jeweiligen Haushaltsplanungen geeignet zu berücksichtigen bzw. zu priorisieren. Soweit aus der Realisierung, der Fortschreibung oder dem Monitoring der Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ zusätzliche Bedarfe im Haushalt resultieren, ist darüber auf Basis gesonderter Vorlagen des Magistrats zu entscheiden bzw. sind die benötigten Mittel für weitere Folgehaushalte vorzumerken. Anlage _Nachhaltigkeitsstrategie (ca. 7,6 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.12.2025, NR 1460 Antrag vom 12.01.2026, NR 1497 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.04.2018, M 68 Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 643 Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 92 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: a) Die Vorlage M 180 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 69 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage M 180 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 Linke und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 14 am 01.12.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 180 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 180 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 180 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und dFfm gegen CDU (= Ablehnung); Linke, FDP, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Enthaltung) 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage M 180 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 180 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

B (Bericht des Magistrats)

Planungsgrundlagen für die Europäische Schule

14.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 463 Betreff: Planungsgrundlagen für die Europäische Schule Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6655 - NR 509/22 CDU, B 245/25 - Die Stadt Frankfurt am Main hat sich verpflichtet dem Bund eine bebaubare Fläche für einen Neubau der Europäischen Schule zur Verfügung zu stellen. Der Standort Ratsweg, welcher hierfür grundsätzlich geeignet wäre, wurde daraufhin gutachterlich untersucht; diese Gutachten wurden in der Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau in öffentlicher Sitzung am 24.06.2025 vorgestellt. Eine Freiflächenplanung wird im Rahmen des noch ausstehenden Realisierungswettbewerbes erarbeitet, ein Lasten- und Pflichtenheft erst im Rahmen der Ausführungsplanung erstellt. Auch Datenblätter existieren zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Das überarbeitete Raumprogramm liegt derzeit noch zur Freigabe beim Bund. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.10.2022, NR 509 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 245 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 10.12.2025

M (Vortrag des Magistrats)

Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen hier: Abschlussbericht zu den technischen Planungen der Einhausung und zur Kostenermittlung

