Erstellen einer Zisternenanlage zur Regenwassersammlung und späterer Nutzung auf der Sportanlage/Schwimmbad/Tennisanlage in Nieder-Eschbach
Stellungnahme des Magistrats
Das Sportamt prüft prinzipiell im Zuge der Vorplanungen von Baumaßnahmen die Regenwassernutzung auf Sportanlagen und sieht diese als wichtigen Baustein und hat dies auch beim Bau der Tennis- und Skateranlage Nieder Eschbach geprüft. Für den Bereich der Tennisanlage bzw. der Skate- und Fitnessanlage lässt sich aus dem aktuellen Planungsprozess ableiten, dass sich beide Grundstücke stellenweise im Hochwasserbereich befinden und um eine Zisterne sicher und funktionsfähig zu halten, müssten enorme Vorkehrungen (z.B. Auftriebsicherung) getroffen werden, die zu einer unverhältnismäßigen Erhöhung der Baukosten führen würden. Im oberen Bereich der Skate- und Fitnessanlage ergibt sich aufgrund der geringen Versiegelung der Flächen keine Möglichkeit, Niederschlagswasser zu sammeln. Bis auf einen kleinen Teil der Skatebahn ist aktuell geplant, dass Niederschlagswasser im Bereich der Skate- und Fitnessanlage über die Vegetationsflächen der Versickerung zuzuführen. Im unteren Bereich ergibt sich aufgrund der Hochwassersituation sowie der bestehenden Betonplatte der Rollschuhbahn, die für die neue Skateanlage als Tragschicht dient, keine Möglichkeit zur Positionierung einer Zisterne. Die aktuelle Planung der Tennisanlage sieht vor, das anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück zurückzuhalten und über verschiedene Rigolen zu versickern. Gemäß der Hessischen Bauordnung (HBO) und des Hessischen Wassergesetzes (HWG) wird das Regenwasser nicht in den Eschbach oder den städtischen Kanal geleitet, sondern zur Neugewinnung von Grundwasser genutzt. Durch die Wahl neuer Belagsoberflächen für einen Doppelplatz und zwei Padelplätze, die im Gegensatz zur herkömmlichen Ziegelmehl-Oberfläche der Tennisplätze keine Bewässerung benötigen, wurden weitere Optimierungsmaßnahmen getroffen, um den Pflegeaufwand und den Wasserverbrauch zu reduzieren. Der Einbau einer Zisterne ist aus den oben genannten Gründen nicht umsetzbar.