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Meine Nachbarschaft: Basaltstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Grempstraße: Fahrbahnbelag zwischen Leipziger Straße und Ginnheimer Straße

01.10.2019 · Aktualisiert: 07.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2019, OF 934/2 Betreff: Grempstraße: Fahrbahnbelag zwischen Leipziger Straße und Ginnheimer Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: Ob der Fahrbahnbelag der Grempstraße zwischen Leipziger- und Ginnheimer Straße in absehbarer Zeit gegen einen hellen Asphaltbelag ausgetauscht werden kann. Zu prüfen wäre auch, ob Geschwindigkeit mindernde Elemente eingebracht werden könnten. Begründung: Der aus Kopfsteinpflaster bestehende Fahrbahnbelag weist an vielen Stellen im Abschnitt zwischen Leipziger- und Ginnheimer Straße erhebliche Schäden auf. Es fehlen teils Steine und es sind etliche Absenkungen der Fahrbahn erkennbar. Ein Austausch des Fahrbahnbelags mit hellem Asphalt würde die Wärmespeicherung vermindern und den Geräuschpegel für die Anwohner senken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1458 2019 Die Vorlage OF 934/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "hellen" und in der Begründung das Wort "hellem" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, 1 LINKE., BFF und Piraten gegen 1 LINKE. (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Radweg auf Rödelheimer Straße und Ginnheimer Straße

29.08.2019 · Aktualisiert: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 897/2 Betreff: Radweg auf Rödelheimer Straße und Ginnheimer Straße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Maßnahmen auf der Rödelheimer und Ginnheimer Straße zwischen Schloss- und Sophienstraße vorzunehmen wären, um einen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg für beide Fahrtrichtungen im genannten Bereich einzurichten. Insbesondere wird Auskunft über folgende Punkte gebeten: 1. In welchen Abschnitten genügt die derzeitige Straßenbreite, um einen markierten Radweg für beide Fahrtrichtungen einzurichten? 2. In welchen Abschnitten kann die Straßenbreite z.B. durch bauliche Maßnahmen so erhöht werden, dass ein markierter Radweg eingerichtet werden kann? 3. Wie kann der Kirchplatz derart umgestaltet werden, dass auch dort trotz derzeit enger Fahrbahn ein durchgehender Radweg eingerichtet werden kann? Könnten hier Radwege hinter den Bushaltestellen entlang gelegt werden, um deren Umsetzung zu umgehen? 4. In welchen Abschnitten kann die Straßenbreite aufgrund des zu geringen Abstandes zwischen den Gebäuden entlang der Straße nicht erhöht werden? Begründung: Die genannte Strecke wäre ein wichtiger Lückenschluss zwischen Ginnheimer Landstraße und Schlossstraße. Derzeit ist die Nutzung für Radfahrer*innen, insbesondere mit Kindern mit hohen Risiken verbunden, da auf den Fußgängerwegen zu wenig Platz ist und die Straße insbesondere auf der Höhe des Elisabethenkrankenhauses zu eng für Rad- und Autoverkehr ist. Das derzeitige teilweise Ausweichen einiger Radfahrer*innen auf die Fußwege ist den schlechten Umständen auf den Straßen geschuldet jedoch für Fußgänger*innen ein Ärgernis und eine Gefährdung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1420 2019 Die Vorlage OF 897/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3. des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP und Piraten gegen 1 FDP und 1 LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 LINKE.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußweg sicher machen: Mühlgasse in Bockenheim

19.08.2019 · Aktualisiert: 21.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4968 entstanden aus Vorlage: OF 873/2 vom 01.08.2019 Betreff: Fußweg sicher machen: Mühlgasse in Bockenheim Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Fußweg der Mühlgasse zwischen Otto-Loewe-Straße und Leipziger Straße auf der linken Straßenseite durchgängig gegen illegales Parken durch Metallabweiser zu schützen. Begründung: An dieser Stelle parken regelmäßig Pkw, sodass der schmale Gehweg für Fußgänger und Rad fahrende Kinder nicht nutzbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2089 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leipziger Straße attraktiver machen: Mehr Platz für Fußgänger an Samstagen - Autos bleiben mal draußen

19.08.2019 · Aktualisiert: 26.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4956 entstanden aus Vorlage: OF 840/2 vom 30.05.2019 Betreff: Leipziger Straße attraktiver machen: Mehr Platz für Fußgänger an Samstagen - Autos bleiben mal draußen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, folgende Veränderungen an der Verkehrssituation auf der Leipziger Straße vorzunehmen: Die Leipziger Straße wird von vielen Menschen zum Einkaufen genutzt, die überwiegend zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommen. Zu Haupteinkaufszeiten wie dem Samstag sind die relativ engen Bürgersteige kaum mehr in der Lage, diesen Verkehr aufzunehmen, sodass es zu schwierigen und mitunter im Zusammenhang mit dem Autoverkehr zu gefährlichen Situationen kommt. Um die Aufenthaltsqualität auf der Leipziger Straße zu erhöhen und das Einkaufen und Flanieren entspannter zu machen, soll man in die Leipziger Straße von der Bockenheimer Warte bis zur Kurfürstenstraße nicht mit dem Auto einbiegen können. Der Fahrradverkehr wird für diese Zeit zum Schrittverkehr aufgefordert. Um das umzusetzen, sollen Schranken oder temporäre Abweiser am Beginn der Leipziger Straße, an der Kreuzung zur Wildunger Straße/Landgrafenstraße und an der Einmündung Am Weingarten installiert sowie die Einbahnstraßenregelung in der Straße Am Weingarten aufgehoben werden. Diese Beschränkungen sollen samstags z. B. zwischen 10:00 Uhr und 17:00 Uhr gelten. Nach sechs Monaten sollen Rückmeldungen der Anwohner, der Besucher Bockenheims und des Einzelhandels eingeholt werden, um das Verkehrskonzept den Bedürfnissen anzupassen. Bei der Umsetzung sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Eine Anfahrtsregelung für Anwohner soll geprüft werden. 2. Auf die Parkhäuser soll zusätzlich hingewiesen werden. 3. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob für diese Zeit die Bürgersteige als Sondernutzungsfläche den anliegenden Gewerbetreibenden zur Verfügung gestellt werden können. 4. Der Magistrat wird gebeten, über die Entwicklung des Verkehrs auf den Nebenstraßen zu berichten und - soweit notwendig - weitere Maßnahmen vorzuschlagen. 5. Zusätzlich soll mittels einer wissenschaftlichen Begleitung die Umsatzentwicklung in der Straße und die Zufriedenheit der Bürger sowie der Gewerbetreibenden erfasst werden. 6. Die Ergebnisse sollen im Ortsbeirat vorgestellt werden. Begründung: Das Nebeneinander der Verkehrsträger stößt auf der Leipziger Straße an räumliche Grenzen. Dem zunehmenden Fußgängerverkehr soll Rechnung getragen werden. Da sich Verkehrsströme und Auswirkungen von Maßnahmen schlecht prognostizieren lassen, soll testweise die vorgeschlagene Begrenzung eingeführt werden, um dann auf Grundlage der Ergebnisse neue Verkehrskonzepte zu entwickeln. Ziel ist das Miteinander aller am Verkehr Beteiligten und die Steigerung der Attraktivität der Leipziger Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2087 Antrag vom 27.05.2020, OF 1076/2 Auskunftsersuchen vom 27.05.2020, V 1629 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1705 Antrag vom 04.02.2021, OF 1312/2 Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7241 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Falkstraße/Basaltstraße

19.08.2019 · Aktualisiert: 21.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4961 entstanden aus Vorlage: OF 868/2 vom 02.08.2019 Betreff: Kreuzung Falkstraße/Basaltstraße Der Magistrat wird gebeten, die bereits schraffierten Kurvenbereiche der Kreuzung auch an den beiden Ecken, die noch nicht durch Poller gesichert sind, durch das Aufstellen von Fahrradbügeln gegen Zuparken zu sichern. Begründung: Selbsterklärend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2021 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Straßenbahngleise in der Adalbertstraße und Gräfstraße

02.08.2019 · Aktualisiert: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 874/2 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Straßenbahngleise in der Adalbertstraße und Gräfstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Begrünung (Rasengleis) der Bahngleise in der Adalbert- und Gräfstraße, Abschnitt zwischen Kreuzung Adalbert-, Nauheimer- Schloßstraße und Kreuzung Gräf-, Sophienstraße) möglich und sinnvoll wäre. Ebenso wird um eine Schätzung der Kosten einer solchen Maßnahme gebeten. Begründung: Zwar wurde im Zuge der Sanierung Bockenheims (1978-1995) die gesamte Gebäudefront auf der nördlichen Seite der Adalbertstraße um mehrere Meter zurückgenommen, um den Gleiskörper in heutiger Form erst zu ermöglichen, dennoch ist eine trennende Wirkung nicht von der Hand zu weisen. Eine Begrünung wäre daher nicht nur eine optische Aufwertung, sondern auch eine sehr gute Maßnahme der sommerlichen Überwärmung entgegenzuwirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1388 2019 Die Vorlage OF 874/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "(Rasengleis)" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und Piraten gegen FDP, LINKE. und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer Konrad-Broßwitz-Straße/Florastraße