14.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 184 Betreff: Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen hier: Abschlussbericht zu den technischen Planungen der Einhausung und zur Kostenermittlung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2019, § 5011 (M 189) Auf Antrag des Oberbürgermeisters vom 18.11.2025 1. Es dient der Kenntnis, dass der Magistrat per Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2019, § 3864, beauftragt war, für die Einhausung der A 661 eine Entwurfsplanung sowie eine Kostenermittlung zur Realisierung der Einhausung im Abschnitt zwischen der Friedberger Landstraße und dem Galeriebauwerk Seckbacher Landstraße zu veranlassen. Der Abschlussbericht der Deutschen Einheit Fernstraßenplanung und -bau GmbH (DEGES) zur technischen Machbarkeit sowie zur Kostenermittlung und Zeitplanung wird vorgelegt und dient zur Kenntnis (s. Anlage). 2. Entsprechend den Ergebnissen aus dem Abschlussbericht der DEGES wird der Fortsetzung der Planungen einer Einhausung mit einer Länge von rd. 1.300 m in der Variante "L1+" zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, auf dieser Grundlage die weiteren notwendigen Schritte zur Realisierung einzuleiten. Für die erste sich anschließende Planungsphase (Einleitung des Planfeststellungsverfahrens, Planungsphase 4) sind Planungsmittel in den Jahren 2025 bis 2029 in Höhe von ca. 9.760 T€ notwendig. Die Deckung der erforderlichen Mittel erfolgt aus zwei verschiedenen Produktgruppen. - Die für die Einhausung zur Verfügung gestellten Planungsmittel in der PG 13.01, Projektdefinition 5.010635 in Höhe von ca. 500 T€ werden für die Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens im Jahr 2025 freigegeben. - Die Deckung der erforderlichen Mittel in den Jahren 2026 bis 2029 in Höhe von 9.260 T€ erfolgt aus der Veranschlagung der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 Programm Schöneres Frankfurt, Sammelveranschlagung. Die Mittel verteilen sich dabei wie folgt: 2026 - 1.990 T€; 2027 - 1.990 T€; 2028 - 900 T€; 2029 - 4.520 T€. Die mit dem Haushalt 2024 beschlossene Budgetierungsregelung (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994) zum Programm "Schöneres Frankfurt", wonach keine Deckungsfähigkeit zugunsten von Maßnahmen außerhalb des Projekts Schöneres Frankfurt besteht, wird einmalig in Höhe von 9.260 T€ aufgehoben. 3. Zu der Fortführung der technisch/baulichen Planungen des Projektes wird das Dezernat Mobilität beauftragt. In einem ersten Schritt sollen Vorgespräche mit der Autobahngesellschaft des Bundes geführt werden, um den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zur Beauftragung eines geeigneten Planungsbüros vorzubereiten. Zweck dieser Beauftragung ist die Erstellung der notwendigen Planunterlagen für die Durchführung und Begleitung des Planfeststellungsverfahrens. Wegen des Aufgabenzuwachses bei den zuständigen städtischen Ämtern wird zusätzliches Personal benötigt. Die Anzahl und konkrete Zuordnung der betreffenden Stellen steht derzeit noch nicht fest und wird soweit erforderlich in den Stellenplan der Stadt Frankfurt integriert. 4. Der Magistrat wird beauftragt, eine dezernatsübergreifende Projektgruppe zu gründen und ein Projektmanagement einzurichten, in welcher VertreterInnen des Grünflächenamtes, des Umweltamtes, des Stadtplanungsamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung die technisch/baulichen Belange der Einhausung und die stadträumliche Entwicklung des Untersuchungsraumes "Ernst-May-Viertel" (SEM 3) sowie die Schaffung der öffentlichen Grünverbindungen zwischen Huthpark und Günthersburgpark koordinieren und abgestimmt bearbeiten. 5. Der Magistrat wird beauftragt, nach dem grundsätzlichen Beschluss zur Realisierung der Einhausung auf Grundlage der Planungsergebnisse der DEGES die vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 BauGB zu einer möglichen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ernst-May-Viertel" (SEM 3) im Sinne einer Fortsetzung der städtebaulichen Entwicklung zu überprüfen und ggfls. alternative Instrumente für die Umsetzung zu entwickeln. Die Federführung für die städtebaulich-freiräumliche Entwicklung des Untersuchungsraumes SEM 3 "Ernst-May-Viertel" (SEM 3) verbleibt im Dezernat für Planen und Wohnen. 6. Mit Rechtskraft des Planänderungsverfahrens "Ostumgehung Frankfurt a.M. - Endausbau der A 661 zwischen Anschlussstelle Friedberger Landstraße und FFM-Ost mit Direktrampe, Verflechtungsstreifen, Aufhebung A 66 Alleenspange und erweiterter Lärmschutz" vom Oktober 2023 sind die Planungen für das "Seckbacher Dreieck" förmlich aufgehoben worden. Die zum Bau des Seckbacher Dreiecks vom Bund angekauften Flächen haben dadurch ihre ursprüngliche Zweckbindung verloren. Der Magistrat wird beauftragt, diese Flächen östlich und westlich der A 661 in einem Um-fang von ca. 66.700 m² für Ausgleichsmaßnahmen bzw. zur Umsetzung geplanter Grünverbindungen zu erwerben. Hierfür sind ca. 1,7 Mio. € in den Haushalt einzustellen. 7. Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet der Vorbereitenden Untersuchungen "Ernst-May-Viertel" (SEM 3) eine Vorkaufssatzung auf den Weg zu bringen. Dies dient der Sicherung und der beschleunigten Umsetzung der städtebaulichen Planungsziele. 8. Der Magistrat wird beauftragt, zur Kofinanzierung des Gesamtprojekts Gespräche mit dem Bund, dem Land Hessen und der EU zu führen, um Fördermöglichkeiten zu ermitteln und diese ggf. zu beantragen. Begründung: A. Zielsetzung Mit Beschluss vom 24.02.2011, § 9550, hat die StVV den Magistrat beauftragt, Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Baugesetzbuch für das Areal im Verflechtungsbereich Bornheim und Seckbach zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark (SEM 3 "Ernst-May-Viertel") durchzuführen. Mit dieser Untersuchung sollten durch Einhausung dieses Abschnitts der A 661 neue stadt- und landschaftsräumliche Qualitäten im Bereich um Bornheim und Seckbach planerisch entwickelt werden. Die im Bereich zwischen den Stadtteilen Bornheim und Seckbach verlaufende Autobahn A 661 ist eine wichtige Erschließungsachse für die Stadt Frankfurt und die Region. Sie zerschneidet jedoch die Freiräume sowie die Flächen zwischen den Stadtquartieren und stellt eine erhebliche Zäsur dar, die die Stadtentwicklungsabsichten der Stadt Frankfurt in diesem Bereich verhindert. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 9550 wird daher das Ziel verfolgt, die Trennwirkung der Autobahn, die unmittelbar zur Kappung von Wegeverbindungen zwischen Bornheim und Seckbach führte, aufzuheben, die Zunahme von Lärm- und Schadstoffemissionen durch die Autobahn zu minimieren, eine grünverbindende Achse zwischen bestehenden Parkanlagen zu schaffen und neue städtebauliche Planungsoptionen für den Verflechtungsbereich Bornheim/Seckbach zu eröffnen. Zudem sollten für die durch den Bau der Autobahn entstandene städtebaulich und landschaftsplanerisch unbefriedigende Situation Lösungen gefunden werden. Aufgrund der zentralen Innerstädtischen Lage des Untersuchungsraums und seiner Potentiale wird der Entwicklung des "Ernst May-Viertels" als herausragendes Projekt einer Innenentwicklung hohe Bedeutung zugemessen. Insbesondere die Möglichkeit der Schaffung von neuen Wohnbaupotentialen durch Arrondierung bestehender Quartiere, die Schaffung einer großzügigen Grünverbindung zwischen Huthpark und Günthersburgpark, eine Verbesserung klimatologischer Bedingungen wie auch eine deutliche Erweiterung von wohnungsnahen Naherholungsflächen sind als wesentliche Ergebnisse aus ersten Planungsüberlegungen hervorgegangen. Im Jahr 2013 wurde die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs und -bau GmbH vom Land Hessen beauftragt, eine vertiefte Machbarkeitsstudie für eine Einhausung der A 661 im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Friedberger Landstraße und der Galerie Seckbach zu erstellen. Grundlage für die Beauftragung war eine Vereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt aus Oktober 2013. Erste Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen sowie Ergebnisse aus der vertieften Machbarkeitsstudie zur Einhausung wurden in einem Zwischenbericht an die Stadtverordnetenversammlung zusammengefasst. Auf Basis dieser Ergebnisse beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 4. April 2019 die Einhausung der A 661 weiter zu untersuchen und eine Entwurfsplanung auf Basis der Variante "L2" (Beschluss § 3864 vom 04.04.2019) mit einer Kosten- und Finanzierungsübersicht zu erarbeiten. Eine weitere Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt und dem Land Hessen wurde geschlossen, mit der die Deges mit der Entwurfsplanung für die Einhausung betraut wurde. Wegen der engen fachlichen Zusammenhänge zwischen dem Bau der Einhausung einerseits und der städtebaulichen/landschaftsplanerischen Rahmenplanung andererseits wurde entschieden, die Voruntersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme für den Planungsraum erst mit der Festlegung bezüglich der Einhausungslänge im Detail zu planen und zum Abschluss zu bringen. B. Alternativen Alternativen und Varianten der Einhausung, insbesondere zu Lage und Länge, sind im Planungsverlauf unter Berücksichtigung der über die vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gesetzten Ziele umfangreich untersucht und abgewogen worden. Aus der vertieften Machbarkeitsstudie von 2014 gingen im Ergebnis vier unterschiedliche Varianten hervor: · Variante "L1" mit rd. 1.300 m Länge: bestehende Bauwerke wie Brücken über Friedberger Landstraße und Seckbacher Landstraße, einschließlich des Galeriebauwerks werden vollständig zurückgebaut und durch die Einhausung ersetzt. Die Einhausung deckt beide Richtungsfahrbahnen ab, auch im Bereich der zurückgebauten Galerie · Variante "L 2" mit rd. 1080 m Länge: die bestehenden Bauwerke bleiben erhalten, die Einhausung wird bündig an die Bestandsbauten angeschlossen. Die Eingangsportale zur Einhausung werden durch die Bestandsbauten gebildet. Die Schließung der Galerie Seckbach wird nicht vorgesehen · Variante "L3" mit rd. 870 m Länge: die Bestandsbauwerke bleiben erhalten. Die Einhausung schließt im Süden an die Galerie Seckbach an, während das Nordportal ca. 150 m südlich der Brücke über die Friedberger Landstraße liegt. · Variante "L 4" mit rd. 399 m Länge: Einhausung mittig zwischen den Brücken Friedberger Landstraße und Seckbacher Landstraße, die Bestandsbauten bleiben erhalten Weitere segmentierte Lösungen wurden angedacht, die allerdings aufgrund mangelnder Anforderungen an technische Regelwerke verworfen wurden. Nullvariante: Die Autobahn A 661 erfüllt im Planungsbereich eine überregionale Verbindungsfunktion und ist eine zentrale Erschließungsachse im Frankfurter Osten. Zudem entlastet sie die westlich von Frankfurt verlaufende A5. Die A 661 ist im betreffenden Bereich Bestandteil einer Maßnahme des Bedarfsplans für den Bundesfernstraßenausbau. Diese Maßnahme betrifft den 6-streifigen Ausbau der A 661 zwischen dem Oberurseler Kreuz und der Anschlussstelle Offenbach Kaiserlei und ist gemäß dem Bedarfsplan in den weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) eingestuft. Derzeit setzt die Autobahngesellschaft die Vervollständigung der A 661 zwischen der Anschlussstelle Friedberger Landstraße und der Anschlussstelle Frankfurt am Main-Ost um. Mit dieser Maßnahme soll der ursprünglich mit dem Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der A 661 aus dem Jahr 1980 vorgesehene Zustand final hergestellt werden. Geänderte technische Regelwerke und angepasste Planungsbedingungen waren Anlass für ein Planänderungsverfahren. Der Beschluss hierzu wurde am 18.10.2023 genehmigt. Einhergehend hiermit war die Teilaufhebung des ursprünglichen Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahr 1980 und somit die Aufhebung der Planfeststellung für die Alleenspange und das Autobahndreieck Seckbach. Neu geplant sind nunmehr der Bau einer Direktrampe an der Anschlußstelle Friedberger Landstraße in Fahrtrichtung Offenbach, die Herstellung der östlichen Richtungsfahrbahn und die Anordnung von Verflechtungsstreifen zwischen der Anschlußstelle Friedberger Landstraße und dem Erlenbruchdreieck. Die Vervollständigung der A 661 ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme des Lückenschlusses der A 66 -Riederwaldtunnel. Mit der Inbetriebnahme der A 661 werden zudem neue Lärmschutzmaßnahmen erforderlich bzw. vorhandene Anlagen ergänzt. Für den Abschnitt der geplanten Einhausung bedeutet dies, dass entlang der A661 Lärmschutzwände aufgestellt werden, die eine Höhe von ca. 8 bis stellenweise 10 Meter aufweisen werden. Die AdB (Autobahngesellschaft des Bundes) ist wegen der Festsetzungen aus dem Planfeststellungsbeschlusses zur Vervollständigung der A 661 im Hinblick auf die Schaffung von Lärmschutz gebunden und hat die Verpflichtung, Lärmschutzwände zu errichten. Die Stadt Frankfurt am Main hat im Rahmen des Planänderungsverfahren zum Ausbau der A661 durch Abgabe einer Stellungnahme auf ihre Planungsabsichten zur Einhausung des entsprechenden Teilabschnitts und zur Absicht der Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme SEM 3 "Ernst-May-Viertel" hingewiesen. Für den Fall, dass die Realisierung der Einhausung nicht zeitgleich mit der Vervollständigung der A661 erfolgt, hat die Stadt in ihrer Stellungnahme gefordert, dass die Lärmschutzwände so herzurichten sind, dass sie im Bedarfsfall kostengünstig rückgebaut werden können. Sollte der Bau einer Einhausung gänzlich verworfen werden, würde die Chance verloren gehen, die weitere Entwicklung des Frankfurter Nordostens, das "Ernst-May-Viertel", voranzubringen. Die gesetzten Ziele, die mit Beschlussfassung für eine vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gefasst wurden, würden konterkariert. Die vorliegende unbefriedigende Situation würde in diesem Bereich weiter verstetigt, die