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Installation eines Blinklichts an der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Gelbblinker finden innerhalb des Stadtgebiets nur dort Anwendung, wo besondere Situationen einen solchen Einsatz erfordern. Dies ist vor allem bei Unübersichtlichkeit des Knotenpunkts oder starkem Kraftfahrzeugverkehr, der gleichzeitig mit den Fußgänger:innen geführt wird, gegeben. Auf einen regelmäßigen Einsatz von Gelbblinkern soll deshalb gemäß Straßenverkehrs-Ordnung verzichtet werden, da sich durch einen Gewöhnungseffekt die Wirkung des Gelbblinkers minimiert. Die angesprochene Fußgängerfurt ist für den abbiegenden Kraftfahrzeugverkehr gut einsehbar, sowohl in der Textorstraße als auch Diesterwegstraße gilt Tempo 30. Aufgrund dessen wird von Anbringung von Gelbblinkern an der angesprochenen Lichtsignalanlage Abstand genommen.

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