Die Ausstellung „Sanierung Bockenheim 1978-1995“ weiter für die Öffentlichkeit zugänglich erhalten!
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM
3873 entstanden aus Vorlage:
OF 666/2 vom
11.10.2018 Betreff: Die Ausstellung "Sanierung Bockenheim
1978-1995" weiter für die Öffentlichkeit zugänglich erhalten!
Der Magistrat wird
aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob und zu welchen Bedingungen die
Ausstellung "Sanierung Bockenheim 1978-1995" an folgenden Orten auch weiterhin
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann: 1. Delkeskamp'sches Haus (Leipziger Straße 9),
Erdgeschoss (nur die 1. Etage ist derzeit vermietet);
2. Foyer des Bockenheimer Depots
(zu spielfreien Zeiten), Carlo-Schmid-Platz; 3. Ausstellungsraum der Goethe-Uni in der B-Ebene des
U-Bahnhofs Bockenheimer Warte; 4. In Kooperation mit der Frankfurter Sparkasse in
deren Filiale in der Bockenheimer Ladengalerie (!). Begründung: Norbert Saßmannshausen hat in mühevoller Arbeit und
unter Mithilfe vieler Menschen, Vereine und Ämter, in und außerhalb
Bockenheims, eine berührende Ausstellung rund um die Zeit der Sanierung des
Stadtteils erstellt. Hierzu sammelte er eine große Anzahl an hochinteressanten
Bilddokumenten, welche er mit schriftlichen Dokumenten aus der Zeit
ergänzte. Vom 13. bis 30. September 2018 war
die Ausstellung im Offenen Haus der Kulturen vulgo Studierendenhaus für die
Öffentlichkeit zugänglich. Ein viel zu geringer Zeitraum für eine
beeindruckende Ausstellung, deren Inhalt bis heute aktuell ist! Da es in Bockenheim keine "Kulturhalle" im
klassischen Sinne gibt, in deren Foyer die Ausstellung fortgesetzt werden
könnte, wird der Magistrat um die Prüfung der vorgeschlagenen Örtlichkeiten
gebeten. Hierbei kann auch gerne zwischen den Örtlichkeiten rouliert werden
bzw. ist der Magistrat herzlich eingeladen, auch andere Stellen in Bockenheim
zu prüfen, welche ihm geeignet erscheinen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.12.2018, ST 2371
Aktenzeichen: 61 0