Fußverkehr
Vorlagen
Barrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke Altenhöferallee
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2025, OM 7842 entstanden aus Vorlage: OF 653/12 vom 18.11.2025 Betreff: Barrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke Altenhöferallee Vorgang: OM 6421/25 OBR 12; ST 338/25 Der Magistrat wird gebeten, den für das zweite Quartal 2025 zugesicherten Umbau der Borde an den genannten Stellen umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6421 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 338
Einrichtung eines Fußgängerüberwegs Sodener Straße/Ecke Frankenallee
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2121 Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberwegs Sodener Straße/Ecke Frankenallee Der Magistrat hat auf Grundlage von OM 1821/22 die angehängte Planung erstellt und bereits verkehrsrechtlich angeordnet. Diese Planung sieht vor, die Querungsstellen sowie die Sichtbeziehungen für Fußgänger:innen von Falschparker:innen freizuhalten, um die Querungssituation deutlich zu verbessern - sowohl im Hinblick auf das "Sehen" (herannahende Kfz) als auch das "Gesehen werden" (durch Kfz-Fahrer:innen). Zwischen den beiden Grünflächen werden Klebeinseln montiert, um die Kfz-Fahrspur auf das notwendige Maß zu reduzieren und somit eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen. Für Fußgänger:innen bieten die Querungsinseln zudem den Vorteil, dass sich der "ungeschützte" Querungsabstand deutlich verkürzt. Außerdem ermöglicht die Insel, sich beim Queren auf jeweils einen Fahrstrom zu konzentrieren, anstatt beide Fahrtrichtungen gleichzeitig im Blick behalten zu müssen. Insgesamt stellt die Maßnahme eine spürbare Verbesserung für den Fußverkehr dar. Der Magistrat wird die Maßnahme schnellstmöglich umsetzen. Anlage 1 (ca. 615 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7308
Nied: Barrierefrei zur Nidda an der Denzerstraße
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2130 Betreff: Nied: Barrierefrei zur Nidda an der Denzerstraße Eine barrierefreie Zuwegung zum Niddauferweg ist alleine wegen des dichten Baumbewuchses kurz- und mittelfristig nicht möglich. Im Bereich Denzerstraße 24 ist die Deutsche Bahn (DB) im Böschungsbereich zuständig; entlang der Treppenanlage verläuft eine Entwässerungsrinne mit gesichertem Zugang. Die DB hat bereits bei früheren Anfragen von einem Umbau abgesehen. Der Magistrat möchte in diesem Zuge auch auf die ST 1634/2022 verweisen, in der aufgeführt wird, dass es barrierefreie Zuwegungen zum Niddauferweg am Nieder Kerbeplatz und nördlich der Eisenbahnbrücken gibt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7283
Vollständiges Fehlen einer sicheren Umleitung des Fußgängerverkehrs
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2128 Betreff: Vollständiges Fehlen einer sicheren Umleitung des Fußgängerverkehrs Die in Rede stehende Baustelle wurde ohne Vorliegen einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung und damit ordnungswidrig eingerichtet. Lediglich eine straßenrechtliche vereinfachte Trassen- und Aufbruchgenehmigung liegt vor, in der ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass bei Eingriffen in den öffentlichen Verkehrsraum auch eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich ist. In solchen Fällen ist eine E-Mail an die Städtische Verkehrspolizei verkehrspolizei@stadt-frankfurt.de zielführend. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7275
Fahrradbügel im Baumweg
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7870 entstanden aus Vorlage: OF 978/3 vom 19.11.2025 Betreff: Fahrradbügel im Baumweg Der Magistrat wird gebeten, im Baumweg - im Kreuzungsbereich mit der Julius-Heymann-Straße - Fahrradbügel auf der südlichen Seite vor dem (Friseur-)Ladengeschäft und gegenüber auf der nördlichen Seite vor der Hausnummer 12 zu installieren und zusätzlich in diesem Zuge eine Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende zu schaffen. Weiterhin sollte geprüft werden, ob die Betonpoller vor der Synagoge eventuell durch Fahrradständer ersetzt werden könnten, um das Abstellen von Fahrzeugen zu verhindern. Begründung: Im Baumweg gibt es zwischen Berger Straße und Sandweg nicht einen einzigen Fahrradbügel. Im Baumweg 8, bei Frauen in Bewegung e. V. (FIB), trainieren über 300 Frauen und Mädchen, die häufig das Fahrrad nutzen. Auch in den benachbarten Häusern gibt es viele Organisationen (Schneiderei Zorn und Freund, Frauenverein für Selbstverteidigung, Bund Deutscher Pfadfinder), deren Besucherinnen und Besucher mit dem Fahrrad kommen. Das führt dazu, dass Räder an Zäunen oder Straßenschildern im öffentlichen Verkehrsraum angeschlossen werden, was immer wieder zu Konflikten mit der Nachbarschaft und zu Fuß Gehenden auf den sowieso schon viel zu engen Gehwegen führt. Die erwähnte Kreuzung ist als Verbindung zum Anlagenring von zu Fuß gehenden stark frequentiert. Durch die Maßnahme würde die Querungsmöglichkeit vereinfacht und insgesamt sicherer gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
Wiederherstellung des Pollers in der Eisernen Hand
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7868 entstanden aus Vorlage: OF 968/3 vom 14.11.2025 Betreff: Wiederherstellung des Pollers in der Eisernen Hand Der Magistrat wird gebeten, den Poller beim Straßenübergang vor der katholischen Gemeinde St. Bernhard, Eiserne Hand 2 bis 4, wieder einzusetzen. Seit der Poller entfernt wurde, parken regelmäßig Autos auf dem Teil des Gehwegs, der eigentlich als Übergang auf die andere Straßenseite dient. Begründung: Der Poller auf dem Teil des Gehwegs, der als Übergang auf die andere Straßenseite dient, wurde entfernt. Seitdem blockieren parkende Autos auf dem Gehweg den Übergang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
E-Scooter werden in der gesamten Stadt oft so abgestellt, dass sie Fußgänger oder Radfahrer behindern. In der Innenstadt
Frage vom 04.12.2025, F 3658 E-Scooter werden in der gesamten Stadt oft so abgestellt, dass sie Fußgänger oder Radfahrer behindern. In der Innenstadt wurde durch Abstellflächen für E-Scooter dieses Problem vermindert. Ich frage den Magistrat: Wann werden diese Abstellflächen für E-Scooter auch im Frankfurter Westen eingeführt? Antragstellende Person(en): Stadtv. Roger Podstatny Vertraulichkeit: Nein
Schulwegsicherheit PhormsSchule
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7871 entstanden aus Vorlage: OF 980/3 vom 19.11.2025 Betreff: Schulwegsicherheit Phorms-Schule Der Magistrat wird gebeten folgende Maßnahmen im Rahmen der Schulwegsicherheit der Phorms-Schule umzusetzen: 1. Einrichtung einer "Drop-off-Zone" entweder im Bereich der Eschersheimer Landstraße, Höhe Einmündung Fürstenberger Straße, oder auf der Holzhausenstraße auf der südlichen Seite nach der Einmündung der Justinianstraße in der Zeit von 07:30 Uhr bis 08:30 Uhr und 14:45 Uhr bis 15:45 Uhr; 2. Anbringen eines Schildes "Achtung Schule" (Spielende Kinder) im Bereich der Kreuzung der Fürstenberger Straße mit dem Oeder Weg; 3. Einrichtung eines Zebrastreifend im Bereich der Kreuzung der Fürstenberger Straße mit der Justinianstraße. Wenn das nicht möglich sein sollte, Installation einer Querungshilfe und "Achtung Schule"-(Spielende Kinder)-Schilder. Zusätzlich sollten im Kreuzungsbereich auf der südlichen Seite der Fürstenberger Straße und auf der östlichen Seite der Justinianstraße Fahrradständer auf jeweils einem Parkplatz installiert werden, um die Einsehbarkeit der Kreuzung zu erhöhen. Begründung: Maßnahmen zur Schulwegsicherheit wurden der Schule bereits vor mehreren Jahren in Aussicht gestellt. Passiert ist leider nichts. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
Barrierefreier Zugang zum 3. Polizeirevier
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7869 entstanden aus Vorlage: OF 969/3 vom 19.11.2025 Betreff: Barrierefreier Zugang zum 3. Polizeirevier Vom Besucherparkplatz des Polizeipräsidiums kann das 3. Revier und das Polizeipräsidium ausschließlich über Stufen erreicht werden, es sei denn, man geht vom Besucherparkplatz über den Bürgersteig bis zur Eschersheimer Landstraße und neben dem U-Bahn-Treppenaufgang zum Eingang des 3. Revieres/Polizeipräsidiums bzw. vom Besucherparkplatz über den Bürgersteig bis zur Bertramstraße und dort entlang des Hauses bis zum Eingang des 3. Revieres/Präsidium. Ein direkter Zugang vom Besucherparkplatz neben den Stufen zum Präsidium/3. Revier ist nicht möglich, obwohl dort sogar zwei Behindertenparkplätze ausgewiesen sind. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, mit dem zuständigen Hessischen Innenministerium in Kontakt zu treten, um einen direkten barrierefreien Zugang vom Parkplatz aus zu ermöglichen. Zusätzlich müsste das Zufahrtsschild zum Besucherparkplatz geändert werden. Aktuell weisen zwei Schilder auf die Parkplatzeinfahrt hin: rechts zum Besucherparkplatz und links zum "3. Revier + KDD". Tatsächlich ist jedoch der rechte Parkplatz der Besucherparkplatz und die linke Seite für Einsatzfahrzeuge gesperrt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
