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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach

23.02.2024 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5172 entstanden aus Vorlage: OF 479/12 vom 02.02.2024 Betreff: Neubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach Vorgang: OM 6947/20 OBR 12; V 1864/20 OBR 12; ST 2476/22; V 727/23 OBR 12 Der Ortsbeirat 12 begrüßt den Bau einer weiterführenden Schule in der Talstraße nach wie vor ausdrücklich und bittet den Magistrat, trotz der einstweiligen Absage des Regierungspräsidiums Darmstadt, die Bemühungen um den Standort der Johanna-Tesch-Schule in Kalbach-Riedberg weiterhin voranzutreiben sowie ferner die Gründe der Absage des Regierungspräsidiums Darmstadt zu nennen. Falls die Johanna-Tesch-Schule den Standort Talstraße inzwischen ablehnt, wird der Magistrat dessen ungeachtet gebeten, die Verhandlungen mit dem Regierungspräsidium in Darmstadt fortzuführen, um evtl. perspektivisch eine andere Schule in der Talstraße zu realisieren. Der Ortsbeirat 2 ist zu informieren. Begründung: In der Stellungnahme vom 24.10.2022, ST 2476, wird berichtet, dass der Magistrat im Austausch mit der Bauaufsicht und dem Regierungspräsidium Darmstadt steht, und die Entscheidung zur Nutzbarkeit des Standortes Talstraße für einen Schulneubau noch im gleichen Jahr 2022 erfolgen soll. Wie aus der Presse zu entnehmen ist, hat nun das Regierungspräsidium Darmstadt die Genehmigung abgelehnt. Das ist sehr bedauerlich, zumal gemäß Aussage der Bildungsdezernentin das in Auftrag gegebene Boden- und Luftgutachten dem Bau einer Schule nicht im Wege steht. 2019 als IGS für den Frankfurter Norden in Bockenheim gestartet, werden die Schüler inzwischen an zwei Standorten (Falkstraße und Ginnheimer Straße) in unzumutbaren Räumlichkeiten unterrichtet, d. h. in einem maroden Schulgebäude und in Stahlcontainern. Die Schüler haben keinen Schulhof, die Toiletten sind marode und die Turnhalle ist seit Monaten nicht nutzbar, da Einsturzgefahr besteht. Die Situation für Schüler und Lehrer ist prekär und man wartet händeringend auf Antworten und Lösungen. Eine Perspektive auf einen finalen Standort hat die Schulgemeinde bis heute nicht. Auch die Antwort auf die Anfrage V 727 steht immer noch aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6947 Auskunftsersuchen vom 27.11.2020, V 1864 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2476 Auskunftsersuchen vom 14.07.2023, V 727 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Juliusstraße mehr Platz für Lieferdienste und Fahrräder, Falschparken verhindern

19.02.2024 · Aktualisiert: 24.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5125 entstanden aus Vorlage: OF 793/2 vom 05.11.2023 Betreff: Juliusstraße mehr Platz für Lieferdienste und Fahrräder, Falschparken verhindern Der Magistrat wird gebeten, an der Juliusstraße/Ecke Leipziger Straße das illegale Parken im Kreuzungsbereich zu verhindern und in diesem Bereich Fahrradbügel sowie notwendige Poller zu installieren. Begründung: Im Kreuzungsbereich der Juliusstraße und der Leipziger Straße wird sehr häufig vor der Hausnummer Juliusstraße 2 illegal geparkt. Dieser Zustand behindert die Sicht in die Juliusstraße. Fahrzeuge, die von rechts kommen, können dabei übersehen werden. Auch die Querung der Juliusstraße von zu Fuß Gehenden kann beeinträchtigt sein, wenn die Sicht versperrt ist. Leipziger Straße/Ecke Juliusstraße: Fahrradbügel/Poller gegen illegales Parken installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1254 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1997 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1020 Beratung im Ortsbeirat: 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nichtaufstellen der Bänke an der Landgrafenstraße 15/Ecke Leipziger Straße 11

22.01.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5019 entstanden aus Vorlage: OF 805/2 vom 30.11.2023 Betreff: Nichtaufstellen der Bänke an der Landgrafenstraße 15/Ecke Leipziger Straße 11 Vorgang: OM 4494/23 OBR 2; ST 2361/23 Der Magistrat wird gebeten, die entfernten Sitzbänke im Hinterhof Landgrafenstraße 15/Ecke Leipziger Straße 11 entgegen der Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4494, vorerst nicht wieder aufzustellen und eine Saison, also den Sommer 2024 über, zu beobachten, wie sich die Lage nunmehr entwickelt. Begründung: Betroffene Anwohnerinnen und Anwohner haben in einem Ortstermin unter Anwesenheit des zuständigen Grünflächenamtes, der Polizei und einige Ortsbeiräte überzeugend dargestellt, dass sich die Situation seit der Demontage deutlich verbessert habe. Die Kita kann den Platz, wovon sie bereits jetzt Gebrauch macht, mit Klappmöbeln nutzen, die sie in ihren Räumlichkeiten und zum freien Spiel nutzen. Schließlich wird diese Anregung unter Verweis auf drohende Kosten zulasten des Ortsbeiratsbudgets gestellt, die entstehen würden, sofern nach dem Aufstellen der Bänke diese erneut entfernt werden müssten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4494 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2361 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 616 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auftragsrückstände ausführen

22.01.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5022 entstanden aus Vorlage: OF 815/2 vom 29.12.2023 Betreff: Auftragsrückstände ausführen Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass die unten aufgeführten Stellungnahmen zu den genannten Anregungen vordringlich ausgeführt werden und dem Ortsbeirat über deren Werdegang berichtet wird; 2. die ausführende Verwaltungsebene, wie z. B. zuständige Dezernate und ausführende Bauhöfe, zukünftig angewiesen wird, bei einer Zeitüberschreitung der geplanten Ausführung, den Ortsbeirat durch eine aktualisierte Stellungnahme über die Verzögerung zu informieren. OM Datum Sitzung ST Datum ST Ausführung geplant Ort 463 05.07.2021 2115 29.11.2021 Wird entsprochen, wann? Große Seestraße und Kurfürstenstraße 813 13.09.2021 229 31.01.2022 Quartal 2 2022 Markgrafenstraße 1615 14.02.2022 132 13.01.2023 Nicht genannt Hersfelder Straße und Schönhofstraße 1614 14.02.2022 1300 03.06.2022 Quartal 4 2022 Diemelstraße 2255 30.05.2022 847 03.04.2023 Quartal 2 2023 Salvador-Allende-Straße 2256 30.05.2022 2092 16.09.2022 Wird entsprochen, wann? Kuhwaldstraße/Ohmstraße/ Kreuznacher Straße 2737 12.09.2022 43 09.01.2023 Quartal 2/3 2023 Wurmbachstraße/Am Weingarten 2740 12.09.2022 44 09.01.2023 Quartal 2/3 2023 Grempstraße und Metzstraße 2939 10.10.2022 329 27.01.2023 Quartal 2 2023 Große Seestraße 3720 20.03.2023 1487 10.07.2023 Quartal 3/4 2023 Knotenpunkt Siesmayerstraße/ Bockenheimer Landstraße Begründung: Es ist nicht immer leicht, den Werdegang einer Ortsbeiratsanregung bis zur Stellungnahme und deren Ausführung zu verfolgen, das musste ein Ortsbeiratsmitglied bei einer zufälligen Recherche in PARLIS zu einigen Anträgen feststellen. Am Beispiel der oben aufgeführten Anregungen an den Magistrat (OM) und der dazu gehörenden Stellungnahmen sind Stand Ende Dezember 2023 bislang keine Informationen bekannt, ob die in der Stellungnahme genannten Arbeiten ausgeführt wurden. Die ältesten Anregungen der Liste stammen aus dem Jahr 2021. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1085 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5693 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünanlage Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße - Aneignen statt Abwerten

22.01.2024 · Aktualisiert: 18.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5018 entstanden aus Vorlage: OF 791/2 vom 19.11.2023 Betreff: Grünanlage Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße - Aneignen statt Abwerten Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, inwieweit der Bereich zwischen Kindergarten und Spielplatz in der Grünanlage Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße attraktiver gestaltet, die Aufenthaltsqualität verbessert und damit eine diverse Nutzung durch vielfältigere Bevölkerungsgruppen unterstützt werden kann. Es soll u. a. geprüft werden, 1. ob eine Entsiegelung der Fläche des "kleinen Rondells" direkt gegenüber des Eingangs zum Kindergarten möglich ist und hier beispielsweise ein - durch die Nachbarschaft betriebener - Stadtgarten entstehen kann; 2. falls dies nicht geht, ggf. Hochbeete aufgestellt und bepflanzt werden können; 3. neben Sitzgelegenheiten ggf. auch Tische oder Ähnliches installiert werden können; 4. inwiefern eine finanzielle oder materielle Unterstützung durch den Magistrat erwartet werden kann; 5. wie auch die Bereiche zwischen den Bäumen so (baulich/gestalterisch) einbezogen werden können, dass diese weniger als Toilettenersatz genutzt werden; 6. ob die Möglichkeit besteht, eine Toilette in der Grünfläche oder in der nahen Umgebung zu installieren; 7. ob die Möglichkeit besteht, ggf. durch Überdachung die Sitzgelegenheiten vor Taubenkot zu schützen. Begründung: Nachdem im Sommer dieses Jahres die Bänke im oben genannten "kleinen Rondell" entfernt und - trotz Beschluss des Ortsbeirats - noch nicht wieder installiert wurden, ist der Platz aktuell kaum nutzbar. Es soll geprüft werden, ob der Platz so umgestaltet werden kann, dass eine attraktive gemeinschaftliche Nutzung möglich wird. Hier kann z. B. auch der Kindergarten angefragt werden, ob er bspw. im Rahmen eines Nachbarschaftsgartens oder auch einiger Hochbeete gemeinsam mit den Kindern einen Teil der Bepflanzung und Pflege übernehmen möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1234 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erhalt wichtiger Denkmäler - Zukunft des Delkeskampschen Hauses

07.01.2024 · Aktualisiert: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2024, OF 830/2 Betreff: Erhalt wichtiger Denkmäler - Zukunft des Delkeskampschen Hauses Vorgang: V 1165/19 OBR 2; ST 1119/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie und wann das Delkeskamp`sche Haus, Leipziger Straße 9, renoviert und einer Nutzung zugeführt werden kann. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, um Ausführungen hinsichtlich des Zustands der Gebäudes. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, zu vermeiden, dass das Gebäude aufgrund nicht erfolgter Sanierung eines Tages als nicht mehr erhaltenswert eingestuft wird. Begründung: Der Ortsbeirat bedauert es sehr, dass hier ein historisches Gebäude, das Bockenheim prägt, ungenutzt ist und sich vermutlich nach langer Zeit des Leerstands auch in einem nicht renovierten Zustand befindet. Laut ST 1119 aus 2019 ist der Mietvertrag mit dem Verein LICHTER- Filmkultur e.V. zum 31.12.2021 ausgelaufen. Es besteht Informationsbedarf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.02.2019, V 1165 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1119 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 830/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 830/2 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Beteiligung des Vereins Freunde Bockenheims e. V., der Initiative Dondorf und der Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats 2 am Runden Tisch zur Erhaltung der DondorfDruckerei

