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Thema

Umwelt und Energie

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Klimafolgenanpassung? Wie weit darf die Innenverdichtung in unseren Stadtteilen noch gehen?

09.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2025, OF 1274/2 Betreff: Klimafolgenanpassung? Wie weit darf die Innenverdichtung in unseren Stadtteilen noch gehen? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten: 1. Wie viele bauliche Maßnahmen der Innenverdichtung (Gebäude in der "zweiten Reihe" von Wohnblöcken, Hinterhofbebauung) wurden in den letzten drei Jahren in Bockenheim und Westend genehmigt? Wie viele davon wurden umgesetzt? 2. Nach welchen Kriterien bewertet die Bauaufsicht derzeit Bauanfragen und Bauanträge hinsichtlich Hinterhofbebauungen und Innenverdichtungen in den Gründerzeitquartieren, insbesondere in Bockenheim und Westend? 3. Welche Rolle spielt dabei die Klimaanpassung durch Bewahrung und Erweiterung von Urbanem Grün (Bäume, Freiflächen, Dach- und Fassadenbegrünung etc.)? 4. Welche Regeln werden bezüglich des Versiegelungsgrades angelegt? 5. Welche Regeln werden für den Erhalt vorhandener Freiflächen und Bäume angelegt? 6. Wie geht die Bauaufsicht mit Anträgen zur weiteren Unterbauung von Innenbereichen durch Tiefgaragen um? 7. Inwieweit wird bei Innenverdichtungen das Klimareferat einbezogen? 8. Welche Möglichkeiten werden gesehen, Innenverdichtungen auch dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben? 9. Wie gedenkt der Magistrat, mit den in der BauGB-Novelle (Stand 6/25) vorgesehenen wohnungsbaulichen "Erleichterungen" umzugehen, die vorsehen, Neubauten im Zusammenhang bebauter Ortsteile (Innenbereich) nicht mehr nach Art und Maß der baulichen Nutzung zu bewerten, damit von Einfügungskriterien abzuweichen und noch höhere Innenverdichtungen zu ermöglichen? Begründung: In jüngster Vergangenheit wurden in Bockenheim zahlreiche Innenbereiche, insbesondere entlang der Leipziger Straße (z.B. Leipziger Straße 79 H 1-2) neu bebaut und zusätzlich stark versiegelt. Daneben bestehen immer noch langjährige Bauruinen (Leipziger Straße 32), die zu Versiegelung ohne Nutzen beitragen. Auch im derzeitigen Milieuschutzgebiet (z.B. Jordanstraße 5) werden neben Aufstockungen auch Hinterhofbebauungen auf bisherigen Freiflächen neu genehmigt. Diese waren im Zuge der Sanierung Bockenheim ausdrücklich als Freiflächen gesichert worden, um den Anliegern Grün und Wohnqualität zu gewährleisten. Kleinteilige Nachverdichtungen in Bestandsquartieren erfolgen in der Regel auf Grundlage von § 34 Abs.1 BauGB. Danach sind Baumaßnahmen zu genehmigen, wenn sie sich nach Art und Maß in die bauliche Umgebung einfügen. Das beinhaltet auch die Bebauung von Grundstücksteilen in der "zweiten Reihe" und von Freiflächen in den Hinterhofbereichen. Die Klimaanpassung in Bestandsquartieren zählt allerdings zu den größten Herausforderungen der Städte. Insbesondere die hochverdichteten Quartiere mit geschlossener Blockrandbebauung gelten als besonders hitzegefährdet und enthalten keine Wasserspeicherungsmöglichkeiten bei Starkregen. Zahlreiche Städte (z.B. Karlsruhe) haben das untersucht und plädieren bei der Innenverdichtung mit weiterem Wohnraum für ein äußerst vorsichtiges und klimaangepasstes Vorgehen, das die Zielkonflikte zwischen Wohnraumbeschaffung und Freiflächenerhalt berücksichtigt. Weder die Hessische Bauordnung (Neufassung) noch die BauGB-Novelle (s.o.) berücksichtigen derzeit diese Problematik und diese Zielkonflikte, sondern setzen ausschließlich auf den beschleunigten Bau von Wohnraum. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, weitere Innenverdichtungen nur zuzulassen, wenn Freiraum ausreichend erhalten bleibt, der Versiegelungsgrad gering ausfällt und keine neuen Hitzeinseln entstehen, wenn eine klimaangepasste Bauweise erfolgt (Begrünung) oder ein sonstiger stadtklimatischer Ausgleich erfolgt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Möglichkeiten für eine Stadtteilküche im Paradieshof prüfen

09.10.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2025, OF 1545/5 Betreff: Möglichkeiten für eine Stadtteilküche im Paradieshof prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob im Paradieshof die Schaffung einer Stadtteilküche im städtischen Eigenbetrieb möglich ist, und ob gewährleistet werden kann, dass dort täglich gesunde Mahlzeiten zu einem Preis von maximal 1,50 Euro pro Portion angeboten werden. Begründung: Seit Jahren steht der Paradieshof leer uns ist ungenutzt. Er wäre als Stadtteilküche sehr gut geeignet und wäre alle Bürger*innen im Ortsbezirk gut erreichbar. Die Einrichtung von Stadtteilküchen im Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt kann ein wichtiger Schritt sein, um das soziale Miteinander in den Stadtteilen zu stärken und die Versorgung mit gesunden, bezahlbaren Mahlzeiten für alle zu gewährleisten. Stadtteilküchen sind öffentlich zugängliche Orte im Stadtteil, an denen alle Bürger*innen die Möglichkeit haben, gemeinsam günstig und gesund zu essen. Solche Küchen sind heute mehr als reine Essensausgaben: Sie können als moderne Begegnungsorte dienen, die Gemeinschaft und Teilhabe fördern, und sind Teil einer zukunftsorientierten öffentlichen Infrastruktur, die auf die Bedürfnisse der Stadtgesellschaft eingeht. Stadtteilküchen leisten einen Beitrag zur Sorge-Infrastruktur, indem sie nicht nur günstige und gesunde Mahlzeiten bieten, sondern auch soziale Kontakte ermöglichen und gemeinschaftliches Leben im Quartier fördern. Sie entlasten insbesondere Menschen mit geringem Einkommen, stehen aber ausdrücklich allen offen und wirken damit Isolation und Einsamkeit entgegen. Darüber hinaus bieten Stadtteilküchen die Chance, regionale und nachhaltige Lieferketten zu stärken. Durch den bevorzugten Einkauf von regionalen und Lebensmitteln aus ökologisch verantwortungsvoller Erzeugung können lokale Wertschöpfung und eine umweltfreundliche Ernährung gefördert werden. Damit wirken Stadtteilküchen als Ankerpunkte für eine nachhaltige Stadtentwicklung und regionale Wirtschaftskreisläufe. Die Stadt Frankfurt hat sich mit der Unterzeichnung des Urban Food Policy Pact 2015 verpflichtet, ein faires, nachhaltiges und inklusives Ernährungssystem zu fördern. Die Einrichtung von Stadtteilküchen wäre ein konkreter Schritt, diese Selbstverpflichtung mit Leben zu füllen. Mit Stadtteilküchen kann die Stadt Frankfurt im Ortsbezirk einen wichtigen Beitrag zu mehr Ernährungsgerechtigkeit, sozialer Teilhabe und nachhaltiger Stadtentwicklung leisten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1545/5 wurde zurückgezogen.

Partei: Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Ausstattung aller öffentlichen Gebäude mit Vogelschutzfolien

08.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2025, OF 1275/2 Betreff: Ausstattung aller öffentlichen Gebäude mit Vogelschutzfolien Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, alle im Eigentum der Stadt Frankfurt befindlichen öffentlichen Gebäude im Ortsbezirk 2, insbesondere Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäude, Büchereien, Sporthallen und Kulturstätten, sukzessive mit wirksamen Vogelschutzfolien an den Glasflächen auszustatten, um Kollisionen von Vögeln mit Fensterscheiben zu vermeiden. Begründung: Kollisionen mit Glasflächen zählen zu den häufigsten Todesursachen bei Vögeln in urbanen Räumen. Schätzungen zufolge sterben allein in Deutschland jedes Jahr mehrere Millionen Vögel durch Zusammenstöße mit Fensterscheiben, weil sie aufgrund von Spiegelungen oder Transparenz Hindernisse nicht erkennen können. Auch in Frankfurt ist dieses Problem an vielen öffentlichen Gebäuden erkennbar. Die Stadt hat als öffentliche Hand eine besondere Vorbildfunktion und kann mit der flächendeckenden Nachrüstung ihrer Gebäude einen wichtigen Beitrag zum Arten- und Tierschutz leisten. Vogelschutzfolien sind eine wirksame, erprobte und kostengünstige Maßnahme, um Vogelunfälle zu vermeiden. Moderne Folienlösungen beeinträchtigen weder die Ästhetik der Gebäude noch die Lichtdurchlässigkeit der Fenster wesentlich und können bei Sanierungen oder Fassadenreinigungen unkompliziert mitinstalliert werden. Darüber hinaus könnte die Stadt bei zukünftigen Bauprojekten bereits in der Planungsphase darauf achten, dass Glasflächen vogelfreundlich gestaltet werden, z.B. durch strukturierte Gläser oder integrierte Markierungen. Mit einer solchen Maßnahme würde Frankfurt ein starkes Signal für den Schutz der Biodiversität setzen und zugleich seiner ökologischen Verantwortung gerecht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Wasserlache vor der Buchhandlung Eselsohr dauerhaft verhindern

08.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2025, OF 1241/2 Betreff: Wasserlache vor der Buchhandlung Eselsohr dauerhaft verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die wiederkehrende Wasserlache an der barrierefreien Gehwegabsenkung vor der Buchhandlung Eselsohr, Am Weingarten / Ecke Wurmbachstraße, dauerhaft zu verhindern. Begründung: Anregung eine Bürgerin. Seit der Absenkung des Gehwegs bildet sich im genannten Bereich bei Regen regelmäßig eine größere Wasserlache. Dadurch ist es insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen, Familien mit Kinderwagen oder ältere Menschen nicht möglich, die Straßenseite trockenen Fußes zu wechseln. Dies stellt eine Barriere für den Fußverkehr dar und steht im Widerspruch zu dem Ziel, eine sichere und barrierefreie Infrastruktur im öffentlichen Raum zu schaffen. Eine Prüfung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung der Entwässerung ist daher dringend erforderlich. Anlage: (Quelle: Der Ersteller der Aufnahmen ist der Antragstellerin mit Namen und Anschrift bekannt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Hochwasserschutzmaßnahmen für Grundstücksbesitzer am Urselbach

08.10.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2025, OF 619/8 Betreff: Hochwasserschutzmaßnahmen für Grundstücksbesitzer am Urselbach Laut Aussagen einiger Grundstücksbesitzer entlang des Urselbachs im Ortsbezirk 8, insbesondere im Abschnitt vom Klärwerk bis zur Seibertsgasse, seien Bachanrainer zu Massnahmen aufgefordert worden. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu erläutern, um welche Maßnahmen es sich hierbei handelt Begründung: Der Ortsbeirat steht in seiner Gesamtheit wegen des Hochwassers unter erhöhter Beobachtung durch die Bevölkerung aus Niederursel. Das Thema ist von hohem Interesse aller durch das Hochwasser gefährdeter Anwohner. Um darüber Auskunft geben zu können, welche Maßnahmen im Einzelnen durch die Stadt angedacht und vollzogen werden sollen, ist auch eine regelmäßige Unterrichtung des Ortsbeirates notwendig. Daher bitte wir den Magistrat um eine adäquate Auskunft, um die Bürger entsprechend zu unterrichten Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 619/8 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Neubeginn am Kulturcampus - Abriss des Juridicums und Neubau für die HfMDK

08.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2025, OF 1232/2 Betreff: Neubeginn am Kulturcampus - Abriss des Juridicums und Neubau für die HfMDK Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, 1. Den Abriss des bestehenden Juridicums vorzubereiten und umzusetzen, da der Erhalt aus städtebaulichen und ökologischen Gründen nicht vertretbar ist. 2. Eine umfassende Neugestaltung des Standortes zu planen und durchzuführen, die eine moderne Hochschule für Musik und Darstellende Kunst mit allen Fakultäten an einem gemeinsamen, energieeffizienten und nachhaltigen Kulturcampus ermöglicht. 3. Bei den Planungen die Revitalisierung des gesamten Stadtteils durch vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für Bildung, Kultur und Stadtgesellschaft sicherzustellen. Begründung: Das Juridicum ist in seiner aktuellen Substanz nicht mehr sanierungsfähig. Hervorgehobene bauliche Defizite, ökologische Probleme durch grundwasserbedingte Schäden und eine veraltete Infrastruktur sprechen klar für einen Neubeginn. Aus Wirtschaftlichkeits- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ist ein Erhalt des Gebäudes nicht zielführend. Über lange Zeiträume betrachtet bietet ein Neubau deutlich bessere CO2-Bilanzen und erfüllt moderne Anforderungen an Energieeffizienz und Nutzungskonzept. Die Ortsbeirat 2 positioniert sich eindeutig für den Abriss des Juridicums und unterstützt eine mutige Neubauplanung, die den Kulturcampus zu einem lebendigen, zukunftsfähigen Ort für Bildung, Kultur und Stadtgesellschaft macht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Kiezhausmeister*innen für die Bestände der ABG in Bockenheim - gegen weitere Vermüllung!

07.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, OF 1238/2 Betreff: Kiezhausmeister*innen für die Bestände der ABG in Bockenheim - gegen weitere Vermüllung! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mit der ABG dahingehend zu verhandeln, dass diese innerhalb ihrer Bestände aber auch im umgebenden Außenraum Dienstleiter einsetzt, die sich als Kümmerer (Kiezhausmeister*innen) u.a. für mehr Sauberkeit, rasche Sperrmüllbeseitigung und entsprechende Kontrolle einsetzen; 2. hierbei insbesondere die Bestände zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße (Jordanischer Park, Sackgasse Jordanstraße 45-47) in den Fokus zu nehmen; 3. dabei auch den Mieterinnen und Mietern in regelmäßigen Sprechstunden zur Verfügung zu stehen. 4. Der Magistrat wird des Weiteren aufgefordert, auch mit anderen Wohnungsbaugesellschaften, die im Stadtteil Bockenheim Bestände verwalten (u.a. entlang Große Seestraße und Schlossstraße - GWH und NH) dementsprechend über mehr Verantwortungsübernahme hinsichtlich Sauberkeit der eigenen und umliegenden öffentlichen Räume zu verhandeln. Begründung: Der Stadtteil Bockenheim vermüllt zusehends. Müll und Sperrmüll sammeln sich insbesondere (natürlich nicht nur) im Umkreis von Siedlungsbeständen der Wohnungsbaugesellschaften. Regelmäßig und besonders auffallend stellt sich die Situation im westlichen Bereich der Jordanstraße (siehe Fotos anbei) dar. Hier werden immer wieder Sperrmüllablagerungen beobachtet, aber nicht gemeldet. Zudem werden die Hausdurchgänge zur Adalbertstraße und Schloßstraße nicht sauber gehalten. Falschparker*innen, Graffitis, Schmierereien auf Schaltkästen und überquellende Altkleidercontainer kommen hinzu. Der Ortsbeirat begrüßt die Neubau- und Energiepolitik der ABG (FR vom 26.09.25) ebenso wie die angeblich mehr als 145 Mio. Euro, die die ABG im Jahr 2024 in bauliche Instandhaltungsmaßnahmen investiert hat. In die Pflege der Bestände und insbesondere ihrer Quartiersumgebung wird jedoch zu wenig investiert. Hier braucht es Kümmerer und Ansprechpersonen, die auch die räumliche Umgebung der Bestände im Blick haben und damit auch zu einem besseren Image beitragen können. Regelmäßige Sperrmüllprobleme stellen sich auch in und vor den Siedlungsbeständen (Große Seestraße und Schloßstraße) und der Vonovia (Schloßstraße/ Friesengasse). Der Ortsbeirat verweist auf gute Erfahrungen, sowohl in Berliner Stadtteilen (Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg) als auch z.B. in Köln-Kalk hin. Kiezhausmeister*innen haben einen explizit weiteren Handlungsraum als klassische Hausmeisterinnen und Hausmeister. Die Berliner Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE setzt Kiezhausmeister*innen explizit mit dem Ziel ein, auch die öffentlichen und halböffentlichen Flächen im Quartier zu überwachen und Vermüllung sofort zu melden. Siehe auch: https://www.gag-zuhause.de/veedel/veedelshausmeister-k alk https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/poli tik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/oeffentlicher-raum/kiezh ausmeister-in-friedrichshain-kreuzberg-1512591.php Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Wappenstein als Zeugnis der Heddernheimer Geschichte erhalten

06.10.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 624/8 Betreff: Wappenstein als Zeugnis der Heddernheimer Geschichte erhalten Vorgang: B 27/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, Für das heimatgeschichtlich wichtige Projekt einer steinmetztechnischen Instandsetzung des Naturstein-Wappens an der äußeren Chorwand der denkmalgeschützten Kirche St. Peter und Paul, Oranienstraße 16 c, werden dem Heddernheimer Ortsausschuss der kath. Pfarrei St. Katharina von Siena aus Mitteln des Ortsbeiratsbudgets 3.500,- EUR zugewendet. Begründung: Das an der äußeren Chorwand der früheren Pfarrkirche angebrachte Allianzwappen der Familien von Riedt und Knebel von Katzenelnbogen ist ein steinernes Zeugnis der Heddernheimer Geschichte. Die Familie von Riedt hatte im 17. und 18. Jahrhundert die Lehnsherrschaft über den Ort. Insbesondere unter Philipp Wilhelm Freiherr von Riedt nahm das im Dreißigjährigen Krieg weitgehend zerstörte Dorf einen wichtigen Aufschwung in den Bereichen Wirtschaft, Infrastruktur, Bildung und Religion. Zusammen mit seiner Ehefrau Eleonore geborene Freiin Knebel von Katzenelnbogen erbaute von Riedt 1740 das Heddernheimer Schloss (Alt-Heddernheim 30). Ursprünglich über dem Eingang zu der nicht mehr existierenden Kapelle seines herrschaftlichen Hauses angebracht, ist der Zierstein mit den Familienwappen 1840 bei der im wesentlichen von Geldmitteln der Familie von Breidbach-Bürresheim gen. Riedt errichteten neuen katholischen Kirche auf dem Grundstück Alt-Heddernheim 40 über deren Eingangsportal gut sichtbar verbaut worden. Als diese erste Kirche St. Peter und Paul 1891 einem Brand zum Opfer fiel, konnte der Wappenstein offenbar geborgen und an der anschließend errichteten neugotischen Kirche auf dem benachbarten Grundstück Oranienstraße 16 c angebracht werden. Die schwarzen Brandspuren an dem Naturstein sind immer noch zu sehen. Der Wappenstein mit seinem Fundament ("Plinthe") ist in einem schlechten Zustand (Risse, Ausbrüche) und muss für die Zukunft dringend gesichert werden. Der Ortsausschuss der Pfarrei kann die Sanierung nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren. Im Kontext der angestrebten Aufwertung des Schlosses als markantes Gebäude der Heddernheimer Geschichte (Magistratsbericht B 27/2025) liegt die Instandsetzung des Wappensteins im öffentlichen Interesse. Ein Kostenangebot ist dem Antrag beigefügt. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.01.2025, B 27 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 440 2025 Die Vorlage OF 624/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)

Parteien: CDU, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Straße der Nationen in Umweltzone einbeziehen