Überprüfung der Ampelanlagen an der Kreuzung Oeder Weg/Glauburgstraße
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7860 entstanden aus Vorlage: OF 944/3 vom 16.10.2025 Betreff: Überprüfung der Ampelanlagen an der Kreuzung Oeder Weg/Glauburgstraße Im Bereich des Oeder Wegs/Ecke Glauburgstraße kommt es regelmäßig zu langen Wartezeiten an den Ampeln, sowohl für den motorisierten Verkehr als auch für Radfahrer und Fußgänger. Beobachtungen vor Ort zeigen jedoch, dass das tatsächliche Verkehrsaufkommen in diesem Abschnitt häufig gering ist und die aktuelle Ampelschaltung zu unnötig langen Stopps führt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob die bestehenden Ampelanlagen am Oeder Weg im Kreuzungsbereich zur Glauburgstraße weiterhin verkehrlich notwendig sind; 2. ob die Verkehrsregelung an dieser Stelle durch eine Bedarfsampel oder Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) und gegebenenfalls zusätzliche Beschilderungen effizienter gestaltet werden kann; 3. ob durch eine Umgestaltung des Kreuzungsbereichs die Wartezeit für alle Verkehrsteilnehmer reduziert und der Verkehrsfluss verbessert werden kann. Sollte die Entfernung der Ampelanlage nicht möglich sein, sollte zumindest der Einsatz von grünen Pfeilen für den Kfz- und Radverkehr geprüft werden (für Rechtsabbieger aus der Glauburgstraße in den nördlichen Oeder Weg und für Rechtsabbieger aus dem südlichen Oeder Weg in die Glauburgstraße). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
Fahrradfahrer und E-Scooter-Fahrer stellen in Fußgängerzonen und auf Gehwegen immer wieder eine Gefährdung von Fußgänger
Frage vom 04.12.2025, F 3704 Fahrradfahrer und E-Scooter-Fahrer stellen in Fußgängerzonen und auf Gehwegen immer wieder eine Gefährdung von Fußgängern dar. Ein Handlungskonzept lehnt Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert, GRÜNE, unter Berufung auf den Masterplan Mobilität ab. Das Straßenverkehrsamt sieht "gefühlte Gefährdungen" und den Wunsch nach Disziplinierung aufgrund "anekdotischer Evidenz" nicht als Arbeitsgrundlage. Ich frage den Magistrat: Wie viel ist dem Magistrat die Sicherheit und Unversehrtheit der Fußgänger wert und muss die Zahl der von Radfahrern und E-Scooter-Fahrern verursachten Unfälle mit Fußgängern erst noch steigen, bevor die Stadt tätig wird, um die Sicherheit der Fußgänger in Frankfurt endlich wieder zu erhöhen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Uwe Schulz Vertraulichkeit: Nein
Licht ins Dunkel bringen
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2025, OM 7836 entstanden aus Vorlage: OF 340/16 vom 17.11.2025 Betreff: Licht ins Dunkel bringen Der Magistrat wird gebeten, Licht ins Dunkel zu bringen und eine oder mehrere insektenfreundliche Lampen unter der Brücke am Fritz-Schubert-Ring anzubringen. Begründung: Der Weg unter der Brücke wird gerne genutzt, weil er fast ohne Hindernisse nach Bergen führt, man die steile Treppe an der Schönen Aussicht nicht nehmen muss und er auch besser mit einem Kinderwagen befahrbar ist. Er hat aber keine Beleuchtung, was gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit wichtig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein
Winterdienst auf der Gleisüberführungsbrücke am Berkersheimer Bahnhof sicherstellen und rutschfeste Bodenplatten installieren
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2025, OM 7830 entstanden aus Vorlage: OF 260/14 vom 09.11.2025 Betreff: Winterdienst auf der Gleisüberführungsbrücke am Berkersheimer Bahnhof sicherstellen und rutschfeste Bodenplatten installieren Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger aus Harheim den S-Bahnsteig der Linie S6 auch im Winter sicher erreichen können. Die Brücke über den Gleisen ist derzeit mit glatten Bodenplatten belegt, die nicht rutschfest sind (siehe Foto). Da der Winter unmittelbar bevorsteht, ist es dringend erforderlich, die vorhandenen Bodenplatten gegen rutschfeste auszutauschen und den Winterdienst ordnungsgemäß durchzuführen. Begründung: Aufgrund der Konstruktion kommt es dort bereits bei leichtem Frost oder Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt zu Glätte, wie am Morgen des 6. November 2025, als ein Harheimer Schüler dort stürzte. Die Bodenplatten der Brücke am Berkersheimer Bahnhof stellen schon bei Temperaturen im einstelligen Bereich ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Bereits bei leichtem Frost ist die Rutschgefahr groß, was zu Unfällen führen kann. Foto: Dr. Ute Spoerel Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
Brückenbauwerk A 661 über die Nidda fußgänger- und radfahrerfreundlich gestalten
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2092 Betreff: Brückenbauwerk A 661 über die Nidda fußgänger- und radfahrerfreundlich gestalten Das beschriebene Brückenbauwerk ist Bestandteil der Autobahn A 661 und liegt damit in der Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes. Der Magistrat hat die Autobahn GmbH kontaktiert und folgende Rückmeldung erhalten: "Bei dem von Ihnen angesprochenen Weg handelt es sich um einen Notgehweg/Revisionsweg auf der Brückenkappe. Dieser ist aufgrund der nicht ausreichenden Breite nicht als Geh- und Radweg geeignet. Zudem fehlen die erforderlichen, baulichen Sicherheitseinrichtungen. Diese sind aufgrund des fehlenden zur Verfügung stehenden Raums auch nicht nachrüstbar." Der Weg war also nie für eine Nutzung als regulärer Geh-/Radweg vorgesehen und kann unter diesen Gegebenheiten auch weiterhin nicht als gesicherter Weg genutzt werden. Daher reduziert sich auch die Forderung nach einem Rückschnitt sowie dem Ausbau der Zuwegungen und dem Aufstellen neuer Hinweisschilder. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4524
Verbesserung des Fußgängerüberwegs auf Höhe der Hanauer Landstraße 507
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2087 Betreff: Verbesserung des Fußgängerüberwegs auf Höhe der Hanauer Landstraße 507 Zu 1.: Der in Rede stehende signalisierte Übergang ist von 2016-2024 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden und Fußverkehrsbeteiligung. Im näheren Umfeld ereignete sich im oben genannten Zeitraum ein Unfall am 8. August 2024, bei dem ein:e Fußgänger:in beim Aussteigen aus der Tram von einem Fahrzeug erfasst und leicht verletzt wurde; als Unfallursache kann ein Rotlichtverstoß gegen die Zeitinsel-Signalisierung im Haltestellenbereich angenommen werden. Es wird daher kein dringender Handlungsbedarf gesehen beziehungsweise nicht für erforderlich gehalten, vor einem ohnehin notwendigen barrierefreien Ausbau der Haltestelle Maßnahmen zu ergreifen. Zu 2.: Die Grünphase für die Fußgänger:innen der Lichtsignalanlage (LSA) Hanauer Landstraße / Cassellastraße über die Hanauer Landstraße beträgt 10 Sekunden. Bevor feindliche Verkehrsströme ihre Freigabezeit erhalten, sind die Fußgänger:innen mit den Zwischenzeiten (Schutzzeiten) gesichert. Das heißt, dass die Fußgänger:innen nach dem Ende der Freigabezeit noch mindestens 14 Sekunden haben, um die Straße sicher überqueren zu können. Eine Verlängerung der Grünphase für Fußgänger auf 15 Sekunden würde sowohl den abfließenden Verkehr aus der Cassellastraße als auch die Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs erheblich beeinträchtigen und die Verkehrssituation vor Ort deutlich verschlechtern. Die Verlängerung der Grünzeit wird daher abgelehnt. Zu 3.: Im Rahmen des turnusmäßigen Tauschs der Leuchten auf der Hanauer Landstraße wurde das Beleuchtungsniveau angehoben. Der Bereich des signalisierten Überwegs ist daher entsprechend der DIN ausgeleuchtet. Eine Errichtung weiterer Masten ist aus Abstands- und Wartungsgründen nicht möglich. Zu 4.: Der Magistrat wird die Markierung zeitnah erneuern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7238
Gehwegparkplätze Mörfelder Landstraße 54 und 56