17.06.2019 · Aktualisiert: 23.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4778 entstanden aus Vorlage: OF 835/2 vom 29.05.2019 Betreff: Fahrradständer Konrad-Broßwitz-Straße/Florastraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Konrad-Broßwitz-Straße/Ecke Florastraße Fahrradständer aufzustellen und ggf. die rot-weißen Poller zu ersetzen . Dabei ist die Durchlässigkeit für Fußgänger zu beachten. Begründung: Der wachsende Fahrradverkehr benötigt mehr Platz, nicht nur der fließenden Fahrradverkehr, sondern auch der ruhende Fahrradverkehr. Der vorgesehene Bereich ist bereits abgepollert und kann durch Fahrradbügel ersetzt bzw. ergänzt werden, wobei der Austausch der rot-weißen Poller aufgrund ihres Alters angebracht wäre (siehe Bild). . Bild: (c) A. Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1814 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sossenheim: Verbindungsweg zwischen Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim besser beleuchten

17.06.2019 · Aktualisiert: 26.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2019, OF 1045/6 Betreff: Sossenheim: Verbindungsweg zwischen Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim besser beleuchten Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob auf dem Verbindungsweg zwischen der Schaumburger Straße, der Sossenheimer Mühlgasse und der Straße Alt-Sossenheim die bestehende Beleuchtung ergänzt werden kann - u.a. zu Beginn des Weges von der Schaumburger Straße kommend (ggü. Auf der Schanz) und auf dem Verbindungsweg zur Nikolausstraße. Begründung: Der beschriebene Weg verfügt bereits über eine Beleuchtung, die aber als unzureichend beschrieben wird. Zu Beginn des Weges von der Schaumburger Straße ist bspw. gar keine Laterne angebracht, so dass das erste Stück des Weges im Dunkeln liegt. Und auch entlang des Weges gibt es "dunkle Stellen". Da diese Wegeverbindung ganzjährig von Anwohnerinnen und Anwohnern, bspw. auch Kindern auf ihrem Weg zur Schule, genutzt wird, sollte geprüft werden, ob die bestehende Beleuchtung entsprechend ergänzt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.03.2019, OF 964/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1332 2019 1. Die Vorlage OF 964/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1045/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1045/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leipziger Straße attraktiver machen: Mehr Fahrradständer

17.06.2019 · Aktualisiert: 23.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4770 entstanden aus Vorlage: OF 839/2 vom 30.05.2019 Betreff: Leipziger Straße attraktiver machen: Mehr Fahrradständer Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, mehr Fahrradabstellbügel auf der Leipziger Straße zu installieren. Dazu sollen auf der Leipziger Straße im Abschnitt zwischen Bockenheimer Warte und Wildunger Straße sowie zwischen der Wildunger Straße und der Straße Am Weingarten jeweils auf einem Pkw-Stellplatz Fahrradabstellplätze eingerichtet werden. Begründung: Die Leipziger Straße hat tagsüber deutlich zu wenig Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Gerade Lastenräder und Fahrräder mit Anhängern brauchen ausreichend Parkmöglichkeiten, wo sie niemanden behindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 1981 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einladung zu einem Runden Tisch

16.06.2019 · Aktualisiert: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2019, OF 842/2 Betreff: Einladung zu einem Runden Tisch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Bericht des Magistrats B 404 vom 21.12.2018 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird weiterhin gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Empfehlungen zur zukünftigen Entwicklung der Leipziger Straße ergeben sich aus Sicht des Magistrats aus dem neuen bzw. in Diskussion befindlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main? 2. Welche Handlungsmöglichkeiten sieht der Magistrat, die wichtigsten Immobilieneigentümer der Leipziger Straße für ein mögliches Entwicklungskonzept zu gewinnen (oder zu verpflichten) mit dem Ziel, den Leerstand und die Geschäftsstruktur auf der Leipziger Straße zu minimieren bzw. zu optimieren? 3. Wie bewertet der Magistrat im Zusammenhang mit Frage 1. Überlegungen zur zeitweisen (z. B. an bestimmten Tagen) Ausgestaltungen der Leipziger Straße als autofreie Einkaufsstraße oder als reine Fußgängerzone unter Berücksichtigung der Effekte auf die gesamte Verkehrsführung in diesem Teil Bockenheims? 4. Welche Handlungsmöglichkeiten sieht der Magistrat zur Schließung der bestehenden und Untersagung weiterer neuer Spielhallen und Wettbüros auf der Leipziger Straße? Könnten durch die Aufstellung eines Bebauungsplans zusätzliche rechtliche Handlungsmöglichkeiten eröffnet werden? Anstelle einer schriftlichen Berichterstattung kann der Magistrat auch im Rahmen der Bürgerfragestunde im Ortsbeirat 2 vortragen. Zwecks evtl. Terminabstimmung wird um Kontaktaufnahme mit dem Ortsvorsteher gebeten. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 21.12.2018, B 404 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1317 2019 1. Die Vorlage B 404 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. 2. Die Vorlage OF 842/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3. des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kita 133 in der Falkstraße

11.06.2019 · Aktualisiert: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2019, OF 851/2 Betreff: Kita 133 in der Falkstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche genauen (Teil-) Flächen des Schulhofes der Sophienschule (zukünftig IGS 16) die Kita 133 in der Falkstraße 39 im kommenden Schuljahr 2019/20 als Außenfläche weiterhin nutzen kann, und welche Flächen anschließend ab Sommer 2020 noch zur Verfügung stehen. Anstelle einer schriftlichen Berichterstattung kann der Magistrat auch einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin mit Kita und Ortsbeirat 2 durchführen. Organisation und Terminabstimmung kann auf Wunsch über den OBR 2 erfolgen. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1323 2019 Die Vorlage OF 851/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Immobilie Leipziger Straße 81

13.05.2019 · Aktualisiert: 24.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4651 entstanden aus Vorlage: OF 809/2 vom 08.05.2019 Betreff: Immobilie Leipziger Straße 81 Der Magistrat wird gebeten, 1. kurzfristig zu prüfen und zu berichten, ob die Immobilie Leipziger Straße 81 im Wege der Nutzung des städtischen Vorkaufsrechts durch die Stadt Frankfurt erworben werden kann; 2. im Zusammenhang mit Ziffer 1. ebenfalls zu prüfen, inwieweit zur Vorbereitung des Kaufs für Dritte die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften und die Frankfurter Wohn ungsbaugenossenschaften einbezogen werden können; 3. alternativ zu Ziffer 1. die Vereinbarung einer Abwendungserklärung vorzubereiten und bezüglich der darin zu vereinbarenden Vorgaben die Bestandsmieter mit einzubeziehen. Begründung: Informations- und Handlungsbedarf, da in dem genannten zum Verkauf stehenden Objekt aktuell circa 30 Personen, überwiegend junge Menschen und auch Studierende, wohnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2019, ST 1260 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 28 Aktenzeichen: 23 13

OF (Antrag Ortsbeirat)

Obdachlosigkeit im Westend - Grüneburgweg, Eschersheimer Landstraße und Rothschildpark

06.05.2019 · Aktualisiert: 07.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2019, OF 810/2 Betreff: Obdachlosigkeit im Westend - Grüneburgweg, Eschersheimer Landstraße und Rothschildpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. Wie wird die Entwicklung der Obdachlosigkeit und die Situation der Obdachlosen im und am Grüneburgweg und Rothschildpark bewertet? 2. In der ST 552 vom 08.03.2019 wird in ähnlicher Sache ("Obdachlose in der Leipziger Straße") von einer "regelhaften" Betreuung gesprochen; was genau versteht der Magistrat darunter? Und welche Ziele werden mit welchen Methoden von den Sozialarbeitern im Rahmen der "regelhaften" Betreuung verfolgt? 3. Was sieht der Magistrat als größtes Hemmnis für die Bekämpfung der Obdachlosigkeit in Frankfurt an? 4. Welche Maßnahmen sieht der Magistrat als geeignet an, die Obdachlosigkeit unter Migranten zu bekämpfen? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1277 2019 Die Vorlage OF 810/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor unter Ziffer 4. nachfolgenden Wortlaut hat: "Welche Maßnahmen sieht der Magistrat als geeignet an, der Obdachlosigkeit unter Migranten ohne Rechtsanspruch auf Unterbringung in Deutschland zu begegnen?" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo-30-Schild in der Grempstraße

29.04.2019 · Aktualisiert: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2019, OF 807/2 Betreff: Tempo-30-Schild in der Grempstraße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass am Anfang der Grempstraße, von der Leipziger Straße aus kommend, ein Tempo 30 Schild aufgestellt wird. Begründung: Besagtes Schild fehlt. Daher ergibt sich in der Straße das Problem, dass die wenigsten Autofahrer*innen hier 30 km/h fahren. Das ist für Fahrradfahrer und Kinder sehr gefährlich. Durch das Kopfsteinpflaster sind Anwohner*innen zudem einer recht hohen Lärmbelästigung (gerade nachts) ausgesetzt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 807/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Überprüfung sämtlicher Rolltreppen an den Stationen der Linien U 6 und U 7 vom „Kirchplatz“ bis zum „Zoo“ und ggf. sukzessiver Austausch aller alten störungsanfälligen Anlagen