05.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1759/1 Betreff: Straße der Nationen in Umweltzone einbeziehen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Straße der Nationen in die bestehende Frankfurter Umweltzone aufzunehmen. Begründung: Die Frankfurter Umweltzone wurde am 1. Oktober 2008 eingerichtet, um die Luftqualität im Stadtgebiet nachhaltig zu verbessern. Seit dem 1. Januar 2012 dürfen innerhalb dieser Zone nur noch Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette verkehren. Damit besteht die Umweltzone seit über 15 Jahren, und insbesondere der Messe- und Lieferverkehr hatte in dieser Zeit mehr als ausreichend Gelegenheit, die jeweiligen Fahrzeugflotten an moderne Umweltstandards anzupassen. Die Straße der Nationen bildet eine bedeutende Verkehrsachse und verläuft zwischen Messegelände, Europaviertel, Rebstockviertel und Kuhwaldsiedlung. Während der Einrichtung der Umweltzone existierte entlang dieses Abschnitts noch keine nennenswerte Wohnbebauung. Heute hat sich die Situation grundlegend verändert. Das Europaviertel ist nahezu vollständig bebaut und zahlreiche Wohnhäuser und öffentliche Einrichtungen liegen in unmittelbarer Nähe zur Straße der Nationen, darunter eine Grundschule, Sportplätze sowie Kindergärten. Dadurch ist eine deutlich höhere Zahl an Bewohnerinnen und Bewohnern, insbesondere an Kindern, dauerhaft den Emissionen des dortigen Verkehrs ausgesetzt. Gerade im Bereich des Messe- und Lieferverkehrs kommt es regelmäßig zu erhöhten Stickstoffdioxid- und Feinstaubkonzentrationen, die die Luftqualität im Umfeld erheblich beeinträchtigen. Die bisherige Ausklammerung dieser Straße aus der Umweltzone führt daher zu einer sachlich nicht mehr gerechtfertigten Ungleichbehandlung gegenüber den angrenzenden Straßenzügen, die bereits den strengeren Regelungen unterliegen. Mit Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie (EU) 2024/2881 zur Verbesserung der Luftqualität im Dezember 2024 werden die zulässigen Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid in der Europäischen Union nochmals deutlich verschärft. Diese neuen Grenzwerte müssen ab dem 1. Januar 2030 eingehalten werden. Um die künftigen Vorgaben erfüllen und mögliche EU-Vertragsverletzungsverfahren vermeiden zu können, ist eine frühzeitige Anpassung und Erweiterung der Frankfurter Umweltzone erforderlich. Die Einbeziehung der Straße der Nationen trägt somit wesentlich zur Verbesserung der Luftqualität, zur Gesundheitsvorsorge für Anwohnerinnen und Anwohner sowie zur Erreichung der Klimaneutralität der Stadt Frankfurt bis 2035 bei. Sie entspricht zudem den Zielen des Masterplans Mobilität Frankfurt 2030+ und des Luftreinhalteplans Hessen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 46 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag sich mit der Vorlage OF 1759/1 nicht zu befassen. Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage OF 1759/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Befassung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Tel-Aviv-Platz begrünen und entsiegeln

05.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1763/1 Betreff: Tel-Aviv-Platz begrünen und entsiegeln Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Planung vorzubereiten, den Tel-Aviv-Platz zu entsiegeln und stärker zu begrünen und dem Ortsbeirat vorzustellen. Dies könnte als flankierende Maßnahme bei der Neugestaltung des Europagartens umgesetzt werden. Begründung: Der Tel-Aviv-Platz heizt sich im Sommer extrem auf. Daher sind eine Entsiegelung sowie stärkere Begrünung dringend erforderlich. Die mobilen "Grünen Zimmer" helfen hierbei nicht. Der Platz wird aktuell zum Rasen mit E-Scootern missbraucht. Als positives Beispiel kann der Rathausvorplatz von Paris dienen, auf dem ein Stadtwald errichtet wurde. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf das Klima aus, sondern lädt auch zum Flanieren kann. Quelle: sortiraparis.com Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 1763/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Griesheim: Klimaneutraler Gewerbepark Griesheim als Leuchtturmprojekt - für nachhaltige Wirtschaft und aktiven Klimaschutz

04.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 1309/6 Betreff: Griesheim: Klimaneutraler Gewerbepark Griesheim als Leuchtturmprojekt - für nachhaltige Wirtschaft und aktiven Klimaschutz Die Stadt Frankfurt hat sich als "Green City" positioniert und mit dem "Masterplan 100% Klima-schutz" sowie der Anpassungsstrategie an den Klimawandel verpflichtet, bis 2035 klimaneutral zu werden. Der Industriepark Griesheim sollte deshalb zu einem Leuchtturmprojekt für nachhaltige Gewerbegebiete werden und die Stadt Frankfurt/M als Kommune Vorbild sein. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 6 beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Bebauungsplan 944 für den ehemaligen Industriepark Griesheim in der Planung und Umsetzung folgende Punkte zu berücksichtigen und deren Umsetzung eng zu begleiten: 1. Der Gewerbepark soll insgesamt CO2-neutral sein und nur mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden 2. Zur Kühlung der Rechenzentren darf nur Wasserkühlung zur Anwendung kommen, damit die Abwärme als Heizenergie und ggf. auch zur Stromerzeugung genutzt werden kann. Der "Green IT"-Gedanke ist entsprechend umzusetzen 3. PV-Anlagen auf den Gebäudedächern sind obligatorisch vorzusehen 4. Dachflächen, die aus technisch Gründen nicht für PV-Anlagen genutzt werden können, werden obligatorisch begrünt 5. Die Gebäudehülle der Rechenzentren und auch ansonsten architektonisch anspruchslosen Gebäuden, sind auf größeren fensterlosen Flächen obligatorisch mit einer Fassadenbegrünung zu versehen (Dach- und Fassadenbegrünungen im Rahmen des Bebauungsplans für den IP Griesheim können vorgegeben werden, auch wenn die Stadt Frankfurt /M dafür keine allgemeingültige Satzung vorhält) 6. Ein durchgehender Radweg im Bereich des Mainufers (nicht nur die Stroofstraße begleitend) ist als Bestandteil der Radwegverbindung zwischen Gutleut und Höchst sicherzustellen 7. Der Fortbestand der Eventlocation "Westcoast" ist sicherzustellen. Zukünftige Gastronomieflächen (z.B. Orange Beach) sind mitzudenken 8. Flächen zum Mainufer hin und direkt am Mainufer sind zu entsiegeln und landschaftsarchitektonisch aufzuwerten, wo dies dem Bespielen der bestehenden Eventfläche nicht im Wege steht. Insgesamt soll mehr Grünfläche als im heutigen Bestand entstehen Begründung: Begrünung und Entsiegelung als Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen Der Klimawandel führt zu einer Zunahme von Hitzetagen, Starkregenereignissen und einer Verschärfung des urbanen Hitzeinseleffekts. Studien des Deutschen Wetterdienstes und des Umweltbundesamtes zeigen, dass begrünte Dächer und Fassaden sowie entsiegelte Flächen messbar zur Kühlung des Mikroklimas beitragen, die Luftqualität verbessern und die Biodiversität fördern. In Frankfurt am Main stieg die Anzahl der Hitzetage (Tage mit Temperaturen über 30°C) seit den 1950er Jahren von durchschnittlich 5 auf über 20 pro Jahr - mit weiter steigender Tendenz. Begrünte Flächen wirken wie natürliche Klimaanlagen: Sie verdunsten Wasser, filtern Feinstaub und binden CO2 . Die Entsiegelung von Flächen am Mainufer reduziert zudem das Risiko von Überschwemmungen, da versiegelte Böden kein Regenwasser aufnehmen können und so die Kanalisation überlasten. Ökostrom und CO2-Neutralität als aktiver Klimaschutz Der Ausbau erneuerbarer Energien ist entscheidend, um die Treibhausgasemissionen zu senken und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Rechenzentren und Gewerbebetriebe gehören zu den größten Stromverbrauchern - ihr Betrieb mit Ökostrom vermeidet tonnenweise CO2-Emissionen jährlich. Die Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren für Heizung und Stromerzeugung steigert die Energieeffizienz und reduziert den Bedarf an fossilen Energieträgern. Dies ist nicht nur ein Beitrag zum globalen Klimaschutz, sondern auch eine Investition in die Zukunftsfähigkeit des Standortes in Griesheim. Unternehmen und Mieter*innen suchen zunehmend nach nachhaltigen Standorten, um ihre eigenen Klimaziele zu erreichen. Synergien für Gesundheit, Wirtschaft und Lebensqualität Nachhaltige Stadtentwicklung ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit: Begrünte Gebäude und entsiegelte Uferbereiche steigern die Attraktivität des Gebiets, fördern die Naherholung und stärken die lokale Wirtschaft - etwa durch die Ansiedlung zukunftsorientierter Unternehmen und die Sicherung von Event- und Gastronomiestandorten. Gleichzeitig sinken langfristig die Kosten für Klimafolgenanpassung (z.B. Hitzeaktionspläne, Hochwasserschutz). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1309/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Nachfrage: Fassadenbegrünung, Solaranlage und Klimatisierung der Aula am LessingGymnasium

02.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2025, OF 1244/2 Betreff: Nachfrage: Fassadenbegrünung, Solaranlage und Klimatisierung der Aula am Lessing-Gymnasium Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in den ST 663/2024 und 473/2024 genannten Maßnahmen umzusetzen bzw. zu prüfen und berichten, warum eine Umsetzung diesbezüglich nicht erfolgt. Sollten die finalen Maßnahmen aus zeitlichen Gründen nicht umsetzbar sein, dann sollten zumindest Übergängslösungen, wie beispielsweise die im Vor-Ort Termin 2023 genannten Fensterfolien montiert und die Verschattung ggfs. des Foyers, rechtzeitig zum Frühjahr 2026 vorgenommen werden. Begründung: An der Schule werden in den Sommermonaten häufig Temperaturen über 30° Grad in den Räumen gemessen. Dies sind keine gesunden Arbeits- und Lernbedingungen. Schließlich sind Konzerte/Veranstaltungen mit vollbesetzter Aula bei solchen Temperaturen auch nicht uneingeschränkt durchführbar. Der Handlungsbedarf wurde seinerzeit ausreichend festgestellt, nunmehr gilt es die Maßnahmen umzusetzen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Parteien: CDU, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Kinder vor Giftködern schützen

30.09.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2025, OF 1767/1 Betreff: Kinder vor Giftködern schützen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Wir fragen den Magistrat: Was tut die Stadt Frankfurt dagegen, dass im direkten Umfeld von Schulwegen und Kinderspielplätzen immer häufiger Giftköder ausgelegt werden, obwohl diese Giftköder von Kindern fernzuhalten sind? Begründung: Auf dem Gehweg in der Kleyerstraße lagen Ende September nicht fachmännisch dokumentierte Giftköderboxen. Das kommt im Ortsbezirk 1 immer häufiger vor, vor allem auch im Umfeld von Spielplätzen und auf Schulwegen. Gebäudeeigentümer dichten ihre Gebäude nicht ab und gefährden ihr Umfeld auf sinnlose Weise mit Giften. Das ist auch eine Gefahr für den Artenschutz, gerade in Bezug auf Greifvögel. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1293 2025 Die Vorlage OF 1767/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Grünfläche in Alt-Hausen nicht im Unrat verkommen lassen

29.09.2025 · Aktualisiert: 30.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2025, OF 557/7 Betreff: Grünfläche in Alt-Hausen nicht im Unrat verkommen lassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit die Grünfläche in der Straße "Alt Hausen" gegenüber der Häuser 19-31 und direkt vor dem dortigen Speiserestaurant, nicht mehr als "öffentliche Toilette" von Menschen und Tieren zweckentfremdet wird. Begründung: Leider ist zu beobachten und zu riechen, gerade in der warmen Jahreszeit, dass in dieser kleinen Grünfläche Hundebesitzer ihr Lieblinge Gassi-führen, aber deren Hinterlassenschaften nicht beseitigen. Auch wird der Ort immer mehr von Zweibeinern als Toilette benutzt. Diese Unart hat zur Folge, dass man als Spaziergänger Gefahr läuft in diese Verschmutzungen zu treten. Auch für das angrenzende Restaurant ist es gerade im Sommer kaum noch möglich die Fenster zur Grünfläche hin zu öffnen, ohne dass penetranter, unappetitlicher Geruch in den Gastraum dringt. Bis spätestens zum Frühling sollte eine Lösung gefunden werden, diese Machenschaften zu unterbinden, damit die Fläche wieder für alle Passenten positiv und geruchsfrei genutzt werden kann. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 557/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und farbechte/Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Senckenberganlage 21 - Fahrradabstellflächen erweitern und Fahrradbügel montieren

25.09.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2025, OF 1240/2 Betreff: Senckenberganlage 21 - Fahrradabstellflächen erweitern und Fahrradbügel montieren Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang der Feuerwehrzufahrt Senckenberganlage 21 bis zur Ecke Senckenberganlage/Robert-Meyer-Straße zusätzliche Fahrradbügel zu installieren. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Gehwegbreite in diesem Abschnitt nicht eingeschränkt wird. Dies kann durch Schrägstellung der Fahrradbügel erreicht werden kann. Begründung: Die Fahrradbügel und Abstellflächen für Fahrräder angrenzend an die Liegenschaft Senckenberganlage 21 sind bis zur Kapazitätsgrenze genutzt. Die Ergänzung um weitere sichere Abstellflächen ist notwendig. Anlage (Quelle: Geoportal Frankfurt) Markierung für weitere Fahrradparkplätze vor der Senckenberganlage 21 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2025

23.09.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2025, OF 768/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2025 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGSV) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro brutto; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Brutto Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro brutto. Der Magistrat wird gebeten das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird von der SRM an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim-Süd wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachts-bäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instandgehalten. In Fechenheim, nördlich der Hanauer Landstraße wird die Betreuung durch das Quartiersmanagement, Stadtbezirksvorsteherin und den Kindergärten im Stadtteil organisiert. Die Stromverbrauchskosten übernimmt der lokale Gewerbeverein. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.100 bis 4.500 Euro brutto. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 427 2025 Die Vorlage OF 768/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Lichtverschmutzung vermeiden im Utrilloweg und in der Renoirallee

12.09.2025 · Aktualisiert: 17.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7482 entstanden aus Vorlage: OF 632/12 vom 01.09.2025 Betreff: Lichtverschmutzung vermeiden im Utrilloweg und in der Renoirallee Der Magistrat wird gebeten, im Utrilloweg und am Ende der Renoirallee (siehe Skizze) die Leuchtmittel der neu installierten Straßenlaternen gegen solche auszutauschen, die in Helligkeit und Lichttemperatur denen der umliegenden Straßen entsprechen. Bei etwaigen weiteren Ersetzungen soll ebenfalls auf die gewohnte Lichttemperatur und -helligkeit geachtet werden. Quelle: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die im Jahr 2025 neu installierten Leuchtenköpfe strahlen erheblich heller und greller als die bisherigen Straßenlaternen in den umliegenden Straßen. Dies führt zu einer übermäßigen Beleuchtung gerade auch in den umliegenden Grundstücken und Häusern. Üblicherweise werden so helle Straßenlaternen punktuell an Fußgängerüberwegen installiert und sorgen so für eine zusätzliche Aufmerksamkeit - mitten im Wohngebiet ist dafür aber keine Notwendigkeit ersichtlich. Außerdem ist mittlerweile die Störung von Insekten und Vögeln durch die nächtliche Beleuchtung bekannt ("Lichtverschmutzung"), sodass auch aus Gründen des Naturschutzes auf unnötig helle Beleuchtung verzichtet werden sollte. Vorne neue Laterne, im Hintergrund bisherige Laternen. Quelle: Anwohner, mit freundlicher Genehmigung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Wasserspielplatz im Hafenpark

09.09.2025 · Aktualisiert: 23.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7359 entstanden aus Vorlage: OF 536/4 vom 20.08.2025 Betreff: Wasserspielplatz im Hafenpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und an welcher Stelle ein Wasserspielplatz im oder an den Hafenpark angrenzend eingerichtet werden kann. Begründung: Infolge der Einwohnerentwicklung leben viele junge Familien im südlichen Ostend, die diese Einrichtung nutzen würden. Die Maßnahme reiht sich somit in eine bürgernahe Weiterentwicklung des Hafenparks ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Klimaaktionsplan für den Ortsbezirk 2 - zwei Nebelduschen im Ortsbezirk 2 auf dem Freimannplatz und dem Westendplatz als Pilotprojekt installieren

08.09.2025 · Aktualisiert: 17.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7400 entstanden aus Vorlage: OF 1204/2 vom 20.08.2025 Betreff: Klimaaktionsplan für den Ortsbezirk 2 - zwei Nebelduschen im Ortsbezirk 2 auf dem Freimannplatz und dem Westendplatz als Pilotprojekt installieren Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Freimannplatz und auf dem Westendplatz als Pilotprojekt sogenannte Nebelduschen zu installieren, um auf beiden Plätzen bei hohen Sommertemperaturen die Wärmebelastung für die Bevölkerung zu reduzieren. Die Nebelduschen können als mobile Objekte installiert werden. Begründung: In den letzten Jahren hat sich der Klimawandel verstärkt. So sind in Hitzeperioden Temperaturen von 30 Grad bis 35 Grad keine Seltenheit. Um die Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung zu reduzieren, sind Nebelduschen eine Möglichkeit, die Hitzebelastung für die Benutzer der Plätze zu verringern. Nebelduschen sind zur lokalen Hitzelinderung sehr geeignet und notwendig. Bei den beiden Plätzen handelt es sich um stark frequentierte Plätze. Insbesondere auf dem Westendplatz ist es sinnvoll, eine Nebeldusche neben dem Spielplatz zu installieren, um die spielenden Kinder zu entlasten. Da es sich um Pilotprojekte handelt, erscheint eine Installation von mobilen Anlagen angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Klimaaktionsplan für Ortsbezirk 2 - einen Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 installieren

08.09.2025 · Aktualisiert: 17.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7383 entstanden aus Vorlage: OF 1205/2 vom 20.08.2025 Betreff: Klimaaktionsplan für Ortsbezirk 2 - einen Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 installieren Vorgang: OM 4505/23 OBR 2; ST 1918/24 Der Magistrat wird aufgefordert, die bereits in der Anregung OM 4505 vom Ortsbeirat 2 geforderten Trinkwasserbrunnen zu installieren. Es handelt sich um folgende Standorte: - auf dem künftigen Kulturcampus an Stellen, die nicht von künftigen Bauarbeiten betroffen sein werden (z. B. Nähe des Studierendenhauses/Offenes Haus der Kulturen); - Carlo-Schmid-Platz (Nähe Bockenheimer Depot); - Ecke westliche Leipziger Straße/Basaltstraße/Grempstraße (Tibet-Restaurant), evtl. einen alten Brunnen sanieren oder ersetzen; - Hessenplatz; - Spielplatz Eppsteiner Straße. Im Westend sollen ebenfalls Standorte berücksichtigt werden, z. B. Odina-Bott-Platz und Westendplatz. Begründung: In den letzten Jahren hat sich der Klimawandel verstärkt. So sind in Hitzeperioden Temperaturen von 30 Grad Celsius und mehr keine Seltenheit. Um die Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung zu verringern, sind Trinkbrunnen notwendig, um den Flüssigkeitsverlust auszugleichen. Die vorgeschlagenen Standorte zeichnen sich durch eine hohe Besucherdichte aus. An der Basaltstraße/Ecke Grempstraße soll ein alter Trinkbrunnen reaktiviert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4505 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1918

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Zusätzliche personelle Ressourcen für die IGS Süd

05.09.2025 · Aktualisiert: 24.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7443 entstanden aus Vorlage: OF 1524/5 vom 05.09.2025 Betreff: Zusätzliche personelle Ressourcen für die IGS Süd Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit dem überstürzten Umzug der IGS Süd in die Räume des früheren Hessenkollegs, der Schule zusätzliche personelle Ressourcen zur Verfügung stellen, um die immer noch bestehenden Anlaufschwierigkeiten im Hinblick auf die Herstellung einer uneingeschränkten schulischen Infrastruktur zu bewältigen. Begründung: Im Hinblick auf die Herstellung einer uneingeschränkten schulischen Infrastruktur (Telefonnetz, Kopierer, Drucker, Kommunikationsfluss u. v. a. m.) ist nach dem überstürzten Umzug noch vieles zu optimieren, bis der Schullalltag reibungslos funktioniert. Zusätzliche personelle Ressourcen können helfen, die bestehenden Anlaufschwierigkeiten zeitnah zu bewältigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 5