04.01.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2024, OF 827/2 Betreff: Beteiligung des Vereins Freunde Bockenheims e. V., der Initiative Dondorf und der Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats 2 am Runden Tisch zur Erhaltung der Dondorf-Druckerei Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistat soll bei der Durchführunmg des Runden Tisches zur Erhaltung der Dondorf Druckerei in der Sophienstraße 1 neben den Beteiligten - Land Hessen, Goethe Universität, Max-Planck-Intitut und der Stadt Frankfurt - zumindest VertreterInnen des stadtteilhistorichen Vereins "Freunde Bockenheims" einladen, dieser ist schon seit mehr als 15 Jahren mit der Geschichte der Dondorf Druckerei und deren Erhalt beschäftigt, sowie VertreterInnen des Ortsbeirats 2 einbeziehen Begründung: Nach den Einsprüchen von Initiativen und dem Ortsbeirat 2 gegen den Abriss des Gebäudes den und den Vorschlägen der weiteren Nutzung, sowie nach der 2-maligen Besetzung der Dondorf Druckerei hat der Planungsdezernent der Stadt Frankfurt zu einem Runden Tisch eingeladen mit dem Ziel, über die Zukunft des Gebäudes zu verhandeln. An diesem Runden Tisch sollen nach dem Vorschlag des Dezernenten ausschließlich die Goethe Universität, Vertreter des Landes Hessen, Vertreter des Max-Planck Gesellschaft und das Planungsdezernat teilnehmen. Dies ist kein demokratisches Verfahrenn wenn die Verhandlungen ohne Einbeziehung und Infor-mation der Öffentlichkeit hinter verschlossenen Türen geführt werden Zu einem demokratisch geführten Runden Tisch müssen zumindest die Initiativen eingeladen werden, die sich seit mehr als 15 Jahren für die Erhaltung der Dondorf Druckerei einsetzen, wie die Initiative Dondorf, sowie der stadtteilhistorische Verein Freunde Bockenheims, die bereits vor mehreren Jahren durch eine Ausstellung zum Erhalt der Druckerei aufmeksam gemacht haben. Ausserdem gehören zu einem demokratischen Runden Tisch auch Vertreter der Ortsbeirats 2. Wie will das Planungsdezernat für ein transparentes Verfahren werben, wenn die wichtigsten Initiativen die sich seit über 15 Jahren für den Erhalt der Dondorf Druckerei einsetzen und der Ortsbeirat 2 vom Runden Tisch ausgeschlossen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 827/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 827/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung) 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 827/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Entlastung des Wohngebiets rund um die Wildunger Straße/Falkstraße vom LkwVerkehr

17.11.2023 · Aktualisiert: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2023, OF 796/2 Betreff: Entlastung des Wohngebiets rund um die Wildunger Straße/Falkstraße vom Lkw-Verkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und an den Ortsbeirat zu berichten, welche Maßnahmen in Betracht kommen, um im Bereich Wildunger Str./ Falkstr. den LKW-Verkehr mitten im Wohngebiet auf LKWs, welche die sich dort befindenden Geschäfte beliefern, zu begrenzen. Begründung: Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern In den letzten Jahren ist der LKW-Verkehr rund um die Wildunger Str./ Falkstr.stark gestiegen, obwohl es sich primär um ein Wohngebiet handelt. Dabei handelt sich häufig um LKWs, die z.B. Geschäfte der Leipziger Str. beliefern, aber, um die Ampelschaltungen auf dem Weg zur Leipziger Str. zu vermeiden, vorzugsweise über die Wildunger Str./ Falkstr. fahren. Hierdurch werden die Anwohnerinnen und Anwohner unnötig durch Lärm und Verkehrsemissionen belastet, häufig schon in den frühen Morgenstunden. Diese Belastung sollte durch eine geschicktere Verkehrsführung vermieden werden, so dass die LKWs nicht den Weg durchs Wohngebiet wählen. Mit Blick auf die Gesundheit der dort wohnenden Anwohnerinnen und Anwohner und das Bedürfnis nach Ruhe im Wohngebiet bittet der Ortsbeirat den Magistrat, Lösungsvorschläge zu entwickeln, wie das Wohngebiet vom LKW-Verkehr entlastet werden kann (bzw. auf LKWs begrenzt wird, welche die dort vorhandenen Geschäfte beliefern). Anlage: Fotos Wildungerstr./ Falkstr. (die Fotografin ist der Antragstellerin namentlich bekannt) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 796/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 796/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 796/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Falkstraße/Am Weingarten als Pilotprojekt für eine SiGlindeKreuzung anlegen

13.11.2023 · Aktualisiert: 17.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4703 entstanden aus Vorlage: OF 678/2 vom 24.05.2023 Betreff: Falkstraße/Am Weingarten als Pilotprojekt für eine SiGlinde-Kreuzung anlegen Vorgang: OA 274/22 OBR 2; ST 724/23 Der Magistrat wird gebeten, als Pilotprojekt an der Kreuzung Falkstraße/Ecke Am Weingarten eine sogenannte SiGlinde-Kreuzung gemäß der Abbildung in der Begründung anzulegen. Das Pilotprojekt soll folgende Maßnahmen beinhalten: 1. Die Straßenquerungen für zu Fuß Gehende sollen durch geeignete Maßnahmen abgesichert werden, z. B. durch Poller oder Pflanzkübel. 2. Radbügel für Fahrräder und Lastenräder sollen im Anschluss an den Fünf-Meter-Bereich der Kreuzung installiert werden. 3. Im Anschluss an die Fahrradstellplätze sollen Lieferparkplätze/Ladezonen mit entsprechender Markierung bzw. Beschilderung in den abgehenden Straßen ausgewiesen werden. 4. Die für neue Bäume markierten Flächen sollen für eine spätere Bepflanzung oder Baumkübel frei gehalten werden. Die Standorte der beiden Blumenkübel vor der Kita werden gestrichen. 5. Die Kita-Leitung soll bei der Planung miteingebunden werden. 6. Die endgültige Planung wird dem Ortsbeirat bei einer Begehung vorgestellt. Begründung: Der Kfz-Verkehr, insbesondere der ruhende Verkehr, nimmt viel Fläche in Anspruch. Kreuzungsbereiche werden, auch wenn sie als Sperrflächen markiert sind, regelmäßig zugeparkt und/oder von Lieferdiensten als kurzfristige Haltemöglichkeit genutzt. Ein sicheres und komfortables Überqueren der Straße ist dann kaum möglich. Fahrräder werden oft im Gehwegbereich abgestellt und behindern zu Fuß Gehende oder Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zusätzlich. Der Grundsatzbeschluss zu der SiGlinde-Kreuzung aus dem vergangenen Jahr sieht verschiedene Umsetzungsschritte hin zu einem Optimum vor. In einem ersten Schritt kann eine kurzfristige Lösung ohne bauliche Umgestaltung vorgenommen werden, der mit dieser Anregung zum Tragen kommen soll. Siehe auch Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 724, zur Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2022, OA 274, zum Thema Grundsatzbeschluss SiGlinde-Kreuzung. Entwurf zum Kreuzungsbereich Falkstraße/Ecke Am Weingarten als SiGlinde-Kreuzung (Quelle: PlanAS Frankfurt am Main mit Anmerkungen) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 07.11.2022, OA 274 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 724 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 552 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1890 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rückbau Ausweichstandort Kita und Neugestaltung des Kurfürstenplatzes

13.11.2023 · Aktualisiert: 10.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4718 entstanden aus Vorlage: OF 757/2 vom 26.09.2023 Betreff: Rückbau Ausweichstandort Kita und Neugestaltung des Kurfürstenplatzes Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die zeitliche Planung bezüglich der Neugestaltung des Kurfürstenplatzes zu unterrichten und eventuelle Verzögerungen mitzuteilen. Begründung: Nach Auskunft der Ämter verzögere sich die Baustelle am Kurfürstenplatz. Hierbei handelt es sich um einen hochfrequentierten Platz im Stadtteil Bockenheim. Der zentral angelegte Weg stellt für Fußgänger (und mitunter auch Radfahrer) die zentrale Verbindung von der Leipziger Straße zum Westbahnhof dar. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Platz länger als unbedingt erforderlich gesperrt bleibt. Ein Ortsbeiratsmitglied hat an einem spätsommerlichen Abend sogar schon Kinder gesehen, die die Baustelle als Spielplatz entdeckt haben. Eine zu bedauernde Nebenerscheinung ist es, dass die Wiesen zunehmend zu Trampelpfaden werden und daher nicht mehr so einladend scheinen. Es erscheint fragwürdig, warum die Sperrgitter am Weg dann nicht auch soweit entfernt werden können, dass wenigstens der Weg wieder nutzbar wird. Aufgrund der zentralen Lage des Platzes sprechen vermehrt Bürger ein Ortsbeiratsmitglied auf den Fortgang an, es besteht allgemeiner Informationsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 651 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 65-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung Toilettenkonzept

16.10.2023 · Aktualisiert: 10.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4645 entstanden aus Vorlage: OF 745/2 vom 25.09.2023 Betreff: Vorstellung Toilettenkonzept Vorgang: M 174/22 Der Magistrat wird gebeten, Baudezernentin Sylvia Weber bzw. eine Vertreterin/einen Vertreter des ABI (Amt für Bau und Immobilien) in eine der nächsten Sitzungen des Ortsbeirats 2 einzuladen, um das Toilettenkonzept ( M 174 ) vorzustellen und dieses mit dem Gremium und den Bürgerinnen und Bürgern zu besprechen. Hierbei ist darzulegen, inwieweit das Angebot öffentlicher Toiletten im Ortsbezirk ausgebaut werden kann. Dazu gehören auch die Errichtung von bewirtschafteten Kiosktoiletten, mobilen Toiletten sowie Vertragstoiletten in gastronomischen Einrichtungen. Als mögliche Standorte sollen in einem ersten Schritt: 1. das Kiosk an der Rollschuhbahn, Zeppelinalle/Ecke Franz-Rücker-Allee, 2. der Kurfürstenplatz (beide Bockenheim) sowie 3. der Odina-Bott-Platz und 4. der Westendplatz (beide Westend) geprüft werden. Weitere mögliche Standorte sind vom Ortsbeirat zu ergänzen, möglicherweise bietet sich auch eine Ortsbegehung an. Begründung: Der Ortsbezirk 2 ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Einzelne wichtige Bestandteile städtischer Infrastruktur sind jedoch nicht mitgewachsen. Dazu gehört auch das Angebot an öffentlich zugänglichen Toiletten. In der umfangreichen Vorlage M 174 vom 04.11.2022, "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main", ist der Ortsbezirk 2 mit nur einem sehr unkonkreten Prüfauftrag auf der Leipziger Straße bedacht. Leider beruht die dem Ergebnisbericht zugrunde liegende Bedarfserhebung auf dem Jahr 2017. Die heute bestehenden tatsächlichen Bedarfe wurden daher nicht ausreichend berücksichtigt. Eine Ausweitung des öffentlich zugänglichen Toilettenraums ist für den Ortsbezirk 2 dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 652 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-22

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradanbindung des Westbahnhofs

23.09.2023 · Aktualisiert: 01.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2023, OF 761/2 Betreff: Fahrradanbindung des Westbahnhofs Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Auskunft über den Stand der Planungen für die Kreuzung Robert-Mayer Straße/Hamburger Allee/Voltastraße/Emser Straße zu erteilen, 2. Auskunft über den Stand der Planungen für die Kurfürstenstraße zu erteilen und 3. in Verbindung mit den oben genannten Punkten Auskunft darüber zu erteilen, wie Radfahrer unter Einhaltung der StVO aus Richtung Norden/Osten den Westbahnhof per Fahrrad erreichen können. Begründung: Dass der Westbahnhof nun endlich umgebaut und auch mobilitätseingeschränkten Menschen zugänglich gemacht werden soll, begrüßt die Antragstellerin sehr. Dass aber Bahnhöfe umgebaut werden, ohne dass entsprechende Zufahrten geklärt sind, ist nicht förderlich für das Ansinnen, Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen. Nur ein attraktiver ÖPNV kann Menschen zum Umstieg bewegen. Es ist weder aus Richtung Hamburger Allee noch aus Richtung Leipziger Straße eindeutig, wie der Radverkehr sich in Richtung Westbahnhof verhalten sollte. Es ist zu beachten, dass die Kurfürstenstraße aufgrund der verlegten Schienen ungeeignet als Hauptachse für Radfahrer erscheint. Radabstellanlagen, wie in der Vergangenheit durch den Ortsbeirat gefordert und auch genehmigt alleine reichen nicht aus, um das Radfahren tatsächlich attraktiv zu machen. Schließlich trägt eine eindeutige und direkte Radverkehrsanbindung auch zur Sicherheit der Fußgänger bei, die derzeit auf zahlreichen Fußwegen von illegal verkehrenden Radfahrern gefährdet und gestört werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO II, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 775 2023 Die Vorlage OF 761/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit an der Leipziger Straße 11/Ecke Landgrafenstraße stärken