25.03.2019 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.03.2019, OA 386 entstanden aus Vorlage: OF 773/2 vom 08.03.2019 Betreff: Überprüfung sämtlicher Rolltreppen an den Stationen der Linien U 6 und U 7 vom "Kirchplatz" bis zum "Zoo" und ggf. sukzessiver Austausch aller alten störungsanfälligen Anlagen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Rolltreppen an den Stationen der U-Bahn-Linien U 6 und U 7 von der Station "Kirchplatz" bis zur Station "Zoo" auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Sollte es sich herausstellen, dass es noch Rolltreppen aus der Zeit der Inbetriebnahme dieser U-Bahn-Linien gibt, ist ein Austausch erforderlich, da es für sie keine Ersatzteile mehr gibt und längere A usfälle auftreten. Begründung: Seit Monaten steht an der Station "Leipziger Straße" die abwärts führende Rolltreppe am Ausgang Markgrafenstraße still. Wie sich jetzt aufgrund von Nachfragen von Bürgern herausstellte, handelt es sich hier um Rolltreppen, die bereits über 30 Jahre alt sind und für die es aufgrund des Alters keine Ersatzteile mehr gibt, sodass ein Austausch vorgenommen werden muss. Damit kein längerer Stillstand mehr auftritt, sollten alle Rolltreppen entlang der Linien U 6 und U 7 von der Station "Kirchplatz" bis zur Station "Zoo" auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Bereits vor drei bis vier Jahren kam es wegen Lärmbelästigungen zu Problemen mit den Rolltreppen an der Station "Kirchplatz" aufgrund eines technischen Defekts. Die Rolltreppen mussten wegen ihrer altersbedingten Störungsanfälligkeit ausgetauscht wurden. Eine Überprüfung des Zustands in den anderen U-Bahnhöfen wäre daher erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1412 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 4 Versandpaket: 03.04.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 07.05.2019, TO I, TOP 80 Beschluss: Der Vorlage OA 386 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 4 am 07.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage OA 386 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.05.2019, TO I, TOP 84 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 386 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3987, 30. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.05.2019 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumnachpflanzungen in der Ginnheimer Landstraße

25.03.2019 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4488 entstanden aus Vorlage: OF 769/2 vom 08.03.2019 Betreff: Baumnachpflanzungen in der Ginnheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die in der Ginnheimer Landstraße im Bereich zwischen Franz-Rücker-Allee und Sophienstraße gefällten Bäume adäquat ersetzt werden. Hierzu wird der Magistrat gebeten, zu den nachfolgend vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen zu prüfen und zu berichten: - Einrichtung von Parkbuchten im jetzt baumlosen Bereich, dadurch wird Quer- bzw. Längsparken ermöglicht; - die hierdurch im jetzigen öffentlichen Parkraum gewonnene Fläche soll einen Ersatzstandort für die gefällten Bäume bieten; - im Bereich der neuen Parkfläche wird durch Rasengitter die gegebene Versickerungsfähigkeit erhalten bzw. vergrößert; - Anbringung von Baumschutzringen/Fahrradanlehnbügeln; - für die entsprechenden Maßnahmen ist gegebenenfalls auch die gegenüberliegende Straßenseite einzubeziehen. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, in seiner Stellungnahme auch eine Schätzung vorzunehmen, wie sich die Zahl der Parkplätze durch eine Umsetzung der Maßnahmen verändern würde. Der Magistrat wird weiter gebeten, darauf vorbereitet zu sein, dass sich entlang der Ginnheimer Landstraße/Ginnheimer Straße analoge Erfordernisse ergeben könnten. Begründung: Im Nachgang zu den 2018 vorgenommenen Baumfällungen fand am 23.01.2019 ein Vor-Ort-Termin mit Anwohnern, Vertretern des Grünflächenamtes und Ortsbeiratsmitgliedern statt. Dabei kristallisierten sich die oben skizzierten Maßnahmen als wünschenswert heraus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1183 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sossenheim: Verbindungsweg zwischen Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim beleuchten

03.03.2019 · Aktualisiert: 26.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2019, OF 964/6 Betreff: Sossenheim: Verbindungsweg zwischen Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim beleuchten Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob auf dem Verbindungsweg zwischen der Schaumburger Straße, der Sossenheimer Mühlgasse und der Straße Alt-Sossenheim eine geeignete Beleuchtung installiert werden kann. Begründung: Der beschriebene Weg verfügt über keine Beleuchtung, wird aber ganzjährig von Anwohnerinnen und Anwohnern, bspw. auch Kindern auf ihrem Weg zur Schule, genutzt. Gerade im Herbst und Winter ist durch die früh einsetzende Dämmerung die Nutzung des Weges ohne Beleuchtung jedoch beschwerlich und birgt eine Unfallgefahr. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.06.2019, OF 1045/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 964/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 964/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1332 2019 1. Die Vorlage OF 964/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1045/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1045/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freies Parken dank Personalmangel im Ordnungsamt?

18.02.2019 · Aktualisiert: 21.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2019, OM 4260 entstanden aus Vorlage: OF 753/2 vom 01.02.2019 Betreff: Freies Parken dank Personalmangel im Ordnungsamt? Vorgang: OM 4127/19 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Personaldecke des Ordnungsamtes soweit zu stärken, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, insbesondere in Halteverbotszonen, abgeschleppt werden; 2. im Falle, dass Ziffer 1. nicht entsprochen wird, zu prüfen und berichten, welche alternative Strategie verfolgt wird, um das Zuparken von Halteverbotszonen nachhaltig zu unterbinden; 3. mitzuteilen, welche Indikatoren er für eine Beurteilung des Erfolgs seiner Strategie heranzieht und wie er damit definiert, ab wann die Strategie als erfolgreich beurteilt wird; 4. mitzuteilen, er seine Strategie aufgrund dieser Indikatoren derzeit beurteilt; 5. mitzuteilen, welche Alternativen er sieht, sollte sich das Ergebnis der Beurteilung zukünftig als nicht erfolgreich herausstellen. Begründung: In letzter Zeit häufen sich Berichte von Anwohnerinnen und Anwohnern über abgestellte Fahrzeuge an sensiblen Stellen (Gehwege, Radwege, Feuerwehrzufahrten, Kreuzungsbereiche). In diesem Zusammenhang wird von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern weiter berichtet, dass das Ordnungsamt auf telefonische Meldung dieser Fahrzeuge wegen Personalmangels keine Abschleppungen veranlassen könne. Als Beispiel in jüngster Zeit sei die Anregung OM 4127 zur Kreuzung Hedwig-Dransfeld-Straße/Sophienstraße genannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4127 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1969 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Weitere Nutzung des Delkeskamp-Hauses und der B-Ebene der Station „Bockenheimer Warte“

06.02.2019 · Aktualisiert: 27.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2019, OF 756/2 Betreff: Weitere Nutzung des Delkeskamp-Hauses und der B-Ebene der Station "Bockenheimer Warte" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die beiden nachfolgenden Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist die aktuelle Vermietungssituation des Delkeskamp-Hauses in der Leipziger Straße 9, und welche Überlegungen zur weiteren zukünftigen Nutzung der Immobilie hat der Magistrat? Besteht die Möglichkeit, das Objekt zukünftig auch für öffentliche (Dauer-) Ausstellungen und/oder Veranstaltungen zu nutzen? 2. Welche Maßnahmen sind aus Sicht des Magistrats für eine Revitalisierung des ehemaligen Ausstellungsraums der Uni-Bibliothek in der B-Ebene der U-Bahnstation "Bockenheimer Warte" erforderlich? Sieht der Magistrat hier eigene Handlungs- oder ggf. Einwirkungsmöglichkeiten auf die Leitung der Uni-Bibliothek? Begründung: Informations- und Handlungsbedarf. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 18.02.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1165 2019 Die Vorlage OF 756/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich der Sophienstraße und der Hedwig-Dransfeld-Straße

21.01.2019 · Aktualisiert: 25.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4127 entstanden aus Vorlage: OF 738/2 vom 04.01.2019 Betreff: Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich der Sophienstraße und der Hedwig-Dransfeld-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Kreuzungsbereich der Sophienstraße und der Hedwig-Dransfeld-Straße gegen Zuparken zu sichern, um die Verkehrssicherheit, insbesondere mit Blick auf die Schulwegnutzung zum Auslagerungsstandort der Franckeschule, sicherzustellen. Begründung: Hinweis der Kinderbeauftragten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.02.2019, OF 753/2 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2019, OM 4260 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 803 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Abriss Immobilie Leipziger Straße 68