Straßenbahnkörper als Rasengleis ausführen

05.09.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2025, OA 571 entstanden aus Vorlage: OF 1523/5 vom 02.09.2025 Betreff: Straßenbahnkörper als Rasengleis ausführen Vorgang: M 99/25 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, beim Neubau des Straßenbahnkörpers im Zuge der Baumaßnahme "Ersatzneubau DB-Bahnbrücke Mörfelder Landstraße" den Abschnitt im Bereich der Mörfelder Landstraße zwischen DB-Bahnbrücke und Stresemannallee als Rasengleis auszuführen. Begründung: Mit dem Neubau der DB-Bahnbrücke im Bereich der Mörfelder Landstraße muss der Straßenbahnkörper in diesem Abschnitt komplett erneuert werden. Dies bietet die einmalige Gelegenheit, die Gleisanlagen in einer ökologisch und städtebaulich hochwertigen Bauweise als Rasengleis auszuführen. Vorteile der Rasengleisbauweise: Lärmminderung: Rasengleise reduzieren den Rollgeräuschpegel von Straßenbahnen deutlich, insbesondere im Vergleich zu Schotter- oder Betonoberflächen. Dies entlastet die Anwohnerinnen und Anwohner und verbessert die Aufenthaltsqualität. Klimaschutz und Mikroklima: Die Begrünung trägt zur Reduzierung der Aufheizung im Sommer bei ("Hitzeinsel-Effekt") und verbessert die Verdunstungskühlung. Sie bindet Feinstaub und wirkt sich positiv auf die Luftqualität aus. Regenwasserrückhaltung: Rasengleise speichern Niederschlagswasser und entlasten damit die Kanalisation, was besonders bei Starkregenereignissen ein Vorteil ist. Stadtbild und Aufenthaltsqualität: Ein Rasengleis wirkt optisch ansprechender und fügt sich harmonischer in das Stadtbild ein. Es wertet den gesamten Straßenraum auf. Nachhaltigkeit: Die Rasengleisbauweise hat sich in Frankfurt bereits an mehreren Stellen bewährt und ist ein erprobtes Element nachhaltiger Infrastruktur. Da der Straßenbahnkörper im Zuge der Brückenbaumaßnahme ohnehin komplett neu gebaut werden muss, ist die Realisierung eines Rasengleises ohne wesentliche Mehrkosten im Vergleich zu einem späteren Umbau möglich. Die Maßnahme wäre damit ein sinnvoller Beitrag zur Lärmreduzierung, Klimaanpassung und Aufwertung des Quartiers. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.06.2025, M 99 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 51 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 571 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt (= vereinfachtes Verfahren) 4 CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 571 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 70 Beschluss: Die Vorlage OA 571 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6851, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Hinweisschild „Taubenfüttern verboten“ an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringen

05.09.2025 · Aktualisiert: 24.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7432 entstanden aus Vorlage: OF 1504/5 vom 06.08.2025 Betreff: Hinweisschild "Taubenfüttern verboten" an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob an der Bahnunterführung in der Goldsteinstraße ein Hinweisschild "Taubenfüttern verboten" mit dem Zusatz "Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeld geahndet" angebracht werden kann. Begründung: Unbekannte streuen täglich nicht artgerechtes Vogelfutter (Brot, Essensreste, usw.) aus. Dies führt zu einer steigenden Anzahl von Tauben und zu einer extremen Verunreinigung der Bürgersteige. Die Verunreinigung der Bürgersteige bzw. die unhygienischen Zustände sind nicht nur ein Ärgernis, sondern verursachen auch hohe Reinigungskosten. Ein klarer Hinweis kann hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Geschwindigkeitsbegrenzung Großer Hasenpfad Höhe MartinBuberSchule

05.09.2025 · Aktualisiert: 24.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7445 entstanden aus Vorlage: OF 1528/5 vom 05.09.2025 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung Großer Hasenpfad Höhe Martin-Buber-Schule Der Magistrat wird gebeten, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h im Zeitraum von Montag bis Freitag zwischen 07:00 Uhr und 17:00 Uhr im unmittelbaren Bereich des neuen Areals der Martin-Buber-Schule zu installieren. Begründung: Im unmittelbaren Bereich des neuen Areals der Martin-Buber-Schule herrscht insbesondere in den Kernzeiten von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Schüler, Lehrkräfte, Eltern, Bus und Lieferverkehr. In diesem Zeitraum bewegen sich zahlreiche Kinder und Jugendliche auf den Gehwegen, Querungen und im Umfeld der Schule. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Schülerinnen und Schüler, zu gewährleisten, ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 10 km/h notwendig. Eine derart niedrige Geschwindigkeitsbegrenzung verringert das Unfallrisiko erheblich, verkürzt den Bremsweg und ermöglicht es den Fahrzeugführern, in jeder Situation angemessen und rechtzeitig zu reagieren. Darüber hinaus trägt die Geschwindigkeitsbegrenzung zu einer beruhigten Verkehrssituation bei, reduziert Lärm- und Abgasbelastung und schafft eine sichere Umgebung für das schulische Leben sowie für die Anwohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Baumpflanzungen auf dem Walther-von-Cronberg-Platz prüfen

05.09.2025 · Aktualisiert: 24.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7411 entstanden aus Vorlage: OF 1468/5 vom 06.08.2025 Betreff: Baumpflanzungen auf dem Walther-von-Cronberg-Platz prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Walther-von-Cronberg-Platz Baumpflanzungen vorgenommen werden können. Begründung: Die Bepflanzung des öffentlichen Platzes mit Bäumen würde das Mikroklima verbessern, die Luftqualität fördern und zum Klimaschutz beitragen. Sie erhöht außerdem die Aufenthaltsqualität, schafft Schattenflächen und steigert die ökologische Vielfalt. Zudem wird die Attraktivität des Platzes für die Bevölkerung nachhaltig gestärkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Information der Bevölkerung über Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen zum Ausbau des Fernwärmenetzes im Frankfurter Süden

05.09.2025 · Aktualisiert: 24.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7444 entstanden aus Vorlage: OF 1526/5 vom 03.09.2025 Betreff: Information der Bevölkerung über Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen zum Ausbau des Fernwärmenetzes im Frankfurter Süden Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Ortsbeirat 5 und die Bevölkerung im Frankfurter Süden, insbesondere die Anwohnerinnen und Anwohner betroffener Straßen, über die dem Ortsbeirat 5 im August angekündigten Bauaktivitäten in der Gerbermühlstraße, Seehofstraße, Siemensstraße und Willemerstraße bzgl. des Ausbaus des Fernwärmenetzes der Mainova AG im Einzelnen informiert und über konkrete Beeinträchtigungen des Verkehrs (insbesondere Straßensperrungen und Wegfall von Parkplätzen) rechtzeitig benachrichtigt werden. Begründung: Der Ortsbeirat 5 ist in den Sommerferien über die oben genannten Baumaßnahmen per E-Mail informiert worden. Dabei wurde mitgeteilt, dass mit einer Baudauer von rund neun Monaten gerechnet wird und der erste Bauabschnitt voraussichtlich Anfang September 2025 beginnt. Wann welche Baumaßnahmen mit Beeinträchtigungen des Verkehrs einhergehen, wurde dabei nicht konkret mitgeteilt. Insofern bittet der Ortsbeirat 5 um Auskunft und Information für die Bevölkerung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Fehlende Stellungnahmen des Magistrates gegenüber dem Ortsbeirat 10

02.09.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7260 entstanden aus Vorlage: OF 1102/10 vom 19.08.2025 Betreff: Fehlende Stellungnahmen des Magistrates gegenüber dem Ortsbeirat 10 Vorgang: OA 527/25 OBR 10; ST 1190/25 Der Magistrat wird gebeten, die noch immer offiziell und auch ohne statistische Erfassung ausstehenden Stellungnahmen des Magistrates gegenüber dem Ortsbeirat 10 nunmehr umgehend - spätestens bis zur letzten Sitzung des Ortsbeirates 10 im Jahr 2025 am 25.11.2025 - vorzulegen. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: Per 17.06.2025 waren immer noch 21 Anträge des Ortsbeirates 10 nicht bearbeitet. Diese enormen Rückstandszahlen gab es so seit Gründung der Ortsbeiräte im Jahr 1972 noch nicht. Zudem werden auch zu viele Anträge einfach nur vorläufig beantwortet, ohne dass dazu abschließende Stellungnahmen folgen. Der Magistrat muss sich so leider ein sehr schlechtes Urteil und viel Kritik gefallen lassen. Es ist bedauerlich, dass seit Monaten hier keine deutliche und nachhaltige Verbesserung im Zuständigkeitsbereich des Magistrates erreicht werden konnte beziehungsweise öffentlich erkennbar war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 11.02.2025, OA 527 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1190

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Fluglärmreduzierung in Fechenheim und den östlich angrenzenden Stadtteilen

01.09.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7243 entstanden aus Vorlage: OF 764/11 vom 04.08.2025 Betreff: Fluglärmreduzierung in Fechenheim und den östlich angrenzenden Stadtteilen Vorgang: B 331/24; OM 6365/25 OBR 16 1. Der Magistrat wird gebeten, sich über die Stabsstelle für Fluglärmschutz, die Fluglärmkommission und dem Expertengremium "Aktiver Schallschutz" des Forums Flughafen und Region im höchsten Maße dafür einzusetzen, dass die Abflugroute "07 Nord lang" sowie die Anflugroute "25R" mit Augenmerk auf Fechenheim und den östlich angrenzenden Stadtteilen mit hoher Priorität optimiert wird. 2. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, das Ergebnis der Prüfung vom 14.02.2024 nicht anzuerkennen und erneut eine faktenbasierte Prüfung vorzunehmen, die bisher nicht ausreichend stattgefunden hat, da technisch mögliche Alternativen nicht einbezogen wurden. In die Prüfung soll ebenfalls die Anflugroute "25R" mit einbezogen werden, die den Stadtteil Fechenheim-Süd mittlerweile massiv tangiert und mit einem Lärmteppich in den Morgen- oder Abendstunden, in Abhängigkeit von den Wetterbedingungen, überzieht. Begründung: Die meisten Starts und Landungen erfolgen über dem Frankfurter Osten (Quelle: Deutscher Fluglärmdienst, www.dfld.de; Auswertung HPG2025 Arbeitsgruppe Flugauswertung). Der Osten Frankfurts ist dadurch eines der Gebiete, welches durch Fluglärm hoch belastet ist. Dies hat negative Folgen für die Gesundheit und Lebensqualität der dort ansässigen Frankfurter. Es müssen daher alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine Verbesserung der Lebenssituation der dortigen Bewohner zu gewährleisten. Eine Alternative zur Abflugroute "07 Nord lang" könnte die "07 ultralang" sein. Diese Alternative kann zu einer spürbaren Entlastung der östlichen Frankfurter Stadtteile führen. Damit verbundene längere Flugzeiten sollten in Kauf genommen werden - wirtschaftliche Interessen dürfen nicht über gesundheitlichen Interessen stehen. Hinzu kommt, insbesondere für Fechenheim-Süd, die zusätzlich hohe Belastung der Anflugroute "25R". Seit einiger Zeit führt die Route direkt über Fechenheimer Gebiet, was die hohe Lärmbelastung dort weiter verschärft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.08.2024, B 331 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6365

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Götterbauminvasion

12.08.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1720/1 Betreff: Götterbauminvasion Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, was er gegen die Ausbreitung des Götterbaumes im Ortsbezirk 1 bisher unternimmt und in Zukunft zu unternehmen gedenkt. Insbesondere wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, wer hinsichtlich des Bewuchses des Eschenheimer Turms mit Götterbäumen für die Gefahrenabwehr zuständig ist. Sollte die Zuständigkeit beim Magistrat liegen, so wird dieser gebeten, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Begründung: Der Götterbaum (Ailanthus altissima) ist giftig und gefährdet aufgrund der Verdrängung heimischer Arten die Biodiversität im Ortsbezirk. Da er auf der Liste der invasiven gebietsfremden Arten mit unionsweiter Bedeutung steht, ist seine Bekämpfung mit dem Ziel der Verhinderung einer weiteren Ausbreitung für die Mitgliedstaaten verpflichtend. Der nunmehr festgestellte Bewuchs des Eschenheimer Turms gefährdet durch die Wurzeln die Substanz des denkmalgeschützten Bauwerkes. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 58 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1252 2025 Die Vorlage OF 1720/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Landung des Fluges GAF403 am 24.06.2025 auf dem Flughafen Frankfurt

01.07.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.07.2025, OF 1517/5 Betreff: Landung des Fluges GAF403 am 24.06.2025 auf dem Flughafen Frankfurt Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, aus welchen Gründen der Flug GAF403 am 24.06.2025 auf dem Flughafen Frankfurt gegen 00.38 Uhr gelandet ist und inwieweit die Landung mit den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses vom 18.12.2007 zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vereinbar war. Begründung: Die nächtliche Flugbeschränkung von 23 - 5 Uhr wurde im Rahmen des, dem Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vorangegangenen, Mediationsverfahrens als Kompromiss erarbeitet. Es sollte keinen weiteren Ausbau des Frankfurter Flughafens ohne die Einführung der Nachtflugbeschränkung geben. Zum Schutz der vom Flugverkehr negativ betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und des Rechtsstaats vor Aushöhlungen getroffener Vereinbarungen ist daher eine strikte Einhaltung der nächtlichen Flugbeschränkung von 23 - 5 Uhr sicherzustellen. Die genannte Flugbewegung stellt eine Landung in der Kernnacht dar. Fluglärm, CO2-Ausstoß und Ultra-Feinstaub sind medizinisch belegte Risiko-Faktoren für Atemwege und Herz-Kreislauf-System, die damit das Immunsystem der Menschen in erhöhtem Maß beeinträchtigen. Direkt betroffen vom Flughafenbetrieb sind 350.000 bis 400.000 Menschen. Es ist fatal, wenn diesen Menschen durch mögliche Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot die maximal 6-stündige Nachtruhe genommen wird. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat 5 auch inwieweit die Landung mit den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses vom 18.12.2007 zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vereinbar ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 71 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1263 2025 Die Vorlage OF 1517/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Linke gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Verbesserung der Entwässerungssituation entlang des Bahndammes zwischen den Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen

26.06.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7183 entstanden aus Vorlage: OF 1053/9 vom 11.06.2025 Betreff: Verbesserung der Entwässerungssituation entlang des Bahndammes zwischen den Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen Entlang des Bahndammes zwischen den Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen besteht Handlungsbedarf hinsichtlich der Entwässerungssituation. Insbesondere auf einer Strecke von ca. 80 Metern im Bereich der Unterführung Niedwiesenstraße kann das gesammelte Regenwasser nicht versickern. In diesem Abschnitt steht das Wasser dauerhaft im Graben, bis es langsam verdunstet. Dieser Zustand ist unhaltbar, da es zu folgenden Problemen kommt: - Geruchsbelästigung durch stehendes Wasser; - Bildung von Brutstätten für Stechmücken; - Förderung der Vermehrung anaerober Bakterien; - Gefährdung von Kindern, da das Wasser an einigen Stellen so tief ist, dass ein Sicherheitsrisiko besteht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Missstand zu beseitigen. Insbesondere wird angeregt, die Wassergräben in diesem Bereich zu entsiegeln bzw. so umzugestalten, dass eine Versickerung des Regenwassers ermöglicht wird. Ziel sollte es sein, eine funktionierende Ableitung bzw. natürliche Versickerung des Regenwassers vom Bahndamm zu gewährleisten und die beschriebenen Gefahren dauerhaft zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1853 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Abkühlungsmaßnahmen für heiße Sommertage

24.06.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7129 entstanden aus Vorlage: OF 513/4 vom 05.05.2025 Betreff: Abkühlungsmaßnahmen für heiße Sommertage Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Nebelduschen mit Sprühregen von oben oder andere Abkühlungsmaßnahmen an heißen Sommertagen, beispielsweise in Bornheim Mitte an marktfreien Tagen, umsetzbar wären. Auch der Eskişehirplatz würde sich für diese Maßnahmen eignen. Begründung: Durch die Klimaerwärmung wird es in den Städten immer heißer. Großstädte wie Wien und Marseille ergreifen zahlreiche Maßnahmen zum Abkühlen der Luft und der Erfrischung der Bewohner*innen wie beispielsweise Nebelduschen und Wassersprüher. In der slowenischen Hauptstadt Ljubljana gibt es einen Sprühregen von oben (siehe Bilder). Diese feinen Wassersprühanlagen senken die lokale Temperatur spürbar ab und verbrauchen dabei durch ihre präzise Vernebelung erstaunlich wenig Wasser. Eine solche Maßnahme wäre ebenfalls für Frankfurt Bornheim/Ostend wünschenswert. Die Römer-Koalition hat sich kürzlich für solche Maßnahmen ausgesprochen. Fotos: privat Foto: Stadt Wien Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1657

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Obdachlosigkeit an der Bockenheimer Warte - Nachfragen zur Stellungnahme ST 2196

23.06.2025 · Aktualisiert: 07.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7144 entstanden aus Vorlage: OF 1160/2 vom 29.05.2025 Betreff: Obdachlosigkeit an der Bockenheimer Warte - Nachfragen zur Stellungnahme ST 2196 Vorgang: V 979/24 OBR 2; ST 2196/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. wie und ob sich die Situation an der Station "Bockenheimer Warte" nach Ansicht/Eindruck der VGF verbessert hat; 2. welche Maßnahmen an der Universitätsbibliothek (Freimannplatz) bis hin zum Bockenheimer Depot bzw. Richtung Dondorf-Druckerei ergriffen wurden, um Matratzenlagern und Vermüllung vorzubeugen und dafür Sorge zu tragen, dass Toiletten auch genutzt werden bzw. die Freiflächen, etwa hinter den Litfaßsäulen an der Zeppelinallee/Gebüsch ebendort nicht dazu zweckentfremdet werden. Der Ortsbeirat bittet aufgrund der zunehmend prekären Lage rund um den Freimannplatz und auch rund um den alten Campus Bockenheim, die Menschen gezielt anzusprechen und dazu zu bewegen die nach der Stellungnahme ST 2196 noch nicht vollends ausgelasteten Schlafplätze zu nutzen. Ferner ist dafür Sorge zu tragen, dass die Flächen nicht aufgrund von Vermüllung zunehmend auch ein Rattenproblem bekommen. Ratten wurden schon mehrfach am Freimannplatz gesichtet. Es dient zur Kenntnis, dass dieses Anliegen unabhängig der Diskussion um den erforderlichen Wohnraum zu verstehen ist, dies wurde in der Stellungnahme ST 2196 vorgetragen. Zunächst geht es hier um die kurzfristig zu leistende Hilfe für Bedürftige und um das Sicherheitsgefühl der Anlieger. Der Ortsbeirat steht gerne zum Dialog bereit. Begründung: Leider besteht weiterhin der Eindruck, dass rund um die Bockenheimer Warte Handlungsbedarf besteht. Es werden Menschen beobachtet, die ihre Notdurft am Straßenrand verrichten, die in der U-Bahn-Station nächtigen und Müll/Matratzenlager etc. hinterlassen. Auch wird wild campiert. Schließlich wurden Ratten beobachtet und Anlieger berichten immer wieder von einem subjektiven Gefühl der Unsicherheit. Dies ist kein zu akzeptierender Dauerzustand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.07.2024, V 979 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2196 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1719