ungewünschte optische und funktionale Barrierewirkung der A 661 und damit die Zäsur des Raumes durch die neuen Schallschutzwände würde weiter verstärkt werden. Es fände keine Verringerung des Schadstoffeintrags in die Bestandsquartiere in der Umgebung statt und nur eine verminderte Verbesserung des Lärmschutzes für die umliegenden Gebiete könnte erreicht werden. Mit der Nullvariante wären die Ziele der Vorbereitenden Untersuchungen für das Ernst-May-Viertel ebenfalls voraussichtlich nicht zu erreichen. Aus Sicht des Magistrats ist daher die Variante "L1+" zur Umsetzung vorzusehen. C. Lösung Im Verlauf des Prozesses der beauftragten Entwurfsplanung für die Einhausung ergaben sich wesentliche Änderungen der Randbedingungen und technische Anforderungen, die Einfluss nehmen auf Geometrie und Querschnitt der Einhausung und zu einer Neubewertung der zunächst zugrunde gelegten Einhausungslänge Variante "L2" führten. Im Ergebnis wird mit diesem Beschluss die Weiterarbeit auf Basis der neuen Variante "L 1+" empfohlen. Maßgebliche Gründe hierfür sind: · Anforderungen aus technischen Regelwerken · Vervollständigung der A 661 und Lückenschluss A 66 mit Riederwaldtunnel · Bedarfsplan Bundesfernstraßen/Ausbau der Bundesfernstraßen mit 6-streifigem Ausbau der A 661 im weiteren Bedarf · Vorgaben der Autobahn GmbH des Bundes (AdB) zu Gegenverkehrsbetrieb in beiden Tunnelröhren · Nahverkehrsplan Frankfurt Verlängerung der Straßenbahnlinie in der Friedberger Landstraße · Verlängerung der U-Bahnstrecke U4 nach Seckbach · Zustand und Erneuerungsbedarf der Bestandsbauwerke Technische Voraussetzungen für den Erhalt der Bestandsbauwerke Im Fall des Erhalts der Bestandsbauwerke "Brücke Friedberger Landstraße/Seckbacher Landstraße-Galeriebauwerk" wären diese in der Variante "L2" zu Bestandteilen der Einhausung geworden. Um aber ein notwendiges einheitliches Sicherheitsniveau zu schaffen, das zwingende Voraussetzung für den Betrieb einer Einhausung ist, müssen die Bestandsbauwerke die gleichen Anforderungen entsprechend den technischen Regelwerken erfüllen, wie der Neubau der Einhausung. Hierbei werden insbesondere Maßnahmen zum baulichen Brandschutz notwendig. Diese, als umlaufende Brandschutzverkleidungen auszuführenden Bestandteile führen dazu, dass tragende Bauteile nicht mehr frei zugänglich wären, was im Betrieb und in der Unterhaltung später zu erheblichen Mehraufwänden führen würde. Über die brandschutztechnischen Maßnahmen hinaus müssen die zu integrierenden Bestandsbauwerke die gleichen Anforderungen an die lichte Höhe in der Einhausung erfüllen. Das hätte eine Absenkung der Gradiente der A 661 um mehrere Dezimeter zur Folge gehabt. Im Ergebnis hieße dies, die Richtungsfahrbahnen Offenbach/Egelsbach wie auch die Richtungsfahrbahn Oberursel baulich in geänderter Höhenlage neu zu bauen. Lebenszyklus der Bestandsbauwerke In der weiteren Betrachtung wurden die Lebenszyklen der Bestandsbauteile betrachtet. Mit Erhalt der Bestandsbauwerke entstünde ein inhomogenes Gesamtbauwerk der Einhausung mit unterschiedlichen (theoretischen) Nutzungsdauern. Das bedeutet, dass im Lebenszyklus der Einhausung die angeschlossenen bzw. integrierten Bestandsbauteile zu unterschiedlichen Zeiten umfangreich erneuert werden müssten, mit damit verbundenen umfangreichen und lang andauernden Einschränkungen im Betrieb der Einhausung. Beide Bestandsbauwerke sind in den nächsten Jahren abgängig und erneuerungsbedürftig. Anschlussbereich Nord - Friedberger Landstraße und Verlängerung der Straßenbahn Friedberger Landstraße Im aktuell gültigen Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt ist die Verlängerung der Straßenbahn vorgesehen und für die Planung der Einhausung verbindlich zu berücksichtigen. Im Fall einer Verlängerung der Straßenbahn in der Friedberger Landstraße über die A 661 hinaus in Richtung Bad Vilbel ohne den Bau einer Einhausung müsste nach Einschätzungen des ASE und der VGF die Brücke über die A 661 durch einen Neubau ersetzt werden, da die Bestandsbrücke aus statischen Gründen nicht für die Aufnahme der Auflasten von Straßenbahngleisen zur Verlängerung der Trasse geeignet ist. Anschlussbereich Süd - Galerie Seckbach und Brücke Seckbacher Landstraße Das bestehende Galeriebauwerk Seckbach hat an seinem westlichen Ende auf einer Länge von ca. 55 Meter eine Engstelle, in der die maximale Fahrbahnbreite nur 14,70 m beträgt. Bei Erhalt der Galerie, wie sie in Variante "L2" vorgesehen war, wäre ein Gegenverkehrsbetrieb in Fahrtrichtung Oberursel nicht auf sechs Behelfsstreifen möglich. Die Autobahngesellschaft (AdB) fordert hinsichtlich des Gegenverkehrsbetriebs folglich eine Fahrbahnbreite von mindestens 18,5 m. Aus diesem Grund müsste die vorhandene Galerie im Bereich der Engstelle abgebrochen und neu errichtet werden, was gleichzeitig mit dem Abbruch der Brücke Seckbacher Landstraße über die A 661 verbunden wäre, da beide Bauwerke eine konstruktive Einheit darstellen. Aus diesem Grund wurde die Einhausung in der empfohlenen Variante "L1+" bis zum östlichen Ende der Engstelle verlängert. Ein Teilerhalt der Galerie wurde aufgrund brandschutztechnischer Erfordernisse, die Pfeilerreihe der Galerie im Mittelstreifen der A 661 auf 100 m zu schließen, um einen Lüftungsüberschlag zwischen beiden Röhren auszuschließen, ebenfalls nicht weiterverfolgt. Verlängerung der U-Bahnstrecke U4 nach Seckbach Im aktuellen Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt ist die Verlängerung der U4 von der U-Bahnstation Seckbacher Landstraße in Richtung Norden nach Seckbach (Atzelberg) vorgesehen. Die Verlängerung schließt an die vorhandene Gleiswechselanlage in der unterirdischen U-Bahnstation Seckbacher Landstraße an und unterquert gemäß Planunterlagen aus den 1970er Jahren nordwestlich der Galerie Seckbach die A 661. Nach den von der VGF bereitgestellten Gradienten der geplanten U-Bahnverlängerung kam die DEGES zum Schluss, dass wegen zu geringer Abstände der Gradienten eine separate/unabhängige Bauweise der U-Bahn Verlängerung und der Einhausung A 661 nicht zulässig ist. Dementsprechend sieht die Variante "L1+" für die Querungsstelle ein Kombinationsbauwerk vor, bei dem bereits mit dem Bau der Einhausung A 661 ein Tunnelabschnitt für die U-Bahn in einem gemeinsamen Bauwerk hergestellt wird. Variante "L1+" Aus den vorstehenden Gründen wird deutlich, dass die ursprüngliche Variante "L2" den genannten Anforderungen nicht gerecht wird. Hingegen berücksichtigt die Variante "L1+" die geänderten Rahmenbedingungen, die bestehenden Brückenbauwerke Friedberger Landstraße und Seckbacher Landstraße zurückzubauen und sie durch eine Längenanpassung der Einhausung zu ersetzen. Den Anforderungen aus der Statik zur Aufnahme der Lasten, die sich aus der vorgesehenen Verlängerung der Straßenbahnlinie in Richtung Bad Vilbel ergeben, wird hiermit Rechnung getragen. Gleichzeitig wird die Einhausungsröhre in Fahrtrichtung Offenbach bis zum südlichen Ende des bestehenden Galeriebauwerkes verlängert. Somit entsteht ein konsistentes Bauwerk mit einheitlicher Nutzungsdauer und Geometrie, wodurch eine optimale Erhaltung und Unterhaltung der Einhausung ermöglicht werden kann. Zusätzliche Aufwendungen für umfangreiche brandschutztechnische Ertüchtigungen der Bestandsbauwerke, die für die Umsetzung der Variante "L2" notwendig wären, entfallen. Darüber hinaus werden aufwendige Anschlusskonstruktionen zwischen neuen und bestehenden Bauteilen sowie Lüftungstrennwände zwischen vorhandenen Bauwerksstrukturen vermieden. Ferner wird die vorhandene Engstelle im Bestandsbauwerk der Galerie beseitigt. Den Vorgaben der Autobahngesellschaft werden hinsichtlich des Gegenverkehrsbetriebes mit dieser Maßnahme Rechnung getragen. Neben der Erfüllung technischer und baulicher Maßgaben des Bundes bietet die Variante "L1+" im Vergleich aller anderen geprüften Varianten die besten Chancen für einen optimalen Lärmschutz für die Stadtteile Bornheim und Seckbach. Wegen des deutlich besseren Lärmschutzes durch eine Einhausung können zudem Wohnbauflächen, die aus ersten Planungsüberlegungen hervorgegangen waren, mit wesentlich geringerem Anteil an zusätzlichem passivem Lärmschutz realisiert werden. Mit der Realisierung des Vorhabens bietet sich eine einmalige Chance zur "Stadtreparatur" und bildet gleichzeitig eine zukunftsweisende Gelegenheit, weitreichende Rahmenbedingungen für wohnungspolitische wie landschaftsplanerische Ziele im innerstädtischen Kontext zu schaffen. Die Option, mit der Einhausung den Grundstein für einen längerfristig angelegten Prozess einzuleiten, ist für die Reduktion von Verkehrslärm, die Schaffung von neuen Wohnbaupotentialen, die Schaffung alternativer Mobilitätsformen, Verbesserung der Freizeitqualitäten im direkten Wohnumfeld sowie für die Bestandsquartiere, Grünvernetzung bestehender Parks und Neuschaffung/Erweiterung von Grünflächen auf der Einhausung mit weitreichenden klimatologischen und ökologischen Vorteilen sehr vielversprechend. Ferner bieten sich Chancen für eine deutlich bessere Erschließungsmöglichkeit der einzelnen Quartiere sowie die Ausweitung und Neuanlage eines Rad- und Fußwegenetzes zwischen Bornheim und Seckbach, zwischen Innenstadt und Region. Die längere Einhausung bietet höhere Flexibilität für städtebauliche Planungen künftiger Quartiere und ermöglicht höhere Dichte. Gleichzeitig kann ein Zugewinn an notwendiger, dringend benötigter Infrastruktur realisiert werden bzw. erfolgen. Für die vorgesehene Grünvernetzung ergäben sich bei Realisierung der Einhausung neue, zusätzlich nutzbare Grünflächen in einer Größenordnung von 6 bis 8 ha. Mit der Einhausung wird über die geplante durchgängige Grünverbindung und Vernetzung von Huthpark, Bornheimer Friedhof und dem Günthersburgpark das verbindende Element geschaffen, gleichsam könnte eine Park-/Grünfläche von zusammenhängend insgesamt rd. 80 ha entstehen. Diese Fläche dient nicht nur der örtlichen, quartiersbezogenen Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Grünen, sie stellt auch eine gesamtstädtisch und regional bedeutsame Ergänzung des Grüngürtels Frankfurt dar, da sie eine durchgängige Grünverbindung bis in den Landschaftsraum zwischen Frankfurt und Bad Vilbel ermöglicht. Neben öffentlichen Grünflächen kann ergänzend ein umfangreiches Angebot an Klein- und Freizeitgärten sowie offenen Gemeinschaftsgärten (z.B. Urban Gardening-Projekte) geschaffen werden. Der bestehende Nutzungsdruck auf den vorhandenen Parks kann durch ein dringend benötigtes Angebot an Flächen für Naherholung gemindert werden. Die durch die Einhausung entstehenden großen zusammenhängenden Grünbereiche und Freiräume bilden zusätzlich wichtige Areale für das Stadtklima, die Biodiversität, sie erhöhen die Lebensqualität im innerstädtischen Bereich Frankfurts. Der Mehrwert für die Stadtgesellschaft ist dabei vielfältig: - Schaffung von wertvollem Erholungsraum und sozialem Treffpunkt - Schaffung von Versickerungsflächen zur Aufnahme von Starkregen, Entlastung der Kanalisation und Hochwasserschutz - Verbesserung der Luftqualität, Filtern von Schadstoffen aus der Luft, Luftleitbahnen für Kaltluftströme zur Reduktion von Hitzebelastungen/Überhitzung der Stadt, die klimatologische Barrierewirkung der A 661 wird verbessert, günstigere Strömungskorridore für Kaltluft in die angrenzenden Stadtteile wird erreicht. In der Bewertung der positiven Effekte der Einhausung kann das Vorhaben durchaus als vorausschauendes "Generationenprojekt" gesehen werden. Mit dem Bau der A 661 wurde eine Zäsur im Bereich Bornheim / Seckbach geschaffen, mit der Einhausung der A 661 könnte diese Barriere für die folgenden Generationen überwunden und eine nachhaltige Verbesserung für die Stadtteile Bornheim, Seckbach und Preungesheim erfolgen. Die Vorteile und Möglichkeiten, die sich bei Realisierung der Einhausung ergeben würden, sind angesichts des Gewinns für eine sowohl städtebauliche wie landschaftsplanerische Entwicklung für die Gesamtstadt eine einmalige Chance und von großer Bedeutung. Für Entwicklungen gleicher Größenordnung und Bedeutung werden an anderen Stellen im Stadtgebiet langfristig keine vergleichbaren Spielräume gesehen. Der Bau der Einhausung als Selbstzweck und ausschließlichen als Lärmschutzmaßnahme ist angesichts des baulichen und finanziellen Aufwandes, ohne weiterreichende Planungsziele zu realisieren, nicht zu empfehlen. Weiteres Vorgehen Das weitere Vorgehen zur Realisierung der Einhausung wird nachfolgend skizziert. Zeit Arbeitsschritte 2025 Beschluss StVV zur Realisierung der Einhausung Einrichtung einer Projektgruppe Aufnahme von Gesprächen zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung (Planungs- und Realisierungsvereinbarung) zwischen Stadt, Land und Autobahngesellschaft des Bundes 2026 Vorbereitung der weiteren Planung (Aufbau Projektteam, Abschluss Planer- und Gutachterverträge, Vergabeverfahren) Aktualisierung der Planungsgrundlagen zum Ernst-May-Viertel 2026/2027 Vervollständigung der Planunterlagen zum Planfeststellungsverfahren - Fortschreibung Verkehrsuntersuchung auf Prognosehorizont 2040 - Fortschreibung Lärmgutachten, Luftschadstoffgutachten - Gutachten zur Tunnelsicherheit - Ggfls. weitere Baugrundgutachten - Erstellung weiterer Fachgutachten, z.B. Klimaschutz, Wasserrahmenrichtlinie, Bodenschutz, hydrologisches Gutachten Planungen zur Gestaltung der Einhausungsoberfläche, Wettbewerb, Öffentlichkeitsbeteiligung 2028/2029 Planfeststellungsverfahren Bau- und Finanzierungsvorlage 2030 Bauvorbereitung/Bauvergabe 2031-2037 Realisierung der Einhausung 2038 Inbetriebnahme der Einhausung und Gestaltung der Einhausungsoberfläche/Herstellung der Grünvernetzung Zur weiteren Bearbeitung der anstehenden nächsten Phasen auf dem Weg zur Realisierung der Einhausung werden folgende organisatorische Regelungen zu Zuständigkeiten und Federführungen zwischen den Dezernaten III, X und XII getroffen: Der Magistrat wird nach