Wie steht es um eine faire Entlohnung in den Frankfurter Behinderteneinrichtungen?
Fragen an den Magistrat
Einrichtungen für Menschen mit Behinderung - wie etwa die Praunheimer Werkstätten oder die frankfurter werkgemeinschaft - leisten seit vielen Jahren wertvolle Arbeit für unsere Stadtgesellschaft. Sie schaffen Arbeitsplätze, fördern Inklusion und ermöglichen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Trotz dieses Engagements sind Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung bislang vom Mindestlohngesetz ausgenommen. Viele arbeiten ganztags, verdienen jedoch nur einen Bruchteil des gesetzlich festgelegten Mindestlohns. Dies steht in deutlichem Widerspruch zum Gedanken der Menschenwürde und Gleichberechtigung, wie ihn auch die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht. Dies vorausgeschickt, bitten wir den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1.) Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, Behinderteneinrichtungen finanziell oder strukturell zu unterstützen, damit eine faire und gleichwertige Entlohnung der Beschäftigten ermöglicht werden kann? 2.) Welche Förderprogramme, Pilotprojekte oder Initiativen wurden bislang durch die Stadt Frankfurt initiiert, die eine Anpassung der Vergütung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung zum Ziel haben bzw. eine solche erproben oder begleiten? 3). Wie bewertet der Magistrat die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Land Hessen oder anderen Kommunen ein Modellprojekt zur Einführung eines kommunal unterstützten Mindestlohns für Werkstattbeschäftigte ins Leben zu rufen? 4.) Welche weiteren Möglichkeiten - über die Frage des Mindestlohns hinaus - sieht der Magistrat, um einen aktiven Beitrag dafür zu leisten, dass Menschen mit Behinderung in unserer Stadt mehr Anerkennung im Arbeitsleben erfahren, als dies bislang der Fall ist? 5.) In welchem Umfang bezieht die Stadt Frankfurt aktuell Dienstleistungen bzw. Produkte von Werkstätten für Menschen mit Behinderung und welcher Art sind diese?