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 6

Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim

20.05.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.05.2025, OA 559 entstanden aus Vorlage: OF 1216/6 vom 03.05.2025 Betreff: Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim Vorgang: OM 30/21 OBR 6; ST 1441/21; OA 123/22 OBR 6; OM 2352/22 OBR 6; ST 2335/22; OM 3837/23 OBR 6; ST 1676/23 Die Anzahl der Anregungen, die der Ortsbeirat 6 zu dem Grillplatz in Schwanheim allein in dieser Wahlperiode gestellt hat, ist groß. Der Magistrat war bisher untätig. Damit die unerträgliche Situation nicht fortbesteht, muss dringend gehandelt werden. Die Vielzahl der vom Ortsbeirat eingebrachten Anregungen wurde überwiegend nicht oder nur sehr unzureichend umgesetzt. Das betrifft insbesondere Maßnahmen zum Lärm- und Brandschutz, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene und ein besseres Parkplatzmanagement. Anstatt solche Maßnahmen zu ergreifen, wurde seitens des Magistrat (Grünflächenamt) angeregt, dass der Ortsbeirat eine Schließung des Grillplatzes beantragen solle. Dieser "Anregung" will der Ortsbeirat mehrheitlich nicht folgen, da der Grillplatz ein wichtiges Angebot für diejenigen Bevölkerungskreise darstellt, die über keinen Zugang zu einem Garten verfügen. Die Schließung des Grillplatzes wäre somit der Wegfall eines Leistungsangebotes der Stadt, das weniger privilegierten Bevölkerungsschichten zugutekommt. Zudem ist zu befürchten, dass es durch die Schließung des Grillplatzes zu einer entsprechenden wilden Nutzung des Schwanheimer Forstes kommt und damit die oben geschilderten Probleme noch verschärft würden. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass durch eine bessere Information, unter anderem auf der Webseite der Stadt Frankfurt, aber auch durch ausführlichere Hinweisschilder vor Ort, ggf. die Verteilung von Flyern, die Bereitstellung von mehr funktionierenden Toilettenhäuschen und ein früheres und entschiedenes Vorgehen gegen Verstöße, die sich jeweils bereits frühzeitig abzeichnen (umfangreiches, rücksichtsloses und ordnungswidriges Parken, Aufbau großer Musikanlagen etc.) die Situation so verbessern ließe, dass die Interessen der Anrainer in dem angrenzenden reinen Wohngebiet und die des Naturschutzes besser geschützt werden können. Das hat der weitgehend störungsfreie Ablauf am 1. Mai 2025 gezeigt, als die Ordnungskräfte rechtzeitig und angemessen durch entsprechende Lautsprecherdurchsagen vorgingen. Insbesondere muss ein Konzept zur Kontingentierung der Nutzung in Betracht gezogen werden. Da sich der Grillplatz im Landschaftsschutzgebiet Zone II befindet, ist es zwingend notwendig, an dieser Stelle regulierend einzugreifen - zum Schutz von Natur und Umwelt, aber auch im Sinne eines geordneten und verantwortungsvollen Freizeitbetriebs. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Maßnahmen zu ergreifen, die einen Betrieb des Grillplatzes gewährleisten und sicherstellen, dass es nicht weiterhin zu so umfangreichen und teilweise schwerwiegenden Verstößen gegen die Grünanlagensatzung, Straßenverkehrsordnung und das Bundesimmissionsschutzgesetz im Bereich des Grillplatzes kommt. Letzteres gilt insbesondere für die Lärm- und Luftimmissionen des angrenzenden reinen Wohngebiets, die vom Grillplatz, der eine öffentliche Anlage darstellt, ausgehen; 2. dabei amtsübergreifend vorzugehen, da sich gezeigt hat, dass die aufgetretenen Mängel nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes fallen; 3. den Ortsbeirat 6 bei der Bestimmung der zu treffenden Maßnahmen rechtzeitig vor der Umsetzung der Maßnahmen mit einzubeziehen; 4. die Angelegenheit mit höchster Priorität zu behandeln, da sich die Situation vor Ort - von Ausnahmen abgesehen - immer weiter verschärft; 5. das Grünflächenamt und ggf. die Untere Naturschutzbehörde zu veranlassen, die ordnungsgemäße Nutzung des Grillplatzes am Waldspielpark Schwanheim, der im Landschaftsschutzgebiet Zone II liegt, regelmäßig zu überwachen; 6. sicherzustellen, dass ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Grillflächen gegrillt wird und ein Grillen außerhalb dieser Bereiche unterbunden wird; 7. die Einhaltung der Müllentsorgungspflicht zu kontrollieren und zu überprüfen, ob die vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten ausreichen oder ergänzt werden müssen; 8. bei Bedarf zusätzliche Hinweisschilder zur Nutzung des Grillplatzes, zur Rücksichtnahme auf Umwelt und Mitmenschen sowie zur Müllentsorgung anzubringen; 9. zu prüfen, ob temporäre oder dauerhafte Kontrollen (z. B. durch das Ordnungsamt oder beauftragte Sicherheitsdienste) insbesondere an Wochenenden und Feiertagen notwendig und möglich sind; 10. Maßnahmen zu ergreifen, um die umliegenden Waldflächen vor zunehmender Nutzung durch unerlaubtes Grillen, Verschmutzung und Trittschäden zu schützen; 11. geeignete Maßnahmen zur Eindämmung des erheblichen Parkdrucks rund um den Grillplatz zu ergreifen, insbesondere zur Verhinderung von Parken auf Wiesenflächen im Landschaftsschutzgebiet, und zur Gewährleistung der Durchfahrt für Busse auf der Schwanheimer Bahnstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Anregung vom 11.01.2022, OA 123 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2352 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2335 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3837 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1676 Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 362 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 559 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1271) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6309, 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 16.06.2025

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 11

Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen

19.05.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.05.2025, OA 557 entstanden aus Vorlage: OF 730/11 vom 31.03.2025 Betreff: Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen vorzubereiten. Diese soll von Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck in den Stadtteilen und in der Innenstadt erhoben werden, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. 2. Ein Beschlussvorschlag über juristische und finanzielle Auswirkungen sowie ggf. Ausnahmen sollen der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden. Begründung: Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben werden, den Verpackungsmüll, u. a. in Stadtteilen wie Fechenheim, Riederwald und Seckbach sowie in der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten Verkaufsstellen, zu reduzieren. In der Stadt Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 50 Cent für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 50 Cent für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 20 Cent für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald's-Filiale hatte gegen die Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt. Zwischenzeitlich laufen aufgrund der nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle: Deutsche Umwelthilfe). Frankfurt sollte unbedingt dazu gehören. Auch in Frankfurt ist die zunehmende Vermüllung des Stadtbilds durch weggeworfene Einwegverpackungen zu einem viel kritisierten Problem, auch in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates, geworden. Durch eine Verpackungssteuer könnten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise an die Verursacher*innen gerichtet werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen werden. Die kommunale Ebene bekommt hier erstmals ein durchgreifendes Instrument in die Hand und sollte es dringend nutzen! Eine Zero-Waste-Strategie bleibt sonst nur ein Versprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 557 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung) 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.06.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 557 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 557 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 02.09.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 557 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz) 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 557 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 557 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 557 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 557 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 68 Beschluss: Die Vorlage OA 557 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung), FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6849, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Keine vergifteten, toten Ratten im öffentlichen Raum

06.05.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2025, OF 1642/1 Betreff: Keine vergifteten, toten Ratten im öffentlichen Raum Vorgang: V 991/24 OBR 1; ST 1748/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, keine Rattengifte mehr zu verwenden, die dazu führen, dass die Tiere an der Oberfläche in der Öffentlichkeit verenden. Begründung: Bewohner des Ortsbezirks beschweren sich immer wieder über tote Ratten, so z.B. in der Altstadt und im Gallus. Dies liegt in der Regel an der Verwendung von Giften (Rodentizide), da die Tiere bei Symptomen einer Intoxikation von ihrer Gemeinschaft verstoßen werden und dann an die Oberfläche gehen und dort verenden. Den städtischen Vorgaben zur Verwendung von Giften, geäußert in ST 1748 (2024), scheint hierbei nicht immer entsprochen zu werden. Köderboxen lassen sich teilweise im öffentlichen Raum unter freiem Himmel finden, in direkter Nähe zu Kindern. Dies ist ebenso ein Risiko für die Artenvielfalt, wenn Greifvögel die vergifteten Ratten fressen. Foto: Manuel Denkwitz Box mit Rattengift auf einem öffentlich zugänglichen Frankfurter Sportplatz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.07.2024, V 991 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1748 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 1642/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, FDP und Linke gegen GRÜNE (= Annahme); CDU, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 11

Invasive Verbreitung von Götterbäumen in Frankfurt begrenzen

28.04.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.04.2025, OA 551 entstanden aus Vorlage: OF 727/11 vom 03.04.2025 Betreff: Invasive Verbreitung von Götterbäumen in Frankfurt begrenzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Baumschutzsatzung zu ändern, um verpflichtungsfrei und gebührenfrei Götterbäume entfernen zu dürfen und Maßnahmen zum zukünftigen Umgang mit dem Götterbaum in Frankfurt zu entwickeln. Begründung: Der Götterbaum ist kein heimisches Gewächs, sondern ein aus China stammender schnellwachsender, hochsämiger Baum. Die Baumart wird im Volksmund "Ghetto-Palme" genannt. Die Art verbreitet sich sehr schnell. Besonders häufig ist der Baum innerstädtisch in wirtschaftlich schlecht geführten Bereichen zu finden. Der Baum wächst mit bis zu vier Metern pro Jahr sehr schnell und die Äste sind sehr brüchig. Diese Baumart verdrängt heimische Baumarten und ist daher von der EU als gefährdend eingestuft. Sie steht seit 2019 auf der Liste der invasiven Arten in der EU. Eine massive Verbreitung auf ländliche Freiflächen in Ungarn ist nicht mehr rückgängig zu machen. In weiten Teilen Italiens ist der Baum sehr verbreitet und wandert nun von Süden her nach Tirol ein. Die Stadt Berlin hat bereits Maßnahmen ergriffen, die eine weitere Verbreitung des Götterbaums zum Nachteil anderer heimischer Bäume beschränken sollen. Der städtische Lebensraum bietet der Pflanze ideale Bedingungen und durch seine Verbreitung von Allergenen ist er problematisch für viele Menschen. Problematisch ist: - Umwelt: Als invasive Art kann der Götterbaum einheimische Pflanzenarten verdrängen und die lokale Biodiversität beeinträchtigen. Er bildet dichte Bestände, die das Wachstum anderer Pflanzen behindern und Ökosysteme verändern können. - Wirtschaft: Der Götterbaum kann durch seine rasche Ausbreitung und die Fähigkeit, auf Ruderalflächen zu gedeihen, zu einem Problem für die Land- und Forstwirtschaft werden. Durch die massive Wurzelaktivität und der Möglichkeit der Besiedelung extremer Standorte können jene Individuen, welche in der Nähe von Infrastrukturen aufkommen, größere mechanische Schäden durch das starke Wurzelwachstum an diesen Baulichkeiten verursachen. - Gesundheit: Der Baum produziert Allergene und sein Holz kann Hautreizungen verursachen. Der unangenehme Geruch der Blätter kann ebenfalls als störend empfunden werden. Samen und Rinde sind giftig für Mensch und Tier. Quellen: - Forstdienst Wald und Holz - Tirol https://forstdienst.provinz.bz.it/de/wald-holz/goetterbaum - Elietta Becker in: https://www.lubera.com/de/gartenbuch/goetterbaum-giftig-p4363 - Beigefügt ist der Beschluss des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege Berlin zu "Empfehlungen zum Umgang mit dem Götterbaum in Berlin vor dem Hintergrund der EU-Verordnung zu invasiven Arten" Anlage 1 (ca. 353 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 329 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 551 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6188, 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 22.05.2025

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 11

Recht der Bürger auf saubere Luft

28.04.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.04.2025, OA 552 entstanden aus Vorlage: OF 729/11 vom 09.04.2025 Betreff: Recht der Bürger auf saubere Luft Vorgang: OA 276/18 OBR 6; ST 662/19; B 69/22; OA 160/22 OBR 11; ST 1608/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu den folgenden Fragen gebeten: 1. Warum wurde die Umweltzone nicht komplett aufgehoben, Flächenzuteilungen nicht geändert oder auf das gesamte Frankfurter Stadtgebiet ausgeweitet? 2. Wäre eine Veränderung der aktiven Flächen der Umweltzone, den Ortsbezirk 11 einschließend, zielführender? 3. Welches ist das endgültige Datum und welches das Kriterium für die Aufhebung der Umweltzone Frankfurt? Begründung: Seit vielen Jahren argumentiert und weigert sich der Magistrat, die Bürger im Osten zu schützen und in die Umweltzone aufzunehmen. Vielmehr wird argumentiert, dass alles schon seit 2012 in Ordnung und daher das Instrument Umweltzone ohnehin ein Auslaufmodel sei, welches abgeschafft gehört. Zitat aus dem Bericht B 69: "Die Stadt Frankfurt am Main wird eine Vergrößerung der bestehenden Umweltzone im Frankfurter Osten weiterhin nicht vorfolgen. Die Umweltzone ist ein veraltetes luftreinhalteplanerisches Instrument. Für die Einführung oder Änderung von Umweltzonen bedarf es der Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Die 2008 eingerichtete Umweltzone sollte vorrangig die Feinstaubbelastung mindern. Obwohl seit 2012 die Feinstaubgrenzwerte flächendeckend eingehalten werden, wurde die Umweltzone insbesondere deswegen nicht abgeschafft, weil sie - wenn auch gering - die kritische Stickstoffdioxidbelastung mindert. Wie in der Stellungnahme ST 662 (2019) dargelegt, hat das zuständige Hessische Umweltministerium eine Ausdehnung der Umweltzone bereits 2017 für wenig zielführend erachtet und nicht weiterverfolgt. Inzwischen ist die Wirkung von Umweltzonen weiter geschrumpft, da diese nur Dieselfahrzeuge bis Abgasnorm EURO 3 (Baujahr < 2005) betreffen. Neuere Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen EURO 4 und EURO 5 stoßen aber ebenfalls deutlich zu viel Stickstoffdioxid aus und sind auf den Straßen wesentlich zahlreicher anzutreffen. Aus diesem Grund wird die Abschaffung von Umweltzonen diskutiert, Neueinrichtungen oder Ausdehnungen finden nicht mehr statt." Daher ist die Frage, wann die Familien im Frankfurter Osten in die Umweltzone aufgenommen werden oder die Umweltzone Frankfurt komplett aufgehoben wird, wenn es seit dreizehn Jahren im Ortsbezirk keinerlei Probleme mit der Luftreinhaltung gibt. Der Frankfurter Osten - mit dem Ortsbeirat 11 - war es, der sehr lange für die Prüfung der Luftqualität im Frankfurter Osten (Erlenbruch) gekämpft hat und die bisherige schlechte Platzierung für eine Messstation auf dem Gipfel einer Brücke, weit entfernt von der Industrie, neben einem Waldgebiet und im günstigen Luftzug dazu, kritisiert hat. Gerade der Frankfurter Osten, mit einem neu geplanten zweiten, Biomasse verbrennenden, Kraftwerk, sollte weiter im Fokus bleiben und die Frankfurter Bürger nicht mit zweierlei Maß behandelt werden. Im Frankfurter Osten gibt es ebenfalls den meisten Kraftfahrzeugverkehr. "Umweltzonen sind Bereiche, in denen Maßnahmen ergriffen werden, um die Belastungen für die Menschen bezüglich Feinstaub (PM10 und PM2.5) und Stickoxiden (NO2) zu senken. Diese Belastungen entstehen ungefähr zu einem Drittel durch Pkw- und Lkw-Verkehr, aber ebenfalls durch Baumaschinen, Dieselgeneratoren, Großkraftwerksanlagen, Binnenschiffen und Holzfeuerungen." Alle diese Quellen findet man konzentriert im Frankfurter Osten. Die wenigsten dieser Quellen findet man hingegen im Frankfurter Westend. Sollte man daher die Umweltzone vielleicht von der Fläche her verändern, um wirklich die wichtigsten Bereiche der Stadt zu schützen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.06.2018, OA 276 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 662 Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69 Anregung vom 14.03.2022, OA 160 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1608 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1340 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 552 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 552 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6189, 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 22.05.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Veröffentlichung der Feinstaubbelastung während der Bauphase

28.04.2025 · Aktualisiert: 23.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6898 entstanden aus Vorlage: OF 724/11 vom 06.04.2025 Betreff: Veröffentlichung der Feinstaubbelastung während der Bauphase Der Magistrat wird gebeten, die Autobahn GmbH aufzufordern, eine zusätzliche Feinstaubmessstation an der Baustelle und der Pestalozzischule aufzustellen und die Messwerte in die öffentliche Darstellung der Stadt Frankfurt einzubinden. Begründung: Im Planfeststellungsbeschluss wurde festgehalten, dass die Autobahn GmbH die Feinstaubbelastung während der Bauphase messen muss. Der Ortsbeirat fordert eine Veröffentlichung der Messwerte und eine Einbindung in die Messdatendarstellung der Stadt Frankfurt mit allen Grenzwerten. Die Pestalozzischule, der Sportbetrieb der Eintracht und weitere Einrichtungen können somit selbst entscheiden, ob sie ihren Sportbetrieb gegebenenfalls einschränken. Dabei ist zu beachten, dass die neuen Leitlinien der WHO eine mittlere jährliche Feinstaubbelastung mit PM2,5-Emissionen von höchstens 5m/m3 vorschlagen im Gegensatz zu den derzeit von der EU-Verordnung vorgegebenen Werten von 25m/m3. Aus diesem Grund ist eine Veröffentlichung der realen Werte ein guter Kompromiss: Die Autobahn GmbH muss handeln, wenn die gesetzlichen Werte überschritten sind, die Schule und der Sportbetrieb können handeln, wenn ihnen die Werte zu hoch sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1204

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 12

Bau- und Finanzierungsvorlage „Klimaangepasste Neugestaltung des Riedbergplatzes“ Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 63

25.04.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2025, OA 548 entstanden aus Vorlage: OF 607/12 vom 09.04.2025 Betreff: Bau- und Finanzierungsvorlage "Klimaangepasste Neugestaltung des Riedbergplatzes" Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 63 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 63 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in der weiteren Planung die Betondächer durch eine Schatten spendende (Holz)Konstruktion ersetzt werden. Begründung: Der Ortsbeirat bemüht sich seit vielen Jahren um eine Entsiegelung des Riedbergplatzes und wird dabei von lokalen Initiativen - z. B. der Klimaschutzinitiative Riedberg (KIR) - unterstützt. Nun liegen endlich eine Detailplanung und eine Kostenberechnung vor. Allerdings sind ohne Kenntnis und Einflussnahme des Ortsbeirates die notwendigen Beschattungen von einer Holzkonstruktion in Betondächer geändert worden. Der Ortsbeirat empfindet es als widersprüchlich, dass der versiegelte Riedbergplatz von Betonpflastersteinen - zumindest teilweise - befreit werden soll und gleichzeitig an anderer Stelle - nämlich den Schattendächern - wieder betoniert wird. Es ist kaum nachvollziehbar, dass unter einem von der Sommersonne aufgeheizten Betondach ein schattiger Wohlfühlort entstehen kann. Da hilft auch eine extensive Begrünung wenig. Diese und auch das Betondach selbst bleiben wartungsintensiv. Zudem verursacht der für Beton notwendige Zement einen erheblichen CO₂-Ausstoß und ist daher als Baustoff nicht mehr zeitgemäß. Hinzu kommen die vielen Stahlpfosten, welche die Last des Daches tragen müssen und ihrerseits wieder Fundamente aus Beton benötigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 63 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 6999 Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 308 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 63 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1212 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1215 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 548 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 63 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1212 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage OA 548 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage OA 548 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 63 und NR 1212 = Annahme im Rahmen NR 1215, NR 1215 und OA 548 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 63, NR 1212 und OA 548 = Annahme, NR 1215 = Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 63 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1212 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage OA 548 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage OA 548 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1215) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme), Linke (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1215) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) Beschlussausfertigung(en): § 6136, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 79-3

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 3

Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen

24.04.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2025, OA 546 entstanden aus Vorlage: OF 858/3 vom 06.04.2025 Betreff: Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen zu prüfen und darüber zu berichten. Diese soll von Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck in den Stadtteilen und in der Innenstadt erhoben werden, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Ein Beschlussvorschlag über juristische und finanzielle Auswirkungen sowie ggf. Ausnahmen sollen der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden. Begründung: Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben werden, den Verpackungsmüll, u. a. in Stadtteilen wie dem Nordend, aber auch in der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten Verkaufsstellen, zu reduzieren. In der Stadt Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 50 Cent für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 50 Cent für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 20 Cent für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald's-Filiale hatte gegen die Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/b vg25-006.html). Zwischenzeitlich laufen aufgrund der nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle: Deutsche Umwelthilfe). Frankfurt sollte unbedingt dazu gehören. Auch in Frankfurt ist die zunehmende Vermüllung des Stadtbildes durch weggeworfene Einwegverpackungen zu einem viel kritisieren Problem geworden. Durch eine Verpackungssteuer könnten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise an die Verursacher*innen gerichtet werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen werden. Aus Tübingen wird berichtet, dass Mehrwegsysteme seit Einführung der Verpackungssteuer um den Faktor 10 häufiger benutzt werden. Zwar gibt es in ganz Deutschland seit Anfang 2023 eine Mehrwegpflicht, die aber nur besagt, dass den Kundinnen und Kunden eine Mehrwegalternative angeboten werden muss. Diese Gesetzesänderung allein hat bisher noch nicht zu mehr Sauberkeit geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 20.05.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD (= Beratung); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Enthaltung) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD (= Beratung); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Enthaltung) 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung) 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.06.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 02.09.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 546 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz) 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 546 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 546 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 546 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage OA 546 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung), FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6848, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Anfrage zur Installation von 5GAntennen in Frankfurt Bockenheim

10.04.2025 · Aktualisiert: 12.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1128/2 Betreff: Anfrage zur Installation von 5G-Antennen in Frankfurt Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt folgende Fragen zu beantworten 1. Wer ist bei der Stadt Frankfurt zuständig für die Genehmigung von Plätzen zum Aufstellen der 5 G Antennen in Frankfurt Bockenheim? 2. Welche Vorschriften gelten für die Örtlichkeiten, Plätze, z.Bsp. Abstand zu Nachbargebäuden, Abstand zwischen den einzelnen Installationsplätzen? 3. Welche Strahlungen, bzw. gesundheitsschädigende Auswirkungen können auftreten? Begründung: Im März 2025 wurde eine Plattform mit einer 5G Antenne auf dem Flachdach des Diakoniehauses Wohnungshilfe, Florastr. 34, montiert. Der Abstand zu den Nachbarhäusern liegt unter 10 bzw. 20 m, das nicht den Vorgaben von 30 m entspricht. In dem Haus Florastr. 34 leben u.a. Geflüchtete mit Kleinkindern. gegenüber auf der Ginnheimer Landstr. befinden sich ein Krankenhaus und eine Kindereinrichtung. Inwieweit können Strahlungen, wovor u.a. von Wissenschaftlern gewarnt wurde, Auswirkungen auf die Umgebung haben? In dem Teilstück der Ginnheimer Str. und in der Ginnheimer Landstr. sind bereits auf drei Gebäuden 5G Antennen installiert. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1128/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen 1 SPD und 1 Linke (= Annahme); 2 SPD und 1 Linke (= Enthaltung)