entsprechender Beschlussfassung eine dezernatsübergreifende Projektgruppe einsetzen, in welcher VertreterInnen des Grünflächenamtes, des Umweltamtes, des Stadtplanungsamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung die technisch/baulichen Belange der Einhausung und die stadträumliche Entwicklung sowie die Schaffung der öffentlichen Grünverbindungen koordinieren und abgestimmt bearbeiten. Zentraler Inhalt der Abstimmungen der Projektgruppe werden die Organisation und Durchführung landschaftsplanerischer und städtebauliche Wettbewerbe und die Durchführung geeigneter Formate für eine projektbegleitende Öffentlichkeitsbeteiligung sein. Die Zuständigkeit für die städtebaulich-/freiräumliche Gesamtentwicklung einschließlich der Fortführung der Vorbereitenden Untersuchungen zum "Ernst-May-Viertel" verbleibt im Dezernat für Planen und Wohnen. Die Zuständigkeit für das Projektmanagement, der Durchführung der Planfeststellung und Realisierung der Einhausung wird dem Dezernat Mobilität zugeordnet. D. Kosten Im Rahmen der Beauftragung der DEGES erfolgte eine Ermittlung der Bau- und Planungskosten für die Einhausung unter der Berücksichtigung der vorläufigen Zeitschiene auf Basis aktueller Baupreise mit Stand 2024 sowie gültiger Regelwerke für den Bau von Einhausungen. Die Ermittlungen der DEGES sind als Prognose der Mittelabflüsse zu verstehen, die sich in Abhängigkeit von Änderungen der Terminschiene oder der Planungen verändern kann. Demnach ist von folgendem Investitionsbedarf für die Errichtung der Einhausung auszugehen: a) Baukosten (brutto) Herstellungskosten Einhausung (Schätzung innerhalb eines Kostenkorridors zwischen 419-793 Mio. €, je nach niedrigeren oder höheren Risikoaufschlägen) ca. 530 Mio. € Kosten für Erdbau/Geländemodellierung (Grobschätzung, abhängig von Ausgestaltung der Erdüberdeckung, ohne Kosten für Landschaftsbau und Parkgestaltung) ca. 10 Mio. € Ablösesumme Autobahn GmbH/Bund (ca. 25-30% der Herstellungskosten, abschließende Ermittlung nach Realisierung auf Basis der tatsächlichen Kosten) ca. 140 Mio. € Herstellungs- und Ablösekosten Gesamtsumme ca. 690 Mio. € b) Planungsmittel Planungskosten Leistungsphase 4 - Planfeststellung (abhängig von den Herstellungskosten) ca. 5,1 bis 9,7 Mio. € c) Grünvernetzung Landschaftsbau & Parkgestaltung (Schätzung anhand von Flächen und aktuellen Baukosten des Grünflächenamtes) ca. 150 Mio. € Diese Kosten entstehen nicht einmalig, sondern verteilen sich über die Planungs- und Bauzeiten von 2025-2037 wie folgt: Ab 2025 Vorbereitung und Erstellung der Planfeststellungsunterlagen ca. 5,1 - 9,7 Mio. € 2031-2037 Bau der Einhausung und Geländemodellierung ca. 540 Mio. € Rechnerischer, durchschnittlicher Mittelbedarf p.A. (inkl. Durchführung Planfeststellungsverfahren) ca. 77 Mio. € p.A. Nach 2037 Inbetriebnahme, Zahlung Ablöse an Autobahngesellschaft des Bundes (als Einmalzahlung) ca. 140 Mio. € Mit dem vorliegenden Beschluss werden lediglich die Kosten für die Vorbereitung der Planfeststellung (Leistungsphase 4 (Ziffer "b) Planungsmittel" der Kostenaufstellung) freigegeben. Sie sind wie unter Ziff. 2 beschrieben gedeckt. Die Freigabe weiterer Mittel für die Bau- und Planungskosten aus dieser Aufstellung erfolgt durch weitere Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung. Die oben genannte Aufstellung der gesamten Kosten in Höhe von ca. 690 Mio.€ an dieser Stelle dient somit zur Kenntnis. Mit der Umsetzung der Baumaßnahme gehen noch zusätzliche Folgekosten einher, die der Erreichung der Ziele des Projekts dienen: Ablösebetrag Bei Realisierung der Einhausung wird die Bundesrepublik Deutschland die Bau- und Unterhaltslast und den Betrieb der Einhausung übernehmen. Die Stadt Frankfurt am Main als Veranlasser der Einhausung hat dem Bund die entstehenden Kosten für Betrieb und Unterhaltung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland auf Basis der Regelungen des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit der Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) zu erstatten. Die DEGES hat die Ablösebeträge nach den Grundsätzen der ABBV vom 01.07.2010 mit Änderungen Stand Nov. 2021 ermittelt. Im Ergebnis der Gegenüberstellung der kapitalisierten Erhaltungskosten für die alte Anlage (vervollständigte A 661 inkl. der bestehenden Bauwerke Galerie Seckbach, Brücken Friedberger Landstraße, Seckbacher Landstraße, Berger Straße sowie Lärmschutz und Stützwände) mit der neuen Anlage nach Realisierung der Einhausung A 661 ergibt sich ein vorläufiger Ablösebetrag in Höhe von rd. 140 Mio. €. Der Ablösebetrag für die Übernahme der Einhausung in der Baulast des Bundes wird endgültig mit der Kostenfeststellung der Einhausung ermittelt und wird nach Inbetriebnahme der Einhausung (voraussichtlich im Jahr 2038) einmalig fällig. Ankauf von bundeseigenen Flächen auf der ehemaligen Trasse des "Seckbacher Dreieck"/A66 Mit Rechtskraft des Planänderungsverfahrens "Ostumgehung Frankfurt a.M. - Endausbau der A 661 zwischen Anschlussstelle Friedberger Landstraße und FFM-Ost mit Direktrampe, Verflechtungsstreifen, Aufhebung A 66 Alleenspange und erweiterter Lärmschutz" vom Oktober 2023 sind die Planungen für das "Seckbacher Dreieck" förmlich aufgegeben worden. Damit wurden Flächen entbehrlich, die der Bund zum Bau dieses Vorhabens bevorratet hatte. Der Ankauf dieser Flächen durch die Stadt ist aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll und zu begrüßen. Der Ankauf würde die Umsetzung einer möglichen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme begünstigen und die Umsetzung einer Grünvernetzung deutlich vereinfachen. Mit dem Ankauf der Flächen kann darüber hinaus eine Bevorratung von Flächen für Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzflächen, z.B. für entfallene Klein-/Freizeitgärten bei anderweitigen Vorhaben erfolgen. Für den Ankauf der bundeseigenen Flächen ist voraussichtlich ein zusätzlicher Mittelbedarf von rd. 1,7 Mio. € erforderlich. Wettbewerbe, Beteiligungsprozesse/Öffentlichkeitsarbeit Für die Durchführung von städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerben und Beteiligungsprozessen, werden im Zusammenhang mit der Weiterführung der Planungen Planungskosten entstehen, über welche derzeit keine detaillierte Aussage getroffen werden kann. Stellenplanmäßige Auswirkungen Im Hinblick auf den zu erwartenden projektbezogenen Aufgabenzuwachs in allen drei Dezernatsbereichen sind neue Stellen vorzusehen. Aktuell werden 6 Stellen für höherwertige Tätigkeiten im Grünflächenamt, im ASE und in der Stadtplanung ermittelt. Jedwede weiteren Stellenbedarfe werden im Rahmen der weiteren Projektplanung ermittelt und je nach Projektfortschritt über den Stellenplan angemeldet. Kostenminderungspotentiale in den nächsten Projektphasen Es bestehen noch Kostenminderungspotentiale in den nächsten Projektphasen, die durch den Magistrat im nächsten Bearbeitungsschritt entsprechend geprüft und ausgeschöpft werden sollen. Mögliche Kostenbeteiligung des Bundes Nach den Ausführungen der DEGES muss zur Bezifferung einer möglichen Kostenbeteiligung des Bundes an den Kosten für die Einhausung der geplante 6-streifige Endausbaus der A 661 in die Betrachtung einbezogen werden. Kosten, die dem Bund beim 6-streifigen Ausbau der A 661 ohne Einhausung entstehen würden, die nach der Realisierung der Einhausung für den späteren Ausbau aber nicht mehr zum Tragen kommen, können als mögliche Kostenbeteiligungsmasse des Bundes in die Finanzierung der Einhausung einbezogen werden. Unter dieser Prämisse hat die DEGES auf der Basis einer Fiktivbetrachtung zum Ausbau A 661 folgende Übersicht über die Kostenverteilung auf die Kostengruppen (AKVS) (brutto) zusammengestellt: Hauptgruppenbezeichnung Maßnahmen Kosten Grunderwerb 0,52 Mio. € Baustelleneinrichtung 1,11 Mio. € Verkehrssicherung an Arbeitsstellen 2,48 Mio. € Erdbau (Untergrund, Unterbau, Entwässerung) Bodenerkundung, Entsorgung 3,90 Mio. € Oberbau 2,34 Mio. € Konstruktiver Ingenieurbau 36,69 Mio. € Ausstattung 3,24 Mio. € Sonstige Anlagen und Kosten 1,96 Mio. € In Summe rd. 52,24 Mio. € Die Schaffung der gegebenenfalls notwendigen rechtlichen Voraussetzung zur Kostenbeteiligung des Bundes ist durch den Bund im weiteren Projektverlauf zu prüfen. Hierzu weist die DEGES insbesondere auf die Möglichkeit hin, den 6-streifigen Ausbau der A 661 im betroffenen Streckenabschnitt der A 661 zwischen der Friedberger Landstraße und dem Erlenbruchdreieck über eine § 6 FStrAbG-Entscheidung zeitgleich mit der Einhausung der A 661 zu realisieren. Gespräche mit Vertretern des Bundes zur Frage einer möglichen Kostenbeteiligung des Bundes an der Einhausung wurden bislang nicht geführt. Als Voraussetzung hierfür wird die Beschlussfassung der Stadt über die Realisierung der Einhausung gesehen. Fördermittel Zum derzeitigen Zeitpunkt stehen keine Förderprogramme zur Verfügung. Erste Gespräche der Stadt Frankfurt am Main mit dem Land über den Einsatz von Fördermitteln haben stattgefunden, sind im Ergebnis nicht abschließend. Integrierte Bauwerke, die voraussichtlich benötigt werden Folgende Kosten, welche die Stadt Frankfurt aufgrund der Berücksichtigung von Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan gehabt hätte, werden von dem Projekt mit abgedeckt und entfallen somit an anderer Stelle: · Verlängerung der Straßenbahn Friedberger Landstraße Die Kosten für den Ersatz des vorhandenen Brückenbauwerks können den Kosten für die Einhausung gegengerechnet werden, da diese Kosten im Falle der Realisierung der Einhausung nicht mehr anfallen werden. Die VGF ermittelt derzeit im Rahmen der kürzlich begonnenen Planungen die Kosten für den Ersatzneubau der Brücke Friedberger Landstraße. Nach ersten überschlägigen Schätzungen für einen Ersatzneubau, basierend auf aktuellen Erfahrungswerten gerechnet über die Brückenfläche nach Bauwerksplan, ergeben sich voraussichtlich Kosten in Höhe von 10.531.202,50 € (brutto). · Verlängerung U-Bahnlinie U4 nach Seckbach Für die Variante "L1+" hat die DEGES bei ihren Planungen die zukünftige Querung der Verlängerung der U4 nach Seckbach als Vorsorgemaßnahme berücksichtigt, die den nachträglichen Bau der U-Bahn unterhalb der Einhausung der A 661 ermöglicht. Allein der Berücksichtigung der zukünftigen Verlängerung der U-Bahnlinie U4 entstehen nach Angaben der DEGES Kosten in Höhe von 6.020.925, -- € (brutto). Anlage _Abschlussbericht_DEGES (ca. 10,4 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.12.2025, NR 1468 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.02.2019, NR 773 Vortrag des Magistrats vom 11.11.2019, M 189 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 3, 4, 10, 11 Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 184 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO II, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 184 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 184 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe einer Berichtspflicht zum 30.06. und 31.12. eines Jahres bei Ziffer 8.); FDP und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO I, TOP 16 Die Linke-Fraktion formuliert den folgenden mündlichen Antrag und bittet um ziffernweise Abstimmung: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: I) Die Einhausung der Bundesautobahn soll sich über den gesamten Ortsbezirk erstrecken. II) Eine Lüftung mit Filteranlage soll installiert werden." Beschluss: Beschluss: 1. Der mündlich formulierte Antrag der Linke-Fraktion wird abgelehnt. 2. Der Vorlage M 184 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1.I) GRÜNE, SPD, CDU, FDP und dFfm gegen Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (Annahme) zu 1.II) GRÜNE, SPD, CDU, FDP und dFfm gegen Linke und fraktionslos (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2.: Annahme bei Enthaltung Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 184 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe einer Berichtspflicht zum 30.06 und 31.12 eines Jahres bei Ziff. 8) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Bund die Einhausung bezahlen soll; sonst soll ein Baustopp des Riederwaldtunnels verhängt werden) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 184 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 27 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 184 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Berichtspflicht zum 30.06. und 31.12. eines Jahres bei Ziffer 8. erfolgt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Bund die Einhausung bezahlen soll; sonst soll ein Baustopp des Riederwaldtunnels verhängt werden) 43. Sitzung des Ältestenausschusses am 11.12.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 184 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Berichtspflicht zum 30.06. und 31.12. eines Jahres bei Ziffer 8. erfolgt. 2. Die Vorlage NR 1468 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und Linke (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 184 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (M 184 = Annahme mit der Maßgabe, dass der Bund die Einhausung bezahlen soll; sonst soll ein Baustopp des Riederwaldtunnels verhängt werden) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 184 = Annahme ohne Zusatz, NR 1468 = Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 184 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Berichtspflicht zum 30.06. und 31.12. eines Jahres bei Ziffer 8. erfolgt. 2. a) Die Vorlage NR 1468 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Tschierschke, Huber, Dr. Langner, Nagel, Czapo, Dr. Mehler-Würzbach, von Franqué, Zieran, Pfeiffer und Schwichtenberg sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Bund die Einhausung bezahlen soll; sonst soll ein Baustopp des Riederwaldtunnels verhängt werden) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6952, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 61-00