21.01.2019 · Aktualisiert: 29.01.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2019, OF 740/2 Betreff: Abriss Immobilie Leipziger Straße 68 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Prüfen und Berichten, ob die Immobilie Leipziger Straße 68 in ihrer Substanz in den zurückliegenden Jahren gezielt "abgenutzt" bzw. "heruntergewirtschaftet" wurde, um einen Abriss des unter die dort geltende Erhaltungssatzung fallenden Objekts zu erleichtern, und welche Handhabe der Magistrat ggf. gegen solche Praktiken hat. 2. Prüfen und Berichten, ob für die Liegenschaft Leipziger Straße 68 neben der Abrissgenehmigung auch ein Bauantrag eingereicht wurde. 3. Prüfen und Berichten, welche Maßgaben bzw. städtischen Vorgaben für einen Neubau auf dem o.g. Grundstück gelten und welches Ausmaß an Nachverdichtung bzw. zusätzlicher Gebäudefläche dem Bauherrn durch den Abriss des Bestandsgebäudes und einen Neubau ermöglicht wird. 4. Prüfen und Berichten, welche stadtplanerischen Überlegungen der Magistrat vor dem Hintergrund der bestehenden Erhaltungssatzung insbesondere mit Blick auf das Thema "Nachverdichtung" für die weitere Entwicklung dieses Teils Bockenheims rund um die Leipziger Straße hat, und ob vor dem Hintergrund der o.g. Immobilie wie auch der kürzlich geführten Diskussion um das Areal des "ehemaligen Tibethauses" ein erneuter Anlauf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zur gezielten Steuerung der weiteren Entwicklung im Einklang mit der bestehenden Erhaltungssatzung sinnvoll ist. 5. Prüfen und Berichten, ob im Zusammenhang mit vorgenannter Nr. 3 ein Bebauungsplan auch ein geeignetes Mittel ist, den Bestand an Spielhallen in dem Gebiet besser zu regulieren bzw. zu reduzieren. 6. Prüfen und Berichten, ob der Bauaufsicht seitens des Magistrats untersagt wurde, den Mitgliedern des Ortsbeirates 2 weiterhin telefonisch Auskünfte zu erteilen. Begründung: Informations- und Handlungsbedarf. Antragsteller: CDU GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 21.12.2018, B 401 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1132 2019 1. Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 740/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Piraten gegen LINKE. (= Zurückweisung) sowie BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Obdachlose in der Leipziger Straße

26.11.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2018, OM 3953 entstanden aus Vorlage: OF 703/2 vom 08.11.2018 Betreff: Obdachlose in der Leipziger Straße Der Magistrat wird gebeten, die Situation der Obdachlosen und die Entwicklung der Obdachlosenzahlen auf der Leipziger Straße und in den umliegenden Straßen durch die Aufsuchende Sozialarbeit untersuchen zu lassen und ggf. Vorschläge für Verbesserungsmaßnahmen vorzulegen. Begründung: Wiederholte Beschwerden von Bewohnern über die Entwicklung vor Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 552 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 51

OF (Antrag Ortsbeirat)

Weihnachtsbeleuchtung Leipziger Straße

19.11.2018 · Aktualisiert: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2018, OF 722/2 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung Leipziger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur zweckgebundenen Co-Finanzierung der diesjährigen Weihnachtsbeleuchtung der Leipziger Straße stellt der OBR 2 dem Gewerbeverein Bockenheim Aktiv e.V. aus seinem Budget einen Zuschuss i.H.v. EUR 600,- zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs wie im Vorjahr direkt mit dem Gewerbeverein abzuwickeln. Begründung: Die Kosten für die Weihnachtsbeleuchtung betragen 1.281,96 Euro (brutto), wovon der OBR 2 in Abstimmung mit dem Gewerbeverein rund die Hälfte übernimmt. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 37 Die LINKE. erklärt, nicht mehr als Antragssteller auftreten zu wollen. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 252 2018 Die Vorlage OF 722/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. und Piraten (= Ablehnung)

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wie bereitet sich die Stadt Frankfurt auf die Digitalisierung vor?

09.11.2018 · Aktualisiert: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2018, OF 687/2 Betreff: Wie bereitet sich die Stadt Frankfurt auf die Digitalisierung vor? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, 1. Erarbeitet die Stadt Frankfurt am Main derzeit ein Konzept zur Digitalisierungen Bezug auf das seit dem 12.09.2018 geltenden HEGovG? 2. Welche Anpassungen in der digitalen Infrastruktur wurden bereits vorgenommen? 3. Welche Maßnahmen plant die Stadt Frankfurt derzeit Maßnahmen, um über die Anforderungen des HEGovG hinausgehende OpenData-Strategie umzusetzen? 4. Plant die Stadt Frankfurt derzeit Maßnahmen, an "Hot Spots" in der Stadt kostenfreien Zugang zum Internet per WLAN zu ermöglichen? (zum Beispiel in den Schulen, im öffentlichen Personennahverkehr und Einkaufszonen, wie z.B. auf der Leipziger Straße?) 5. § 3 (3) HSGovG schreibt nur den Landesbehörden vor, einen elektronischen Identitätsnachweis anzubieten. Gibt es Überlegungen der Stadt Frankfurt auch für kommunale Verwaltungsakte (bspw. Ummelden) den Bürger*innen Möglichkeit zu eröffnen? - Falls ja für welche Verwaltungsvorgänge? - Falls nein, welche Verwaltungsvorgänge könnten dann noch elektronisch vorgenommen werden? 6. Liegt ein Konzept vor zur Optimierung von Verwaltungsabläufen, bevor diese in einem Workflow Management digitalisiert werden? Wie ist der Zeitrahmen dafür? Begründung: Bürger*innen sollen Behördengänge online erledigen können, z.B. Wohnsitz-Ummeldungen, Hundesteuer, Unterhaltsvorschuß. Sie wünschen sich einen, einfachen, sicheren und mobilen Zugang zu allen Verwaltungsdienstleistungen. Dem hat der Hessische Gesetzgeber, als eines der letzten Bundesländer Rechnung getragen, indem er das EGovG landesspezifisch umgesetzt hat. Fax ist derzeit noch Standard der rechtssicheren elektronischen Kommunikation, weil sich De-Mail am Markt nicht behauptet. Es zeichnet sich derzeit keine Lösung ab, rechtssicher Anträge und Schreiben system- und anbieterunabhängig an die Stadtverwaltung richten zu können. Das OpenData, also die umfangreiche und aktive Bereitstellung von Informationen über das Internet, ist geeignet Behördenhandeln transparent und nachvollziehbar zu machen, ohne dass Bürger*innen diesen Zugang erst beantragen müssen. Kostenloses WLAN ermöglichen zudem, dass auf diese neuen Möglichkeiten jederzeit zurückgegriffen werden kann. Die Digitalisierung hat viele Vorteile, aber der Ruf nach mehr Online-Angeboten der städtischen/ staatlichen Verwaltung hat seine Grenzen, wenn Vorgänge erledigt werden sollen, die die Authentizität des Antragstellers voraussetzt. Der viel gelobte elektronischen Personalausweis sollte hier Abhilfe schaffen, aber die Quote der wirklich freigeschalteten Personalausweise hält sich in Grenzen und falls er freigeschaltet sein sollte, sind die Verkaufszahlen entsprechender Lesegeräte dürftig. Antragsteller: SPD GRÜNE FDP Piraten Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.10.2018, OF 644/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1056 2018 1. Die Vorlage OF 644/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 687/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a. im Tenor unter Ziffer 1. vor dem Wort "Bezug" das Wort "in" eingefügt wird; b. im Tenor unter Ziffer 3. die Worte "derzeit Maßnahmen" gestrichen werden; c. in der Begründung nach den Worten "anbieterunabhängig an die Stadtverwaltung richten zu können" das Wort "Das" gestrichen wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.

Parteien: SPD, GRÜNE, FDP, Piraten

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Die Stadt vom Grün her denken - Leipziger Straße 19

09.11.2018 · Aktualisiert: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2018, OF 693/2 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken - Leipziger Straße 19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Bereich vor dem Gebäude Leipziger Straße 19 zwei bisher fast ausschließlich von Kraftfahrzeugen genutzte Parkplätze durch Fahrradanlehngitter besser für Radfahrer nutzbar zu machen. Sollten es die Gegebenheiten zulassen, so ist die Pflanzung eines weiteren Baums in diesem Bereich zu veranlassen. Begründung: Im Bereich zwischen Leipziger Straße 11 und der Kreuzung mit der Landgrafenstraße sind im Bereich des Gehwegs wegen der mangelnden Breite nur extrem wenig Möglichkeiten gegeben, um ein Fahrrad zu parken. Die Parkplätze im Straßenraum werden ausschließlich durch PKW genutzt. Die Maßnahme trägt dem deutlich gestiegenen Radverkehr Rechnung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 693/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Ausstellung „Sanierung Bockenheim 1978-1995“ weiter für die Öffentlichkeit zugänglich erhalten!

