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Thema

Fußverkehr

Vorlagen

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Vorstellung der Planung eines Fuß- und Radweges, Arbeitstitel „Fechenheimer Fackeln“, CarlUlrichBrücke Nordrampe

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 81 Betreff: Vorstellung der Planung eines Fuß- und Radweges, Arbeitstitel "Fechenheimer Fackeln", Carl-Ulrich-Brücke Nordrampe Die Verhandlungen zwischen dem Magistrat und Hessen Mobil sind abgeschlossen. Die beiden Parteien haben eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen, in der die jeweiligen Zuständigkeiten und die Finanzierung des Projekts "Fechenheimer Fackeln" geregelt sind. Mit der Planung wurde ein Ingenieurbüro beauftragt und das Projekt befindet sich derzeit in der Vorplanungsphase. Wenn die Vorplanung abgeschlossen ist, wird der Magistrat im Zuge des Vorplanungsbeschlusses berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.10.2025, V 1282

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Bodenwelle unter dem Zebrastreifen auf der Galgenstraße

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 76 Betreff: Bodenwelle unter dem Zebrastreifen auf der Galgenstraße Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht gibt es keine Handlungsnotwendigkeit: Der angesprochene Fußgängerüberweg hat gute Sichtbeziehungen, ist mit einer Sonderbeleuchtung ausgestattet und weist (wie die gesamte Galgenstraße) von 2016 bis 2024 keinerlei polizeilich aufgenommene Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fußgänger:innen auf. Der Magistrat geht davon aus, dass es sich bei den Fahrzeugen in der Galgenstraße überwiegend um Anlieger:innen handelt, denen der Fußgängerüberweg bekannt ist. Die Fahrzeugführenden wissen, dass von beiden Seiten Fußgänger:innen kommen können und müssen sich entsprechend in beide Blickrichtungen absichern. Es handelt sich um ein bewusstes Fehlverhalten, das sich nach Auffassung des Magistrats mit einer Aufpflasterung nicht verhindern ließe. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7549

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Einrichtung eines einseitigen Parkverbots in der Monisstraße

11.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 11.01.2026, OF 1173/9 Betreff: Einrichtung eines einseitigen Parkverbots in der Monisstraße Laut Rückmeldungen aus der Anwohnerschaft kommt es in der Monisstraße aufgrund beidseitig parkender Fahrzeuge zu einer erheblichen Reduzierung der Durchfahrtsbreite für Pkw. Größere oder breitere Fahrzeuge können die Straße häufig nicht problemlos passieren. Zusätzlich führt das weit verbreitete Gehwegparken zu einer massiven Einschränkung der Bewegungsfreiheit für FußgängerInnen. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Monisstraße auf einer Straßenseite ein Parkverbot einzurichten, um eine ausreichende Durchfahrtsbreite sicherzustellen und die Nutzung der Gehwege für FußgängerInnen zu gewährleisten. In den Parallelstraßen besteht bereits ein einseitiges Parkverbot, sodass eine entsprechende Regelung in der Monisstraße sinnvoll und folgerichtig ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Termin Schulwegsicherung an der Kreuzung Dehnhardstraße/Nußzeil/Am Lindenbaum

11.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 11.01.2026, OF 1165/9 Betreff: Termin Schulwegsicherung an der Kreuzung Dehnhardstraße/Nußzeil/Am Lindenbaum Vorgang: OM 3278/22 OBR 9; ST 893/23; OM 5024/24 OBR 9; ST 1074/24; OM 6570/25 OBR 9; ST 992/25 Die genannte Ampel ist Bestandteil des offiziellen Schulwegs der Ludwig-Richter-Schule und wird täglich von zahlreichen Grundschülerinnen und Grundschülern genutzt. Die Kreuzung ist sehr unübersichtlich, da Fahrzeuge aus allen Richtungen sowohl geradeaus fahren als auch nach beiden Seiten abbiegen dürfen. Trotz der bestehenden Tempo-30 Zone wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit häufig nicht eingehalten. Hinzu kommt, dass Grundschulkinder aufgrund ihrer Körpergröße von etwa 120-130 cm leicht übersehen werden können. In etwa der Hälfte des Jahres ist es auf dem morgendlichen Schulweg zudem noch dunkel, was die ohnehin angespannte Verkehrssituation weiter verschärft. Das Verkehrsaufkommen ist insbesondere zu den Zeiten des Schulbeginns zwischen 7:30 Uhr und 9:00 Uhr durch den Berufsverkehr sehr hoch. Vor diesem Hintergrund bereitet die angekündigte Demontage der veralteten Ampelanlage große Sorge, da eine wesentliche Sicherungsmaßnahme für den Schulweg darstellt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, mit den zuständigen Ämtern und der Schulleitung der Ludwig-Richter-Schule sowie Elternvertretern dringlich einen Termin zur Schulwegsicherung zu vereinbaren, um die Situation vor Ort gemeinsam zu erörtern und mögliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Schulkinder zu besprechen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3278 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 893 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5024 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1074 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6570 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 992 Beratung im Ortsbeirat: 9

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Barrierefreier Übergang Berger Straße/südlich Höhenstraße

07.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 07.01.2026, OF 987/3 Betreff: Barrierefreier Übergang Berger Straße/südlich Höhenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die östliche Fußgängerseite auf der Berger Straße Ecke Höhenstraße so zu gestalten, dass eine Querung für mobilitätseingeschränkte Menschen kein Hindernis mehr darstellt. Zurzeit machen Bordsteine, Poller, ein Mülleimer sowie wild abgestellte Zweiräder ein Überqueren für Menschen mit Rollator oder Rollstuhl unmöglich - wobei diese Strecke ironischerweise zum behindertengerechten Aufzug zur U-Bahn-Station führt. Um die Möglichkeiten besser auszuloten, wird ein Ortstermin mit den zuständigen Ämtern gewünscht zu dem auch der Ortsbeirat 4 hinzugezogen werden soll. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Durchgang am ap2 (ehemalige Praunheimer Werkstätten, aktuell Geflüchtetenunterkunft) wieder für Pkw sperren

06.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 06.01.2026, OF 591/7 Betreff: Durchgang am ap2 (ehemalige Praunheimer Werkstätten, aktuell Geflüchtetenunterkunft) wieder für Pkw sperren Der Verbindungsweg zwischen Gräbestraße und Niddauferweg ist ab dem AP2 nur für Fußgehende und Radfahrende vorgesehen, wie ein Verkehrsschild eindeutig anzeigt. Trotzdem wird der Verbindungsweg mit entsprechender Behinderung des Rad- und Fußverkehrs immer wieder als Parkplatz missbraucht. Dies vorausgeschickt fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, durch geeignete Maßnahmen (z.B. durch die Anbringung eines Pollers) die Einfahrt für PKW zu unterbinden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Temporäre nächtliche Parkfreigabe in der Reifenberger Straße zur Entlastung der Parkplatzsituation in Rödelheim

06.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 06.01.2026, OF 595/7 Betreff: Temporäre nächtliche Parkfreigabe in der Reifenberger Straße zur Entlastung der Parkplatzsituation in Rödelheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu veranlassen, ob in der Reifenberger Straße in Rödelheim - insbesondere im Bereich der Einmündung zur Schenkstraße sowie in Richtung Fuchstanzstraße - das nächtliche Parken an derzeit durch Verkehrszeichen oder Markierungen ausgeschlossenen Bereichen temporär in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr erlaubt werden kann. Insbesondere betrifft dies Flächen, an denen tagsüber ein Halte- oder Parkverbot besteht, z. B. zum Schutz von Fußgängerüberwegen oder an Stellen, an denen das Parken auf dem Gehweg untersagt ist, um eine ausreichende Durchgangsbreite für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere mit Kinderwagen, zu gewährleisten. Begründung: Die Parkplatzsituation in Rödelheim, insbesondere in der Reifenberger Straße und den angrenzenden Bereichen, ist für Anwohnende in den Abend- und Nachtstunden äußerst angespannt. Aufgrund der baulichen Struktur und der engen Straßenführung ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Parkplätze stark begrenzt. Gleichzeitig ist es nachvollziehbar und notwendig, tagsüber das Parken in bestimmten Bereichen einzuschränken, um die Sicherheit von Schulkindern und Fußgängerinnen - insbesondere Eltern mit Kinderwagen - zu gewährleisten. Ein zeitlich begrenztes Parken zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr an ansonsten tagsüber freizuhaltenden Stellen könnte eine praktikable Lösung darstellen, die beiden Bedürfnissen gerecht wird: - Sicherung des Schulwegs und der Gehwegfreiheit tagsüber, - gleichzeitig Entlastung der Anwohnenden in den Abend- und Nachtstunden durch zusätzliche Parkmöglichkeiten. Die nächtliche Freigabe würde sicherstellen, dass zu den Hauptverkehrs- und Schulwegzeiten am Morgen wieder freie Gehwege und Einsehbarkeit an Übergängen gewährleistet sind, ohne tagsüber das Verkehrs- oder Fußgängersicherheitskonzept zu gefährden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Sperrung der Holzbrücke über den Urselbach an der UBahnHaltestelle „Wiesenau“ - Prüfung von Alternativen