M (Vortrag des Magistrats)

Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main

14.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 189 Betreff: Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2023, § 4173 (M 203) Auf Antrag des Magistrats vom 14.11.2025 1. Die Stellungnahme der Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main zum Wirtschaftsplan 2026 wird zur Kenntnis genommen. a) Dem Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2026 von -16.614.386 EUR mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2026 von 314.521.286 EUR mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2026 von 255.788.111 EUR sowie b) dem entsprechend angepassten Feststellungsvermerk wird zugestimmt. Die beigefügten Wirtschaftsunterlagen nebst Feststellungsvermerk sind in den Endausdruck des Haushaltsplanes 2026 einzuarbeiten. Begründung: Gemäß § 7 Abs. 3 Ziff. 1 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes ist der Wirtschaftsplan mit einer Stellungnahme der Betriebskommission dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) hat sich in ihrer Sitzung am 25. September 2025 mit dem Wirtschaftsplan 2026 und dem Feststellungsvermerk befasst und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie beantragt zu beschließen. Die wesentlichen Eckdaten des Wirtschaftsplans 2026: Plan 2026 (EUR) Erfolgsplan Umsatzerlöse 151.554.514 Auflösung (+) Rückzahlungsverpflichtung wg. KAG +12.708.000 Auflösung Gewinnrücklage Aktivierte Eigenleistungen 2.000.000 Sonstige betriebliche Erträge 6.406.100 Materialaufwand 54.900.000 Personalaufwand 50.600.000 Abschreibungen 30.900.000 Sonstige betriebliche Aufwendungen 20.475.000 Finanzergebnis -19.400.000 Steuern 300.000 Jahresfehlbetrag -3.906.386 Jahresfehlbetrag ohne Auflösung der Gewinnrücklage -16.614.386 Das Volumen des Vermögensplans in Höhe von 314.521.286 ergibt sich aus: Ertragszuschüssen und Zuwendungen Dritter -1.983.155 Jahresüberschuss 0 Abschreibungen 30.900.000 Zuführungen zu langfristigen Rückstellungen 1.000.000 Darlehensaufnahmen 251.788.111 Sonstige Einnahmen 32.816.330 dem stehen gegenüber: Investitionen 255.788.111 Ausschüttung (Verzinsung Eigenkapital) 2.112.000 Auflösung/Verbrauch von Rückstellungen/Rücklagen 12.708.000 Jahresverlust 16.614.386 Tilgung von Darlehen 15.344.275 Sonstige Ausgaben 11.954.514 Plan 2026 (EUR) Im Investitionsplan sind für 2026 vorgesehen: Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.293.000 Neubau, Erneuerung und Renovierung von Kanälen 22.536.000 Neubau, Erneuerung und Renovierung von Sonderbauwerken 1.602.000 Entwässerungsanlagen im Zuge Projekte Dritter 1.710.000 Abwasserableitung Betriebseinrichtungen 20.502.000 ARA Niederrad / Griesheim 53.144.000 ARA Sindlingen 21.690.000 Abwasserreinigung Betriebseinrichtungen 175.000 Schlammentwässerung und -Verbrennung 123.781.000 Sonstige Maßnahmen 2.355.111 Summe Investitionen 255.788.111 Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main hat die gesetzlichen Pflichtaufgaben der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet und der Unterhaltung der fließenden Gewässer zweiter und dritter Ordnung, jeweils entsprechend den wasserrechtlichen Vorschriften. Die im Wirtschaftsplan aufgeführten Aufwendungen und Ausgaben resultieren aus der Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebs und sind weitestgehend rechtlich gebunden. Die Erträge der SEF werden überwiegend durch die Veranlagung von Abwasserbeseitigungsgebühren gemäß Hessischem Kommunalabgabengesetzes (HKAG) sowie durch Kostenerstattungen erwirtschaftet. Die Finanzierung des Gebührenhaushaltes Stadtentwässerung ist auf Basis der Abwasserbeseitigungsgebühren sichergestellt. Bei den Abwasserbeseitigungsgebühren handelt es sich insbesondere um · die Schmutzwassergebühr in Höhe von 1,45 EUR pro m³ veranlagtem Frischwasserverbrauch · die Niederschlagswassergebühr in Höhe von jährlich 0,50 EUR pro m² versiegelte und angeschlossene Grundstückfläche. Durch den Eigenbetrieb wurde eine Gebührenbedarfsberechnung im Jahr 2018 im Zusammenhang mit der Einführung der getrennten Abwassergebühren erstellt und durch die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen einer Änderung der Entwässerungssatzung beschlossen (§ 3334 vom 08.11.2018, M 165). In den jeweiligen Kalkulationszeiträumen blieben die Gebührensätze vom 01.01.2019 bis 31.12.2025 unverändert. Für das Jahre 2026 wird ein einjähriger Kalkulationszeitraum festgelegt, diesem folgt ein zweijähriger Kalkulationszeitraum (2027 bis 2028). Während des Kalkulationszeitraumes 2026 bleiben die Gebührensätze unverändert. Durch die Abschmelzung der vorhandenen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gebührenzahler, der Gewinnrücklage und der Rückstellungen kann das Defizit in 2026 vollends ausgeglichen werden. Erst ab dem Gebührenkalkulationszeitraum 2027 bis 2028 wird eine neue Gebühr kalkuliert werden. Hierzu wird Ende 2026 eine Satzungsänderung auf den Weg gebracht. Anlage _Stellungnahme_Betriebskommission (ca. 108 KB) Anlage _Wirtschaftsplan_m_Feststellungsvermerk (ca. 254 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.11.2023, M 203 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Sonderausschuss für Controlling und Revision Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 24.11.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; FDP und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt; FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss), ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 50 Beschluss: Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7001, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 90-31

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Die Freiflächen westlich von Nieder-Eschbach endlich dem GrünGürtel-Park zuordnen