18.09.2023 · Aktualisiert: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4493 entstanden aus Vorlage: OF 653/2 vom 03.04.2023 Betreff: Sicherheit an der Leipziger Straße 11/Ecke Landgrafenstraße stärken Der Magistrat wird gebeten, mehr polizeiliche Kontrollen rund um die Leipziger Straße 11/Ecke Landgrafenstraße durchzuführen und kurzfristig einen Lagebericht zur aktuellen Situation insbesondere in Rücksprache mit dem Schutzmann vor Ort in Bockenheim, dem sich dort befindlichen Kinderspielladen Spielraum im Stadtteil e. V., dem Grünflächenamt, dem Jugendzentrum Lichtblick und dem Stadtteilbüro zu erstellen und an den Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Die Gegend rund um die Grünanlage Leipziger Straße 11/Ecke Landgrafenstraße kristallisiert sich laut Mitteilung des Grünflächenamts in der vom Ortsvorsteher am 27. März 2023 weitergeleiteten E-Mail als Umschlageplatz für diverse Rauschmittel. Es besteht ein Informationsbedürfnis des Ortsbeirats als Grundlage für weitere Maßnahmen, wobei zur Feststellung der Situation der Schutzmann vor Ort, das Grünflächenamt, der angrenzende Kinderspielladen Spielraum im Stadtteil e. V. an der Leipziger Straße 13A und der angrenzende Kindergarten einbezogen werden sollten. Auch der Schutzmann vor Ort in Bockenheim, mit dem ein Mitglied des Ortsbeirates am 3. April 2023 telefonierte, hält es für sinnvoll, die Situation vor Ort erst aufzuklären, bevor ggf. weitere Maßnahmen getroffen werden. Die Sache ist aufgrund des angrenzenden Wohngebiets eilig. Der Magistrat wird gebeten, diesen Bericht mit Priorität erstellen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4494 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 121 Aktenzeichen: 32-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bänke im Hinterhof Leipziger Straße 11/Ecke Landgrafenstraße wieder aufstellen

18.09.2023 · Aktualisiert: 23.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4494 entstanden aus Vorlage: OF 740/2 vom 08.09.2023 Betreff: Bänke im Hinterhof Leipziger Straße 11/Ecke Landgrafenstraße wieder aufstellen Vorgang: OM 4493/23 OBR 2 Der Magistrat wird beauftragt, die aktuell demontierten Bänke vor der Kindertagesstätte in oben genanntem Hinterhof umgehend wieder aufzustellen. Zudem soll der Ortsbeirat darüber in Kenntnis gesetzt werden, wie es letztlich zu der Entscheidung kam, die Bänke zu demontieren, ohne (wie in der E-Mail vom 27.03.20 23 vorausgesetzt) die Zustimmung des Ortsbeirats abzuwarten. Begründung: In einer E-Mail einer Mitarbeiterin des Grünflächenamtes, die den Mitgliedern des Ortsbeirats 2 am 27.03.23 durch den Ortsvorsteher weitergeleitet wurde, wird davon berichtet, dass sich Anwohnende der o. g. Grünanlage bei der Polizei vermehrt beschwert und um mehr Kontrollen gebeten hätten, da sich "ein Umschlagplatz für diverse Rauschmittel" herauskristallisiere. Das Grünflächenamt schlug als kurzfristige Maßnahme vor, die dort befindlichen Bankstandorte (drei Stück) zu entfernen, bat jedoch ausdrücklich um Freigabe durch den Ortsbeirat. Im darauf folgenden E-Mailverkehr sprachen sich Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Fraktionen gegen eine Demontage aus. Auch die Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4493, fordert zunächst einen Lagebericht sowie den Einbezug der angrenzenden Einrichtungen. Nach mehrfacher Rücksprache mit der Kindertagesstätte (Spielraum im Stadtteil) kann zudem berichtet werden, dass diese zwar eine vermehrte Nutzung der anliegenden Plätze bemerkt, jedoch keinerlei Bedrohung erlebt habe oder entsprechenden Handlungsbedarf sähen. Zudem erscheint die Maßnahme nicht zielführend, zumal die Menschen, die nun keine Bänke mehr vorfinden, die dahinter befindlichen Steine als Sitzgelegenheit nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4493 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2361 Antrag vom 30.11.2023, OF 805/2 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5019 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zurückweisung der Stellungnahme vom 06.03.2023, ST 623

18.09.2023 · Aktualisiert: 17.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4497 entstanden aus Vorlage: OF 663/2 vom 16.04.2023 Betreff: Zurückweisung der Stellungnahme vom 06.03.2023, ST 623 Vorgang: OM 2751/22 OBR 2; ST 623/23 Die Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 623, wird zurückgewiesen. Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats, dem Seniorenbeauftragten für Bockenheim sowie Vertreterinnen und Vertretern der Frankfurter Behinderten ArbeitsGemeinschaft (FBAG) zu organisieren, um Lösungen für bestehende Zugangsbarrieren zu ermitteln. Begründung: Nach Aussagen der FBAG sind die Toilettenanlagen in den U-Bahn-Stationen "Leipziger Straße" und "Bockenheimer Warte" weiterhin nicht barrierefrei erreich- und nutzbar. In beiden Stationen sind die Toilettenanlagen nicht über Aufzüge, sondern lediglich über Roll- und Steintreppen - und entsprechend nicht barrierefrei - zu erreichen. In einem Ortstermin sollen die tatsächlichen Barrieren aufgezeigt und im Nachgang beseitigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2751 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 623 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1950 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bitte einen Zebrastreifen am Anfang der Leipziger Straße umsetzen

18.09.2023 · Aktualisiert: 17.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4501 entstanden aus Vorlage: OF 677/2 vom 26.05.2023 Betreff: Bitte einen Zebrastreifen am Anfang der Leipziger Straße umsetzen Vorgang: V 353/22 OBR 2; ST 2043/22; OM 2733/22 OBR 2; ST 41/23 1. Der Magistrat wird gebeten, auf Höhe der Leipziger Straße/Ecke Clemensstraße (Höhe Sanitätshaus Raab) einen Zebrastreifen zur Schulwegsicherung umzusetzen. 2. Die Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 41, zur Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2733, "Fußgängerfreundlichkeit für die Leipziger Straße durch mehr Zebrastreifen", wird zurückgewiesen. Soweit der Magistrat in seiner Stellungnahme meint, weitere Zebrastreifen seien auf der Leipziger Straße nicht notwendig, da diese komplett innerhalb einer Tempo-30-Zone liegen und daher gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) dort in der Regel entbehrlich seien, berücksichtigt der Magistrat nicht adäquat das sehr hohe Verkehrsaufkommen von Fuß-, Rad- und Pkw-Verkehr sowie das häufige Queren der Fahrbahn durch den Fußverkehr auf der Leipziger Straße als Einkaufsstraße des Stadtteils. Der allgemeine Fußverkehr sollte auch im ersten Drittel der Leipziger Straße durch Fußgängerüberwege an verschiedenen weiteren Stellen geschützt werden, was auf der Leipziger Straße nicht ausschließlich auf Gründe der Schulwegsicherung beschränkt werden kann. 3. Der Magistrat wird daher Bezug nehmend auf seine Stellungnahme vom 09.01.2023, ST 41, gebeten, nochmals zu den unter Ziffer 2. angesprochenen Aspekten Stellung zu nehmen. Begründung: Zu Ziffer 1.: Im Schulwegeplan für die neue Grundschule Bockenheim wird in der Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2043, an der bezeichneten Stelle ein Übergang des Schulweges beschrieben. Ein Fußgängerübergang fehlt an der Stelle. Die Voraussetzungen eines Fußgängerüberwegs dürften daher aus Sicht des Magistrats gegeben sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.03.2022, V 353 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2043 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2733 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 41 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 551 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1889 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-40

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trinkwasserbrunnen in Bockenheim

18.09.2023 · Aktualisiert: 04.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4505 entstanden aus Vorlage: OF 684/2 vom 23.05.2023 Betreff: Trinkwasserbrunnen in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, bei der Mainova anzuregen, baldmöglichst an mindestens drei Standorten in Bockenheim frisches Trinkwasser durch öffentliche Trinkwasserbrunnen zur Verfügung zu stellen. Diese Standorte könnten sein: - Standort auf dem künftigen Kulturcampus, der nicht von künftigen Bauarbeiten betroffen sein wird (z. B. Nähe Studierendenhaus/Offenes Haus der Kulturen); - Standort Carlo-Schmid-Platz (Nähe Bockenheimer Depot); - Standort Ecke westliche Leipziger Straße/Basaltstraße/Friesengasse (Tibet-Restaurant), da dort bereits ein alter Brunnen existiert. Mögliche weitere oder alternative Standortvorschläge sollten gern geprüft werden. Begründung: Aufgrund der Aufheizung der Innenstädte gibt es zahlreiche Empfehlungen, mit Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum für gelegentliche Abkühlung zu sorgen (u. a. BMUV dazu: https://www.bmuv.de/pressemitteilung/staedte-und-gemeinden-muessen-trinkwasser-i m-oeffentlichen-raum-kostenlos-bereitstellen). Die Mainova ist in der jüngeren Zeit diesbezüglich bereits in der Innenstadt aktiv (https://www.mainova.de/de/ihre-mainova/presse-und-politik/pressemitteilungen/20 22/neue-trinkbrunnen-bereichern-die-innenstadt-91790). Die Geschäfts- und Aufenthaltsbereiche der Stadtteile sollten hier ebenfalls berücksichtigt werden. Hinsichtlich eines Trinkwasserbrunnens auf dem künftigen Kulturcampus kommt die Anregung von den Aktiven des Offenen Hauses der Kulturen. Von einem Trinkwasserbrunnen könnten auch hier Bedürftige profitieren, die z .B. bei der AdA-Kantine mit Essen versorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1918 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend

18.09.2023 · Aktualisiert: 17.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4508 entstanden aus Vorlage: OF 712/2 vom 31.08.2023 Betreff: Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend Vorgang: EA 131/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. unter Hinweis auf die Etatanregung vom 21.03.2022, E 131, an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine sog. Müllgarage aufzustellen: a) Jordanstraße 8/Ecke Kiesstraße 28; b) Rohmerplatz, vor Greifstraße Nr. 12; c) Leipziger Straße/Ecke Markgrafenstraße, seitlich vor U-Bahn-Eingang; d) Leipziger Straße/Ecke Am Weingarten, seitlich vor U-Bahn-Eingang; e) Leipziger Straße, Platz vor Oxfam; f) Hessenplatz, Umgebung Kinderspielplatz; g) Kirchplatz/Ecke Grempstraße, seitlich vor U-Bahn-Eingang; h) Rothschildpark, Umgebung Opernturm; i) Grüneburgpark, Platz unterhalb Rothschild-Denkmal; j) Grüneburgpark, angrenzende Wiese Rothschild-Denkmal; k) Grüneburgpark, Sitzplatz oberhalb Park-Café; 2. an folgenden Standorten zusätzliche krähensichere Abfallbehälter zu installieren: a) Bockenheimer Warte, Verdichtung mit kleineren Abfalleimern; b) Homburger Straße/Ecke Robert-Mayer-Straße 40, kleiner Abfalleimer zwischen Holzbänken; c) Odina-Bott-Platz, zwischen Bänken, nahe U-Bahn-Ausgang Richtung Freiherr-vom-Stein-Straße; d) Feldbergstraße/Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße, vor der Bäckerei; e) Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Feldbergstraße; f) Kreuzung Grüneburgweg/Oberlindau, vor ehemaliger Filiale der Deutschen Bank; g) Grüneburgweg, Höhe ARAL-Tankstelle, Umgebung Glascontainer; 3. alle Bestandsbehälter auf dem Kurfürstenplatz, die noch nicht krähensicher sind, mit einem Krähenschutz zu versehen; 4. zu prüfen und zu berichten, ob dem Ortsbeirat 2 nach Umsetzung der genannten Maßnahmen noch Restmittel aus der Etatanregung EA 131 zur Verfügung stehen und falls ja, in welcher Höhe. Begründung: Die genannten Standorte wurden im Rahmen von Ortsbegehungen am 27.06.2023 und am 29.06.2023 im Austausch mit einem Vertreter der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ermittelt. Die Protokolle, inkl. Fotos zu den Standorten, können auf Anfrage vom Ortsbeirat zur Verfügung gestellt werden. Der FES liegen diese bereits vor. Zur Finanzierung zusätzlicher Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt zusätzlich 54.000 Euro eingestellt (EA 131). Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Die Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 38 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1697 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Hinweis: Es dient zur Kenntnis, dass die Anregung durch die Vorlage OM 4652 zurückgezogen wurde!