Partei: Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Installation von Photovoltaikanlagen auf dem Westbahnhof

08.04.2025 · Aktualisiert: 12.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1134/2 Betreff: Installation von Photovoltaikanlagen auf dem Westbahnhof Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und inwieweit eine Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) im Rahmen der Sanierung des Westbahnhofs bereits geplant ist. 2. falls die Installation von PV-Anlagen auf dem Westbahnhof nicht geplant ist, was die Gründe hierfür sind und ob die Planung dahingehend geändert werden kann, dass PV-Anlagen installiert werden. 3. falls die Installation von PV-Anlagen auf dem Westbahnhof geplant ist, wann diese erfolgen wird und inwiefern die PV-Anlagen mit der geplanten Dachbegrünung in Einklang gebracht werden. Begründung: Im März dieses Jahres hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat mit dem Antrag NR 1144 u.a. aufgefordert, bei "verkehrsbezogenen Gebäuden im Stadtgebiet immer die Integration einer größtmöglichen Anzahl an Photovoltaik-Modulen (möglichst in Kombination mit Begrünungselementen)" zu prüfen und möglichst auch zu realisieren. Der Westbahnhof befindet sich derzeit in einer umfassenden Sanierung. Aus den aktuellen Planungsdokumenten ist nicht ersichtlich, ob die Installation von PV-Modulen bereits geprüft wurde bzw. geplant ist. Die Stadt Frankfurt hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Der konsequente Ausbau der Photovoltaik-Nutzung spielt dabei eine wichtige Rolle. Die im September 2022 gestartete "Solaroffensive für Frankfurt" zielt darauf ab, das verfügbare Potenzial zur Erzeugung von Solarenergie im Stadtgebiet systematisch zu erfassen und zeitnah möglichst vollständig zu erschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO II, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1176 2025 Die Vorlage OF 1134/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 4

Fernwärmeversorgung des Zoos

25.03.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.03.2025, OA 542 entstanden aus Vorlage: OF 483/4 vom 11.03.2025 Betreff: Fernwärmeversorgung des Zoos Vorgang: M 186/24 Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.07.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit an die 1,8 Kilometer lange Trasse für die Fernwärmeversorgung des Zoos die an dieser Trasse liegenden Anlieger angeschlossen werden können; 2. welche Anschlussleistungen dafür vorzuhalten wären; 3. ob nachfolgende städtische Liegenschaften mit angeschlossen werden können: a) Bernhard-Grzimek-Allee 6 bis 8, Heinrich-von-Gagern-Gymnasium b) Bernhard-Grzimek-Allee 10, Kita Frankfurt c) Bernhard-Grzimek-Allee 14, Liegenschaftsamt Stadt Frankfurt d) Wittelsbacherallee 6, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt e) Habsburgerallee 57 bis 59, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt f) Luxemburgerallee 1 bis 3, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt g) Luxemburger Allee 24, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt h) Linnéstraße 20 bis 24, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt. Begründung: Mit der Magistratsvorlage vom 06.12.2024, M 186, wurde beschlossen, den Zoo an die Fernwärme anzuschließen. Durch die Baumaßnahmen zum Anschluss des Zoos an das Fernwärmenetz werden umfangreiche und lang andauernde Baumaßnahmen nötig. Daher ist es naheliegend, möglichst zahlreiche Anlieger der Trasse in den Anschluss an die Fernwärme miteinzubeziehen und diesen zu ermöglichen. So könnte nicht nur der Zoo, sondern auch weitere städtische Liegenschaften zukünftig mit CO2-neutraler Energie und Wärme versorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.12.2024, M 186 Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 423 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 542 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 542 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 542 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 6044, 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 29.04.2025 § 6553, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 2

Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen

24.03.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.03.2025, OA 543 entstanden aus Vorlage: OF 1099/2 vom 03.03.2025 Betreff: Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen vorzubereiten. Diese soll von Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck in den Stadtteilen und in der Innenstadt erhoben werden, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Ein Beschlussvorschlag über juristische und finanzielle Auswirkungen sowie ggf. Ausnahmen soll der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden. Begründung: Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben werden, den Verpackungsmüll, u. a. in Stadtteilen wie Bockenheim, aber auch in der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten Verkaufsstellen, zu reduzieren. In der Stadt Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 0,50 Euro für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 0,50 Euro für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 0,20 Euro für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald's-Filiale hatte gegen die Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/b vg25-006.html). Zwischenzeitlich laufen aufgrund der nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle: Deutsche Umwelthilfe). Frankfurt sollte unbedingt dazu gehören. Auch in Frankfurt ist die zunehmende Vermüllung des Stadtbilds durch weggeworfene Einwegverpackungen zu einem viel kritisierten Problem geworden. Durch eine Verpackungssteuer könnten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise an die Verursacher*innen gerichtet werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen. Die kommunale Ebene bekommt hier erstmals ein durchgreifendes Instrument in die Hand und sollte es dringend nutzen. Eine Zero-Waste-Strategie bleibt sonst nur ein Versprechen. Aus Tübingen wird berichtet, dass Mehrwegsysteme seit Einführung der Verpackungssteuer um den Faktor 10 häufiger benutzt werden. Zwar gibt es in ganz Deutschland seit Anfang 2023 eine Mehrwegpflicht, die aber nur besagt, dass den Kundinnen und Kunden eine Mehrwegalternative angeboten werden muss. Diese Gesetzesänderung allein hat aber bisher noch nicht zu mehr Sauberkeit geführt. Eine Verpackungssteuer könnte hier eine Bewusstseinsveränderung bringen und zusätzliche Anreize zur Nutzung dieser Mehrwegsysteme schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Beratung); Linke (= Enthaltung) 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung) 36. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 20.05.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD (= Beratung); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Enthaltung) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD (= Beratung); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Enthaltung) 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung) 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.06.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 02.09.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 543 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz) 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 543 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 543 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage OA 543 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung), FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6847, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Fernwärmeausbau in Bockenheim

24.03.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6744 entstanden aus Vorlage: OF 1105/2 vom 28.02.2025 Betreff: Fernwärmeausbau in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. in welchen Straßen im Stadtteil Bockenheim der Ausbau der Fernwärme aktuell vorgesehen ist. Es wird hierbei gebeten, mittels einer Karte die bereits bestehenden und geplanten Fernwärmeleitungen zu veranschaulichen; 2. wie viele Voranfragen von Eigentümer*innen bzw. Eigentumsgemeinschaften aus derzeit nicht für den Fernwärmeausbau vorgesehenen Straßenabschnitten in Bockenheim es gibt. Sofern es hier Häufungen für bestimmte Straßenabschnitte gibt, sollen diese bitte konkret genannt werden; 3. ob insbesondere in der Falkstraße nur der Abschnitt zwischen Gräf- und Basaltstraße oder auch der Abschnitt bis zur Konrad-Broßwitz-Straße für den Ausbau der Fernwärme vorgesehen ist; 4. wie viele Voranfragen von Eigentümer*innen bzw. Eigentumsgemeinschaften es bisher für beide in Ziffer 2. genannten Abschnitte der Falkstraße gibt; 5. ob nur die Eigentümer*innen/Mieter*innen der aktuell in Bockenheim zum Fernwärmeausbau vorgesehenen Abschnitte über ebendiesen informiert werden oder auch Bürger:innen angrenzender Straßenabschnitte auf die Möglichkeit einer Voranfrage für den Fernwärmeanschluss (und damit zusammenhängend einen möglichen erweiterten Fernwärmeausbau) hingewiesen werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, 6. sofern sich aus der Prüfung von Ziffer 2. und 4. ergibt, dass von einer signifikanten Zahl an Liegenschaften heraus der Bedarf an einen Fernwärmeanschluss ergibt, eine entsprechende Erweiterung der aktuellen Ausbaupläne zu prüfen; 7. sofern aus der Prüfung von Ziffer 5. hervorgeht, dass nur die Liegenschaften, die aktuell in den Ausbauplänen vorgesehen sind, informiert werden, schnellstmöglich auch die angrenzenden Straßenzüge in die Information einzubeziehen und auf die Möglichkeit eines erweiterten Ausbaus bei hinreichend angezeigtem Bedarf hinzuweisen. Begründung: Als Kommune ist die Stadt Frankfurt verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Dieser beinhaltet die Prüfung, welche Straßen und Straßenzüge in Zukunft an Nah- und Fernwärmenetze angeschlossen werden. Hierzu fand im letzten Jahr bereits eine Informationsveranstaltung für Ortsbeiräte durch das Klimareferat statt. In Bockenheim sind aktuell Gasetagenheizungen stark verbreitet, die in den kommenden Jahren auf erneuerbare Energien umgestellt werden müssen. Hierbei kommt ein Fernwärmeanschluss in Betracht, der aber je nach Gebäude teils umfangreiche Umbauten nötig macht. Hier bedarf es hinreichender Zeit für Vorplanungen seitens der Gebäudeeigentümer*innen. Diese müssen frühzeitig wissen, ob ein Fernwärmeanschluss möglich ist. Bisherige Planungen sehen einen Ausbau z. B. von der Zeppelinallee über die Blanchardstraße in die Falkstraße vor. Hierbei ist jedoch der Abschnitt der Falkstraße zwischen Basaltstraße und Konrad-Broßwitz-Straße nicht berücksichtigt. Allerdings spielt auch der vermutete Bedarf in den Ausbauplänen eine wichtige Rolle. Eigentümer*innen können eine Voranfrage an die Mainova stellen und somit ihr Interesse an einem Fernwärmeanschluss bekunden. Es ist allerdings wichtig, dass die Eigentümer*innen darüber informiert werden, dass ihr angemeldeter Bedarf in die Fernwärmeplanung maßgeblich einfließt. Im bisher nicht berücksichtigten Abschnitt der Falkstraße haben sich mehrere Eigentümer*innen bereits zusammengeschlossen, um für einen Anschluss der gesamten Falkstraße zu werben. Für drei Häuser im genannten Abschnitt liegt bereits eine Voranfrage vor, eine vierte wird in den nächsten Wochen nach Beschluss der Eigentumsgemeinschaft folgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1109

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Fernwärmeausbau im Westend

24.03.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6745 entstanden aus Vorlage: OF 1106/2 vom 28.02.2025 Betreff: Fernwärmeausbau im Westend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. in welchen Straßen im Stadtteil Westend der Ausbau der Fernwärme aktuell vorgesehen ist. Es wird hierbei gebeten, mittels einer Karte die bereits bestehenden und geplanten Fernwärmeleitungen zu veranschaulichen; 2. wie viele Voranfragen von Eigentümer*innen bzw. Eigentumsgemeinschaften aus derzeit nicht für den Fernwärmeausbau vorgesehenen Straßenabschnitten im Westend es gibt. Sofern es hier Häufungen für bestimmte Straßenabschnitte gibt, sollen diese bitte konkret genannt werden; 3. ob nur die Eigentümer*innen/Mieter*innen der aktuell im Westend zum Fernwärmeausbau vorgesehenen Abschnitte über ebendiesen informiert werden oder auch Bürger:innen angrenzender Straßenabschnitte auf die Möglichkeit einer Voranfrage für den Fernwärmeanschluss (und damit zusammenhängend einen möglichen erweiterten Fernwärmeausbau) hingewiesen werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, 4. sofern sich aus der Prüfung von Ziffer 2. ergibt, dass von einer signifikanten Zahl an Liegenschaften heraus der Bedarf an einen Fernwärmeanschluss ergibt, eine entsprechende Erweiterung der aktuellen Ausbaupläne zu prüfen; 5. sofern aus der Prüfung von Ziffer 3. hervorgeht, dass nur die Liegenschaften, die aktuell in den Ausbauplänen vorgesehen sind, informiert werden, schnellstmöglich auch die angrenzenden Straßenzüge in die Information einzubeziehen und auf die Möglichkeit eines erweiterten Ausbaus bei hinreichend angezeigtem Bedarf hinzuweisen. Begründung: Als Kommune ist die Stadt Frankfurt verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Dieser beinhaltet die Prüfung, welche Straßen und Straßenzüge in Zukunft an Nah- und Fernwärmenetze angeschlossen werden. Hierzu fand im letzten Jahr bereits eine Informationsveranstaltung für Ortsbeiräte durch das Klimareferat statt. Zumindest in Teilen des Westends sind aktuell Gasetagenheizungen stark verbreitet, die in den kommenden Jahren auf erneuerbare Energien umgestellt werden müssen. Hierbei kommt ein Fernwärmeanschluss in Betracht, der aber je nach Gebäude teils umfangreiche Umbauten nötig macht. Hier bedarf es hinreichender Zeit für Vorplanungen seitens der Gebäudeeigentümer*innen. Diese müssen frühzeitig wissen, ob ein Fernwärmeanschluss möglich ist. Allerdings spielt auch der vermutete Bedarf in den Ausbauplänen eine wichtige Rolle. Eigentümer*innen können eine Voranfrage an die Mainova stellen und somit ihr Interesse an einem Fernwärmeanschluss bekunden. Es ist allerdings wichtig, dass die Eigentümer*innen darüber informiert werden, dass ihr angemeldeter Bedarf in die Fernwärmeplanung maßgeblich einfließt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1108

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Nachhaltige Wahlplakatwerbung

18.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6672 entstanden aus Vorlage: OF 1571/1 vom 25.02.2025 Betreff: Nachhaltige Wahlplakatwerbung Der "Plakatwald" vor Wahlen ist in seiner ästhetischen Form oft nicht nur unansehnlich, sondern auch ökologisch wenig nachhaltig. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, 1. inwiefern den Parteien geeignete Stellen im Gebiet des Ortsbezirks 1 ausgewiesen werden können, wo sie ihre Wahlwerbung ausschließlich zentral platzieren können; 2. ob die Größe für hängende Plakate einheitlich auf DIN A1 festgelegt werden kann; 3. ob bei Plakaten ausschließlich Papier und Pappe als Material vorgegeben werden kann, das dem Recycling zugeführt werden kann. Begründung: Die Plakatflut in Wahlzeiten nimmt überhand und verschandelt die Stadt. Es gibt außerdem ein Übermaß an Informationen, der eher dazu führt, die Menschen zu verwirren statt sie zu informieren. Zudem werden Materialressourcen vergeudet und Massen an Plastik für Plakate und Kabelbinder benötigt, was in Zeiten des Klimawandels das völlig falsche Zeichen ist. In vergleichbaren Städten ist es übrigens schon gang und gäbe, Wahlwerbung nur an ausgewählten Orten anzubringen. So werden Kosten und Material gespart, und Plakate können dem Recycling wieder zugeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1320

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 11

Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37

17.03.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.03.2025, OA 537 entstanden aus Vorlage: OF 708/11 vom 17.03.2025 Betreff: Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 Vorgang: OA 41/21 OBR 11; B 431/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird erneut aufgefordert, sich zu bemühen, 1. dass in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile endlich eine günstige AC-Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge eingerichtet wird. Stadteigene Betriebe (Mainova/NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH - NRM ) sind dabei in die Pflicht zu nehmen; 2. die Strompreise für Ladestationen mit einem normalen Preisrahmen, ähnlich den Hausstromtarifen der Mainova, zu berechnen (bspw. kostet in Tübingen der Ladestrom 43 Cent/kWh); 3. die Gespräche mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu Ende zu führen, um einen Plan zur stufenweisen Umsetzung einer verbindlich festgeschriebenen Anzahl günstiger Ladeoptionen an den Parkplätzen für Mieter der ABG und der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte (NHW) bis Ende 2035 zu erarbeiten. Das Angebot der ABG, dass Mieter von Stellplätzen die eigenfinanzierte Installation von Ladeplätzen prüfen lassen können, zeigt einen nicht proaktiven Umgang mit dem Thema (siehe Bericht B 37, Ziffer 1b). Begründung: Bürger werden von der Wirtschaftsförderung an die Ortsbeiräte weitergeleitet. Die Ortsbeiräte unterbreiten Anregungen und machen Vorschläge für die Positionierung von Ladesäulen. Der Magistrat erklärt seit Jahren immer wieder, die Stadt Frankfurt möchte nach einem alten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung keine Unternehmerin für Ladeinfrastruktur werden. Dies ist richtig, allerdings entbindet dies den Magistrat nicht davon, die Klimaziele der Stadt Frankfurt zu erfüllen oder die Maßnahmen für AC-Ladeinfrastruktur einfach nicht weiter zu befördern. Der Eifer mit einem zehn Jahre alten Pilotprojekt von 2015 reicht nicht mehr aus. Es gibt in den Wohngebieten hinter der A 661 keine öffentlichen AC-Ladestationen. Im Frankfurter Osten gibt es viele Menschen, die in Mehrfamilienhäusern wohnen. Öffentliche Ladestationen in den Wohngebieten gibt es nicht. Die ABG und die NHW haben exakt "null" Angebote in den Stadtteilen für ihre Mieter. Die Großvermieter dominieren dort den Mietmarkt. Die Mainova baut nur öffentliche AC-Ladestationen im Stadtbereich innerhalb des Autobahnrings. Die Stadtteile Fechenheim, Riederwald und Seckbach haben das Nachsehen. Es ist dringend notwendig, den städtischen Gesellschaften Mainova und NRM sowie der ABG und NHW die planerischen Ziele und die Erwartungen der Stadt Frankfurt klar vorzugeben. Der Ortsbeirat sieht derzeit, was in den letzten zehn Jahren in Bezug auf die Ladeinfrastruktur passiert ist. Wo steht Frankfurt und wo steht z. B. eine sehr umstrittene, schlecht funktionierende Verwaltung, wie zum Beispiel in Berlin, heute? Berlin hat Frankfurt bezüglich Ladeinfrastruktur sogar schon weit abgehängt, von Hamburg mag man erst gar nicht reden. Eine Anzahl von 180 vorselektierten AC- und DC-Ladepunkten für interessierte Unternehmer in Frankfurt langt nicht aus, um den zukünftigen Bedarf von 750.000 Einwohnern zu decken. Der Magistrat möge sich bitte an anderen Städten ein Beispiel nehmen und den Wünschen der Bürger nachkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.07.2021, OA 41 Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 431 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1456 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 37 = Kenntnis, OA 537 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Annahme) Gartenpartei (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (B 37 = Kenntnis, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (B 37 = Kenntnis, OA 537 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung) 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6141, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Tiefgaragen zur Wärmeerzeugung nutzen

02.03.2025 · Aktualisiert: 02.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2025, OF 1574/1 Betreff: Tiefgaragen zur Wärmeerzeugung nutzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und mitzuteilen, ob die öffentlichen Tiefgaragen der ABG im Ortsbezirk 1 zur Wärmeerzeugung genutzt werden können und wenn ja, für wann eine entsprechende Nutzung geplant ist. Begründung: Durch heiß gelaufene Autos entsteht eine erhebliche Abwärme in Tiefgaragen. Kurze Standzeiten in öffentlichen Tiefgaragen verstärken diesen Effekt. Insbesondere das Parkhaus Dom/Römer heizt sich überaus stark auf und wäre daher ein idealer Kandidat, um die Abwärme sinnvoll nutzbar zu machen. Aufgeheizte Tiefgaragen geben die Wärme sogar an das Grundwasser ab, was sich negativ auswirkt. Durch eine Nutzung dieser Wärme könnte sich das Grundwasser wieder abkühlen und die Trinkwasserqualität erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1145 2025 Die Vorlage OF 1574/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD und BFF (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Ideen

Idee
8

Plastiktüten in öffentlichen Mülleimern

12.05.2020

Wöchentlich werden hunderte von Müllbeuteln benötigt, um den Müll abzutransportieren. Warum werden die öffentlichen Mülleimer nicht ohne Plastiktüten betrieben? Gut für die Umwelt, gut für das Budget!

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132

Keine Zigarettenkippen mehr in die Umwelt werfen.

08.05.2020

Was Singapur kann, kann Frankfurt auch. Aber nicht nur das - es sollte überall so sein! Fangen wir aber mit Frankfurt und Umgebung an, seid ihr dabei und unterstützt diese Idee? Milliarden von Zigarettenkippen werden jährlich einfach auf den Boden geworfen. Sie landen in Parks, Gullis oder gar direkt neben einem Mülleimer. Abgesehen davon, dass die Ordnungswidrigkeit inzwischen mit einem Bußgeld geahndet werden kann, steckt in den unscheinbaren Stummeln ein Gift-Cocktail, der es bis in die Meere schafft. Sie bestehen aus dem Kunststoff Celluloseacetat, der wegen seiner Kompaktheit und den Acetyl-Molekülen nur sehr langsam biologisch abgebaut wird. Unter bestimmten Bedingungen wie Sonneneinstrahlung und Feuchtigkeit können die Filter allerdings in kleinere Plastikteilchen brechen. Dann gelangen die darin gebundenen über 7000 Chemikalien in die Umwelt. Ich möchte, dass dies aufhört und abgesehen von Konzerten und Festivals die Zigarettenstümmel NICHT mehr in die Umwelt geworfen werden dürfen. Egal, wo. On in der Stadt oder Natur! In der Natur ist es sogar noch viel schlimmer.