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7826 entstanden aus Vorlage: OF 1623/5 vom 28.11.2025 Betreff: Gehwegparkplätze Mörfelder Landstraße 54 und 56 Der Ortsbeirat 5 spricht sich für den Erhalt der beiden Gehwegparkplätze vor den Anwesen Mörfelder Landstraße 54 und 56 aus. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob diese beiden Parkplätze als Behindertenparkplätze geeignet sind. Ist dies nicht der Fall, sind diese Parkplätze in normale Autoparkplätze umzuwidmen. In unmittelbarer Nähe ist dann ein Standort für zwei Behindertenparkplätze zu suchen. Begründung: Aufgrund der Knappheit der Parkplätze in dem oben genannten Bereich sind die vorhandenen Parkplätze zu erhalten. Richtig ist, dass der Fußgängerweg an dieser Stelle sehr eng ist. Dies ist aber den örtlichen Gegebenheiten geschuldet, die nur begrenzt korrigiert werden können. Eine Aufhebung der Parkplätze würde aber keine Verbesserung für die Fußgänger erreichen, da die jetzige Breite des Fußgängerwegs auch durch die dort vorhandenen Bäume vorbestimmt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Sicherstellung einer durchgehenden und sicheren Wegeführung des Fußverkehrs im Ziegelhüttenweg im Zuge des geplanten Radschnellwegs
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7822 entstanden aus Vorlage: OF 1615/5 vom 21.10.2025 Betreff: Sicherstellung einer durchgehenden und sicheren Wegeführung des Fußverkehrs im Ziegelhüttenweg im Zuge des geplanten Radschnellwegs Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung und Ausführung des Radschnellwegs durch den Frankfurter Stadtwald, im Abschnitt des Ziegelhüttenwegs zwischen der Gablonzer Straße und dem Stadtwald, die Belange des Fußverkehrs verbindlich zu berücksichtigen und planerisch abzusichern. In die Planungen sind die Gegebenheiten vor Ort einzubeziehen: Der Ziegelhüttenweg stellt die einzige fußläufige Verbindung zwischen den Wohngebieten rund um die Mörfelder Landstraße, dem Frankfurter Stadtwald und den Sportplätzen an der Louisa dar. Insbesondere wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen: 1. Anlage eines durchgehenden, ausreichend dimensionierten und deutlich markierten Gehwegs entlang des Ziegelhüttenwegs zwischen Gablonzer Straße und Stadtwald, der eine sichere und komfortable Nutzung für Fußgängerinnen und Fußgänger gewährleistet; 2. Herstellung einer baulichen bzw. physischen Trennung zwischen Rad- und Fußverkehr an sicherheitsrelevanten Punkten - insbesondere in den beiden unübersichtlichen Kurven sowie im Bereich der Unterführung; 3. Erarbeitung und Vorlage eines Fußverkehrschutzkonzepts für diesen Planungsabschnitt, das Sichtverhältnisse, Begegnungsbreiten, Wegebeziehungen sowie die Einbindung in das bestehende Wegenetz berücksichtigt. Begründung: Nach dem derzeit bekannten Planungsstand für den Radschnellweg ist auf dem genannten Abschnitt kein gesonderter Gehweg oder Schutzstreifen vorgesehen. Damit wäre der Fußverkehr gezwungen, die Radschnellwegtrasse mitzubenutzen. Dies würde sowohl dem Sicherheitsanspruch als auch den Zielen einer gleichberechtigten Verkehrsplanung widersprechen. Radschnellwege dienen der zügigen, konfliktarmen Führung des Radverkehrs. Eine gemeinsame Nutzung mit Fußgängerinnen und Fußgängern auf engem Raum birgt erhebliche Gefahrenpotenziale und ist städtebaulich wie verkehrsplanerisch nicht vertretbar. Die planerische Berücksichtigung eines gesicherten, klar abgegrenzten Gehwegs sowie geeigneter Schutzmaßnahmen sind notwendig, um die Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit des Stadtwaldes für alle Nutzergruppen dauerhaft zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Planungsunterlagen zum geplanten Kreisel Homburger Landstraße - Berner Straße
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7784 entstanden aus Vorlage: OF 399/15 vom 13.11.2025 Betreff: Planungsunterlagen zum geplanten Kreisel Homburger Landstraße - Berner Straße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat Planungsunterlagen zum Bau des Kreisels Homburger Landstraße - Berner Straße im Rahmen des Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - zur Verfügung zu stellen, aus denen besonders die geplante Führung der Fußgänger- und Radwege hervorgeht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein
Gehwegparkplätze Mörfelder Landstraße 54 und 56
Antrag vom 28.11.2025, OF 1623/5 Betreff: Gehwegparkplätze Mörfelder Landstraße 54 und 56 Gehwegparkplätze Mörfelder Landstraße 54 und 56 Der Ortsbeirat 5 spricht sich für den Erhalt der beiden Gehwegparkplätze vor den Anwesen Mörfelder Landstraße 54 und 56 aus. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob diese beiden Parkplätze als Behindertenparkplätze geeignet sind. Ist dies nicht der Fall, sind diese Parkplätze in normale Autoparkplätze umzuwidmen. In unmittelbarer Nähe ist dann ein Standort für zwei Behindertenparkplätze zu suchen. Begründung: Aufgrund der Knappheit der Parkplätze in dem obigen Bereich sind die vorhandenen Parkplätze zu erhalten. Richtig ist, dass der Fußgängerweg an dieser Stelle sehr eng ist. Dies ist aber den örtlichen Gegebenheiten geschuldet, die nur begrenzt korrigiert werden können. Eine Aufhebung der Parkplätze würde aber keine Verbesserung für die Fußgänger erreichen, da die jetzige Breite des Fußgängerwegs auch durch die dort vorhandenen Bäume vorbestimmt ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.11.2025, OF 1611/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7826 2025 1. Die Vorlage OF 1611/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1623/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, Linke, BFF und AfD gegen GRÜNE (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, BFF und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung)
Maßnahmen Stichwegsende Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen, I.
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2098 Betreff: Maßnahmen Stichwegsende Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen, I. Der Anregung, an der Kreuzung Letzter Hasenpfad/ I. Wartegäßchen ein Drängelgitter zu montieren, kann nicht nachgekommen werden. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 15.07.2014, wonach Verkehrseinrichtungen wie Schranken, Pfosten, Umlaufsperren und vergleichbare Einrichtungen, die das Verhalten des Verkehrsteilnehmers unmittelbar beeinflussen (...), als Verkehrshindernisse i.S.d. StVO zu betrachten sind. Bei der Entscheidung über die Anordnung solcher Verkehrseinrichtungen ist stets der Grundsatz der mildestmöglichen Maßnahme zu beachten. In der Ermessensentscheidung sind insbesondere die Belange des Radverkehrs zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall ist der letzte Hasenpfad eine wichtige Fuß- und Radverkehrsachse und Schulweg nicht nur zur Martin-Buber-Schule, sondern auch zu allen weiterführenden Schulen in Sachsenhausen. Insofern hat er als Fuß- und Radverkehrsverbindung eine besondere Bedeutung. Dieser untergeordnet ist die geringe Bedeutung des Kfz-Verkehrs im I. Wartegäßchen durch Anlieger der Kleingärten. Der letzte Hasenpfad ist zwischen I. und II. Wartegäßchen Mischverkehrsfläche, eine klare Trennung zwischen Fußgängern und Fahrzeugen, wie angeregt, ist hier aufgrund der Breite nicht möglich. An der Kreuzung Letzter Hasenpfad/I. Wartegäßchen gilt heute rechts-vor-links. Für Kfz, die aus dem I. Wartegäßchen kommen, ist der Kreuzungsbereich jedoch nicht sehr gut einsehbar. Sie können aufgrund des Bewuchses und der Enge der Kreuzung Radverkehr nicht rechtzeitig sehen. Aus Verkehrssicherheitsgründen sollte der Kfz-Verkehr an dieser Stelle daher anhalten und dem Verkehr auf dem letzten Hasenpfad Vorfahrt gewähren. Im Einzelnen heißt das (siehe auch beigefügter Plan): - VZ 206 Halt! Vorfahrt gewähren im I. Wartegäßchen beschildern und eine Haltelinie markieren - Einen Verkehrsspiegel montieren, um die Sicht auf den Weg zu verbessern. - Nebeneinander markierte Fußgänger und Radpiktogramme mit zwei Pfeilen in der Mitte der Kreuzung, um auf den querenden Fuß- und Radverkehr aufmerksam zu machen. Die Maßnahme wird gemäß der beigefügten Planung angeordnet. Anlage 1 (ca. 3,9 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5932
Informationen zur Baumaßnahme „Direktrampe und Verflechtungsstreifen A 661 (Auffahrt Friedberger Landstraße)“