05.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 05.01.2026, OF 669/8 Betreff: Sperrung der Holzbrücke über den Urselbach an der U-Bahn-Haltestelle "Wiesenau" - Prüfung von Alternativen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, in welcher Form eine direkte Erreichbarkeit der U-Bahn Station "Wiesenau" aus der Wiesenau und der Nordweststadt während der Bauarbeiten für einen Ersatzneubau der Brücke über den Urselbach sichergestellt werden kann. Insbesondere soll untersucht werden, ob eine provisorische Fußgängerüberquerung möglich ist. Begründung: Die geplante Sperrung der Brücke für die Dauer von rund einem Jahr stellt eine erhebliche Einschränkung für die Bürgerinnen und Bürger dar. Die U-Bahn-Haltestelle "Wiesenau" wäre für Anwohnerinnen und Anwohner der Wiesenau und der Nordweststadt für ein Jahr nicht mehr direkt erreichbar. Diese ging mit erheblichen Umwegen und zeitlichen Belastungen für die Betroffenen einher. Darüber hinaus ist die Brücke ein Schulweg für Kinder aus dem Mertonviertel zur Heinrich-Kromer-Schule. Eine vollständige Sperrung ohne Ersatzlösung würde die Wege für Schülerinnen und Schüler deutlich verlängern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Instandsetzung des Fußwegs vom Parkplatz an der Straße Zur Untermühle bis zur Einmündung in die Maßbornstraße

05.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 05.01.2026, OF 266/14 Betreff: Instandsetzung des Fußwegs vom Parkplatz an der Straße Zur Untermühle bis zur Einmündung in die Maßbornstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den im Betreff genannten Fußweg instand zu setzen. Es wurden nach Kenntnis des Ortsbeirats Reparaturen an den Weg vorgenommen. Evtl. ist eine grundhafte Sanierung notwendige. Begründung: Der Weg ist erneut in schlechtem Zustand. Das Pflaster ist an mehreren Stellen angehoben. Dies stellt für Passanten eine Unfallgefahr dar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Verbotswidriges Parken in Kreuzungsbereichen unterbinden

05.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 05.01.2026, OF 1348/2 Betreff: Verbotswidriges Parken in Kreuzungsbereichen unterbinden Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das verbotswidrige Parken im Bereich der Kreuzung Georg-Speyer-Straße / Bernusstraße (Bild 1-3) und Georg-Speyer-Straße / Hedwig-Dransfeld-Straße (Bild 4 und 5) mit geeigneten Mitteln zu unterbinden, um damit die Sicherheit für zu Fuß gehende zu erhöhen. Begründung: Dem Antrag liegt eine Anregung der Kinderbeauftragten zugrunde. Besonders Kinder haben an den genannten Kreuzungen große Probleme, diese wegen der verbotswidrig geparkten Fahrzeuge einzusehen. Ebenso stellen diese Fahrzeuge vermeidbare Hürden für Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl dar. Von blinden Menschen ganz zu schweigen. Da in den genannten Bereichen viel zu selten Kontrollen stattfinden, sieht sich der Ortsbeirat gezwungen, bauliche Maßnahmen anzuregen. Diese sind idealerweise mit der Frankfurter Behinderten Arbeitsgemeinschaft (FBAG) abzustimmen. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bild 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Barrierefreier Umbau der Bushaltestelle „Senckenbergmuseum“ Richtung Festhalle/Messe

05.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 05.01.2026, OF 1336/2 Betreff: Barrierefreier Umbau der Bushaltestelle "Senckenbergmuseum" Richtung Festhalle/Messe Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat 2 stimmt der Planung der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) zum barrierefreien Umbau der Bushaltestelle Senckenbergmuseum zu. Begründung: Diese Haltestelle ist Bestandteil des Ausbauprogramms E3 2019, in dessen Rahmen 23 Bushaltestellen aus dem Stadtgebiet Frankfurt am Main barrierefrei ausgebaut werden. Mit der Maßnahme sollen für die aufgeführten Bushaltestellen barrierefreie Zugänge zu den Haltestellen und in die Busfahrzeugen ermöglicht werden. Zudem sind eine fahrgastfreundlichere Umgestaltung der Haltestellen sowie die Herstellung der Barrierefreiheit im Bereich der Fußgängerüberwege gemäß dem Arbeitsplan "Barrierefreiheit für Frankfurt" vorgesehen. Ziel des Ausbaus ist ebenfalls die Qualitätssteigerung sowie die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu fördern, um dem Leitziel "Mobilität für Alle" folgend mobilitätsbehinderten Menschen die eigenständige Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu ermöglichen. Anlage (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 20 KB) Anlage 2 (nicht öffentlich - ca. 940 KB) Anlage 3 (nicht öffentlich - ca. 2,7 MB) Anlage 4 (nicht öffentlich - ca. 1 MB) Anlage 5 (nicht öffentlich - ca. 1,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Erneuerung der Bänke am Melanchthonplatz

05.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 05.01.2026, OF 1628/5 Betreff: Erneuerung der Bänke am Melanchthonplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Bänke am Melanchthonplatz zu erneuern. Begründung: Die Bänke auf dem Melanchthonplatz sind stark abgenutzt und stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Ihre Erneuerung ist notwendig, um die Unfallgefahr zu verringern und den Komfort für die Nutzerinnen und Nutzer zu erhöhen. Zudem trägt eine Modernisierung zur Verschönerung des Platzes bei und verbessert die Aufenthaltsqualität für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucherinnen und Besucher. Foto: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Poller vor der Hochstraße 53 instand setzen

04.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 04.01.2026, OF 1847/1 Betreff: Poller vor der Hochstraße 53 instand setzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die beschädigten Poller entlang der Arkade vor Hochstraße 53 zwischen den Stützen instand setzen zu lassen (s. Anlage). Begründung: Die Arkade dient dem öffentlichen Fußgängerverkehr und wird regelmäßig von besonders schutzbedürftigen Personengruppen genutzt (Kinder, ältere Menschen, mobilitätseingeschränkte Personen). Beschädigte oder fehlende Poller führen dazu, dass motorisierte Zweiräder in den Gehwegbereich einfahren und dort abgestellt werden, wodurch Konflikte zwischen Fuß- und Fahrverkehr entstehen. Die Poller erfüllen damit eine klare Schutz- und Trennfunktion, deren Ausfall eine konkrete Gefährdungslage begründet. Die Arkade ist baulich eindeutig als Gehweg- und Aufenthaltsfläche konzipiert. Das Abstellen von motorisierten Zweirädern zwischen den Säulen stellt eine zweckwidrige Nutzung dar, die erst durch den mangelhaften baulichen Zustand ermöglicht wird. Die Wiederherstellung der Poller dient somit der ordnungsgemäßen Nutzung des öffentlichen Raums und der Durchsetzung bestehender Verkehrs- und Sondernutzungsvorgaben, ohne zusätzlichen Kontrollaufwand zu erzeugen. Poller sind Bestandteil der gestalterischen Ordnung des Stadtraums. Beschädigte oder fehlende Elemente vermitteln mangelnde Pflege, geringe Regelbindung und laden zur weiteren Zweckentfremdung ein (Broken-Windows-Effekt). Eine Wiederherstellung trägt zum geordneten Erscheinungsbild, zur Aufenthaltsqualität und zum Werterhalt des öffentlichen Raums bei. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Niederrad: Sanierung Mainuferweg zwischen Niederräder Eisenbahnbrücke und Autobahn

04.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 04.01.2026, OF 1656/5 Betreff: Niederrad: Sanierung Mainuferweg zwischen Niederräder Eisenbahnbrücke und Autobahn Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Mainuferweg im Abschnitt zwischen der Niederräder Eisenbahnbrücke und der Autobahnbrücke grundlegend zu sanieren. Begründung: Der Mainuferweg weist in diesem Abschnitt erhebliche Schäden auf. Insbesondere durch Wurzelaufbrüche ist die Oberfläche stark uneben. Zudem fehlt ein ausreichendes Quergefälle, sodass es bei Regenfällen regelmäßig zu großflächiger Pfützenbildung kommt. Dies beeinträchtigt die Nutzbarkeit und Verkehrssicherheit des stark frequentierten Fuß- und Radwegs erheblich. Wurzelaufbrüche (Quelle: Dirk Trull) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Fußgängerampeln auf der Schweizer Straße: Grünphasen für querende Fußgänger verlängern