13.11.2025 · Aktualisiert: 14.11.2025

Antrag vom 13.11.2025, OF 398/15 Betreff: Die Freiflächen westlich von Nieder-Eschbach endlich dem GrünGürtel-Park zuordnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Die Freiflächen westlich der Bebauung von Nieder-Eschbach begrenzt durch die Homburger Landstraße (ohne den bebauten Bereich), der Züricher Straße und der Anna Lindt-Allee werden wie schon lange gefordert und geplant zeitnah dem GrünGürtelPark Nieder-Eschbach zugeordnet. Begründung: Seit Beginn der 1990er Jahre wird der dauerhafte Erhalt der Freiflächen westlich und südlich des Ortskerns von Nieder-Eschbach gefordert und immer wieder angemahnt, mit steigender Zustimmung des Ortsbeirates und der Bevölkerung. Für den bisher geforderten südlichen Teil (Homburger Landstraße bis Harheimer Weg) ist dies bereits erfolgt. Nun ist auch der Erhalt der Flächen westlich von Nieder-Eschbach gegenüber weiterer Bebauung aller Art erforderlich. Gerade in Zeiten des Klimawandels ist der Erhalt der Freiflächen als Gebiet der Kaltluftentstehung und als Kaltluftschneise (aus dem Vordertaunus heraus) von immenser Bedeutung, die so auch Einfluss in den Klimaplanatlas fand. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Trinkwasserversorgung in Nieder-Eschbach

12.11.2025 · Aktualisiert: 14.11.2025

Antrag vom 12.11.2025, OF 395/15 Betreff: Trinkwasserversorgung in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: Wer ist für die Überwachung der Trinkwasserqualität in unserem Stadtgebiet zuständig (Eigenbetrieb, Stadtwerke, Gesundheitsamt etc.)? Wie oft wird das Trinkwasser in unserem Versorgungsgebiet routinemäßig untersucht und auf welche Stoffe? Werden Untersuchungsergebnisse der Wasserqualität regelmäßig veröffentlicht (z. B. auf der Website der Stadtwerke)? Welche Informationspflichten bestehen gegenüber dem Magistrat, Ortsbeiräten und der Bevölkerung im Fall einer Verunreinigung? Wie erfolgt die interne und externe Kommunikation im Krisenfall (z. B. Presse, Cell Broadcast, Warn-Apps, Lautsprecherdurchsagen, Internet)? Gibt es eine zielgruppengerechte Information bspw. für die Gastronomie? Welche Zeitspanne würde zwischen Probenentnahme und Warnung im "Normalfall" liegen? Gibt es Notfall- oder Krisenpläne für den Fall einer Trinkwasserverunreinigung? Werden aktuell zusätzliche Schutzmaßnahmen oder Investitionen in die Wasserinfrastruktur erwogen? Begründung: In den letzten sechs Monaten kam es zu einigen Fällen von Trinkwasserverunreinigungen in hessischen Gemeinden: Langgöns (Ortsteile Niederkleen & Cleeberg) und der Ortsteil Weiperfelden der Waldsolms: Wegen nachgewiesener Enterokokken im Leitungsnetz wurde ein Abkochgebot ausgesprochen. Mossautal (Ortsteil Güttersbach): Meldung einer mikrobiologischen Belastung im Trinkwasser, mit anschließender Entwarnung. Wiesbaden: In der Landeshauptstadt wurde bei einer routinemäßigen Untersuchung eine bakterielle Verunreinigung mit Enterokokken festgestellt; ein Abkochgebot wurde angeordnet. Bad König (Ortsteil Momart) im Odenwaldkreis: Eine mikrobiologische Belastung im örtlichen Netz wurde gemeldet, woraufhin ein Abkochgebot eingesetzt wurde. Lich & Heppenheim: In beiden Orten wurden mikrobiologische Verunreinigungen im Leitungsnetz gemeldet (Enterokokken bzw. coliforme Keime). Wegen der Häufung der Fälle ist es wichtig, hier Klarheit für unseren Stadtteil zu haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Prüfung und Maßnahmen zum Wassergraben zwischen Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen

12.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 12.11.2025, OF 1149/9 Betreff: Prüfung und Maßnahmen zum Wassergraben zwischen Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen Vorgang: OM 7183/25 OBR 9; ST 1853/25 In der Stellungnahme der Stadt (ST 1853) wird ausgeführt, dass der entlang des Bahndamms und des Fußwegs verlaufende Wassergraben zwischen der Unterführung Niedwiesenstraße und der Straße An den 10 Ruthen dem Magistrat nicht bekannt sei. Tatsächlich ist jedoch vor Ort ein offener Wassergraben vorhanden, der ganzjährig Wasser führt. Dieses Wasser kann nicht versickern und staut sich regelmäßig. Die daraus resultierenden Probleme wurden bereits in der OM 7183/2025 beschrieben. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Vorhandensein und den Verlauf des Wassergrabens zwischen der Unterführung Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen zu überprüfen, die Ursache des permanenten Wasserabflusses bzw. -staus festzustellen, Maßnahmen zu ergreifen, um eine ordnungsgemäße Entwässerung sicherzustellen, und den Ortsbeirat über die Ergebnisse und geplanten Schritte zu informieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7183 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1853 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7798 2025 Die Vorlage OF 1149/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Trinkwasserstationen im Ortsbezirk 7 einrichten

11.11.2025 · Aktualisiert: 13.11.2025

Antrag vom 11.11.2025, OF 573/7 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Trinkwasserstationen im Ortsbezirk 7 einrichten Vorgang: OM 4352/23 OBR 7; ST 71/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Haushalt 2026 ausreichende Mittel für die Einrichtung von Trinkwasserstationen an folgenden Plätzen bereitzustellen: Arthur-Stern-Platz, Nähe Bücherschrank und Baruch-Baschwitz-Platz Alt Praunheim vor dem Seniorenheim Alt Hausen. Begründung: Die "Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit", herausgegeben vom Umweltbundesamt, nennt u. a. Trinkwasserspender, die in Gebäuden und im öffentlichen Raum installiert werden sollten. Die bisher in Betrieb befindlichen Trinkbrunnen befinden sich nur in der Innenstadt, in Bornheim oder Sachsenhausen. Im Ortsbezirk würden sich entsprechend die oben genannten Plätze im öffentlichen Raum eignen. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4352 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 71 Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: die_farbechten-Linke
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden - Finanzierung von flexiblen Verschattungsmöglichkeiten und Pflanzkübeln

11.11.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 11.11.2025, OF 1277/2 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden - Finanzierung von flexiblen Verschattungsmöglichkeiten und Pflanzkübeln Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für das Haushaltsjahr 2026 10.000 EUR für die Improvisation "grüner Zwischennutzungen" und Verschattungen auf der Freifläche des Kulturcampus Bockenheim in den Haushaltsplan 2026 einzustellen. Begründung: Das Areal des Kulturcampus ist einer der höchstversiegelten "Hot Spots" in Bockenheim und die Aufenthaltsqualität ist bei großer Hitze eigentlich gleich Null. Das hat z. B. das Kulturcampus-Open-Air Anfang Juli 2025 gezeigt. Keine Zeltüberdachung auf dem Gelände konnte ausreichend vor der Hitze schützen. Da mit einem Baubeginn für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) voraussichtlich erst ab 2030 zu rechnen ist, dürften auch andere (Um-)Baumaßnahmen nicht viel früher starten. Zwischennutzungen auf dem Kulturcampus, z. B. das EU-geförderte Projekt "Vision 31 - Kulturcampus gemeinsam gestalten" werden sehr begrüßt. Sie müssen im Außenbereich jedoch umfassend durch Begrünung hinsichtlich der Klimafolgenanpassung abgesichert werden. Zwischennutzungen ergeben vor allem dann Sinn, wenn die gesamte Außenfläche ebenso wie die zwischengenutzten Gebäude (z. B. Kunstbibliothek) durch Begrünung aufgewertet werden. Denkbar wären eine teilweise Entsiegelung und Bepflanzung der Waschbetonfläche im nördlichen Bereich oberhalb der Tiefgarage, oder auch direkt über der Tiefgarage, die Aufstellung größerer Holz- bzw. Metallcontainer, die auch höhere Bäume umfassen können und die später andernorts wiederverwertet werden können. Denkbar wäre auch der Aufbau von holzgeständerten Pergolen, z. B. entlang der Nordseite der Kunstbibliothek. Bei mehr Begrünung ist dringend ein Wasseranschluss erforderlich, damit eventuelle Patinnen und Paten die Bewässerung sicherstellen können. Um gestalterische Grün-Qualität als Zwischennutzung auf dem gesamten Campus-Areal zu schaffen, wird eine Begehung zusammen mit dem Grünflächenamt und einer / einem Landschaftsarchitekt*in vorgeschlagen. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 105 2025 Die Vorlage OF 1277/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen 1 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE SPD LINKE
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Integrierte Wasseragenda 2050

11.11.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 11.11.2025, NR 1441 Betreff: Integrierte Wasseragenda 2050 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine integrierte Wasseragenda 2050 für die Stadt Frankfurt am Main erarbeiten zu lassen und vorzustellen. Mit der Wasseragenda 2050 soll über das vorliegende Wasserkonzept 2030 hinaus die Wasserversorgung (Trink- und Brauchwasser) der Stadt Frankfurt am Main langfristig und nachhaltig gesichert werden. Die Wasseragenda 2050 soll darüber hinaus gemäß den Bedürfnissen umliegender Gemeinden so aufgebaut werden, dass Versorgungsangebote an diese gemacht werden können. Die Wasseragenda 2050 soll auf folgenden Elementen aufbauen: 1. der Magistrat wird gebeten, eine Wasserbedarfsanalyse zu erstellen, in der aufgelistet wird, welche Wassermengen für welche Bedürfnisse (häusliche Trinkwasserversorgung, gewerbliche/industrielle Wasserversorgung, temporäre Nutzung in der Landwirtschaft, Bewässerung von Grünflächen und Bäumen, Grundwasserinfiltration, usw.) in Zukunft in der Stadt benötigt werden. Auf diesen Feststellungen basierend soll geprüft werden, wie die Wasserversorgung der Stadt Frankfurt am Main unter der Prämisse einer steigenden Einwohnerzahl und einer nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen weiterhin sicher gewährleistet werden kann. 2. der Magistrat wird gebeten zu prüfen: a. welche baulichen und strukturellen Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Grundwasseranreicherung im Stadtwald zu steigern. Hierfür soll gemeinsam mit der Hessenwasser GmbH als Gesellschafterin geprüft werden, welche Maßnahmen und Investitionssummen anfallen, damit eine möglichst effektive Anbindung der Wasserressourcen des Stadtwaldes und aktivierungswürdiger Brunnen auf Stadtgebiet an bestehende Versorgungsnetze gelingt; b. in welchen realistischen Zeiträumen die als notwendig erachteten Maßnahmen umgesetzt werden können; c. und welche weiteren technischen Möglichkeiten zur Verfügung stehen oder bis 2050 denkbar sind, um die Frankfurter Wasseragenda 2050 im Sinne der Versorgung und des Umweltschutzes zu optimieren. Begründung: Das Wasserkonzept der Stadt Frankfurt von 2018 betrachtet gegenwärtig den Zeitraum bis 2030. Dies bedeutet, dass die Stadt ein neues und nachhaltigeres Anschlusskonzept benötigt, um die Wasserversorgung der Stadt Frankfurt wirklich langfristig sicherstellen zu können. Dabei darf es nicht die einzige Lösung sein, steigende Bedarfsmengen von Wasser von außen nach Frankfurt zuzuführen. Frankfurt verfügt bereits über solide Versorgungsinfrastrukturen, die z.B. im Stadtwald weiter ausgebaut oder ertüchtigt werden können. Eine zusätzliche Steigerung der Ressource im Sinne der Wiederverwertung von Abwasser zeigt sich derzeit indes nachweislich weder qualitätstechnisch, noch wirtschaftlich sinnvoll für Frankfurt. Ziel solcher Maßnahmen muss es jedoch künftig sein, das Netz der kommunalen Wasserversorgung der Stadt Frankfurt stetig zu optimieren. So kann Frankfurt zu einem konstruktiven Miteinander in der Region zu einer möglichst effizienten Nutzung der Wasserreserven beitragen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 25.11.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1441 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 674/23), FDP und AfD (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1441 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (=Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 674/23) und FDP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) AfD (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1441 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 674/23), FDP, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage NR 1441 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 674/23), FDP, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung); Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6971, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