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2100 Betreff: Informationen zur Baumaßnahme "Direktrampe und Verflechtungsstreifen A 661 (Auffahrt Friedberger Landstraße)" Der Magistrat hat im Rahmen der abgeschlossenen Planfeststellung für den Ausbau der A 661 vom 17.10.2023 eine Rad- und Fußwegequerung der neuen Auffahrt abgestimmt. Danach können die Fußgänger und Radfahrer auf dem parallel verlaufenden Gehweg die signalisierte Furt über die Direktrampe erreichen. Im Bereich des Abzweigs in den Bodenweg ist eine Fahrbahnanhebung vorgesehen, um die Einfahrt in die Tempo30-Zone (geplantes Neubaugebiet) verträglich zu gestalten und dem Fuß- und Radverkehr eine sichere Querung Richtung Direktrampe zu ermöglichen. Daran wird der vorhandene Geh-/Radweg stadtauswärts bzw. die Querungsstelle der Friedberger Landstraße angeschlossen. Die Lichtsignalanlage sollte nach Bedarf geschaltet werden. Im Bereich der Lichtsignalanlage muss der Bordstein abgesenkt werden. Der Magistrat hat aktuell mit seinem Vortrag vom 14.11.2025, M 184 die Stadtverordneten und die betroffenen Ortsbeiräte über den aktuellen Planungsstand zum Ausbau und zur Einhausung der A 661 informiert. Die Direktrampe und der Verflechtungsstreifen A 661 (Auffahrt Friedberger Landstraße) sind ebenfalls Bestandteil dieser Planungen. Der Magistrat bzw. die Stadt Frankfurt ist nicht der Vorhabenträger dieser Maßnahme, sondern die Autobahngesellschaft des Bundes. Der Magistrat wird aber insbesondere die Übergangsbereiche zum städtischen Straßennetz weiterhin eng mit der Autobahngesellschaft abstimmen und dem Ortsbeirat zu seinen konkreten Fragen berichten, sobald detailliertere Pläne gerade zum Bauablauf und zu möglichen Zwischenzuständen vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6769
Neue StVO - mehr Sicherheit für Schulkinder der Textorschule im Bereich der Gutzkowstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7819 entstanden aus Vorlage: OF 1612/5 vom 30.10.2025 Betreff: Neue StVO - mehr Sicherheit für Schulkinder der Textorschule im Bereich der Gutzkowstraße Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) und der angepassten Verwaltungsvorschrift geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Schulkinder der Textorschule im Bereich der Gutzkowstraße zu prüfen und umzusetzen. Dabei geht es um folgende Maßnahmen: - Einrichtung eines Zebrastreifens im Nahbereich der Schule; - Anbringung von Fahrbahnmarkierungen oder Piktogrammen ("Schule", "Achtung Kinder") zur Erhöhung der Aufmerksamkeit; - ergänzende Maßnahmen zur besseren Einhaltung der bestehenden Tempo-30-Zone (z. B. zusätzliche Beschilderung, Radarfallen oder Tempo-Displays). Begründung: Die Textorschule liegt an der Gutzkowstraße nahe des Schweizer Platzes. Diese Straße ist als Schulweg klassifiziert, täglich queren hier zahlreiche Schulkinder die Fahrbahn. Die Gutzkowstraße ist in diesem Abschnitt sehr gerade. Trotz der bestehenden Tempo-30-Zone sind dort viele Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, was für die Grundschulkinder ein hohes Sicherheitsrisiko bedeutet. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Mit der neuen Straßenverkehrsordnung und den angepassten Richtlinien sind nun auch in Tempo-30-Zonen die Anlage von Fußgängerüberwegen und zusätzliche Sicherungsmaßnahmen an Schulwegen ausdrücklich erleichtert möglich. Der Magistrat wird daher gebeten, diese neuen rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und zeitnah geeignete Schritte zur Verbesserung der Schulwegsicherheit im Bereich der Textorschule einzuleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Gehwege in und um den Bertha-von-Suttner-Ring wieder instand setzen
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7816 entstanden aus Vorlage: OF 1608/5 vom 28.10.2025 Betreff: Gehwege in und um den Bertha-von-Suttner-Ring wieder instand setzen Vorgang: OM 4102/23 OBR 5; ST 2192/23 Der Magistrat wird gebeten, die Gehwege in und um den Bertha-von-Suttner-Ring wieder instand zu setzen. Begründung: Eine Sanierung der Gehwege und der Fahrbahn im Bertha-von-Suttner-Ring wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2192, für die erste Jahreshälfte 2024 zugesagt. Leider hat sich der Zustand vor Ort noch nicht vollumfänglich verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4102 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2192
Stolperfallen an der Ecke Steinhausenstraße/Wendelsweg entfernen
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7824 entstanden aus Vorlage: OF 1619/5 vom 11.11.2025 Betreff: Stolperfallen an der Ecke Steinhausenstraße/Wendelsweg entfernen Der Magistrat wird gebeten, die zuständige Behörde anzuweisen, an der Ecke Steinhausenstraße/Wendelsweg die, nach der Verlegung der Parkbänke, verbliebenen Betonsockel zügig von dem Bürgersteig zu entfernen. Begründung: An oben genannter Ecke wurden die Parkbänke von der Straßenseite am Wendelsweg innerhalb der parkähnlichen Fläche an gleicher Stelle verlegt. Auf dem Bürgersteig sind jedoch die alten Befestigungen der Parkbänke zurückgeblieben. Diese Betonsockel stellen gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger wie auch für sehbehinderte Personen ein erhöhtes Risiko dar, dort zu stolpern und zu stürzen. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Piktogramme im Umkreis der Kindertagesstätte Vielfalter Harheim
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2096 Betreff: Piktogramme im Umkreis der Kindertagesstätte Vielfalter Harheim Der Anregung wird entsprochen. Darüber hinaus empfiehlt der Magistrat, die Nutzer:innen und Anwohner:innen der Haintalstraße seitens des Ortsbeirates entsprechend zu sensibilisieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7449
Bessere Kenntlichmachung der Fußgängerzone zwischen Kaisertor und Moselstraße durch entsprechende Aufpflasterung und Entfernen der Fahrbahnmarkierungen
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2110 Betreff: Bessere Kenntlichmachung der Fußgängerzone zwischen Kaisertor und Moselstraße durch entsprechende Aufpflasterung und Entfernen der Fahrbahnmarkierungen Für die Aufpflasterung im Bereich der Kaiserstraße (Höhe Hausnummern 68 und 71) wird aktuell eine Ausführungsplanung erarbeitet. Ziel ist es, dass eine optisch und funktional deutliche Mischverkehrsfläche entsteht. Dadurch sollen die Erkennbarkeit des Bereichs als Fußgängerzone verbessert und der Fußverkehr barrierefrei geführt werden. Die Kaiserstraße ist ab der Einmündung Moselstraße in Fahrtrichtung Hauptbahnhof für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Um eine unerlaubte Befahrung des Abschnitts weitgehend zu unterbinden, wird die Aufpflasterung in diesem Bereich umgesetzt. Die Ausführung ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7302
Sichere Überquerung der Hintergasse zur Zentgrafenstraße an der unteren Hofhausstraße
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2089 Betreff: Sichere Überquerung der Hintergasse zur Zentgrafenstraße an der unteren Hofhausstraße Neben einer möglichen baulichen Umgestaltung im Rahmen einer grundhaften Erneuerung könnte das geschilderte Problem voraussichtlich durch die Markierung einer Engstelle für den fließenden Kfz-Verkehr verbessert werden. Im Bereich vor der Hausnummer 9 ist durch die bestehende Sperrfläche der Seitenraum bereits vorgezogen worden, ein entsprechendes Vorgehen könnte auf der gegenüberliegenden Straßenseite umgesetzt werden. Durch die entstehende Engstelle würde die Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs verringert und die Verkehrssituation für alle Teilnehmenden übersichtlicher gestaltet. In diesem Zusammenhang wäre eine Demarkierung der bestehenden Mittellinie erforderlich. Die vorgezogenen Seitenräume würden zudem die Aufstellfläche für den Fußverkehr vergrößern, die zu querende Fahrbahn für den Fußverkehr verringern und die Sichtbarkeit gegenüber Kfz-Fahrenden verbessern. Für die Einrichtung einer Engstelle ist zunächst die Ermittlung der aktuellen Verkehrsmengen erforderlich, da solche Maßnahmen nur bis zu einer bestimmten Verkehrsbelastung empfohlen werden. Daher wird der Magistrat zunächst eine Verkehrszählung beauftragen, auf deren Grundlage anschließend über die Umsetzung entschieden wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7236
Tempo 30 auf der Hügelstraße zum Schutz des Schulwegs
