Wahl zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 6b (Sindlingen, Zeilsheim)
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Hans-Joachim Schulz Edenkobener Straße 18 65931 Frankfurt am Main als stellv. Schiedsperson für den Bezirk 6b.
Begründung
Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Der Ortsbeirat 6 hat den im Beschlusstext genannten Herrn Schulz als stellv. Schiedsperson vorgeschlagen. Der Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter.