Frankfurter Programm "Würde im Alter" hier: Neufassung
Bericht
Das Frankfurter Programm "Würde im Alter" besteht seit 25 Jahren. Im Jahr 2000 beschloss die Stadtverordnetenversammlung ein Sofortprogramm. Dafür stellte sie Geld für die ambulante und stationäre Altenhilfe bereit. Ziel war es, die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen mit dementiellen Erkrankungen zu verbessern (Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 14. Dezember 2000, §§ 7376 und 7384). Aus dem Sofortprogramm wurde 2006 das Regelprogramm "Würde im Alter" (FPWiA). Es schloss eine wichtige Lücke: Die Pflegeversicherung deckte damals keine psychosozialen Maßnahmen in der Altenhilfe ab. Das Programm sicherte diese Angebote finanziell ab. 2018/2019 überarbeiteten die Stadt und die freien Träger der Wohlfahrtspflege die Richtlinien. Grundlage war die Arbeit einer Untergruppe der AG Soziale Arbeit. Der Grund: Neue Gesetze (Pflegestärkungsgesetze I-III) hatten die Sozialgesetzbücher XI und XII verändert. Deshalb brauchte das Programm eine Neuausrichtung. Die neuen Richtlinien traten 2019 in Kraft (§ 4219, 34. Stadtverordnetenversammlung). Sie sichern Angebote, die ältere Frankfurter:innen benötigen, die aber nicht durch Kranken-, Pflege- oder Sozialversicherung bezahlt werden. Damit stellt sich das Programm auch für künftige Herausforderungen auf. Am 30. Januar 2025 passte die Stadtverordnetenversammlung die Richtlinien erneut an. Diese Änderung beruht auf einer Evaluation der Fassung von 2019. Vertreter:innen aller geförderten Träger und Projekte entwickelten die Anpassungen gemeinsam. Die Details erläutert der folgende Bericht.