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1

Straßenlaterne tiefer, Blendsxhutz, oder versetzen

06.05.2020

Die Laternen hier sind deutlich Zubehör, scheinen bis in den 4ten Stock. Nervt mich

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19

Grüne Dächer Frankfurts

21.04.2020

Durch neue Gebäude geht immer mehr Fläche für Grünflächen verloren. Es gibt unzählige Flachdächer in Frankfurt, die einfach nur grau sind. Es wäre toll, wenn die Stadt ein Incentive für Gebäudeinhabe geben würde, sodass zumindest ein gewissen Prozentsatz dieser Dächer begrünt wird. Hierdurch ergeben sich mit Sicherheit auch Einsparungen im Energierverbrauch und sie leisten einen Beitrag zur Rückgewinnung von Grünflächen, vor allem für Insekten. Möglich wäre das auch für private Hausbauer.

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14

Frankfurt wird grün!

21.04.2020

Frankfurt sollte unbedingt grüner werden, aus mehreren Gründen: es macht Menschen glücklicher, es senkt die Temperatur in der Stadt, es bietet mehr Lebensraum für unterschiedliche Tiere und Insekten und es sorgt für bessere Luft. Wir sollten hier nach dem Beispiel in Mexiko City vorgehen und z.B: Brückenpfeiler und Lärmschutzwände begrünen. https://en.reset.org/blog/vertical-gardens-making-mexico-citys-motorways-greener-literally-and-figuratively-04252018

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115

Brückenpfeiler begrünen

09.03.2020

Frankfurt hat unzählige Brücken. Sei es am Main, an den Autobahnen, der Rosa-Luxemburg-Str, dem Fußgängerüberweg am Beginn des Reuterwegs oder sonst wo. Diese Brücken werden gestützt von hässlichen, grauen Pfeilern. Wieso nutzt man diese Flächen nicht sinnvoll? zb durch Bepflanzung? Die Vorteile: -Verbesserung der Luftqualität -Verbesserung des Stadtbildes -Verbesserung der Lebensqualität -Futter für Bienen/Schmetterlinge/andere Insekten --&gt; Wasserleitsysteme an den Brücken können die Wasserversorgung grösstenteils über das auf die Brücke fallende Regenwasser gewährleisten --&gt; Mexico city macht es bereits vor

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18

mehr natürlicher Lebensraum

09.03.2020

vor vielen Hotels und Bürogebäude im Westend und taunusanlage gibt es genannte tote Grünflächen. zum Beispiel stehen beleuchtete Bäume vor Hotels, Vögel und Insekten können aber in einem Baum der voll mit Licherketten ist nicht nisten, somit ist der Baum nicht mit Leben gefüllt.auserdem gibt es viele Grünflächen, die mehr der Natur überlassen sein sollten. rasen, der wöchentlich gemäht wird bietet keinen Lebensraum. hier sollten die großen Unternehmen in die Pflicht genommen werden, füe mehr natürlichen Lebensraum und für weniger Licht-verschmutzung zu sorgen

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35

Parkhaus für Fahrräder am Hauptbahnhof

09.03.2020

Abgesehen davon, dass die Erreichbarkeit des Frankfurter Hauptbahnhofs mit dem Fahrrad eine Zumutung / Katastrophe ist, fehlt es dort auch generell an Abstellplätzen für die Drahtesel! Daher: nach - mal wieder - holländischem Vorbild ein Parkhaus nur für Fahrräder. Am besten gleich mit einem Serviceshop für Reparaturen etc.! Der Frankfurter Hauptbahnhof bietet unterirdisch massive Erweiterungsmöglichkeiten, so dass eine Umsetzung für 10.000+ kostenfreie Einstellplätze keine allzu große Herausforderung sein sollte!

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17

Feldschütz

24.02.2020

Wir sprechen immer von Feinstaub, Dieselfahrverbot, Mikroplastik etc. Wenn ich mir anschauen, was hier im Grüngürtel von Frankfurt abgeht. Müll, ungenehmigte Öfen, Verbrennung von Garten - bis Hausmüll, Sichtschutz aus alten Rolläden, abgemeldete Autos, Parkplätze auf unbefestigten Untergrund, illegal entsorgter Firmenmüll etc. Meldet man dies, dann heißt es es landet auf einem Stapel und dauert bestimmt 3 Jahre da das Umweltamt unterbesetzt ist. Warum nicht wie früher einen Feldschütz angestellt. Nicht nur hier für Sossenheim sonder für alle Stadtteile. Dieses Amt war nicht verkehrt und es würden in der Tat auch Arbeitsplätze geschaffen . Hier in Sossenheim und im weiteren unterfeld entsteht ein extremer Wildwuchs von zugemüllten Gärten. Keiner hält sich an die Regeln. Wir sollten schützen was noch halbwegs intakt ist und zum besseren Klima beiträgt. Warum überhaupt kann das Sossenheimer unterfeld befahren werden. Schranken zu dehnen Anwohnern einen Schlüssel haben und man kann eine Menge illegaler Müllentsorgung beikommen. Es muss was getan werden und nicht erst wenn eine Mail 3 Jahre später bearbeitet wird . Wer Umwelt predigt sollte auch entsprechend personelle Kapazitäten schaffen um tatsächlich dafür sorgen zu können

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3

Verbesserung der Stadtluft

17.02.2020

Ich arbeite in Frankfurt und ich frage mich, ob die Stadt Frankfurt als moderne, weltoffene Stadt, die sie ja ist, schon hiervon gehört hat. Wenn ja, gibt es schon etwas vergleichbares in Frankfurt? Wenn nein, warum nicht? https://greencitysolutions.de/

Idee
26

Dünne Plastiktüten in Asia-und türk. Geschäften verbieten

21.01.2020

Die Einschränkung von Plastikmüll ist eines der grossen Themen. Warum werden in den ganzen fremdländischen Geschäften dann weiterhin kostenlose Plastiktüten ausgegeben; sogar in der Türkei selbst wird mittlerweile eine Gebühr erhoben.

Idee
276

VGF soll wieder mit erneuerbaren Energien fahren

14.01.2020

Der VGF fährt seit 2014 mit Kohlestrom aus dem Heizkraftwerk West. Herr Österling sagte 2018 im Verkehrsausschuss, dass der bestehende Vertrag mit dem Heizkraftwerk West nach 2019 nicht verlängert wird. Die Umstellung auf erneuerbare Energien möge jetzt auch umgehend erfolgen,

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28

Wasserstofftankstelle(n) für Frankfurt

10.01.2020

Passend zur Initative "Frankfurt Green City" und einem Bericht auf hessenschau.de vom 10.01.2020 (https://www.hessenschau.de/wirtschaft/mehr-ladesaeulen-fuer-e-autos---aber-nur-wenige-in-frankfurt,ladenstellen-elektrofahrzeuge-hessen-100.html) lautet mein Vorschlag: An die Mobilität der kommenden Jahrzehnte denken, mit gutem und sinnvollen Beispiel vorangehen und beginnen, den Ausbau des Wasserstofftankstellennetzes in (und um) Frankfurt zu beginnen. Wie dem hessenschau.de-Bericht zu entnehmen ist, wurde die Ladesäulen-Infrastruktur in Frankfurt bislang nicht besonders ambitioniert ausgebaut. Einer der Gründe dafür ist sicherlich die Kapazitätsgrenze des bestehenden Stromnetzes.

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16

Glasfaser verlegen

28.12.2019

Mainova soll Glasfaser verlegen und diese nach dem Open-Access Prinzip an Internet-Provider vermieten. Ein dichtes Glasfasernetz wäre ein klarer Standortvorteil. Da Mainova eh schon die passende Infrastruktur hat sollte sie beim Buddeln auch gleich Glasfaser verlegen.

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Elektro Tankstelle

13.12.2019

Hallo FFM Team, Alle reden über eine CO2 Reduktion aber in Frankfurt tut sich relativ wenig. Ich selbst bin Fahrer eines Hybrid Autos und werde im Februar ein Elektroauto bestellen. In Wohngebieten gibt es nicht genügend Elektrotankstellen. Wie kann ich eine Elektrotankstellen bei mir in der Waldschmidtstrasse 53 bekommen? Im Haus selbst geht es nicht - da Mehrparteienhaus uns keine Garage. So wie mir geht es sehr vielen in Frankfurt. Wie kann ich eine solche Tankstelle bei mir in der Waldschmidtstrasse bekommen? Mit freundlichen Grüßen Lothar Renner

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Zentrales Silvester-Feuerwerk oder zentrale Lichtshow in der Innenstadt

11.12.2019

Das Silvesterfeuerwerk gehört für viele Menschen zum Jahreswechsel und das kann auch so bleiben – aber nicht so wie bisher. Die Unmengen an Böllern und Raketen sind gefährlich und gesundheitsschädlich und müssen ein Ende haben. Für das wenige Stunden dauernde Silvester-Feuerwerk kauften die Menschen 2017 in Deutschland für 137 Millionen Euro Böller und Raketen! Das ist nicht nur rausgeschmissenes Geld, das Feuerwerk erzeugt jedes Jahr viele zehntausend Tonnen an Müll, führt zu Bränden und Verletzungen und erzeugt 5.000 Tonnen Feinstaub. In einer Nacht! Dies entspricht etwa 17 Prozent der jährlich im Straßenverkehr entstehenden Feinstaubmenge. Das muss aufhören! Dass Silvester 2.0 ohne Schwarzpulver-Böllerei funktioniert, zeigen Brüssel, Wien, Paris, Dublin und Prag. Aber auch in Deutschland setzen erste Städte wie z.B. Berlin, Hamburg, Landshut und Kiel bereits auf rauschende Silvesterfeste mit Licht- und Lasershows und ohne tausende an Verletzten, brennende Häuser und der schlechtesten Luftqualität des ganzen Jahres. Knapp 60 Prozent der Bundesbürger sind für ein generelles Böller-Verbot in dicht besiedelten Innenstädten. Gehören Sie auch dazu? Dann unterstützen Sie diese Idee - für eine zentrale Lichtshow oder wenigstens ein zentrales Feuerwerk, für ein Verbot der unnötigen und gefährlichen Böllerei und für ein Silvester 2.0! Weitere Infos z.B. unter: www.duh.de/feuerwerk-protest

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Vermietung von e Autos analog des Angebotes in Offenbach emobil

22.11.2019

Ich schreibe es nicht gerne aber Offenbach ist in Sachen e-mobilitäts Förderung Vorbild. In Offenbach gibt es ein günstiges Angebot zur Miete von e Autos und e Bikes unter dem Namen eMobil. Für nur 14 cent je Minute können an vielen zentralen Punkten der Stadt e Autos gemietet werden (mtl. 9 Euro!). Dazu gibt es auch noch einen Rabatt für den RMV. Sowas will ich in Frankfurt auch sehen! Wieso müssen die stinke Autos statt dessen Frankfurt dominieren?

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Suchmaschine Ecosia für Stadtverwaltung und städtische Betriebe

04.11.2019

Die gemeinnützige Suchmaschine Ecosia, die aus ihren Erlösen Bäume pflanzt, soll standardmäßig für alle Beschäftigte in der Stadtverwalung und den angeschlossenen Betrieben eingerichtet werden

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Subventionen für eMotorroller!

06.10.2019

Die Stadt Frankfurt könnte die Anschaffung von Elektromotorrollern fördern. Die Stadt München geht hier mit gutem Beispiel voran. Hier gibt es: - 1000€ Förderung für die Anschaffung des Elektromobils - 1000€ Abwrackprämie für den alten Verbrennerroller - 200€ Ökobonus

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E-Zapfsäule im Europaviertel / Rebstockpark

06.10.2019

Rund um den Rebstockpark und dem Europaviertel wird das moderne Wohnen in Frankfurt wiedergespiegelt. So sollte man meinen. Doch gerade hier mangelt es an Infrastruktur für die moderne Elektromobilität. Weit und breit keine öffentliche E-Zapfsäule (es gab mal eine am REWE aber die ist schon ewig demontiert...). Die Stadt Frankfurt könnte dafür sorgen, dass diesem Missstand entgegengewirkt wird.

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Gemeinschaftsgarten in Unterliederbach-West anlegen

23.09.2019

Urban gardening macht die Stadt nicht nur grüner, sondern auch lebenswerter. Gemeinschaftsgärten stärken das Miteinander im Stadtteil und steigern damit die Lebensqualität. Im Gemeinschaftsgarten in Unterliederbach-West sollen neue Bewohner (z.B. aus der Parkstadt 1 - Neubaugebiet) mit Alteingesessenen auf einfachem Weg zusammenkommen, sich beim gemeinsamen gärtnern kennen lernen und austauschen. Durch die Einbindung von Initiativen vor Ort könnten sich die Menschen im Stadtteil stärker vernetzen. Groß und Klein lassen Möhren und Gurken wachsen. Auch Schulen könnten den Garten für Projekte nutzen und die Produktion von Lebensmitteln erlebbar machen. Für die Artenvielfalt wäre es toll, wenn angrenzende verwilderte Flächen erhalten blieben und Wildnis und Naturgarten zusammen liegen.

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Mehr Ladestationen für E-Autos außerhalb der Innenstadt

22.09.2019

Außerhalb der Innenstadt gibt es für Fahrer von Elektroautos so gut wie keine Möglichkeit, ihr E-Auto aufzuladen. In den meisten Stadtteilen befindet sich überhaupt keine Station, im Europaviertel wurden die zwei vorhanden Ladestationen von der Mainova abgebaut - und bislang nicht wieder aufgebaut. Die Stadt Frankfurt möge auf ihren eigenen Parkflächen Lademöglichkeiten aufbauen. Z. B. hat das Rebestockbad oder auch das Freibad Hausen jeweils einen großen Parkplatz, der nachts nicht genutzt wird. Hier könnten sich schnell Ladestationen errichten lassen, die der Stadt (über den verkauften Strom oder Mieteinnahmen) noch Einnahmen bescheren und den Verkehr ökologischer werden lassen. Zudem könnte man während des Sports sein Auto laden. Ähnliche Flächen lassen sich bestimmt in jedem Stadtteil finden.

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Regentonnen für Straßenbäume?

01.09.2019

Wäre es möglich, Hausbesitzer zu beraten/ermutigen/unterstützen, Regentonnen mit "Regendieb" o.ä. an die Fallrohre anzuschließen? Beispielsweise könnte mit einer 1000-Liter-Tonne ein Stadtbaum 10 Wochen lang mit Nutzwasser versorgt werden, es würde kein Trinkwasser aus dem Umland benötigt. Baumpaten könnten ohne schlechtes Gewissen gießen. Auch könnte so die Kanalisation bei Starkregen entlastet werden, wenn mehrere Häuser in einer Straße Wasser speichern können.

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0

Biogas Tankstellen fördern

09.08.2019

Angetrieben durch die CO2 und e-Auto Diskussion gerät eine ökologische und ökonomische Alternative -speziell in Frankfurt- in Vergessenheit: Biogas. Durch die Förderung und Aufbau von Biogas Tankstellen könnten Autos im besten Fall CO2 neutral betrieben werden. Also wesentlich besser als Elektro Autos. Leider gibt es m.W. in ganz Frankfurt keine reinen Biogas Tankstellen. Frankfurt sollte diese Technologie fordern und fördern.

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Schließung des Flughafens

28.07.2019

In Zeiten von Umweltschutz sind Flughäfen ein rotes Tuch. Frankfurt wird belastet, auch durch Lärm. Frankfurt sollte ein Zeichen FÜR unsere Kinder und unsere Zukunft setzen und den Flughafen schließen.

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Klimanotstand und Fahrverbot bei Extremtemperaturen

26.07.2019

In Anbetracht des nun ja wirklich von niemandem mehr zu leugnenden Klimawandels ist ein radikaleres Handeln überfällig. Ich fordere die Stadt Frankfurt auf, endlich den Klimanotstand auszurufen und bei Extremtemperaturen ein Fahrverbot für die Stadt auszurufen (Ausnahmen für eFahrzeuge, Gehbehinderte, Handwerker, Pflegedienste, Ärzte, Krankenwagen, Hebammen, Polizei, Feuerwehr u.ä.). Das zusätzliche Aufheizen durch den Straßenverkehr ist seit 24.7.2019 unzumutbar!

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Wo ist der Umweltleuchtturm in Frankfurt?

10.07.2019

Die Stadt will nicht den Klimanotstand ausrufen. Angeblich wäre es nur Symbolpolitik, dabei werden hier hauptsächlich alle zukünftigen Projekte auf ihre Umweltverträglichkeit überprüft. Die Liste der Städte die den Klimanotstand ausrufen wird ständig länger. Frankfurt macht lieber nichts. Es gibt Städte und Kommunen die insgesamt oder in Innenstädten Tempo 30 eingeführt haben .In Frankfurt wieder nichts. Es gibt Kommunen die sich der Biodiversität verschrieben haben. Dort werden ehrgeizige Projekte gefördert und die Artenvielfalt u erhalten. Und in Frankfurt? Frau Heilig spricht von vielen Möglichkeiten und dass man daran arbeiten muss (https://www.fr.de/frankfurt/rosemarie-heilig-frankfurt-zentrum-artenschutzes-12751517.html) aber nennt keine konkreten Maßnahmen. Es gibt Städte, da kann man in Parks seinen Müll trennen. Einfach ein paar verschiedene Container hinstellen. Es wäre doch schön, wenn man wenigstens Papier und Pappe trennen könnte. Letztes Jahr erzählte mir ein Beamter aus dem XXXamt (aus datenschutzrechtlichen Gründen wurde an dieser Stelle anonymisiert) , dass der Amtsleiter verbietet in den Büros für den grünen Punkt zu trennen. Dann muss man sich ja nicht wundern. Die Elektrifizierung der Busse ist in Frankfurt ein Witz. Eine Westenroute (wen wundert das schon) andere Kommunen sind auch hier weit voraus. Im Gegenteil, die VGF fährt weiter mit Kohle-Strom (https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt-bahnen-verschmutzen-wieder-die-luft-15294477.html) Über die Förderung des Radverkehrs muss man wohl gar nicht reden. Seit 2012 hat sich die Wertung beim ADFC von 3,6 auf 3,9 verschlechtert. Im Gegenteil, man klagt lieber gegen Diesel-Fahrverbote. Frankfurt nennt sich Green City, aber nur dem Bürger vorschlagen was er tun kann reicht nicht. Die Stadt muss endlich anfangen. Und zwar jetzt!

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Landstromanschluss an den Main-Liegeplätze für Fluss-Kreuzfahrtschiffe

01.07.2019

Die Stadt Frankfurt verbannt die „schmutzigen“ Diesel-PKWs aus der Innenstadt. Jedoch dürfen die 1000-mal-schmutzigeren Fluss-Kreuzfahrtschiffe, die Frankfurt anlaufen und Tag &amp; Nacht den Schiffsdieselmotor zur Stromgewinnung laufen lassen, ihr Schweröl in Mitten der Stadt direkt am Main, wo der Wind den Feinstaub auch noch schön entlang des Flusses verteilt, verbrennen. Wieso gibt es keine Landstromanlage bzw. Ökoauflagen für die Schiffe. Die Luft stinkt (mehr als bei hunderten von Diesel PKWs) und es ist zumindest Nachts laut.

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11

Um den Klimanotstand abzuwenden: für maximal mögliche CO2-Einsparquoten eine Frankfurter Klimaschutzoffensive durch neue kommunale CO2-Förderprogramme/FONDs und formale Aktionen wie Auskunftspflicht für Hausbesitzer/in ohne Photovoltaik auflegen.