04.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 04.01.2026, OF 1637/5 Betreff: Fußgängerampeln auf der Schweizer Straße: Grünphasen für querende Fußgänger verlängern Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die technische Schaltung der Lichtzeichenanlagen auf der Schweizer Straße - an der Ecke Textorstraße, - am südlichen Ende des Schweizer Platzes, - am nördlichen Ende des Schweizer Platzes und - an der Ecke Gartenstraße so anzupassen, dass die Grünphase für die die Schweizer Strasse querenden Fussgänger auf ein hinreichendes Maß verlängert wird. Begründung: Die gegenwärtige Programmierung der genannten Lichtzeichenanlagen an der Schweizer Straße sieht nur sehr kurze Grünphase für Fussgänger vor, die die Schweizer Straße queren wollen. Für Kinder oder Menschen mit Gehbeeinträchtigungen ist es kaum möglich, die Straße innerhalb einer Grünphase vollständig zu überqueren. Zur Erhaltung der Sicherheit und Vermeidung von Unfällen mit Personenschaden ist die Einstellung längerer Grünphasen erforderlich. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

Parteien: SPD FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Verkehrsberuhigung in der Voltastraße und Ohmstraße

03.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 1355/2 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Voltastraße und Ohmstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie in den folgenden Straßenabschnitten eine deutliche Verkehrsberuhigung erreicht werden kann. Voltastraße ab Einmündung "An der Dammheide" bis "Kreuznacher Straße". Ohmstraße ab "An der Dammheide" bis "Galvanistraße". Der Magistrat wird gebeten geeignete Maßnahmen sodann umzusetzen. Begründung: Die beiden genannten Straßenabschnitte stellen hochfrequentierte Schulwege dar. Sie werden täglich von einer Vielzahl von Schülerinnen und Schülern genutzt, um umliegende Schulen sowie weiterführende Einrichtungen zu erreichen. Zudem befinden sich an den Straßenabschnitten Parks und Spielplätze. Aufgrund des bestehenden Verkehrsaufkommens und der teilweise unübersichtlichen Verkehrssituation besteht ein erhöhtes Gefährdungspotenzial, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Gemäß § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote insbesondere zur Erhöhung der Sicherheit auf Schulwegen angeordnet werden. Beispielsweise könnte die Einführung eines Tempolimits von 30 km/h im Abschnitt der Voltastraße maßgeblich zur Reduzierung von Unfallrisiken, zur Erhöhung der Reaktionszeit der Verkehrsteilnehmenden sowie zu einer verbesserten Aufenthalts- und Querungssicherheit beitragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Instandsetzung des Fußwegs auf der unteren Berger Straße

03.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 988/3 Betreff: Instandsetzung des Fußwegs auf der unteren Berger Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten Wann die durch die Baumaßnahme entstandenen Schäden am Fußweg wieder repariert werden? Wann im Durchgang zwischen Musikantenweg und Berger Straße wieder der ursprüngliche Zustand hergestellt wird? Wer die Kosten für die erforderlichen Reparaturmaßnahmen übernehmen wird? Begründung: Aktuell sind auf dem Fußweg auf der unteren Berger Straße sind nach Ende der Baumaßnahmen viele Stolperfallen vorhanden durch Schäden am Fußwegbelag. Der Durchgang zwischen Musikantenweg und Berger Straße ist ebenfalls noch nicht wieder hergestellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Siedlung Praunheim - dritter Bauabschnitt Mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität

03.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 589/7 Betreff: Siedlung Praunheim - dritter Bauabschnitt Mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität Die Straßen im sogenannten dritten Bauabschnitt der Siedlung Praunheim sind sehr eng. Teilweise gibt es keine oder nur sehr schmale Fußwege und in manchen Bereichen treffen Anwohnende direkt von der Haustür auf den Straßenraum. Gleichzeitig sieht man eindeutig, dass die Siedlung nicht auf die Menge vorhandener Fahrzeuge ausgelegt ist und die Suche nach einem Parkplatz noch durch ortsfremde Parkende verschärft wird, die die U-Bahn-Station Heerstraße nutzen. Der gesamte Bereich ist bereits als Tempo 30-Zone ausgewiesen und die die Zufahrt in die Siedlung von Norden über den Fritz-Schumacher-Weg ist bereits mit einem "Durchfahrt verboten / Anlieger frei" Schild gekennzeichnet. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Auch an der Zufahrt in die Siedlung über die Ebelfeldstraße ein "Durchfahrt verboten / Anlieger frei" anzubringen. 2. Den bestehende P+R-Parkplatz an der Heerstraße/ Ludwig-Landmann-Straße effektiv von fremden Nutzungen freizuhalten und damit Pendler:innen und Anwohner:innen eine Parkalternative zu bieten. 3. Zu prüfen, ob in diesem Siedlungsabschnitt das Tempolimit auf 20 km/h abgesenkt werden kann, wie dies z.B. in einigen Bereichen der Innenstadt der Fall ist. 4. Zu prüfen, ob die Zahl der legalen Parkplätze im Siedlungsabschnitt durch diagonal angeordnete Parkplätze erhöht werden kann. 5. Den Siedlerverein Praunheim bei Bedarf bei den Verhandlungen mit REWE über eine Nutzung des Kundenparkplatzes in der Eugen-Hartmann-Straße zu unterstützen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Parteien: GRÜNE SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Mehr Sicherheit, vor allem für Kinder, an der Rödelheimer Landstraße

03.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 594/7 Betreff: Mehr Sicherheit, vor allem für Kinder, an der Rödelheimer Landstraße Die verkehrliche Situation auf der Rödelheimer Landstraße war auch schon im Ortsbeirat Thema. Anwohner:innen beschweren sich über die Gefahr beim Queren der Straße auf Grund eines fehlenden Überwegs. In der Zwischenzeit fand ein Ortstermin der beteiligten Ämter statt. Auf Anregung der Anwohner:innen und des Stadtbezirksvorstehers sollte bis zur endgültigen baulichen Veränderung der Straße ein provisorischer Überweg eingerichtet werden. Ein provisorischer Überweg wurde bis heute nicht eingerichtet. Es liegen allerdings in der Zwischenzeit die Pläne für die Neugestaltung der Rödelheimer Landstraße vor. Trotz zahlreichen Verbesserungen, z.B. für bessere Sichtbeziehungen, ist darin leider kein Überweg vorgesehen. Dies wird auf Nachfrage damit begründet, dass eine Verschmälerung der Rödelheimer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 58 die Querung erleichtern wird. Für eine Mittelinsel reiche die Fahrbahnbreite nicht aus. Für eine bestandsnahe Schaffung eines Überwegs seien die Bedingungen zu ungünstig. Dies ändert nichts am relativ hohen Verkehrsaufkommen in der Straße, welches in Zukunft mit Fertigstellung des Viertels weiter zunehmen wird. Ein Kindergarten an der Rödelheimer Landstraße wird auch von Kindern aus dem Schönhofviertel genutzt, ein Kindergarten und in Zukunft eine Grundschule im neuen Schönhofviertel werden auch von Kindern außerhalb des neuen Viertels genutzt und müssen für alle Kinder sicher erreichbar sein. Die Bus-Fahrgäste müssen an der Bushaltestelle Valentina-Archipowa-Straße die Straße queren können, dazu kommen die Kund:innen von zwei Supermärkten und einer Bäckerei und eines Cafés. Dafür braucht es eine sichere Querungsmöglichkeit der Rödelheimer Landstraße. Diese ist aktuell nur an der Ludwig-Landmann-Straße und am Ende der Rödelheimer Landstraße möglich, im Abstand von jeweils ca. 500 m. Für den gewünschten Fußgänger:innenüberweg werden an der entsprechenden Stelle auf der Nordseite eine Unterbrechung des Grünstreifens sowie auf der Südseite eine geeignete Anbindung an den Straßenraum benötigt. Außerdem muss eine ausreichende Beleuchtung vorhanden sein. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, - trotz der ungünstigen Bedingungen einen Fußgängerüberweg über die Rödelheimer Landstraße einzurichten. Dafür sind ggf. auch bauliche Änderungen vorzunehmen, wie z.B. eine Unterbrechung des Grünstreifens und eine geeignete Anbindung an den Straßenraum auf beiden Straßenseiten herzustellen. Als mögliche Standorte wird der Bereich auf Höhe der Hausnummer 66 oder 68 vorgeschlagen. - Ggf. Schaffung einer Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Umbaumaßnahmen - Die Tempo-30-Zone bis mindestens zur Joachim-Biermann-Straße zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Parteien: GRÜNE SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Launitzstraße: Sicherheit vor Kita und Schule - Einhaltung von Mindeststandarts im öffentlichen Raum