10.07.2023 · Aktualisiert: 23.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4337 entstanden aus Vorlage: OF 667/2 vom 24.04.2023 Betreff: Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Hinweis: Es dient zur Kenntnis, dass die Anregung durch die Vorlage OM 4652 zurückgezogen wurde! Der Magistrat wird gebeten, nach dem Vorfall vom 30. März, unverzüglich die folgenden Maßnahmen für die Schloßstraße auf den Weg zu bringen, um die dortige Gefahrensituation zu beseitigen: 1. Der ruhende Verkehr soll auf beiden Seiten der Schloßstraße (bis auf Lieferzonen) zugunsten eines baulich getrennten und durchgängig rot markierten Radweges aufgegeben werden. 2. Um den Wegfall dieser Parkplätze zu kompensieren, sollen Parkplätze auf der Breitenbachbrücke geschaffen werden. Nach Einschätzungen von städtischer Seite können zwischen 110 bis 140 Parkplätze eingerichtet werden. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, auf den Betreiber des Parkplatzes am Westbahnhof (Contipark, 90 Stellplätze) sowie auf die Ansprechperson des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße zuzugehen und diese zu bitten, reduzierte Dauerparktarife für Anwohnerinnen und Anwohner der Schloßstraße anzubieten. 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen in den Seitenstraßen der Schloßstraße auf den Stellplätzen, welche der Schloßstraße am nächsten sind, ausreichend Behindertenparkplätze geschaffen werden. Es handelt sich um folgende Seitenstraßen: Rödelheimer Straße (beidseitig der Schloßstraße), Hersfelder Straße, Friesengasse, Kaufunger Straße, Mühlgasse, Ederstraße, Kurfürstenplatz, Kurfürstenstraße und Adalbertstraße. Der Magistrat wird gebeten, den Bedarf und die geeigneten Stellen zu ermitteln und die Umsetzung zu veranlassen. 5. Diese Maßnahmen sollen bis zu dem geplanten Umbau (2025) der Schloßstraße bestehen bleiben, bis dann der Großteil der hier weggefallenen Parkplätze wieder eingerichtet werden kann. Begründung: Nach dem Vorfall vom 30. März, bei dem ein Fahrradfahrer von einem Autofahrer absichtlich überfahren wurde, ist es an der Zeit, die Sicherheit der Fahrradfahrenden zu verbessern. Dies mag vielleicht ein Einzelfall gewesen sein, aber insgesamt hat sich die Situation der Fahrradfahrenden nicht wesentlich verbessert, sie werden nach wie vor von Pkw-Nutzerinnen und -nutzern massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Fahrradfahrenden durch Pkw-Nutzerinnen und -Nutzer und dadurch zu gefährlichen Situationen. Wie von Fahrradfahrenden zu hören ist, wird die Schloßstraße deshalb gemieden. Zu Punkt 1. Die in diesem Antrag vorgeschlagene Maßnahme kann nach Einschätzung der Stadt binnen eines Jahres umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um die Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr". Diese Variante wurde dem Magistrat und dem Ortsbeirat in der Vergangenheit bereits vorgestellt und war zu der Zeit auch die vom Magistrat präferierte Variante. Zu Punkt 2. Nach Einschätzungen der städtischen Seite können auf der Breitenbachbrücke Parkplätze geschaffen werden. Auf der Breitenbachbrücke können, nach Einschätzung der Stadt, etwa in dem Umfang neue Parkplätze entstehen, wie durch die in Punkt 1. vorgeschlagene Maßnahme entfallen würden (etwa 140 Stück, mindestens jedoch 110 Stück). Zu Punkt 3. Am Westbahnhof betreibt die Contipark einen zahlungspflichtigen Parkplatz, welcher über 90 Stellplätze verfügt. Dort können Monatsparkkarten für 65 Euro im Monat erworben werden. Die Auslastung des Parkplatzes wird von der Contipark nicht ermittelt. Stichprobenhafte Zählungen einzelner Ortsbeiratsmitglieder ergaben eine Auslastung von zwischen zehn und 20 Stellplätzen (d. h. 70 bis 80 freie Stellplätze). Um diese nahe gelegene Ausweichparkmöglichkeit für Anwohnerinnen und Anwohner noch attraktiver zu machen, soll die Contipark gebeten werden, reduzierte Dauerparktarife für Anwohnerinnen und Anwohner anzubieten. Dieselbe Bitte soll auch an die Ansprechpartner des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße gerichtet werden, welches nach Aussage einer Anwohnerin ebenfalls nur sehr schwach ausgelastet ist. Zu Punkt 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen wie beschrieben Behindertenparkplätze in sämtlichen Seitenstraßen der Schloßstraße geschaffen werden. Da die Schloßstraße über viele Seitenstraßen verfügt, hat diese Maßnahme das Potenzial, die Wegstrecke für mobilitätseingeschränkte Personen von ihrer Wohnung bis zu ihrem Pkw sogar zu verkürzen: Mit der Maßnahme stehen verlässlich freie Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen an vielen Stellen der Schloßstraße zur Verfügung. Ohne die Maßnahme ist es realistisch betrachtet aktuell nicht gesichert, dass mobilitätseingeschränkte Personen tatsächlich immer einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.09.2023, OF 739/2 Antrag vom 29.09.2023, OF 763/2 Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4652 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bau einer Rampe für einen barrierefreien Zugang anlässlich des Umbaus des Westbahnhofs

21.04.2023 · Aktualisiert: 24.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2023, OF 636/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bau einer Rampe für einen barrierefreien Zugang anlässlich des Umbaus des Westbahnhofs Stadtverordnetenversammlungrat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Es werden Mittel in Höhe von 50.000.-€ in den Haushalt eingestellt, um denUmbau des Westbahnhofs wird ein barrierefreier Zugang von der Kasseler Straße zur Solmsstraße geschaffen. Die Rampe soll, wie im Papier des ADFC vorgeschlagen, mit einer Steigung von 5,2 % erstellt werden (Variante 3). Die Stadt Frankfurt soll der Bahn die für den Bau notwendigen Grundstücke zur Verfügung stellen, soweit sie sich in ihrem Eigentum befinden Begründung: Der Durchgang unter dem Westbahnhof ist ein wichtiger Verbindungsweg zwischen Bockenheim- Süd und der Leipziger Straße mit ihren Einkaufsmöglichkeiten. Ein regulärer barrierefreier Zugang kann nur - wie in Rödelheim geschehen - durch den Bau einer Rampe geschaffen werden. Der vorgesehene Aufzug ist allein nicht ausreichend, da mit häufigeren Ausfällen ggf. auch durch Vandalismus gerechnet werden kann. Ein Ausfall des Aufzugs bedeutet für mobilitätseingeschränkte Personen - Eltern mit Kinderwagen, Radfahrer etc.- den Umweg über die Voltastraße nehmen zu müssen. Der Bau einer Rampe ist daher erforderlich (s. Papier des ADFC vom 17.02.2020). Anlage 1 (ca. 440 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 179 2023 Die Vorlage OF 636/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 4 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE, CDU und SPD (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Entwicklung des Kurfürstenplatzes

17.04.2023 · Aktualisiert: 24.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 648/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Entwicklung des Kurfürstenplatzes Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Haushaltsposten mit einem Volumen von 50.000 € als Planungsmittel für die Neugestaltung des Kurfürstenplatzes bereitzustellen. Begründung: Nachdem im Jahr 2022 die KiTa-Container abgebaut worden sind, ist der Platz frei für eine komplette Neugestaltung. Der Platz liegt zentral an der Achse zwischen Leipziger Straße und Westbahnhof. Er ist gut frequentiert und sollte um das Erscheinungsbild des Stadtteils zu erhalten bzw. zu verbessern angemessen umgestaltet werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 188 2023 Die Vorlage OF 648/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass am Ende des Antragstenors folgender Satz hinzugefügt wird: "Die Gelder sollen auch für eine frühzeitige Bürgerbeteiligung an der Planung genutzt werden." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Illegales Parken Leipziger Straße/Ecke Am Weingarten vor der Volksbank-Filiale verhindern

15.04.2023 · Aktualisiert: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2023, OF 655/2 Betreff: Illegales Parken Leipziger Straße/Ecke Am Weingarten vor der Volksbank-Filiale verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Gehwegnase vor der Filiale der Frankfurter Volksbank in der Leipziger Straße wieder Poller und ggf. auch Fahrradbügel zu installieren, um illegales Parken zu unterbinden. Begründung: Im Zuge der Modernisierung der Volksbank Filiale auf der Leipziger Straße wurden die Litfaßsäule und die Poller auf der Gehwegnase entfernt. Mittlerweile steht die Litfaßsäule, leicht versetzt, wieder auf ihrem Platz. Wegen der noch fehlenden Poller sind zuletzt einige Fahrzeuge aufgefallen, die zum Teil auf der Gehwegnase illegal parkten. Um dies zu unterbinden, müssten die Poller oder ggf. auch Fahrradbügel neu angebracht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 655/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 655/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 655/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 655/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Lokale Gastronomie im Herzen Bockenheims unterstützen

06.04.2023 · Aktualisiert: 24.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2023, OF 650/2 Betreff: Lokale Gastronomie im Herzen Bockenheims unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Poller an der Grempstraße zwischen der Konrad-Broßwitz-Straße vor der Grempstraße 24A beseitigen und als Parkschutz durch Bodenschwellen zu ersetzen, um so das Aufstellen von Tischen für die Außengastronomie dort zu ermöglichen. Begründung: Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, die lokale Gastronomie, die mit erschwerten Bedingungen u.a. aufgrund der gestiegenen Energiepreise und der Inflation zu kämpfen hat, zu unterstützen. Das Ersetzen der Poller in der Grempstraße zwischen der Konrad-Broßwitz-Straße vor der Grempstraße 24A durch flache Bodenschwellen am Bordsteinrand ermöglicht dem angrenzenden Lokal, in dem Bereich, weitere Tische für die Außengastronomie im Frühjahr/ Sommer/ Herbst in den ‚warmen' Jahreszeiten aufzustellen. Die aktuelle Positionierung der Poller verhindert, dass ein ausreichender Platz für einen Durchgang von 1,5m verbleibt, und das Aufstellen weiterer Tische in diesem Bereich, die jedoch sind zur Erhöhung des Umsatzes im angrenzenden Lokal gerade in dem jetzt startenden Frühjahr und während der Sommermonate. Gleichzeitig verhindern die neu anzubringenden flachen Bodenschwellen auch zukünftig ein unerlaubtes Parken. Da das Frühjahr und der Sommer bald starten, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Maßnahme zügig umzusetzen und den Antrag als eilbedürftig zu behandeln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 650/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-Dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend

01.04.2023 · Aktualisiert: 24.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2023, OF 646/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-Dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Zwischen Bockenheim und Westend im südlichen Teil des Niddaparks, z.B. nördlich der dort verlaufenden Bahnlinie und westlich vom Makkabi Tennis & Swash Park, einen Trimm-Dich-Pfad mit einem natürlichen Bodenuntergrund zu gestalten, der von Bockenheim z.B. über die Sophienstr. und Knöterichweg und vom Westend her z.B. über den Grüneburgpark über die Autobahnbrücke erreichbar ist, s.u. Anlage 1 mit Karte und Skizze für eine mögliche Wegführung. Es wird angeregt, dass der Weg die Fitnessanlage Niddatal mit seinen bereits vorhandenen Fitnessgeräten integriert wird, um so die Kosten für Geräte an anderen Fitness-Stationen geringer halten zu können. 2. Entlang des Trimm-Dich-Pfades ca. 10 Fitness-Stationen mit einigen Outdoor-Geräten einzurichten, wobei an ca. 5 Stationen Outdoor-Geräte, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, eingerichtet und die anderen 5 Stationen markiert und beschildert werden könnten mit Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht, um so die Kosten zu reduzieren. 3. Schilder, die durch den Parcours führen und ihn ausweisen, beginnend in Bockenheim und im Westend, anzubringen. 4. Den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs in Ziff. 1 im Frühjahr 2023 nachzusäen und dadurch zu begrünen, siehe Foto 1 in Anlage 2. 5. Bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten und den kleinen Teich nachzubessern bzw. neu anzulegen, s. Foto 2 in Anlage 2. Hierfür soll für die Übernahme der erforderlichen Sach- und Personalkosten bzw. Kosten aufgrund der Beauftragung von Dritten der Haushalt in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen mit 45.000,- Euro aufgestockt werden. Begründung: Anregung von Bewohnern Bockenheims und des Westends Der Niddapark wird von zahlreichen Bewohnern/ Bewohnerinnen, Spaziergängern/ Spaziergängerinnen und anderen Sporttreibenden aus Bockenheim, dem Westend und der ganzen Stadt intensiv zum Joggen und spazieren gehen und für andere Sportarten genutzt. Weite Teile des Wegs sind z.B. als Schotterwege gestaltet und fügen sich bereits heute schön in den Niddapark ein. Einzelne andere Stellen bestehen aus harten Teerwegen und es wird angeregt, diese Stellen des Trimm-Dich-Pfads ebenfalls durch einen natürlichen Bodenuntergrund, z.B. Naturweg oder Schotterweg, zu ersetzen. Dieser ist für Sportreibende und Nutzer/ Nutzerinnen gesünder und trägt damit zur Volksgesundheit der Frankfurter und Frankfurterinnen bei. Zudem wird angeregt, die Aufenthaltsqualität im Niddapark zusätzlich zu steigern, indem entlang des in Ziff. 1 genannten Weges die dortigen Rasenflächen im Frühjahr 2023 nachgesät und begrünt werden. Zudem unterstützt die Aufforstung der vorhandenen Bäume insbesondere in der Nähe der Fitnessanlage Niddapark (Ziff. 5) das Bestreben der Koalition im Römer, Frankfurt klimaneutral zu gestalten. Dabei würde eine Nachbesserung bzw. Neugestaltung des bereits vorhandenen kleinen Teiches bei der Fitnessanlage Niddapark die Attraktivität des Niddaparks und des Trimm-Dich-Pfades zusätzlich erhöhen, s.u. Fotos in Anlage 2. Gerade nach der Pandemie und zur erhöhten Lebensqualität und positiven Freizeitgestaltung sollte der ‚grüneren' und gesünderen Gestaltung der unmittelbaren Lebensbedingungen vor der ‚eigenen Haustüre" ein besonderer Stellenwert auch im Haushalt eingeräumt werden. Dieser vergleichsweise überschaubare finanzielle Aufwand käme der breiten Bevölkerung Bockenheims und des Westends und allen Frankfurtern und Frankfurterinnen zu Gute. Dies leistet einen zusätzlichen Beitrag, die Klimaziele in Frankfurt am Main zu erreichen. Der Trimm-Dich-Pfad wäre aus Bockenheim sehr gut über z.B. die Sophienstraße aber auch die nördlich von der Sophienstraßen gelegenen Straßen und Wege, wie z.B. über die Frauenlobstraße, erreichbar, siehe die Karte in der Anlage 1. Aus dem Westend wäre er ebenfalls sehr gut erreichbar über den bereits vorhandenen Weg vom Grüneburgweg über die Autobahnbrücke entlang der A66. Die Integration des Trimm-Dich-Pfades und seine Anbindung über bereits vorhandene Wege reduzieren die Kosten für dieses Projekt erheblich. Ein typischer Trimm-Dich-Pfad sieht ca. 15 bis 20 Fitness-Stationen vor. Es wird angeregt, den Trimm-Dich-Pfad an der vorhandenen Fitnessanlage Niddatal, die einige Fitnessgeräte hat, vorbeizuführen, und ca. 10 weitere Fitness Stationen mit einem ganzheitlichen Ansatz und Übungen für den ganzen Körper, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, einzurichten. Dabei sollen aus Kostengründen ca. die Hälfte der Fitness-Stationen mit Outdoor-Geräten und die andere Hälfte mit einer Beschilderung für Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht ausgestattet werden. Die Details sollten bei der konkreten Planung festgelegt werden. Die Kosten werden auf ca. Euro 45.000 geschätzt unter folgenden Annahmen: - Ca. 5 Fitness-Stationen sollen mit Outdoor Sportgeräten ausgestattet werden. Die Kosten für die Geräte, den Bodenbelag und die Montagekosten werden auf ca. 2.000 bis 3.500 Euro pro Fitness-Station und damit insgesamt auf ca. 15.000 Euro geschätzt. - Um die Kosten zu reduzieren, wird angeregt, an den anderen 5 Fitness-Stationen keine Outdoor-Sportgeräte, sondern Übungen ohne Geräte, basierend auf dem eigenen Körpergewicht, vorzusehen und diese an Tafeln zu beschreiben. Hierfür werden ca. 5.000 Euro für Schilder für die Kennzeichnung der jeweiligen Station und die Beschreibung der Sportübung geschätzt (d.h. 1.000 Euro pro Station). - Hinzukommen kommen geschätzt ca. weitere 25.000 Euro (i) zur Beschilderung des Trimm-Dich-Pfads, (ii) die Ersetzung des Teerbelags an einzelnen wenigen Stellen mit einem natürlichen Belag, z.B. Naturweg oder Schotterweg (z.B. westlich des Makkabi Tennis & Swash Park), (iii) bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten, und (iv) den kleinen Teich nachzubessern, und dafür den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs im Frühjahr 2022 nachzusäen und zu begrünen. Anlage 1: Karte mit Weg und Stationen Anlage 2: Fotos Anlage 1: Karte mit Verlauf des Trimm-Dich-Pfads mit Standorten für Stationen Markierter Weg Markiert den Bereich des Trimm-Dich-Pfads mit Standorten für Stationen Quelle: https://www.google.de/maps/place/Kn%C3%B6terichweg,+60487+Frankfurt+am+Main,+All emagne/@50.1326606,8.6332513,15.37z/data=!4m6!3m5!1s0x47bd096c8ffdd7b5:0x8664f87 e2dc8dbc6!8m2!3d50.1298225!4d8.6365123!16s%2Fg%2F1td5_vjz mit ergänzter Markierung des Wegs Anlage 2: Fotos zum Aufforstungsbedarf und Teich der Antragstellerin Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 186 2023 Die Vorlage OF 646/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 4 GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Parteien: CDU, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Franz-Rücker-Allee sicherer gestalten

20.03.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3723 entstanden aus Vorlage: OF 615/2 vom 21.02.2023 Betreff: Franz-Rücker-Allee sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen (z. B. deutliche Markierungen auf dem Asphalt, Beschilderung etc.) zu ergreifen, um im Bereich der (Doppel-) Kreuzung der Franz-Rücker-Allee mit der Bernusstraße und der Georg-Speyer-Straße die bestehenden Vorfahrtsregelungen zu verdeutlichen und den gesamten (Doppel-) Kreuzungsbereich dadurch sicherer zu gestalten. Begründung: Mehrere, zum Teil schwere Verkehrsunfälle in diesem Bereich lassen darauf schließen, dass die Vorfahrtsregelung nicht deutlich genug erkennbar scheint. Daher ist es wichtig, an den beiden Kreuzungen genau aufzuzeigen, dass dort die vorherige "Rechts-vor-links-Regel" eben keine Gültigkeit mehr hat, sondern dass die Franz-Rücker-Allee eine Vorfahrtsstraße ist. Die Bilder zeigen drei verschiedene Unfälle zu drei unterschiedlichen Zeitpunkten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1486 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1486) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pflastersteine Parkplätze Leipziger Straße

20.03.2023 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3711 entstanden aus Vorlage: OF 612/2 vom 03.03.2023 Betreff: Pflastersteine Parkplätze Leipziger Straße Der Magistrat wird gebeten, das Kopfsteinpflaster auf den Parkplätzen an der Leipziger Straße zu sanieren. Begründung: Es gibt auf der Leipziger Straße einige mit Kopfsteinen gepflasterte Parkbuchten und häufig sind Steine locker bzw. stehen hinaus, was Unfallgefahren birgt. Beiliegendes Foto von einem Parkbereich auf der Leipziger Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1324 Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bespielbare Straßen in Bockenheim

20.03.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3713 entstanden aus Vorlage: OF 617/2 vom 26.02.2023 Betreff: Bespielbare Straßen in Bockenheim Vorgang: E 36/22; B 393/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Abschnitte der folgenden Straßen als sog. "bespielbare Straßen" eingerichtet werden können: 1. Kaufunger Straße, zwischen Diemelstraße und Kleine Seestraße; 2. Metzstraße. Im Fall einer positiven Prüfung soll gemeinsam mit den Interessengruppen vor Ort und planerischem Fachpersonal ein Entwurf für ein Pilotprojekt entwickelt und mit dem Ortsbeirat verabschiedet werden. Begründung: Mit seinem Bericht vom 10.10.2022, B 393, bittet der Magistrat die Ortsbeiräte, Vorschläge für Straßen oder Straßenabschnitte zu benennen, welche in ein Auswahlverfahren zur Umsetzung als bespielbare Straße aufgenommen werden sollen. Dies sollte bis Ende des ersten Quartals 2023 in Form von Anregungen an den Magistrat erfolgen. Die oben genannten Straßen erfüllen die Randbedingungen, die der Magistrat für ein Pilotprojekt "bespielbare Straßen" definiert hat (B 393) und scheinen geeignet für eine entsprechende Initiative. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 36 Bericht des Magistrats vom 10.10.2022, B 393 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1954 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrrad-Piktogramme auf der Leipziger Straße erneuern

20.03.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3712 entstanden aus Vorlage: OF 616/2 vom 01.03.2023 Betreff: Fahrrad-Piktogramme auf der Leipziger Straße erneuern Der Magistrat wird gebeten, die verblassten und teilweise kaum noch zu erkennenden Fahrrad-Piktrogramme auf der Leipziger Straße zu erneuern. Begründung: Die Leipziger Straße ist eine belebte Einkaufsstraße und wird auf engem Raum von verschiedenen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern genutzt. Durch die verblassten Piktogramme kommt es immer wieder vor, dass den Autofahrerinnen und Autofahrern wie auch den Fußgängerinnen und Fußgängern nicht ganz klar bzw. ersichtlich ist, dass Fahrradfahrende auch entgegen der Einbahnstraße fahren dürfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1488 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1488) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof

06.03.2023 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2023, OF 613/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Er Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Zum nächsten Fahrplanwechsel im November 2023 bis zum Westbahnhof zu verlängern. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: "Universitätssportzentrum", "Sophienstraße", "Kirchplatz", "Schönhof", "Kurfürstenplatz", "Adalbert-/Schloßstraße", "Westbahnhof". Sie sollte in Fahrtrichtung Westbahnhof folgenden Verlauf haben: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße - Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof. Sie sollte in Fahrtrichtung Markus-Krankenhaus folgenden Verlauf haben: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schloßstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schloßstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schloßstraße abbiegen. Begründung: Entgegen der ST 824 vom 27.04.2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen Von einem Nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei einer solchen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt, steigt an der Haltestelle Ginnheim um, fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Ein Fahrgast der zum Beispiel vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Sophienstraße (6 Haltestellen) fährt, muss zur Zeit 2 Mal umsteigen. 1.Fahrt mit der U 1 und der U 9 vom Nordwestzentrum zur Endhaltestelle Ginnheim: 3 Haltestellen 1er Umstieg in die Buslinie 39 2. Fahrt. Fahrt von der Haltestelle Ginnheim zur Haltestelle Markuskrankenhaus (Endstation), 1. Haltestelle 2.er Umstieg in die Buslinie 34 Fahrt vom Markus Krankenheus zur Haltestelle Sophienstraße: 2 Haltestellen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof, (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) zu schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markuskrankenheus, eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab Markuskrankenheus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht wehr angefahren wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.01.2023, OF 590/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 590/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 613/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gegen Falschparker Leipziger Straße in der Einmündung Clemensstraße vorgehen

13.02.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3550 entstanden aus Vorlage: OF 587/2 vom 29.01.2023 Betreff: Gegen Falschparker Leipziger Straße in der Einmündung Clemensstraße vorgehen Der Magistrat wird gebeten, gegen die massiven Park- bzw. Halteverbotsverstößen von Pkw-Fahrerinnen und -Fahrern mit geeigneten Mitteln vorzugehen, die sich in den vergangenen Monaten in den Abendstunden vor allem an Freitag- und Samstagabenden im Bereich der Einmündung Clemensstraße von der Leipziger Straße aus häufen (siehe Foto). Die geeigneten Maßnahmen könnten sein: 1. Regelmäßige und verstärkte Kontrollen der Stadtpolizei in den Abendstunden vor allem an Freitag- und Samstagabenden im Bereich der Einmündung Clemensstraße von der Leipziger Straße aus oder; 2. Poller bzw. andere Speeren, die nur von berechtigten Nutzerinnen und Nutzer geöffnet werden können, um so Park- bzw. Halteverbotsverstöße zu unterbinden. Begründung: Leider sind Situationen wie auf dem Foto an Freitag- und Samstagabenden im Bereich der Einmündung Leipziger Straße/Ecke Clemensstraße keine Seltenheit. Fußgängerinnen bzw. Fußgänger und Radfahrerinnen sowie Radfahrer wird der Weg erheblich erschwert. Besonders ärgerlich bzw. traurig, da der Zugang zum Parkhaus an der Adalbertstraße nur gut 30 Meter von der fotografierten Stelle entfernt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1254 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1254) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sammelbehälter für Sandspielzeug

13.02.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3558 entstanden aus Vorlage: OF 600/2 vom 26.01.2023 Betreff: Sammelbehälter für Sandspielzeug Der Magistrat wird gebeten, Sammelbehälter für Sandspielzeug an den Sandspielplätzen im Ortsbezirk 2 aufzustellen. Diese sollen dazu dienen, dass sowohl Kinder als auch Eltern "übrig gebliebenes" Sandspielzeug darin verstauen und wieder entnehmen können. Die Behälter sollten sowohl optisch ansprechend, wetterfest und einfach sowie sicher benutzbar sein (siehe Beispiele aus Dresden in den Abbildungen). Der Ortsbeirat sieht alle größeren Spielplätze hierfür als geeignet an, empfiehlt jedoch mit der Maßnahme bei folgenden Spielplätzen zu beginnen (aufgrund von Empfehlungen von Bürgerinnen und Bürger sowie Kinderbeauftragten): - Spielplätze im Grüneburgpark - Körnerwiese - Hessenplatz - Zeppelinallee - Westenplatz - Elsa-Brändström-Platz - Landgrafenstraße - Von-Bernus-Park - Kaufunfger Straße Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Bürgerinnen und Bürgern. Auf vielen Spielplätzen bleibt regelmäßig Sandspielzeug übrig. In anderen Städten gibt es hier schöne Kisten oder Körbe aus Drahtgeflecht, in welche das Spielzeug platziert werden kann. Dadurch können Kinder, die kein Sandspielzeug dabei haben, welches entnehmen. Abends kann das zurückgelassene Spielzeug aufgeräumt werden, wodurch die Kinder auch lernen, dass ein Sandkasten etwas Ordnung vertragen kann und man sein Spielzeug nicht achtlos wegwirft (Ressourcenschonung). Spielplatz Dresden, Florian-Geyer-Straße Sandkasten Waldpark Dresden-Blasewitz Spielplatz Dresden, Reisewitzer Straße Bildquelle: https://dresdenmutti.com/2019/09/08/spielplatze-in-dresden/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1031 Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer “Diplomatenviertels”

13.02.2023 · Aktualisiert: 10.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3546 entstanden aus Vorlage: OF 570/2 vom 01.01.2023 Betreff: Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer "Diplomatenviertels" Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen, dem Ortsbeirat die Ergebnisse zu berichten und die Maßnahmen bei positiver Prüfung umzusetzen: 1. Die Einrichtung eines öffentlichen Platzes der Erinnerung an die jüdischen Geschichte des sog. Bockenheimer Diplomatenviertels, zwischen Sophienstraße und Frauenlobstraße. Der Platz sollte im Viertel liegen, möglichst klimafreundlich und barrierefrei gestaltet werden. Es sollten Informationstafeln sowie Sitzmöglichkeiten installiert werden. 2. Die Einrichtung einer Forschungsgruppe zur jüdischen Geschichte des Diplomatenviertels am Institut für Stadtgeschichte. 3. Die Erstellung eines umfassenden Beitrags zur jüdischen Geschichte des Viertels in der Frankfurter History App. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat bereit wäre aus seinem Budget einen Finanzierungsbeitrag zur Einrichtung des Gedenkplatzes zu leisten. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung einer Anwohnerin, die selbst als Historikerin zur jüdischen Geschichte des Viertels recherchiert hat. Im sog. Diplomatenviertel in Bockenheim erinnert heute nur wenig an die Geschichte dieses Quartiers bis 1945. Einer Historikerin, selbst Bewohnerin des Viertels, ist es gelungen Kontakt zu ehemaligen jüdischen Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. Besitzerinnen und Besitzern der Immobilien aufzunehmen. Diese haben ein großes Interesse an der Sichtbarmachung der jüdischen Geschichte des Quartiers. Ein Gedenkplatz würde die jüdische Geschichte im Diplomatenviertel öffentlich vermitteln, sichtbar machen und ein würdiges Erinnern ermöglichen. Die Schaffung einer Forschungsgruppe zur jüdischen Geschichte des Viertels könnte einen wichtigen Beitrag dazu leisten Informationen über ehemalige Bewohnerinnen und Bewohner/Besitzerinnen und Besitzer der Häuser im Quartier zu recherchieren und diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Über einen Beitrag in der neu entwickelten Frankfurter History App kann die Erinnerungsarbeit in den digitalen Raum erweitert und zusätzlichen Zielgruppen zugänglich gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1317 Antrag vom 06.01.2024, OF 824/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1317) vorgelegt hat.

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kassenautomaten im Parkhaus Ladengalerie Bockenheimer Warte wieder intakt setzen

29.01.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2023, OF 588/2 Betreff: Kassenautomaten im Parkhaus Ladengalerie Bockenheimer Warte wieder intakt setzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. warum die Kassenautomaten im Parkhaus an Ladengalerie Bockenheimer Warte (Zufahrt Adalbertstraße) in letzter Zeit immer defekt sind bzw. nur mit Münzgeld bezahlt werden kann? Liegt Vandalismus vor und/ oder gibt es ein Wartungsproblem? 2. welche Maßnahmen werden vom Betreiber vorgeschlagen um die möglichst störungsfreie Nutzung der Kassenautomaten im Parkhaus an Ladengalerie Bockenheimer Warte sicherzustellen? 3. bei der Gelegenheit: Wie hoch war die Auslastung der von der Öffentlichkeit nutzbaren Parkhäuser rund um die Leipziger Straße in 2022 im Vergleich zu den Vorjahren. Begründung: Bedauerlicherweise sind die Kassenautomaten in der im Parkhaus an Ladengalerie Bockenheimer Warte defekt bzw. man kann lediglich mit Münzgeld zahlen, was bei Beträgen um die zehn Euro nicht jeder einfach zur Hand hat. Dies kommt wohl in letzter Zeit häufiger vor. Gut funktionierende Parkhäuser sind für eine beliebte Einkaufsstraße, wie die Leipziger Straße, dringend notwendig. Soweit im Übrigen die Schranke zur Ausfahrt dauerhaft bei defekten Kassenautomaten geöffnet ist, wäre es in der Situation wünschenswert, dies den Nutzer*innen am teilweise defekten Kassenautomaten mitzuteilen, um deren Ärger an der Situation abzumildern. Insgesamt ist aber selbstverständlich für funktionierende Kassenautomaten zu sorgen und diese vor Vandalismus ggf. zu schützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 588/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 588/2 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof

29.01.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2023, OF 590/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt [zum nächsten Fahrplanwechsel im November 2023 bis zum Westbahnhof zu verlängern. Zwischen Markuskrankenhaus und Westbahnhof sollen folgende Haltestellen angefahren werden: Ginnheimer Landstaße - Ginnheimer Straße - Universitätssportzentrum - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße, in der Gegenrichtung über Ederstraße - Schloßstraße - Rödelheimer Straße - Universitätssportzentrum - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße. Im Zuge der Streckenanpassung ist zu prüfen, ob von der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schloßstraße geschaffen werden kann. Begründung: Entgegen der ST 824 vom 27.04.2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen Ein Fahrgast der zum Beispiel vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Sophienstraße ( 6 Haltestellen) fährt, muss zur Zeit 2 Mal umsteigen. 1.Fahrt mit der U 1 und der U 9 vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Ginnheim : 3 haltestellen 1er UMSTIEG in die Buslinie 39 2. Fahrt. Fahrt von der Haltestelle Ginnheim zur Haltestelle Markuskranbkenhaus ( Endstation.) 1. Haltestelle 2.er Umstieg in die Buslinie 34 Fahrt vom Markus Krankenheus zur Haltestelle Sophienstraße 2 Haltestellen. Von einem Nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei einer solchen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer der vom Nordwestzentrum kommt, steigt an der Haltestelle Ginnheim um Fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) zu schaffen.] Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.03.2023, OF 613/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 590/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 590/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 613/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreie Leipziger Straße, jetzt!

