Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Abriss Immobilie Leipziger Straße 68

Vorlagentyp: OF CDU GRÜNE LINKE

Begründung

68 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten:

  1. Prüfen und Berichten, ob die Immobilie Leipziger Straße 68 in ihrer Substanz in den zurückliegenden Jahren gezielt "abgenutzt" bzw. "heruntergewirtschaftet" wurde, um einen Abriss des unter die dort geltende Erhaltungssatzung fallenden Objekts zu erleichtern, und welche Handhabe der Magistrat ggf. gegen solche Praktiken hat.
  2. Prüfen und Berichten, ob für die Liegenschaft Leipziger Straße 68 neben der Abrissgenehmigung auch ein Bauantrag eingereicht wurde.
  3. Prüfen und Berichten, welche Maßgaben bzw. städtischen Vorgaben für einen Neubau auf dem o.g. Grundstück gelten und welches Ausmaß an Nachverdichtung bzw. zusätzlicher Gebäudefläche dem Bauherrn durch den Abriss des Bestandsgebäudes und einen Neubau ermöglicht wird.
  4. Prüfen und Berichten, welche stadtplanerischen Überlegungen der Magistrat vor dem Hintergrund der bestehenden Erhaltungssatzung insbesondere mit Blick auf das Thema "Nachverdichtung" für die weitere Entwicklung dieses Teils Bockenheims rund um die Leipziger Straße hat, und ob vor dem Hintergrund der o.g. Immobilie wie auch der kürzlich geführten Diskussion um das Areal des "ehemaligen Tibethauses" ein erneuter Anlauf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zur gezielten Steuerung der weiteren Entwicklung im Einklang mit der bestehenden Erhaltungssatzung sinnvoll ist.
  5. Prüfen und Berichten, ob im Zusammenhang mit vorgenannter Nr. 3 ein Bebauungsplan auch ein geeignetes Mittel ist, den Bestand an Spielhallen in dem Gebiet besser zu regulieren bzw. zu reduzieren.
  6. Prüfen und Berichten, ob der Bauaufsicht seitens des Magistrats untersagt wurde, den Mitgliedern des Ortsbeirates 2 weiterhin telefonisch Auskünfte zu erteilen. Begründung: Informations- und Handlungsbedarf.

Inhalt

Antrag vom 21.01.2019, OF 740/2

Betreff: Abriss Immobilie Leipziger Straße 68 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten:

  1. Prüfen und Berichten, ob die Immobilie Leipziger Straße 68 in ihrer Substanz in den zurückliegenden Jahren gezielt "abgenutzt" bzw. "heruntergewirtschaftet" wurde, um einen Abriss des unter die dort geltende Erhaltungssatzung fallenden Objekts zu erleichtern, und welche Handhabe der Magistrat ggf. gegen solche Praktiken hat.

  2. Prüfen und Berichten, ob für die Liegenschaft Leipziger Straße 68 neben der Abrissgenehmigung auch ein Bauantrag eingereicht wurde.

  3. Prüfen und Berichten, welche Maßgaben bzw. städtischen Vorgaben für einen Neubau auf dem o.g. Grundstück gelten und welches Ausmaß an Nachverdichtung bzw. zusätzlicher Gebäudefläche dem Bauherrn durch den Abriss des Bestandsgebäudes und einen Neubau ermöglicht wird.

  4. Prüfen und Berichten, welche stadtplanerischen Überlegungen der Magistrat vor dem Hintergrund der bestehenden Erhaltungssatzung insbesondere mit Blick auf das Thema "Nachverdichtung" für die weitere Entwicklung dieses Teils Bockenheims rund um die Leipziger Straße hat, und ob vor dem Hintergrund der o.g. Immobilie wie auch der kürzlich geführten Diskussion um das Areal des "ehemaligen Tibethauses" ein erneuter Anlauf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zur gezielten Steuerung der weiteren Entwicklung im Einklang mit der bestehenden Erhaltungssatzung sinnvoll ist.

  5. Prüfen und Berichten, ob im Zusammenhang mit vorgenannter Nr. 3 ein Bebauungsplan auch ein geeignetes Mittel ist, den Bestand an Spielhallen in dem Gebiet besser zu regulieren bzw. zu reduzieren.

  6. Prüfen und Berichten, ob der Bauaufsicht seitens des Magistrats untersagt wurde, den Mitgliedern des Ortsbeirates 2 weiterhin telefonisch Auskünfte zu erteilen. Begründung: Informations- und Handlungsbedarf.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 21.12.2018, B 401 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 28
OBR 2
TO I, TOP 29
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1132 2019 1. Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 740/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP Piraten Alle