12.06.2019

Wie kann gleichzeitig: • ein sich selbst finanzierendes Frankfurter CO2-Förderprogramm aufgelegt werden? • leere Dächer mit Photovoltaik voll bekommen? • die Sanierungsquote im Gebäudebestand drastisch erhöhen werden? • relevante Informationen über erneuerbare Energiesysteme an Unternehmen und Energieverbraucher verständnisvoll weitervermittelt werden? • neue Geschäftsfelder für Unternehmen generieren werden, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist? • Energiearmut wesentlich eingedämmt werden? • die Frage nach erneuerbarer Energieversorgung im Winter eindrucksvoll geklärt wird? • die im Masterplan 100% Klimaschutz festgesetzten Klimaziele schneller erreicht werden? • die schwierige politische Lage beim Klimaschutz im Römer elegant umgangen werden? Antworten für eine erneuerbare Energiewende in Frankfurt für - Strom - Wärme - Mobilität entstehen durch: • neu eingerichtete Finanzierungsinstrumente: o über einen CO2-Fond o Crowdfunding / Crowdfinancing o Förderungsauszahlungen nach CO2-Einsparquote o Contracting • stärkere Integration von Planung und Installation von erneuerbarer Energiesystemen von privaten und unternehmerischen Bürgerenergiegesellschaften • Anreize über Wettbewerbe, Preisauszahlungen und zentralen Informationsstellen (alle Sektoren) • an den Förder- und Belohnungsprogrammen (auch für Mitarbeiter/innen) nehmen alle Unternehmen und Betriebe teil, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist • erneuerbarer Projekte, wie beispielsweise für eine Wasserstoffkreislaufwirtschaft für den Fernwärmeausbau • die seit hunderten von Jahren liberale und tolerante Bürgerschaft der Stadt Frankfurt. Ausgangslage: Im Jahr 2030 müssen wir mit der Umstellung der fossilen Wirtschaft zu erneuerbaren Energien auch in Frankfurt fertig sein. Denn es ist wissenschaftlich abgesichert, dass wir nur noch knapp neun Jahre Zeit haben, um die Hebel umzulegen (siehe auch die Punkte 6 bis 9 in: https://www.scientists4future.org/fakten/ und eine Zusammenfassung von klimawirksamen Klimaschutzfakten). Niemand möchte, dass es in Frankfurt massive Trinkwasserproblem gibt und die Stadt im Sommer noch heißer wird als bisher. Leider müssen wir aufgrund der schlechten Erfahrungen vom Sommer 2018 mit Trinkwasserunterbrechungen rechnen. So mussten Taunusgemeinen und Ortschaften mit Trinkwasserförderverträgen ihr eigenes Wasser von der Stadt Frankfurt zurückkaufen, da das Grundwasser für die Versorgung der eigenen Bevölkerung vor Ort nicht mehr ausreichte. (Trinkwasser wird knapp) Der Deutsche Wetterdienst warnt zudem vor weiteren Dürresommer wie 2018 https://www.dwd.de/DE/presse/pressemitteilungen/DE/2019/20190423_niederschlagsdefizite_2018_news.html Idee: CO2 entsteht durch die Verbrennung von fossilen Brennstoffen: Benzin / Diesel / Kerosin / Heizöl und Erdgas. Mit jeder CO2-Einsparmaßnahme fallen automatisch weniger Rohstoffbezugskosten an. Dieses gesparte Geld, welches sonst ausgegeben würde, fließt über den FOND in nicht-fossile Energieprojekte bzw. in einen Fond, wo beispielsweise auch sozial oder finanziell benachteiligte Bürger nicht an Energiearmut leiden müssen und / oder wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Dieses System ist an Contracting angelehnt. Da im Haushalt die Rohstoffbezugskosten mit 100% gelistet sind, steht Geld für den FOND bereit. Die angeschlossenen Unternehmen unterliegen keinen Haushaltszwängen und können die Differenzen aufbringen. Auch andere Einnahmequellen, wie Spendenaufrufe, füllen den FOND. Gerade mit dem Hintergrund sozial benachteiligte Frankfurter/innen zu helfen, damit Strom/Heizung nicht abgestellt sind, wirkt positiv. Die FOND-Einlagen sind freiwillig. Umsetzung: Sämtliche Institutionen / Eigenbetriebe / Dezernate / Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden aufgefordert, Einsparpotentiale aufzuzeigen. Beispiele: - fehlende Photovoltaik/Solarenergie in/auf städtischen Einrichtungen - alte Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden melden - Ideenbörse für Wettbewerb in den Abteilungen einrichten (mit Preisen) - Informationen über neue Techniken, Förderangebote, bisher nicht bekannte Potentiale, Medienberichte und vieles mehr austauschen. Das gilt auch für alle Unternehmen, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist wie Fraport AG, Mainova AG, AGB Holding oder VGF. Jedes eingesparte Gramm CO2 erhält einen Preis. Die Stadt Frankfurt und die angeschlossenen Unternehmen zahlen entsprechend einer abzusprechenden Quote die Einsparsummen (kann den eingesparten Rohstoffkosten entsprechen) plus einen zusätzlichen – Beitrag in einen FOND ein. Dies können auch Mittel aus dem laufenden Haushalt oder externe Fördersummen sein. So ist es kaum nachvollziehbar, warum bei der Bundesregierung auferlegte Förderprogramme wie beim Kauf von Linienbussen, Fördergelder aus Berlin nicht abgerufen werden. In einem parallellaufenden Wettbewerb wird ermittelt, welche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen pro Abteilung / Unternehmen die besten Ergebnisse erzielt hat. Diese erhalten einen Sonderbonus, beispielsweise einen Energiezuschuss für ihren privaten Haushalt (aus dem FOND). Auf einer eigenen Webseite der Stadt Frankfurt und einer neu einzurichtenden Klimaschutzstelle (Anlaufstelle für Verbraucher und Gewerbe) wird täglich der aktuelle „Kontostand“, Namensnennung der Einzahler und Verwendung der FOND-Mittel gelistet. WICHTIG: diese FOND-Einzahlungen sind für die Stadt Frankfurt und alle Unternehmen, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist, freiwillig. So muss der Magistrat dafür keine Satzung erstellen, was die Umsetzung sonst unnötig verlängert. Privatpersonen, Unternehmen, Verbände oder sonstige Institutionen ohne städtische Beteiligungen können sich selbstverständlich an den Wettbewerben beteiligen und in die Kampagne integriert werden. Ein Sonderpreis für externe Mitstreiter ist hier denkbar. Im Energiereferat der Stadt Frankfurt wird ein Klimaschutzkoordinator eingestellt. Analog eines Klimaschutzbeauftragten koordiniert diese/r Mitarbeiter/in das Projekt: Frankfurt wird bis 2030 Klimaneutral (Nettonull). STROM Die Stadt Frankfurt kann auf städtischem Gebiet den gesamten Strombedarf (plus zukünftiger Nachfrage in den Sektoren Wärme und Strom) nicht durch erneuerbare Energieerzeuger decken. Es muss daher ein neues System von Erzeugung und Transport von gespeicherter Energie aufgestellt werden. Sowohl erhöhte Leistungen pro Photovoltaikmodul, als auch bisher nicht nutzbare Flächen erhöhen die Kapazitäten für Solarstrom. Neue Potentiale für Ökostrom/Wärme entstehen durch: • Delta-Belegung • bifaziale Doppelmodule oder Belegung • Agro-PV für Grünflächen • Folien-PV für nicht rechteckige Flächen • blendfreie Module für Flächen mit Flugzeugverkehr • Denkmalschutz-Anlagen • unabhängig von der Himmelsrichtung ausrichtbare Module • Hybridmodule mit Solarthermie integriert • durchsichtige / biegsame / druckbare PV-Module • Fließwasserturbinen • Kleinwindkraftanlagen • Fassaden/Balkonkraftwerke • Flachdachbelegung zusammen mit Agrokultur belegen. Begrünungen und gleichzeitigem Betrieb einer Photovoltaikaufnahme sind möglich. • Nord-Seiten von Dächern sind jetzt oft geeignet • Ackerland / Grünland / Brachflächen im EU-Fördermodus sind mit Agro-PV nutzbar. Dies ist nicht nur ökologisch sinnvoll, um Artensterben zu verlangsamen und das Ende vom Ökologischem Gleichgewicht zu verhindern. Wir sorgen auch dafür, dass Trinkwasserknappheit in Frankfurt und im Umland (Taunus /Ried) weniger realistisch wird • der Main ist für Fließwasserturbinen geeignet • funktionsfähige und in der Leistung skalierbare Feststoffspeicher. Aktionen/Maßnahmen: Start einer Photovoltaik-Stromspeicher-Kampagne in der Verwaltung / Administration vom Magistrat: da eine Solarsatzung schwierig durchzusetzen ist, sollten andere ordnungspolitische Maßnahmen in Betracht genommen werden: a) Jeder Hausbesitzer / Gewerbebetrieb ohne Photovoltaik wird aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben, warum das Dach keine Photovoltaikanlage hat. Der Ablehnungsgrund: „keine finanziellen Möglichkeiten“ wird nicht akzeptiert, da zahlreiche Unternehmen und Energiegenossenschaften händeringend nach Gebäudebesitzer/innen suchen, die ihre Dächer verpachten. In diesem Fall übernehmen die Unternehmen die komplette Investition, Installation, Wartung und Administration. Sie zahlen sogar noch Pacht und Gebäudebesitzer/innen dürfen den Eigenstrom selbst nutzen. Alle Gebäudeeigentümer/innen, die als Ablehnungsgrund statische Probleme angeben, müssen dies nachweisen. Diese Dächer können aber mit weißer Farbe zur geringeren Hitzeentwicklung in der Stadt beitragen. Durch technische Weiterentwicklungen sind bisherige Verschattungen mit Elektronik oft zu kompensieren. In diesem Fall bietet die Stadt Frankfurt über den neu einzurichtenden Anlaufpunkt für erneuerbare Energien Energiewendeberatungsleistungen an. Da Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird und Frankfurt gemäß eigenem und hessischem Klimaschutzplan sowie dem Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet ist, so schnell wie möglich Planungsgrundlagen zu erhalten, um jedes potentielles Gramm CO2 einzusparen, dürfte Frankfurt hier eine Rechtsgrundlage für die Abgabe der Stellungsabgabe besitzen. Wenn nicht, wird es sicher eine Möglichkeit geben, dies rechtlich abzusichern. Besonders für das umstrittene Heizkraftwerk West muss schnellstmöglich eine Bestandsaufnahme erfolgen, um anhand der aktuellen und zukünftigen CO2-Emissionen mögliche Strafzahlungen durch den Emissions-Zertifikatehandel zu ermitteln, falls keine schnelle Umrüstung auf erneuerbare Energie erfolgt. b) Es sollte geprüft werden, ob es analog einer PKW-Stellplatzabgabe auch eine PV-Ablösung für nicht benutzte Dach-Flächen geben kann. Dies kann dann auch bei Nichtbeantwortung oder Nichteinhaltung der Satzung mit Bußgeldern belegt werden. Mit dieser Auskunftspflicht werden alle Gebäudebesitzer damit konfrontiert, ihr Dach für öffentliche Ökostromnutzung und zur Erreichung der Klimaziele zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig beschreitet Frankfurt absolut neue kommunalpolitische Wege, um Wärme und E-Mobilität als Sektorkopplung zu fördern. Die bisherigen Fördergrundlagen, wie der aktuelle Energiezielwert kWh/m2 im Jahr für energetische Förderungen im Gebäudebestand, hat seit Jahren keine Steigerung der Sanierungsquote im Gebäudebestand erreicht. Der neue kommunale Ansatz an CO2-Einsparquoten zu knüpfen und die bisherige Basis für Förderungen nur noch für Planungszwecke zu verwenden, hebt die aktuelle Blockade bei der Sanierung im Gebäudebestand auf und umgeht elegant nicht wirksame Lenkungsfunktionen staatlicher Förderungsangebote. c) wird innerhalb der nächsten zwei Jahre (Zeit kann noch abgestimmt werden) eine Photovoltaikanlage installiert, möglichst mit Speicher, erhält der Gebäudebesitzer eine städtische Förderung aus dem FOND. Diese orientiert sich stufenweise und anteilig an den eingesparten kWh (aus dem öffentlichen Stromnetz) und / oder den nicht mehr anfallenden CO2-Quoten. Zudem erhalten Gebäudebesitzer/innen eine Anzahl von Bonus, Sondervergütungen und Solarrabatte von den angeschlossenen Partnerunternehmen. "Strafandrohung" Wer nicht innerhalb einer Frist eine Photovoltaikanlage geprüft und installiert hat, muss mit Nachteilen rechnen wie beispielsweise Sperrung für kommunale Energie-Wende-Beratungsangebote, keine Erstellung von Einsparprognosen für ein Jahr (Zeit skalierbar). Ein Wechsel in günstigere Klimaschutz-Tarife der angeschlossenen Energieversorger ist ebenfalls zeitlich eingeschränkt. Besonders Punkt b) ist dann schmerzvoll, wenn plötzlich die Heizung ausfällt und eine Dringlichkeitsberatung notwendig wird. Dies dürfte bei mehr als die Hälfte der knapp 80.000 Wohngebäude und der mindestens ebenso hohen Anzahl an Gewerbe- und Unternehmensheizungen der Fall sein (Quelle: statistisches Jahrbuch Frankfurt am Main 2017). In nachvollziehbaren und einprägsamen Beispielen wird öffentlich und eindringlich vor hohen Verlusten in diesem Fall gewarnt, die mit einer Antwort auf die Frage nach der nicht vorhandenen Photovoltaik auf dem Dach hätte vermieden werden können. Eventuell ist eine Photovoltaik-Auskunftspflicht-Satzung realisierbar. In diesem Fall muss wg. einer Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern gerechnet werden. Diese richten sich an der potentiell einzusparenden Energiesumme, oder es muss anders schmerzen. Wichtiger Vorteil: viele Gebäudebesitzer werden der städtischen Anfrage nach einer PV-Dachbelegung antworten und im Fragebogen das Feld: „Ich möchte eine kostenlose Information über potentielle Technik und eine Prognose über Wirtschaftlichkeit und Förderungen“ ankreuzen. Damit wird die reservierte Haltung der Eigentümer/innen aufgebrochen. Durch eine umstrukturierte Energiewendeberatung. steigt durch mit erneuerbaren Energietechniken die Sanierungsquote im Bestand. Belohnung: Beispiel: Sonderkonditionen bei der Mainova AG (muss noch abgesprochen werden). Diese könnten sein: • stabiler, fester Klimaschutz-Strom/Gas-Tarif zu günstigen Konditionen • (kostenlose) Energie-Wendeberatung / Einsparprognose • Auszahlung von Fördergeldern aus dem FOND bei realisierten Investitionen • Einmalbonus • Zugang zum neuen Geschäftsmodell „Wintersparbuch“ (erneuerbare Energien im Winter). GEBÄUDEWÄRME Die Förderungssumme erhöht sich, wenn z. B. bei 1-2 Familienhäuser auch gleichzeitig mit Kombinationssystemen von Strom/Wärme auf erneuerbare Energien inklusive Wärmespeicher und Steuerung umgestellt wird. Förderanreize sollten am eingesparten CO2 gebunden sein, was gerade bei Heizungen sehr hohe Einspareffekte hat und gleichzeitig die Sanierungsquote im Bestand spürbar erhöht. Hierbei werden ausschließlich wirtschaftlich sinnvolle neue Techniken berücksichtigt. Die städtischen Leitlinien für Zubau, Wirtschaftlichkeit und Betrieb von solaren Anlagen auf städtischen Gebäuden müssen sowohl auf Verwaltungsebene, als auch im Masterplan 100 % Klimaschutz aktualisiert werden. Grundsätzlich muss darauf geachtet werden, dass es keine (städtischen) Förderungen für CO2-Einsparquoten gibt, die weniger als 60 % fossile Brennstoffe pro Gebäude erreichen. Denn das bedeutet sonst, dass jahrzehntelang 60 % oder entsprechend mehr fossile Brennstoffe verbrannt werden müssen. Die Zeit dafür haben wir nicht mehr (siehe Volker Quaschning während der Anhörung im deutschen Bundestag-Umweltausschuss: „https://www.bundestag.de/resource/blob/641828/7e3d30807a1ddd9e9a57671828b915db/sv-quaschning-data.pdf “) und die bereits beschriebene Stellungnahme von Sciences For Future. Wie die Sanierungsquote im Bestand erhöht wird und wie wir die notwendigen CO2-Einsparquoten erreichen siehe auch "http://www.eiselt.de/Keine-CO2-Einsparpotentiale-verschwenden/index.html". Jedes Gebäude erhält aus dem FOND eine CO2-Einsparungprämie für eine Investition in erneuerbare Energiesysteme, besonders nicht fossile Heizungen. Kriterium: die CO2-Einsparquote von (zusammen) Strom und Wärme liegt &gt;60 %. Außerdem brauchen die Gebäudeverwaltungen / Eigentümer/innen nicht mit einer drohen Preisparität nach wenigen Jahren zu rechnen. Die Pariser Klimaziele sind allein mit Steuererleichterungen für Gebäudebesitzer oder unzureichende CO2-Einsparmaßnahmen auf fossile Brennstoffe niemals erreichbar. Ausführliche Informationen, Grundlagen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, technische Umsetzbarkeit einer bürgernahen dezentralen Energiewende ist im Konzept: GRÜNE NULL (Inhalt: Wege für eine wirksame Strategieumsetzung zur Erhöhung der Sanierungsquote im gesamten Gebäudebestand durch erneuerbare Energien. Link auf Nachfrage). Alle privaten, gewerblichen, kommunalen und sonstigen Gebäudeverwaltungen, welche 100 % fossile Brennstoffe bei den Heizungen einsparen, werden auf der städtischen Webseite extra als Kandidat für einen Sonderpreis gelistet. Nachtspeicheröfen: Diese verschwinden komplett durch geeignete Infrarotheizungen. Denn bei gleicher Wärmeerzeugung sinkt der Strombezug bis zu 70 % aus dem öffentlichen Netz umgekehrt proportional. Gleichzeitig können mit dem Einsatz von Photovoltaik/Kleinwindkraft und Speicher die stark reduzierten Stromnetzbezüge nochmals erheblich gesenkt werden. Die bisher ungelöste Frage der Nachtspeicherofennutzung ist damit beantwortet. Bisher nicht angewandte physikalische Grundlagen sorgen genauso wie beim Ersatz der alten Glühlampen durch LED-Technik für niedrigen Stromverbrauch - bei gleichem Nutzen. Potentiale für Wohnungsbaugesellschaften: hier liegt ein großes Potential für große Wohnungsbaugesellschaften. Je höher die CO2-Einsparquote, desto mehr Fördergelder werden aus dem FOND ausgezahlt. Ebenso fallen weniger Kosten in der Betriebsführung als auch bei Personalkosten im Bereich Administration / Verwaltung an. Denn wenn die leidigen fossilen Heizungen nicht mehr vorhanden sind, entstehen neue Flächen, die vermietet werden können (beispielsweise als Keller). WICHTIG: erneuerbare Heizungssystem oder Infrarotheizungen sind wesentlich leichter und gerechter in den Umlagenabrechnungen für Heizkosten abzurechnen. Dezentrale Energiewende - idealerweise sektorübergreifend: für Frankfurter Energieversorgungsunternehmen bilden sich völlig neue Geschäftsfelder im Rahmen der dezentralen Energiewende, wie beispielsweise: • Energie-Wende-Beratungen • Steuerung der erneuerbaren Energie- und Geldströme • Wartung erneuerbarer Energietechniken • Speicherungen. Hierbei werden neue Techniken berücksichtigt: • Solarthermie für Heizung / Warmwasser • Wärmepumpen • Wärmepuffer-Schichtspeicher • Eisspeicher • Feststoffspeicher • erneuerbare Kombinationsanlagen. • die höchsten Einsparmaßnahmen überhaupt liegen in der Kombination von Photovoltaik/Kleinwindkraft / Stromspeicher und Solarthermie / Wärmepumpe / Wärmespeicher und Steuerung • die zur Vermeidung der CO2-Problematik beim Müllverbrennen helfen. Energieerzeugung aus Biogasanlagen muss neu bedacht werden. Mit neuen Biogasmethanfabriken und der gelösten Speicherung von erneuerbar erzeugtem Wasserstoff / Methan ändert sich auch der Ansatz, Ökostrom aus Biogas ausschließlich zur Stromnetzeinspeisung zu nutzen. Gleichzeitig darf das Müllheizkraftwerk Nordweststadt nicht weiter ausgebaut werden. Der Plastikanteil sorgt zwar für einen hohen Heizwert. Aber in der Gesamtbetrachtung muss die Plastikflut und der erhebliche CO2-Anteil bei der Verbrennung erheblich und real zurückgeschraubt werden. Mit der Verbrennung wird der Wertstoffmüll für immer u.a. in CO2 umgewandelt. Genauso wenig darf es einen Zukauf von Müllkontingenten geben. WICHTIG: Mit der Installation von erneuerbaren Kombinationsanlagen mit Photovoltaik/Stromspeicher und einer intelligenten Steuerung werden sofort nach der Installation 100 % fossile Brennstoffe für immer eingespart. Hier sind die höchsten Einzahlungsquoten für den FOND erreichbar. VERKEHR Städtische Fahrzeuge / Raumplanungen: Grundsätzliches: a) eigene Fahrzeuge sollen steuerlich so behandelt werden wie private Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse. Hierbei werden alle Dieselfahrzeuge so bewertet, als wäre das Dienstwagensteuerprivileg nicht mehr vorhanden b) ein Rückgang der PKW-Einpendler-Zahlen ist einer der Wettbewerbsschwerpunkte und zugleich klimaschutzwirksam c) Autofreie / mindestens autoarme Siedlungen, auch im Bestand sind ebenfalls Bestandteil eines Wettbewerbes d) gleichzeitig muss bei jeder städtischen Bestellung für jeden Bus / Straßenbahn eindeutig nachgewiesen sein, dass der Betriebs- und Ladestrom durch erneuerbare Erzeugungsarten erfolgt. Diese können auch außerhalb von Frankfurt stehen e) alle Straßenbelege werden auf hellen Asphalt umgestellt. Denn weiße Fläche reflektieren das Sonnenlicht. Somit erhitzt sich die Stadt weniger schnell. Sinnvollerweise sollten zuerst die Straßen in der Innenstadt mit den höchsten Hitzewerten aufgehellt werden. Finanzierung: Neben den bereits genutzten aktuellen Förderungen sollten auch Contracting / Crowdfunding / Crowdfinanzierung / Energiegenossenschaften oder Leasingmodelle in Betracht gezogen werden. Größere Projekte wie Einspeisung von Wasserstoff in das öffentliche Gasnetz, kann auch über neue Finanzierungsformen erfolgen. WICHTIG: Die Stadt Frankfurt braucht hierbei oft keinen einzigen Cent vorzufinanzieren und hat auch schon eigene Crowdfunding-Projekte realisiert. ÖPNV – Busse: Städtische Busse werden schneller auf nicht fossile Brennstoffe umgestellt. Je nach Streckenanforderung werden zusätzlich zu den bereits bestellten Wasserstoff-Bussen noch Fahrzeuge mit den Antriebsarten Batteriebetrieb und Brennstoffzelle bestellt. Da die Investitions- und Wartungskosten für Oberleitungsfahrzeuge nicht wirtschaftlich vertretbar sind, sollte hiervon Abstand genommen werden. In Japan und China gehen Wasserstoff – und Brennstoffzellenfahrzeuge in die Serienproduktion (auch schienengebundene). Um rechtzeitig die notwendige Anzahl von Fahrzeugen ausgeliefert zu bekommen, muss zeitnah die Bestellung rausgehen. Andere Städte konkurrieren. Bei einer gleichzeitigen „Bestellungswelle“ kommt es tatsächlich darauf an: wer zuerst bestellt muss nicht zu lange warten. ÖPNV-Stadtbahn: Umstieg auf Ökostrombezug ist ein kleiner Schritt für CO2-Reduzierungen. Wichtiger ist es, die Takte zu verkürzen, Fahrer/innen für einen ökologischen Fahrstil gewinnen, Klimaanlagen den Bedürfnissen der Fahrgäste anpassen und die Variante einer 24h-Ringbahn in die Realisierungsphase zu übernehmen. Radverkehr: Hier sollte der Radentscheid genutzt werden, und einen speziellen Wettbewerb mit Bürgerbeteiligung gestartet werden. Flughafen: Der Feldversuch „Fraport-E-Fahrzeuge mit Induktionstechnik" sollte reaktiviert werden und auf die neuen Antriebsarten erweitert werden. Hier liegen ebenfalls hohe Einsparpotentiale, gerade bei den Flugzeugschleppern (es gibt schon zwei Fahrzeuge - Finanzierung siehe oben). Auch der Einsatz von Hybridsystemen an Flugzeugen kann mit einem Wettbewerb beschleunigt werden. Schiff: Alle Schiffe, die am Mainufer festgemacht haben, beziehen Ladestrom aus erneuerbaren Energien vom Land. Schiffseigentümer/innen die weiter ihren Betriebsstrom mit Dieselantrieb betreiben, erhalten eine zusätzliche Kostenrechnung zugeschickt. Sinngemäß wird der Aufschlag der Liegegebühren damit begründet, dass die Ausgaben für CO2-Minderung mit dem Dieselbetrieb steigen und somit die Liege-Kaigebührenerhöhungen gerechtfertigt sind. Sollte hierfür keine Rechtsgrundlage vorhanden sein, wird die Reederei aufgefordert Stellung zu nehmen. Sonst könnte die Kai-Liegeerlaubnis unter Umständen an Bedingungen geknüpft werden oder ganz untersagt werden. Andere Vereine, Kirchen, Verbände, Institutionen, Institutionen Sollten keine Einzahlung von externen Unternehmen / Einzahlern erfolgen, sind Auszahlungen aus dem Förderfond der Stadt nur dann möglich, wenn in der FOND-Kasse ein Überschuss besteht und die Gelder von der Stadtverordnetenversammlung frei gegeben werden. Aber auch ein von der Stadt Frankfurt mit Beratung unterstützter privater FOND ist möglich. Bild-Quellenhinweis: kombinierte Photovoltaik / Solaranlage = eigene Aufnahme