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7786 entstanden aus Vorlage: OF 1128/9 vom 11.11.2025 Betreff: Tempo 30 auf der Hügelstraße zum Schutz des Schulwegs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf Grundlage des novellierten Straßenverkehrsgesetzes Tempo 30 auf dem Abschnitt der Hügelstraße im Bereich des Zebrastreifens Felix-Dahn-Straße/Ricarda-Huch-Straße eingeführt werden kann. Begründung: Erst vor Kurzem wurde am Zebrastreifen Hügelstraße/Felix-Dahn-Straße eine Schülerin auf dem Fahrrad von einem Auto erfasst, das mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war und den Zebrastreifen missachtete. Das Kind stürzte schwer und das Fahrrad wurde stark beschädigt. Nur durch glückliche Umstände kam es nicht zu schwereren Verletzungen. Der Zebrastreifen ist breit, gut einsehbar und verfügt über eine Verkehrsinsel in der Mitte, dennoch reichte diese Infrastruktur nicht aus, um den Unfall zu verhindern. Dies zeigt deutlich, dass überhöhte Geschwindigkeiten die zentrale Gefahr darstellen und eine Geschwindigkeitsbegrenzung dringend erforderlich ist. Obwohl der offizielle Schulwegeplan für die Diesterwegschule eine andere Route vorsieht, nutzen faktisch viele Kinder täglich diesen Zebrastreifen, da er den schnellsten und direktesten Weg zur Schule darstellt. Eine Anpassung des Schulwegeplans an die tatsächlich genutzten Wege wäre sinnvoll, um die realen Gefahrenpunkte besser zu erfassen und entsprechend zu sichern. Anwohner*innen berichten, dass überhöhte Geschwindigkeiten und die Missachtung des Zebrastreifens an dieser Stelle regelmäßig zu beobachten sind. Das novellierte Straßenverkehrsgesetz, das seit Dezember 2024 in Kraft ist, ermöglicht ausdrücklich die Einrichtung von Tempo 30 entlang von hochfrequentierten Schulwegen. Erstmals werden Ziele des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes neben der Sicherheit des Verkehrs im Gesetz genannt. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift liegt seit Mai 2025 vor. Der aktuelle Unfall zeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Der Magistrat wird daher gebeten zu prüfen, ob die neuen gesetzlichen Möglichkeiten genutzt werden können, um die Verkehrssicherheit für Kinder im Ortsbezirk 9 zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Zugang frei halten: Heussenstammstraße 12 bis 14
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7790 entstanden aus Vorlage: OF 1136/9 vom 11.11.2025 Betreff: Zugang frei halten: Heussenstammstraße 12 bis 14 Der Magistrat wird gebeten, den Zugang zu den Häusern Heussenstammstraße 12 bis 14 zu gewährleisten, indem eine entsprechende Markierung vorgenommen wird. Aktuell wird dieser Zugang oftmals zugeparkt, sodass Fußgänger, Rollstuhl- und Fahrradfahrer von Süden kommend den Weg nicht nutzen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Verkehrssicherheit auf der Eschersheimer Landstraße im Eingangsbereich des Sinaiparks verbessern
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7788 entstanden aus Vorlage: OF 1133/9 vom 11.11.2025 Betreff: Verkehrssicherheit auf der Eschersheimer Landstraße im Eingangsbereich des Sinaiparks verbessern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche pragmatischen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Eingangsbereich des Sinaiparks an der Eschersheimer Landstraße möglich sind. An dieser Stelle kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen: Der abgesenkte Bordstein leitet alle um die Ampel herum - Fahrräder, Lastenräder, Kinderwagen, Fußgänger*innen müssen in beide Richtungen gleichzeitig die extrem engen Stellen auf beiden Seiten der Ampel passieren, wenn sie aus dem Park kommen oder in den Park wollen und die Ampel in Richtung Klimsch-Anlage nutzen möchten. Ursache ist insbesondere die erhöhte Betonkante, die im Ampelbereich angelegt wurde. Auch eine Abstimmung mit dem Grünflächenamt wäre sicher zielführend, da die Wegeführung im Sinaipark zum Gesamtbild dieser Verkehrssituation gehört. Begründung: Der Ampelbereich an der Klimsch-Anlage ist ein hochfrequentierter Übergang für Fußgängerinnen und Radfahrerinnen, insbesondere für Familien mit Kindern auf dem Weg zu Schulen und Kindergärten. Der abgesenkte Bordstein leitet alle Verkehrsteilnehmerinnen - Fußgängerinnen, Radfahrerinnen in beiden Richtungen, Personen mit Kinderwagen und Lastenräder - durch extrem enge Durchgänge auf beiden Seiten der Ampel. Alle unterschiedlichen Verkehrsströme müssen die gleiche enge Stelle passieren. Direkt hinter der Ampel befindet sich zudem eine scharfe Betonkante, die eine zusätzliche Gefahrenquelle darstellt. Diese räumliche Enge führt besonders in der morgendlichen Stoßzeit regelmäßig zu Stresssituationen und gefährlichen Konflikten zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmer*innen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, pragmatische und kostengünstige Lösungen zu prüfen, die die Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 9 verbessern, insbesondere für Kinder auf dem Schulweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Verbesserung der Schulwegsicherheit im Bereich Wendelsweg/Miltenberger Straße
Antrag vom 27.11.2025, OF 1648/5 Betreff: Verbesserung der Schulwegsicherheit im Bereich Wendelsweg/Miltenberger Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Kreuzungsbereich Wendelsweg / Miltenberger Straße Maßnahmen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit zu prüfen und umzusetzen. Hierzu werden insbesondere angeregt: Klare Markierungen an allen betroffenen Ecken: Gut sichtbare Fahrbahn- und Bordsteinmarkierungen, aus denen eindeutig hervorgeht, ab welchem Punkt das Halten und Parken unzulässig ist. Großzügige Freihaltung der Sichtdreiecke: Einrichtung ausreichend bemessener, parkfreier Bereiche an den Kreuzungsecken, um die Sichtbarkeit von und für Kinder deutlich zu verbessern. Regelmäßige Kontrolle und Ahndung von Parkverstößen: Verstärkte und regelmäßige Überwachung durch Polizei und Ordnungsamt, um die Einhaltung der Halte- und Parkregelungen sicherzustellen. Begründung: Der Kreuzungsbereich Wendelsweg / Miltenberger Straße ist Teil eines ausgewiesenen Schulwegs und wird täglich von Schulkindern genutzt. Durch parkende Fahrzeuge im Kreuzungs- und Nahbereich sind die Sichtbeziehungen für Fußgänger und den fließenden Verkehr häufig eingeschränkt, wodurch insbesondere für Kinder gefährliche Situationen entstehen. Klare Markierungen, die konsequente Freihaltung der Sichtdreiecke sowie regelmäßige Kontrollen der Park- und Halteregelungen sind erforderlich, um die Übersichtlichkeit zu verbessern, Regelverstöße zu reduzieren und die Schulwegsicherheit nachhaltig zu erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
Absicherung des Fußwegs im Bereich der Bordsteinabsenkung Apoldaer Weg
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7724 entstanden aus Vorlage: OF 1350/6 vom 10.11.2025 Betreff: Absicherung des Fußwegs im Bereich der Bordsteinabsenkung Apoldaer Weg Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg zwischen den Gebäuden Apoldaer Weg 2 und 4 zur Fahrbahn hin derart abzusichern, dass Fußgänger die Straße ungehindert überqueren können und eine problemlose Leerung der Mülltonnen durch die Müllabfuhr gewährleistet ist. Auch wenn die Pflasterung des Gehweges und die Bordsteinabsenkung bereits klar auf die Parkordnung hinweisen, ist eine zusätzliche Maßnahme bspw. durch Parkwinkel, Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299) oder sogar Stahlabweiser erforderlich. Begründung: Mobilitätseingeschränkte Bürger haben den Ortsbeirat auf die bestehende Problematik an der genannten Stelle in der Märchensiedlung aufmerksam gemacht. Da an dieser Stelle zudem die Mülltonnen zur Entleerung auf die Straße gestellt werden, erscheint eine zusätzliche Absicherung sehr sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Winterdienst für Bahnwege im Gallus
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7776 entstanden aus Vorlage: OF 1793/1 vom 10.11.2025 Betreff: Winterdienst für Bahnwege im Gallus Der Magistrat wird gebeten, die Wege auf beiden Seiten des Homburger Damms im Gallus bei Schneefall durchgehend zu räumen und in den Winterdienstplan aufzunehmen. Insbesondere sollen folgende Wege geräumt werden: - Denisweg zwischen Frankenallee und Nied; - Schwarzer Weg zwischen Schmidtstraße und Anspacher Straße. Begründung: Die Wege auf beiden Seiten des Bahndamms der Frankfurt-Königsteiner-Bahn werden von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden stark genutzt. Bei Schnee und Eis müssen vor allem ältere Menschen weite Umwege in Kauf nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Geschwindigkeitsüberprüfung an der Kreuzung SigmundFreudStraße/Ecke Hügelstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7753 entstanden aus Vorlage: OF 1170/10 vom 04.11.2025 Betreff: Geschwindigkeitsüberprüfung an der Kreuzung Sigmund-Freud-Straße/Ecke Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Sigmund-Freud-Straße/Ecke Hügelstraße eine mobile Messstation zur Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt werden kann. Begründung: Pkws auf der Sigmund-Freud-Straße Richtung Hügelstraße werden vor der Kreuzung oftmals beschleunigt, um die grüne Ampelphase zu erreichen. Das ist insbesondere für Fußgänger gefährlich. Eine mobile Geschwindigkeitsmessung in diesem Bereich ist notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Dominikanergasse: Durchgang für Fuß- und Radverkehr wieder öffnen
