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Griesheim: Informationen über Baustellen im Straßenverkehr

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 193

Betreff: Griesheim: Informationen über Baustellen im Straßenverkehr Zu

  1. und

  2. Dem Magistrat ist bewusst, wie wichtig es ist, alle von einer Maßnahme Betroffenen umfassend zu informieren. Er ist daher bestrebt, sämtliche straßenverkehrsbezogene Maßnahmen frühzeitig und informativ den betroffenen Anwohnenden und Gewerbetreibenden sowie den zuständigen Ortsbeiräten zu kommunizieren. Zu komplexen Projekten betreibt der Magistrat zudem seit einiger Zeit bereits eine umfangreiche Informationsarbeit. Dabei werden - je nach Erfordernis - Anwohnende und Gewerbetreibende, der zuständige Ortsbeirat sowie Interessenvertretungen eingebunden Hinweisen möchte der Magistrat in diesem Zusammenhang darauf, dass ein Großteil der verkehrlichen Einschränkungen im Stadtgebiet durch Baumaßnahmen von Trassenbetreibern und privaten Dritten verursacht wird. Während bei Bauvorhaben des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main das notwendige Bewusstsein für eine umfassende Kommunikation vorhanden ist, kann auf private Dritte nur mit Empfehlungscharakter eingewirkt werden. Zu

  3. Die Veröffentlichungen auf mainziel.de beschränken sich auf das sogenannte Grundstraßennetz, da sie zugleich den digital ausgespielten Informationsbestand darstellen und in hohem Maß valide und aktuell sein müssen. Beispielsweise wurden am Freitag, dem

  4. November 2025 über mainziel.de insgesamt 215 Baustellen mit 43 Teil- oder Vollsperrungen von Verkehrsbeziehungen veröffentlicht. Die Suchfunktion der Verkehrskarte bietet bereits eine Auswahl nach Stadtteilen, etwaige Umleitungsempfehlungen sind textlich hinterlegt. Aus Sicht des Magistrats ist es empfehlenswert, bei gewohnten und alltäglichen Wegen aktiv Verkehrstelematiksysteme zu nutzen, um von den digital ausgespielten Informationen auch ohne eigenes Zutun direkt zu profitieren. Zu

  5. Der Magistrat sieht keinen Anlass zu einer besonderen Reglementierung von Bautrupps. Gerade im Tiefbaubereich liegt es aus wirtschaftlichen Gründen im Interesse - sowohl des öffentlichen als auch des privatwirtschaftlichen Bauverantwortlichen - dass die Baumaßnahmen zügig abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang weist der Magistrat darauf hin, dass fachfremde Personen nicht unbedingt eine Verzögerung oder einen Baustillstand angemessen beurteilen. So wirken beispielsweise Arbeiten in bergmännischer Bauweise von Kopflöchern, Aushärtezeiträume, offen verbleibende Muffengruben bei Kabelarbeiten und ähnliches auf den ersten Blick inaktiv, sind jedoch für den erfolgreichen Abschluss der Baumaßnahme essenziell. Zu

  6. Bauverantwortliche sind heute bereits verpflichtet, Baubeginn- beziehungsweise Bauende unverzüglich anzuzeigen. Der Magistrat ist im Rahmen seiner Bautätigkeiten bestrebt, die von den jeweiligen Maßnahmen Betroffenen über Veränderungen/Verzögerungen zeitnah zu informieren.

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