03.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 1639/5 Betreff: Launitzstraße: Sicherheit vor Kita und Schule - Einhaltung von Mindeststandarts im öffentlichen Raum Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den öffentlichen Raum in der Launitzstraße hinsichtlich der Verkehrssicherheit, Stolperfallen und Sicherheitsmängeln zu überprüfen und folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. die provisorisch aufgestellten Verkehrs- und Hinweisschilder im genannten Bereich zu überprüfen und ordnungsgemäß neu anzuordnen oder zu entfernen, sodass die geltenden Mindestgehwegbreiten, Sicherheitsabstände und Anforderungen an die Barrierefreiheit eingehalten werden; 2. gefährliche bauliche Reste und provisorische Elemente (insbesondere ausladende Schildersockel und freiliegende bzw. verbogene Metallprofile) umgehend zu beseitigen; 3. die Beleuchtungssituation im betroffenen Straßenraum zu verbessern; 4. sicherzustellen, dass künftig auch temporäre Maßnahmen im öffentlichen Raum wenigstens den Mindestanforderungen an Verkehrssicherheit entsprechen. Begründung: Im betroffenen Bereich des öffentlichen Raums in der Launitzstraße - einem Schulweg in unmittelbarer Nachbarschaft einer Schule, eines Kindergartens und einer Seniorenwohnanlage - stellen provisorische Schilder, Sockel etc. erhebliche Stolper- und Unfallgefahren dar. Mindestabstände werden offenkundig nicht eingehalten, Gehwege sind zugestellt. Die mangelhafte Beleuchtung verschärft die Gefährdungslage zusätzlich. Besonders kritisch ist die Situation im Eingangsbereich von Schule und Kindergarten, wo ein verbogenes Metallprofil in Kombination mit vergessenen Schildersockeln eine inakzeptable Gefahrenlage darstellt. Für die Gestaltung und Nutzung des öffentlichen Raums existieren klare rechtliche Vorgaben zur Verkehrssicherheit. Diese gelten ausdrücklich auch für provisorische Maßnahmen. Gerade in sensiblen Bereichen in der Nähe von Kitas, Schulen oder Seniorenwohnanlagen, ist eine sichere Gestaltung des Straßenraums erforderlich, um die Sicherheit aller Nutzerinnen und Nutzer zu gewährleisten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Barrierefreie Querung der Schloßstraße ermöglichen

01.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 01.01.2026, OF 1351/2 Betreff: Barrierefreie Querung der Schloßstraße ermöglichen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Ampel-Überweg in der Schloßstraße auf Höhe des Von-Bernus-Parks durch ein vollständiges Absenken der Bordsteine barrierefrei zu gestalten. Begründung: Die Antragstellerin wurde von einem Bürger auf die bestehende Problematik an diesem Übergang aufmerksam gemacht. Der Überweg wird regelmäßig von Familien mit Kinderwagen genutzt, ebenso von weiteren Personen mit Mobilitätseinschränkungen, etwa mit Rollatoren oder Fahrrädern. Derzeit ist der Bordstein nicht durchgängig abgesenkt, was eine sichere und komfortable Querung der Straße erheblich erschwert, vor allem bei Begegnungsverkehr. Das Absenken der Bordsteine stellt eine einfache Maßnahme dar, die die Verkehrssicherheit erhöht und die selbstständige Mobilität vieler Menschen verbessert. Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Piktogramme im Umkreis der Kindertagesstätte Vielfalter Harheim

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2096 Betreff: Piktogramme im Umkreis der Kindertagesstätte Vielfalter Harheim Der Anregung wird entsprochen. Darüber hinaus empfiehlt der Magistrat, die Nutzer:innen und Anwohner:innen der Haintalstraße seitens des Ortsbeirates entsprechend zu sensibilisieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7449

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Illegale Zufahrt blockieren - Spielplatz und Grünanlage Große Fischerstraße schützen

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2120 Betreff: Illegale Zufahrt blockieren - Spielplatz und Grünanlage Große Fischerstraße schützen Der Magistrat hat die Örtlichkeit kontrolliert. Entlang des Gehwegs gibt es bereits zwei herausnehmbare Poller. Diese müssen für Notfälle auch so dort verbleiben. Weil der Gehweg dafür nicht breit genug ist, ist es nicht möglich, überdies einen Findling oder etwas Ähnliches zu platzieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7295

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Barrierefreies Überqueren der Ferdinand-Happ-Straße im Kreuzungsbereich mit der Launhardtstraße ermöglichen

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2115 Betreff: Barrierefreies Überqueren der Ferdinand-Happ-Straße im Kreuzungsbereich mit der Launhardtstraße ermöglichen Der Magistrat begrüßt grundsätzlich die Anregung zum vollständigen barrierefreien Ausbau des Fußgängerüberwegs (FGÜ) in der Launhardtstraße am Einmündungsbereich zur Ferdinand-Happ-Straße. Der Ausbau der Ferdinand-Happ-Straße in diesem Abschnitt und die Erneuerung der westlichen Gehwegseite in der Launhardtstraße war eine Investorenmaßnahme der ABG. Die ABG hat in dem Bereich, den sie ausgebaut hat (also nur die westliche Seite), den barrierefreien Ausbau zum FGÜ vollumfänglich berücksichtigt. Auf der Ostseite wurde mittels Poller und Markierung die Einmündung enger gefasst, allerdings ohne die Barrierefreiheit herzustellen. Davon unabhängig erfolgte die Gelbmarkierung des Zebrastreifens während der Bauphase, da der bestehende Gehweg entlang der Launhardtstraße mit der Baustelleneinrichtung belegt war. Nach Ablauf der entsprechenden Verkehrsrechtlichen Anordnung wird die FGÜ-Markierung zeitnah entfernt. Vorab lässt sich zur Markierung und Beschilderung folgendes festhalten: Die Anbringung eines Fußgängerüberweges erscheint grundsätzlich möglich, es bedarf aber noch einer weiteren Prüfung (Verkehrszählung, Möglichkeit zur Umsetzung der Beleuchtung, etc.). Der FGÜ kann erst im Zuge einer beidseitigen Barrierefreiheit und mit richtlinienkonformer Beleuchtung eingerichtet werden. Der Magistrat befindet sich hierzu in der Abstimmung. Der Kennzeichnung der Querung durch das Verkehrszeichen (VZ) 133 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Fußgänger) stimmt der Magistrat zu. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5812

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Informationen zur Baumaßnahme „Direktrampe und Verflechtungsstreifen A 661 (Auffahrt Friedberger Landstraße)“

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2100 Betreff: Informationen zur Baumaßnahme "Direktrampe und Verflechtungsstreifen A 661 (Auffahrt Friedberger Landstraße)" Der Magistrat hat im Rahmen der abgeschlossenen Planfeststellung für den Ausbau der A 661 vom 17.10.2023 eine Rad- und Fußwegequerung der neuen Auffahrt abgestimmt. Danach können die Fußgänger und Radfahrer auf dem parallel verlaufenden Gehweg die signalisierte Furt über die Direktrampe erreichen. Im Bereich des Abzweigs in den Bodenweg ist eine Fahrbahnanhebung vorgesehen, um die Einfahrt in die Tempo30-Zone (geplantes Neubaugebiet) verträglich zu gestalten und dem Fuß- und Radverkehr eine sichere Querung Richtung Direktrampe zu ermöglichen. Daran wird der vorhandene Geh-/Radweg stadtauswärts bzw. die Querungsstelle der Friedberger Landstraße angeschlossen. Die Lichtsignalanlage sollte nach Bedarf geschaltet werden. Im Bereich der Lichtsignalanlage muss der Bordstein abgesenkt werden. Der Magistrat hat aktuell mit seinem Vortrag vom 14.11.2025, M 184 die Stadtverordneten und die betroffenen Ortsbeiräte über den aktuellen Planungsstand zum Ausbau und zur Einhausung der A 661 informiert. Die Direktrampe und der Verflechtungsstreifen A 661 (Auffahrt Friedberger Landstraße) sind ebenfalls Bestandteil dieser Planungen. Der Magistrat bzw. die Stadt Frankfurt ist nicht der Vorhabenträger dieser Maßnahme, sondern die Autobahngesellschaft des Bundes. Der Magistrat wird aber insbesondere die Übergangsbereiche zum städtischen Straßennetz weiterhin eng mit der Autobahngesellschaft abstimmen und dem Ortsbeirat zu seinen konkreten Fragen berichten, sobald detailliertere Pläne gerade zum Bauablauf und zu möglichen Zwischenzuständen vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6769

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Brückenbauwerk A 661 über die Nidda fußgänger- und radfahrerfreundlich gestalten

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2092 Betreff: Brückenbauwerk A 661 über die Nidda fußgänger- und radfahrerfreundlich gestalten Das beschriebene Brückenbauwerk ist Bestandteil der Autobahn A 661 und liegt damit in der Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes. Der Magistrat hat die Autobahn GmbH kontaktiert und folgende Rückmeldung erhalten: "Bei dem von Ihnen angesprochenen Weg handelt es sich um einen Notgehweg/Revisionsweg auf der Brückenkappe. Dieser ist aufgrund der nicht ausreichenden Breite nicht als Geh- und Radweg geeignet. Zudem fehlen die erforderlichen, baulichen Sicherheitseinrichtungen. Diese sind aufgrund des fehlenden zur Verfügung stehenden Raums auch nicht nachrüstbar." Der Weg war also nie für eine Nutzung als regulärer Geh-/Radweg vorgesehen und kann unter diesen Gegebenheiten auch weiterhin nicht als gesicherter Weg genutzt werden. Daher reduziert sich auch die Forderung nach einem Rückschnitt sowie dem Ausbau der Zuwegungen und dem Aufstellen neuer Hinweisschilder. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4524