29.10.2018 · Aktualisiert: 24.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3873 entstanden aus Vorlage: OF 666/2 vom 11.10.2018 Betreff: Die Ausstellung "Sanierung Bockenheim 1978-1995" weiter für die Öffentlichkeit zugänglich erhalten! Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob und zu welchen Bedingungen die Ausstellung "Sanierung Bockenheim 1978-1995" an folgenden Orten auch weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann: 1. Delkeskamp'sches Haus (Leipziger Straße 9), Erdgeschoss (nur die 1. Etage ist derzeit vermietet); 2. Foyer des Bockenheimer Depots (zu spielfreien Zeiten), Carlo-Schmid-Platz; 3. Ausstellungsraum der Goethe-Uni in der B-Ebene des U-Bahnhofs Bockenheimer Warte; 4. In Kooperation mit der Frankfurter Sparkasse in deren Filiale in der Bockenheimer Ladengalerie (!). Begründung: Norbert Saßmannshausen hat in mühevoller Arbeit und unter Mithilfe vieler Menschen, Vereine und Ämter, in und außerhalb Bockenheims, eine berührende Ausstellung rund um die Zeit der Sanierung des Stadtteils erstellt. Hierzu sammelte er eine große Anzahl an hochinteressanten Bilddokumenten, welche er mit schriftlichen Dokumenten aus der Zeit ergänzte. Vom 13. bis 30. September 2018 war die Ausstellung im Offenen Haus der Kulturen vulgo Studierendenhaus für die Öffentlichkeit zugänglich. Ein viel zu geringer Zeitraum für eine beeindruckende Ausstellung, deren Inhalt bis heute aktuell ist! Da es in Bockenheim keine "Kulturhalle" im klassischen Sinne gibt, in deren Foyer die Ausstellung fortgesetzt werden könnte, wird der Magistrat um die Prüfung der vorgeschlagenen Örtlichkeiten gebeten. Hierbei kann auch gerne zwischen den Örtlichkeiten rouliert werden bzw. ist der Magistrat herzlich eingeladen, auch andere Stellen in Bockenheim zu prüfen, welche ihm geeignet erscheinen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2371 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierungsarbeiten und Denkmalschutzauflagen Leipziger Straße 62

29.10.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3856 entstanden aus Vorlage: OF 662/2 vom 10.10.2018 Betreff: Sanierungsarbeiten und Denkmalschutzauflagen Leipziger Straße 62 Der Magistrat wird gebeten, die erteilten Denkmalschutzauflagen für die Sanierung des Gebäudes Leipziger Straße 62 durch den neuen Betreiber des Restaurant Troja hinsichtlich ihres Umfangs und ihrer zeitlichen Fristsetzung für die Umsetzung zu prüfen. Dabei ist die wirtschaftliche Situation des neu eröffneten Restaurants angemessen zu berücksichtigen. Der Ortsbeirat 2 steht ggf. für einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin zur Verfügung. Begründung: Bitte des Restaurantbetreibers um eine entsprechende Überprüfung der gemachten Auflagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 392 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 18.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 60 3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wie bereitet sich die Stadt Frankfurt auf die Digitalisierung vor?

12.10.2018 · Aktualisiert: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2018, OF 644/2 Betreff: Wie bereitet sich die Stadt Frankfurt auf die Digitalisierung vor? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, 1. Welches Konzept entwickelt die Stadt im Kontext der voranschreitenden Digitalisierung und dem seit 12.09.2018 geltenden HEGovG? 2. Welche Anpassungen in der digitalen Infrastruktur wurden bereits vorgenommen? 3. Gibt es bereits einen Zeitplan, um die im HEGovG vorgeschriebenen Maßnahmen umzusetzen, wie beispielsweise die Möglichkeit der Bürger*innen elektronisch mit Behörden kommunizieren zu können, elektronischen Zahlungsverkehr zu ermöglichen und eine elektronische Aktenführung zu etablieren? 4. Hat die Stadt Frankfurt aktuell Maßnahmen geplant, eine über die Anforderungen des HEGovG hinausgehende OpenData-Strategie umzusetzen? Falls ja welche? 5. Hat die Stadt Frankfurt aktuell Maßnahmen geplant, an "Hot Spots" in der Stadt kostenfreien Zugang zum Internet per WLAN ermöglicht (zum Beispiel in den Schulen, im öffentlichen Personennahverkehr und Einkaufszonen, wie z.B. auf der Leipziger Straße)? 6. § 3 (3) HSGovG schreibt nur den Landesbehörden vor, einen elektronischen Identitätsnachweis anzubieten. Gibt es Überlegungen der Stadt Frankfurt auch für kommunale Verwaltungsakte (bspw. Ummelden) den Bürger*innen Möglichkeit zu eröffnen? - Falls ja für welche Verwaltungsvorgänge? - Falls nein, welche Verwaltungsvorgänge könnten dann noch elektronisch vorgenommen werden? Begründung: Bürger*innen wollen Behördengänge online erledigen, z.B. Wohnsitz-Ummeldungen. Sie wünschen sich einen, einfachen, sicheren und mobilen Zugang zu allen Verwaltungsdienstleistungen. Dem hat der Hessische Gesetzgeber, als eines der letzten Bundesländer Rechnung getragen, indem es das EGovG landesspezifisch umgesetzt hat. OpenData, also die umfangreiche und aktive Bereitstellung von Informationen über das Internet, ist geeignet Behördenhandeln transparent und nachvollziehbar zu machen, ohne dass Bürger*innen diesen Zugang erst beantragen müssen. Kostenloses WLAN ermöglichen zudem, dass auf diese neuen Möglichkeiten jederzeit zurückgegriffen werden kann. Die Digitalisierung hat viele Vorteile, aber der Ruf nach mehr Online-Angeboten der städtischen/ staatlichen Verwaltung hat seine Grenzen, wenn Vorgänge erledigt werden sollen, die die Authentizität des Antragstellers voraussetzt. Der viel gelobte elektronischen Personalausweis sollte hier Abhilfe schaffen, aber die Quote der wirklich freigeschalteten Personalausweise hält sich in Grenzen und falls er freigeschaltet sein sollte, sind die Verkaufszahlen entsprechender Lesegeräte dürftig. Antragsteller: SPD GRÜNE Piraten Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.08.2018, OF 635/2 Nebenvorlage: Antrag vom 09.11.2018, OF 687/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 635/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 644/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1056 2018 1. Die Vorlage OF 644/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 687/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a. im Tenor unter Ziffer 1. vor dem Wort "Bezug" das Wort "in" eingefügt wird; b. im Tenor unter Ziffer 3. die Worte "derzeit Maßnahmen" gestrichen werden; c. in der Begründung nach den Worten "anbieterunabhängig an die Stadtverwaltung richten zu können" das Wort "Das" gestrichen wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.

Parteien: SPD, GRÜNE, Piraten

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Feuerwehrzufahrt Leipziger Straße 11

10.09.2018 · Aktualisiert: 28.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3584 entstanden aus Vorlage: OF 627/2 vom 24.08.2018 Betreff: Feuerwehrzufahrt Leipziger Straße 11 Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit dem Eigentümer der Liegenschaft Leipziger Straße 11 mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die zwischen einem Geschäft für Textilien und einem Sanitätshaus befindliche Feuerwehrzufahrt zu dem oben benannten Anwesen im Notfall auch als solche genutzt werden kann. Begründung: Die Feuerwehrzufahrt in diesem Bereich wird regelmäßig verbotswidrig beparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2304 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherung Franckeschule

10.09.2018 · Aktualisiert: 03.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3599 entstanden aus Vorlage: OF 639/2 vom 21.08.2018 Betreff: Schulwegsicherung Franckeschule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zur Schulwegsicherung während der Dauer der Auslagerung der Franckeschule an der Kreuzung Sophienstraße/Ginnheimer Landstraße Verkehrsschilder montiert werden sollten, die auf Schülerinnen und Schüler hinweisen. Begründung: Zu Beginn des letzten Schuljahres wurden vermutlich von Eltern gedruckte Plakate aufgehängt, anstelle derer offizielle Verkehrsschilder aufgehängt werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2202 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wie bereitet sich die Stadt Frankfurt auf die Digitalisierung vor?

21.08.2018 · Aktualisiert: 01.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2018, OF 635/2 Betreff: Wie bereitet sich die Stadt Frankfurt auf die Digitalisierung vor? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten: 1.) Welches Konzept entwickelt die Stadt im Kontext der voranschreitenden Digitalisierung und welche Anpassungen in der digitalen Infrrastruktur wurden bereits vorgenommen? 2.) Hat die Stadt Frankfurt aktuell Maßnahmen geplant, die einen umfassenden digitalen Behördengang vorsehen und die den Bürgerinnen und Bürgern künftig einen, einfachen, sicheren und mobilen Zugang zu möglichst allen Verwaltungsdienstleistungen ermöglicht? Falls ja, gibt es hierfür einen Zeitplan? 2.) Hat die Stadt Frankfurt aktuell Maßnahmen geplant, die an "Hot Spots" in der Stadt kostenfreien Zugang zum Internet per WLAN ermöglicht (zum Beispiel in den Schulen, im öffentlichen Personennahverkehr und Einkaufszonen, wie z.B. auf der Leipziger Straße)? Begründung: Bürgerinnen und Bürger wollen Behördengänge online erledigen, z.B. Wohnsitz-Ummeldungen. Sie wünschen sich einen, einfachen, sicheren und mobilen Zugang zu allen Verwaltungsdienstleistungen. In vielen baltischen Staaten wird den Bürgern dieser Service geboten. Kostenlosen WLAN Netzte ermöglichen zudem, dass alle auf die Service Möglichkeiten zurückgreifen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.10.2018, OF 644/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 635/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 635/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 644/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aus eng mach weit, so entsteht Sicherheit!

