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Wahl zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 14 (Harheim)

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Christel Schneider als stellv. Schiedsperson für den Bezirk 14.

Begründung

Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Der Ortsbeirat 14 hat die im Beschlusstext genannte Frau Schneider als stellv. Schiedsperson vorgeschlagen. Die Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 39
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
TO I, TOP 10
Zurückgestellt / Beraten
Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Christel Schneider als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 14.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP VOLT FRAKTION BFF-BIG Stadtv. Bäppler-Wolf
Enthaltung:
AFD ÖkoLinX-ELF Gartenpartei
Sitzung 44
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 54
Zurückgestellt / Beraten
Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Christel Schneider als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 14.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG VOLT FRAKTION Stadtv. Bäppler-Wolf
Enthaltung:
AFD ÖkoLinX-ELF Gartenpartei