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7766 entstanden aus Vorlage: OF 1778/1 vom 10.11.2025 Betreff: Dominikanergasse: Durchgang für Fuß- und Radverkehr wieder öffnen Der Magistrat wird gebeten, den Durchgang entlang der Südseite des Dominikanerklosters durch die Dominikanergasse zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Fahrgasse unverzüglich wieder für den Fuß- und Radverkehr freizugeben. Für die Lagerung von Baumaterial und Maschinen ist eine alternative Fläche in der Dominikanergasse zu nutzen, an der ausreichend Platz zur Verfügung steht. Begründung: Die seit Monaten bestehende Sperrung des Durchgangs durch die Dominikanergasse verursacht für zu Fuß Gehende und Radfahrende lange und teils gefährliche Umwege. Die Sperrung ist in dieser Form nicht erforderlich, da an anderer Stelle in der Gasse ausreichend Raum für eine Baustelleneinrichtung vorhanden ist. Eine baldige Wiederöffnung verbessert die Erreichbarkeit der Wohnquartiere in der Altstadt, fördert die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel und stärkt die Aufenthaltsqualität im Stadtzentrum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Höchst und Sossenheim: Nidda-Uferweg ertüchtigen
Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1311 entstanden aus Vorlage: OF 1356/6 vom 09.11.2025 Betreff: Höchst und Sossenheim: Nidda-Uferweg ertüchtigen Zwischen Sossenheim und Höchst verbindet der Uferweg entlang der Nidda die Straßen Im Mittleren Sand und Am Strandbad Höchst. Obwohl dieser Weg auch eine wichtige Verbindung zu den Stadtteilen auf der südlichen Nidda-Seite darstellt, die z. B. als Schulweg mit dem Rad zur IGS 15, IGS West oder Helene-Lange-Schule genutzt wird, ist er in einem beklagenswerten Zustand. Die Breite reicht nicht für die gemeinsame Nutzung durch Radfahrende und zu Fuß Gehende. Durch die wassergebundene Dreckschicht kann Regenwasser nicht versickern und bildet Pfützen, die teilweise die ganze Wegesbreite einnehmen. Vor der Niddabrücke sind Auswaschungen entstanden, welche die Sturzgefahr erhöhen. In der Kurve um das Vereinsgelände des Höchster Schwimmvereins herum besteht durch die geringe Breite Unfallgefahr. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu überprüfen, ob das genannte Wegstück durch partielle Verbreiterung und/oder einen anderen Belag ertüchtigt werden kann, insbesondere in der Kurve um das Vereinsgelände. . . . . Quelle: Privat . Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Kaisersack barrierefrei halten Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 185
Anregung vom 25.11.2025, OA 580 entstanden aus Vorlage: OF 1807/1 vom 22.11.2025 Betreff: Kaisersack barrierefrei halten Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 185 Vorgang: OM 7304/25 OBR 1 Mit der Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7304, hatte der Ortsbeirat 1 die Barrierefreiheit für den Kaisersack gefordert. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Bezug auf das Projekt 2 (Bahnhofsviertel Frankfurt: Neugestaltung Kaisertor) die Anregung OM 7304 bei der Gestaltung des Kaisersacks insoweit zu berücksichtigen, als dass der Durchgang - vom Hauptbahnhof kommend - für die Vielzahl an zu Fuß Gehenden als auch im Rahmen der Barrierefreiheit für geh- und sehbehinderte Menschen sowie für Fahrradfahrende jederzeit auf direktem Weg möglich ist. Hierzu soll die Info-Box nicht auf der Fläche, sondern auf einem der Parkplätze in Richtung Innenstadt aufgestellt werden. Begründung: Der Strom der Menschen vom Hauptbahnhof in Richtung Innenstadt muss auf dem "Boulevard" möglich sein, ohne dass man sich um temporäre Bauten herumschlängeln muss. Die Menschen sollen hindernisfrei vom Hauptbahnhof in Richtung Innenstadt geleitet werden. Eine Pulkbildung in unmittelbarer Nähe der Ampeln vor dem Hauptbahnhof soll verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 185 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 580 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU, BFF-BIG und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 185 = Ablehnung, OA 580 = Annahme) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 185 und OA 580 = Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 580 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 185 = Ablehnung, OA 580 = Annahme) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 185 und OA 580 = Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 47 Beschluss: 1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 580 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6998, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025
Windschutzkonzept für die Außengastronomie prüfen
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7780 entstanden aus Vorlage: OF 1804/1 vom 10.11.2025 Betreff: Windschutzkonzept für die Außengastronomie prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit ein Windschutzkonzept für die Außengastronomie ermöglicht werden kann und wie die Vorschriften anzupassen wären, um dieses allgemein rechtssicher und unfallsicher auch auf öffentlicher Verkehrsfläche umsetzen zu können. Ausreichende Gehwegbreiten sollen stets berücksichtigt werden. Begründung: Die Außengastronomie im Sommer ist eine existenznotwendige Einnahmequelle für viele Gastronomen. Durch den Klimawandel ändern sich die wetterbedingten Voraussetzungen, indem beispielsweise auch die Windstärken zunehmen. Derzeit sind Windschutzeinrichtungen in der Regel untersagt. In Zeiten des Klimawandels stellt sich die Frage, inwieweit Regeln sich ändernden Ausgangsbedingungen anpassen sollten. Gastronomen sollten ihre gemieteten Flächen wetterfester gestalten können. So wäre unter Anderem zu prüfen, inwieweit Windschutzeinrichtungen an einzelnen Seiten, beispielsweise in Hauptwindrichtung West, angebracht werden können, ohne dass sich eine "Verhüttelung" bildet. Ziel muss es sein, möglichst verlässliche Bedingungen zu schaffen, von denen die Stadt wiederum steuerlich durch den Geschäftserfolg der Gastronomie finanziell profitiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Schulwegkommission
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7749 entstanden aus Vorlage: OF 1137/10 vom 06.10.2025 Betreff: Schulwegkommission Der Magistrat wird gebeten, gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) auch den Ortsbeirat 10 an allen wichtigen Belangen zu beteiligen. Dies muss auch das Recht des Ortsbeirates 10 auf Antragstellung bezüglich einer Begehung der Schulwegkommission beinhalten, so wie dies auch früher üblich war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Einladung der Deutschen Bahn und des Magistrats zur Mitteilung über den Stand der Bauarbeiten am Bahnhof Griesheim
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7726 entstanden aus Vorlage: OF 1353/6 vom 02.11.2025 Betreff: Einladung der Deutschen Bahn und des Magistrats zur Mitteilung über den Stand der Bauarbeiten am Bahnhof Griesheim 1. Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig die zuständigen Vertreter der Deutschen Bahn und des zuständigen Dezernats zur Abgabe eines Zwischenstandes der Baumaßnahmen betreffend den Umbau des Bahnhofsgeländes als auch zur Unterführung Ost in eine Sitzung des Ortsbeirats in Absprache mit der Ortsvorsteherin einzuladen, um die Gründe der Verzögerungen verständlich darzulegen und den weiteren Ablauf auf der Baustelle in 2026 zu erläutern. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Nutzbarkeit und auf der barrierefreien Wegeführung zum und um den Bahnhof und seines Umfeldes (z. B. Roller und Fahrräder) als auch auf der Art und Weise der Information der Öffentlichkeit und der betroffenen Bürger und Bürgerinnen. 2. Hilfsweise wird der Magistrat gebeten, falls eine Teilnahme an einer Sitzung des Ortsbeirats vor der Kommunalwahl nicht mehr möglich sein sollte, mit der Deutschen Bahn eine Informationsveranstaltung in Griesheim zu organisieren, um die Bürgerinnen und Bürger nochmals unmittelbar zu informieren und Fragen zu beantworten. Begründung: Nach einer chaotischen Bürgerinformation, die kurz vor der Teilöffnung der Personenunterführung Ost am 31.10.2025 herausgegeben wurde, können die Bahnnutzer die freundlich und hell renovierte Unterführung nun bis zum Aufgang zu den Gleisen 2 und 3 (bahntechnische Bezeichnung: 202 und 203) nutzen. Diese ist bis auf Weiteres aber noch nicht für Rollstuhlfahrer geeignet. Gleichzeitig wurde der westliche Tunnel (PU West) geschlossen, da zurzeit der Abbau der Dächer erfolgt. Somit steht nur ein einziger Zu- und Abgang zu den vorgenannten Gleisen zur Verfügung. Der Ortsbeirat bittet die Deutsche Bahn und den Magistrat, vor der Wahl nochmals im Rahmen der Ortsbeiratssitzung die Öffentlichkeit über den weiteren Verlauf der Bauarbeiten in 2026 zu unterrichten oder - hilfsweise - eine Informationsveranstaltung vor Ort in Griesheim zu organisieren. Durch die sehr vielen und einer fortlaufenden Veränderung unterliegenden Baustellen und Verkehrsbehinderungen in Griesheim, die die Bevölkerung gerade sehr stark einschränken und behindern und Menschen mit Behinderungen zum Teil vor große Herausforderungen stellen, helfen solche Veranstaltungen, Missverständnisse auszuräumen, Missstimmungen zu reduzieren und mehr Verständnis zu schaffen. Das gilt vor allem vor dem Hintergrund der anscheinenden Alternativlosigkeit der Maßnahmen. Hierdurch kann auch gewährleistet werden, dass die Ideen unmittelbar betroffener Menschen unbürokratisch und schnell in die Lösung eventueller Schwierigkeiten mit eingebunden werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Sossenheim: Parksituation in der Marienberger Straße
