Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots für das unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung stehende einsturzgefährdete Gebäude Leipziger Straße 68 unter Androhung der Ersatzvornahme nach Fristablauf
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 13.08.2018, OA 294 entstanden aus Vorlage:
OF 601/2 vom
15.07.2018 Betreff: Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots für das
unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung stehende einsturzgefährdete
Gebäude Leipziger Straße 68 unter Androhung der Ersatzvornahme nach
Fristablauf Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine
Untersuchung über den Bauzustand des unter Schutz der städtebaulichen
Erhaltungssatzung Bockenheim stehenden und nach Angabe der Bauaufsichtsbehörde
einsturzgefährdeten Hauses Leipziger Straße 68 gemäß § 177 BauGB zu
veranlassen und zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, ein den
Untersuchungsergebnissen entsprechendes Instandsetzungsgebot zu erlassen, um
das Haus vor weiterem Verfall zu schützen. Dem Eigentümer ist gegebenenfalls
eine Frist für die Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen unter Androhung
der Ersatzvornahme zu setzen. Begründung: Bei dem Gebäude Leipziger Straße 68 handelt es sich
um eines der letzten Zeugnisse der Baugeschichte des Dorfes Bockenheims, das im
Hinblick auf seine Bauweise (zweigeschossig) spätestens aus der ersten Hälfte
des 19. Jahrhunderts stammen dürfte und daher besonderen Schutz genießen
sollte. Da das Gebäude nur unter den Schutz der städtebaulichen
Erhaltungssatzung fällt und in einem Gebiet ohne rechtsgültigen Bebauungsplan
steht, ist hier § 34 Baugesetzbuch anzuwenden. Das Gebäude wird von zwei
viergeschossigen Gebäuden begrenzt. Der Eigentümer könnte demnach
wirtschaftlichen Schaden geltend machen und eine viergeschossige Bebauung auf
diesem Grundstück fordern. Nach den bisherigen Erfahrungen mit dem Eigentümer
ist zu befürchten, dass er das Gebäude solange verfallen lässt, bis es
abbruchreif und nicht mehr zu retten ist, damit das Gelände viergeschossig
bebaut werden kann, wie schon mehrfach in Bockenheim und dem Westend geschehen.
Um dies zu verhindern, ist ein Bau- und Instandsetzungsgebot nach § 177
BauGB mit Androhung der Ersatzvornahme zu prüfen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 21.12.2018, B 401
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.09.2018, TO I, TOP
29 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage OA 294 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER 25. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.09.2018, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA
294 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (=
Annahme) sowie FDP (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (=
Annahme) 27. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.09.2018, TO II, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OA
294 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): §
3191, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2018