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Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1) Am 11.02.2022 fand ein Ortstermin zur Schulwegsicherung in diesem Bereich statt. Im Protokoll wurde folgendes festgehalten: Der Geh- und Radweg wurde vom Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) im November 2020 saniert. Das ASE sagte zu, den Oberflächenzustand im Auge zu behalten und bei Bedarf auszubessern. Ferner wurde das ASE um Überprüfung und ggfs. Anpassung der Beleuchtung (bessere Ausleuchtung) des Rad- und Gehwegs gebeten. Der vorhandene Verbindungsweg vom Lerchesberg in Richtung Sachsenhäuser Landwehrweg liegt im Landschaftsschutzgebiet der Zone I. Daher wurde gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde eine Beleuchtungsanlage abgestimmt und errichtet. Der Weg ist somit beleuchtet. Aufgrund des dichten Bewuchses auf privaten angrenzenden Grundstücken kommt es aber immer wieder zu einer Reduzierung der Beleuchtungsstärke. Die Eigentümer sind angehalten, für einen regelmäßigen Rückschnitt zu sorgen. Unabhängig von Beleuchtung kann dieser Weg nicht als offizieller Schulweg nach § 161 HSchG gelten, da er durch unbebautes Gelände führt. Zu 2) Für die Schülerinnen und Schüler kann sich nach § 161 Hessisches Schulgesetz gegebenenfalls ein Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten ergeben. Da dieser im Grundschulbereich ab einem Fußweg von mehr als 2.000 Meter entsteht, ist der jeweilige Einzelfall zu prüfen. Für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler übernimmt dann das Stadtschulamt die Kosten der Jahreskarte für den ÖPNV. Zu 3) Der Mittlere Hasenpfad ist beidseitig als Schulweg ausgewiesen. Dennoch fand am 22.11.2024 ein Ortstermin zur Schulwegsicherung statt. Als Ergebnis des Termins prüft das Straßenverkehrsamt nun, ob ein Fußgängerüberweg im Bereich Mittlerer Hasenpfad / Letzter Hasenpfad/Niersteiner Straße eingerichtet werden kann. Bei einer durchgeführten Verkehrszählung wurde allerdings zu wenig Verkehr erfasst, um einen Fußgängerüberweg einzurichten. Es wurden jedoch in einer weiteren Ortsbegehung am 29.08.2025 folgende Maßnahmen beschlossen und im September 2025 auch bereits umgesetzt:

  1. Großer Hasenpfad Höhe Hausnummer 69: Anbringung einer Querungshilfe
  2. Letzter Hasenpfad Höhe Hausnummer 58: Anbringung einer Querungshilfe
  3. Tucholskystraße/Grethenweg: Die Stellvertreter auf der Sperrfläche, gegenüber der Dreikönigsgemeinde, wurde entfernt. Dafür wurde die Sperrfläche rechts und links abgesichert. Die Schüler:innen sollen dann an dieser Stelle die Straße queren. Zu 4) Im Rahmen der Abstimmungen mit der Bauaufsicht zur Genehmigung des Bauvorhabens wurde durch die Bauaufsicht mitgeteilt, dass aus deren Sicht keine Notwendigkeit einer Verkehrsuntersuchung besteht. Die Bauaufsicht vertritt die Auffassung, dass sich der Verkehr reduzieren und der Kiss-and-ride-Verkehr innerhalb des Stadtteils umverlagern wird. Da der Auslagerungsstandort zentraler liegt als der Sachsenhäuser Landwehrweg, könnte sich der Verkehr sogar verringern. Zu 5) Das Amt für Bau und Immobilien wird die Außenanlagenplanung gerne dem Ortsbeirat vorstellen. Der Ortsbeirat wird gebeten, auf das Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen zuzugehen, um einen Termin zu vereinbaren.

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