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7722 entstanden aus Vorlage: OF 1385/6 vom 08.11.2025 Betreff: Sossenheim: Parksituation in der Marienberger Straße In den vergangenen Monaten fanden vermehrt Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Bereich der Marienberger Straße statt. Der Straßenabschnitt wird seit Jahrzehnten von den Anwohnerinnen und Anwohnern beidseitig zum Parken genutzt. Im Zuge der jüngsten Kontrollen wurde beanstandet, dass Fahrzeuge teilweise auf dem Gehweg stehen und dadurch die Nutzbarkeit der Gehwege eingeschränkt werde. Diese Art der Nutzung hat über viele Jahre zu keinen nennenswerten Beschwerden oder Beanstandungen geführt und wurde offenbar geduldet. In anderen ähnlich gestalteten Straßen im Frankfurter Westen (z. B. Westerbachstraße, Konrad-Glatt-Straße) ist das teilweise Parken auf dem Gehweg zudem durch entsprechende Verkehrszeichen erlaubt. Darüber hinaus ist auch in der Marienberger Straße selbst an zwei Stellen die Mitbenutzung des Gehwegs durch Markierungen (Behindertenparkplätze) ausdrücklich zugelassen. Der nun durch das Straßenverkehrsamt angekündigte Wegfall bisheriger Stellflächen führt bei den Anwohnerinnen und Anwohnern, die bereits unter erheblichem Parkdruck leiden, zu großem Unmut und Unverständnis. Diese Ausführungen vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, - Auskunft zu erteilen, weshalb er einerseits die halbseitige Beparkung des Gehweges durch Einzeichnung entsprechender Behindertenparkplätze legitimiert und dieselbe halbseitige Beparkung von weiteren Fahrzeugen mit der Begründung ahndet, dass keine ausreichende Gehwegbreite vorhanden sei; - zu prüfen, ob eine weiterhin beidseitige Beparkung derart ermöglicht werden kann, dass nur in bestimmten Bereichen Halteverbote eingerichtet werden. Innerhalb dieser Zonen könnten dann sich begegnende Kinderwagen etc. entsprechend ausweichen; - zu prüfen, ob ein Gehweg verwaltungskonform ausgebaut und damit verbunden ausgeweitet werden kann, obgleich der andere Gehweg entfällt und an dieser Stelle die Fahrzeuge dichter an den Häusern abgestellt werden könnten; - Auskunft darüber zu erteilen, ob der Wegfall/Aufhebung der Befahrbarkeit "Radfahrer gegen die Einbahnstraße" die Situation derart entschärft, dass von einer geringeren Fahrbahnbreite auszugehen ist; - andernfalls zu prüfen, ob eine temporäre Einrichtung von Halteverboten (zwischen 07:00 Uhr und 16:00 Uhr) in Betracht zu ziehen ist, da nur an dieser Stelle mit einer stärkeren Frequentierung zu rechnen ist; - Auskunft darüber zu erteilen, welche Maßnahmen für den Wegfall von rund 40 Stellmöglichkeiten getroffen werden (z. B. Bemühungen des Magistrats, die Tiefgarage der Saalbau außerhalb von Veranstaltungen nutzbar zu machen mit angrenzenden Supermärkten in Kontakt zu treten, um außerhalb der Ladenzeiten eine Beparkung zu ermöglichen); - mit der Umsetzung zu warten, bis das Mobilitätskonzept Sossenheim vom zuständigen Amt in einer Ortsbeiratssitzung vorgestellt wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Aufgänge Staustufe Griesheim
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7719 entstanden aus Vorlage: OF 1346/6 vom 05.11.2025 Betreff: Aufgänge Staustufe Griesheim Die Nutzung des Fußgängerüberganges über die Griesheimer Staustufe regelt detailliert ein Nutzungsvertrag zwischen dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Main (WSA) und der Stadt Frankfurt. Demnach ist die öffentliche Nutzung zwar gestattet, jedoch kein dauerhaftes Übergangsrecht garantiert. Temporäre Beeinträchtigungen durch Maßnahmen der WSA sind zu dulden. Das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) steht mit dem WSA im engen Austausch. Es ist eine dauerhafte Absicherung der Nutzung gewünscht. Um diese zu erreichen, ist es sicherlich notwendig, politischen Einfluss auf Bundesebene geltend zu machen, denn das WSA ist eine Bundesbehörde, um beispielsweise eine grundsätzliche Entscheidung zu erreichen, dass solche Verbindungswege bundesweit ins Nutzungsrecht der jeweiligen Kommune übergehen sollen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, 1. beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Main (WSA) darauf hinzuwirken, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um den Übergang über die Staustufe dauerhaft zu sichern. Aus einer Duldung sollte ein dauerhaftes Nutzungsrecht werden, damit auch in Zukunft zu Fuß Gehende und Radfahrende den Übergang nutzen können. Ziel ist ein entsprechender Grundbucheintrag zur rechtlichen Absicherung. Bei der Umsetzung ist der Bund einzubeziehen. Eine grundsätzliche Entscheidung, dass solche Verbindungswege bundesweit in das Nutzungsrecht der jeweiligen Kommune übergehen, könnte ebenfalls eine Lösung sein; 2. sicherzustellen, dass das WSA seiner Instandsetzungspflicht auch gegenüber den zu Fuß Gehenden und Radfahrenden nachkommt, damit diese die Staustufe als wichtige Verbindung zwischen den Stadtteilen jederzeit und ungehindert nutzen können. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, die Gründe dafür zu nennen. Begründung: Mit dem Bau der Staustufe wurde 1931 auch durch die Stadt Frankfurt in Form von Zahlung von 60.000 Reichsmark die Verbreiterung des Stegs erkauft, um für die Fußgänger diese Verbindung zwischen den Stadtteilen zu schaffen. Mit dem Steg über die Staustufe wurde eine wichtige Verbindung für die Bürgerinnen und Bürger der verbindenden Stadtteile geschaffen als auch die gute Anbindung an die jeweiligen Mainuferwege als Erholungsbereich. Der Steg wurde als Übergang noch wichtiger, als mit dem Tod des Fährmanns Ende 1962 der Fährbetrieb der dort seit 100 Jahren betriebenen Fähre eingestellt wurde. Seit 2022 stellt nunmehr der Ortsbeirat regelmäßig Anregungen oder fragt beim ASE nach dem Stand der Arbeiten, damit die gesperrte Treppe auf Griesheimer Seite endlich repariert und wieder nutzbar ist. Auf die erneute schriftliche Anfrage wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass "die öffentliche Nutzung zwar gestattet, jedoch kein dauerhaftes Übergangsrecht garantiert [ist]. Temporäre Beeinträchtigungen durch Maßnahmen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sind daher zu dulden". Beim Treppenaufgang handelt es sich aber seit Langem nicht mehr um eine Maßnahme, die man dulden muss, sondern um eine Nichtreparatur eines defekten und nicht mehr nutzbaren Treppenaufgangs. Die Staustufe als Fußgängerquerung gehört wie der Fußgänger- und Fahrradbereich unterhalb der A5 (Europabrücke) zu den Verbindungsstrecken zwischen Griesheim und Goldstein/Schwanheim. Diese Brückenquerungsmöglichkeiten nutzen die Menschen zu Fuß oder mit dem Fahrrad, um entlang des Mains in die anderen Stadtteile Frankfurts zu kommen. Gemeinsam sind sie Verbindungswege für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht mit dem Auto zur Arbeit fahren und für die vielen Menschen, die den Übergang in ihre Sport- und Freizeitaktivitäten einbezogen haben. Ein Wegfall auch nur einer der beiden Übergänge wäre ein GAU für die Bewohner und Bewohnerinnen der angrenzenden Stadtteile und sämtliche Nutzerinnen und Nutzer Frankfurts. Deshalb ist die Sicherstellung des Überweges über die Staustufe dauerhaft festzuschreiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Gutleutstraße - Baseler Platz