13.08.2018 · Aktualisiert: 03.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3508 entstanden aus Vorlage: OF 606/2 vom 27.07.2018 Betreff: Aus eng mach weit, so entsteht Sicherheit! Der Magistrat wird gebeten, den Überweg über die Gräfstraße an der Kreuzung mit der Sophienstraße derart baulich zu verändern, dass ein Aufenthalt auf der Mittelinsel gefahrlos möglich ist. Hierbei ist besonders zu prüfen, ob zu diesem Zweck die zweite Fahrspur der Gräfstraße in diesem Bereich (auf einer Länge von circa drei Meter) zugunsten der Verbreiterung der Mittelinsel verwendet werden kann, was zusätzlich den Nebeneffekt der Verkehrsberuhigung hätte. Benötigt wird die zweite Spur an dieser Stelle nicht, da von keiner Seite zweispurig in die Gräfstraße eingefahren werden darf. Sollten diese Maßnahmen vom Magistrat nicht befürwortet werden, so wird er gebeten, die Ampelschaltung derart zu verändern, dass man diesen Überweg in einem Zug überqueren kann. Begründung: Die Mittelinsel bildet beim Überqueren dieses Bereichs eine sehr große Gefahrenstelle, da sie extrem eng ist. Personen im Rollstuhl oder mit Rollator können dort nicht in Fahrtrichtung stehend auf die nächste Grünphase warten, von Fahrradfahrenden ganz zu schweigen. Eltern mit Kindern erleben dort sehr heikle Situationen. Da eine Veränderung der Ampelschaltung seitens des Magistrats nicht gewünscht ist, muss nun eine bauliche Veränderung erfolgen. Die Reduktion auf einen Fahrstreifen würde die Mittelinsel angemessen vergrößern und hätte den Nebeneffekt, dass Rasende, die noch schnell die rot werdende Ampel in der Ludolfusstraße überqueren, entsprechend verlangsamt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2114 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots für das unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung stehende einsturzgefährdete Gebäude Leipziger Straße 68 unter Androhung der Ersatzvornahme nach Fristablauf

13.08.2018 · Aktualisiert: 16.01.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.08.2018, OA 294 entstanden aus Vorlage: OF 601/2 vom 15.07.2018 Betreff: Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots für das unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung stehende einsturzgefährdete Gebäude Leipziger Straße 68 unter Androhung der Ersatzvornahme nach Fristablauf Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Untersuchung über den Bauzustand des unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung Bockenheim stehenden und nach Angabe der Bauaufsichtsbehörde einsturzgefährdeten Hauses Leipziger Straße 68 gemäß § 177 BauGB zu veranlassen und zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, ein den Untersuchungsergebnissen entsprechendes Instandsetzungsgebot zu erlassen, um das Haus vor weiterem Verfall zu schützen. Dem Eigentümer ist gegebenenfalls eine Frist für die Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen unter Androhung der Ersatzvornahme zu setzen. Begründung: Bei dem Gebäude Leipziger Straße 68 handelt es sich um eines der letzten Zeugnisse der Baugeschichte des Dorfes Bockenheims, das im Hinblick auf seine Bauweise (zweigeschossig) spätestens aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts stammen dürfte und daher besonderen Schutz genießen sollte. Da das Gebäude nur unter den Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung fällt und in einem Gebiet ohne rechtsgültigen Bebauungsplan steht, ist hier § 34 Baugesetzbuch anzuwenden. Das Gebäude wird von zwei viergeschossigen Gebäuden begrenzt. Der Eigentümer könnte demnach wirtschaftlichen Schaden geltend machen und eine viergeschossige Bebauung auf diesem Grundstück fordern. Nach den bisherigen Erfahrungen mit dem Eigentümer ist zu befürchten, dass er das Gebäude solange verfallen lässt, bis es abbruchreif und nicht mehr zu retten ist, damit das Gelände viergeschossig bebaut werden kann, wie schon mehrfach in Bockenheim und dem Westend geschehen. Um dies zu verhindern, ist ein Bau- und Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB mit Androhung der Ersatzvornahme zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.12.2018, B 401 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.09.2018, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 294 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.09.2018, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.09.2018, TO II, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3191, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2018

OA (Anregung Ortsbeirat)

Einladung zu einem Runden Tisch mit den Bockenheimer Geschäftsleuten, den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, der Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt sowie Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats zur Verbesserung der Geschäftsstruktur in d

13.08.2018 · Aktualisiert: 28.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.08.2018, OA 295 entstanden aus Vorlage: OF 602/2 vom 15.07.2018 Betreff: Einladung zu einem Runden Tisch mit den Bockenheimer Geschäftsleuten, den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, der Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt sowie Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats zur Verbesserung der Geschäftsstruktur in der Leipziger Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu einem Runden Tisch einzuladen, bei dem Vertreterinnen und Vertreter der Geschäftsleute, der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, der Wirtschaftsförderung und des Ortsbeirats beraten sollen, durch welche Maßnahmen die Geschäftsstruktur in der Leipziger Straße verbessert werden kann. Begründung: Die Geschäftsstruktur in der Leipziger Straße entspricht nicht den Bedürfnissen der Bockenheimer Bevölkerung. So finden sich auf der Leipziger Straße mehr als fünf Handy-Läden, mehr als fünf Spielsalons beziehungsweise Wettbüros, aber kein Laden für Eisenwaren oder Ähnliches sowie kein Laden für Nähutensilien. Die Ladenmietpreise sind mittlerweile teilweise so hoch, dass Geschäftsleute bereits nach wenigen Monaten ihr Geschäft aufgeben. Die hohe Fluktuationsrate bei den Läden kann auch nicht im Interesse der Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer sein. In letzter Zeit sind zwei Immobilieneigentümer verstorben, die im Besitz mehrerer Häuser auf der Leipziger Straße waren. Es wäre daher angebracht, mit deren Nachfolgerinnen und Nachfolgern, anderen Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzern auf der Leipziger Straße, den Geschäftsleuten und der Wirtschaftsförderung sowie Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirates am Runden Tisch zu überlegen, wie man die Geschäftsstruktur auf der Leipziger Straße im Sinne der Bockenheimerinnen und Bockenheimer verbessern könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.12.2018, B 404 Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 255 Bericht des Magistrats vom 17.01.2020, B 4 Bericht des Magistrats vom 28.08.2020, B 423 Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 31 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 351 Antrag vom 29.12.2021, OF 228/2 Auskunftsersuchen vom 17.01.2022, V 279 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 18.09.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 295 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3113, 24. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen vom 18.09.2018 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ehrenamtliches Engagement kann die Stadtverwaltung nicht dauerhaft entlasten! Zur Zukunft der Stadteilbibliothek Bockenheim