Partei: FDP
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Ideen

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Mehr Verschattung - stadtweit

27.07.2022

Es sollten Plätze und breite Gassen möglichst verschattet werden, sodass sich die Stadt im Sommer nicht so stark erwärmt. Es muss deutlich mehr getan werden wie bisher, neben dem Pflanzen von Bäumen und Büschen kann man auch Sonnensegel in der ganzen Stadt installieren, sodass sich der Asphalt nicht so aufheizt. An der dann verschatteten Konstabler- und Hauptwache könnte man zusätzlich Nebeldüsen errichten, die die Zeil und die Innenstadt noch zusätzlich etwas herunterkühlen. In Zukunft wird es sonst nachts unerträglich werden in der Stadt. Man kann das Thema nicht mehr einfach ignorieren, man muss endlich effektive Maßnahmen gegen schwüle Tropennächte diskutieren und handeln.

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28

Werbung und Gebäudebeleuchtung abschalten um Energie zu sparen

12.07.2022

Gebäudefasadenbeleuchtungen (aller Gebäude) generell aus lassen. Beleuchtete Werbetafeln und Digitale-Werbetafeln generell aus lassen. Werbe- und Schaufensterbeleuchtung von Geschäften spätestes um 22:00 Uhr abschalten und frühestens um 7:00 Uhr wieder einschalten.

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Agri Photovoltaik im Grüne Soße Anbau

08.07.2022

In der FAZ vom 8. Juli 2022 erschien ein Artikel : Wein und Energie vom Fuchsberg über den Anbau von Wein unter transparenten, hoch aufgeständerten Solarmodulen. Vorschlag: ein Versuchsfeld für den Grüne Soße Anbau, Schatten liebende Kräuter , in Oberrad um gleichzeitig - bei schonenden Umgang mit Flächen - auf Frankfurter Gemarkung Lebensmittel und Strom zu erzeugen.

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Konzept zur Vermeidung von Lichtverschmutzung

05.07.2022

Die Stadt Frankfurt braucht dringend ein Konzept zur Vermeidung von Lichtverschmutzung. Die Städte werden weltweit immer heller, das hat Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und den Menschen. Der Tag-Nacht-Rhytmus bei Mensch und Tier wird gestört, die Lebewesen stehen unter Stress und das Insektensterben wird beschleunigt. Die Fachgruppe Dark Sky empfiehlt dazu vor allem folgende Punkte: - Künstliches Licht nachts nur einsetzen, wenn es unbedingt notwendig ist. Insbesondere naturnahe Bereiche sollten nicht beleuchtet werden. - Licht sollte mithilfe von voll abgeschirmten Leuchten nur dorthin gelenkt werden, wo es benötigt wird, auf die Verkehrs- oder tatsächlich zu beleuchtende Fläche. Insbesondere sollten keine Naturelemente (Bäume, Felsen, Gewässer) angestrahlt werden. Zudem darf kein Licht unnütz nach oben und horizontal abstrahlen. Diese Maßnahme hilft auch Blendung zu vermeiden. - Die Lichtmenge sollte möglichst gering gewählt werden, oft ist eine gleichmäßige Beleuchtungsstärke von wenigen Lux ausreichend. - Licht sollte nur bedarfsorientiert eingeschaltet werden, etwa durch Einsatz von Zeitschaltuhren, Schaltern oder Bewegungsmeldern. - Weißes Licht sollte möglichst wenige Blauanteile enthalten. Deswegen ist warmweißes und gelbes Licht mit einer äquivalenten Farbtemperatur von weniger als 2700 Kelvin (K), keineswegs aber über 3000 K, einzusetzen. Diese sollte man in das Konzept miteinbeziehen.

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Ladestation in der Stadt

30.05.2022

Es müssten viel mehr Ladestationen (50kw und mehr)in der Stadt aufgestellt werden. Ich würde mir ein Elektroauto kaufen wenn es alle 200 m Ladepukte geben würde. Nicht die E-Autos sind das Problem. Nur wenn man auf Miete wohnt und keine Garage oder festen Parkplatz hat ist es sehr schwierig auf E-Mobilität umzusteigen.

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Einrichtung eines Klimarats für Frankfurt

16.05.2022

Ein Klimarat für Frankfurt hätte das Ziel, zu individuellen Probleme und Fragen bei der Umsetzung eines nachhaltigen Alltags direkt mit den Bürgern in Kontakt zu kommen. Klimaräte sammeln Mitteilungen und Fragen über Umweltthemen und Klimaschutz im Alltag der Frankfurter und versuchen diese direkt zu klären. Vorbild ist der deutschlandweite "Bürgerrat Klima" von 2021 https://buergerrat-klima.de/ (nexusinstitut.de/buergerrat-klima-2021/) oder der aktuelle in Österreich stattfindende Klimarat https://klimarat.org/ Eine auf die Stadt Frankfurt reduzierte Kampagne wäre im Alltag der Stadtbevölkerung präsenter und für die Beteiligten greifbarer. Es könnten konkrete Maßnahmen erarbeitet werden, wie Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen in der Stadt umgesetzt werden könnten.

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7

Ladesäulen in Nieder Eschbach

09.05.2022

An der Ubahn Station Nieder Eschbach bieten sich hervorragende Möglichkeiten Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu installieren. Jegliche Versuche über die VGF und die Stadt dies anzuregen sind leider gescheitert. Also nun über die Ideen Plattform.

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4

Ukraine-Krieg: Elektrifizierung der städtischen Dienstwagenflotte

06.04.2022

Aufgrund des Krieges in der Ukraine und im Sinne der Umwelt sollte die städtische Dienstwagenflotte elektrifiziert werden. Es sollten nur noch elektrisch angetriebene Dienstwagen beschafft werden.

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21

Heizpilze verbieten

06.04.2022

Auf den ersten Blick scheint ein Heizpilz, vor allem in der Gastronomie, eine sehr gute Idee zu sein. Mit einer Heizung können Außenanlagen auch in der kalten Jahreszeit in der Gastronomie genutzt werden. Speziell das Rauchverbot in der Gastronomie hat den Heizpilz zu einem wahren Renner gemacht. Aber Studien haben ergeben, dass Gaspilze sehr viel Kohlendioxid in die Luft abgeben und somit negative Auswirkungen auf die Umwelt haben. Das hat dazu geführt, dass Gaspilze in vielen Staaten verboten worden sind. Heizpilze wurden in der Politik erst mit der Einführung des Rauchverbotes in Gaststätten zum großen Thema. Gastronomen stellten Heizpilze vor ihren Betrieben auf, damit die Raucher wenigsten nicht frieren, wenn sie zum Rauchen ins Freie müssen. Es zeigte sich jedoch schnell, dass die mit Gas betriebenen Heizpilze ein Risiko für die Umwelt darstellen.

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1

Fütterverbot

04.04.2022

Mehrsprachige Schilder die erklären dass das Füttern mit Brot den Gänsen und Enten schadet (das reine Verbot scheint nicht zu wirken und es fehlen Schilder im Bereich Staustufen, wo oft gefüttert wird)

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28

Energie und Wasser sparen im künftigen Schwimmbad

02.04.2022

Als regelmäßige Schwimmerin erlebe ich leidlich bei jedem Schwimmbadbesuch, wie sorglos manch Besucher*in mit der Ressource Wasser umgehet. Manch eine*r lässt sich ohne Not minutenlang vom warmen Wasser berieseln. Schon lange geht mir im Kopf herum, wie einfach eine digital/technische Lösung sein könnte, um die Besucher*innen zum Sparen von Wasser und letztendlich auch Energie bringen zu können. Die aktuelle Diskussion um das Sparen von Gas/Energie nehme ich zum Anlass, meine Idee hier zu platzieren, zumal gerade das neue Bad (Ersatz vom Panoramabad und künftig vom Rebstockbad) im Bau ist. Meine Idee: Beim Einlass erhält jede Person einen Chip (mit dem auch der Schrank zu schließen ist), auf dem ein Guthaben von X Liter (müsste von Profis definiert werden) Wasser ausgewiesen ist. Verbraucht die Person darüber hinaus mehr Wasser, wird dies (wie es auch bei der Abrechnung von Speisen und Getränken in Bädern und Thermen üblich ist), auf dem Chip gespeichert und beim Verlassen des Bades abgerechnet. Die Umsetzung dieses Vorschlags bringt meiner Auffassung nach nicht nur eine erhebliche Ersparnis für das einzelne Bad (und am Ende Steuerzahler*innen) sondern sensibilisiert für das gesamte und auch globale Problem der Verschwendung. Über einen hohen Zuspruch zu dieser Idee und einer damit hoffentlich verbundenen Umsetzung würde ich mich sehr freuen.

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3

KFZ Ladesäule in Oberrad

26.01.2022

Wann kommen die ersten Ladesäulen nach Oberrad? Als Nutzer eines Elektrofahzeugs ist es mir nicht möglich mein Fahrzeug in annehmbarer Entfernung zu meinem Wohnort zu laden. 2 öffentlich gut zugängliche Plätze, ohne Beeinflussung der Abfallwirtschaft oder sonstigem Verkehr, wären z.B. am Ende (Wendehammer) der Hildegard-Schaeder-Str. möglich.