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7781 entstanden aus Vorlage: OF 1812/1 vom 20.11.2025 Betreff: Gutleutstraße - Baseler Platz Vorgang: M 186/25 Der Magistrat wird gebeten, in seinen Vortrag M 186 Folgendes aufzunehmen und umzusetzen: 1. Die im Bereich des Baseler Platzes entstehenden Verkehrsinseln sollen, wenn möglich, begrünt werden. 2. Bei der Planung des Verkehrs am Baseler Platz ist ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass die Fußgängerquerung der Baseler Straße (auf Höhe der Esslinger Straße) zum Schulweg von Grundschülern gehört. Hier sollte die Ampelschaltung so programmiert werden, dass es zu keinen Rückstaus kommt und Autos auf dem Fußgängerüberweg stehen bleiben, während die Fußgänger grün haben. Ggf. sind Rotlichtblitzer aufzustellen. 3. In der Esslinger Straße werden alle Baumscheiben so umgestaltet, dass Autos wieder in Fahrtrichtung parken können. Die Baumscheiben sollten dabei vor dem Befahren durch Pkws durch einen niedrigen Zaun geschützt werden. Evtl. sind auch die Radbügel an den Baumscheiben umzusetzen, damit sie nutzbar bleiben. 4. Die Hermann-Herzog-Schule und die Schule am Sommerhoffpark liegen direkt an der Gutleutstraße. Schülerinnen und Schüler dieser Schulen haben besondere Ansprüche an ihre Umgebung, da sie Einschränkungen beim Hören und Sehen haben. Die Planung der Straßenbahnhaltestellen westlich und östlich der Camberger Brücke, sowie die gesamte Planung dieses Straßenbereichs bedarf der besonderen Sorgfalt und Berücksichtigung der Bedarfe. Die Schulleitungen sollen deshalb in die Planungen mit einbezogen und regelmäßig über den Planungsstand informiert werden. Anregungen der Schulleitungen sind unbedingt zu berücksichtigen, z. B. ein Leitsystem von den Haltestellen zur Hermann-Herzog-Schule. 5. Während der Bauarbeiten ist darauf zu achten, dass den Schülerinnen und Schülern ein sicherer Schulweg zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 186
Aktueller Stand zum Fußgängerüberweg In den Gräben - vor der Berkersheimer Schule
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7760 entstanden aus Vorlage: OF 1167/10 vom 10.11.2025 Betreff: Aktueller Stand zum Fußgängerüberweg In den Gräben - vor der Berkersheimer Schule Vorgang: OM 2890/22 OBR 10; ST 172/23; V 1117/25 OBR 10; ST 985/25 In seiner Stellungnahme vom 23.06.2025, ST 985, erklärte der Magistrat, dass die Realisierbarkeit noch einer weiteren Prüfung unterliegt. Wenn die Prüfung positiv ausfällt, würde das notwendige Material - beispielsweise die Masten und Leuchten - bestellt und eingebaut werden. Es wurde mit einer Vorlaufzeit von mindestens fünf Monaten gerechnet. Im Anschluss an diese Arbeiten würde der Fußgängerüberweg markiert werden. Stand Anfang November 2025 sind nicht nur die Masten und Leuchten noch nicht vor Ort vorzufinden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann er nunmehr mit dem Abschluss der Vorarbeiten sowie der endgültigen Markierung rechnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2890 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 172 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1117 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 985
Gefährliche, unübersichtliche Baustellenbegrenzung und Ampelregelung vor dem Hilgenfeld
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7750 entstanden aus Vorlage: OF 1153/10 vom 10.11.2025 Betreff: Gefährliche, unübersichtliche Baustellenbegrenzung und Ampelregelung vor dem Hilgenfeld Der Magistrat wird gebeten, 1. die sehr gefährliche, da unübersichtliche, teils unnötige Baustellenbegrenzung und Ampelregelung vor dem Hilgenfeld für Fußgänger umgehend übersichtlicher und ganzheitlich sicherer zu gestalten; 2. künftig grundsätzlich alle Baustelleneinrichtungen im Ortsbezirk 10 auf die Verkehrssicherheit zu überprüfen und angemessen auszurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Maßnahmen gegen erhöhte Geschwindigkeit in der Sindlinger Bahnstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7733 entstanden aus Vorlage: OF 1365/6 vom 08.11.2025 Betreff: Maßnahmen gegen erhöhte Geschwindigkeit in der Sindlinger Bahnstraße Es wird immer wieder von Geschwindigkeitsübertretungen auf der Sindlinger Bahnstraße insbesondere im Bereich zwischen dem Zeilsheimer Bahnhof und Sindlinger Bahnhof und am Richard-Weidlich-Platz berichtet. Dort befinden sich mehrere Übergänge, die von vielen Kindern auf dem Schulweg sowie von älteren Personen genutzt werden. Besonders im Bereich des Richard-Weidlich-Platzes wird immer wieder von gefährlichen Situationen durch Geschwindigkeitsübertretung berichtet. Schon mehrmals wurde - auch durch den Ortsbeirat - um wirksame Maßnahmen zur Geschwindigkeitskontrolle gebeten. Es ist bekannt, dass das Personal für regelmäßige Kontrollen begrenzt ist. Daher könnte der temporäre Einsatz eines mobilen Geschwindigkeitsmessanhängers (Enforcement Trailer) eine geeignete Lösung darstellen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Sindlinger Bahnstraße - insbesondere im Bereich zwischen dem Zeilsheimer Bahnhof und Sindlinger Bahnhof/Richard-Weidlich-Platz - zu prüfen und umzusetzen, beispielsweise temporäre Enforcement Trailer oder auch permanente Einrichtungen. Begründung: Viele Anwohnerinnen und Anwohner, sowohl Schulkinder als auch Senioren, fühlen sich durch den viel zu schnellen Verkehr verunsichert und gefährdet. Klagen werden immer wieder laut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Konflikte zwischen Jägern und Radfahrenden sowie zu Fuß Gehenden
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7739 entstanden aus Vorlage: OF 1372/6 vom 08.11.2025 Betreff: Konflikte zwischen Jägern und Radfahrenden sowie zu Fuß Gehenden Es ist Jagdsaison und auf Feldern und Naherholungsgebieten im Frankfurter Westen werden Jäger gesichtet. Im Gegensatz zu Treibjagden im Stadtwald, in dem das Gebiet abgesperrt ist, gibt es dort keine erkennbaren Hinweise auf Jagdaktivitäten. In Naherholungsgebieten wie im Bereich des früheren Sossenheimer Wehrs führt dies zu Konflikten mit Radfahrenden und zu Fuß Gehenden, die sich von Schüssen, Jägern mit Gewehren und erlegter Beute verschreckt fühlen. Es wird sogar von Handgreiflichkeiten berichtet. Das Jagdrecht darf in ausgewiesenen Bezirken ausgeführt werden und nichts deutet darauf hin, dass die Jäger dort gegen das Jagdrecht verstoßen. Es wird von keiner Gefahr durch Schüsse berichtet, trotzdem wird die Jagd von vielen als bedrohlich empfunden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, sich mit insbesondere den im Sossenheim tätigen Jägern in Verbindung setzen, um gemeinsam Konflikt, vermeidende Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen. Dazu sollten vor Ort Hinweise angebracht werden, die vor der Jagd warnen. Begründung: Radfahrende und zu Fuß Gehende fühlen sich durch die Jagd verschreckt. Ein Verbot der Jagd wird nicht gefordert. Hinweise auf das Jagdgeschehen können jedoch die Akzeptanz erhöhen und die Ängste verringern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-BahnStation „Zeilweg“ gegen parkende Autos sichern
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2062 Betreff: Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-Bahn-Station "Zeilweg" gegen parkende Autos sichern Der Magistrat hat die Situation vor Ort geprüft und einen Lösungsansatz erarbeitet, um das Zuparken des Gehwegs zu verhindern: Aufgrund der Nähe zur U-Bahn-Station bietet sich eine Absicherung mit Radbügeln an. So wird nicht nur der Gehweg freigehalten, sondern es werden auch weniger Fahrräder behindernd oder gefährdend an den Geländern der Treppen und Rampen der U-Bahnstation angeschlossen. Die Maßnahme wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2026 ausgeführt. Anlage 1 (ca. 94 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6609
Installation von Fahrrad-Reparaturstationen am Niddauferweg in Rödelheim und Praunheim
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2076 Betreff: Installation von Fahrrad-Reparaturstationen am Niddauferweg in Rödelheim und Praunheim Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat plant, der Anregung zu entsprechen und wird sich dazu im Rahmen eines Ortstermins mit den beteiligten Ämtern, dem Ortsbeirat und dem Kioskbetreiber abstimmen. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7266
Einrichtung einer Sperrfläche vor dem Fußgängerüberweg Platenstraße in Höhe der Bushaltestelle „Franz-Werfel-Straße“
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2067 Betreff: Einrichtung einer Sperrfläche vor dem Fußgängerüberweg Platenstraße in Höhe der Bushaltestelle "Franz-Werfel-Straße" Der Magistrat hat sich bereits vor Ort mit dem Ortsbeirat getroffen und entspricht der Anregung. Die Sperrflächenmarkierung wird voraussichtlich und witterungsbedingt noch im vierten Quartal 2025 angebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7333