11.06.2018 · Aktualisiert: 06.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3335 entstanden aus Vorlage: OF 566/2 vom 23.05.2018 Betreff: Ehrenamtliches Engagement kann die Stadtverwaltung nicht dauerhaft entlasten! Zur Zukunft der Stadteilbibliothek Bockenheim Vorgang: OM 821/16 OBR 2; ST 626/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die vereinbarte Verbesserung der personellen Ausstattung der Bockenheimer Stadtteilbibliothek die Weiterführung des Bibliotheksbetriebs und der stadtteilbezogenen kulturellen Angebote mindestens im bisherigen Umfang ermöglicht; 2. ob die derzeit von der Gesellschaft für Jugendbeschäftigung gemieteten Räume im Hof der Liegenschaft Kurfürstenstraße 18 nach Auszug des derzeitigen Mieters für eine Nutzung durch die Bibliothek geeignet sind. Begründung: Mit Unterstützung der Stadt Frankfurt hat der Förderverein Lese-Zeichen Bockenheim e. V. die 2004 geschlossene Stadtteilbibliothek seitdem als "Bockenheim Bibliothek" in der Kurfürstenstraße 18 weitergeführt. Der Betrieb stützt sich im Wesentlichen auf das ehrenamtliche Engagement der Mitglieder des Fördervereins, die sich aber aus Altersgründen von dieser Arbeit zurückziehen wollen. Um die erfolgreiche Arbeit dauerhaft zu sichern, hat der Ortsbeirat im Oktober 2016 die Forderung nach einer Rekommunalisierung der Einrichtung gestellt, OM 821. Die Entscheidung über den Antrag wurde bis zum Ergebnis der Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2018 zurückgestellt. Mittlerweile ist klar, dass der Plan zur Rekommunalisierung den Sparmaßnahmen im Bildungsdezernat zum Opfer gefallen ist. Lediglich in Bezug auf die personelle Ausstattung wurden Verbesserungen erzielt, an der beengten räumlichen Situation soll sich aber nichts ändern. Das ist gerade im Hinblick auf die wachsenden Besucherzahlen sowie die vielfältigen Angebote der Bibliothek sehr bedauerlich. Vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung bietet sich nun die Möglichkeit der Anmietung der zurzeit noch von der Gesellschaft für Jugendbeschäftigung, gjb, genutzten benachbarten Räumlichkeiten an, da die gjb die Liegenschaft Ende des Jahres aufgeben will. Der Vermieter steht einer Übernahme positiv gegenüber. Damit würde die zur Verfügung stehende Fläche verdoppelt (von 240 auf 500 Quadratmeter). Die bis 2004 genutzte Liegenschaft in der Leipziger Straße 13a umfasste demgegenüber 700 Quadratmeter. Der Umgang mit dem Verein Lese-Zeichen Bockenheim e. V. ist besonders ärgerlich, da hier ehrenamtliche Mitarbeiterinnen über Jahre hinweg eine - wenn auch freiwillige - kommunale Aufgabe in der Erwartung übernommen haben, dass eine Rückführung in die Verantwortung der Stadt möglich sein müsste. Entgegen allen anderslautenden Beteuerungen wird hier ehrenamtliches Engagement offenbar als Vorwand für "Konsolidierungsmaßnahmen" genutzt. Bockenheim gehört zu den bevölkerungsreichsten und weiter wachsenden Stadtteilen. Es ist ein Aus-, nicht ein Abbau öffentlicher Angebote erforderlich. Der Ortsbeirat fordert daher weiterhin, im Haushalt 2019 ausreichende Mittel für eine Rekommunalisierung der Einrichtung einzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 821 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 626 Antrag vom 28.02.2020, OF 1055/2 Antrag vom 24.06.2020, OF 1102/2 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6248 Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2020, ST 1299 Antrag vom 04.07.2022, OF 429/2 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2451 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit in der Grempstraße

11.06.2018 · Aktualisiert: 26.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3333 entstanden aus Vorlage: OF 598/2 vom 07.06.2018 Betreff: Verkehrssicherheit in der Grempstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssicherheit in der Grempstraße verbessert werden kann, in der es vielfach zu Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Autofahrer kommt, die auf der geraden Strecke stark beschleunigen. Dabei ist die Möglichkeit der Errichtung von Bodenwellen vor und nach der Einmündung Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1938 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 541 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1595 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Planungsstand Leipziger Straße 68

24.05.2018 · Aktualisiert: 21.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2018, OF 589/2 Betreff: Planungsstand Leipziger Straße 68 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Planungen für die Immobilie Leipziger Straße 68 bekannt sind. Anwohner haben darauf hingewiesen, dass das Gebäude seit über einem Jahr leer steht und zunehmend verslumt. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO II, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 916 2018 Die Vorlage OF 589/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Starthilfe für Schulgarten

03.05.2018 · Aktualisiert: 23.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2018, OF 560/2 Betreff: Starthilfe für Schulgarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt das Konzept des Magistrats und der Franckeschule, einen Schulgarten einzurichten. Für die Gestaltung dieses Schulgartens und die Ausstattung mit gärtnerischen Kleingeräten werden aus dem Ortsbeiratsbudget als Starthilfe bis zu 1.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung soll in enger Absprache mit der Franckeschule erfolgen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Franckeschule ist im pädagogischen Bereich engagiert als Musik- aber auch als Umweltschule. Diesem Anspruch möchte sie auch am Auslagerungsstandort gerecht werden. Daher wurden seitens der Schule für die Gestaltung eines Schulgartens sowie für die Beschaffung weiterer Bewegungs- und Sitzgelegenheiten bereits 2016 Mittel beantragt. Da sich die Auslagerung verzögerte, konnten diese bislang nicht abgerufen werden, eine erneute Beantragung für das kommende Schuljahr ist erfolgt. Um aber den gärtnerischen Gestaltungsprozess bereits mit der jetzigen Pflanzsaison beginnen zu können und dabei die Kinder einzubeziehen, benötigt die Schule eine Starthilfe. Gedacht ist dabei vor allem an die Errichtung und Bepflanzung von Hochbeeten sowie die Anschaffung gärtnerischer Kleingeräte für die Schulkinder, die an der weiteren Begrünung der Anlage und der Pflege der Beete beteiligt werden sollen. Geplant ist, die investiven Maßnahmen - soweit möglich - nach der Auslagerungsphase auch am Standort in der Falkstraße im Bereich nachhaltiges Umweltlernen zu nutzen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 215 2018 Die Vorlage OF 560/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Organisiertes Betteln auf der Leipziger Straße?

26.04.2018 · Aktualisiert: 23.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 553/2 Betreff: Organisiertes Betteln auf der Leipziger Straße? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie er die Entwicklung des Bettelns auf der Leipziger Straße bewertet, ob aus Sicht des Magistrats dabei evtl. organisierte Strukturen involviert sind, ob es ggf. Erfahrungen aus anderen Stadtteilen Frankfurts oder anderen Städten zu einem sozialen und gerechten Umgang mit den Bettlern gibt. Begründung: Frage von Bewohnern Bockenheims Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 868 2018 Die Vorlage OF 553/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und Piraten

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wettbüros auf der Leipziger Straße: Ein Problem für den Jugendschutz, die anderen Läden und die Bürger

16.04.2018 · Aktualisiert: 17.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2018, OM 3028 entstanden aus Vorlage: OF 532/2 vom 02.04.2018 Betreff: Wettbüros auf der Leipziger Straße: Ein Problem für den Jugendschutz, die anderen Läden und die Bürger Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es die Möglichkeit gibt, die mittlerweile drei Wettbetriebe auf der Leipziger Straße (Leipziger Straße 10 - Wettbüro mit Aufenthaltscharakter -, Leipziger Straße 14 - Wettannahmestelle - und Leipziger Straße 36 - Wettbüro mit Aufenthaltscharakter -) zu verringern; 2. wie er die offensichtliche Umwandlung der Spielhalle in der Leipziger Straße 36 in ein Wettbüro beurteilt. Möglicherweise sollte hier der drohenden Schließung der Spielhalle durch das Ordnungsamt wegen Unterschreitens des Mindestabstands zu einer anderen Spielstätte entgegengewirkt werden. Werden die Maßnahmen zur Eindämmung dieser Art von Gewerben nicht ad absurdum geführt, wenn an der gleichen Stätte eine ebenfalls zur Spielsucht führende Dienstleistung angeboten wird; 3. was er tut, um zu verhindern, dass sich weitere Unternehmen der unter 2. genannten Strategie bedienen; 4. ob es Bestrebungen seinerseits gibt, die durch Wettbüros hervorgerufenen beziehungsweise verstärkten Trading-Down-Effekte (Abwärtstrend des Quartiers) gezielt zu verhindern (außer der bereits geplanten Steuer). Begründung: Bürger sind in Sorge über die Zunahme von Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen. An den erwähnten Standorten sind Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Nähe und es wird befürchtet, dass andere Unternehmen gezielt den Bereich um die Wettbüros als Standort meiden werden und so die ganze Straße in Mitleidenschaft gezogen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1695 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baustellenverkehr Leipziger Straße 93

12.03.2018 · Aktualisiert: 04.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2018, OM 2839 entstanden aus Vorlage: OF 515/2 vom 22.02.2018 Betreff: Baustellenverkehr Leipziger Straße 93 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Leipziger Straße 93 (neben Cafe ExZess) zu erwartende Baustellenverkehr geführt werden soll und ob gegebenenfalls eine Teilsperrung der Leipziger Straße erforderlich ist. Begründung: Anfrage von Bewohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 997 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsmessungen

19.02.2018 · Aktualisiert: 04.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2757 entstanden aus Vorlage: OF 492/2 vom 02.02.2018 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen Der Magistrat wird beauftragt, die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen der vergangenen fünf Jahre aus dem Bereich der Kreuzung Sophienstraße/Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße vorzulegen. Begründung: Nicht nur gegenüber der Presse, sondern vor allem gegenüber dem zuständigen Ortsbeirat wird das Verkehrsdezernat gebeten, über die Messungen zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1028 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße: Verkehrsführung neu denken

19.02.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 entstanden aus Vorlage: OF 504/2 vom 11.02.2018 Betreff: Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße: Verkehrsführung neu denken Vorgang: OM 751/12 OBR 2; ST 798/12; OM 4020/15 OBR 2; ST 1074/15; OM 394/16 OBR 2; ST 1541/16; OM 2642/18 OBR 2; OM 2757/18 OBR 2 Der Magistrat wird beauftragt, Konzepte zu entwickeln, die längerfristig die Verkehrsführung der Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße neu ordnen. Zu denken ist hierbei etwa an eine Ampelkreuzung oder einen Kreisverkehr. Die Planungen sind mit dem Ortsbeirat 2 abzustimmen. Begründung: Neben den bereits umgesetzten oder noch umzusetzenden Maßnahmen im Rahmen der Schulwegsicherung erfordert diese Kreuzung mit ihren vielfältigen Nutzungen eine grundsätzliche Neuordnung. Das hier tagtäglich entstehende Gefährdungspotenzial durch die bekannten Defizite muss langfristig beseitigt und nicht nur temporär entschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 751 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 798 Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4020 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1074 Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1541 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2757 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1027 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung sicherer gestalten - Schulweg muss ohne Risiko möglich sein