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Sicherung des Rettungsweges Wehrhofstraße in Rödelheim

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2072 Betreff: Sicherung des Rettungsweges Wehrhofstraße in Rödelheim Die Zickzack-Markierungen (Verkehrszeichen 299) in den Kurvenbereichen müssen überfahrbar bleiben (Schleppkurven) und dürfen daher nicht zusätzlich abgesichert werden. Zusätzliche Absicherungen auf dem Gehweg sind unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit wegen dessen Breite nicht möglich. Um den Fünf-Meter-Bereich, beziehungsweise den Schwenkbereich an der Wehrhofstraße 9 (Ecke Oelmühlgasse) zu erweitern, wird der Magistrat dort zunächst ebenfalls eine solche Markierung anbringen. Zu rechnen ist damit im ersten Halbjahr 2026. Außerdem wird der Magistrat die vorhandenen Sperrflächen an den beiden genannten Ecken erneuern. Eine grundsätzliche Lösung allerdings würde nur eine Änderung der Parkordnung bringen. In der Straße "Am Rödelheimer Wehr" und an der Oelmühlgasse gibt es eigentlich nur Platz für ein einseitiges Fahrbahnparken. Das derzeit praktizierte beidseitige Gehwegparken geht deutlich zulasten des Fußverkehrs. Auch mit Blick auf die Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit ist die Situation nicht ideal. Da eine solche Änderung der Parkordnung mit dem Wegfall von Parkplätzen einhergehen würde, bittet der Magistrat den Ortsbeirat um eine Rückmeldung, ob er damit einverstanden ist (an strassenverkehrsamt@stadt-frankfurt.de, zu Händen 36.32). Beide genannten Kreuzungen werden durch die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7265

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Einrichtung eines Fußgängerüberwegs Sodener Straße/Ecke Frankenallee

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2121 Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberwegs Sodener Straße/Ecke Frankenallee Der Magistrat hat auf Grundlage von OM 1821/22 die angehängte Planung erstellt und bereits verkehrsrechtlich angeordnet. Diese Planung sieht vor, die Querungsstellen sowie die Sichtbeziehungen für Fußgänger:innen von Falschparker:innen freizuhalten, um die Querungssituation deutlich zu verbessern - sowohl im Hinblick auf das "Sehen" (herannahende Kfz) als auch das "Gesehen werden" (durch Kfz-Fahrer:innen). Zwischen den beiden Grünflächen werden Klebeinseln montiert, um die Kfz-Fahrspur auf das notwendige Maß zu reduzieren und somit eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen. Für Fußgänger:innen bieten die Querungsinseln zudem den Vorteil, dass sich der "ungeschützte" Querungsabstand deutlich verkürzt. Außerdem ermöglicht die Insel, sich beim Queren auf jeweils einen Fahrstrom zu konzentrieren, anstatt beide Fahrtrichtungen gleichzeitig im Blick behalten zu müssen. Insgesamt stellt die Maßnahme eine spürbare Verbesserung für den Fußverkehr dar. Der Magistrat wird die Maßnahme schnellstmöglich umsetzen. Anlage 1 (ca. 615 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7308

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Maßnahmen Stichwegsende Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen, I.

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2098 Betreff: Maßnahmen Stichwegsende Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen, I. Der Anregung, an der Kreuzung Letzter Hasenpfad/ I. Wartegäßchen ein Drängelgitter zu montieren, kann nicht nachgekommen werden. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 15.07.2014, wonach Verkehrseinrichtungen wie Schranken, Pfosten, Umlaufsperren und vergleichbare Einrichtungen, die das Verhalten des Verkehrsteilnehmers unmittelbar beeinflussen (...), als Verkehrshindernisse i.S.d. StVO zu betrachten sind. Bei der Entscheidung über die Anordnung solcher Verkehrseinrichtungen ist stets der Grundsatz der mildestmöglichen Maßnahme zu beachten. In der Ermessensentscheidung sind insbesondere die Belange des Radverkehrs zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall ist der letzte Hasenpfad eine wichtige Fuß- und Radverkehrsachse und Schulweg nicht nur zur Martin-Buber-Schule, sondern auch zu allen weiterführenden Schulen in Sachsenhausen. Insofern hat er als Fuß- und Radverkehrsverbindung eine besondere Bedeutung. Dieser untergeordnet ist die geringe Bedeutung des Kfz-Verkehrs im I. Wartegäßchen durch Anlieger der Kleingärten. Der letzte Hasenpfad ist zwischen I. und II. Wartegäßchen Mischverkehrsfläche, eine klare Trennung zwischen Fußgängern und Fahrzeugen, wie angeregt, ist hier aufgrund der Breite nicht möglich. An der Kreuzung Letzter Hasenpfad/I. Wartegäßchen gilt heute rechts-vor-links. Für Kfz, die aus dem I. Wartegäßchen kommen, ist der Kreuzungsbereich jedoch nicht sehr gut einsehbar. Sie können aufgrund des Bewuchses und der Enge der Kreuzung Radverkehr nicht rechtzeitig sehen. Aus Verkehrssicherheitsgründen sollte der Kfz-Verkehr an dieser Stelle daher anhalten und dem Verkehr auf dem letzten Hasenpfad Vorfahrt gewähren. Im Einzelnen heißt das (siehe auch beigefügter Plan): - VZ 206 Halt! Vorfahrt gewähren im I. Wartegäßchen beschildern und eine Haltelinie markieren - Einen Verkehrsspiegel montieren, um die Sicht auf den Weg zu verbessern. - Nebeneinander markierte Fußgänger und Radpiktogramme mit zwei Pfeilen in der Mitte der Kreuzung, um auf den querenden Fuß- und Radverkehr aufmerksam zu machen. Die Maßnahme wird gemäß der beigefügten Planung angeordnet. Anlage 1 (ca. 3,9 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5932

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Verbesserung des Fußgängerüberwegs auf Höhe der Hanauer Landstraße 507

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2087 Betreff: Verbesserung des Fußgängerüberwegs auf Höhe der Hanauer Landstraße 507 Zu 1.: Der in Rede stehende signalisierte Übergang ist von 2016-2024 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden und Fußverkehrsbeteiligung. Im näheren Umfeld ereignete sich im oben genannten Zeitraum ein Unfall am 8. August 2024, bei dem ein:e Fußgänger:in beim Aussteigen aus der Tram von einem Fahrzeug erfasst und leicht verletzt wurde; als Unfallursache kann ein Rotlichtverstoß gegen die Zeitinsel-Signalisierung im Haltestellenbereich angenommen werden. Es wird daher kein dringender Handlungsbedarf gesehen beziehungsweise nicht für erforderlich gehalten, vor einem ohnehin notwendigen barrierefreien Ausbau der Haltestelle Maßnahmen zu ergreifen. Zu 2.: Die Grünphase für die Fußgänger:innen der Lichtsignalanlage (LSA) Hanauer Landstraße / Cassellastraße über die Hanauer Landstraße beträgt 10 Sekunden. Bevor feindliche Verkehrsströme ihre Freigabezeit erhalten, sind die Fußgänger:innen mit den Zwischenzeiten (Schutzzeiten) gesichert. Das heißt, dass die Fußgänger:innen nach dem Ende der Freigabezeit noch mindestens 14 Sekunden haben, um die Straße sicher überqueren zu können. Eine Verlängerung der Grünphase für Fußgänger auf 15 Sekunden würde sowohl den abfließenden Verkehr aus der Cassellastraße als auch die Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs erheblich beeinträchtigen und die Verkehrssituation vor Ort deutlich verschlechtern. Die Verlängerung der Grünzeit wird daher abgelehnt. Zu 3.: Im Rahmen des turnusmäßigen Tauschs der Leuchten auf der Hanauer Landstraße wurde das Beleuchtungsniveau angehoben. Der Bereich des signalisierten Überwegs ist daher entsprechend der DIN ausgeleuchtet. Eine Errichtung weiterer Masten ist aus Abstands- und Wartungsgründen nicht möglich. Zu 4.: Der Magistrat wird die Markierung zeitnah erneuern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7238

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Einrichtung einer Sperrfläche vor dem Fußgängerüberweg Platenstraße in Höhe der Bushaltestelle „Franz-Werfel-Straße“

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2067 Betreff: Einrichtung einer Sperrfläche vor dem Fußgängerüberweg Platenstraße in Höhe der Bushaltestelle "Franz-Werfel-Straße" Der Magistrat hat sich bereits vor Ort mit dem Ortsbeirat getroffen und entspricht der Anregung. Die Sperrflächenmarkierung wird voraussichtlich und witterungsbedingt noch im vierten Quartal 2025 angebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7333

