Leipziger Straße attraktiver machen: Mehr Platz für Fußgänger an Samstagen - Autos bleiben mal draußen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM
4956 entstanden aus Vorlage:
OF 840/2 vom
30.05.2019 Betreff: Leipziger Straße attraktiver machen: Mehr
Platz für Fußgänger an Samstagen - Autos bleiben mal draußen
Der Ortsbeirat fordert den
Magistrat auf, folgende Veränderungen an der Verkehrssituation auf der
Leipziger Straße vorzunehmen: Die Leipziger Straße wird von vielen Menschen zum
Einkaufen genutzt, die überwiegend zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommen. Zu
Haupteinkaufszeiten wie dem Samstag sind die relativ engen Bürgersteige kaum
mehr in der Lage, diesen Verkehr aufzunehmen, sodass es zu schwierigen und
mitunter im Zusammenhang mit dem Autoverkehr zu gefährlichen Situationen kommt.
Um die Aufenthaltsqualität auf der Leipziger Straße zu erhöhen und das
Einkaufen und Flanieren entspannter zu machen, soll man in die Leipziger Straße
von der Bockenheimer Warte bis zur Kurfürstenstraße nicht mit dem Auto
einbiegen können. Der Fahrradverkehr wird für diese Zeit zum Schrittverkehr
aufgefordert. Um das umzusetzen, sollen Schranken oder temporäre Abweiser am
Beginn der Leipziger Straße, an der Kreuzung zur Wildunger
Straße/Landgrafenstraße und an der Einmündung Am Weingarten installiert sowie
die Einbahnstraßenregelung in der Straße Am Weingarten aufgehoben werden. Diese
Beschränkungen sollen samstags z. B. zwischen 10:00 Uhr und 17:00 Uhr gelten.
Nach sechs Monaten sollen Rückmeldungen der Anwohner, der Besucher Bockenheims
und des Einzelhandels eingeholt werden, um das Verkehrskonzept den Bedürfnissen
anzupassen. Bei der Umsetzung sollen folgende
Punkte berücksichtigt werden: 1. Eine Anfahrtsregelung für Anwohner soll geprüft
werden. 2. Auf die Parkhäuser
soll zusätzlich hingewiesen werden. 3. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob für
diese Zeit die Bürgersteige als Sondernutzungsfläche den anliegenden
Gewerbetreibenden zur Verfügung gestellt werden können. 4. Der Magistrat wird gebeten, über die Entwicklung
des Verkehrs auf den Nebenstraßen zu berichten und - soweit notwendig - weitere
Maßnahmen vorzuschlagen. 5.
Zusätzlich soll mittels einer wissenschaftlichen Begleitung die Umsatzentwicklung in der Straße und die Zufriedenheit der
Bürger sowie der Gewerbetreibenden erfasst werden. 6. Die Ergebnisse sollen im Ortsbeirat vorgestellt
werden. Begründung: Das Nebeneinander der Verkehrsträger stößt auf der
Leipziger Straße an räumliche Grenzen. Dem zunehmenden Fußgängerverkehr soll
Rechnung getragen werden. Da sich Verkehrsströme und Auswirkungen von Maßnahmen
schlecht prognostizieren lassen, soll testweise die vorgeschlagene Begrenzung
eingeführt werden, um dann auf Grundlage der Ergebnisse neue Verkehrskonzepte
zu entwickeln. Ziel ist das Miteinander aller am Verkehr Beteiligten und die
Steigerung der Attraktivität der Leipziger Straße. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.11.2019, ST 2087
Antrag vom
27.05.2020, OF
1076/2
Auskunftsersuchen vom 27.05.2020, V 1629
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.09.2020, ST 1705
Antrag vom
04.02.2021, OF
1312/2
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7241
Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2
am 24.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2
am 21.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1