22.01.2018 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 entstanden aus Vorlage: OF 484/2 vom 19.01.2018 Betreff: Kreuzung sicherer gestalten - Schulweg muss ohne Risiko möglich sein Vorgang: OM 394/16 OBR 2; OM 2499/17 OBR 2 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zeitnah in einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Ortsbeirat und Franckeschule (Schulleitung und Schulelternbeirat) zu erläutern, warum er es offenbar ablehnt, die Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße verkehrsberuhigt zu gestalten, um damit den Kindern der Franckeschule einen sicheren Schulweg zum Auslagerungsort der Schule zu ermöglichen; 2. da Erfahrungen vieler Betroffener zeigen, dass diese Kreuzung nicht sicher genug ist, zu berichten, wie die in einem Schulwegsicherungstermin Ende September 2017 vor Ort von Eltern, Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten sowie Anwohnerinnen und Anwohnern angeregten Maßnahmen, vor allem auf der Westseite der Kreuzung (beispielsweise Installierung einer Interimsampel, Fahrbahnschwellen, -markierungen), doch noch aufgegriffen werden können. Mit diesen Maßnahmen kann der Kreuzungsbereich mit seinen vom Ortsbeirat bereits mehrfach - vor allem im August 2016 (OM 394) - benannten Mängeln insgesamt verkehrssicherer gestaltet werden; 3. die nachfolgend angeführten Maßnahmen, die alle bereits vorliegen, zusätzlich und kurzfristig zu realisieren: a) Auf den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zur Querung der Sophienstraße ist aktiv hinzuweisen - sowohl direkt als auch im Vorfeld in der Ginnheimer Straße Ecke Ginnheimer Landstraße; b) ein Transparent (Banner "Achtung Schule" o. ä.), über die Ginnheimer Straße Ecke Ginnheimer Landstraße gespannt, soll Autofahrer aufmerksam machen; c) In diesem Zusammenhang ist die Verkehrswacht zu kontaktieren und deren Erfahrungen und Kompetenz im Hinblick auf entsprechende Hinweise zu nutzen; d) Ämtervertreterinnen und Ämtervertreter beobachten zu Schulbeginn den Ablauf sowohl der Wegenutzung als auch den Verkehrsfluss; 4. zügig einen weiteren Termin mit der VGF zu vereinbaren. Dabei soll eine mögliche Verlegung der Haltestelle des 34er Busses Richtung Kirchplatz um wenige Meter besprochen werden. Dies würde die Aufstellung einer Interimsampel, selbst bei Einsatz von Gelenkbussen, ermöglichen; 5. darüber aufzuklären, wann die auch vom Magistrat bereits 2015 als veraltet bezeichnete Ampelanlage an der Ostseite der Kreuzung erneuert wird; 6. zu erläutern, warum es dem Magistrat so schwerfällt, auf begründete Sorgen von Eltern und Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten in einem angemessenen Zeitraum und in adäquater Form zu reagieren; 7. den Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße unverzüglich mit Gefahrzeichen "Kinder" oder "Schulweg" (z. B. Verkehrszeichen 136 "Kinder" nach Anlage 1 zu § 40 StVO) sowie Piktogrammen auf dem Straßenbelag, mit denen auf die Grundschule und die Tempo-30-Zone hingewiesen wird, auszustatten, um den Autoverkehr auf den Schulweg der Schülerinnen und Schüler hinzuweisen; 8. zu prüfen und berichten, ob der Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße von Seiten der Stadt Frankfurt mit einer Geschwindigkeitsanzeige für Autofahrer ausgestattet werden kann, um dem Autoverkehr in der Tempo-30-Zone jeweils seine tatsächliche Geschwindigkeit vor Augen zu führen. Begründung: Es muss zeitnah geredet, vor allem aber auch gehandelt werden, denn bislang hat der Magistrat offiziell nicht auf die konstruktiven Anregungen der Franckeschuleltern vom 1. November 2017, unterstützt und ergänzt vom Ortsbeirat, reagiert. Eher informell über Umwege und auch nur auf Nachfrage war zu erfahren, dass das Straßenverkehrsamt die Kreuzung für sicher hält und keine weiteren Maßnahmen ergreifen will. Der Ortsbeirat hat bereits mehrfach auf Unsicherheiten und Gefahrenpunkte an dieser Kreuzung hingewiesen und im August 2016 auf zusätzliche Herausforderungen durch die Schulwegsicherung aufmerksam gemacht. Diese Einschätzungen wurden in einem Vororttermin Ende September 2017 untermauert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2499 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 820 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampel-Rot beim Bushalt in der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße

22.01.2018 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2637 entstanden aus Vorlage: OF 465/2 vom 19.12.2017 Betreff: Ampel-Rot beim Bushalt in der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor den Haltestellen der Buslinie 34 auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße jeweils eine Ampel installiert werden kann, die bei der Anfahrt der Busse zur Haltestelle auf Rot schaltet. Diese könnten für einen Probebetrieb auch als Interimsampel aufgestellt und bei Erfolg der Maßnahme dauerhaft installiert werden. Begründung: Mit der Auslagerung der Franckeschule an den Auslagerungsort hinter der FTG ist es dringend geboten, die Querung der Ginnheimer Landstraße an dieser Stelle weiter zu sichern. Wie schon durch frühere Anträge bemängelt, werden die Busse der Linie 34 bei ihrem Halt an dieser Stelle, trotz durchgestrichener Markierung und der mittig angebrachten Querungshilfe, sehr oft illegal und mit hoher Geschwindigkeit überholt, trotz Tempo 30. Besonders während der Spitzenverkehrszeit werden der Gegenverkehr und auch querende Fußgänger, auch zukünftige Grundschüler, durch diese Manöver gefährdet. Wie hilfreich solche Ampelschaltungen sind, zeigt sich am Beispiel der Voltastraße. An den beiden Haltestellen der Straßenbahnlinie 17 ist jeweils vor der Haltestelle eine Ampel installiert, die bei der Anfahrt der Straßenbahn auf Rot schaltet, um den Ein- und Ausstieg der Fahrgäste nicht zu gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1459 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neugestaltung der beiden Spielplätze Hessenplatz und Auf der Körnerwiese

22.01.2018 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2643 entstanden aus Vorlage: OF 486/2 vom 19.01.2018 Betreff: Neugestaltung der beiden Spielplätze Hessenplatz und Auf der Körnerwiese Der Ortsbeirat 2 stimmt den in einem Ortstermin sowie in der Sitzung am 22.01.2018 vorgestellten Planungen für die Neugestaltung der Spielplätze Hessenplatz und Auf der Körnerwiese zu. Im Zusammenhang mit der Planung des Spielplatzes Auf der Körnerwiese wird der Magistrat aufgefordert, auch die umlaufenden Gehwege, die bei stärkerem Regen sehr stark verschlammen, zu sanieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 746 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts in Gebieten, die der Milieuschutzsatzung unterliegen, sofern die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen geplant ist (hier: Leipziger Straße 93 und Friesengasse 13)

22.01.2018 · Aktualisiert: 02.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2641 entstanden aus Vorlage: OF 479/2 vom 02.01.2018 Betreff: Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts in Gebieten, die der Milieuschutzsatzung unterliegen, sofern die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen geplant ist (hier: Leipziger Straße 93 und Friesengasse 13) Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Kriterien zu erarbeiten, unter welchen Bedingungen das Vorkaufsrecht angewandt wird. In Fällen wie in der Leipziger Straße 93 und der Friesengasse 13 soll zukünftig grundsätzlich das kommunale Vorkaufsrecht wahrgenommen werden, wenn nach dem Abriss der zum Verkauf stehenden Gebäude der Bau hochpreisiger Wohnungen geplant ist; 2. dafür Sorge zu tragen, dass alle Grundstücksverkäufe in Milieuschutzsatzungsgebieten dem Stadtplanungsamt vorgelegt werden, damit gegebenenfalls das Vorkaufsrecht wahrgenommen werden kann. Begründung: Nach dem Abriss der Gebäude in der Leipziger Straße 93 und der Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 (ehemaliges Tibethaus) soll dort hochpreisiger Wohnraum entstehen. Diese Bauvorhaben führen zur Verschärfung des ohnehin bestehenden Aufwertungsdrucks im Bockenheimer Kerngebiet. Die Kriterien zur Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts wären gegeben. Eine entsprechende Änderung der derzeitigen Praxis der Wahrnehmung des Vorkaufsrechts ist daher dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2018, ST 1155 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2019, ST 691 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 0

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