23.01.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3429 entstanden aus Vorlage: OF 562/2 vom 01.01.2023 Betreff: Barrierefreie Leipziger Straße, jetzt! Der Magistrat wird gebeten, einen Runden Tisch "Barrierefreie Leipziger Straße" einzurichten, um mit relevanten Stakeholdern Lösungen zum Abbau bestehender (Mobilitäts-) Barrieren zu entwickeln. Hierzu zählen u. a. versperrte oder zu enge Gehwege, stufige Zugänge zu den Ladengeschäften und Restaurants, ein Mangel an barrierefreien Toilettenanlagen sowie unzureichende Blindenleitsysteme an Straßenübergängen. Dem Runden Tisch sollten neben dem Seniorenbeauftragten für Bockenheim auch Vertreterinnen und Vertreter der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG), des Magistrats, des Ortsbeirats sowie der Gewerbetreibenden angehören. Zudem soll der Runde Tisch öffentlich tagen. Begründung: Es besteht dringender Handlungsbedarf. Aufgrund bestehender Barrieren ist Menschen mit Behinderungen eine Nutzung der Einkaufs- und Aufenthaltsmöglichkeiten in der Leipziger Straße aktuell nicht bzw. nur eingeschränkt möglich. Mit der Ratifizierung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen im Jahr 2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit für alle Menschen, ob mit oder ohne Beeinträchtigungen, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eine Selbstverständlichkeit werden. Zu dieser Verpflichtung hat sich auch die Stadt Frankfurt am Main bekannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1115 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1115) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend

23.01.2023 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3431 entstanden aus Vorlage: OF 567/2 vom 01.01.2023 Betreff: Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Umständen die Litfaßsäulen an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 mit Frankfurter Hauben versehen werden können: - Leipziger Straße/Am Weingarten - Voltastraße/Ecke Kuhwaldstraße - Adalbertstraße/Schloßstraße (Ecke Alvarium) - Bettinaplatz/Mendelssohnstraße - Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße Sollte die Prüfung positiv ausfallen, wird der Magistrat gebeten, die Begrünung der oben genannten Litfaßsäulen vorzunehmen. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die Kosten der Ausstattung von Litfaßsäulen und Haltestellen mit Frankfurter Hauben zu informieren. Begründung: Durch die Frankfurter Haube (Dachbegrünung) werden Litfaßsäulen zu kleinen Biotopen und Klimaoasen mitten in der Stadt weiterentwickelt. Eine hitzeresistente und robuste Begrünung der ansonsten ungenutzten Dachfläche von Litfaßsäulen verbessert das Klima in versiegelten Gebieten, bietet Insekten und Bienen Raum und Nahrung und speichert Regenwasser. In einem Pilotprojekt hat die Stadt bislang sechs Litfaßsäulen in der Innenstadt mit einer Frankfurter Haube (Dachbegrünung) bestückt. Das Zwischenfazit fällt positiv aus, sodass einem Roll-out der Frankfurter Haube auch in Bockenheim und Westend nichts im Wege stehen sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1033 Antrag vom 16.05.2023, OF 670/2 Aktenzeichen: 79-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bockenheim attraktiver gestalten! Leipziger Straße/Eingang Ladengalerie - Platane

23.01.2023 · Aktualisiert: 01.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3433 entstanden aus Vorlage: OF 569/2 vom 02.01.2023 Betreff: Bockenheim attraktiver gestalten! Leipziger Straße/Eingang Ladengalerie - Platane Vorgang: OM 2447/22 OBR 2; ST 2424/22 Der Ortsbeirat nimmt Bezug auf die Stellungnahme vom 14.10.2022, ST 2424, und bittet den Magistrat erneut, tätig zu werden. Dabei sollen zudem folgende Fragen beantwortet werden: 1. Wurde mit dem Eigentümer der Ladengalerie bzw. seiner Verwaltung bereits Kontakt aufgenommen, um die gemauerte Umfassung des Baums fachgerecht zu erneuern? 2. Wenn nein - wann erfolgt diese Kontaktaufnahme (Mailadresse der Verwaltung sowie Telefonnummer können im Ortsbeirat erfragt werden)? 3. Wenn ja - welches Ergebnis und welcher Zeitrahmen für die Ausbesserung der Baumumrandung konnten vereinbart werden? Begründung: Der Magistrat erläutert in seiner Stellungnahme, dass sich der Baum (Platane) im Eingangsbereich zur Ladengalerie Leipziger Straße nicht in öffentlichem Raum befindet. Er werde zwar von der Stadt gewässert, die Ausbesserung der vielfach defekten und schadhaften Umrandung des Baums mit Pflastersteinen zähle allerdings nicht zu seinen Aufgaben, sondern sei Aufgabe des Eigentümers der Ladengalerie. Diese Antwort irritiert, zumal sich das denkmalgeschützte Delkeskampsche Haus in unmittelbarer Nähe der Platane im Eigentum der Stadt befindet. Entsprechend der Stellungnahme des Magistrats wird nun allerdings gebeten, den Eigentümer umgehend an seine entsprechenden Pflichten zu erinnern. Die aktuelle schadhafte Umrandung des Baumes ist nicht nur ästhetisch untragbar, sondern auch gefährlich, da die losen Pflastersteine Zugänge versperren und zudem zweckentfremdet werden könnten (siehe Fotos). (Leipziger Straße/Eingang Ladengalerie - Platane) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2447 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2424 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1276 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1276) vorgelegt hat.

OF (Antrag Ortsbeirat)

Neugestaltung des Kurfürstenplatzes

25.12.2022 · Aktualisiert: 23.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.12.2022, OF 566/2 Betreff: Neugestaltung des Kurfürstenplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Anlehnung an die im Rahmen des Stadtspaziergangs "Kurfürstenstraße" den Kurfürstenplatz neu zu gestalten und in die weitere Planung aufzunehmen. Zu diesem Zweck soll ein Ortstermin mit dem Ortsvorsteher vereinbart werden. Begründung: Der Kurfürstenplatz mit seinem großen Brunnen und der Grünfläche zwischen Leipziger Straße und Schloßstraße bildet den zentralen Platz an der im Rahmen eines Stadtspaziergangs unter Teilnahme der Ämter und des Dezernenten Herrn Stefan Majer besichtigten Straße "Kurfürstenstraße", die neu beplant werden soll. Vor einigen Monaten ist die dortige Containeranlage für die KiTa abgebaut worden. Es wäre daher begrüßenswert, einen Ortstermin für die Beplanung des Platzes folgen zu lassen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 566/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 566/2 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Prüfung Superblockkonzept für Bockenheim und die Leipziger Straße

05.12.2022 · Aktualisiert: 11.04.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3296 entstanden aus Vorlage: OF 507/2 vom 22.10.2022 Betreff: Prüfung Superblockkonzept für Bockenheim und die Leipziger Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit und in welcher konkreten Variante das vom Verkehrsclub Deutschland entwickelte Superblockkonzept (https://nextcloud.vcd.org/index.php/s/mFLP2RyMXDJmWZc) für die Quartiere in Bockenheim rund um die Leipziger Straße eingesetzt und adaptiert werden könnte. Dabei soll der Magistrat besonderes Augenmerk auf die frühe und umfassende Beachtung und Einbindung der unterschiedlichen Interessen von Anwohnern, Anliegern, Gewerbetreibenden etc. legen. So sind für die Einbindung sowohl die bestehenden Foren und Institutionen (z. B. Runder Tisch Leipziger Straße, die IHK, Ortsbeiräte) als auch die von den Dezernenten Majer und Wüst bis zum Jahresende zugesagten "Kümmerer" (s. Veranstaltung "Wir müssen reden!" bei der IHK am 11.10.22) zu nutzen. Zusätzlich sind auch noch Stadtteilbüro, FBAG, VCD, Radentscheid und weitere Vertreterinnen und Vertreter der Anwohnenden und Nutzerinnen und Nutzer hinzuzuziehen. Begründung: Das vom Verkehrsclub Deutschland entwickelte Superblockkonzept stellt den ersten Versuch eines ganzheitlichen Ansatzes dar, um die schon lange bestehenden Probleme des begrenzten Straßen- und Bürgersteigraumes auf der Leipziger und den angrenzenden Straßen zu lösen. Es bietet eine Chance, die Interessen aller Anwohner, Gewerbetreibenden und Verkehrsteilnehmer angemessen zu berücksichtigen, die es verdient, genauer evaluiert zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 916

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bockenheim attraktiver machen! Straßenkreuzung Konrad-Broßwitz-Straße/Florastraße neu gestalten - Teil 2

10.10.2022 · Aktualisiert: 31.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2943 entstanden aus Vorlage: OF 484/2 vom 19.09.2022 Betreff: Bockenheim attraktiver machen! Straßenkreuzung Konrad-Broßwitz-Straße/Florastraße neu gestalten - Teil 2 Vorgang: V 325/22 OBR 2; ST 1309/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie hoch die Kosten für die in der Stellungnahme vom 03.06.2022, ST 1309, genannten Umbaumaßnahmen (Gehwegnasen auf der derzeitigen Sperrfläche und Prüfung einer Baumpflanzung und Umsetzung weiterer Begrünung) an der betreffenden Kreuzung in etwa wären; 2. diese Kosten im Etat 2023 einzuplanen. Begründung: Siehe Auskunftsersuchen vom 14.02.2022, V 325. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2022, V 325 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1309 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 332 Beratung im Ortsbeirat: 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Fahrradstellplätze

10.10.2022 · Aktualisiert: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2939 entstanden aus Vorlage: OF 476/2 vom 23.09.2022 Betreff: Mehr Fahrradstellplätze Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Bereichen Fahrradständer zu installieren: - Sophienstraße in Höhe der Hausnummer 117; - Große Seestraße in Höhe der Hausnummer 14. Um die dabei vorgeschriebene Mindestbreite von Gehwegen weiterhin zu gewährleisten, ist eine Installation in einem aktuell als Kfz-Parkplatz genutzten Bereich wünschenswert. Begründung: Anwohnende klagen über fehlende Möglichkeiten, ihre eigenen Fahrräder sowie die von Besucherinnen und Besuchern abstellen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 329 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Situation am Urban Gardening Projekt „Rote Beete“ stärken