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20

Grundwasser

22.01.2022

das Grundwasser wird von Grossbaustellen In den Main gepumpt. Mein Vorschlag weiter in den Stadtwald leiten.

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4

Volle Beleuchtung Parkplatz Ballsporthalle auch wenn keine Veranstaltung ist

04.11.2021

Ich beobachtet seit ca 2Wochen das jeden Abend/Nacht der komplette Parkplatz an der Ballsporthalle voll beleuchtet ist. Hintergründe dafür kenne ich nicht. Können Sie das Abstellen oder zu mindestens die Sinnhaftigkeit erläutern. Vielen Dank

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Keine subventionierten Parkplätze in einer der best angebundenen Orte Deutschlands

04.11.2021

Die Bürger der Innenstadt profitieren massiv durch Subventionierungen Ihrer Parkplätze. So müssen Sie monatlich für einen Parkplatz z.B. am Gericht anstelle der 172,55 Euro nur 60 Euro zahlen. Diese Subventionierungen tragen wir Bürger der Stadt. Grundsätzlich ist gegen Subventionen nichts einzuwenden, wenn sie das Leben verbessern oder vereinfachen und in diesem Sinne auch zwingend notwendig sind. Hier aber handelt es sich um einen Ort, der mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausgezeichnet angebunden ist. Anwohner die dennoch an diesem Ort ein Auto zwingend benötigen (z.B.Ärzte, Therapeuten, freiwillige Feuerwehr, Katastrophenschutz etc.) sollte die Subventionierung nach wie vor zustehen. Nicht jedoch der Allgemeinheit. Wenn man ein Auto in dieser Wohnlage dennoch meint zu brauchen, kann man dieses auch in öffentlichen Parkhäusern auf eigene Kosten abstellen. Denn lieber sehe ich das Geld dann in die Vergünstigung des öffentlichen Nahverkehr investiert, davon hat dann jeder was. Die Umwelt wird es ihnen ebenfalls danken.

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15

Lichtverschmutzung reduzieren und Energie einsparen (Go Green)

20.10.2021

Es gibt 2 Vorschläge: 1. Öffentliche Laternen auf Privatwegen Im Bereich des Mittleren Schafhofweg 55 und folgende Wege stehen Laternen auf Privatwegen. Diese sind annahmegemäß aus Sicherheitsgründen hier installiert worden. Nahezu alle Haushalte haben Bewegungsmelder, so daß diese Maßnahme keinen Sinn macht. Die Laternen machen die Zimmer in der Nacht taghell. Dies ist eine unnötige Verschwendung von Energie und eine Verschmutzung durch Licht, die die Gesundheit der Bürger beeinträchtigt. Diese Laternen sollten abgeschaltet werden. Ich bin sicher dies gibt es auch an anderen Stellen in der Stadt. 2. Laternen auf Nebenstrassen Auf den Nebenstrassen (z.B. Mittlerer Schafhofweg) brennen die ganze Nacht Strassenlaternen. Hier könnte man ebenfalls Energie sparen und die Verschmutzung durch Licht reduzieren. Lösungen könnten hier doch fokussierte Lichtabstrahlung durch LED sein. Alternativ oder zusätzlich könnten Bewegungsmelder sinnvoll sein. Ggf. wäre das Potential durch Nutzung von LED auch auf den befahrenen Strassen Frankfurts generell zu heben. Stadtteile: eher alle Stadtteile betroffen Aufgabenbereich: neben Energie und Umwelt sind hier sicher auch Gesundheit sowie Finanzen betroffen

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7

Die Straße soll wieder ruhiger werden

10.10.2021

Die Willmannstraße lädt ein schnell zu fahren und entgegen der Einbahnstraße zu fahren. Hier ist es notwendig einen Blitzer oder eine Überwachung aufzustellen.

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8

Wahlplakate ordentlich recyclen

29.09.2021

Wie wir nach den Kommunalwahlen bereits feststellen durften, werden die Laternenmasten etc. zwar eifrig mit Parteienwerbung plakatiert, allerdings bei der Entfernung ebensolcher Plakate läßt die Sorgfalt und der Eifer der Parteien dann doch stark zu wünschen übrig. Häufig verbleiben Reste von Plakaten, Zetteln, etc. an den Anbringungsstellen, oder in der Umwelt, da sie vom Wind, durch mangelhafte Anbringung oder Vandalismus runtergerissen wurden. Da die Parteien anscheinend nicht genau wissen, wie viele Plakate sie wo aufgehängt haben und diese nunmehr auch wieder allesamt einsammeln sollten, kommt es häufig vor, dass sich diese noch Monate später in Büschen und Bächen wiederfinden. Zudem ist das Material zur Anbringung immer billigstes Plastik, die Plakate häufig auch (Ausnahme sind hier die Grünen, Volt und teilw. Die Linke). Über die Farben, welche beim Druck zum Einsatz kommen ist nichts bekannt. Da Nachhaltigkeit bei uns selbst anfängt, ist daher notwendig: 1. Eine detaillierte Erfassung aller aufgehängten Plakate inkl. Geodaten durch die Parteien. Sollte dies nicht lückenlos nachgewiesen werden, so droht ein Bußgeld. 2. Plastikplakate verbieten. 3. Anbringung nur mit biologisch abbaubaren Systemen, z. B. Kordel oder Bioplastik. 4. Nur Biologisch abbaubare Farben für den Druck zu verwenden. 5. Deutlich den Verantwortlichen im Sinne des jeweiligen Rechts auf den Plakaten ausweisen. 6. Bei in der Umwelt verbliebenen Plakaten ein Bußgeld in gleicher Höhe wie für Hundekot einführen. Zudem wäre es wünschenswert, wenn sich Parteien an die von dem Bürga am Briefkasten ausgewiesenen Werbeverbote halten würden. Hier könnte man in der Wahlbenachrichtigung einen extra Aufkleber mit "Wahlwerbung, ja bitte" versenden, um Bürga in die Lage zu versetzen für Parteienwerbung eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Die Landtagswahlen stehen bald an. Hoffentlich haben wir in Frankfurt bis dahin das Problem in Griff!

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10

Unweltmässige Strassenbeleuchtung

25.09.2021

Hallo die bei uns verbauten Laternen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen das Licht ist zu hell und es werden dadurch Insekten angezogen und getötet. Daher wäre es richtig diese gegen Laternen zu tauschen. lg Hermann Stries

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Straßenlaternen mit Ladestation

21.07.2021

Kaputte oder neu aufzustellende Straßenlaternen sollten nur noch mit Ladestation realisiert werden. 230 V, 16A reichen völlig aus um Autos über Nacht aufzuladen. Dadurch wird gleichzeitig auch die Stadtluft und das Stadtklima besser und es wird leiser in der Stadt.

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5

Starkregenschutz für Alt-Sachsenhausen

20.06.2021

am Donnerstag den 3.6. wie am Samstag den 5.6. war besonders Alt-Sachsenhausen vom Starkregen besonders betroffen. Sämtliche Keller entlang der Großen Rittergasse und der Paradiesgasse sind voll gelaufen; hoher Sachschaden ist entstanden. Das ist nicht das erste Mal. Regelmäßig sind wir hier von den Starkregenereignissen besonders betroffen. Ich habe im Namen der Anwohner und besonders der Wirte die Stadt schon mehrfach darauf hingewiesen, jedoch nie eine Antwort erhalten. Offenbach hat es vorgemacht, wie man das Thema löst. Es ist erforderlich einen Überlauf direkt zum Main zu schaffen und der ist hier nicht weit. Das Regenwasser ergießt sich entlang der Paradiesgasse Richtung Main der Straßendamm am Deutschherrenufer verhindert den Fluss in den Fluss; Der Rückstau nicht nur in der Kanalisation, sondern auch im Grundwasser drückt in die Keller. Offensichtlich ist das Kanalsystem in der Paradiesgasse und der Großen Rittergasse zu klein bemessen. Es wird vorhergesagt, dass diese Ereignisse zukünftig häufig eintreten werden. Wir fordern, dass grundsätzliche Überlegungen von der Stadt angestellt werden und sind bereit diese mit unseren Erfahrungen zu unterstützen. Die Starkregenfälle sind kein Jahrhundertereignis, daher müssen Lösungen gefunden werden Übrigens berichten Anwohner, dass die Ratten aus Ihren Löchern vertrieben und zahlreich auf der Paradiesgasse gesehen wurden. Das ist ein anderes Thema, ich wollte es nicht unerwähnt lassen.

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25

Mehr Müllkontrollen an den Wochenende

14.06.2021

Es ist unglaublich wie nach den Nächten am Wochenende bestimmte Plätze vermüllt sind. Die Stadt sollte an den Wochenenden, auch in den Abend- und Nachtstunden, mehr Präsenz zeigen. Man sollte mit den potentiellen Vermüllern das Gespräch suchen, aber auch Strafen verhängen. Es kann doch nicht sein, dass die Allgemeinheit für diese Müllentsorgung aufkommen muss.

Idee
10

Luft- und Lärmbelastung

14.06.2021

Alle 2-Takt-Motoren müssen in Frankfurt verboten werden. Die sind zu laut und die Luft stinkt mehrere Minuten lang nachdem sie vorbeigefahren sind.

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38

kostenloser ÖPNV

10.06.2021

Der Nahverkehr in Frankfurt sollte kostenlos werden. Dies würde zum Einen allen BürgerInnen die Teilhabe an gesellschaftlichen Aktivitäten ermöglichen. Es spielt aber auch im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung eine wesentliche Rolle. Damit die Stadt lebenswerter wird, sollten Autos aus den Kernbereichen der Städte weitgehend verschwinden. Nichts ist schöner, als grüne und verkehrsberuhigte Strassen und Plätze. Kostenloser Nahverkehr ist dazu ein wichtiger Baustein. Die Mehrkosten könnten solidarisch verteilt werden. Alle profitieren davon. So machen Geschäfte beispielsweise mehr Umsatz. Die Luft wird besser.

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10

Toiletten Bahnhofsviertel

10.06.2021

Es sollte für jeden Menschen prinzipiell die Möglichkeit geben, eine Toilette aufsuchen zu können. Das ermöglicht Reisenden das unkomplizierte Aufsuchen eines Wc und verhindert Wildpinkeln. Auch ist es eine Frage der Würde, dass jeder Mensch in einer gewissen Privatheit auf Toilette kann. Da die Toiletten vermutlich höher frequentiert sein werden könnte ein selbstreinigendes Design entworfen werden.