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage Mainwasen

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 15.12.2025, OF 1640/5 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage Mainwasen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob auf der Gerbermühlstraße in Fahrtrichtung Offenbach im Bereich der Sportanlage Mainwasen bis zur Kreuzung mit der Osthafenbrücke eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h angeordnet werden kann und diese geeignet ist die Verkehrssicherheit dort zu erhöhen. Darüber hinaus sollten die Ampelphasen für FußgängerInnen an den Querungen Gerbermühlenstraße/Osthafenbrücke, Speckgasse und Wehrstraße verlängert werden. Begründung: Im genannten Bereich der Gerbermühlstraße befindet sich die Sportanlage Mainwasen. Um die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen, welche von und zur Sportanlage kommen, könnte ein Tempolimit von 50 km/h in dem genannten Bereich angeordnet werden. Gleichzeitig ist dem Ortsbeirat 5 bewusst, dass es sich bei der Gerbermühlstraße um eine Umgehungsstraße für Oberrad handelt. Um zu verhindern, dass sich Verkehrsströme nach Oberrad verlagern, sind Geschwindigkeitsreduzierungen daher behutsam vorzunehmen. Die Querungen der Gerbermühlstraße sind wichtige Verbindungen zum Ostteil von Frankfurt und zum Mainuferweg, die von vielen FußgängerInnen regelmäßig benutzt werden. Die Ampelphasen sind zum sicheren Überqueren der Fahrbahnen zu kurz. Eine Verlängerung der Ampelphasen würde die Überquerung der Gerbermühlenstraße sicherer machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Verbesserungen an der Bushaltestelle Goetheturm

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 15.12.2025, OF 1641/5 Betreff: Verbesserungen an der Bushaltestelle Goetheturm Der Ortsbeirat 5 fordert der Magistrat auf sich dafür einzusetzen, dass die Sitzbänke der Bushaltestelle Goetheturm um ca. 40cm zurückversetzt werden, damit der dortige Gehweg auch passierbar ist, wenn Fahrgäste auf den Bänken sitzen. Begründung: Die Sitzbänke an der Bushaltestelle Goetheturm sind derzeit auf dem Gehweg installiert. Der Gehweg ist an dieser stelle ca. 1,20m breit, so dass auf Höhe der Sitzbänke noch ca. eine Restbreite von 80cm vorhanden ist. Im Falle der Nutzung der Sitzbänke verkleinert sich die nutzbare Breite weiter auf unter 60cm. Dies führt dazu, dass der Gehweg für Rollstuhlfahrende oder Kinderwagen oft nicht passierbar ist. Um die Situation zu verbessern ist es daher dringend erforderlich die Sitzbänke nach hinten, um ca. 40cm an den Rand des Gehweges auf die dortige Grünfläche, zu versetzen. Dies sollte vor dem Hintergrund, dass der an der Bushaltestelle installierte Abfallbehälter sich ebenfalls bereits auf der Grünfläche befindet, auch in Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und der VGF möglich sein. Fotos: privat Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

Parteien: SPD FDP
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Nied: Barrierefrei zur Nidda an der Denzerstraße

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2130 Betreff: Nied: Barrierefrei zur Nidda an der Denzerstraße Eine barrierefreie Zuwegung zum Niddauferweg ist alleine wegen des dichten Baumbewuchses kurz- und mittelfristig nicht möglich. Im Bereich Denzerstraße 24 ist die Deutsche Bahn (DB) im Böschungsbereich zuständig; entlang der Treppenanlage verläuft eine Entwässerungsrinne mit gesichertem Zugang. Die DB hat bereits bei früheren Anfragen von einem Umbau abgesehen. Der Magistrat möchte in diesem Zuge auch auf die ST 1634/2022 verweisen, in der aufgeführt wird, dass es barrierefreie Zuwegungen zum Niddauferweg am Nieder Kerbeplatz und nördlich der Eisenbahnbrücken gibt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7283

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Vollständiges Fehlen einer sicheren Umleitung des Fußgängerverkehrs

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2128 Betreff: Vollständiges Fehlen einer sicheren Umleitung des Fußgängerverkehrs Die in Rede stehende Baustelle wurde ohne Vorliegen einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung und damit ordnungswidrig eingerichtet. Lediglich eine straßenrechtliche vereinfachte Trassen- und Aufbruchgenehmigung liegt vor, in der ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass bei Eingriffen in den öffentlichen Verkehrsraum auch eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich ist. In solchen Fällen ist eine E-Mail an die Städtische Verkehrspolizei verkehrspolizei@stadt-frankfurt.de zielführend. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7275

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Verkehrssicherheit erhöhen - Blinklicht an der Kreuzung Jugenheimer Straße/AdolfMierschStraße installieren

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2114 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Blinklicht an der Kreuzung Jugenheimer Straße/Adolf-Miersch-Straße installieren Für den Verkehr, der aus der Jugenheimer Straße in die Adolf-Miersch-Straße einbiegt, wurde an der angesprochenen Lichtsignalanlage eine zusätzliche Rotkammer installiert und ausgerichtet, die während einer Fußgänger-Grünphase Rot leuchtet. Der Kfz-Verkehr aus der Jugenheimer Straße muss während einer Fußgänger-Grünphase analog des Verkehrs auf der Adolf-Miersch-Straße vor der Haltelinie warten. Von der Montage eines zusätzlichen Gelbblinkers muss aufgrund des Vorgenannten Abstand genommen werden, zumal dieser die Verkehrsteilnehmer:innen zur Weiterfahrt verleiten könnte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7430

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Bessere Kenntlichmachung der Fußgängerzone zwischen Kaisertor und Moselstraße durch entsprechende Aufpflasterung und Entfernen der Fahrbahnmarkierungen

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2110 Betreff: Bessere Kenntlichmachung der Fußgängerzone zwischen Kaisertor und Moselstraße durch entsprechende Aufpflasterung und Entfernen der Fahrbahnmarkierungen Für die Aufpflasterung im Bereich der Kaiserstraße (Höhe Hausnummern 68 und 71) wird aktuell eine Ausführungsplanung erarbeitet. Ziel ist es, dass eine optisch und funktional deutliche Mischverkehrsfläche entsteht. Dadurch sollen die Erkennbarkeit des Bereichs als Fußgängerzone verbessert und der Fußverkehr barrierefrei geführt werden. Die Kaiserstraße ist ab der Einmündung Moselstraße in Fahrtrichtung Hauptbahnhof für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Um eine unerlaubte Befahrung des Abschnitts weitgehend zu unterbinden, wird die Aufpflasterung in diesem Bereich umgesetzt. Die Ausführung ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7302

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-BahnStation „Zeilweg“ gegen parkende Autos sichern

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2062 Betreff: Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-Bahn-Station "Zeilweg" gegen parkende Autos sichern Der Magistrat hat die Situation vor Ort geprüft und einen Lösungsansatz erarbeitet, um das Zuparken des Gehwegs zu verhindern: Aufgrund der Nähe zur U-Bahn-Station bietet sich eine Absicherung mit Radbügeln an. So wird nicht nur der Gehweg freigehalten, sondern es werden auch weniger Fahrräder behindernd oder gefährdend an den Geländern der Treppen und Rampen der U-Bahnstation angeschlossen. Die Maßnahme wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2026 ausgeführt. Anlage 1 (ca. 94 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6609

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Illegales Gehwegparken in der westlichen Friedrich-Ebert-Siedlung wirksam unterbinden

14.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 14.12.2025, OF 1823/1 Betreff: Illegales Gehwegparken in der westlichen Friedrich-Ebert-Siedlung wirksam unterbinden Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem seit Jahrzehnten bestehenden illegalen Gehwegparken in der westlichen Friedrich-Ebert-Siedlung, insbesondere in der Sondershausenstraße, sowie den davon abführenden Wohnstraßen, endlich wirksam entgegenzutreten. 1. Regelmäßige und konsequente Überwachung insbesondere auch an Wochenenden und an Sonntagen. 2. Konsequente Einleitung von Abschleppmaßnahmen, insbesondere bei: zugeparkten Zebrastreifen, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen, Feuerwehrzufahrten sowie sonstigen sicherheitsrelevanten Behinderungen für Fußgängerinnen und Fußgänger. 3. Bauliche Sicherung der Gehwege durch die Aufstellung von Pollern, Radbügeln oder vergleichbaren Elementen, insbesondere in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen, sofern nach deren Aufstellung die vorgeschriebene Mindestrestbreite der Gehwege eingehalten wird. Begründung: Bereits seit 1993 weist der Ortsbeirat wiederholt auf die unhaltbaren Zustände durch illegales Gehwegparken in der Friedrich-Ebert-Siedlung hin. Trotz dieser langjährigen Hinweise hat sich die Situation kaum verbessert. Gehwege werden regelmäßig vollständig oder so stark zugeparkt, dass sie für Fußgängerinnen und Fußgänger, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Kinderwagen oder Rollatoren kaum oder gar nicht nutzbar sind. Besonders gravierend ist die regelmäßige Blockierung von Feuerwehrzufahrten und Kreuzungsbereichen. Hier entstehen konkrete Gefahren für Leib und Leben, die nicht länger hingenommen werden dürfen. Der wiederholte Verweis des Magistrats auf die Möglichkeit privater Online-Anzeigen greift zu kurz. Dieses Instrument ist aufgrund seiner umständlichen und wenig nutzerfreundlichen Gestaltung offensichtlich nicht geeignet, das Problem wirksam zu lösen. -2- Was es stattdessen braucht, ist ein sichtbares, konsequentes und dauerhaftes Handeln der zuständigen Behörden. Regelmäßige Kontrollen, Abschleppmaßnahmen bei schweren Verstößen und bauliche Maßnahmen zur Prävention sind notwendig, um die Gehwege wieder ihrem eigentlichen Zweck zuzuführen: der sicheren Nutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger. Der Ortsbeirat erwartet, dass der Magistrat seiner Verantwortung für Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit und Ordnung im öffentlichen Raum endlich gerecht wird. Fotos: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer Fackeln

