Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Fahrradbügel und Zebrastreifen für Ki.Bi.Z Schopenhauer

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die gewünschten Radbügel installiert werden. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs wird hingegen abgelehnt. Die bestehende, barrierefrei hergestellte und baulich vorgezogene Querungsmöglichkeit wird als ausreichend erachtet. Die Schopenhauerstraße ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone, in der Fußgängerüberwege grundsätzlich entbehrlich sind. Die in Rede stehende Örtlichkeit (wie die Schopenhauerstraße insgesamt) ist von 2016 bis 2024 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden und Fußgänger:innenbeteiligung. Es ist davon auszugehen, dass die Verkehrsstärken, die nach den Einsatzkriterien für Fußgängerüberwege notwendig sind, hier nicht erreicht werden. Zudem sollen Fußgängerüberwege in Einbahnstraßen vor Kreuzungen oder Einmündung liegen, was hier ebenfalls nicht der Fall wäre.

Verknüpfte Vorlagen