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Heizpilze in der Gastronomie verbieten

13.05.2019

Heizpilze wurden in der Politik erst mit der Durchführung des Rauchverbotes in Kneipen und Gaststätten zum großen Thema. Denn Gastronomen begannen damit Heizpilze vor ihren Betrieben aufzustellen, sodass die Raucher wenigsten nicht frieren müssen, wenn sie zum Rauchen vor das Lokal müssen. Schnell zeigte sich jedoch, dass die mit Gas betriebenen Heizpilze sehr viel Kohlendioxid in die Luft abgeben und somit ein Risiko für die Umwelt darstellen. Daher wurden nach und nach in vielen großen Städten und Bundesländern, die Nutzung dieser mit Gas betriebenen Heizpilze verboten. Zu diesen Städten und Bundesländern zählen unter anderem: München Berlin Köln Nürnberg Ludwigsburg Stuttgart Tübingen Bei maximaler Leistung von etwa 14 Kilowatt stößt ein Heizpilz bis zu 3,5 Kilogramm Kohlendioxid pro Stunde aus – bei einer durchschnittlichen Betriebsdauer von 36 Stunden in der Woche entstehen so bis zu vier Tonnen Kohlendioxid pro Jahr. Das entspricht dem Ausstoß eines Neuwagens, der 20000 Kilometer im Jahr fährt oder dem eines Niedrigenergie-Hauses. Frankfurt sollte seinem Titel als Green City endlich gerecht werden und Heizpilze in der Gastronomie verbieten.

Idee
211

Keine Autos mit H-Kennzeichen in die Umweltzone

13.05.2019

Auch Autos mit H-Kennzeichen sollten nicht mehr in die Umweltzone einfahren dürfen. Die Abgaswerte dieser Fahrzeuge entsprechen wohl keiner aktuellen Euro Norm. Es kann nicht sein, dass Autos die keine fünf Jahre alt sind bald nicht mehr in die Innenstadt dürfen, diese Spielzeuge der Besserverdienenden aber schon. Hier sollten die Grünen einen Strich machen und endlich mal konsequent agieren. Es gibt nämlich keinen logischen Grund diese Ausnahme aufrechtzuerhalten. Und auch nicht, dass es vielleicht gar nicht so viele sind.

Idee
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Klimanotstand auch für Frankfurt ausrufen.

06.05.2019

Konstanz hat es vorgemacht, Frankfurt sollte nachziehen. Die Idee zur Ausrufung eines Klimanotstandes stammt von Adrian Whitehead, er ist studierter Biologe und kommt aus Australien. ​Er ist überzeugt, dass eine Ausrufung des Klimanotstandes durch öffentliche Institutionen den Bürger*innen zeigt, dass es sich bei der Klimakatastrophe tatsächlich um einen akuten Notfall handelt! Whitehead behält recht, die Dramatik des Wortes versetzt Politiker in nackte Überlebensangst. Diese sollen jedoch bedenken, die Angst der um ihre Zukunft kämpfenden fridaysforfuture-Kinder ist um Vieles grösser! Den „Klimanotstand“ auszurufen, hat symbolische Wirkung und soll zeigen, dass eine Regierung den Klimawandel ernst nimmt und Maßnahmen für den Klimaschutz einleitet.

Idee
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Led Straßenbeleuchtung besonders die Seitenstraßen für bessere Sicherheit

12.04.2019

Straßenlampen Umrüstung auf led

Idee
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Trinkwasserspender am Main

11.04.2019

Das Mainufer wird immer mehr von Läuferinnen und Läufern benutzt und erfreut sich grad im Sommer großer Beliebtheit bei allen Bewohnern. Leider gibt es in Frankfurt generell aber insbesondere am Mainufer keinerlei Wasserspender. Vielleicht lässt sich hier auch in Zusammenarbeit mit der Mainova eine Möglichkeit finden auf beiden Seiten des Mains einige Trinkwasserspender aufzustellen.

Idee
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Förderung von unterirdischen Regenwassertanks/Zisternen im Garten

21.01.2019

Der trockene Sommer 2018 mit seinen niedrigen Wasserständen hat gezeigt: die Notwendigkeit, Regenwasser nachhaltig zu nutzen, wird immer dringlicher. Einfache Regenwassertonnen sind schnell leer, große Tanks von mehreren Tausend Litern helfen, längere Trockenperioden zu überbrücken. Wenn mehr Hausbesitzer*innen unterirdische Regenwassertanks einbauen, wird kostbares Trinkwasser gespart. Die Stadt sollte sich daran beteiligen, um für den Klimawandel gerüstet zu sein.

Idee
1

Regelung des Stromverbrauchs für Firmen

11.10.2018

Eine Reglung bzw. ein Gesetz zu entwerfen, dass die Arbeitgeber verpflichtet unnötigen Stromverbrauch zu verhindern. Damit ist vorallem der unnötige Stromverbrauch nach Feierabend wie z.B das angelassene Licht im Badezimmer und in den Büros, die Computer und deren Monitore, die die Mitarbeiter grundlos anlassen. Wenn man weiter denkt, findet man noch mehr Stromfresser. Wenn nun die Stadt Frankfurt, dass durchsetzt, dass die Firmen solche Verschwendungen einstellen, dann könnte man Tonnenweise CO2 einsparen. Die meisten Bewohner von Frankfurt würden das auch verstehen und mitmachen wenn es solche Regelungen gibt. Möglicherweise würden dann noch andere Städte aus Deutschland, Europa und der Welt mitziehen, um gemeinsam gegen den Klimawandel der unteranderem auch durch die Stromerzeugung durch Kohle beeinflust wird.

Idee
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1 Tag Telearbeit=20% weniger Abgase bei Pendlern

08.10.2018

Zu meiner Person: Ich bin Berufspendler und fahre täglich nach Frankfurt-Nordend zu meinem PC Arbeitsplatz bei einem Konzern. Aufgrund der Lage &amp; Entfernung vom Wohnort bleibt mir nur das Automobil als sinnvolle Mobilitätsoption. Überlegung: Der Anteil an PC-Arbeitsplätzen ist in Frankfurt sehr hoch. Die meisten ansässigen Konzerne haben längst die technischen Vorraussetzungen für Telearbeit, schöpfen diese bei Berufspendlern kaum aus, da die Arbeitsmodelle noch aus einer Zeit vor dem Internet stammen. Chance: Wenn es gelingt, den Firmen Anreize zu bieten, einen Tag ( ein fünftel der Arbeitszeit) Telearbeit zu etablieren, würde dadurch die Abgasbelastung fur diese Berufsgruppe um 20% abnehmen. Frage: Ist das ein sinnvoller Beitrag um die Abgasbelastung in der Stadt wirkungsvoll zu reduzieren?

Idee
2

Keine laute Musik in Grünanlagen und am Main

19.04.2018

Es nimmt leider immer zu, dass in Parks und am Main laut Musik gehört wird. Ruhige Rückzugsorte werden immer seltener. Hierfür sollten Grünanlagen aber sein. In der Frankfurter Grünflächensatzung gibt es diesbezüglich leider keine klare Regelung. Viele Besucher bringen ihre mobilen Boxen mit und stellen diese so laut, dass sie die Musik vom Nachbarn nicht hören. Das ist für alle anderen Besucher der Grünanlagen meist sehr störend. Polizei oder andere Ordnungskräfte laufen untätig daran vorbei. Diese Entwicklung nimmt leider immer weiter zu, deswegen wäre es sinnvoll jetzt dagegen zu steuern und nicht erst zu warten bis es eskaliert.

Idee
2

Mehrwegsystem für Coffee-to-go-Becher

28.02.2018

Coffee-to-go-Becher (oft achtlos weggeworfen auf Gehwege, Grünstreifen etc.) sind nicht nur unschön für das Stadtbild, sondern auch eine Umweltkatastrophe. Lt. Dt. Umwelthilfe fallen pro Stunde in 320.000 Becher an, im Jahr sind das 3 Milliarden (nur für Deutschland!) Allein für die Innenbeschichtung der Becher und die Deckel werden jährlich ca. 22.000 Tonnen Rohöl verbraucht (Quelle: Dt. Umwelthilfe) Mehrwegbecher sind die ökologisch sinnvollere Wahl - die Stadt Freiburg macht es vor: Dort gibt es in teilnehmenden Geschäften das Getränk in einen Mehrwegbecher (Pfand 1 €) - der in allen teilnehmenden Geschäften zurückgegeben werden kann und dort gespült wird. Ein solches System wäre ein wichtiger Schritt für ein "grüneres" Frankfurt. Da hier ein bestimmter Stadtteil ausgewählt werden muss, lautet dieser für Innenstadt/Jungbusch; das System sollte jedoch für ganz Frankfurt verfügbar sein.

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7

Bitte um ein Gesetz, das die Laubpüster mit ihrer unerträglichen Lärmbelästigung, verbietet!

20.02.2017

Inzwischen hat die Stadtreinigung, nebenan die LVA, auf der anderen Seite die Nassauasche Heimstädte, die Gartenpflegetruppe des Museums für Kommunikation, und rundum diverse Hauseigentümer in dieser Strasse Laublüster. Diese werden regelmäßig, leider oft auch unsinnig, auch nach Regen eingesetzt, um z.B Restlaub im Spätherbst aus dem wuchernden Efeu hinter dem Museum noch rauszufischen. Meist haben die Anwender dieser 'Höllengeräte' dicke Kopfhörer auf, die Anwohner aber müssen den unsäglichen Lärm über Stunden ertragen. Diese belästigende Lärm-Polution beginnt oft morgens, ab 6:15/30 Uhr. Kaum hat eine Truppe (sind z.T. zu dritt unterwegs) damit aufgehört, fängt der nächste an. Und das inzwischen ganzjährig, um auch anderes, als Laub von einer Seite zur anderen zu blasen. Laubrechen könnte, meiner Ansicht nach, auch als Job für Arbeitslose angeboten werden. Hätte zur Folge: Angebot von mehr sozialen Diensten, weniger Lärm(!!), die Ausübenden bewegen sich aktiv an der frischen Luft, was sicher gesund ist.

Idee
3

Umwelt schonen

15.02.2016

Es ist wunderschön, dass so viele Busreisende Frankfurt besuchen. Wenn die Busse am Museumsufer parken, wäre es freundlich, die Motoren nicht dauernd laufen zu lassen. Das vergiftet die Lungen und die Atmosphäre.

Idee
215

Giveboxen in (fast) allen Stadtteilen

01.12.2015

Sogenannte Giveboxen sind wetterfeste Boxen bzw. Schränke an öffentlichen Plätzen oder öffentlich zugänglichen Privatgrundstücken, in denen jeder Bürger kostenlos aussortierte Gegenstände zur Verfügung stellen kann und Gegenstände, die er selbst gerade braucht mitnimmt. Ziel ist es der Wegwerfgesellschaft entgegenzusteuern, Müll zu vermeiden und stattdessen die Gegenstände miteinander zu teilen. Sie funktionieren also wie die bereits existierenden Bücherschränke.

Idee
1

Temporäre City-Maut bei Smog für Autopendler

30.10.2014

An Tagen hoher Umweltbelastung sollten auswärtige Autopendler (ohne Fahrgemeinschaft) eine temporäre Umweltabgabe entrichten. Vorteil: - Verringerung der Umweltbelastung an kritischen Tagen. - Entlastung des Frankfurter Haushalts. Realisierungskonzept: Erfassung der Autos an den Ein-/ Ausfallstraßen währende der Stoßzeiten durch scannen des Nummernschildes.

Idee
0

Hubschrauberflüge besteuern

30.10.2014

Besteuerung der Hubschrauberflüge über Frankfurt. Konkret: für die Übungs- und Ausbildungsflüge der Minihubschrauber sollen Steuern/Abgaben erhoben werden. Vorteil: - Lärmbelästigung wird reduziert - Entlastung des Haushalts

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233

Luftmessstation für Niederrad

08.10.2014

In Niederrad soll eine Luftmessstation installiert werden, um die Schadstoffe in der Luft zu ermitteln. Die Idee wieder eine Luftmessstation in Frankfurt-Niederrad zu installieren ergibt sich insbesondere durch die Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn am Frankfurter Flughafen im Oktober 2011. Dies wurde auch von Niederräder Bürgerinnen im Ortsbeirat 5 thematisiert und gefordert. Niederrad wird als letzter Stadtteil bei Landungen niedrig überflogen. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wurde 1998 eine Luftmessstation in Niederrad abgebaut. Insbesondere die Feinstaubbelastungen (u.a. PM10, PM2,5) bringen erhebliche gesundheitliche Risiken mit sich. PM10 kann beim Menschen in die Nasenhöhle, PM2,5 bis in die Bronchien und Lungenbläschen und ultrafeine Partikel bis in das Lungengewebe und sogar in den Blutkreislauf eindringen. Je nach Größe und Eindringtiefe der Teilchen sind die gesundheitlichen Wirkungen von Feinstaub verschieden. Hinzu kommt, wie dem Waldschadensbericht zu entnehmen ist, dass der Frankfurter Stadtwald ("Grüne Lunge") nach wie vor im kritischen Zustand ist und zudem wegen der enorm zugenommen Verlärmung immer weniger als Naherholungsgebiet für den Frankfurter Süden genutzt werden kann.

Idee
0

Geruchsbelästigung durch Kaminöfen

04.10.2014

In der kühleren Jahreszeit werden wieder die Kaminöfen in den privaten Haushalten angefeuert. Da leider nicht jeder Benutzer dieser Öfen richtig heizt und die Anschaffungen der Kamine immer mehr zunimmt, sind in den letzten Jahren erhebliche Geruchsbelästigungen entstanden. Nicht nur, dass in einer Großstadt wie Frankfurt dadurch der Feinstaub zunimmt, auch giftige Schadstoffe werden in die Luft abgegeben, denen man kaum aus dem Weg gehen kann. Viele Kaminofen-Besitzer benutzen ihren Ofen mittlerweile täglich, um Heizkosten zu sparen. Das geht zu Lasten der Umwelt und der Gesundheit der Nachbarn und Mitbürger. Es sollten deshalb strengere Benutzungsauflagen zum Schutze von Mensch und Umwelt durchgesetzt werden.

Idee
3

Stromparkplätze vor Mietshäusern

29.09.2014

Hausgemeinschaften sollten in der Innenstadt Frankfurts (da es hier nur wenige Parkplätze gibt) vor dem Haus einen Stromparkplatz einrichten dürfen. Dies würde die Chance erhöhen, dass mehr Menschen ein Stromfahrzeug anschaffen würden. Ich würde damit jedenfalls sofort beginnen.

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Solarmodule auf öffentlichen Gebäuden

22.09.2014

Ich schlage vor, dass die Stadt Frankfurt möglichst viele öffentliche Gebäude mit Flachdach mit Solarmodulen ausstattet, um einen Beitrag zur Umstellung auf erneuerbare Energien und zur Dezentralisierung der Energieversorgung zu leisten, ggf. in Kooperation mit Mainova oder mit Bürgerinvestitionen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Gebäude auf dem Campus Riedberg dafür in Frage kämen.

Idee
17

Trinkwasser Spender in Frankfurt

22.09.2014

In der frankfurter Innenstadt sollte es öffentliche Trinkwasser Spender, wie zum Beispiel in Wien, geben. Dann muss man keine Plastikflaschen mitnehmen und kann somit dem Klima helfen.

Idee
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Rückschnitt von Pflanzenbewuchs

17.09.2014

Durch nicht durchgeführte Rückschnitte von Pflanzenbewuchs aus privaten Grundstücken auf öffentliche Verkehrsflächen, insbesondere Gehwege entstehen unnötige Gefahrenstellen. Kosten für den Rückschnitt entstehen meines Erachtens der Stadt nicht, wenn seitens der Stadt die Grundstücksbesitzer an ihre Pflichten erinnert bzw. aufgefordert werden würden.