13.12.2025 · Aktualisiert: 16.01.2026

Antrag vom 13.12.2025, OF 807/11 Betreff: Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer Fackeln Vorgang: OM 1302/22 OBR 11; ST 2754/22; V 1282/25 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für den Fuß- und Radverkehr auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke zu planen und umzusetzen. Die Maßnahmen müssen den Abstand zwischen Nutzer:innen der Gehwege und dem PKW- und Schwerlastverkehr auf ein sicheres Maß erhöhen. Zudem Mittel und Wege zu finden um sicherzustellen, dass Radfahrer nur mit dem nach § 5 Abs. 4 StVO vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 m überholt werden können. Der Gehweg unterschreitet mit teils unter 1,00 m die nach RASt 06 geforderte Mindestbreite von 1,50 m und stellt damit eine erhebliche Gefährdung dar. Die in diesem Bereich ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist durch geeignete Maßnahmen zu überwachen. Im Zuge dieser Maßnahmen wird der Magistrat aufgefordert, für den Verkehrsbereich Rampe - Carl-Ulrich-Brücke / Dieburgerstraße / Carl-Benz-Straße aktuelle Verkehrsmengenzahlen zu erheben, sofern diese nicht bereits belastbar vorliegen. Die Zahlen sind dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen. Die Sofortmaßnahmen sind prioritär zum Schutz des Fuß- und Radverkehrs umzusetzen. Sie sollen zugleich die verkehrstechnische Situation einem rechtssicheren Zustand zuführen und den Ablauf der Planung sowie die Umsetzung der endgültigen Rampengestaltung beschleunigen. Begründung: Die Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke weist mit einer Gesamtbreite von ca. 10 m eine erhebliche Engstelle auf. Der Gehweg liegt teils unter 1,00 m und unterschreitet damit die nach RASt 06 geforderte Mindestbreite von 1,50 m. Radfahrer können aufgrund der Enge und des Gegenverkehrs nicht mit dem nach § 5 Abs. 4 StVO vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,5 m überholt werden. Damit ist die derzeitige Verkehrsführung rechtlich bedenklich und stellt eine erhebliche Gefährdung dar. Obwohl die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert wurde, fehlt eine wirksame Überwachung. In der Praxis wird häufig schneller gefahren. Viele Radfahrer:innen weichen verständlicherweise aus Angst auf den schmalen Gehweg aus. Hinzu kommt, dass vorhandene Warnbaken, die den Radverkehr vom Gehweg auf die Fahrbahn leiten sollten, beidseitig auf der Rampe und deren Zufahrten komplett umgefahren waren. Damit entfällt selbst die minimale provisorische Sicherung. Seit dem Ersatzneubau der Brücke im Jahr 2014 wird über eine bauliche Lösung diskutiert. Vereinbarungen zwischen Stadt und Land liegen vor. Dennoch ist eine Umsetzung frühestens 2027 zu erwarten. Angesichts der akuten Gefährdungslage ist eine weitere Verzögerung nicht hinnehmbar. Die beantragten Sofortmaßnahmen dienen daher nicht nur dem Schutz von Fuß- und Radverkehr, sondern auch der Kommune und dem Land, um sich vor möglichen Klagen aufgrund der Vernachlässigung der Verkehrssicherheit zu bewahren. Gleichzeitig ist der Magistrat verpflichtet, die endgültige Rampengestaltung beschleunigt zu planen und umzusetzen, damit eine dauerhafte Lösung zeitnah erreicht wird. (Foto privat, Gehwegbreite 80cm) (Foto privat, Gehwegbreite <90cm) (Foto privat, wie häufig Rollerfahrer auf Gehweg) (Foto privat, Gehwegbreite 80cm) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1302 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2754 Auskunftsersuchen vom 20.10.2025, V 1282 Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Gehweg und Bushaltestelle vor der Mainzer Landstraße 88 nutzbar machen

09.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 09.12.2025, OF 1828/1 Betreff: Gehweg und Bushaltestelle vor der Mainzer Landstraße 88 nutzbar machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Pflaster im Gehwegbereich vor der Mainzer Landstraße 88 wieder herstellen zu lassen bzw. auf den Grundstückseigentümer zuzugehen, damit die Fläche wieder gepflastert wird, so dass Fußgehende diese wieder gefahrlos nutzen können. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, die beiden markierten Parkplätze auf dem Gehweg im unmittelbaren Bereich der Bushaltestelle "Platz der Republik" aufzulösen und die Flächen gegen das ordnungswidrige Parken zu sichern. Begründung: Der Gehweg vor der Mainzer Landstraße 88 ist derzeit teilweise unbefestigt und stellt eine Stolperfalle dar. 50 Zentimeter Restbreite sind insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen nicht gefahrenfrei nutzbar. Die Bus-Ersatzhaltestelle ist ebenfalls nicht uneingeschränkt nutzbar, da Markierungen und eine nicht eindeutige Beschilderung suggerieren, dass dort PKW im Bereich der Bushaltestelle parken dürfen. Der Gehweg in diesem Bereich soll zum Ein- und Aussteigen freigehalten, Stolperfallen entfernt und gegen illegales Parken gesichert werden. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Kleyerstraße/Weilburger Straße: Blockaden beseitigen II

09.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 09.12.2025, OF 1824/1 Betreff: Kleyerstraße/Weilburger Straße: Blockaden beseitigen II Vorgang: OM 5994/24 OBR 1; ST 447/25; OM 7154/25 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das in OM 5994/24 und OM 7154 genannte illegale Parken auf dem Gehweg an der Kreuzung Kleyerstraße / Weilburger Straße zügig anzugehen und zuverlässig zu verhindern. Begründung: Es ist den Bürger*innen nicht zu vermitteln, dass sie mittels Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten dafür sorgen sollen, dass Menschen den Gehweg benutzen können. Es ist Aufgabe der Stadt Frankfurt, gegen Falschparken vorzugehen. Nun sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen an der Kreuzung Kleyerstraße / Weilburger Straße zügig umgesetzt werden, damit man abends auch mit Kinderwagen den vier Meter breiten Gehweg nutzen kann, ohne dass man von PKWs in Doppelreihe auf dem Gehweg blockiert wird. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5994 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 447 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7154 Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Verkehrsprobleme durch Schiffslieferanten am Untermainkai

09.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 09.12.2025, OF 1842/1 Betreff: Verkehrsprobleme durch Schiffslieferanten am Untermainkai Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Untermainkai auf Höhe der Mainluststraße nicht durch Lieferanten und Shuttleservices für die Flusskreuzfahrtschiffe blockiert wird. Anlieferungen haben an geeigneter Stelle zu erfolgen, jedoch nicht am Untermainkai. Begründung: Wenn mehrere Flusskreuzfahrtschiffe am Mainufer anlegen, spürt man das auf dem Untermainkai. Taxen, Shuttles, Lieferfahrzeuge, selbst Wartungsfahrzeuge für die Dieselmotoren stehen dann an dem Anfahrtspunkt auf Höhe der Mainluststraße, entweder in der Zufahrt oder auf der Straße, und versperren den Nutzenden des Gehwegs und der Straße den Weg. Immer wieder führt dies zu gefährlichen Situationen, wenn Fußgehende auf die Straße treten müssen oder Fahrzeuge durch den Gegenverkehr fahren müssen. Der Untermainkai ist kein Kreuzfahrtterminal. Es fehlt die Kapazität für den Lieferverkehr und es fehlt die Anbindung an den ÖPNV. Anlieferungen und Shuttles haben an anderer Stelle vorzufahren. Der Untermainkai kann dies nicht leisten. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Anliefern ermöglichen, Gehweg freihalten

