Umsetzung der Parkordnung und Gehwegsicherung in der Fischerfeldstraße
Stellungnahme des Magistrats
Im Rahmen einer Ortsbegehung fiel auf, dass das angeordnete Anfangsschild zum Längsparken im Gehweg fehlt. Es wurde vermutlich versäumt, es nach Beendigung einer Baumaßnahme wieder aufzustellen. Inzwischen wurde die fehlende Beschilderung wieder installiert. Die vollständige, eindeutige Beschilderung bietet der Städtischen Verkehrspolizei eine Eingriffsgrundlage. Regelmäßige Kontrollen zur Durchsetzung der neuen Parkregelung wurden seitens der Städtischen Verkehrspolizei bereits zugesichert. Die ergänzende Anordnung von Pollern ist nicht verhältnismäßig. Als mildestes Mittel im Sinne der Verhältnismäßigkeit sind zunächst eine eindeutige, vollständige Beschilderung und regelmäßige Kontrollen vorzusehen. Sollten diese Maßnahmen keine oder keine ausreichende Wirkung erzielen, könnte eine Markierung des Parkstandes aufgebracht werden. Poller hingegen engen den Gehweg ihrerseits ein und schaffen neue Barrieren dort, wo vormals Kraftfahrzeuge eine solche darstellten. Der Ortsbeiratsanregung wird also in Teilen entsprochen.