10.10.2022 · Aktualisiert: 18.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2942 entstanden aus Vorlage: OF 482/2 vom 19.09.2022 Betreff: Situation am Urban Gardening Projekt "Rote Beete" stärken Vorgang: EA 131/22 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Müllgarage auf dem Platz zwischen Appelsgasse und Grempstraße beim Urban Gardening Projekt "Rote Beete" anzubringen (siehe Foto 2); 2. die Intervalle, die Müllgarage bzw. den Mülleimer dort zu leeren sowie den Platz zu reinigen, zu erhöhen. Begründung: Es gab Beschwerden aus der Nachbarschaft und von Initiatoren des Urban Gardening Projekts "Rote Beete". Auf Einladung des Stadtteilbüros fand am 19. September 2022 ein Treffen im Stadteilbüro zur aktuellen Situation auf dem Platz zwischen Appelsgasse und Grempstraße beim Urban Gardening Projekt "Rote Beete" mit anschließendem Ortstermin statt. Daran teilgenommen haben u. a. Anwohnerinnen und Anwohner, Initiatorinnen und Initiatoren des Urban Gardening Projekts "Rote Beete", Vertreterinnen und Vertreter des Stadtteilbüros und des Sozialrathaus Bockenheim, das IFZ Lichtblick als zuständige Sozialeinrichtung für aufsuchende Jugendarbeit in Bockenheim und Mitglieder des Ortsbeirats mit Vertreterinnen und Vertretern der CDU, FDP, LINKEN. und GRÜNEN. Den Platz sowie die Sitzgelegenheiten in der dortigen "Ruine" nutzen u. a. unterschiedliche Jugendgruppen, die sich dort nach Angaben der Anwohnerinnen und Anwohner häufig bis spät in die Nacht treffen. Die Ruine wird auch von Wohnsitzlosen genutzt, was nach Auskunft der Teilnehmenden kein Problem darstelle, sondern als hilfreich angesehen werde, da durch sie regelmäßig das Areal gereinigt werde. Aufgrund der im letzten Jahr - auch durch Corona - angestiegenen Zahl von Besucherinnen und Besuchern an dem Platz komme es zu deutlich mehr Müll u. a. durch Pizzaschachteln, Getränke, Dönerschachteln, Scherben und Zigaretten. Dabei gäbe es immer wieder Spannungen zwischen Besucherinnen und Besuchern mit teilweise kleinen Kindern sowie den Unterstützerinnen und Unterstützern des Urban Gardening Projekts "Rote Beete", den Wohnsitzlosen und Jugendlichen. Anlass hierfür seien u. a. Konflikte aufgrund des herumliegenden Mülls, für den die derzeit vorhandenen Mülleimer zu klein seien. Die Anwohnerinnen und Anwohner waren sich einig, dass Jugendliche und Wohnsitzlose auf dem Platz willkommen seien, aber die Situation einer weiteren Klärung mit Unterstützung des IFZ Lichtblick bedarf mit dem Ziel, eine zufriedenstellende dauerhafte Lösung für Anwohner, Wohnsitzlose und Jugendliche zu entwickeln. Dabei waren alle Anwesenden der Auffassung, dass eine Müllgarage mit größerer Kapazität als die vorhandenen kleinen Mülleimer hierzu ein erster wichtiger Schritt sei, um mehr Ordnung und Ruhe reinzubringen und die Gesamtsituation zu entspannen, indem das Konfliktpotenzial hinsichtlich des Mülls reduziert werde. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Ziel und bittet den Magistrat, den vorhandenen Mülleimer (siehe Foto 1) durch eine größere Müllgarage zu ersetzen und den vorhandenen Mülleimer aus Foto 1 dichter bei den sich dort aufhaltenden Personen, z. B. in der Ruine, anzubringen (siehe Foto 2), entsprechend dem Wunsch von Betroffenen an o. g. Ortstermin. Die Kapazitäten der vorhandenen Mülleimer sind aufgrund der gestiegenen Zahl von Nutzern des Platzes nicht groß genug (Ziffer 1.). Außerdem wird gebeten, die Intervalle, die Müllgarage/-eimer zu leeren, deutlich zu erhöhen, indem sie z. B. gemeinsam mit den Mülleimern in der Leipziger Straße geleert werden. Ebenso sollte der Platz öfter gereinigt werden (Ziffer 2.). Quelle: Google Maps Foto 1 als möglicher Standort für eine Müllgarage (statt dem Mülleimer) Foto 2 als neuer Standort für den vorhandenen Mülleimer von Foto 1 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 113 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zugang für den Autoverkehr von der Adalbertstraße auf die Leipziger Straße sperren - Einrichtung einer Sackgasse Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße

15.09.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2022, OF 479/2 Betreff: Zugang für den Autoverkehr von der Adalbertstraße auf die Leipziger Straße sperren - Einrichtung einer Sackgasse Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine dauerhafte Sperrung des Zugangs für den Autoverkehr von der Adalbertstraße auf die Leipziger Straße umsetzbar ist und die Einrichtung einer Sackgasse (Verkehrszeichen 357 "Sackgasse" mit Zusatzzeichen Nr. 2024 "keine Wendemöglichkeit") für den entsprechenden Straßenabschnitt der Leipziger Straße ab der Kreuzung Landgrafenstraße/ Wildunger Straße veranlasst werden kann, die dann in diesem Bereich grundsätzlich in beide Fahrrichtungen befahrbar wäre, um die Frequenz des Autoverkehrs auf der Leipziger Straße zu Gunsten insbesondere des Fußgänger- und Fahrradverkehrs zu senken. Begründung: Die Leipziger Straße ist eine insbesondere von Fußgängern hochfrequentierte Einkaufsstraße, denen in verschiedenen Abschnitten allerdings nur vergleichsweise schmale Fußgängerwege zur Verfügung stehen. Durch starken Auto- und Fahrradverkehr sind auch Querungsmöglichkeiten der Leipziger Straße für Fußgänger oft schwierig. Während einer Baumaßnahme um den Jahreswechsel 2021/2022 auf Höhe der Ladengalerie war die Leipziger Straße wie beantragt geregelt. In der Folge nahm die Frequenz des Autoverkehrs auf der Leipziger Straße auch im weiteren Verlauf spürbar ab und führte im Übrigen im -nunmehr als Sackgasse geregelten Bereich- keinesfalls zu einem "Verkehrschaos". Die zu prüfende Maßnahme wäre schnell und kostengünstig umsetzbar und würde insbesondere den Anlieger- und Lieferverkehr auf der Leipzigerstraße weiter ermöglichen. In der Folge der Umsetzung der beantragten Maßnahme, die z.B. ein Jahr zur Probe umgesetzt werden kann, könnten weitere Überlegungen, wie die Einrichtung von Lieferzonen und weiteren Umgestaltungen folgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 479/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 479/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen SPD, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Parkplätze schaffen - Grempstraße und Metzstraße

12.09.2022 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2740 entstanden aus Vorlage: OF 431/2 vom 25.05.2022 Betreff: Mehr Parkplätze schaffen - Grempstraße und Metzstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße mittels Fahrradbügeln zusätzliche Parkplätze für Fahrräder zu schaffen. Hierfür kann im Bedarfsfalle ein Pkw -Stellplatz umgewidmet werden; 2. den Baum vor der Grempstraße 23 durch einen Baumring zu schützen; 3. in der Metzstraße mittels Fahrradbügeln mindestens zehn Parkplätze für Fahrräder zu schaffen. Hierfür können im Bedarfsfalle bis zu zwei Pkw-Stellplätze umgewidmet werden. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Anwohnenden. An der Kreuzung Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße in Bockenheim befinden sich zwei Cafés, deren Kundschaft bisher zu wenige Parkmöglichkeiten vorfinden. Es gibt an dieser Kreuzung nur zwei, im Regelfall stets voll belegte, Fahrradständer. Es gibt hier auch einen Baum, der dringend eines Schutzringes bedarf (siehe Foto). Auch in der Metzstraße mangelt es an Parkraum für Fahrräder. Hier gibt es derzeit nicht eine einzige Abstellmöglichkeit außer den Laternen. So können Anwohnende teilweise ihre Fahrräder überhaupt nicht diebstahlsicher parken. Hier ist auch im Hinblick auf verstärkte Fahrraddiebstähle durch schlichtes Wegtragen dringend Abhilfe zu schaffen. (Foto: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 44 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Bürgersteig in der Mühlgasse ist kein Parkplatz

12.09.2022 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2741 entstanden aus Vorlage: OF 432/2 vom 09.06.2022 Betreff: Der Bürgersteig in der Mühlgasse ist kein Parkplatz Der Magistrat wird gebeten, geeignete (bauliche) Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken von Pkw auf dem Bürgersteig in der Mühlgasse (siehe Aufnahmen) zu unterbinden, sodass der Gehweg in seiner vollen Breite (für Fußgängerinnen und Fußgänger, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen etc.) zur Verfügung steht und auch die Überwege nicht von parkenden Pkw (siehe Foto 1) versperrt werden. Begründung: Es gab Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern. Die weiße Linie auf den Aufnahmen zeigt die Fluchtlinie der Gehwegbegrenzung. Es ist zu erkennen, dass fast alle Pkw zum Teil auf dem Gehweg parken. Foto 1: privat Foto 2: privat Foto 3: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 45 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umbau des Woolworth-Gebäudes und des Parkplatzes

12.09.2022 · Aktualisiert: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2745 entstanden aus Vorlage: OF 438/2 vom 02.06.2022 Betreff: Umbau des Woolworth-Gebäudes und des Parkplatzes Vorgang: V 37/21 OBR 2; ST 1461/21; B 158/22 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1.1 welche neuen Erkenntnisse dem Magistrat bezüglich des zum Woolworth-Areal gehörenden Parkplatzes (Juliusstraße 17) seit der Stellungnahme vom 23.08.2021, ST 1461, und über den Bericht vom 19.04.2022, B 158, hinaus vorliegen; 1.2 ob sich das Gebäude und Grundstück Leipziger Straße 88 (Woolworth-Gebäude) und der Parkplatz Juliusstraße 17 in gleicher Eigentümerinnen- und Eigentümerschaft befinden; 1.3 ob das Gebäude Leipziger Straße 88 derzeit oberhalb der Geschäftsflächen bewohnt ist; 1.4 inwiefern aus dem Bauantrag für die Leipziger Straße 88 hervorgeht, ob und wie der Umbau klimaangepasst erfolgt (Fassaden- und Dachbegrünung, F otovoltaik/Solarthermie auf dem Dach, Nutzung von Geothermie, nachhaltige Bau- und Dämmmaterialien, Baustoffrecycling etc.); 1.5 in welchem Umfang die Umsetzung von Elementen aus Punkt 1.4 auf die Bauberatung durch den Magistrat zurückgehen; 1.6 ob durch die Neuerrichtung von insgesamt 121 Pkw-Stellplätzen (laut Bericht B 158), Flächen auf dem Parkplatz Juliusstraße 17 frei und entsiegelt werden und ob in den umliegenden Straßen bisherige Parkplätze obsolet und damit anderen Nutzungen (Parklets, Außengastronomie, Baumpflanzungen etc.) zugeführt werden können und 1.7 wie bei der Neuerrichtung von acht Wohneinheiten die Erhaltungssatzung E47 berücksichtigt wird. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, sich gegenüber der Bauherrin dafür zu verwenden, 2.1 zeitnah gemeinsam mit der Bauherrin das Bauvorhaben in der Bürgerinnen- und Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 detailliert vorzustellen; 2.2 einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat 2, dem Magistrat und der Bauherrin noch in diesem Kalenderjahr zu realisieren. Begründung: Es besteht Informationsbedarf. Aufgrund der zentralen Lage in Bockenheim und der Größe des Areals ergibt sich ein Interesse an öffentlicher Vorstellung des Bauvorhabens sowie die Sinnhaftigkeit eines Ortstermins, um dieses auch seitens des Ortsbeirates konstruktiv begleiten zu können. Eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats bleibt dessen ungeachtet für künftige Bezugnahmen notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.06.2021, V 37 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1461 Bericht des Magistrats vom 19.04.2022, B 158 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 418 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreie öffentliche Toiletten JETZT!

12.09.2022 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2751 entstanden aus Vorlage: OF 446/2 vom 21.08.2022 Betreff: Barrierefreie öffentliche Toiletten JETZT! Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und bei positiver Prüfung umzusetzen: 1. eine barrierefreie öffentliche Toilettenanlage an einem geeigneten Standort in der Leipziger Straße bereitzustellen, falls eine bauliche Maßnahme kurzfristig nicht umsetzbar ist, sollte übergangsweise auf eine provisorische Mietlösung zurückgegriffen werden (Beispiele siehe unten); 2. die Toilettenanlagen in der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" wieder vollumfänglich in Betrieb zu setzen und einen barrierefreien Zugang sowie ein lückenlos barrierefreies Leitsystem zu den Toilettenanlagen einzurichten. Begründung: Mobilitätseingeschränkte Menschen, die einen Rollstuhl oder einen Rollator nutzen müssen, sind darauf angewiesen, dass ausreichend barrierefreie öffentliche Toiletten zur Verfügung stehen. Während Personen ohne Einschränkungen in Notsituationen auf private Toiletten in Restaurants oder Cafés ausweichen können, besteht diese Möglichkeit für Menschen mit Behinderungen überwiegend nicht. Nach Schilderungen von Betroffenen führt der Mangel an barrierefreien Toiletten dazu, dass ein längerer Aufenthalt in der Leipziger Straße unmöglich ist. Das gilt vor allem für die zunehmend heißen Sommertage. Eine erhöhte Flüssigkeitszufuhr führt zu einem verstärkten Harndrang. Wenn Betroffene den öffentlichen Raum nutzen wollen, verzichten sie deshalb häufig darauf (ausreichend) zu trinken. Damit stellt der Mangel an barrierefreien öffentlichen Toiletten auch ein Gesundheitsrisiko dar. Foto: privat Quelle: www.erento.com Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 623 Antrag vom 16.04.2023, OF 663/2 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4497 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-13

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