09.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 09.12.2025, OF 1832/1 Betreff: Anliefern ermöglichen, Gehweg freihalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die entfernten Poller seitlich der Lichtsignalanlage in Höhe Europaallee 131 wieder aufstellen zu lassen und eine Lade- und Lieferzone in unmittelbarer Umgebung einzurichten. Begründung: Anwohnende stellen immer wieder fest, dass die Ampel in Höhe Europaallee 131 beim unzulässigen Anliefern über den Gehweg in Richtung Tel-Aviv-Platz beschädigt wird. Grund dafür ist, dass Sperrpoller dauerhaft entfernt wurden. Auf Grund der geringen Durchfahrtsbreite bleiben Lieferfahrzeuge immer wieder an den Abschirmblenden der LSA hängen und reißen diese ab oder beschädigen gar die gesamte LSA. Foto: privat, Geoportal Luftbild Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Verkehrssicherheit der Fuß- und Fahrradwege sowie Förderung des Radverkehrs zu Großveranstaltungen im Waldstadion

09.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 09.12.2025, OF 1655/5 Betreff: Verkehrssicherheit der Fuß- und Fahrradwege sowie Förderung des Radverkehrs zu Großveranstaltungen im Waldstadion Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer auf den Hauptanfahrtswegen zum Waldstadion einzuleiten und gleichzeitig die Radverkehrsinfrastruktur so auszubauen, dass der Anteil der Stadionbesucher*innen, die das Fahrrad nutzen, deutlich erhöht wird. Hierzu sollen insbesondere folgende Punkte geprüft und umgesetzt werden: Hierzu werden insbesondere angeregt: 1. Entzerrung der gemeinsamen Fuß- und Radverkehrsströme ab dem Kreuzungsbereich Oberforsthaus durch bauliche oder organisatorische Maßnahmen 2. Optimierung der Ampelschaltungen an der Kreuzung Kennedyallee / Niederräder Landstraße zur Vermeidung gefährlicher Rotlichtverstöße aufgrund langer Wartezeiten 3. Erstellung eines umfassenden Radverkehrskonzepts für Großveranstaltungen im Stadion, einschließlich sicherer und leistungsfähiger Wegeführungen sowie geeigneter Abstellanlagen. Begründung: Ab dem Bereich Oberforsthaus ist die bestehende Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer den Besucherströmen bei Großveranstaltungen nicht gewachsen. Die fehlende räumliche Trennung führt zu unübersichtlichen Situationen, in denen insbesondere Kinder und weitere Schutzbedürftige erheblichen Gefahren ausgesetzt sind. An der Ampelkreuzung Kennedyallee / Niederräder Landstraße entstehen während der Rotphasen wiederholt große Ansammlungen wartender Menschen. Längere Wartezeiten führen regelmäßig zu Rotlichtverstößen, da Nutzerinnen und Nutzer fälschlich von einer Störung ausgehen. Dieses Verhalten erhöht das Unfallrisiko und beeinträchtigt die allgemeine Verkehrssicherheit. Der Anteil radfahrender Stadionbesucher ist im Vergleich zu Großstädten mit ausgebauter Radinfrastruktur auffallend niedrig. Durch eine sichere, durchgängige und attraktive Anbindung kann der Radverkehr deutlich gesteigert werden. Ein höherer Radverkehrsanteil reduziert das Verkehrsaufkommen sowie die Parkplatzbelastung in Niederrad und verbessert die Gesamtsituation an Veranstaltungstagen nachhaltig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Verbesserung der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit am Fußgängerüberweg Heinrichstraße/Frankenallee

08.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 08.12.2025, OF 1830/1 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit am Fußgängerüberweg Heinrichstraße/Frankenallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Zustand des Fußgängerüberwegs an der Kreuzung Heinrichstraße / Frankenallee zu überprüfen, insbesondere den mittleren Inselbereich zwischen den Fahrbahnen; 2. den derzeit unbefestigten Abschnitt der Querungsinsel zu befestigen und witterungsbeständig herzustellen; 3. den Bordstein an den Übergängen zur Insel abzusenken, um eine barrierefreie Nutzung für mobilitätseingeschränkte Personen, Kinderwagen und Rollstuhlfahrende sicherzustellen; 4. die Arbeiten kurzfristig durchzuführen, um eine sichere Nutzung des Überwegs auch während der Wintermonate zu gewährleisten; und 5. den Ortsbeirat über den Zeitplan und die umgesetzten Maßnahmen zu informieren. Begründung: Der Fußgängerüberweg mit Lichtsignalanlage an der Kreuzung Heinrichstraße / Frankenallee wird täglich frequentiert. Der mittlere Inselbereich, der beim Queren der Frankenallee genutzt wird, ist derzeit weder befestigt noch barrierefrei gestaltet. Durch die aktuelle Witterung und das zunehmend schlechtere Wetter in den Wintermonaten ist die Oberfläche aufgeweicht und schwerer begehbar, vor allem mit Rollatoren oder anderen Gehhilfen. Dadurch können Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen, den Überweg nur eingeschränkt oder gar nicht sicher nutzen. Eine Befestigung und Absenkung der Bordsteine ist erforderlich, um die Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit an dieser Querungsstelle wiederherzustellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: FDP
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Barrierefreies Überqueren der Ferdinand-Happ-Straße im Kreuzungsbereich mit der Launhardtstraße ermöglichen

05.12.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2115 Betreff: Barrierefreies Überqueren der Ferdinand-Happ-Straße im Kreuzungsbereich mit der Launhardtstraße ermöglichen Der Magistrat begrüßt grundsätzlich die Anregung zum vollständigen barrierefreien Ausbau des Fußgängerüberwegs (FGÜ) in der Launhardtstraße am Einmündungsbereich zur Ferdinand-Happ-Straße. Der Ausbau der Ferdinand-Happ-Straße in diesem Abschnitt und die Erneuerung der westlichen Gehwegseite in der Launhardtstraße war eine Investorenmaßnahme der ABG. Die ABG hat in dem Bereich, den sie ausgebaut hat (also nur die westliche Seite), den barrierefreien Ausbau zum FGÜ vollumfänglich berücksichtigt. Auf der Ostseite wurde mittels Poller und Markierung die Einmündung enger gefasst, allerdings ohne die Barrierefreiheit herzustellen. Davon unabhängig erfolgte die Gelbmarkierung des Zebrastreifens während der Bauphase, da der bestehende Gehweg entlang der Launhardtstraße mit der Baustelleneinrichtung belegt war. Nach Ablauf der entsprechenden Verkehrsrechtlichen Anordnung wird die FGÜ-Markierung zeitnah entfernt. Vorab lässt sich zur Markierung und Beschilderung folgendes festhalten: Die Anbringung eines Fußgängerüberweges erscheint grundsätzlich möglich, es bedarf aber noch einer weiteren Prüfung (Verkehrszählung, Möglichkeit zur Umsetzung der Beleuchtung, etc.). Der FGÜ kann erst im Zuge einer beidseitigen Barrierefreiheit und mit richtlinienkonformer Beleuchtung eingerichtet werden. Der Magistrat befindet sich hierzu in der Abstimmung. Der Kennzeichnung der Querung durch das Verkehrszeichen (VZ) 133 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Fußgänger) stimmt der Magistrat zu. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5812

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Verkehrssicherheit erhöhen - Blinklicht an der Kreuzung Jugenheimer Straße/AdolfMierschStraße installieren

05.12.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2114 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Blinklicht an der Kreuzung Jugenheimer Straße/Adolf-Miersch-Straße installieren Für den Verkehr, der aus der Jugenheimer Straße in die Adolf-Miersch-Straße einbiegt, wurde an der angesprochenen Lichtsignalanlage eine zusätzliche Rotkammer installiert und ausgerichtet, die während einer Fußgänger-Grünphase Rot leuchtet. Der Kfz-Verkehr aus der Jugenheimer Straße muss während einer Fußgänger-Grünphase analog des Verkehrs auf der Adolf-Miersch-Straße vor der Haltelinie warten. Von der Montage eines zusätzlichen Gelbblinkers muss aufgrund des Vorgenannten Abstand genommen werden, zumal dieser die Verkehrsteilnehmer:innen zur Weiterfahrt verleiten könnte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7430

B (Bericht des Magistrats)

Wiederherstellung der Barrierefreiheit des MOMEM

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 481 Betreff: Wiederherstellung der Barrierefreiheit des MOMEM Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6401 - NR 1288/25 CDU - Zwischenbericht: Wie in Stellungnahme ST 1649 vom 22.09.2025 dargestellt, ist die Wiederinbetriebnahme des Aufzugs an der Hauptwache von der A- zur A1-Ebene vorgesehen. Die Klärung der Kostenübernahme zwischen der VGF und dem Magistrat ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2025, NR 1288 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 10.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Illegale Zufahrt blockieren - Spielplatz und Grünanlage Große Fischerstraße schützen

05.12.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2120 Betreff: Illegale Zufahrt blockieren - Spielplatz und Grünanlage Große Fischerstraße schützen Der Magistrat hat die Örtlichkeit kontrolliert. Entlang des Gehwegs gibt es bereits zwei herausnehmbare Poller. Diese müssen für Notfälle auch so dort verbleiben. Weil der Gehweg dafür nicht breit genug ist, ist es nicht möglich, überdies einen Findling oder etwas Ähnliches zu platzieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7295

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